Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 20.12.2012
Dorferneuerungsverfahren Waldthurn
III - Neuer Termin für die Aufklärungsversammlung - weiteres VorgehenErneuerung der defekten Rohre im Pumpenhaus der Eigenwasserversorgung
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Waldthurn auf Beschaffung einer Wärmebildkamera
Bestellung von Frau Petra Reil zur stellvertretenden Leiterin des Standesamtes Waldthurn
Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 20.12.2012
(BE: N.N.)
Grundlage:
-
siehe Protokoll der Niederschrift -
Diskussion:
Keine Anmerkungen.
Fazit:
Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom
20.12.2012 wird genehmigt.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung (Bericht des Kämmerers) -
Die positive Entwicklung der allgemeinen Finanzwirtschaft des Marktes Waldthurn habe sich auch im abgelaufenen Haushaltsjahr 2012 fortgesetzt. Die Gewerbesteuer (Mehreinnahme gegenüber ursprünglichen Haushaltsansatz um 201.149,48 € bzw. ca. 83,72 %) und der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (Erhöhung gegenüber Ansatz um 28.862,00 € bzw. ca. 5,18 %) seien gestiegen. An staatlichen Zuweisungen (Teilbetrag Schulsanierung, allgemeine Investitionspauschale und der Restzuschuss für den Ausbau der Bernriether Straße) wären insgesamt 254.506,00 € zugeflossen. Von dem schon im Haushaltsplan 2011 angesetzten Kredit in Höhe von 260.000,00 € sei der Restbetrag in Höhe von 80.000,00 € zu einem Zinssatz von 0,00 % für die energetische Sanierung des Schulgebäudes verwendet worden. Erfreulich die Zuführung zum Vermögenshaushalt: gegenüber dem ursprünglichen Ansatz hätte dieser um 204.792,79 € (ca. 75,75 %) auf 475.162,79 € erhöht werden können.
Die drei Kosten rechnenden Einrichtungen (Abwasseranlage Waldthurn, Abwasseranlage Albersrieth und Wasserversorgung) würden Kosten deckend arbeiten.
Aufstellung der wichtigsten Investitionen:
Investition |
Ansatz 2012 |
Nachtragshaushalt 2012 |
Sollausgaben |
|||
Ausgaben |
Einnahmen |
Ausgaben |
Einnahmen |
Ausgaben |
Einnahmen |
|
Anschaffung für die Verwaltung (EDV-Anlage, Dienstfahrzeug) |
8.000,00 |
14.000,00 |
13.955,13 |
|||
Neubau des Feuerwehrhauses in Oberbernrieth inkl. Baunebenkosten |
25.000,00 |
10.000,00 |
78.580,00 |
0,00 |
58.075,15 |
0,00 |
Rückbau und Generalsanierung Schulgebäude mit Nebenkosten |
294.530,00 |
0,00 |
420.000,00 |
150.000,00 |
533913,73 |
150.000,00 |
Hochbaumaßnahme Kindertagesstätte mit Nebenkosten |
10.000,00 |
35.000,00 |
16.052,61 |
|||
Freizeitanlage Badeweiher |
0,00 |
3.650,00 |
3.633,67 |
|||
Anbindung Bocklradweg |
2.600,00 |
15.650,00 |
16.791,85 |
|||
Dorferneuerung Waldthurn inkl. Nebenkosten |
20.000,00 |
14,452,00 |
14.251,44 |
|||
Straßenbeleuchtung |
3.000,00 |
10.840,00 |
11.353,67 |
|||
Abwasseranlage Waldthurn (Tiefbaumaßnahmen) |
3.700,00 |
6.700,00 |
10.840,00 |
8.530,00 |
11.353,67 |
8.529,54 |
Abwasseranlage Albersrieth (Tiefbaumaßnahmen) |
2.800,00 |
1.000,00 |
3.154,00 |
8.500,00 |
3.153,57 |
10.355,77 |
Abwasserbeseitigung Ortschaften (Unterfahrenberg, Ottenrieth) |
2.600,00 |
9.410,00 |
9.343,32 |
|||
Anschaffungen von Fahrzeugen und Geräten für den Bauhof |
25.000,00 |
0,00 |
25.000,00 |
925,00 |
28.286,90 |
925,00 |
Bauhof (Finanzierung eines Geräteschuppens/Vereinshalle mit Photovoltaikanlage) |
18.464,00 |
3.500,00 |
18.464,00 |
2.950,00 |
16.917,59 |
3.617,70 |
Schallschutzmaßnahmen an der Vereinshalle inkl. Nebenkosten |
7.000,00 |
7.000,00 |
3.693,83 |
|||
Wasserversorgung (Erwerb von beweglichen Sachen: Standrohr) |
3.600,00 |
5.000,00 |
3.600,00 |
8.000,00 |
2.518,33 |
6.996,88 |
Erwerb von Grundstücken inkl. der Nebenkosten |
30.000,00 |
17.000,00 |
52.000,00 |
11.945,00 |
50.903,32 |
11.945,00 |
Straßenausbau Bernriether Straße (Beiträge und Zuschüsse) |
13.000,00 |
13.300,00 |
13.300,00 |
|||
Investitionspauschale |
33.800,00 |
87.506,00 |
87.506,00 |
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt:
Beschreibun |
Ansatz 2012 |
Nachtragshaushalt 2012 |
Sollausgaben |
|||
Ausgaben |
Einnahmen |
Ausgaben |
Einnahmen |
Ausgaben |
Einnahmen |
|
Betriebskostenförderung Kindertagesstätte |
115.000,00 |
125.780,00 |
125.772,26 |
|||
Straßenunterhaltszuschuss |
90.350,00 |
90.350,00 |
90.350,00 |
|||
Entgelt für Stromlieferung (Photovoltaikanlage) |
22.000,00 |
25.340,00 |
25.342,80 |
|||
Konzessionsabgabe |
51.200,00 |
40,730,00 |
40.733,71 |
|||
Grundsteuer A |
29.300,00 |
29.300,00 |
29.347,57 |
|||
Grundsteuer B |
111.900,00 |
111.900,00 |
111914,89 |
|||
Gewerbesteuerumlage / Gewerbesteuer |
46.613,00 |
240.263,00 |
78.900,00 |
433.807,00 |
81.229,00 |
441.412,48 |
Einkommenssteueranteil |
557.102,00 |
571.195,00 |
585.964,00 |
|||
Schlüsselzuweisung |
603.604,00 |
603.604,00 |
603.604,00 |
|||
Zuweisung nach Art. 7 FAG/Grunderwerbssteuer |
38.000,00 |
40.000,00 |
39.172,66 |
|||
Einkommenssteuerersatzleistung |
54.511,00 |
54.511,00 |
53.363,00 |
|||
Umsatzsteueranteil |
24.774,00 |
24.774,00 |
24.610,00 |
|||
EDV-Kosten (AKDB) |
23.000,00 |
23.000,00 |
22.900,07 |
|||
Gastschulbeiträge / Umlage |
50.100,00 |
49.200,00 |
49.179,29 |
|||
Schulverbandsumlage |
110.851,00 |
110.851,00 |
115.851,00 |
|||
Betriebskostenförderung für Kindertagesstätte |
220.900,00 |
241.700,00 |
241,677,40 |
|||
Betriebskostendefizit Kindertagesstätte |
28.956,00 |
17.220,00 |
17.220,57 |
|||
Straßenunterhalt |
80.000,00 |
95.000,00 |
81.585,58 |
|||
Haltung von Fahrzeugen (Bauhof) |
60.000,00 |
|
70.000,00 |
|
60.032,89 |
|
Kreisumlage |
560.395,00 |
|
560.395,00 |
|
560.394,56 |
|
Zinsen |
72.064,00 |
|
71.405,00 |
|
71.151,11 |
|
Tilgung |
186.510,00 |
|
186.510,00 |
|
186.508,43 |
|
Der
Schuldenstand zum 31.12 2012 hat sich gegenüber dem Stand zum 31.12.2011 um 106.508,43 € auf 1.939.192,61 € reduziert (= ca. 5,21 %).Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt:
|
Ansatz |
Ansatz Nachtragshaushalt |
tatsächliche Zuführung |
Haushaltsjahr 2012 |
270.370,00 |
434.196,00 |
475.162,79 |
Haushaltsjahr 2011 |
389.409,00 |
418.161,00 |
517.846,47 |
Haushaltsjahr 2010 |
142.247,00 |
305.134,00 |
384.540,66 |
Die gesetzlich geforderte Mindestrücklage werde eingehalten (Stand (jeweils zu Beginn des Jahres) 2011: 27.052,08 €; 2012: 307.528,14 €; 2013: 181.351,66 €). Die Jahresrechnung 2011 habe mit einem Sollüberschuss in Höhe von 147.780,83 € abgeschlossen. Der Sollüberschuss sei im Haushaltsjahr 2012 als Entnahme aus der Rücklage veranschlagt worden. Der eingeräumte Kassenkredit in Höhe von 480.000,00 € wäre nur ganz geringfügig in Anspruch genommen worden.
Diskussion:
Die Entwicklung der Haushaltslage ist erfreulich. Trotz der aufwändigen Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen an der Schule (Turnhalle und Grundschule) musste keine Neuverschuldung in Kauf genommen werden, die Schulden konnten sogar abgebaut werden. Die gesetzlich geforderte Mindestzuführung und eine freie Finanzspanne konnten im Jahr 2012 problemlos erwirtschaftet werden. Zusätzliche Einnahmemöglichkeiten sind nicht erkennbar (volle Ausschöpfung der Konzessionsabgabe, Senkung des Gemeindeanteils beim umlegungsfähigen Erschließungsaufwand auf 10 v.H., Anhebung des Hebesatzes für Grund- und Gewerbesteuer). Die freiwilligen Leistungen wurden auf ein Minimum reduziert. Dem Kämmerer ist große Anerkennung für seine Arbeit auszusprechen.
Fazit:
Der Rechenschaftsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Grundlage:
- siehe Vorlagen der Verwaltung (Besprechungen mit Vertretern des Amtes für Ländliche Entwicklung und der Regierung am 9.1. und am 14.1.2013 sowie Protokoll der Sitzung des Bauausschusse vom 19.1.2013) -
Möglichkeiten der Förderung des geplanten Gesundheitszentrums am Marktplatz (im Rahmen einer Städtebauförderung wären nur die Abbruchkosten und die städtebaulich bedingten Mehrkosten zuschussfähig, Neubauten sind nicht zuschussfähig)
Kombination von Dorferneuerung und Städtebauförderung
Vorteile Städtebauförderung: erhöhte Zuwendungen für Hochbauprojekte
Nachteile Städtebauförderung: nur umschriebenes Sanierungsgebiet im Ortskern und ggf. im Bereich des Pfarrheims (außerhalb des Sanierungsgebiet geringere Förderung z. B. durch Dorferneuerung, dadurch gewisse Ungerechtigkeiten und Unzufriedenheit vorprogrammiert), relativ hoher finanzieller Aufwand für Gemeinde bei privaten Sanierungsmaßnahmen, Vorlage eines kostenintensiven (und zeitintensiven) Sanierungskonzeptes, geringere Mitwirkungsmöglichkeiten bei privaten und öffentlichen Maßnahmen, Umlage von Sanierungsmaßnahmen auf Grundstückseigentümer ohne Berücksichtigung der Fördergelder (dadurch hohe Umlagebeiträge für Eigentümer zu befürchten), vermehrte Einbindung fremder Dienstleistungen notwendig (z. B. Vorlage eines umfassenden Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit Kosten von mindestens 100.000.- €, Einschaltung eines externen, Sanierungsträgers und städtebaulichen Beraters), weitere zeitliche Verzögerung bei Entscheidung für Inanspruchnahme der Städtebauförderung, die Dorferneuerung steht demgegenüber schon unmittelbar vor der Anordnung).
Die Dorferneuerung will die
gute Stube Waldthurns, den Marktplatz, ansehlicher machen.
Diskussion:
Aufgrund der schon weitgehend abgeschlossenen Planungen zum Dorferneuerungsverfahren, das unmittelbar vor der Anordnung steht (siehe TOP 4), und der relativ hohen finanziellen Belastungen für die Marktgemeinde sowie wegen der Begrenzung des Fördergebietes mit dadurch entstehenden Ungerechtigkeiten für Anwohner, die nicht in den Genuss einer höheren Förderung kommen, wird eine Städtebauförderung alternativ zur Dorferneuerung einhellig als wenig sinnvoll erachtet. Nicht zu vernachlässigen sind auch die mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehenden höheren Sanierungs- und Beitragskosten für die Grundstücks- und Immobileneigentümer bei Inanspruchnahme der Städtebauförderung. Zudem haben das Amt für Ländliche Entwicklung die größtmögliche Förderung und die politischen Mandatsträger die best mögliche Unterstützung bei Umsetzung des über die Dorferneuerung schon auf dem Weg gebrachten Gemeindeentwicklungskonzeptes zugesagt.
Fazit:
Die Umsetzung der Gemeindeentwicklung sollte ausschließlich im Rahmen der Dorferneuerung erfolgen, die zusätzliche Inanspruchnahme der Städtebauförderung wird für nicht sinnvoll erachtet.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung -
Die Aufklärungsversammlung zur Dorferneuerung findet am 6.2.2013 (Mittwoch) um 19:00 Uhr im Pfarrheim statt, sollte sich der Marktrat zu TOP 3 für die Durchführung der Dorferneuerung (ohne Städtebauförderung) entscheiden.
Diskussion:
In Erwartung der Zustimmung des Gremiums zur Einleitung des Dorferneuerungsverfahrens (ohne Städetbauförderung) wird die Ankündigung des Termins zur Aufklärungsversammlung durch das Amt für Ländliche Entwicklung begrüßt.
Fazit:
Die Terminmitteilung wird zur Kenntnis genommen.
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Grundlage:
- siehe Auszug aus dem Protokoll über die Sitzung des Bauausschusse vom 11.1.2013 -
Für die meisten Gewerke liegen nach der Submission die Vergabevorschläge durch den Architekten vor: Fa. Bäumler (Fenster und Türen), Fa. Maier (Sonneschutz), Fa. Rupp (Blitzschutz), Fa. Greither (Fliesenarbeiten), Fa. Eger (Spenglerarbeiten), Fa. Härtl (Innentüren und Zargen), Fa. Weig (Malerarbeiten). Die restlichen Vergabevorschläge werden bis zur Sitzung des Gremiums erwartet.
Die Bautafel lässt das Aussehen des neuen Kinderbildungszentrums erahnen.
Diskussion:
Der finanzielle Aufwand für die Fliesenarbeiten erscheint relativ hoch, die vermehrte Verwendung von Linoleumböden wird daher angeregt. Ansonsten bestehen keine Einwände gegen die bisherigen Vergabevorschläge.
Fazit:
Den genannten Firmen kann nach erfolgter fachlicher Prüfung jeweils der Zuschlag erteilt werden.
Grundlage:
- siehe Auszug aus dem Protokoll über die Sitzung des Bauausschusse vom 11.1.2013 -
Laut Architekt Meißner hat sich im Eingangsbereich des Feuerwehrgerätehauses der Boden um ca. 7 - 8 cm gesenkt. Die Ursache kann nicht eindeutig ermittelt werden. Architekt Meißner schlägt vor, zur Ursachenermittlung den Bereich aufzugraben und ggf. das Wasser in den Vorfluter (Luhe) abzuleiten.
Eine Richtlatte zeigt die Absenkung am
Eingangbereich des Gerätehauses.
Vorschlag des Bauausschusses: Aufgraben, Drainage verlegen, ggf. verdichten, Risse beseitigen und Schäden neu zu verputzen; Erdarbeiten werden in Absprache mit dem Architekt durchgeführt. Bei Feststellung größerer Schäden wird kurzfristig eine Bauausschusssitzung anberaumt.
Diskussion:
Über die Ursache der Senkung am Eingangsbereich kann nur gemutmaßt werden. Angeregt wurden in diesem Zusammenhang die Beiziehung der Statik-Unterlagen und eine Rücksprache mit dem damals zuständigen Statiker. Die Aktion (Aufgraben etc.) soll im Frühjahr 2013 erfolgen.
Fazit:
Dem vom Bauausschuss vorgeschlagenen Vorgehen wird zugestimmt.
Grundlage:
- siehe von der Kirchenverwaltung vorgelegte Entwurf des Nutzungsvertrages vom 14.1.2013 -
In der Sitzung des Gremiums am 27.9.2012, in der der von der Rechtsstelle der Diözese ausgearbeitete Entwurf des Vertrages schon behandelt wurde, hat das Gremium gegenüber der Kirchenverwaltung einige Ergänzungen bzw. Änderungen angeregt (Benutzung der Parkplätze im Bereich des Pfarrheims für Veranstaltungen und für Publikumsverkehr, Entfernung einer konkreten Fördersumme aus dem Vertrag, Bildung eines gemeinsamen paritätisch besetzten Bauausschusses). Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt wurde in Aussicht gestellt. In einer ersten Reaktion hatte die kirchliche Seite einen paritätisch besetzten Bauausschuss unter Hinweis auf die Eigentumsverhältnisse nicht zugestimmt. Die letztendliche Entscheidung müsse beim Eigentümer (Kirchenstiftung) bleiben.
Das Lobkowitz-Schloss wartet schon sehnsüchtig auf seine Renovierung.Diskussion:
Der vorliegende Vertragsentwurf wurde eingehend diskutiert. Einige Punkte sollten noch geklärt werden:
im Entwurf keine Hinweise zur Parkplatzsituation am Pfarrheim
die letztendliche Entscheidung liegt beim Eigentümer, auch im Bauausschuss (bedeutet sehr eingeschränkte Mitwirkungsmöglichkeit)
die Nennung einer festen Summe (500.000.- €), die die Gemeinde beizusteuern hat, ist nicht möglich; im Vorfeld wurde immer davon ausgegangen, dass beide Parteien jeweils die Hälfte der Investitionskosten (nach Abzug der Förderbeträge) zu übernehmen hätten
die Aufrechnung der Zuschüsse in Verbindung mit den finanziellen Beitragen der beiden Parteien ist missverständlich formuliert
Der Vertragsentwurf sollte noch dem Rechtsbeistand der Marktgemeinde zur Bewertung vorgelegt werden.
Fazit:
Im Änderungsentwurf sind noch einige Fragen offen, die mit den kirchlichen Gremien noch erörtert werden sollten. Vor endgültiger Zustimmung zum Vertragswerk sollte auch der Rechtsvertreter der Gemeinde gehört werden.
Grundlage:
- siehe Angebot der E.ON Bayern vom 25.1.2013 und Auszug aus dem Protokoll über die Sitzung des Bauausschusse vom 11.1.2013 -
Die E.ON Bayern rechnet nach ihrem Angebot mit 5.083,05 Euro, wobei die Erdarbeiten mit über 3.000 Euro zu Buche schlagen.
Mehr Licht an der
Bushaltestelle erhöhen die Verkehrssicherheit.
Diskussion:
Im Lageplan der E.ON Bayern ist die Lampe direkt direkt am Buswartehäuschen vorgesehen. Bei Errichtung auf der Kabel führenden gegenüberliegenden Straßenseite könnten die Kosten für die Erdarbeiten deutlich gesenkt werden.
Fazit:
Der Errichtung der Straßenleuchte gegenüber dem Buswartehäuschen ist der Vorzug zu geben.
Grundlage:
- siehe Auszug aus dem Protokoll über die Sitzung des Bauausschusse vom 11.1.2013
Der Kirchenpfleger Gallitzendörfer weist darauf hin, dass nach Ansicht von Herrn Karl (Denkmalschutz) die neu vorgesehenen Lampen nicht an der Kirche montiert werden können. Dazu findet allerdings Ende Januar noch ein weiteres Gespräch mit Herrn Karl statt. Nach Auffassung des Bauausschusses sollte das Gespräch vor einer Entscheidung noch abgewartet werden.
Diskussion:
Ohne Kenntnis des bevorstehenden Gespräches macht eine Entscheidung zum Neubau von zwei Brennstellen wenig Sinn. Anzumerken ist, dass die vorgesehenen Standorte für die neuen Straßenleuchten auf Kirchengrund stehen. Inwieweit dadurch eine Kostenbeteiligung der Kirche abgeleitet werden könnte, sollte ebenfalls noch geklärt werden.
Fazit:
Der Empfehlung des Bauausschusses, vor Entscheidung das anberaumte Gespräch noch abzuwarten, wird gefolgt.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung (Bilder von den defekten Rohren) -
Das Bild spricht für sich.
Diskussion:
Angesichts des nicht mehr tragbaren Zustandes der Rohre im Pumpenhaus der Eigenwasserversorgungsanlage besteht zu einer Erneuerung keine Alternative.
Fazit:
Die defekten Rohre im Pumpenhaus sind zu erneuern.
Grundlage:
- siehe Antrag der FFW Waldthurn vom 12.12.2012 -
Die FFW Waldthurn begründet ihren Antrag mit dem stetig steigenden Einsatzspektrum und der daher erforderlichen Anpassung der Einsatzmittel an den aktuellen technischen Standard. Vorteile einer Wärmebildkamera im Feuerwehrreinsatz werden aufgeführt:
Hilfsmittel zur Lageerkundung und -beurteilung
Hilfe zur Personensuche und -rettung (in verrauchten Gebäuden, in Gewässern, bei Dunkelheit)
direkte Kontrolle der Wirksamkeit und Effektivitätssteigerung der Brandbekämpfung
verbesserte Brandnachschau (z. B. gezielte Suche nach Glutnestern)
Hilfe bei Gefahrguteinsätzen (z.B. Bewertung der Füllmenge von Tanks, Fässern, etc.)
Hilfreich wäre der Einsatz einer Wärmebildkamera beim Brand der Getreidesilos in Albersrieth, bei der Suche einer vermissten Person im Badeweiher oder beim Brand in Spielberg gewesen. Die Erstbeschaffung einer Kamera würde aus Mitteln der Feuerschutzsteuer mit 2.750.- € bezuschusst. Die FFW Waldthurn würde sich auch an den Kosten beteiligen.
Die FFW Waldthurn will ihre Ausrüstung mit einer Wärmebildkamera erweitern.Diskussion:
Die Kosten einer Wärmebildkamera betragen nach einem ersten Angebot über 10.000.- €. Zunächst wäre zu hinterfragen, nach welchen Kriterien sich die Notwendigkeit einer Beschaffung richtet. Mit einer Wärmebildkamera ist die benachbarte Feuerwehr in Vohenstrauß ausgestattet. Zu klären wären die Folgekosten (Eichung, Wartung etc.). Letztendlich sollten auch noch weitere Angebote eingeholt werden.
Fazit:
Vor einer Entscheidung über den Antrag der FFW Waldthurn sollten die angesprochenen Informationen eingeholt werden.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung -
Zum 1.1.2013 ist die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) in Kraft getreten. Nach dieser Regelung ist künftig ein Stellvertreter für das Standesamt zu ernennen. Daher ist mit sofortiger Wirkung die weitere Standesbeamtin des Marktes, Frau Petra Reil zur Stellvertreterin des Leiters des Standesamtes Waldthurn zu bestellen.
Diskussion:
Gegen die Bestellung von Petra Reil zur stellvertretenden Leiterin des Standesamtes werden keine Einwände erhoben. Zur Kenntnis wurden Meldungen in der Tagespresse genommen, wonach vereinzelt Gemeinden ihr Standesamt nicht mehr selbst betreiben und diese Dienste an größere Nachbarkommunen übertragen haben.
Fazit:
Der Bestellung von Petra Reil zur Stellvertreterin des Leiters des Standesamtes Waldthurn wird zugestimmt.
Grundlage:
- siehe Protokoll des Fachstellengesprächs mit den Landwirten, Vertretern des Bauernverbandes, der Wasserwirtschaft, des Landwirtschaftsamtes und der Marktgemeinde am 22.1.2013 -
Ende Oktober 2012 wurden auf den Bewirtschaftungsflächen im Wasserschutzgebiet Bodenproben zur Feststellung der Stickstoffbelastung gezogen. Wie bereits in der letzten Sitzung mitgeteilt, lag der durchschnittlich Wert für mineralisierten Stickstoff bei 94,91 kg / Hektar. Die Entwicklung der Stickstoffkonzentration veranschaulicht nachfolgende Grafik:
Der Nitratwert im Tiefbrunnen lag zuletzt bei 42 mg/l (grenzwert 50 mg/l). Der Erhalt des Tiefbrunnens steh für die Marktgemeinde nicht zur Diskussion. Der vollständige Anschluss an die Steinwaldgruppe würde den Wasserpreis mindestens verdoppeln. Die Sachbearbeiterin der Marktgemeinde Christine Griesbach bezeichnete Kartoffel, Mais und Raps (mit einem Flächenanteil von 39 % im Wasserschutzgebiet) als Problemfrüchte bezüglich der Nitratbelastung des Bodens. Der Verlauf der Nitratwerte verlauf nach Angaben des Vertreters des Landwirtschaftsamtes identisch mit dem Verlauf der Agrarpreisentwicklung. Der Bauernverband regte für dieses Jahr ein neues Kooperationsmodell in Zusammenarbeit mit allen Fachstellen und den betroffenen Landwirten an. Für einige der betroffenen Landwirte würde ein noch weiter gehendes Düngeverbot kaum lösbare Folgen haben ("Wohin mit der Gülle?"). Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Fortführung der Frühjahrsbestimmung des mineralisierten Stickstoffes mit DSN (Düngeberatungs-System-Stickstoff) für alle Fruchtarten (außer Grünland und Kleegras)
Anbau einer überwinternden Zwischenfrucht im Herbst mit Umbruchzeitpunkt März des Folgejahres
keine Stickstoff-Düngung nach der Hauptfruchternte
Nmin-Beprobung im Herbst 2013 in der letzten Oktoberwoche
Deckelungswert für Gesamt-Nmin wird auf 55 kg / Hektar festgelegt
Das Waldthurner Trinkwasser
verdient es allemal, geschützt zu werden (im Bild das weitläufige
Schutzgebiet)..
Diskussion:
Die Entwicklung der Nitratbelastung des Bodens bedarf spätestens nach Ablauf der kommenden Vegetationsperiode einer intensiven Diskussion. Die intensive landwirtschaftliche Nutzung ist aus Sicht der betroffenen Landwirte von existenzieller Bedeutung. Einige der Landwirte haben ihre Hauptanbaufläche im Wasserschutzgebiet. Trotzdem sollte es aufgrund von gelungenen Kooperationen in anderen Regionen doch möglich sein, Entwicklungen zu stoppen, die mit der Aufgabe des gemeindlichen Trinkwasserbrunnens enden können. Insofern ist die Ringen aller Beteiligten (Landwirte, Wasserwirtschaft, Landwirtschaftsamt, Bauernverband, Marktgemeinde) um eine tragfähige Lösung zu honorieren. Das kommende Jahr sollte intensiv genutzt werden, um eine Verbesserung für eine Stickstoff sparende Bodenbewirtschaftung zu erreichen.
Fazit:
Der Sachstand wir mit Sorge zur Kenntnis genommen, die in der Besprechung der Beteiligten getroffenen Vereinbarungen werden mitgetragen.
Grundlage:
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Büro - Tektur: Nebengebäude mit geringerer Höhe (Christian Kleber, Wirsbergstraße 8)
Neubau eines Fahrradtreffs - Tektur (Klaus Gollwitzer, Kühbahchof)
Abriss des bestehenden Holzschuppens und Neubau eines Lagerplatzes (Gerhard Schönberger, Neuenhammer Straße 1)
Errichtung von Dachgauben auf dem bestehende Wohnhaus (Michaela und Josef Pühler, Grubmühle 1)
Diskussion:
Keine.
Fazit:
Die Bauanträge werden genehmigt.
Mitteilungen des Bayerischen Gemeindetages (neue EU-Richtlinie zur Modernisierung der Regeln für öffentliche Auftragsvergabe sowie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen): Der Bayerische Gemeindetag will die öffentliche Wasserversorgung nicht wie eine Handelsware auf dem Markt verschachert wissen.
Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (dem Landgericht sollten zwei Kandidaten (zwischen 25 und 70 Jahre alt) für das Amt des Schöffen vorgeschlagen werden). Auch zur Jugendschöffenwahl sollten Kandidaten benannt werden (gleiche Altersbegrenzung wie angegeben).
Ein Satz alter Luftbilder aus den sechziger Jahren wird zum Preis von 300.- € angeboten.
Qualitätsoffensive Paneuropa-Radweg (siehe Protokollauszug von der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft "Bockl-Radweg" am 15.1.2013).
Die Überwachung kommunaler Kläranlagen übertragt das Wasserwirtschaftsamt auf private Sachverständige.
Künftig überwachen private
Sachverständige die kommunalen Kläranlagen.
Zustandsuntersuchungen der Gemeindestraßen (Firma Eagle-Eye unterbreitet ein Angebot).
OWV- / FSV-Faschingsball in der Turnhalle am 9.2.2013.