Sitzung der CSU-Fraktion am 24. November 2014
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 27. November 2014
(Marktstüberl Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 30.10.2014

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 30.10.2014, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Neubaugebiet Hirmersbühl - Ergebnis der Besprechung der Fachstellen des Landratsamtes am 25.11.2014 zur Umsetzung der in der Sitzung am 30.10.2014 ausgewählten Planungsvariante 3 (Kompromissvorschlag des Planers) - weiteres Vorgehen

  4. Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Waldthurn - Sachstandsbericht durch Herrn Huber, Fachbüro Breitbandberatung Bayern, Neumarkt

  5. Verbesserung der Breitbandversorgung - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Markt Floß über die Bildung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft zur Bildung von Planungen beim Breitbandausbau (Interkommunale Zusammenarbeit)

  6. Verbesserung der Breitbandversorgung - Angebot der Gemeinde Theisseil für eine interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer Vereinbarung

  7. Prüfung der möglichen Variante zur Erfüllung des notariellen Vertrages zur Schaffung von Stellplätzen für das Gesundheitszentrum

  8. Verlagerung des Heimatmuseums in das ehemalige Schwesternwohnheim wegen des engen zeitlichen Rahmens für die Bereitstellung der Stellplätze für das Gesundheitszentrum

  9. Vorschläge des Marktes für einen möglichen Lückenschluss im denkmalgeschützten Ensemble gegenüber der Pfarrkirche sowie für die Nutzung des alten Feuerwehrgerätehauses für die Besprechung mit Herrn Karl, Landesamt für Denkmalschutz am 3.12.2014

  10. Gestaltung des Umfeldes des Kinderbildungszentrum laut Sitzung der TG Waldthurn 3 am 25.11.2014 - Anhörungstermin am 15.12.2014

  11. Geplante Anlagen und Maßnahmen sowie Widmung der neu geschaffenen öffentlichen Parkplätze im Bereich Kinderbildungszentrum laut den von der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 am 25.11.2014 beschlossenen Maßnahmen

  12. Angebot der Vereinigten Sparkassen Neustadt - Vohenstrauß - Eschenbach auf Abschluss eines Forwarddarlehens

  13. Angebot für die Anschaffung eines gebrauchten Unimogs U 500

  14. Antrag von Herrn Michael Pflaum, Am Thurnbühl 9, auf Übernahme der kompletten Kosten für die Verlängerung des Führerscheins der Klasse C zum Führen des Löschgruppenfahrzeugs (Freiwilliger Feuerwehrdienst)

  15. Bauanträge

  16. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 30.10.2014

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 30.10.2014 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 30.10.2014, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - Auszug aus dem Beschlussbuch -

    • Visionen zur Nutzung des ehemaligen Raiffeisengebäudes am Marktplatz als "Dorfwerkstatt" wurden durch den Vorsitzenden des Reha-Zentrum Oberpfalz vorgestellt. Ohne substantielle Förderung durch den Bezirk und die "hohe Politik" könne das ins Auge gefasst Projekt vom Verein als Träger nicht geschultert werden.

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 30.10.2014 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Neubaugebiet Hirmersbühl - Ergebnis der Besprechung der Fachstellen des Landratsamtes am 25.11.2014 zur Umsetzung der in der Sitzung am 30.10.2014 ausgewählten Planungsvariante 3 (Kompromissvorschlag des Planers) - weiteres Vorgehen

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Zum Besprechungstermin am 25.11.2014 im Rathaus Waldthurn kommen neben dem Baujuristen Herrn Zapf Vertreter der zuständigen Fachbereiche des Landratsamtes (Kreisbaumeister, Erschließungssachbearbeiter, Technischer Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde). Architekt Sörgel wird hierbei den Kompromissvorschlag (Sitzung vom Oktober 2014) vorstellen, hinzugezogen werden soll wegen des Grünordnungsplanes auch die Landschaftsarchitektin Frau Augstein aus Naila. Das Gremium wird in der Sitzung mit einer Tischvorlage über das Ergebnis der Besprechung informiert.

    Diskussion:

    Das Ergebnis der Besprechung mit den Fachstellen und dem Baujuristen des Landratsamtes am 25.11.2014 bleibt abzuwarten, danach kann über das weitere Vorgehen beraten und entschieden werden.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Waldthurn - Sachstandsbericht durch Herrn Huber, Fachbüro Breitbandberatung Bayern, Neumarkt

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - keine Vorlage -

    Diskussion:

    Vorab sind Details über den aktuellen Sachstand bekannt geworden. Dem Bericht des Vertreters des Fachbüros wird daher mit Interesse entgegengesehen.

    Fazit:

    Die Ankündigung (Sachstandsbericht in der Sitzung) wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Verbesserung der Breitbandversorgung - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Markt Floß über die Bildung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft zur Bildung von Planungen beim Breitbandausbau (Interkommunale Zusammenarbeit)

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Entwurf einer Vereinbarung -

    Gemäß Artikel 4 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) soll eine Einfache Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Markt Waldthurn und dem Markt Floß zur gegenseitigen Abstimmung von Planungen beim Ausbau des Breitbandnetzes gebildet werden. Durch die gegenseitige Abstimmung winken beiden Gebietskörperschaften zusätzliche Fördergelder von jeweils bis zu 50.000.- €. Die Planungs- und Erschließungskosten, die nicht über die Gemeindegrenzen hinausgehen, zahlen die Beteiligten jeweils selbst. Kosten, die über die Gemeindegrenzen hinausgehen, sollten durch die bietenden Netzbetreiber anteilig ermittelt werden. Die Kostenaufteilung hat sich an sachgerechten Kriterien zu orientieren, gegebenenfalls ist bedarfsweise hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Vertragsstreitigkeiten sollen unter Einschaltung der Bezirksregierung beigelegt werden.

    Diskussion:

    Zum vorgelegten Entwurf einer Vereinbarung zwischen den beiden Gemeinden Floß und Waldthurn gibt es keine Einwände. Die Breitbandversorgung der Waldthurner Ortsteile Spielberg und Wampenhof ist von Floß aus wirtschaftlicher darzustellen, zumal Fördergelder in Höhe von 50.000.- € zusätzlich in Anspruch genommen werden können. Die Kosten für den flächendeckenden Breitbandausbau in der Marktgemeinde Waldthurn dürften sich auf rund 900.000.- € belaufen, die Förderhöhe liegt bei 90 %.

    Fazit:

    Der Vereinbarung wird zugestimmt.

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  1. Verbesserung der Breitbandversorgung - Angebot der Gemeinde Theisseil für eine interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer Vereinbarung

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a. d.Waldnaab Vorlage der Verwaltung vom 17.11.2014 -

    Die Gemeinde Theisseil bietet unter Vorlage einer Vereinbarung (siehe TOP 5) ebenfalls über die Bildung einer Einfachen Arbeitsgemeinschaft eine interkommunale Zusammenarbeit zum Breitbandausbau an.

    Diskussion:

    Gegen den Entwurf der Vereinbarung (inhaltsgleich mit dem Entwurf der Vereinbarung mit Floß, TOP 5) gibt es keine grundsätzlichen Einwände. Da die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Theisseil (Remmelberg und Schammesrieth) über den Knoten in Albersrieth versorgt werden, sind Straßenaufbrüche in der Ortschaft bei der Breitbandversorgung nicht ausgeschlossen. Möglicherweise reicht jedoch die vorgesehene verbesserte Breitbandversorgung bis Albersrieth aus, um Remmelberg und Schammesrieth ohne besondere Tiefbauarbeiten im Bereich der neu asphaltierten Ortsstraßen in Albersrieth ans schnelle Netz zu bringen. Nun liegt es an den Planern und Netzanbietern, ob eine vernünftige und wirtschaftlich tragbare Lösung zustande kommt. 

    Fazit:

    Dem Entwurf der Vereinbarung mit der Gemeinde Theisseil wird zugestimmt.

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  1. Prüfung der möglichen Variante zur Erfüllung des notariellen Vertrages zur Schaffung von Stellplätzen für das Gesundheitszentrum

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung und des Architekten (Kostenberechnungen) -

    Ohne Nachweis einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen wäre das neue Gesundheitszentrum am Marktplatz nicht genehmigt worden. Über eine notarielle Vereinbarung war den Betreibern des Gesundheitszentrums (Ehepaar Stefan und Daniela Hammerl) auf dem Rathausgrundstück ein Erbbaurecht zur Nutzung der gekennzeichneten Flächen als Parkraum für zunächst sieben Stellplätze eingeräumt worden. Hierbei könnte der Markt bei Bedarf auch auf andere Grundstücksflächen zurückgreifen (z. B. ehemaliges "Bergmann-Haus" oder altes Feuerwehrhaus). Aufgrund der beabsichtigten Zusatznutzung von Räumlichkeiten im Gesundheitszentrum als Cafe stieg der Parkflächenbedarf auf 14 Stellplätze an, wovon ein Stellplatz barrierefrei zu gestalten sei. Die notwendigen Stellplätze müssen spätestens bei Bezugsfertigkeit des Gesundheitszentrums zur Verfügung stehen, für die ersten sieben Stellplätze ist der 31.12.2015 verbindlich vorgegeben. Bei Schaffung von nur 14 Stellplätzen, die für den privaten Gewerbebetrieb (Gesundheitszentrum) zur Verfügung zu stellen sind, kann im Rahmen der Dorferneuerung nicht gefördert werden (auch nicht der Abbruch des alten Rathauses zur Schaffung dieser Anzahl von Stellplätzen). Nur bei Errichtung von mindestens 20 Stellplätzen, die damit auch einem öffentlichen Zweck dienen, wäre der Abbruch des Rathauses und die Parkraumerrichtung förderfähig. Auf einer im Baugenehmigungsverfahren des Gesundheitszentrum vorgelegten Planskizze sind insgesamt 21 Stellplätze dargestellt, Voraussetzung wäre hierfür der vollständige Abriss des Rathauses. Eine für eine zuschussfähige erforderliche Anzahl von Stellplätzen kann nicht im Umgriff des Rathauses geschaffen werden.

    Der Gesamt-Abbruch des alten Rathauses mit Herstellung von mindestens 20 Stellplätzen würde mit rund 80.000.- € förderfähigen Kosten einhergehen, davon würden voraussichtlich 60 % durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) gefördert. Der Teil-Abbruch des alten Rathauses und der barrierefreie Umbau des historischen Gebäudeteils würde inklusive Abbruch des alten Feuerwehrhauses (zur Schaffung von Stellplätzen) mit rund 360.000.- € zu Buche schlagen, 60 % der Kosten könnten durch das ALE bezuschusst werden (maximal 150.000.- €). Die Sanierung des alten Feuerwehrhauses würde mit Einbau öffentlicher Toiletten ca. 80.000.- € kosten (Förderung durch ALE mindestens 60 %). Das ehemalige Bergmann-Haus könnte mit 80.000.- € saniert und zur weiteren Nutzung als Wohnraum erhalten werden (als private Einzelmaßnahme Förderung durch ALE 30 %, maximal 30.000.- €).

    Diskussion:

    Die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Stellflächen hat im Zusammenhang mit der bevorstehenden vollständigen Inbetriebnahme des Gesundheitszentrums und den hierbei  getroffenen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und dem Betreiber des Zentrums erste Priorität. Ohne Komplettabriss des Rathauses werden die notwendigen 21 Stellplätze im Umfeld des Gesundheitszentrums nicht  geschaffen werden können. Kontrovers diskutiert wurde hierbei die dazu notwendige Auslagerung und Weiternutzung des Heimatmuseums. Von Diskutanten wurde angedeutet, dass sich als Alternative zum Schwesternwohnheim als künftiger Standort für das Heimatmuseum ein anderer Standort anbieten könnte (Details dazu wurden aber nicht genannt), weshalb eine auch nur vorübergehende Nutzung des Schwesternwohnheimes als Heimatmuseum wegen der damit verbundenen Kosten nicht erforderlich sei. Vielmehr könnten bis auf weiteres die Museumsexponate im Schwesternheim gelagert werden, bis der endgültige Standort des Museums feststehe. Ein Zeitpunkt für eine Wieder-Inbetriebnahme des Museums könne jedoch nicht annähernd aufgezeigt werden. Als Kompromiss könnten die leer stehenden Räumlichkeiten im Schwesternwohnheim als provisorische Museumsräume mit einem minimalen baulichen Aufwand (durch Bauhof-Team) angepasst werden. Eine längerfristige Einlagerung der Museumsexponate wäre dadurch hinfällig, der Museumsbetrieb könnte weitgehend nahtlos weitergehen. Der Kompromissvorschlag fand allgemeine Zustimmung. Das weitere Vorgehen ist abhängig vom Ergebnis des für 3.12.2014 anberaumten Denkmal-Sprechtages mit Beteiligung des Vertreters des Landesamtes für Denkmalschutz, des Baujuristen am Landratsamt sowie der Fraktionssprecher.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen, dem Ergebnis des "Denkmalgipfels" im Rathaus Waldthurn am 3.12.2014 wird mit Spannung entgegen gesehen.

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  1. Verlagerung des Heimatmuseums in das ehemalige Schwesternwohnheim wegen des engen zeitlichen Rahmens für die Bereitstellung der Stellplätze für das Gesundheitszentrum

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung und Informationen unter TOP 7 sowie Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege an das Landratsamt vom 3.11.2014 -

    Laut Aussage des zuständigen Sachbearbeiters vom Landesamt für Denkmalschutz in der Septembersitzung des Gremiums hätte das ehemalige Schwesternwohnheim als Standort für das Heimatmuseum "keinen Reiz". Entsprechend fiel auch die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz gegenüber der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt aus. Eine Rechtsgrundlage für die negative Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz wird vermisst, das Schwesternheim ist weder als Einzeldenkmal noch als Ensemble geschützt. Bei Nutzung als Heimatmuseum werden auch keine Änderungen der Außenhülle erforderlich sein. Durch den Baujuristen am Landratsamt soll nun baldmöglichst eine Rückmeldung hinsichtlich des baurechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgen. Wegen des geforderten Nachweises von Stellplätzen für das Gesundheitszentrums (voraussichtlich im Frühjahr 2015), wofür ein vorheriger Abbruch des Rathauses notwendig wäre, drängt die Zeit.

    Das Landesamt für Denkmalpflege lehnt eine Nutzungsänderung und einen Umbau des Schwesternhauses strikt ab, es fordert eine ersatzlose Beseitigung des Baus. An dessen Stelle könnten Parkplätze für das neue Rathaus geschaffen werden, wozu die noch vorhandenen Grünflächen als Teil des früheren Schlossgartens im Barockstil nicht verwendet werden dürfe.

    Diskussion:

    siehe "Diskussion" unter TOP 7

    Fazit:

    Die jetzt leer stehenden Räumlichkeiten im Schwesternwohnheim können als provisorische Museumsräume mit einem minimalen baulichen Aufwand angepasst werden, damit können die Museumsexponate weiterhin präsentiert werden.

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  1. Vorschläge des Marktes für einen möglichen Lückenschluss im denkmalgeschützten Ensemble gegenüber der Pfarrkirche sowie für die Nutzung des alten Feuerwehrgerätehauses für die Besprechung mit Herrn Karl, Landesamt für Denkmalschutz am 3.12.2014

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    - Vorschlag des Architekten mit Planskizze -

    Zur Vermeidung einer Baulücke nach Abbruch des ehemaligen Striegl-Anwesens könnte nach Erwerb durch die Gemeinde ein "Parkstadel" mit öffentlichen Toiletten sowie ein Ortstreff (Jugendtreff) errichtet werden. Die Möglichkeit des Grunderwerbs wäre natürlich vorab zu klären. Das Projekt "Parkstadel" könnte durch das ALE mit 60 % gefördert werden (maximal 100.000.- €). Die Maßnahme müsste auch mit dem zuständigen Referenten des Landesamtes für Denkmalschutz abgesprochen werden.

    Diskussion:

    Die Nutzung als Parkstadel und Ortstreff (genannt wurde auch die Möglichkeit der Nutzung als Musikproberaum) ist eine interessante Überlegung, dem ansonsten drohenden Entstehung einer störenden Baulücke am ensemblegeschützten Marktplatz könnte hierdurch begegnet werden. Die Idee sollte mit den Beteiligten (Eigentümer, Landesamt für Denkmalschutz, Amt für Ländliche Entwicklung) eingehend erörtert werden.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen, mit den Beteiligten sollte der Vorschlag besprochen werden.

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  1. Gestaltung des Umfeldes des Kinderbildungszentrum laut Sitzung der TG Waldthurn 3 am 25.11.2014 - Anhörungstermin am 15.12.2014

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Schreiben der Teilnehmergemeinschaft (TG) Waldthurn 3 vom 12.11.2014 (mit Planskizzen, Maßnahmenkatalog und Erläuterungsbericht) -

    Der Vorstand der TG Waldthurn hat den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen aufgestellt, er soll mit den Trägern öffentlicher Belange anlässlich des Anhörungstermins am 15.12.2014 im Rathaus (10:00 Uhr) erörtert werden. Nach dem vorgelegten Katalog sind folgende bauliche Maßnahmen vorgesehen:

    • Ausbau der Straße "Am Schützenhaus" (mit geregelter Oberflächenentwässerung)

    • Neubau von 21 Parkplätzen am Schützenhaus

    • Errichtung eines Regenwasserrückhaltebeckens westlich des Schützenhauses

    • Neubau von 25 Parkplätzen mit Platzgestaltung am Kinderbildungszentrum (mit Fußweg, Kunstwerk, Sitzmöglichkeiten etc.)

    • Grünanlagen (20 Bäume, 50 Sträucher, 600 Stauden, 1000 Blumenzwiebeln)

    Diskussion:

    Die Planungen zur Umgestaltung des Umfeldes am neuen Kinderbildungszentrum finden allgemeine Zustimmung. Die Kostenschätzung bewegt sich bei knapp 500.000.- €, eine Förderung mit 65 % ist in Aussicht gestellt worden. Kostenmäßig berücksichtigt werden kann hier noch die Möglichkeit, Eigenleistungen zu erbringen. Zusätzliche Details können  noch im Anhörungstermin am 15.12.2014 besprochen werden.

    Fazit:

    Die von der TG Waldthurn 3 vorgelegten Unterlagen (Planskizzen, Maßnahmenkatalog und Erläuterungsbericht) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Geplante Anlagen und Maßnahmen sowie Widmung der neu geschaffenen öffentlichen Parkplätze im Bereich Kinderbildungszentrum laut den von der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 am 25.11.2014 beschlossenen Maßnahmen

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

     - Schreiben der TG Waldthurn 3 vom 13.11.2014 (Regelung des Eigentums und der Unterhaltung an geplanten Anlagen und Maßnahmen) -

    Die vorgesehenen Maßnahmen erhöhen die Sicherheit für Schulkinder, schaffen ein attraktives Schulumfeld, werten die bestehenden öffentlichen Parkplatzflächen auf, schaffen zusätzliche Parkflächen, gestalten den Straßenraum am Schützenhaus und verbessern die Oberflächenentwässerung.

    Zur Regelung des Eigentums und der Unterhaltung an geplanten Anlagen unterbreitet die TG folgenden Beschlussvorschlag:

    "Es liegt ein Abdruck der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit dem Stand vom 12.11.2014 vor. In dem Abdruck sind die geplanten Parkplätze rund um das Bildungszentrum dargestellt. Geringfügige Änderungen im Zuge der planrechtlichen Behandlung sind nicht ausgeschlossen. Es handelt sich bei den in dem Abdruck dargestellten öffentlichen Straßen um Ortsstraßen und Parkplätze. Sämtliche öffentliche Straßen sind mit dem jeweiligen Bautyp angegeben. Der Markt übernimmt das Eigentum und die Unterhaltung an sämtlichen, vorstehend genannten öffentlichen Straßen und Plätzen. Der Zeitpunkt des Übergangs der Unterhaltungslast richtet sich nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), im Übrigen nach dem Wirksamwerden der Widmung. Der Markt übernimmt auch das Eigentum und die Unterhaltung an den Gewässern dritter Ordnung, den Gewässern von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung und den Rohrleitungen. Der Übergang der Unterhaltungslast erfolgt mit der Bauabnahme, spätestens mit Wirksamwerden der Ausführungsanordnung zum Flurbereinigungsplan. Der Markt Waldthurn widmet die im Zuge der Umgestaltung des Umfeldes des Bildungszentrums geschaffenen Parkplätze zu öffentlichen Parkplätzen."

    Diskussion:

    Den im Beschlussvorschlag aufgeführten Regelungen ist nichts hinzuzufügen.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag zur Regelung des Eigentums und der Unterhaltung an den Anlagen im Umfeld des neuen Kinderbildungszentrums wird zugestimmt.

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  1. Angebot der Vereinigten Sparkassen Neustadt - Vohenstrauß - Eschenbach auf Abschluss eines Forwarddarlehens

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Für ein Darlehen der Sparkasse läuft am 30.10.2016 die Zinsfestschreibung (4,12 % effektiv) ab, am Ende der Zinsbindung beträgt die Restschuld noch rund 190.000.- €. Die Bank hat nun ein Forward-Darlehen mit Beginn am 1.11.2016 (mit Festschreibung bis 30.10.2024) mit einem Zinssatz von 1,45 % p.a. angeboten. Je näher der Abschluss des Darlehens am 1.11.2016 liegt, desto günstiger könnte sich der Zinssatz darstellen. Insofern könnte man mit dem Abschluss noch etwas warten. Die Bank wird noch ein tagesaktuelles Angebot zum 27.11.2014 vorlegen.

    Diskussion:

    In Anbetracht der aktuellen Zinslage und -entwicklung erscheint ein Abwarten gerechtfertigt, nach Angaben von befragten Bankfachleuten ist noch mit günstigeren Zinssätzen zu rechnen.

    Fazit:

    Ein abwartendes Verhalten ist gerechtfertigt, das aktuelle Angebot der Sparkasse wird nicht angenommen.

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  1. Angebot für die Anschaffung eines gebrauchten Unimogs U 500

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Beim Markt Waldthurn liegt ein Angebot über einen gebrauchten Unimog U 500 (Baujahr 12/2004, Km-Stand ca. 200.000) mit einem Preis von 28.900.- € vor (evtl. kommt noch die MwSt. hinzu). Das bereits ersteigerte Mähwerk würde an den U 500 passen, beschafft werden müssten noch eine Ladefläche, ein Schneepflug, ein Salzstreuer sowei ein Gegengewicht für das Heck des Fahrzeugs. Vom früheren Gemeinderat war der Bürgermeister ermächtigt worden, bei entsprechendem Angebot einen gebrauchten LKW für einen Betrag von bis zu 25.000.- € anzuschaffen. Für einen gebrauchten U 400 mit vergleichbaren Nutzerdaten müsste man nach eingehender Internet-Recherche mit Kosten in Höhe von 40.000 bis 60.000 Euro rechnen. Der vorhandene Unimog könnte durch das angebotene Fahrzeug spürbar entlastet werden (mit Auswirkungen auf den Reparaturaufwand).

    Diskussion:

    Das Angebot ist überaus günstig. Das Gerät wäre durch einen KFZ-Sachverständigen eingehend geprüft worden, der Unimog soll sich einem guten Zustand befinden. Der Beschaffung kann zugestimmt werden mit der Maßgabe, dass spätestens nach der bevorstehenden Wintersaison der jetzige Unimog veräußert werden soll. Schneepflug und Fräse können vom neueren Gerät verwendet werden, ebenso das bereits beschaffte Mähwerk.

    Fazit:

    Das Angebot für die Anschaffung eines gebrauchten Unimogs U 500 kann unter den aufgeführten Maßgaben angenommen werden.

     

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  1. Antrag von Herrn Michael Pflaum, Am Thurnbühl 9, auf Übernahme der kompletten Kosten für die Verlängerung des Führerscheins der Klasse C zum Führen des Löschgruppenfahrzeugs (Freiwilliger Feuerwehrdienst)

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Schreiben des Antragstellers vom 17.11.2014 und Vorlage der Verwaltung -

    Für die Verlängerung des Führerscheins der Klasse C ist mit Kosten in Höhe von 250.- € zu rechnen. Der Antragsteller benötigt den Führerschein ausschließlich für den Einsatz bei der FFW Waldthurn, weshalb die Übernahme der kompletten Kosten beantragt wird. In früheren Beschlüssen zu vergleichbaren Anträgen wurde jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen und zuletzt ein Zuschuss von jeweils 50.- gewährt.

    Diskussion:

    Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Verlängerung des Führerscheins in Höhe von 250.- € erscheinen eher zu hoch gegriffen. Über den betriebsärztlichen Dienst der Gemeinde könnte eventuell die Leistung günstiger angeboten werden. Unter diesen Voraussetzungen wäre ein Zuschussbetrag von 50 % konsensfähig.

    Fazit:

    Unter Hinweis auf die vorstehenden Ausführungen kann ein Zuschuss bis 50 % der Kosten gewährt werden.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    • Errichtung eines Starthäuschens auf dem Skihang Oberfahrenberg (TSV Pleystein)

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Dem Bauantrag wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Für die Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen an Bäumen auf Gemeindeflächen entlang der Staatsstraße ist durch die nun vorgesehene eines Sachverständigen ein erhöhter Aufwand zu erwarten.

    • Mit Ablauf des 29.11.2014 wird die Grüngut- und Gartenabfallentsorgung durch das Landratsamt bis zum Frühjahr eingestellt.

    • Die Projektgruppe der Technischen Universität München hat am 17.11.2014 nochmals den Markt besucht und ergänzende Gebäudeteile aufgenommen. Die Ergebnisse der Studentenarbeit sollen im Februar 2015 präsentiert werden.

    • Wegen Änderungen und der noch erforderlichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird sich das durch die Technische Hochschule Deggendorf zu erstellende Energiekonzept noch verzögern.

    • Die Bodenplatte für den Erweiterungsbau des FSV-Sportheims durch den Bauhof ist fertig gestellt.

    • Termine:

      • 30.11.2014 (Sonntag, 14:00 Uhr): Konzert mit Hans Pausch und den Waldthurner Sängern in Hostau (Abfahrt um 12:45 Uhr)

      • 30.11.2014 (Sonntag, 16:00 Uhr): Adventsmarkt der FWG Waldthurn im Lobkowitz-Schloss

      • 1.12.2014 (Montag, 17:00 Uhr): "Singen auf der Treppe" in Hostau

      • 3.12.2014 (Mittwoch, 14:00 Uhr): "Denkmalgipfel" mit Herrn Karl vom Landesamt für Denkmalschutz im Rathaus

      • 15.12.2014 (Montag, 10:00 Uhr): Erörterungstermin der TG Waldthurn 3 im Rathaus mit den Trägern öffentlicher Belange wegen der Gesatltung des Umfeldes des Kinderbildungszentrums

      • 22.12.2014 (Montag, 19:00 Uhr): Jahresabschluss-Sitzung des Marktgemeinderates

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