27. Oktober 2014

Sitzung der CSU-Fraktion am 27. Oktober 2014
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 30. Oktober 2014
(Pass-Stüberl in Oberbernrieth, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.09.2014

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.09.2014, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Neubaugebiet Hirmersbühl - Schätzung der Erschließungskosten durch Architekt Sörgel (Hof) für den in der letzten Sitzung vorgestellten Planungsvorschlag sowie für die flächenoptimierte Variante - weiteres  Vorgehen

  4. Prüfung des alternativen Teilabbruchs des alten Rathauses unter Belassung und Sanierung des historischen Kerngebäudes oder Nutzung des ehemaligen Schwesternwohnheimes als Standort für das Heimatmuseum durch Architekt Meißner laut Anregungen von Herrn Karl, Landesamt für Denkmalschutz (München), in der Sitzung am 29.09.2014  

  5. Stellungnahme des Marktes nach § 15 Abs. 1 DSchG zum Antrag der Kath. Kirchenstiftung Waldthurn auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz für die Innenrenovierung der Wallfahrtskirche "Mariä Heimsuchung", Oberfahrenberg 8.

  6. Herausgabe eines "Waldthurner Markt- und Dorferneuerungsblattes" - Abschluss eines Vertrages mit der Verlag und Druck Linus Wittig KG (Forchheim) zur Herstellung und Lieferung des Mitteilungsblattes

  7. Erstellung eines neuen Forstwirtschaftsplans für den Körperschaftswald des Marktes Waldthurn - Vorstellungen des Marktes im Hinblick auf Umfang und Ausfertigung des Forstwirtschaftsplans, die Betriebsziele bzw. Schwerpunkte für die künftige Waldbewirtschaftung

  8. Vorbereitung der 800-Jahr-feier mit Heimatfest 2017 - Erkenntnisse aus der Besprechung mit den Vereinsvorständen am 21.010.2014 - weiteres Vorgehen 

  9. Bauanträge

  10. Mitteilungen des Bürgermeisters - Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.09.2014

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 29.09.2014 genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.09.2014, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - Auszug aus dem Beschlussbuch -


    Einige Anlieger in Frankenrieth nehmen Abstand von freiwilligen Zahlungen für die sanierte Straße.

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.09.2014 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Neubaugebiet Hirmersbühl - Schätzung der Erschließungskosten durch Architekt Sörgel (Hof) für den in der letzten Sitzung vorgestellten Planungsvorschlag sowie für die flächenoptimierte Variante - weiteres  Vorgehen   

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Kostenanalyse und Planskizzen durch Architekten sowie Stellungnahme der Verwaltung -

    Beim Erwerb des Grundstücks im vorgesehenen Baugebiet am Hirmersbühl wurde vereinbart, dass der Markt als Erwerber für Flächen, die zu Bauland werden, eine Aufzahlung von 10.- € pro Quadratmeter zu leisten hat. Nicht als Bauland gelten hierbei öffentliche Flächen (Verkehrsfläche, Spiel- und Grünflächen) oder ökologische Ausgleichsflächen. Die Eingrenzung der Aufzahlungsverpflichtung führte im ersten Planentwurf zur großzügigeren Ausweisung von Grün- und Ausgleichsflächen, um dadurch auch die Chancen für eine Genehmigung der Baulandausweisung bei den zuständigen Fachstellen zu erhöhen. Als Basis für den zukünftigen Grundstückspreis gelten 12.- € pro Quadratmeter (2.- € pro Quadratmeter für Erwerb der landwirtschaftlichen Fläche plus 10.- € pro Quadratmeter für Aufzahlung durch Gemeinde). Auf den Grundstückspreis sind die Kosten für den Bebauungsplan, die Aufwendungen für den Abbau der vorhandenen 20-kV-Strom-Freileitung (Voraussetzung für die Nutzbarkeit der Fläche zur Wohnbebauung) und die Kosten für die Grünordnungsplanung (samt ökologischer Ausgleichsflächen) mit hinzuzurechnen. Der Architekt hat nun Kostenanalysen für zwei Varianten vorgelegt. Für die Nutzungsvariante 1 ("ökologische" Variante mit 21 Bauplätzen und einer Gesamtfläche von 15.352 qm) wurde ein Erschließungspreis von 76,54 € pro Quadratmeter errechnet, für die Nutzungsvariante 2 ("flächenoptimierte" Variante mit 29 Bauplätzen und einer Gesamtfläche von 20.980 qm) ein Preis von 57,20 € pro Quadratmeter. In der Sitzung möchte der Architekt im Detail noch eine 3. Variante ("Kompromiss"-Variante) vorstellen, die hierzu schon mit aufgeführten Daten ergeben eine Grundstückspreis von .63,46 € pro Quadratmeter (bei dieser Variante stehen 27 Bauplätze zur Verfügung).

    Nach der geltenden Erschließungsbeitragssatzung des Marktes werden 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes auf die Anlieger umgelegt, die restlichen 10 % übernimmt der Markt. Würden für den Erschließungsaufwand (Erschließungsanlagen mit Straßenbeleuchtung und anteiligen Bebauungsplankosten) zum Beispiel ein Bruttobetrag in Höhe von 500.000 € anfallen, wären davon 90 % (= 450.000.- €) umlagefähig. Bei Variante 1 käme hierdurch ein Umlagebetrag von 30.- € pro Quadratmeter, bei Variante 2 ein Betrag von 22.- € pro Quadratmeter zustande. Im Gegensatz zu den straßenmäßigen Erschließungskosten, die direkt auf die jeweiligen Anlieger zukommen, basieren die Beträge für die Wasserversorgung und Entwässerung auf der Globalberechnung. Bei der Globalberechnung fließen allen bisherigen und zukünftigen (soweit erfassbar) Aufwendungen für Grundstücks- und Geschossflächen aller im Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke ein. Da Herstellungsbeiträge nur einmal entstehen, werden fortentwickelte Beitragssätze (nach entsprechender Kalkulation und Satzungsänderung) nur von den "Neuanschließern" beansprucht. Durch die Beitragsleistung der Neuanschließer kann somit keine Kostendeckung der Herstellungsbeiträge erzielt werden. Diese Fehlbeträge haben dann über die kalkulatorischen Kosten Auswirkungen auf die Gebühren für Wasser und Kanal, betroffen sind hierbei alle Gebührenpflichtigen einer Ver- und Entsorgungsanlage.

    Ohne Berücksichtigung des noch nicht genau feststehenden umlagefähigen Aufwandes für die letzte Stufe der Verbesserungsmaßnahmen ergibt sich auf der Basis der derzeit geltenden Beitragssätze folgende Beispielrechnung für das Neubaugebiet:

    Bezug nehmend auf die gesamten Beitragskosten in Höhe von 5.010,29 € würde bei einer durchschnittlichen Parzellengröße von 730 qm ein Beitragsaufwand von rund 6,90 € pro Quadratmeter fällig werden. Bein Berücksichtigung der Neukalkulation käme ein um etwa 20 % höherer Betrag (rund 8,30 € / qm) zusammen. Anzumerken ist, dass die Versorgung mit Stromleitungen nicht über die Marktgemeinde, sondern durch die Energieversorger bzw. Netzbetreiber hergestellt und extra abgerechnet wird.

    Die aktuellen Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Waldthurn wurden vom Gutachterausschuss beim Landratsamt auf Werte zwischen 32.- € und 35.- € pro Quadratmeter (Stichtag 31.12.2012) ermittelt.


    Für das neue Baugebiet Hirmersbühl liegen erste konkrete Planungen vor.

    Diskussion:

    Die von der Verwaltung errechneten Daten werden zur Kenntnis genommen, bestehendes Satzungsrecht ist auch beim künftigen Baugebiet konsequent anzuwenden. Der Spagat zwischen ökologischen Ansprüchen und Schaffung von erschwinglichem Bauland gelingt bei Variante 3 am besten. Mit 27 Bauplätzen und ausreichend Flächen für ökologische Nischen ist das zur Verfügung stehende Areal gut genutzt.

    Fazit:

    Für die weiteren Planungen sollte die "Kompromiss"-Variante 3 bevorzugt werden.

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  1. Prüfung des alternativen Teilabbruchs des alten Rathauses unter Belassung und Sanierung des historischen Kerngebäudes oder Nutzung des ehemaligen Schwesternwohnheimes als Standort für das Heimatmuseum durch Architekt Meißner laut Anregungen von Herrn Karl, Landesamt für Denkmalschutz (München), in der Sitzung am 29.09.2014  

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Erörterung der verschiedenen Alternativen durch Architekt Rudi Meißner vom 27.10.2014 -

    Architekt Rudi Meißner erläutert die Vor- und Nachteile der jeweiligen möglichen Standorte. Als Alternativen werden der Totalabbruch des alten Rathauses - Alternative 1 (Vorteile: erforderliche Stellplätze für Gesundheitszentrum können geschaffen werden, kein künftiger Gebäudeerhaltungsaufwand, überschaubare Kosten, ggf. Förderung durch Dorferneuerung; Nachteile: Heimatmuseum muss ausgelagert werden, im Schwesternwohnheim sind Umbauten für Museum und Vereine erforderlich mit energetischen Maßnahmen) und der Teilabbruch des Rathauses - Alternative 2 (Vorteile: Heimatmuseum bleibt am jetzigen Standort, historischer Gebäudeteil aus dem Jahr 1865 bleibt erhalten, Förderung durch Dorferneuerung und Denkmalpflege möglich, Vereinsraum und WC können im Erdgeschoss mit untergebracht werden; Nachteile: hoher Kostenaufwand durch denkmalpflegerische Sanierung, zu wenig Stellplätze, energetische Sanierung notwendig, Herstellen des alten Walmdaches, knappe Räumlichkeiten für Vereinsräume, neue Heizanlage notwendig) aufgezeigt. Bei Variante 1 würden sich die Baukosten auf knapp 95.000.- €, bei Variante 2 auf rund 365.000.- € belaufen.

    Der Vollständigkeit halber wurden noch die Baukosten für das im Gemeindebesitz befindliche ehemalige Bergmannhaus an der Vohenstraußer Straße beziffert. Ein Abbruch (mit Entshehung einer Lücke in der geschlossenen Häuserzeile) mit Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten würde 41.000.- € kosten, der Umbau und die Sanierung würde mit 91.000.- € zu Buche schlagen.

    Ein Umbau und eine Sanierung des Schwesternwohnheimes wurden mit rund 213.000.- € beziffert, der komplette Abbruch käme auf 45.000.- €.

    Zusammenfassend wäre bei Variante 1 (Totalabbruch des Rathauses und Erhalt des Schwesternwohnheimes mit 307.000.- € zu rechnen, bei Variante 2 (Teilabbruch des Rathauses mit Belassen des Museums im älteren Teil und Abbruch des Schwesternwohnheimes) mit 410.000.- €.

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    Diskussion über Alternativen am Rathaus und am Schwesternwohnheim.

    Diskussion:

    Die Vor- und Nachteile der Lösungsmöglichkeiten sind schwierig zu gewichten. Einerseits werden bei Abriss des gesamten Rathauses kulturhistorisch bedeutsame Bauteile (altes Schulhaus) zerstört, andererseits wäre bei Erhalt des alten Schulhauses ein weiteres Gebäude der Gemeinde ohne optimale Nutzungsmöglichkeiten aufwändig zu unterhalten. Vom Nutzungsaspekt und vom Synergieeffekt her würde die Auslagerung des Heimatmuseums in das neue Pfarr- und Gemeindezentrum Vorteile mit sich bringen. Andererseits würde der Erhalt eines Gebäudeteils am alten Rathaus dem Ortsbild in der Nähe des Ortszentrums gut tun. Zu berücksichtigen sind natürlich auch die Vorgaben der Baugenehmigungsbehörde, die ausreichend Parkplätze für das neue Gesundheitszentrum vorsehen. Bei Teilerhalt des alten Rathausgebäudes und weiterer Nutzung als Museum müssten aus baurechtlicher Sicht noch zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Der Vorschlag des Bürgermeisters, wonach er mit Vertretern aller Fachinstitutionen auf der Grundlage der jetzt vorgelegten Expertise des Architekten die Situation erörtern möchte und dann über das weitere Vorgehen in der Novembersitzung entschieden werden soll, wird unterstützt.

    Fazit:

    Die jetzt vorgelegte Prüfung durch den Architekten soll mit den beteiligten Fachstellen besprochen werden, über das weitere Vorgehen soll dann in der Novembersitzung entschieden werden.

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  1. Stellungnahme des Marktes nach § 15 Abs. 1 DSchG zum Antrag der Kath. Kirchenstiftung Waldthurn auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz für die Innenrenovierung der Wallfahrtskirche "Mariä Heimsuchung", Oberfahrenberg 8.      

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Antrag der Kath. Kirchenstiftung (mit detaillierten Angaben zum Zustand des Bauwerks) vom 17.09.2014, Erläuterungstext des Architekten (mit Skizzen und Schadensbildern) und Vorlage der Verwaltung -

    Die Gemeinde hat im Zuge des denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahrens eine Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben. Für die bereits durchgeführten Maßnahmen (Außenrenovierung, Sanierung des Dachstuhls und des Wandfußes, Sanierung der Fundamente) hatte das Gremium in Anbetracht des historischen Kirchenbaus zustimmende Stellungnahmen abgegeben. Für die Behebung der massiven Innenputzschädigung durch aufsteigende Feuchtigkeit, der starken Feuchtigkeitsschäden in den Bodenbelägen und der Schäden an den den Altären werden Kosten in Höhe von 750.000.- € kalkuliert. Zuschüsse aus Mitteln der Denkmalpflege werden hierzu beantragt.

        
    Dringender Sanierungsbedarf: Feuchtschäden im Innenraum der Wallfahrtskirche auf dem Fahrenberg.

    Diskussion:

    Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände, die Sanierung des Innenraumes der Wallfahrtskirche ist dringend erforderlich.

    Fazit:

    Gegen das Bauvorhaben der Kath. Kirchenstiftung (Innenrenovierung der Wallfahrtskirche auf dem Fahrenberg ) bestehen aus gemeindlicher Sicht keine Bedenken.

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  1. Herausgabe eines "Waldthurner Markt- und Dorferneuerungsblattes" - Abschluss eines Vertrages mit der Verlag und Druck Linus Wittig KG (Forchheim) zur Herstellung und Lieferung des Mitteilungsblattes

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Entwurf eines Vertrages zwischen Gemeinde und Verlag sowie Vorlage der Verwaltung -

    Nach Auskunft des Vertreters des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) ist die Herausgabe des Mitteilungsblattes grundsätzlich förderfähig, da auch Belange der Dorferneuerung berührt werden. Fördermittel hierzu werden auf Grundlage eines Vertrages zwischen der Gemeinde und dem Verlag direkt von der Gemeinde und nicht von der Teilnehmergemeinschaft beantragt. Vom geschätzten Bezugspreis in Höhe von 420.- € je Ausgabe (zuzüglich 7 % MwSt.) würde das ALE 60 % bezuschussen, die Förderung wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren in Anspruch genommen werden können. Herausgeber des Mitteilungsblattes wird die Gemeinde sein, die auch für den Inhalt verantwortlich zeichnet. Das Blatt soll monatlich erscheinen. Veröffentlich werden alle amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde, außerdem Nachrichten der Kirche, der Verbände und der Vereine sowie sonstige Daten (Notrufe, Bereitschaftsdienste, Standesamt- und Schulnachrichten, Altersgratulationen etc.). Möglich sind auch kostenpflichtige Anzeigen von Firmen und Einzelpersonen. Zur Textherstellung überlässt der Verlag der Gemeinde ein kostenloses CMS (Content Management System). Die Verteilung des Mitteilungsblattes erfolgt durch den Verlag über die Post als Postwurfsendung (im Preis mit enthalten). Jede Ausgabe wird der Gemeinde auch als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

    Diskussion:

    Der Mitinitiator Dr. Nikolaus Globisch erläutert nochmals Werdegang, Zweck und Umsetzung des Vorhabens. Mit dem Mitteilungsblatt sollen alle Bürger in der Marktgemeinde erreicht und zeitnah über das Leben und Handeln in der Marktgemeinde informiert werden. Das Redaktionsteam besteht aus engagierten Mitbürgern, die zum Teil schon viel Erfahrung aus der Medienlandschaft mitbringen. Dem Redaktionsteam ist nicht bange vor der monatlichen Erscheinungsweise, die hierbei anfallende Arbeit sollte im Team in Zusammenarbeit mit der Gemeinde gut bewältigt werden können. In vielen Gemeinden Bayerns werden regelmäßig gemeindliche Informationsblätter aufgelegt, die positive Resonanz werde auch in Waldthurn spürbar werden. Die Kosten erscheinen unter Hinweis auf die Fördermöglichkeiten tragbar. Insbesondere das Verwaltungshandeln der Institutionen wird den Bürgern mit einem Mitteilungsblatt transparenter gemacht. Dazu haben Vereine und Verbände die Möglichkeit, ihre Aktivitäten vorzustellen.

    Gegen die vertraglichen Bestimmungen zwischen der Gemeinde und dem Verlag gibt es keine Einwände.

    Fazit:

    Die Herausgabe eine regelmäßig erscheinenden Mitteilungsblattes wird begrüßt, dem Redaktionsteam ist für ihr Engagement zu danken. Dem Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Verlag kann zugestimmt werden.

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  1. Erstellung eines neuen Forstwirtschaftsplans für den Körperschaftswald des Marktes Waldthurn - Vorstellungen des Marktes im Hinblick auf Umfang und Ausfertigung des Forstwirtschaftsplans, die Betriebsziele bzw. Schwerpunkte für die künftige Waldbewirtschaftung

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden i. d. OPf. vom 9.10.2014 (mit detailliertem Ablaufschema) und Vorlage der Verwaltung -

    Zum 31.12.2014 endet die 20-jährige Laufzeit des Forstwirtschaftsplanes, aufgrund von Katastrophenereignissen (Sturm- und Borkenkäferschäden) sind zudem die vorhandenen Unterlagen nur noch eingeschränkt brauchbar. Die Kosten für die Anfertigung eines neuen Forstwirtschaftsplanes bzw. eines Forstbetriebsgutachtens für Körperschaftswälder werden zu 50 % vom Staat übernommen. Das Amt wird bei verschiedenen Forstsachverständigen Preiserkundungen durchführen, hierzu wird ein Leistungsverzeichnis erstellt. Die Gemeinde soll nun ihre Vorstellungen im Hinblick auf den Umfang und die Ausfertigung des Forstwirtschaftsplanes, auf die Betriebsziele bzw. auf die Schwerpunkte der künftigen Waldbewirtschaftung mitteilen.


    Neuer Forstwitschaftsplan für den Körperschaftswald (im Bild am "Hühner") ist erforderlich

    Diskussion:

    Dem Vorschlag der Forstverwaltung nach Einholung weiterer fachlicher Expertise für die Ausarbeitung eines neuen Forstwirtschaftsplanes wird zugestimmt. Mit der Forstverwaltung ist die Gemeinde bisher bestens gefahren, so dass diese Dienstleistung für die Bewirtschaftung des Köperschaftswaldes weiterhin genutzt werden sollte. Was die Betriebsziele und Schwerpunkte der künftigen Waldbewirtschaftung betreffen, sollte das fachliche Know-how der Forstdienststellen in Anspruch genommen werden.

    Fazit:

    Dem skizzierten Vorgehen wird zugestimmt, die Forstverwaltung soll nach Erledigung der geplanten Vorarbeiten einen neuen Forstwirtschaftsplan auf der Grundlage der bisherigen Bewirtschaftungsrichtlinien erstellen.

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  1. Vorbereitung der 800-Jahr-feier mit Heimatfest 2017 - Erkenntnisse aus der Besprechung mit den Vereinsvorständen am 21.010.2014 - weiteres Vorgehen

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung (Organisationsstruktur beim Heimatfest im August 1992) -

    Neben einem beschließenden Organisationsausschuss (Heimatfestausschuss) waren noch acht vorberatende Unterausschüsse (Ausstellung/Fotowettbewerb, Festabzeichen/Festdamen, Festplatz/Festzelt, Festschrift, Festzug, Preisschafkopf/Verlosung, Ortsverschönerung, Werbung) in die Organisationsarbeit beim letzten Heimatfest im Jahr 1992 eingebunden. Bei der Sitzung der Vereinsgemeinschaft stellten sich bereits mehrere Personen für die Arbeit im Festausschuss zur Verfügung (Bürgermeister Josef Beimler, stv. Bürgermeister Hans-Peter Reil, Thomas Bergmann, Markus Schön, Manfred Kuhn, Martin Troidl, Georg Schmidbauer).

    Diskussion:

    Der Festausschuss soll sich nach Auskunft des Bürgermeisters zeitnah zum ersten Treffen zusammensetzen. Hier soll dann über die Bildung weiterer Unterausschüsse und deren Besetzung beraten werden. Appelliert wird an die Vereinswelt in Waldthurn und an interessierte Mitbürger, sich engagiert bei der Vorbereitung des großen Festes mit einzubringen. Erfahrungen von Gemeinden, die in letzter Zeit ähnliche Veranstaltungen auf die Beine stellten, sollten erkundet und genutzt werden.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen, dem aufgezeigten weiteren Vorgehen wird zugestimmt.

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  1. Bauanträge

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    • Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Garagengebäude Anwesen Haselranken (Lydia Moissl, Haselranken)

    • Bauvoranfrage (Behandlung im nichtöffentlichen Teil wegen laufender Grundverhandlungen)

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Energiekonzept des Marktes Waldthurn: Abschlussveranstaltung fand am 13.10.2014 im Pfarrheim statt (im November wird die Hochschule Deggendorf das Konzept vorlegen)

    • Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet "Hinter'm Freibad" durch die Stadt Vohenstrauß (Belange des Marktes Waldthurn sind nicht betroffen)

    • Besichtigung des Marktbereiches durch eine Projektgruppe der Technischen Universität München am 16.10.2014 (Ziel: Datenerhebung und Beurteilung zur Leerstandsproblematik)


    Studenten sammelten Daten zur Leerstandsproblematik am Marktplatz.

    • Bodenuntersuchungen (Stickstoffbelastung) ab Ende Oktober 2014 im Wasserschutzgebiet


    Bodenproben im Trinkwasserschutzgebiet (im Bild der gemeindliche Tiefbrunnen) sollen die Nitratbelastung feststellen.

    • Termine:

      • 4.11.2014 (Dienstag, 19:30 Uhr): Veranstaltung der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 und der Marktgemeinde zum Thema "Waldthurn verändert sich!...mit Ihrer Hilfe" im Pfarrheim

      • 5.11.2014 (Mittwoch, 15:00 Uhr): Darstellung der Zwischenfrucht-Demonstrationsanlage durch Herrn Schreyer (Landwirtschaftsamt)


      Demo-Anlage zum Zwischenfruchtanbau in der Nähe von Maienfeld.

      • 7.11.2014 (Freitag, 20:00 Uhr): Jubiläumsfeier "20 Jahre Pflanzenkläranlage Albersrieth" im Dorftreff

      • 11.11.2014 (Dienstag, 20:00 Uhr): Bürgerversammlung im Schützenhaus

      • 16.11.2014 (Sonntag): Volkstrauertag (Aufstellung zum Kirchenzug um 8:15 Uhr)

      • 17.11.2014 (Montag): Symposium mit Darstellung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Ausarbeitung durch die TU München zum Thema "Leerstandsproblematik in Waldthurn"

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