Sitzung der CSU-Fraktion am 29. Mai 2012
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 31. Mai 2012
(Marktstüberl in Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 26.04.2012

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.04.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2011 - öffentlicher Teil

  4. Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Anbindung des Hauptortes Waldthurn an den Bockl-Radwanderweg - Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur geplanten Trasse sowie Antrag des Dorfrates der Ortschaft Lennesrieth auf Verzicht auf die geplante Trasse und Anbindung der Ortschaft an den Radweg durch einen geteerten Weg vom Schützenhaus zum Luhebrückerl

  5. Angebot der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) zur Durchführung einer Standortanalyse für die Altlastenverdachtsfläche im Bereich der Sandgrube Lindenbühl Flur-Nummer 920 bzw. 948, Gemarkung Waldthurn zur Standortsuche für Photovoltaikanlagen bei gemeindeeigenen Altlastenverdachtsflächen  

  6. Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Augsburg, zum Antrag des Marktes auf Änderung der Gebietskulisse im Gemeindegebiet

  7. Reaktion des Landratsamtes auf die Stellungnahme des Marktes im naturschutzrechtlichen Verfahren zur vorgesehenen Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung über den Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald - Sachstand bezüglich der vorgesehenen Fortschreibung des Teilabschnitts "Windenergie" des Regionalplans

  8. Festlegung der Erschließungsträger, die am Wettbewerb für eine Machbarkeitsstudie, spätere Erschließungsträgerschaft für das neue Baugebiet im Bereich der Fahrenbergstraße beteiligt werden sollen 

  9. Vergabe Anschaffung von Vorhängen für die Grundschule

  10. Anschaffung einer Schmutzwasserpumpe für den Bauhof

  11. Anschaffung eines Standrohres mit Systemtrenner, Wasseruhr und Hygieneschlauch für die Trinkwasserentnahme aus der kommunalen Wasserversorgungsanlage für Festveranstaltungen

  12. Antrag der Caritas Weiden-Neustadt auf Gewährung einer Spende für den Sonnenzug 2012

  13. Pfarr- und Gemeindebücherei Waldthurn - Jahresbericht und Statistik 2011 - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses

  14. Antrag der "Badeweiher-Freunde" Waldthurn auf Beseitigung von Problemstellen und Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Freizeitanlage

  15. Beteiligung der Vereinsgemeinschaft an den bisherigen schalltechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen an der Vereinshalle

  16. Ermächtigung zum Ankauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von der E.ON Bayern für die Nutzung durch "Kleine Bürgerhilfe" und Vereine

  17. Angebot der AKDB für die Bereiche "Finanzwesen zentral Dialog" und Einwohnermeldewesen (Outsourcing)

  18. Antrag der Firma Daubenmerkl auf Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Pleysteiner Straße

  19. Antrag von Herrn Robert Stahl, Albersrieth 61, auf Herstellung einer Straßenbeleuchtung auf Höhe seines Anwesens und des Raiffeisen-Markts

  20. Beschlussfassung über die Anmeldung der Ortschaft Albersrieth zum Bundeswettbewerb "Der Weg zum Bioenergiedorf"

  21. Bauanträge

  22. Mitteilungen des Bürgermeisters - Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 26.04.2012

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 26.04.2012 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.04.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -


    Die rechtlichen Rahmenbedingungen der künftigen Nutzungen am Pfarrheim wurden auf den Weg gebracht.

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.04.2012 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2011 - öffentlicher Teil

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über das Haushaltsjahr 2011 -

    Diskussion:

    Die Erläuterungen der Verwaltung zu den Prüfvermerken werden zur Kenntnis genommen. Bezüglich der Lärmschutzkosten der Vereinshalle sollte mit der Vereinsgemeinschaft die Aufteilung für die bisher entstandenen und auch für die künftigen Kosten besprochen werden. Eine substantielle Beteiligung (z. B. 50 %) der Vereinsgemeinschaft wird erwartet.

    Fazit:

    Die Stellungnahme der Verwaltung zum Rechnungsprüfungsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen, die Prüfungsfeststellungen können damit als ausgeräumt betrachtet werden.. 

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  1. Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Anbindung des Hauptortes Waldthurn an den Bockl-Radwanderweg - Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur geplanten Trasse sowie Antrag des Dorfrates der Ortschaft Lennesrieth auf Verzicht auf die geplante Trasse und Anbindung der Ortschaft an den Radweg durch einen geteerten Weg vom Schützenhaus zum Luhebrückerl

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Protokoll einer Besprechung mit Vertretern des Landratsamtes am 3.5.2012), Schreiben der Ortschaft Lennesrieth vom 18.10.2011 und Planskizze "Errichtung eines Anschlussweges von der Ortschaft Waldthurn an den Paneuropa-Radweg"-

    Der Weg vom Luhebrückerl in Richtung Wasserhaus oberhalb der Luhe soll mit einer wassergebundenen Fahrbahndecke auf Tragschicht aus Mineralbeton hergestellt werden. Die Ausbaulänge beträgt auf den zwei Teilstücken insgesamt 249 Meter (Flurstücksnummer 38: 102 Meter, Flurstücksnummer 60: 147 Meter), die Fahrbahnbreite 2,50 Meter zuzüglich 2 x 0,50 Meter Bankette. Die Kostenschätzung leigt bei rund 49.000.- €. Umfangreiche Eigenleistungen (z.B. Herstellung des Unterbaus) können durch den Bauhof erbracht werden. Durch die Untere Naturschutzbehörde werden wegen der naturschutzrechtlichen Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen gefordert.

    Die von der  Ortschaft Lennesrieth geforderte geteerte Anbindung von Waldthurn über das Luhebrückerl direkt zum Schützenhaus Lennesrieth birgt nach Auffassung des Bürgermeisters zu große Gefährdungen vor allem für Kinder und Senioren aufgrund der Steilheit der Trasse. Außerdem lehne die Untere Naturschutzbehörde eine Flächenversiegelung in diesem Bereich ab. Eine bloße Schotterung dieser Direkt-Trasse würde zu Abschwemmungen führen, eine laufende Absicherung und Instandhaltung könne durch die Gemeinde nicht gewährleistet werden. Weitere Einwände der Ortschaft Lennesrieth betreffen die relativ hohen Kosten der Luhetrasse, den ökologischen Aspekt und den die Auswirkungen auf kirchliche Belange (Flurprozession).


    Die neue Holzbrücke über der Luhe wartet auf die richtige Anbindung an den Bocklradweg.

    Diskussion:

    In der Diskussion wiederholen die Befürworter der direkten Trasse über das Schützenhaus Lennesrieth die im Schreiben der Ortschaft Lennesrieth genannten Argumente. Festzustellen ist allerdings, dass es nicht - wie es im Schreiben der Ortschaft Lennesrieth wortwörtlich heißt - um die Anbindung der Ortschaft Lennesrieth an den Bocklradweg geht. Die Ortschaft Lennesrieth ist definitiv über die Gemeindestraße in Richtung Irlhof kinder- und familienfreundlich schon an den Bocklradweg angeschlossen. Es geht eindeutig um den kinder- und familienfreundlichen Anschluss des Hauptortes Waldthurn an den Bocklradweg. Unter diesem Gesichtspunkt kommt allein aus Sicherheits- und Unterhaltsgründen eine direkte Trassenführung über das steile Stück zum Schützenhaus eigentlich nicht in Betracht. Auch über die jetzt geplante Trasse oberhalb und entlang der Luhe kann über den schon bestehenden Weg, auf welchem die früheren Waldfeste gefeiert wurden, eine akzeptable Anbindung von Lennesrieth nach Waldthurn (und umgekehrt) gewährleistet werden (ggf. durch zusätzliche Verbesserungsmaßnahmen an diesem Wegstück). Zum Ausgleich der Abholzungen auf der jetzt geplanten Trasse schreibt die Untere Naturschutzbehörde kompensatorische Ausgleichsmaßnahmen vor, weshalb auch dem ökologischen Bereich angemessen Rechnung getragen werden kann. Die Kosten der Herstellung einer direkten Anbindung von Lennesrieth über den relativ steilen Luhrangen mögen geringer sein, sie berücksichtigen jedoch nicht ausreichend die höhere Gefährdung gerade für Kinder und Senioren.

    Fazit:

    Die jetzt geplante Trasse sollte vor allem aus Gründen der Sicherheit für die Benutzer beibehalten werden, dem Antrag der Ortschaft Lennesrieth kann argumentativ daher nicht gefolgt werden. Vorschläge zur Verbesserung der wegemäßigen Verbindung zwischen Lennesrieth und Waldthurn im Luhebereich wurden gemacht.

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  1. Angebot der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) zur Durchführung einer Standortanalyse für die Altlastenverdachtsfläche im Bereich der Sandgrube Lindenbühl Flur-Nummer 920 bzw. 948, Gemarkung Waldthurn zur Standortsuche für Photovoltaikanlagen bei gemeindeeigenen Altlastenverdachtsflächen     

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe E-Mail der GAB vom 25.4.2012 (mit Anlagen wie Präsentation "Altlasten sanieren - Zukunft sichern" und Einverständniserklärungs-Formular), Vorlage der Verwaltung und Planskizze -

    Zur Zeit wird vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) ein Projekt zur Standortsuche für Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Altlasten durchgeführt. Die Sandgrube Lindenbühl ist als eine von 40 Altlasten, die für die Erstellung einer Standortanalyse in Frage kommt. Auftraggeber für die Analyse idt die LfU, die Projektsteuerung erfolgt über die GAB. Die GAB klärt das grundsätzliche Interesse an der Erstellung einer Standortanalyse sowie das Interesse an der Nutzung der ausgewählten Fläche durch eine Photovoltaikanlage ab. Die Kosten für die Standortanalyse übernimmt das Umweltministerium, der Bericht zur Standortanalyse wird der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Mit einer Einverständniserklärung erlaubt die Gemeinde dem Fachbüro das Besichtigen und Begehen der Altlastfläche. Die Gemeinde gewährt auch Einblicke in Unterlagen, die für die Erarbeitung der Standortanalyse von Bedeutung sind.


    In Bayern werden Altlastenflächen auf Eignung als Standorte für PV-Anlagen untersucht.

    Diskussion:

    Das Angebot der GAB nach einer kostenlosen Standortanalyse auf der genannten Altlastfläche wird begrüßt. Sollte die Fläche für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geeignet sein, hätte man mit der Analyse schon wichtige Grundlagen für eine dann einzuleitende Bauleitplanung und für mögliche Investoren. 

    Fazit:

    Das Angebot der GAB wird angenommen.

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  1. Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Augsburg, zum Antrag des Marktes auf Änderung der Gebietskulisse im Gemeindegebiet

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 14.5.2012 -

    Zu den im Schreiben der Gemeinde vom 11.4.2012 aufgeführten Punkten hat das LfU nun Stellung genommen:

    • Verbindlichkeit der Gebietskulisse Windkraft: die Gebietskulisse Windkraft ist eine Umweltplanungshilfe des LfU für Kommunen, sie soll als erste Orientierung dienen und ersetzt nicht die kommunale Planungshoheit; die Gebietskulisse wurde nach bayernweit einheitlichen Kriterien GIS-technisch erstellt (ohne Detailprüfung vor Ort)

    • Regionale Besonderheiten (Start- und Landeplätze für Ultraleichtflugzeuge, Tourismusbetriebe): wird durch kommunale Planungshoheit berücksichtigt

    • Windgeschwindigkeit: die gewählte Windgeschwindigkeit von 4,5 m/s ist in Abstimmung mit allen Regierungen und Regionalen Planungsverbänden Bayerns festgelegt worden (eine Windpotenzialanalyse vor Ort ist zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Anlagenstandorts notwendig)

    • Artenschutz, Flächen der Naturschutzverbände: die Hinweise der Gemeinde Waldthurn zum Artenschutz werden der Regierung der Oberpfalz zur Kenntnis gegeben, in deren Zuständigkeit die Beurteilung liegt; im übrigen wurden Naturschutzflächen nur berücksichtigt, soweit bayernweite Daten dazu vorliegen

    • Trinkwasserschutzgebiet: Zone I und II sind Ausschlussgebiete, Zone III sensibel zu behandeln

    • Erholungsfunktion: zu diesem Punkt ist noch eine bayernweite Kartierung des Landschaftsbildes bis zum Ende des Jahres vorgesehen

    • Siedlungsabstände: Wohnbauflächen in Ortslage wurden mit einer Abstandsfläche von 800 Meter, Flächen gemischter Nutzung sowie Streusiedlungen (kleiner 10 ha oder weniger als 10 Anwesen) mit einem Abstand von 500 Meter (unter Umständen auch 800 Meter) versehen; größere Abstände können gewählt werden, der Windkraft müsse aber substanzieller Raum gegeben werden

    • Landschaftsschutzgebiet: bei Landschaftsschutzgebieten wird eine Zonierung vorgeschlagen; eine punktuelle Öffnung sei nicht zielführend, da der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes nur durch eine umfassende Planung sicher erhalten bleiben könne


    Windräder in der Nähe des Schwarzenbachs kommen wohl nicht.

    Diskussion:

    Die Ausführungen des LfU bringen keine wesentlich neuen Erkenntnisse, die Informationen dazu sind weitgehend bekannt. Somit bleiben die unmittelbar bevorstehenden Sitzungen des Regionalen Planungsverbandes am 14. Juni 2012 und des Kreisausschusses bzw. des Kreistages im Juli 2012 abzuwarten.

    Fazit:

    Die Mitteilungen des Landesamtes für Umweltschutz werden zur Kenntnis genommen..

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  1. Reaktion des Landratsamtes auf die Stellungnahme des Marktes im naturschutzrechtlichen Verfahren zur vorgesehenen Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung über den Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald - Sachstand bezüglich der vorgesehenen Fortschreibung des Teilabschnitts "Windenergie" des Regionalplans

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Das Landratsamt hat mit Mail vom 18.5.2012 auf die Stellungnahme des Marktes reagiert:

    • Entfallen der im Entwurf des Regionalplans vorgesehenen Vorrangflächen Nr. 35 und 36: die Forderung ist an den Regionalen Planungsverband zu stellen (wurde bereits am 2.3.2012 erledigt)

    • Flächensicherung zu Gunsten des Marktes Waldthurn über Standortsicherungsverträge: kann vom Landratsamt nicht wahrgenommen werden

    •  weitere Flächen sind von der Windkraftnutzung frei zu halten (z. B. vom Landesamt für Umwelt vor kurzem in die Diskussion gebrachte Flächen zwischen Irlhof, Tresenfeld und Waldau): müsste nach konkreter Benennung der Flächen im weiteren Verfahren noch geklärt werden

    Die Hinweise des Marktes zur artenschutzrechtlichen Prüfung und Wertung vorgesehenen Vorranggebiete sind der Regierung der Oberpfalz mitgeteilt worden, sie werden in die bevorstehenden Überlegungen zu den Planungsentwürfen mit einfließen. Sollten hinsichtlich der Abstandsflächen im Planungsausschuss keine Änderungen vorgenommen werden und somit die Vorranggebiete Nr. 35 und 36 in Waldthurn bleiben, würde seitens der Gemeinde der Antrag auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes beim Landratsamt sofort zurückgezogen werden. Befürchtet wird vom Juristen des Landratsamtes, dass eine mögliche punktuellen Öffnung des Landschaftsschutzgebietes weitere Folgeanträge nach sich ziehen würde und dabei auf die "Vorbelastung" durch einzelne Windkraftanlagen verweisen werden könnte. Die von Waldthurn gewünschte sensible punktuelle Öffnung wäre dann nicht mehr garantiert.


    Blick von Oberbernrieth in Richtung Flossenbürg: sind hier bald Windräder zu sehen?

    Diskussion:

    Das Landratsamt sollte doch eigentlich eine Aussage darüber treffen können, ob aus naturschutzrechtlicher Sicht überhaupt eine punktuelle Öffnung im Landschaftsschutzgebiete mit dem Ziel einer Errichtung von einzelnen Windkraftanlagen im Gebiet zwischen Skihütte und Wampenhof möglich wäre.  Nun ist absehbar, dass erst nach Entscheidung des Regionalen Planungsausschusses (Juni 2012) über die Abstandsflächen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung langsam wieder etwas Durchblick in das Planungswirrwarr kommt. Die Aussage von der Regierung der Oberpfalz, dass die vom LfU  genannten weiteren möglichen Vorrangflächen zwischen Irlhof und Tresenfeld nicht mit in die Regionalplanung mit aufgenommen werden, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Befürchtung Vertreters des Landratsamtes, dass nach punktueller Öffnung des Landschaftsschutzgebietes zusätzliche Anlagen in der Fläche mit der damit befürchteten Zerspargelung der Landschaft folgen, ist nicht unbegründet.

    Sollte sich an den Abstandsflächen durch den Regionalen Planungsverband nichts ändern und die Vorrangflächen Nr. 35 und 36 bestehen bleiben, kann der Bürgermeister bei zeitlicher Notwendigkeit den Antrag auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes sofort zurückziehen.

    Fazit:

    Die Reaktion des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen. Bei Ablehnung des Antrags der Marktgemeinde Waldthurn (und vieler weiterer Kommunen) auf Vergrößerung der Abstandsflächen kann der Bürgermeister den Antrag auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes zurückziehen.

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  1. Festlegung der Erschließungsträger, die am Wettbewerb für eine Machbarkeitsstudie, spätere Erschließungsträgerschaft für das neue Baugebiet im Bereich der Fahrenbergstraße beteiligt werden sollen   

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Mail der Kommunalaufsicht vom 29. Mai 2012 -

    Die Kommunalaufsicht hält von einem Wettbewerb für eine Machbarkeitsstudie relativ wenig, solange nicht die Möglichkeit zur Bebauung grundsätzlich geklärt ist. Dazu gab es offensichtlich durch den Kreisbaumeister schon im Frühjahr 2010 nach einer ersten Anfrage durch den Markt angesichts vieler Baulücken in Waldthurn negative Bewertungen. Kritisch wurde sich nun auch zu den Entwicklungsmöglichkeiten eines benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes geäußert, sollte das Baugebiet tatsächlich realisiert werden. Zur Frage einer Erschließungsträgerschaft durch Investoren könne der vorgelegte Vertragsentwurf nicht gebilligt werden. Demnach verbliebe bei der Gemeinde das gesamte Absatzrisiko der dann bebaubaren Grundstücke, dem Erschließungsträger würde die Rückerstattung der Erschließungskosten durch die Gemeinde zugesichert. Entweder man übergibt komplett die Erschließung und den Absatz an einem Investor oder man macht es selbst. Bei einer jetzt überlegten Mischung der Erschließungsleistungen handelt es sich eigentlich nicht um einen "echten" Erschließungsvertrag, sondern eher um ein "Umgehungsgeschäft" (der Investor führt aus und zwischenfinanziert, danach übernimmt wieder die Gemeinde das Ruder).

    Die von der Verwaltung näher geprüften fünf Erschließungsträger erfüllen bis auf einem die Voraussetzungen zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie und späteren Erschließungsträgerschaft.


    Traumhafte Lage oberhalb des Schützengartens: bald neues Baugebiet?

    Diskussion:

    Die vom Landratsamt geäußerten Bedenken sind durchaus verständlich. Insofern sollte klar festgelegt werden, ob die Gemeinde selbst die Erschleißung in die Hand nimmt (mit enormen Vorfinanzierungsaufwand) oder die Erschließung und der Absatz komplett an einen geeigneten Träger bzw. Investor übergeben werden soll. Ein Mischsytem ist offensichtlich nicht zielführend. Zuvor wäre unter Hinweis auf die kritischen Äußerungen des Landratsamtes überhaupt zu klären, ob und in welcher Form eine Bebauung im Bereich der Fahrenbergstraße möglich ist

    Fazit:

    Vor Durchführung einer kostenintensiven Machbarkeitsstudie (mit späterer Erschleißungsträgerschaft) sollte grundsätzlich die Art der Bebaubarkeit mit dem Landratsamt rechtssicher geklärt werden. Ansonsten könnten die von der Verwaltung ermittelten Erschließungsträger zur Abgabe eines Angebots über eine Machbarkeitsstudie (mit späterer Erschließungsträgerschaft) angeschrieben werden.

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  1. Vergabe Anschaffung von Vorhängen für die Grundschule

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben von Architekt Rudolf Meißner vom 23.5.2012 -

    Für die Vorhänge aller Räume wurde eine beschränkte Ausschreibung nach VOB/A vorgenommen. Zwei Firmen haben ein Angebot fristgerecht abgegeben. Das annehmbarste Angebot hat die Sattlerei Troidl (Waldthurn) mit 10.162,56 € abgegeben.


    Einweihung der rückgebauten Grundschule am 21. Juli 2012: letzte Arbeiten sind vorher noch notwendig.

    Diskussion:

    Warum nun statt der Vorhänge, die nicht förderfähig sind, nicht ein förderfähiges Sonnenschutzsystem mit Verdunkelungsmöglichkeiten ausgeschrieben wurde, hat sich den Diskutanten nicht erschlossen. Beim Architekten sollte hier nochmals nachgefragt werden, ggf. wäre die Vergabe aufzuheben.

    Fazit:

    Vor der Entscheidung über die Vergabe für die Lieferung und Montage der Vorhänge sollte die Frage nach einer Alternativlösung durch den Architekten beantwortet werden.

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  1. Anschaffung einer Schmutzwasserpumpe für den Bauhof

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (mit Angeboten der Fa. Richter und Frenzel sowie der Fa. Samaco -

    Bei der vorhandenen Pumpe ist der Motor kaputt und nicht mehr rentabel zu reparieren. Die beiden Angebote unterscheiden sich in ihrer Leistung.

    Diskussion:

    Nach Auskunft des Bürgermeisters würde dem Wasserwart die leistungsschwächere Pumpe reichen, zumal sie nicht so oft gebraucht würde (meist bei Leitungsbrüchen). Die leistungsstärkere Pumpe würden allerdings über eine Abschaltautomatik verfügen und würde wohl auch eine längere Lebensdauer haben. Letztendlich sollte der Wasserwart selbst entscheiden, mit welchem System er angemessen klar kommt.

    Fazit:

    Gegen die Ersatzbeschaffung einer Schmutzwasserpumpe für den Bauhof gibt es keine Einwände.

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  1. Anschaffung eines Standrohres mit Systemtrenner, Wasseruhr und Hygieneschlauch für die Trinkwasserentnahme aus der kommunalen Wasserversorgungsanlage für Festveranstaltungen

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Die einschlägigen Rechtsnormen (Infektionsschutzgesetz bzw. Trinkwasserverordnung) schreiben die Verwendung von trinkwassertauglichen Entnahme- und Leitungssystemen auch für den mobilen Gebrauch (z. B. Vereinsfeste) vor. Benötigt wird dazu ein geeignetes Standrohr mit Systemtrenner (integriertes Rückschlagausventil) sowie ein ausreichend dimensionierter Trinkwasserschlauch. Nach dem Angebot der Firma Schott (Speyer) würden die Teile (Standrohr, 40 Meter langer Schlauch, Kupplungsstücke) rund 2.200.- € kosten.


    Für Feste muss künftig ein Trinkwasser geeignetes System zur Wasserentnahme an den Hydranten angeschlossen werden.

    Diskussion:

    Gegen die Beschaffung des Standrohres (zum Aufsetzen auf Unterflurhydranten) und eines Trinkwasserschlauches bestehen grundsätzlich keine Einwände. Zu hinterfragen wäre eine Beteiligung an den Kosten durch die Vereinsgemeinschaft, da fast ausschließlich bei Vereinsereignissen die Entnahmesysteme benötigt würden. Angeregt wurde auch ein deutlich längerer Schlauch, bei vielen Veranstaltungen wären 40 Meter zu wenig. Nicht beantwortet werden konnte die Frage, wie die Entnahme aus Oberflurhydranten normgerecht bewerkstelligt werden kann.

    Fazit:

    Der Beschaffung eines Trinkwasser-Entnahmesystems für Unterflurhydranten wird zugestimmt, ggf. sollte ergänzend ein geeignetes Entnahmesystem für Oberflurhydranten gleich mitbeschafft werden.

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  1. Antrag der Caritas Weiden-Neustadt auf Gewährung einer Spende für den Sonnenzug 2012

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben des Caritasverbandes Weiden-Neustadt vom 7.5.2012 -

    Für den diesjährigen "Sonnenzug" - das Ziel ist Kloster Weltenburg - wird um eine Spende gebeten. Teilnehmer der Fahrt sind Behinderte und Senioren, diese decken mit ihren Eigenleistungen nur die Hälfte der Kosten. Für die diesjährige Fahrt ist niemand aus der Marktgemeinde angemeldet, auch in den Vorjahren wurde das Angebot von Bewohnern aus Waldthurn nicht in Anspruch genommen.

    Diskussion:

    Wie in den Vorjahren auch wird eine Empfehlung zu einer Spende für das beachtenswerte Projekt nicht abgegeben. Hierbei würde es sich um eine klassische freiwillige Leistung handeln, die nach wiederholten Anmerkungen der überörtlichen Rechnungsprüfung und der kommunalen Rechtsaufsicht am Landratsamt äußerst restriktiv zu behandeln ist.

    Fazit:

    Dem Antrag des Caritasverbandes wird nicht zugestimmt.

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  1. Pfarr- und Gemeindebücherei Waldthurn - Jahresbericht und Statistik 2011 - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben der Pfarr- und Gemeindebücherei vom 24.4.2012 -

    Die Pfarr- und Gemeindebücherei Waldthurn verfügt über einen Bestand von 2.963 Büchern und Medien. Über 4.800 Ausleihungen im Jahr 2011 belegen den guten Zuspruch der Einrichtung. Im Kalenderjahr beliefen sich die Ausgaben auf 2.802.- €, die Einnahmen auf 1.830.- €. Das rechnerische Defizit von 972- € lässt keinen besonderen Spielraum für Neuanschaffungen. Die jetzige Haushaltslage würde erneut einen Förderbetrag ermöglichen. Damit könnte das Engagement der Einrichtung um die öffentliche Kulturpflege (z. B. Osterbasteln mit den Kindern, Beteiligung am Kinderferienprogramm, Bereitstellung von ANTOLIN-Büchern, Vorleseaktionen von Kindern bei der Altenrunde, bundesweiter Vorlesetag) unterstützt werden, nach Art 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung könnte man den Zuschussbetrag gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde als eine sogenannte "Sollaufgabe" rechtfertigen.

    Diskussion:

    Aufgrund der aktuellen Haushaltslage könnte erneut ein Gemeindezuschuss in Höhen von 250.- € wieder gewährt werden, zumal die vom Büchereiteam geleistete Arbeit, der großes Lob gezollt wurde, sehr wohl der öffentlichen Kulturpflege dient.

    Fazit:

    Dem Antrag auf finanzielle Förderung der Pfarr- und Gemeindebücherei wird stattgegeben.

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  1. Antrag der "Badeweiher-Freunde" Waldthurn auf Beseitigung von Problemstellen und Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Freizeitanlage

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe handschriftlicher Antrag der Badeweiher-Freunde vom 4.5.2012 und Vorlage der Verwaltung-

    Die vorgeschlagenen größeren Investitionen (z. B. Neubau der Toiletten- und Umkleideanlagen) soll im Rahmen der Dorferneuerung in Angriff genommen werden. Dem Wunsch nach einer neuen Einstiegstreppe und nach einem neuen Sprungbrett soll jedoch nachgegangen werden.

     
    Anerkennenswert: junge Waldthurner machen sich Gedanken über Verbesserungsmaßnahmen am Badeweiher.

    Diskussion:

    Die Anregungen der jungen Badeweiherfreunde sind anzuerkennen, insbesondere deren im Brief geäußerten Bereitschaft zur aktiven Mithilfe bei Erneuerungs- und Verschönerungsmaßnahmen. Die leidliche Angelegenheit mit den Toiletten und den Umkleidekabinen duldet eigentlich keinen längeren Aufschub mehr, insofern sollte im Rahmen der Dorferneuerung diesem keine nachrangige Priorität eingeräumt werden.

    Fazit:

    Dem Antrag der Badeweiher-Freunde wird teilweise stattgegeben, die größeren Maßnahmen sollen mit der Dorferneuerung angegangen werden.

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  1. Beteiligung der Vereinsgemeinschaft an den bisherigen schalltechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen an der Vereinshalle

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Auf Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses soll nun eine klare Vorgehensweise über die Kostenbeteiligung der Vereinsgemeinschaft festgelegt werden, zumal im Rahmen der beantragten Nutzungsänderung mit weitere kostenintensiveren Schallschutzmaßnahmen zu rechnen ist. Der Vereinsgemeinschaft sollte mitgeteilt werden, welcher finanzielle Beitrag von ihr erwartet wird.


    Die Vereinshalle kommt nicht zur Ruhe.

    Diskussion:

    Langsam droht das Projekt "Vereinshalle" zu einem Fass ohne Boden zu werden. Teilweise werden Stimmen laut, die einen Rückzug von der beantragten Nutzungsänderung wünschen. Künftig könnte dann die Gemeinde in eigener Regie mindestens 5 Veranstaltungen ohne die zu erwartenden massiveren Auflagen im Rahmen der Nutzungsänderung. Allerdings darf hierbei nicht verkannt werden, dass auch dann der Veranstalter immissionsrechtlich in der Verantwortung steht. Durch die Sensibilisierung bei Anwohnern wäre daher durch einen Rückzug auch nicht viel gewonnen. Jedenfalls sollte nun mit der Vereinsgemeinschaft über die weitere finanzielle Beteiligung gesprochen werden.

    Fazit:

    Eine Beteiligung der Vereinsgemeinschaft an den Ertüchtigungsmaßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes wird auch künftig erwartet, der Anteil ist in Gesprächen mit der Vereinsgemeinschaft zu klären.

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  1. Ermächtigung zum Ankauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von der E.ON Bayern für die Nutzung durch "Kleine Bürgerhilfe" und Vereine 

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Im Zusammenhang mit dem Projekt "Kleine Bürgerhilfe", bei der häufig ein Fahrzeug benötigt wird, und unter Hinweis auf frühere Anregungen aus den Vereinen nach Anschaffung eines Kleinbusses wollte der Bürgermeister um eine Ermächtigung für einen Ankauf eines geeigneten Fahrzeugs mit Kosten bis 5.000.- € nachfragen.

    Diskussion:

    Bei Beschaffung eines Kleinbusses geht es fast ausschließlich um Vereinszwecke, insofern wäre auch hier die Vereinsgemeinschaft einzubinden. Für das Projekt "Kleine Bürgerhilfe" würde ein normaler PKW völlig ausreichen. Zu überlegen wäre die Anschaffung eines Dienstfahrzeuges für die Marktgemeinde, das im Grunde dann jeder Bedienstete für Dienstfahrten benützen könnte und sollte. Um die Frage der Wirtschaftlichkeit einer solchen Anschaffung zu klären, empfiehlt sich die Vorlage einer Aufstellung über die bei der Gemeinde geltend gemachten Fahrtkosten der Mitarbeiter.

    Die Anschaffung eines Fahrzeuges für Vereinszwecke und für Gemeindezwecke wird nicht als sinnvoll erachtet.

    Fazit:

    Vor Anschaffung eines Fahrzeuges sollte die genannten Anregungen überprüft werden, danach wird man weiter sehen.

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  1. Angebot der AKDB für die Bereiche "Finanzwesen zentral Dialog" und Einwohnermeldewesen (Outsourcing)

(BE: Wolfgang Golla)

Grundlage:

- siehe Vorlage der Verwaltung -

Mit der Umstellung für die Bereiche "Finanzwesen zentral Dialog" und Einwohnermeldewesen wäre nach Auskunft der Verwaltung eine enorme Arbeitserleichterung möglich, für die vorgesehene Server-Neubeschaffung könnten auch Kapazitäten eingespart werden.

Diskussion:

Die Frage wäre zu stellen, ob nicht über die EDV-Betreuung durch das Landratsamt ein ähnlicher Service möglich wäre. Ansonsten werden keine besonderen Einwände gegen die Absicht der Verwaltung formuliert.

Fazit:

Beim Landratsamt sollte noch nach der Möglichkeit einer Alternative nachgefragt werden.

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  1. Antrag der Firma Daubenmerkl auf Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Pleysteiner Straße

(BE: Maria Greim)

Grundlage:

- siehe Antrag vom 18. April 2012 und Vorlage der Verwaltung -

Nach den Grundsätzen der Rechtssprechung ist das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Straßenbeleuchtungsanlage auch in der geschlossenen Ortschaft auf besonders gefährliche Bereiche (z. B. Gehwege für Fußgänger) beschränkt. Sollte die beantragte Erweiterung nicht allein aus Gründen der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht erforderlich sein, wäre ähnlich wie bei früheren Entscheidungen eine Beteiligung des Antragstellers (50 %) nach Art. 14 Abs. 4 BayStrWG über eine entsprechende Kostenvereinbarung denkbar. Für die Pleysteiner Straße liegt bereits ein Angebot der E.ON für 4 Leuchten mit einer Kostensumme von 13.444,24 € vor. Statt vier Lampen würden zwei völlig ausreichen, ein entsprechendes Angebot wird noch eingeholt.


Orstauswärts an der Pleysteiner Straße bleibt es ohne Straßenlaterne nachts finster.

Diskussion:

Im Hinblick auf die fehlenden Fußgängerwege könnte man eine Verpflichtung der Gemeinde zur vollständigen Kostenübernahme aus Gründen der Verkehrssicherheit ableiten. Das Angebot der E.ON über zwei Lampen bleibt abzuwarten.Erschließungsanlagen sollten so geplant und errichtet werden, dass über die Möglichkeit zur Anwendung des Satzungsrecht auch eine Kostenbeteiligung der Nutzer bzw. Anlieger möglich ist.

Fazit:

Dem Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Pleysteiner Straße kann grundsätzlich entsprochen werden, das Angebot der Fa. E.ON über die Errichtung von zwei (statt vier) Lampen ist noch abzuwarten.

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  1. Antrag von Herrn Robert Stahl, Albersrieth 61, auf Herstellung einer Straßenbeleuchtung auf Höhe seines Anwesens und des Raiffeisen-Markts

(BE: Hubert Stahl)

Grundlage:

- siehe Antrag vom 22. Mai 2012 und Vorlage der Verwaltung  -

Diskussion:

Hinsichtlich der Verkehrssicherheit kann auf die Ausführungen unter Punkt 18 hingewiesen werden. In Albersrieth wäre noch das Straßenbauamt mit einzubinden, da die Staatsstraße betroffen ist. In dem betroffenen bereich sollte eine Lampe ausreichen.


Auch in Albersrieth fehlen noch Straßenlampen.

Fazit:

Auch bei diesem Antrag kann grundsätzliches Einverständnis aus Gründen der Verkehrssicherheit signalisiert werden, vor einer Entscheidung sind jedoch noch weitere Informationen einzuholen.

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  1. Beschlussfassung über die Anmeldung der Ortschaft Albersrieth zum Bundeswettbewerb "Der Weg zum Bioenergiedorf"

(BE: Dr. Johannes Weig)

Grundlage:

- siehe Präsentation des Landratsamtes Neustadt -

Auf Anregung des Regionalmanagements am Landratsamt Neustadt an der Waldnaab mit Frau Frauenreuther an der Spitze soll sich die Ortschaft am bundesweiten Wettbewerb beteiligen, da hier die Voraussetzungen für das Mitmachen (mindestens 50 % des Energieverbrauchs im Dorf sollten regenerativ abgedeckt sein) in optimaler Weise gegeben sind. In einer Besprechung am 10.5.2012 im Dorftreff und in einer nachfolgenden Sitzung des Dorfrats sagten die Vertreter der Ortschaft eine Beteiligung zu. Allerdings wurde auf knappe Zeitfenster für die arbeitsintensive Bewerbung (1. Juni 2012) hingewiesen.


Albersrieth macht mit beim bundesweiten Wettbewerb "Wege zum Bioenergiedorf".

Diskussion:

Die Initiative des Landratsamtes und der Ortschaft Albersrieth wird begrüßt und sollte durch die Marktgemeinde als Antragsteller unterstützt werden.

Fazit:

Die Ortschaft Albersrieth soll über die Marktgemeinde zum Bundeswettbewerb "Bioenergiedorf 2012" angemeldet werden.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Fehlanzeige

    Diskussion:

    Entfällt.

    Fazit:

    Entfällt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Die Treppengeländer im Schulgebäude müssen gemäß den Muster-Schulbau-Richtlinien von 90 cm auf 110 cm erhöht werden.

    • Auf die Unterstützungslisten für die Forderung des Marktes nach Einhaltung eines Mindestabstandes von 1.000 Meter von Windkraftanlagen zu bewohnten Gebieten wird hingewiesen.

    • Laut Auskunft des Amtes für Ländliche Entwicklung können die ersten 100 Energiekonzepte ländlicher Gemeinden mit 75 % (maximal 30.000.- €) gefördert werden.

    • Künftige Handhabung bei Pokalspenden für das Gemeindeschießen (für die diesjährige Veranstaltung wurde in Absprache mit 3 Fraktionssprechern 250.- € genehmigt).

    • Die Regierung der Oberpfalz hat die schulaufsichtliche Genehmigung für den Um- und Rückbau des Schulgebäudes erteilt.


    Der nicht mehr benötigte Schultrakt steht vor dem Abriss: die Dachziegeln und die Fassadenplatten sind schon weg.

    • Bei einem Feuerwehreinsatz wegen austretender Gülle am 4.5.2012 wurde das Brückengeländer an der Lindnermühle beschädigt, dem Verursacher der Verunreinigung, die zum Einsatz der Feuerwehr führte, wird die Rechnung zur Begleichung des Schadens am Geländer zugeschickt.


    Ein neues Brückengeländer (links) ist schon wieder montiert.

    • Für das geplante Feuerwehrhaus in Oberbernrieth ist für die weitere Betreuung ein Architekt hinzuziehen, nachdem der Planzeichner für diese weitere Tätigkeit nicht zur Verfügung steht. Dazu soll Architekt Rudolf Meißner gefragt werden.


    Verzögerungen beim Neubau des Gerätehauses in Oberbernrieth wegen fehlender Planunterlagen.

    • Termine:

      • 1.6.2012 (Freitag): "Nacht der Kirche" in Hostau ab 16:00 Uhr

      • 7.6.2012 (Fronleichnam)

      • 15./16.6.2012 (Freitag/Samstag): Disco am Badeweiher zum 40-jährigen Bestehen der Jugendfeuerwehr Waldthurn

      • 16.6.2012 (Samstag): Kolowrat-Rallye durch Waldthurn mit Station in Woppenrieth (13:00 - 14:30 Uhr)

      • 21.7.2012 (Samstag, 10:00 Uhr): Einweihung der sanierten Schule

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