zur Vorbereitung der Sitzung des Markgemeinderates am 27. März 2008
(Gastwirtschaft Reil in Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)
Tagesordnung:
Grundlage:
- siehe Protokoll der Niederschrift -
Diskussion:
keine
Fazit:
Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom
6.3.2008 wird genehmigt.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung -
Am 18.3.2008 wurde im
Rathaus Waldthurn nach Vorstellung von drei Ingenieurbüros, die vom Verband
für Ländliche Entwicklung Regensburg angeschrieben worden waren, dem Büro –
Arbeitsgemeinschaft Drexl/Donaubauer - Wartner/Zeitzler (Regensburg –
Landshut) der Auftrag zur fachlichen Begleitung des Entwicklungsprozesses
für die Dorferneuerung Waldthurn übertragen. Nach Auffassung von Baudirektor
Willi Perzl vom Amt für Ländliche Entwicklung Regensburg (ALE) würde das
schnelle Durchziehen von Maßnahmen für die Probleme in Waldthurn (Leerstände
im Bereich Marktplatz, demographische Entwicklung mit niedriger Geburtenzahl
und Wegzug junger Familien, Ausweisung eines Baugebietes, Integration der
Gewerbebetriebe, Energie- und Standortoptimierung der gemeindlichen
Liegenschaften etc.) nicht viel bringen. Notwendig sei vielmehr eine
umfassendes Konzept für die Gemeindeentwicklung insgesamt unter Einbeziehung
aller Ortsteile. Die Dorferneuerung müsse auf eine breite Basis unter
Einbeziehung der Bürgerschaft gestellt werden.
Zur externen Begleitung des Entwicklungsprozesses wird nun ein
fachkompetentes Büro herangezogen, bei der Umsetzung der Maßnahmen kann dann
wieder auf örtliche Planer zurückgegriffen werden. Die Konzeptentwicklung
wird nach Auffassung anwesenden Fachleute (Baudirektor Willi Perzl vom Amt für
Ländliche Entwicklung Regensburg, Dipl.-Ingenieur Franz Beimler vom
Ministerium für Landwirtschaft und Forsten, Vertreter der eingeladenen
Fachbüros) rund ein Jahr in Anspruch nehmen.
Als nächster Schritt ist nun unter Federführung der beauftragten Büro-ARGE
eine Bestandsaufnahme unter Einbindung der Entscheidungsgremien und der
Bürger zu erarbeiten. Für diese erste Phase („Konzept für die
Gemeindeentwicklung“) einer umfassenden Dorferneuerung in Waldthurn ist mit
Kosten zwischen 50.000.- bis 70.000.- € zu rechnen, wobei vom Amt für
Ländliche Entwicklung 50 % der Kosten getragen werden.
![]() |
|
Die Dorferneuerung kommt nun nach Waldthurn |
|
(Luftbilder: Laumer) |
Diskussion:
Die von Baudirektor Willi Perzl vom ALE empfohlene Vorgehensweise nach einer
„ganzheitlichen“ Dorferneuerung in Waldthurn, die in der Umsetzung auf
mindestens 10 Jahre angelegt sein wird, fordert zu keiner besonderen Kritik
heraus. Der möglichst frühzeitigen und umfassenden Einbindung der
Bevölkerung ist ein sehr hoher Stellenwert einzuräumen. Die Beauftragung
eines versierten externen Planungsbüros, das die nun bevorstehende
Ausarbeitung des Entwicklungskonzeptes begleiten soll, wird begrüßt.
Vertreter des beauftragten Büros sollten nun unter Mitwirkung des ALE ihre
Vorschläge zur Etablierung eines Prozesskonzeptes dem Marktgemeinderat und
der Bevölkerung vorstellen. Das Engagement des Amtes für Ländliche
Entwicklung Regensburg (ALE) und hier insbesondere der Einsatz des
Baudirektors Willi Perzl wird ausdrücklich anerkannt.
Fazit:
Der Sachtstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen, ebenso
die Entscheidung zur Auftragsvergabe des Entwicklungskonzeptes und die
skizzierte weitere Vorgehensweise.
Grundlage:
-
siehe
Aktenvermerk des Architekturbüros Meißner (Waldthurn) -
Die Ausschreibung der Baumaßnahmen kann erst
nach Genehmigung des Haushaltsplanes 2008 erfolgen. Die Erlaubnis zum
vorzeitigen Baubeginn durch die Regierung (Feuerwehrhaus) und durch das Amt
für Ländliche Entwicklung (Dorftreff) ist erteilt worden. Das
Leistungsverzeichnis und die in Eigenleistung geplanten Positionen sind mit
den Beteiligten (Bürgermeister Josef Beimler als Vertreter der
Marktgemeinde, Georg Wittmann und Johann Weig als Vertreter der Feuerwehr
und Hubert Stahl als Vertreter der Dorfgemeinschaft Albersrieth) besprochen
worden. Die Ausführungspläne sind freigegeben worden. Die erforderlichen
statischen Nachweise und Berechnungen werden vergeben. Wegen der
Fernwärmeleitung fand bereits ein Ortstermin am 5. März 2008 statt, eine
kostensparende Trassierung wurde gefunden und mit den betroffenen
Grundstückseigentümern einvernehmlich vereinbart. Statt eines Spatenstichs
soll unter Mitwirkung der Beteiligten eine Grundsteinlegung erfolgen, sobald
die Witterungsverhältnisse dies zulassen.
Vorbereitung des Baugrundstücks für das Feuerwehrhaus und den Dorftreff |
Holzhäcksler verarbeitet gefällte Bäume |
Diskussion:
Grundsätzlich müssen die Gewerke zur Errichtung des Gebäudes
öffentlich ausgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist jedoch aus
haushaltsrechtlichen Gründen ein genehmigter Haushaltsplan, der jedoch erst
in der Aprilsitzung zur Beratung und Entscheidung ansteht. Zu prüfen wäre
nun über die Rechtsaufsicht am Landratsamt, ob vorbereitende Arbeiten (z.B.
Ausheben der Gräben für die Fundamente und der Ver- und
Entsorgungsleitungen, Betonieren der Fundamente und der Bodenplatte), die
unter Umständen auch nicht ausgeschrieben werden müssen (Eigenleistungen),
auch ohne genehmigten Haushalt und ohne Gefahr der Förderschädlichkeit in
Angriff genommen werden können. Mit diesen Arbeiten könnte sofort begonnen
werden, soweit die Witterungsverhältnisse dies zulassen.
Fazit:
Der Sachtstand wird zur Kenntnis genommen.
Die aufgezeigten offenen Fragen sind noch zu klären. Die günstigere
Trassenführung für die Fernwärmeleitung wird begrüßt.
Grundlage:
- siehe Antrag der Feuerwehren des Marktes Waldthurn vom
26.2.2008 -
Bislang hatten Teilnehmer von Lehrgängen an einer Feuerwehrschule teilweise
Erholungsurlaub genommen, die Gemeinde sparte dadurch Lohnausfallkosten.
Beantragt wird nun eine Entschädigung in Höhe von 150.- € pro Woche
Erholungsurlaub. Die Lohnausfallskosten wären bedeutend höher zu
veranschlagen.
|
Diskussion:
Grundsätzlich wird die Bereitschaft der
Feuerwehraktiven begrüßt, einen Teil ihres Erholungsurlaubes zu
Schulungsmaßnahmen heranzunehmen. Eine „Wochenpauschale“ dürfte jedoch nicht
allen Fortbildungsalternativen gerecht werden, besser wäre hier eine
Tagespauschale vorzusehen (nicht alle Schulungen dauern eine Woche). Die
Gewährung einer Entschädigung sollte zudem über ein Antragsverfahren vor
Zusage des Interessenten an einer Schulungsmaßnahme über die Gemeinde unter
Beteiligung des Kommandanten abgewickelt werden. Außerdem sind bei Gewährung
von Entschädigungen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Aspekte zu
klären.
Fazit:
Die offenen Fragen über die Abwicklung der
Zahlung von Entschädigungen müssen noch geklärt werden. Ansonsten kann eine
Entschädigung für Feuerwehraktive bei Inanspruchnahme eines
Erholungsurlaubes für Schulungsmaßnahmen gewährt werden.
Neuer Rasenmäher für die
Kläranlage
|
|
|
|
|
|