Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 28.01.2016
Sozialer Wohnungsbau für anerkannte Flüchtlinge – Ausschreibung der ersten Gewerke für die Sanierung von zwei Wohnungen im gemeindeeigenen Anwesen Am Rathaus 4 (ehem. Bergmann-Haus)
Antrag der Pfarr- und Gemeindebücherei Waldthurn auf Gewährung eines Zuschusses
Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 28.01.2016
(BE: N. N.)
Grundlage:
-
Protokoll der Niederschrift -
Diskussion:
Keine Anmerkungen.
Fazit:
Die Niederschrift der Sitzung
(öffentlicher Teil) vom 28.01.2016 wird genehmigt.
Grundlage:
- Auszug aus dem Beschlussbuch -
Einstellung von Frau Christine Rank (Waldthurn) für den Bereich der Marktverwaltung (Schwerpunkt Heimatfest 2017), auf zwei Jahre befristet (gefördert von der Arbeitsverwaltung)
Sanierung von zwei Wohnungen im gemeindeeigenen Anwesen Am Rathaus 4 (ehem. Bergmann-Haus) zur Schaffung von Wohnraum (sozialer Wohnungsbau für anerkannte Flüchtlinge)
Diskussion:
Keine
Fazit:
Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.01.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Fortsetzung der Kooperationen
Festlegung des Deckelungswertes des Gesamt-Nmin
Fortführung der Frühjahrs-Nmin-Beprobung
Stickstoffdüngung nach der Hauptfruchternte
Nmin-Beprobung im Herbst 2016
Zwischenfrucht-Demonstrationsanlage im Sommer 2016
Grundlage:
- Protokoll des Fachstellengesprächs am 15.02.2016 (anwesend: Vertreter der Marktgemeinde, des Wasserwirtschaftsamtes, des Landwirtschaftsamtes, des Bauernverbandes sowie die betroffenen Landwirte) mit diversen Grafiken -
Die Ergebnisse der Untersuchungen der Ende Oktober 2015 gezogenen Bodenproben wurden im Fachstellengespräch erörtert. Der aktuelle Nitratwert im Brunnenwasser lag im Februar 2016 bei 41 mg/l (gesetzlicher Grenzwert: 50 mg/l). Der Gesamt-Nmin-Wert lag mit 76,09 kg/ha (Vorjahr: 47,62 kg/ha knapp 30 kg/ha höher als im Vorjahr, nach Meinung der Fachleute zurückzuführen auf die verringerte Nitratbindung durch die Pflanzen aufgrund der trockenen Witterungslage im Sommer 2015. Der Zwischenfruchtanbau (ganz egal mit welcher Zwischenfrucht) habe sich bewährt, dadurch wurde bis zu 50 % weniger Reststickstoff im Boden hinterlassen (eindrucksvoll in der Zwischenfrucht-Demoanlage zu sehen). Durch den Zwischenfruchtanbau werde die Humusierung des Bodens und damit das Wasserspeichervermögen gefördert (Verweis auf Beispiel des Sommergerstenanbaus durch den Landwirt Markus Waldhier). Auf mögliche schädliche Einflüsse der Straßenentwässerung der Staatsstraße Lennesrieth-Albersrieth auf das Wasserschutzgebiet weist Landwirt Franz Lukas hin. Herr Fehnl vom Wasserwirtschaftsamt empfiehlt hierzu Erkenntnisse und Daten des Gutachtens von Dr. Prösl sowie aus dem Erörterungstermin im Jahr 2002 und den Inhalten der wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes zu prüfen.
Bürgermeister Josef Beimler empfiehlt dringend die Fortführung der Kooperation mit den Landwirten im Wasserschutzgebiet. Die Vertreter Fachstellen loben die Bemühungen des Marktes und der Landwirte zur Schonung des Trinkwassers. Nach eingehender Diskussion mit den Landwirten wurde der Deckelungswert auf 60 kg/ha (Vorjahr: 48 kg/ha) festgelegt. Die Bestimmung des Nmin im Wasserschutzgebiet und auf der Zwischenfrucht-Demoanlage im Frühjahr soll fortgeführt werden. Die Nmin-Beprobung im Herbst 2015 wird in der letzten Oktoberwoche durchgeführt. Die Zwischenfrucht-Demo-Anlage von Georg Bocka wird nach WiWeizen auf FlNr. 83 im Wasserschutzgebiet im Sommer 2016 angelegt. Die Bodenproben im Frühjahr und im Herbst werden weiterhin durch Ringwart Frischholz in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring gezogen. Mit Ausnahme bei der Folgefrucht Körnerraps soll nach der Hauptfruchternte keine Stickstoffdüngung im Herbst 2016 erfolgen. Die Kooperationen sollen in der gleichen Weise fortgeführt werden.
Diskussion:
Die Ergebnisse der Untersuchungen der diesjährigen Bodenproben auf mineralisierten Stickstoff im Wasserschutzgebiet werden zur Kenntnis genommen. Der Faktor "Witterung" kann bei den Empfehlungen zur Düngung, deren Grundlage die Bodenuntersuchungen und die von den Landwirten vorgesehene Anbaufrucht sind, nicht immer optimal vorhersehen. Der Nitratgehalt des Trinkwassers aus dem gemeindlichen Tiefbrunnen stagnierte zuletzt bei knapp über 40 mg/Liter (Grenzwert 50 mg/Liter), ein weiteres Ansteigen konnte erfreulicherweise trotz der punktuell relativ hohen Stickstoffbelastungen des Bodens nicht mehr beobachtet werden. Die aufgeführten Beschlüsse werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Zur freiwilligen Kooperation mit den Landwirten gibt es keine vernünftige Alternative. Die Bereitschaft von Georg Bocka zur Weiterführung der Zwischenfrucht-Demo-Anlage ist anzuerkennen.
Fazit:
Den Empfehlungen der Vertreter im Fachstellengespräch kann beschlussmäßig zugestimmt werden.
Grundlage:
- Entwurf des Vertrages -
Der Vertrag regelt die Pflege des Bockl-Radweges (Instandhaltung des Weges, Errichtung und Wartung von Hinweisschildern, Gehölzpflege entlang des Radweges, Pflege der Rastplätze) mit einem Aufwand von rund 15 Wochenstunden. Der finanzielle Aufwand beträgt hierfür 200.- € je Anliegergemeinde.
Diskussion:
Die Arbeiten von denk!statt, die auch in den Wintermonaten erfolgen, dürften von den gemeindlichen Bauhöfen nicht mit vergleichbaren wirtschaftlichem Aufwand bewerkstelligt werden können. Insofern sollte die bewährte Zusammenarbeit fortgeführt werden.
Fazit:
Der Fortführung des Dienstleistungsvertrages wird zugestimmt.
Grundlage:
- Schreiben des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) vom 05.02.2016 und Vorlage der Verwaltung -
Laut ALE wird dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt. Das Finanzierungsrisiko wird durch Abschluss einer entsprechender Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 auf den Markt übertragen. Der Markt will den Wohnraum unter Inanspruchnahme der Förderung in Höhe von 90 % schaffen. Architekt Meißner wird hierzu die Leistungsverzeichnisse für die ersten Gewerke vorstellen, nach Freigabe könnten die Ausschreibungen umgehend erfolgen.
Diskussion:
Unter den aktuellen Förderbedingungen ist die Annahme der Zuschüsse für die Sanierung der Wohneinheiten im ehemaligen Bergmann-Haus alternativlos. Langfristig erhalten die Gemeinden durch das Förderprogramm angemessenen Wohnraum nicht nur für anerkannte Flüchtlinge, wenn auch die relativ lange Zweckbindung nicht ganz verständlich erscheint. Die beabsichtigte zügige Umsetzung der Maßnahme wird begrüßt.
Fazit:
Dem skizzierten Vorgehen mit Ausschreibung der ersten Gewerke wird zugestimmt.
Grundlage:
- Vorlage der Verwaltung (mit Planskizze) -
Die Aufnahme der Maßnahme ins Bauprogramm der Dorferneuerung wurde bereits von der Teilnehmergemeinschaft beschlossen, der Markt wird als Bauherr auftreten müssen. Die kurzfristig erforderlichen Arbeiten (z. B. Neuanstrich der Außenfassade, Schaffung eines behindertengerechten Zugangs) sind durch den Architekten festzustellen.
Diskussion:
Die in der Planskizze aufgezeichnete Lösung für einen behindertengerechten Zugang zur Praxis mit einer relativ langen Rampenlänge (trotz einer Steigung von 10 %) erscheint nicht umsetzbar, nach den DIN-Vorschriften für öffentliche Bauten sind Rampensteigungungen bis maximal 6 % zulässig. Der Bauausschuss sollte sich zusammen mit dem Planer die Situation nochmals vor Ort nochmals ein Bild machen, um alternative Lösungen zu finden. Aufgrund der aufsteigenden Feuchtigkeit wird längerfristig eine Ausbesserung des schadhaften Außenputzes immer eine provisorische Maßnahme bleiben. Eine nachhaltige Lösung (Trockenlegung durch Einbau Drainage, ggf. Vollwärmeschutz) wird nicht billig zu haben und im Hinblick auf das bevorstehende Heimatfest im Jahr 2017 auch nicht kurzfristig umsetzbar sein. Die gravierenden Schäden an der Außenfassade sollten daher nochmals notdürftig behoben werden. Zuvor sind jedoch noch weitere Informationen (z. B. Art des Außenputzes unter Hinweis auf die guten Erfahrungen bei der Kirchenrenovierung in Lennesrieth) unter Beteiligung des Bauausschusse beschafft werden. Beschlossen werden kann jedoch die Beantragung eines vorzeitigen Baubeginns im Rahmen der laufenden Dorferneuerung.
Fazit:
Die bautechnische Ausführung der Sanierungsmaßnahmen ist noch nicht entscheidungsreif, ergänzende Lösungsvorschläge sind nach Einholung zusätzlicher Informationen noch zu erarbeiten. Der vorzeitige Baubeginn kann jedoch über die laufende Dorferneuerung bereits beantragt werden.
Grundlage:
- Schreiben des Antragstellers vom 10.02.2016, Mail-Antwort der Breitbandberatung Bayern vom 10.02.2016 und vom 16.02.2016 sowie Vorlage der Verwaltung -
Laut Antragsteller würde die Übertragungsrate in seinem Anwesen unter 15 Mbit/s im Downloadbereich liegen, er wäre dadurch mit seinem Ingenieurbüro sehr schnell an die Grenze der Leistungsfähigkeit des Netzes stoßen. Unter Anmahnung einer verbesserten Planung des Netzanbaues bittet er im Rahmen des schon beschlossenen Netzausbaus zum Irlhof eine entsprechende Anbindung seines Anwesens am Luhmühlweg.
Die Versorgung des Anwesens am Luhmühlweg liege nach Auskunft der Telekom bei "recht guten" 16 MBit/s, weshalb die ähnlich versorgten Ortsteile Waldthurn und Lennesrieth im Gegensatz zum Irlhof nicht in das Kumulationsgebiet aufgenommen worden seien. Bei Befürwortung des Antrags könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden, weitere Anwesen könnten knapp unter 30 Mbit/s liegen. Zudem wären die Fördermittel weitgehend aufgebraucht, die zusätzliche Kosten müssten vom Markt allein getragen werden. Möglich wäre grundsätzlich eine Berücksichtigung in der Ausschreibung für das zweite Verfahren.
Die Einbindung des Anwesens am Luhmühlweg würde zusätzliche Kosten von rund 25.000.- bis 30.000.- € verursachen. Das Zuschussprogramm könne nicht für die Verlegung von Glasfaserkabeln in jedem Haushalt sorgen. Auf die Sicherstellung einer besonders hohen Übertragungsrate bestehe im Rahmen des Förderprogramms kein Rechtsanspruch. Die Marktgemeinde will das Anwesen des Antragstellers am Landratsamt für das neu aufgelegte Bundes-Förderprogramm melden. Eine individuelle Lösung wurde vom Antragsteller als zu kostenintensiv abgelehnt.
Diskussion:
Die Ortsteile Waldthurn und Lennesrieth, die relativ gut über das bestehende Netz versorgt sind (mit Optimierungsmöglichkeiten der bestehenden Anschlüsse durch die aktuellen Netzbetreiber), wurde bewusst nicht in das Kumulationsgebiet mit aufgenommen. In den Randlagen dieser Ortsteile wird es Nutzer geben, die aktuell auf keine höhere Ladegeschwindigkeiten als 15 Mbit/s zurückgreifen können. Eine Verbesserung wird sicherlich durch den Umstieg auf die IP-Telefonie bringen. Grundsätzlich könnte das Anwesen des Antragstellers als "weiße Fläche" für das neue Bundes-Förderprogramm gemeldet werden, wobei die Gefahr der Schaffung von Präzedenzfällen gegeben ist. Zudem müsste dadurch sichergestellt werden, dass bezüglich der Kostenbeteiligung der Gemeinde im laufenden Verfahren eine Gleichbehandlung für alle Anschlüsse gewährleistet ist. Eine Ausweitung des Kumulationsgebietes macht sowohl aus verfahrenstechnischen als auch aus finanziellen Gründen wenig Sinn. Im Gegensatz zu den im Kumulationsgebiet aufgeführten Gemeindeteilen verfügen die Ortsteile Waldthurn und Lennesrieth über eine angemessene Breitbandversorgung.
Fazit:
Dem Antrag kann in der gewünschten Form nicht zugestimmt werden, geprüft werden sollte die Meldung des Anwesens in das neue Bundes-Förderprogramm.
Grundlage:
- zwei Vereinbarungen zwischen der Forstverwaltung und der Gemeinde sowie Vorlage der Verwaltung (mit Übersichtskarte) -
Aufgrund der Unübersichtlichkeit von Wäldern werden Anfahrten durch Rettungsdienste und damit schnelle Rettungsmaßnahmen erschwert, weshalb die Bayerischen Staatsforsten zusammen mit der Bayerischen Forstverwaltung ein flächendeckendes System mit Rettungstreffpunkten, versehen mit Schildern und Nummerierungen, entwickelt hat. In der Marktgemeinde Waldthurn wären von diesen Vereinbarungen fünf Wegeflächen (Kreisstraße NEW 26 zwischen Remmelberg und Grafenreuth, Waldkirchner Weg, Zellgewender Weg in der Nähe von Woppenrieth, Brand in der Nähe von Unterbernrieth und Untertresenfelder Weg) betroffen. Die Forstverwaltung stellt die Schilder und das Befestigungsmaterial kostenlos zur Verfügung, die Aufstellung und Montage erfolgt durch die Gemeinde.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Einrichtung und Beschilderung der Rettungstreffpunkte werden begrüßt - die beiden vorgelegten Vereinbarungen können mit der Forstverwaltung abgeschlossen werden.
Diskussion:
Das Bestreben des Freistaates nach Verbesserung des Rettungswesens auch in schwer zugänglichen Waldbereichen wird begrüßt. Die genannten Standorte sollten als Rettungstreffpunkte eingerichtet werden.
Fazit:
Der Vereinbarung wird zugestimmt.
Grundlage:
- Vorlage der Verwaltung (mit Planskizze) -
Eine Anordnung von Parkplätzen in Form von Parkbuchten entlang der Staatsstraße wird aufgrund des hohen Aufwandes des Winterdienstes im Rahmen des Arbeitsgespräches der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 mit Vertretern der kirchlichen Gemeinde am 01.02.2016 als nicht ideal angesehen. Besser wären Parkflächen auf dem Gemeindegrundstück, für die Grüngestaltung im Bereich des ehemaligen Schlossgartens würde noch genügend Restfläche zur Verfügung stehen. In unmittelbarer Nähe des neuen Rathauses müssen vier Parkplätze und ein Behinderten-Stellplatz ausgewiesen werden. Am ehemaligen Schwestern-Wohnheim wäre noch Platz für einen würdigen Alternativ-Standort für das Kriegerdenkmal. Die Planer wurden um entsprechende Denkanstöße gebeten.
Diskussion:
Die Anordnung der Parkflächen sollte nochmals durch die Planer überdacht werden, wobei die Überlegungen zur Verlagerung des Kriegerdenkmals zum neuen Pfarr-und Gemeindezentrum mit berücksichtigt werden sollten.
Fazit:
Aus den Erkenntnissen des Arbeitsgespräches am 01.02.2016 werden planersiche Alternativen zur Gestaltung des Außenbereichs am neuen Gemeindezentrum erwartet.
Grundlage:
- Protokoll der Besprechung mit Landrat Meier am 11.02.2016 und Vorlage der Verwaltung (mit Ablaufschema zum Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch) -
Bürgermeister Josef Beimler betont das Interesse der Marktgemeinde an Schaffung von Wohnbauflächen nicht nur im Innenbereich, auf die die Gemeinde nicht ohne weiteres zurückgreifen könne. Der Kreisbaumeister bekräftigt seine Einschätzung zur Möglichkeit einer Wohnbebauung im Innenbereich, laut Flächennutzungsplan stünden hierzu rund 100 bebaubare Parzellen zur Verfügung. Soweit diese vom Markt nicht erworben werden könnten, sollten diese Flächen als Signal an die nicht verkaufsbereiten Grundstückseigentümer aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden. Laut Landrat Meier sei das Landratsamt keine "Bauverhinderungsbehörde", man möchte vielmehr die Gemeinden vor gerichtlichen Aufhebungen von Bauleitplanungen schützen. Für das neue Baugebiet könnten hierzu insbesondere Lärmimmissionen eines benachbarten Gewerbebetriebes Probleme bereiten. Zur Fortführung der Bauleitplanung werden vom Landratsamt folgende Vorgaben gemacht:
Herausnahme der im Lageplan des neuen Baugebietes aufgeführten drei Parzellen IO 2, IO 3 und IO 4
Herausnahme von Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan, die der Markt nicht erwerben kann
Vorlage von relevanten und aussagekräftigen Unterlagen für das neue Baugebiet zur Weitergabe an die Träger öffentlicher Belange und zur Bürgerbeteiligung
Wohnbebauung im Mischgebietsgürtel darf nicht mehr als die Hälfte der Fläche einnehmen
frühzeitige Einbeziehung eines Tiefbaubüros zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen bei der Erschließung
die Erleichterungen im Baurecht (für Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge) setzen Immissionsgrenzwerte nicht außer Kraft, entsprechende Informationen durch den Markt sind nicht zielführend
Der Architekt wird die aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht bebaubaren Flächen im neuen Flächennutzungsplan-Entwurf als Grünfläche darstellen und die Erschließungsstraße neu anordnen. Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans (mit Umweltbericht) soll nach enger Abstimmung mit dem Markt und den Fachstellen in der März-Sitzung vorgelegt werden. Nach Billigung des Vorentwurfs kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen. Die geäußerten Bedenken und Anregungen sollen auch im Vorentwurf des parallel anzufertigenden Bebauungsplans einfließen. Danach sind die baurechtlich notwendigen Beschlüsse zum Flächennutzungs- und zeitversetzt zum Bebauungsplan (Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit öffentlicher Auslegung, Behandeln der Einwände und Anregungen, Feststellungs- und Satzungsbeschluss) zu fassen. Bei günstigem Verfahrensverlauf könnte noch im Spätsommer 2016 entsprechendes Baurecht geschaffen werden.
Diskussion:
Nach dem Gespräch am Landratsamt sind Hürden bezüglich der Realisierung des neuen Baugebietes am Hirmersbühl abgebaut worden. Nicht nachvollziehbar ist die Forderung nach Änderung des Flächennutzungsplan mit Herausnahme von bebaubaren Flächen im Innenort im Verhältnis zur Schaffung von neuen bebaubaren Flächen im neuen Baugebiet. Auch wenn derzeit Flächen im Zentrum nicht zur Bebauung zur Verfügung stehen, könnte man die Festsetzungen im Flächenutzungsplan beibehalten, eine Bebaubarkeit muss ja nicht für alle Zukunft ausgeschlossen sein. Ansonsten erscheinen die Anmerkungen des Landratsamt wie dargestellt umsetzbar.
Fazit:
In Umsetzung der Vorgaben des Landratsamtes sollte die Bauleitplanung im neuen Baugebiet zügig fortgeführt werde, um möglichst bald Baureife zu erlangen.
Grundlage:
- Vorlage der Verwaltung (mit Planskizze) -
Unter Bezugnahme auf die Ergebnisse des Gesprächs im Landratsamt am 11.02.2016 (TOP 10) sollen grundsätzlich bebaubare (und nicht erwerbbare) Flächen im Innenbereich aus dem Flächennutzungsplan im Bereich Neuenhammerstraße im Verhältnis 1:1 für die Neubaugebietsausweisung herausgenommen werden.
Diskussion:
Anmerkungen unter TOP 10.
Fazit:
Um die Bemühungen zur Errichtung des neuen Baugebietes nicht zu verzögern, sollten die in der Planskizze dargestellten Flächen im Bereich der Neuenhammerstraße aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden.
Grundlage:
- Vorlage der Verwaltung -
Laut Empfehlung des Landratsamtes (TOP 10) soll frühzeitig ein Tiefbauplaner in die Bauleitplanung für das topgraphisch schwierige Gelände im Neubaugebiet "Hirmersbühl" eingebunden werden. Diese Leistungsbild ist nicht im beauftragten Machbarkeitskonzept enthalten. Der Mitarbeiter der KFB Reuth wurde um einen Vorschlag für den unterstützenden Einsatz eines Tiefbauplaner (idealerweise auf Grundlage eines Festpreis-Pauschalhonorars) zunächst nur für die Abstimmung mit der Bauleitplanung gebeten.
Diskussion:
Die Empfehlung des Landratsamtes, frühzeitig einen Tiefbauplaner mit einzubeziehen, ist aufgrund der nicht einfachen Geländestruktur im neuen Baugebiet sinnvoll.
Fazit:
Ein Tiefbauplaner sollte möglichst bald (nach Klärung der Honorarfragen) in das Verfahren mit eingebunden werden.
Grundlage:
- Protokoll der Besprechung am Landratsamt vom 11.02.2016 und Vorlage der Verwaltung (mit Planskizze) -
Laut Kreisbaumeister ist für eine ordnungsgemäße Bauleitplanung im Bereich Maienfeld (Außenbereich) eine Änderung des Flächennutzungsplans (bereits durch das Gremium beschlossen) und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Ein Vorentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans ist anzufertigen, parallel dazu soll in die Aufstellung eines Bebauungsplans eingestiegen werden. Um den ansiedlungswilligen Gewerbetreibenden nicht zu verlieren, kann ein Bauantrag im Zuge einer Einzelbaugenehmigung behandelt werden. Bei der ersten Anhörungsrunde (vorgezogene Bürger- und Trägerbeteiligung) dürfen aber keine gewichtigen Einwände vorgebracht werden. Frühestens bis Mitte Juni 2016 könnte dann ein entsprechender Bauantrag vorgelegt werden.
Die Bauleitplanung für den Bereich Maienfeld ist nicht im Umfang der beauftragten Machbarkeitsstudie erfasst. Der Vertreter der KFB Reuth will Vorschläge für ein Honorarangebot bis zur Sitzung unterbreiten. Erforderlich dürfte für den Bereich Maienfeld im Rahmen der Bauleitplanung ein Gründordnungsplan (mit Umweltbericht und einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung) sein, hierbei könnte auf die für das Baugebiet "Hirmersbühl" zuständige Landschaftsarchitektin zurückgegriffen werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Unterredung bei Landrat Meier wird als positives Signal für die Weiterführung der Bauleitplanung angesehen - es ist daher für den Gewerbebereich bei Maienfeld zur Schaffung von Baurecht im Parallelverfahren auch ein Bebauungsplan aufzustellen.
Diskussion:
Um möglichst bald Baurecht schaffen zu könne, sollte die Bauleitplanung durch Beauftragung eines Planungsbüros intensiviert werden.
Fazit:
Zur raschen Umsetzung des bereits beschlossenen Einstiegs in die Bauleitplanung zur Schaffung eines Baurechts im Gewerbegebiet Maienfeld sind zeitnah Planungsaufträge nach Klärung der Honorarfrage zu vergeben.
Grundlage:
- Vorlage der Verwaltung -
In der letzten Bürgerversammlung am 09.11.2015 hatte der Bürgermeister im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Nachklärung der vorhandenen Tropfkörperanlage mitgeteilt, dass noch keine endgültigen Erkenntnisse aus dem Messprogramm des Wasserwirtschaftsamtes vorliegen würden. Die Bemühungen hierzu sollen in diesem Jahr verstärkt werden. Sollten noch Verbesserungsmaßnahmen notwendig werden, würde dies in der Endabrechnung unter Gegenrechnung der einbehaltenen Vorauszahlungen berücksichtigt werden. Die unnachgiebige Haltung des Marktes im Honorarstreit mit dem Insolvenzverwalter der SC-AUT (ehemaliges Ingenieurbüro zur Ertüchtigung der Kläranlage Waldthurn) hätte den Bürgern hohe Zusatzbeiträge erspart. Am 18.02.2016 war nun eine Erprobungsmaßnahme an der Kläranlage durch das Wasserwirtschaftsamt vorgesehen, die Ergebnisse würden in den nächsten Monaten ausgewertet. Sollten keine weiteren Verbesserungsmaßnahmen erforderlich werden, kann zeitnah die Endabrechnung auf Grundlage der bisher durchgeführten Ertüchtigungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Diskussion:
Für die Endabrechnung der Ertüchtigungsmaßnahmen an der Kläranlage Waldthurn wird allerhöchste Zeit. Sollten noch Verbesserungsmaßnahmen nach Auswertung des vorgenommen Messprogramms anfallen, sind diese umgehend zu erledigen. Danach wäre eine Verzögerung der Endabrechnung nicht mehr gerechtfertigt.
Fazit:
Für die vorgesehenen Endmaßnahmen an der Kläranlage (Umsetzung evtl. noch notwendiger Verbesserungsmaßnahmen nach Auswertung des Messprogramms, Endabrechnung) ist nach erfolgter Angebotseinholung ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.
- Vorlage der Verwaltung (mit Planskizze des Festplatzes am Bauhof) und Protokoll der Sitzung des Organisationsausschusses -
Bier, Zelt (24 x 50 Meter mit 2.500 Plätzen) und Getränke sollen von der Brauerei Friedenfels bezogen werden. Das Zelt soll an die derzeit noch in Bau befindliche Lagerhalle der Firma Holzbau Riedl (hier Einrichtung der Bar und der Kaffeestube) angebunden werden. Der Tag der Jugend wird ebenfalls über die vorgenannte Brauerei abgedeckt. Mit vier bis fünf Vereinen (z. B. Landjugend, Kolping) soll der Betrieb der Bar und der Kaffeestube besprochen werden. Benannt werden sollte noch ein Ansprechpartner für die Stromversorgung.
Für den "Raiffeisentag" am 16.06.2017 ist der Ablauf weitgehend geklärt, als Musikgruppe wurden die Südwind-Buam verpflichtet. Als Schirmherren sollen Landrat Andreas Meier und das Fürstenpaar Lobkowitz fungieren. Zur Finanzierung von Ausgaben für das Jahr 2016 wurden 20.000.- eingeplant. Statt Abbrennen eines Feuerwerks sollen in den Himmel steigende beleuchtete Luftballons den letzten Festtag beschließen. Für die Kunstausstellung hat schon ein Künstler zugesagt. Zwischenzeitlich wurden auch versicherungsrechtliche Fragen geklärt (kommunale Haftpflicht).
Diskussion:
Das Protokoll wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Besondere Beschlüsse sind nicht zu fassen. Den Mitarbeitern in den Ausschüssen ist für ihre engagierte Arbeit zu danken.
Fazit:
Die Ausführungen im Protokoll werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Grundlage:
- Protokoll der Sitzung des Bauausschusses vom 20.02.2016 -
Folgende Maßnahmen wurden vom Bauausschuss empfohlen:
neue Asphaltschicht des Kirchenvorplatzes (nach Abfräsen)
neue Asphaltschicht für die Gemeindeverbindungsstraße Spielberg - Grafenreuth mit Instandsetzung der Wasserführung
Herrichten des Standortes für den Gedenkstein
Beschränkung der Sanierung des Hauses der Bäuerin auf das nötigste (neuer Anstrich, Erneuerung von Fenstern)
Erneuerung des Brückengeländers an der Luhe
provisorische Verbreiterung der Ausfahrt am als Parkplatz vorgesehenen Acker oberhalb des Sportplatzes
Diskussion:
In der Kürze der Zeit bis zum großen Feuerwehrjubiläum in Spielberg im Juli 2016 können mehr als die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ungesetzt werden. Größere Maßnahmen sollen dann im Rahmen des Programms ELER 2020 umgesetzt werden, für das sich die Gemeinde beworben hat.
Fazit:
Den von Bauausschuss vorgeschlagenen Maßnahmen wird zugestimmt.
Link zum Thema: FFW Spielberg
Grundlage:
- Antrag von Stephanie und Stefan Weig vom 15.02.2016 -
Mit Versetzung des Ortsschildes in Richtung Buch ist das Grundstück der Antragsteller dem innerörtlichen Bereich (mit Tempo 50 km/h) zugeordnet. Das jetzt bestehende innerörtliche Tempolimit (50 km/h) werde im Bereich des Grundstücks der Antragsteller nicht annähernd beachtet, möglicherweise hervorgerufen durch die zum schnellen Tempo einladende Streckenführung bzw. durch die erfolgte und noch nicht so verinnerlichte Verlagerung des Ortsschildes. Zum Schutz auch von kleinen Kindern, die vielfach die Straße zum Spielen benützen würden, wäre eine weitergehende Verkehrsberuhigung wünschenswert. In welcher Form (Aufstellung von Schildern oder bauliche Maßnahmen) dies umgesetzt werden könne, werde dem Marktrat zur Entscheidung überlassen.
Diskussion:
Das
Bemühen der Antragsteller zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im betroffenen
Bereich wird anerkannt. Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter der Polizei
wäre allenfalls im Bereich des Kinderspielplatzes eine Tempo-30-Zone
gerechtfertigt. Im übrigen Bereich ist bei Beachtung der innerorts geltenden
verkehrsrechtlichen Vorgaben, die grundsätzlich für alle Siedlungsbereiche
zu beachten sind, ein ausreichendes Maß an Verkehrssicherheit anzunehmen.
Vorgeschlagen wird das Anbringen eines Schildes "Freiwillig-Tempo-30" am Ortseingang, hierdurch könnte eine gewisse Signalwirkung für die Verkehrsteilnehmer erreicht werden.
Fazit:
Dem Antrag wird in der Form zugestimmt, dass zur Verkehrsberuhigung ein Schild zur Aufforderung einer freiwilligen Geschwindigkeitsreduzierung aufgestellt wird.
Grundlage:
- Antrag der Pfarr- und Gemeindebücherei vom 16.02.2016 (mit Jahresstatistik) und Vorlage der Verwaltung -
Die Pfarr- und Gemeindebücherei Waldthurn verfügt über einen Bestand von 3.007 Büchern und Medien. Gut 4.100 Ausleihungen im Jahr 2015 belegen den guten Zuspruch der Einrichtung. Im Kalenderjahr beliefen sich die Ausgaben auf 4.267.- €, die Einnahmen auf 2.813.- € (Defizit: 1.454.- €). Die Pfarrei hat einen Geldbetrag in Höhe von 1.800 zur Verfügung gestellt. In den Vorjahren belief sich der Zuschuss der Gemeinde zwischen 150.- und 250.- €.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
"Angesichts des hohen Defizits und des enormen Absinkens des Guthabens der Einrichtung wird vorgeschlagen, einen höheren Zuschuss als 2014 und 2015 - z. B. 300.- € zu gewähren. Da sich die Grundschule vermehrt Bücher ausleiht und deshalb viele Neuanschaffungen getätigt wurden, ist eine Erhöhung des Zuschusses angebracht - dieser Beitrag stellt auch eine Wertschätzung der geleisteten ehrenamtlichen Arbeit dar."
Diskussion:
Das rechnerische Defizit lässt bei einem Restguthaben von 887.- € keinen besonderen Spielraum für Neuanschaffungen. Die jetzige Haushaltslage würde erneut einen Förderbetrag ermöglichen. Damit könnte das Engagement der Einrichtung um die öffentliche Kulturpflege (z. B. Osterbasteln mit den Kindern, bundesweiter Vorlesetag, Beteiligung am Kinderferienprogramm, Vorleseaktionen mit Kindern, spezielle Angebote für Erwachsene, regelmäßige Besuche der Kindergartenkinder) unterstützt werden, nach Art 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) könnte man den Zuschussbetrag gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde als eine sogenannte "Sollaufgabe" rechtfertigen. Vorgeschlagen wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von 300.- €.
Fazit:
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
Grundlage:
- Vorlage der Verwaltung -
Um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden, soll beim Amt für Ländliche Entwicklung ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt werden. Eine Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 soll abgeschlossen werden. Nach einer ersten Grobschätzung wird die Anbindung des Bauhofes, des Feuerwehrgerätehauses und des Schützenhauses rund 35.000.- € kosten.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
"Der Vorsitzende wird ermächtigt, die erforderlichen Anträge bei der KFW mit einem Volumen für das zinsverbilligte Darlehen in Höhe von insgesamt ca. 41.000.- € beim Landratsamt sowie beim Amt für Ländliche Entwicklung zu stellen. Mit der Maßnahme kann gemäß den zuschussrechtlichen Grundlagen erst begonnen werden, wenn der vorzeitige Maßnahmenbeginn erteilt wird."
Diskussion:
Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen bei der geplanten Erweiterung des Nahwärmenetzes steht einer Ermächtigung des Bürgermeisters nichts im Wege.
Fazit:
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
Grundlage:
- Vorlage der Verwaltung -
Errichtung einer Dachgaube in Waldthurn, Badeweiher 16 (Hermine Strunz)
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Wirsbergstraße (Josef und Melanie Schönberger)
Diskussion:
Keine.
Fazit:
Den Bauanträgen wird zugestimmt.
Initiative Bayern WLAN: bis zum Jahr 2020 soll ein dichtes Netz kostenfreier Hotspots in Bayern geknüpft werden, wobei pro Gemeinde zwei kommunale Standorte vom Freistaat gefördert werden können (soweit die Kommune den WLAN-Rahmenvertrag nutzt). Die Betriebskosten müssten von den Gemeinden übernommen werden.
Die Bewerbungsunterlagen für das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) wurden am 15.02.2016 bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht, für Waldthurn sind das Pfarrheim (höchste Priorität) und das ehemalige Schwesternheim vorgesehen.
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Großmarktes im Bereich Waidhauser Straße / Fliederstraße in Vohenstrauß: die Belange des Marktes sind nicht berührt (eine Stellungnahme daher nicht erforderlich).
Termine:
12.3.2016 (Samstag, 29:00 Uhr): Generalversammlung der FFW Waldthurn im Feuerwehrhaus
13.3.2016 (Sonntag, 20:00 ): Generalversammlung der FFW Bernrieth beim Gipflwirt