Sitzung der CSU-Fraktion am 21. Februar 2015
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 26. Februar 2015
(Gasthaus zum Weig-Michl, Waldthurn; Beginn: 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.01.2015

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.01.2015, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung für die Betriebsträgerschaftsvereinbarung der Kindertageseinrichtung, den Erbbaurechtsvertrag betr. Flurnummer 191, Gemarkung Waldthurn (ehemaliger Kindergarten mit Schwesternwohnheim) sowie des Nutzungsvertrags für das Lobkowitz-Schloss (Pfarrheim) durch das Landratsamt Neustadt - Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde

  4. Neueinführung des "Qualitätsbonus plus" im Bereich Kindertagesstätte und Kinderkrippe durch den Freistaat Bayern

  5. Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Sebastian auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1 Prozent der Gesamtkosten für die Innenrenovierung der Wallfahrtskirche auf dem Fahrenberg

  6. Antrag des Kreisjugendrings Neustadt auf Bezuschussung des Projekts fifty-fifty-Taxi

  7. Antrag des Motor Veteran Clubs Primda auf Unterstützung und Bezuschussung der Veranstaltung "Fahrt des Sascha Kolowrat" am 13.6.2015

  8. Ergebnisse der Nmin-Bodenproben im Wasserschutzgebiet - Erkenntnisse aus dem Fachstellengespräch am 19.02.2015 - Fortführung der Beschlüsse mit Deckelungsbeschluss - Fortführung der Frühjahrs- und Herbstbeprobung durch Herrn Rudolf Frischholz - weiteres Vorgehen

  9. Bauanträge

  10. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.01.2015

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 29.01.2015 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.01.2015, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Bekanntgabe des angesprochenen Beschlusses des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.01.2015 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung für die Betriebsträgerschaftsvereinbarung der Kindertageseinrichtung, den Erbbaurechtsvertrag betr. Flurnummer 191, Gemarkung Waldthurn (ehemaliger Kindergarten mit Schwesternwohnheim) sowie des Nutzungsvertrags für das Lobkowitz-Schloss (Pfarrheim) durch das Landratsamt Neustadt - Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Schreiben des Landratsamtes vom 5.2.2015 -

    Die Rechtsaufsichtsbehörde gibt hinsichtlich der aufgeführten Maßnahmen folgende Hinweise:

    Unter den aufgeführten Rahmenbedingungen werden die aufgeführten Vereinbarungen zwischen der Marktgemeinde Waldthurn und der Katholischen Kirchenstiftung Waldthurn rechtsaufsichtlich genehmigt.

    Diskussion:

    Die Vertragsinhalte sind hinreichend bekannt. Der Hinweis zur Verrechnung eines Überschusses aus dem Betrieb der neuen Kinderbetreuungseinrichtung wird zustimmend zur Kenntnis genommen, wobei die Aussichten auf Erwirtschaftung eines Überschusses als sehr begrenzt angesehen werden. Die Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Gesamtprojektes wird ausdrücklich begrüßt.

    Fazit:

    Die Hinweise im Schreiben des Landratsamtes werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Neueinführung des "Qualitätsbonus plus" im Bereich Kindertagesstätte und Kinderkrippe durch den Freistaat Bayern

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Zur Bemessung des staatlichen Förderanteils wurde der Qualitätsbonus für Kindertageseinrichtungen eingeführt. Durch die Einführung des Qualitätsbonus kann der Freistaat Bayern seinen Förderanteil im Rahmen der kindbezogenen Förderung erhöhen. Gleichzeitig sollen damit Träger und Gemeinden bei der Qualitätsentwicklung unterstützt werden. Der Qualitätsbonus ist dynamisch gestaltet, d.h. er wird entsprechend dem Basiswert jährlich angepasst. Der Qualitätsbonus wurde erstmalig im Zuge der Verbesserung des förderrelevanten Mindestanstellungsschlüssels von 1:11,5 auf 1:11 eingeführt. Alle Träger, deren Einrichtungen die Fördervoraussetzungen des Art. 19 BayKiBiG erfüllen und einen Anstellungsschlüssel von 1:11,0 und besser aufweisen, erhalten den Qualitätsbonus. Die zusätzlichen Mittel sollen zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Der vorläufige Betrag liegt bei 53,69 Euro pro Kind und Jahr. Die Gemeinde und der Freistaat kommen dafür jeweils zur Hälfte auf. Auf die Gemeinde würden bei Einführung des Qualitätsbonus plus zusätzliche Kosten in Höhe von 4.884.- € (3.441.- € für die KiTa, 1.443.- € für die Krippe) zukommen. Der Beitrag des Freistaates reduziert allerdings das Betriebskostendefizit.

    Beschlussvorschlag:

    Der Marktgemeinderat beschließt, den kommunalen Anteil der Betriebskostenförderung in Höhe der staatlichen Leistung in Form des Qualitätsbonus plus zu erhöhen und diese zusätzlichen Mittel für die Qualitätsverbesserung der Kindertagesstätte und der Kinderkrippe zu verwenden.

    Diskussion:

    Eindeutige Kriterien zur Definition des Begriffs "Qualitätsverbesserung" in der Betreuung von Kindern in vorschulischen Einrichtungen werden vermisst, wobei sich allerdings die finanziellen Aufwendungen bei Umsetzung der Qualitätsoffensive des Freistaates unter Hinweis auf die errechneten Zusatzkosten in Grenzen halten und zudem dadurch das Betriebskostendefizit reduziert werden kann. Insofern kann der Maßnahme zugestimmt werden.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

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  1. Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Sebastian auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1 Prozent der Gesamtkosten für die Innenrenovierung der Wallfahrtskirche auf dem Fahrenberg

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Antrag der Kath. Kirchenstiftung Waldthurn vom 27.01.2015 (mit Finanzierungsplan und Erläuterungstext) und Vorlage der Verwaltung -

    Die Kath. Kirchenstiftung Waldthurn bittet um Bezuschussung genannten Maßnahme in Höhe von 11.600. € (entspricht 1 % der veranschlagten Kosten in Höhe von 1.160.181,07 €). In der Vergangenheit hat der Markt Waldthurn bei vergleichbaren Maßnahmen in der Regel jeweils 1 % der tatsächlichen Baukosten übernommen, wobei jeweils eine Begrenzung der Zuschusssumme auf maximal 1 % der geschätzten Kosten vorgenommen wurde. Für die bereits abgeschlossene Außenrenovierung entstanden tatsächliche Gesamtkosten in Höhe von rund 727.200.- € (ursprüngliche Schätzung: rund 849.200.- €) , der Markt hatte 7.272.- € (1 % der Kosten) übernommen. Der Zuschussbetrag dürfte frühestens erst im Jahr 2016 kassenwirksam werden.

    An baulich-technischen Maßnahmen werden eine Sanierung des Grundmauerwerks, eine Putzsanierung, eine Erneuerung der Böden im gesamten Kirchenschiff und eine bedarfsweise Erneuerung von Böden im Chorraum notwendig sein. Hinzu kommen restauratorischen Arbeiten und eine Neugestaltung der liturgischen Orte.

    Diskussion:

    Für eine Änderung der bisherigen Verfahrensweise bei ähnlichen Anträgen gibt es keine vernünftige Gründe, weshalb dem Antrag auch im Hinblick auf die Bedeutung des über 800 Jahre alten geschichtsträchtigen Kirchenbaus zugestimmt werden kann.

    Fazit:

    Dem Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Waldthurn wird zugestimmt.

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  1. Antrag des Kreisjugendrings Neustadt auf Bezuschussung des Projekts fifty-fifty-Taxi

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Schreiben des Kreisjugendringes vom 6.2.2015 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Im Landkreis Neustadt gibt es das Projekt "fifty-fifty-Taxi" seit nunmehr 11 Jahren, hierbei können Jugendliche zum halben Preis mit dem Taxi sicher von Veranstaltungen nach Hause gebracht werden. Das Projekt lebt von Spenden, die zu 100 % in die Fahrten investiert werden. In Anbetracht der guten Akzeptanz des Angebots durch in Waldthurn lebender Jugendlicher hat der Marktrat im Januar 2014 100.- € für das Projekt bereit gestellt. Im Jahr 2014 wurden Tickets im Wert von 550.- € (Vorjahr: 400.- €) an Jugendliche aus der Marktgemeinde Waldthurn verkauft.

     

    Diskussion:

    In der Vorbesprechung der Fraktionsführer setzten sich sich die Sprecher für einen Zuschussbetrag ein, der in Anbetracht der Akzeptanz auch bei der Waldthurner Jugend wieder auf 200.- € aufgestockt werden sollte. Die Höhe des Zuschusses wird für die kommenden Jahre nicht automatisch festgeschrieben.

    Fazit:

    Das Projekt wird mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 200.- € unterstützt.

auftreten.

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  1. Antrag des Motor Veteran Clubs Primda auf Unterstützung und Bezuschussung der Veranstaltung "Fahrt des Sascha Kolowrat" am 13.6.2015

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Schreiben des Auto Moto Veteran Club (AMVC) und Vorlage der Verwaltung -

    Die diesjährige Rundfahrt mit rund 80 - 100 Oldtimer-Fahrzeugen ist für den 13.6.2015 (Samstag) terminiert. Wie jedes Jahr wird auch heuer wieder vom Veranstalter um Unterstützung gebeten. In der Vergangenheit kam die Gemeinde den Veranstaltern in unterschiedlicher Form (Verkehrsregelung durch Feuerwehr, Bereitstellung einer kleinen Verpflegung für die Teilnehmer, Unterstützung der Organisation durch den Partnerschaftsbeauftragten Uli Völkl) entgegen.

    Diskussion:

    Die Veranstaltung kann in üblichem Rahmen unterstützt werden. Der genaue Ablauf sollte noch unter Mitwirkung des Partnerschaftsbeauftragten geklärt werden.

    Fazit:

    Der Antrag des AMVC wird unterstützt

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  1. Ergebnisse der Nmin-Bodenproben im Wasserschutzgebiet - Erkenntnisse aus dem Fachstellengespräch am 19.02.2015 - Fortführung der Beschlüsse mit Deckelungsbeschluss - Fortführung der Frühjahrs- und Herbstbeprobung durch Herrn Rudolf Frischholz - weiteres Vorgehen

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Ergebnisse der Nmin-Bodenproben und Protokoll des Fachstellengesprächs am 19.2.2015 -

    Unter Teilnahme von Vertretern der Landwirte, der Marktgemeinde, des Wasserwirtschaftsamtes, des Landwirtschaftsamtes und des Bauernverbandes wurden die Ergebnisse der Untersuchungen der im Oktober 2014 gezogenen Bodenproben bewertet und diskutiert. Der Gesamt-Nmin-Wert lag mit 47,62 kg/ha (Vorjahr: 71,24 kg/ha) um über 23 kg/ha niedriger als im Vorjahr. Der aktuelle Nitratwert im Brunnenwasser liege bei 41,5 mg/l (gesetzlicher Grenzwert: 50 mg/l). Die Fachleute betonten die Wichtigkeit des Zwischenfruchtanbaus. Bei Stellung neuer KULAP-Anträge von Landwirten sollte durch das Landwirtschaftsamt die Kompatibilität mit den freiwilligen Vereinbarungen geprüft werden. Bürgermeister Josef Beimler redete der Fortführung der Kooperation mit den Landwirten im Wasserschutzgebiet das Wort. Der Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes sieht Waldthurn hinsichtlich des Trinkwasserschutzes auf einem guten Weg. Nach eingehender Diskussion mit den Landwirten wurde der Deckelungswert auf 48 kg/ha (Vorjahr: 50 kg/ha) festgelegt. Die Bestimmung des Nmin im Frühjahr soll fortgeführt werden. Im Herbst soll von den Landwirten eine überwinternde Zwischenfrucht angebaut werden. Mit Ausnahme von Körnerraps und Weidelgras soll nach der Hauptfruchternte keine N-Düngung erfolgen. Die Nmin-Beprobung im Herbst 2015 wird in der letzten Oktoberwoche durchgeführt. Die Zwischenfrucht-Demo-Anlage von Georg Bocka wird nach WiRaps auf FlNr. 83 im Wasserschutzgebiet im Sommer 2014 angelegt. Die Bodenproben im Frühjahr und im Herbst werden weiterhin durch Ringwart Frischholz in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring gezogen. Die Weiterführung der Zwischenfrucht- Demonstrations-Anlage im Wasserschutzgebiet hat der Landwirt Georg Bocka zugesagt. Für die grundwasserschonende Bewirtschaftung werden knapp 4.000.- € Ausgleichszahlungen an die teilnehmenden Landwirte fällig.

    Diskussion:

    Die Ergebnisse der Untersuchungen der diesjährigen Bodenproben auf mineralisierten Stickstoff im Wasserschutzgebiet werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Nitratgehalt des Trinkwassers aus dem gemeindlichen Tiefbrunnen stagnierte zuletzt bei 42 mg/Liter (Grenzwert 50 mg/Liter), ein weiteres Ansteigen konnte erfreulicherweise nicht mehr beobachtet werden. Die aufgeführten Beschlüsse werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Zur freiwilligen Kooperation mit den Landwirten gibt es keine vernünftige Alternative.

    Fazit:

    Die Ausführungen im Fachstellengespräch werden zustimmend beurteilt. Die hier gefassten Beschlüsse werden mitgetragen..

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  1. Bauanträge

    (N.N.)

    Grundlage:

    • Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer gewerblichen Bebauung an der Fahrenbergstraße in Waldthurn (Ernst Weig, Frankenrieth)

    • Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Gästewohnung und Garage in Sandbachhöf (Manfred Wickert, Sandbahchöf)

    • Nutzungsänderung: Einbau eines Friseursalons in das Erdgeschoss des bestehenden Wohnhauses Am Schützenhaus in Waldthurn (Thomas Fröhlich, Waldthurn)

    • Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Wirbergstraße in Waldthurn (Josef und Melanie Schönberger, Haselranken)

    Diskussion:

    Keine.

Fazit:

Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (N.N.)

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