Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.01.2015
(BE: N.N.)
Grundlage:
-
siehe Protokoll der Niederschrift -
Diskussion:
Keine Anmerkungen.
Fazit:
Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom
29.01.2015 wird genehmigt.
Grundlage:
Der Pachtvertrag für den Badeweiher-Kiosk wurde neu ausgeschrieben.
Zur Möglichkeit einer Umsetzung des Projekts "Einrichtung einer Dorfwerkstatt" wurden Repräsentanten der "hohen Politik" eingeschaltet.
Diskussion:
Keine.
Fazit:
Die Bekanntgabe des angesprochenen Beschlusses des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.01.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Grundlage:
- Schreiben des Landratsamtes vom 5.2.2015 -
Die Rechtsaufsichtsbehörde gibt hinsichtlich der aufgeführten Maßnahmen folgende Hinweise:
Sollte sich aus der Jahresrechnung des Vorjahres ein Überschuss aus dem Betrieb der neuen Kindertageseinrichtung ergeben, ist dieser für das folgende Jahr rechnerisch zu berücksichtigen oder an den Markt Waldthurn auszuzahlen (in der vorgelegten Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde und der Katholischen Kirchenstiftung ist dies nicht festgelegt)
Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Marktgemeinde und der Katholischen Kirchenstiftung Waldthurn bezüglich des Grundstücks mit der ehemaligen Kindertagesstätte am Lobkowitz-Schloss, abgeschlossen für die Dauer von 99 Jahren mit einem Erbbauzins von 0,42 €/qm (zusammen 2.200,38 € pro Jahr), bedarf als kreditähnliches Geschäft der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Der Nutzungsvertrag zwischen der Marktgemeinde und der Kirchenstiftung Waldthurn bezüglich der Nutzung des Lobkowitz-Schlosses, das zu einem Pfarr- und Gemeindezentrum etabliert werden soll, regelt die Kosten der Renovierung und des Betriebs des Gebäudes. Der Vertrag ist bis 31.12.2043 gültig. Für die Renovierung ist die Gesamtsumme auf eine Million Euro begrenzt, die Vertragsparteien tragen jeweils die Hälfte. Hälftig werden auch die anfallenden Betriebs- und Heizkosten, unabhängig vom Anteil der Nutzfläche und der Häufigkeit der Nutzung durch die Vertragsparteien, aufgeteilt. Die Kostenbeteiligung ist als freiwillige Leistung des Marktes anzusehen, die in Anbetracht der bloßen Mitbenutzung von Räumen im Schloss nicht zu rechfertigen wäre. Die Umsetzung des Gesamtvorhabens (Schaffung eines Kinderbildungszentrums in der Schulstraße sowie eines gemeinsamen Pfarr- und Gemeindezentrums am Lobkowitz-Schloss) wäre jedoch ohne diese freiwillige Leistung gefährdet. Angemahnt wird in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Kostenreduzierung.
Unter den aufgeführten Rahmenbedingungen werden die aufgeführten Vereinbarungen zwischen der Marktgemeinde Waldthurn und der Katholischen Kirchenstiftung Waldthurn rechtsaufsichtlich genehmigt.
Diskussion:
Die Vertragsinhalte sind hinreichend bekannt. Der Hinweis zur Verrechnung eines Überschusses aus dem Betrieb der neuen Kinderbetreuungseinrichtung wird zustimmend zur Kenntnis genommen, wobei die Aussichten auf Erwirtschaftung eines Überschusses als sehr begrenzt angesehen werden. Die Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Gesamtprojektes wird ausdrücklich begrüßt.
Fazit:
Die Hinweise im Schreiben des Landratsamtes werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Grundlage:
- Vorlage der Verwaltung -
Zur Bemessung des staatlichen Förderanteils wurde der Qualitätsbonus für Kindertageseinrichtungen eingeführt. Durch die Einführung des Qualitätsbonus kann der Freistaat Bayern seinen Förderanteil im Rahmen der kindbezogenen Förderung erhöhen. Gleichzeitig sollen damit Träger und Gemeinden bei der Qualitätsentwicklung unterstützt werden. Der Qualitätsbonus ist dynamisch gestaltet, d.h. er wird entsprechend dem Basiswert jährlich angepasst. Der Qualitätsbonus wurde erstmalig im Zuge der Verbesserung des förderrelevanten Mindestanstellungsschlüssels von 1:11,5 auf 1:11 eingeführt. Alle Träger, deren Einrichtungen die Fördervoraussetzungen des Art. 19 BayKiBiG erfüllen und einen Anstellungsschlüssel von 1:11,0 und besser aufweisen, erhalten den Qualitätsbonus. Die zusätzlichen Mittel sollen zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Der vorläufige Betrag liegt bei 53,69 Euro pro Kind und Jahr. Die Gemeinde und der Freistaat kommen dafür jeweils zur Hälfte auf. Auf die Gemeinde würden bei Einführung des Qualitätsbonus plus zusätzliche Kosten in Höhe von 4.884.- € (3.441.- € für die KiTa, 1.443.- € für die Krippe) zukommen. Der Beitrag des Freistaates reduziert allerdings das Betriebskostendefizit.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat beschließt, den kommunalen Anteil der Betriebskostenförderung in Höhe der staatlichen Leistung in Form des Qualitätsbonus plus zu erhöhen und diese zusätzlichen Mittel für die Qualitätsverbesserung der Kindertagesstätte und der Kinderkrippe zu verwenden.
Diskussion:
Eindeutige Kriterien zur Definition des Begriffs "Qualitätsverbesserung" in der Betreuung von Kindern in vorschulischen Einrichtungen werden vermisst, wobei sich allerdings die finanziellen Aufwendungen bei Umsetzung der Qualitätsoffensive des Freistaates unter Hinweis auf die errechneten Zusatzkosten in Grenzen halten und zudem dadurch das Betriebskostendefizit reduziert werden kann. Insofern kann der Maßnahme zugestimmt werden.
Fazit:
Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.
Grundlage:
- Antrag der Kath. Kirchenstiftung Waldthurn vom 27.01.2015 (mit Finanzierungsplan und Erläuterungstext) und Vorlage der Verwaltung -
Die Kath. Kirchenstiftung Waldthurn bittet um Bezuschussung genannten Maßnahme in Höhe von 11.600. € (entspricht 1 % der veranschlagten Kosten in Höhe von 1.160.181,07 €). In der Vergangenheit hat der Markt Waldthurn bei vergleichbaren Maßnahmen in der Regel jeweils 1 % der tatsächlichen Baukosten übernommen, wobei jeweils eine Begrenzung der Zuschusssumme auf maximal 1 % der geschätzten Kosten vorgenommen wurde. Für die bereits abgeschlossene Außenrenovierung entstanden tatsächliche Gesamtkosten in Höhe von rund 727.200.- € (ursprüngliche Schätzung: rund 849.200.- €) , der Markt hatte 7.272.- € (1 % der Kosten) übernommen. Der Zuschussbetrag dürfte frühestens erst im Jahr 2016 kassenwirksam werden.
An baulich-technischen Maßnahmen werden eine Sanierung des Grundmauerwerks, eine Putzsanierung, eine Erneuerung der Böden im gesamten Kirchenschiff und eine bedarfsweise Erneuerung von Böden im Chorraum notwendig sein. Hinzu kommen restauratorischen Arbeiten und eine Neugestaltung der liturgischen Orte.
Diskussion:
Für eine Änderung der bisherigen Verfahrensweise bei ähnlichen Anträgen gibt es keine vernünftige Gründe, weshalb dem Antrag auch im Hinblick auf die Bedeutung des über 800 Jahre alten geschichtsträchtigen Kirchenbaus zugestimmt werden kann.
Fazit:
Dem Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Waldthurn wird zugestimmt.
Antrag des Kreisjugendrings Neustadt auf Bezuschussung des Projekts fifty-fifty-Taxi
Grundlage:
- Schreiben des Kreisjugendringes vom 6.2.2015 und Stellungnahme der Verwaltung -
Im
Landkreis Neustadt gibt es das Projekt "fifty-fifty-Taxi" seit nunmehr 11
Jahren, hierbei können Jugendliche zum halben Preis mit dem Taxi sicher von
Veranstaltungen nach Hause gebracht werden. Das Projekt lebt von Spenden,
die zu 100 % in die Fahrten investiert werden. In Anbetracht der guten
Akzeptanz des Angebots durch in Waldthurn lebender Jugendlicher hat der
Marktrat im Januar 2014 100.- € für das Projekt bereit gestellt. Im Jahr
2014 wurden Tickets im Wert von 550.- € (Vorjahr: 400.- €) an Jugendliche
aus der Marktgemeinde Waldthurn verkauft.
Diskussion:
In der Vorbesprechung der Fraktionsführer setzten sich sich die Sprecher für einen Zuschussbetrag ein, der in Anbetracht der Akzeptanz auch bei der Waldthurner Jugend wieder auf 200.- € aufgestockt werden sollte. Die Höhe des Zuschusses wird für die kommenden Jahre nicht automatisch festgeschrieben.
Fazit:
Das Projekt wird mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 200.- € unterstützt.
auftreten.
Antrag des Motor Veteran Clubs Primda auf Unterstützung und Bezuschussung der Veranstaltung "Fahrt des Sascha Kolowrat" am 13.6.2015
Grundlage:
- Schreiben des Auto Moto Veteran Club (AMVC) und Vorlage der Verwaltung -
Die diesjährige Rundfahrt mit rund 80 - 100 Oldtimer-Fahrzeugen ist für den 13.6.2015 (Samstag) terminiert. Wie jedes Jahr wird auch heuer wieder vom Veranstalter um Unterstützung gebeten. In der Vergangenheit kam die Gemeinde den Veranstaltern in unterschiedlicher Form (Verkehrsregelung durch Feuerwehr, Bereitstellung einer kleinen Verpflegung für die Teilnehmer, Unterstützung der Organisation durch den Partnerschaftsbeauftragten Uli Völkl) entgegen.
Diskussion:
Die Veranstaltung kann in üblichem Rahmen unterstützt werden. Der genaue Ablauf sollte noch unter Mitwirkung des Partnerschaftsbeauftragten geklärt werden.
Fazit:
Der Antrag des AMVC wird unterstützt
Ergebnisse der Nmin-Bodenproben im Wasserschutzgebiet - Erkenntnisse aus dem Fachstellengespräch am 19.02.2015 - Fortführung der Beschlüsse mit Deckelungsbeschluss - Fortführung der Frühjahrs- und Herbstbeprobung durch Herrn Rudolf Frischholz - weiteres Vorgehen
Grundlage:
- Ergebnisse der Nmin-Bodenproben und Protokoll des Fachstellengesprächs am 19.2.2015 -
Unter Teilnahme von Vertretern der Landwirte, der Marktgemeinde, des Wasserwirtschaftsamtes, des Landwirtschaftsamtes und des Bauernverbandes wurden die Ergebnisse der Untersuchungen der im Oktober 2014 gezogenen Bodenproben bewertet und diskutiert. Der Gesamt-Nmin-Wert lag mit 47,62 kg/ha (Vorjahr: 71,24 kg/ha) um über 23 kg/ha niedriger als im Vorjahr. Der aktuelle Nitratwert im Brunnenwasser liege bei 41,5 mg/l (gesetzlicher Grenzwert: 50 mg/l). Die Fachleute betonten die Wichtigkeit des Zwischenfruchtanbaus. Bei Stellung neuer KULAP-Anträge von Landwirten sollte durch das Landwirtschaftsamt die Kompatibilität mit den freiwilligen Vereinbarungen geprüft werden. Bürgermeister Josef Beimler redete der Fortführung der Kooperation mit den Landwirten im Wasserschutzgebiet das Wort. Der Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes sieht Waldthurn hinsichtlich des Trinkwasserschutzes auf einem guten Weg. Nach eingehender Diskussion mit den Landwirten wurde der Deckelungswert auf 48 kg/ha (Vorjahr: 50 kg/ha) festgelegt. Die Bestimmung des Nmin im Frühjahr soll fortgeführt werden. Im Herbst soll von den Landwirten eine überwinternde Zwischenfrucht angebaut werden. Mit Ausnahme von Körnerraps und Weidelgras soll nach der Hauptfruchternte keine N-Düngung erfolgen. Die Nmin-Beprobung im Herbst 2015 wird in der letzten Oktoberwoche durchgeführt. Die Zwischenfrucht-Demo-Anlage von Georg Bocka wird nach WiRaps auf FlNr. 83 im Wasserschutzgebiet im Sommer 2014 angelegt. Die Bodenproben im Frühjahr und im Herbst werden weiterhin durch Ringwart Frischholz in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring gezogen. Die Weiterführung der Zwischenfrucht- Demonstrations-Anlage im Wasserschutzgebiet hat der Landwirt Georg Bocka zugesagt. Für die grundwasserschonende Bewirtschaftung werden knapp 4.000.- € Ausgleichszahlungen an die teilnehmenden Landwirte fällig.
Diskussion:
Die Ergebnisse der Untersuchungen der diesjährigen Bodenproben auf mineralisierten Stickstoff im Wasserschutzgebiet werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Nitratgehalt des Trinkwassers aus dem gemeindlichen Tiefbrunnen stagnierte zuletzt bei 42 mg/Liter (Grenzwert 50 mg/Liter), ein weiteres Ansteigen konnte erfreulicherweise nicht mehr beobachtet werden. Die aufgeführten Beschlüsse werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Zur freiwilligen Kooperation mit den Landwirten gibt es keine vernünftige Alternative.
Fazit:
Die Ausführungen im Fachstellengespräch werden zustimmend beurteilt. Die hier gefassten Beschlüsse werden mitgetragen..
Grundlage:
Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer gewerblichen Bebauung an der Fahrenbergstraße in Waldthurn (Ernst Weig, Frankenrieth)
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Gästewohnung und Garage in Sandbachhöf (Manfred Wickert, Sandbahchöf)
Nutzungsänderung: Einbau eines Friseursalons in das Erdgeschoss des bestehenden Wohnhauses Am Schützenhaus in Waldthurn (Thomas Fröhlich, Waldthurn)
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Wirbergstraße in Waldthurn (Josef und Melanie Schönberger, Haselranken)
Diskussion:
Keine.
Fazit:
Den Bauanträgen wird zugestimmt.
Jahresbetriebsnachweis 2014 für den Körperschaftswald Waldthurn: Erwirtschaftung eines Reinerlöses in Höhe von 197,53 €.
Energiekonzept für die Marktgemeinde Waldthurn: das von der TH Deggendorf erarbeitete Energiekonzept liegt nun vor (Behandlung des Themas im Gremium im März oder April).
Projekt "Alte Mauern neu beleben" der Studenten der TU München: die Studentenarbeiten wurden am 19.2.2015 im Pfarrheim präsentiert, sie sollen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Überrechnung der Kläranlage Albersrieth: die vom Ingenieurbüro vorgelegten Unterlagen müssen nach Prüfung durch das Wasserwirtschaftsamt überarbeitet und dann erneut vorgelegt werden (Unterlagen sind unvollständig und nicht brauchbar).
Anfertigung des Schallschutzgutachtens für das Neubaugebiet Hirmersbühl: nach Sichtung der Unterlagen und Inaugenscheinnahme des Baugebiets wird nun das Gutachten durch den Architekten erstellt.
Gestaltung des Umfelds des Kinderbildungszentrums - weitere Besprechung im Rathaus am 19.2.2015 zur Prüfung von Einsparmöglichkeiten sowie zur Vorbereitung der Ausschreibung: Einsparmöglichkeiten sind möglich (bis zu 42.000.-€), nach Ausschreibung und Baufreigabe ist mit einer Fertigstellung der Baumaßnahmen (Beginn im Herbst 2015) im September 2016 zu rechnen.
Im Rahmen der "Kleinen Bürgerhilfe" bietet das Reha-Zentrum seine Dienste an, angeregt wurde vom Reha-Zentrum in Abstimmung mit dem Projekt "Marktplatz der Generationen" die Schaffung einer "Ehrenamts-Börse".
Strengere Auflagen bei der Klärschlammentsorgung: durch die strengeren Grenzwerte für Schwermetalle in der neuen Düngemittelverordnung können beträchtliche Mengen an Klärschlamm nicht mehr landwirtschaftlich verwertet werden, die wirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms wird daher für die Entsorger-Firma schwieriger.
Auslegung des Bebauungsplans "Ziegeltrath" (mit Sondergebiet Tagespflege) durch die Stadt Pleystein: gemeindliche Belange sind nicht betroffen.
Ausweisung eines neuen Baugebietes in Vohenstrauß: Belange des Marktes Waldthurn sind nicht unmittelbar berührt.
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