Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 26.09.2013
Vergabe der Verkleidung für die Gerätehäuschen der neuen Kindertagesstätte mit Kinderkrippe
Vergabe der Innenjalousien für die Sonderräume der neuen Kindertagesstätte mit Kinderkrippe
Sachstand Verbesserung der Breitbandversorgung laut Besprechung am 07.10.2013
Berufung eines Gemeindewahlleiters und eines Stellvertreters für die Gemeindewahl am 16.03.2014
Vergabe der Abbrucharbeiten für das Anwesen Marktplatz 8 und der Nebengebäude der Liegenschaft Marktplatz 10 durch den Bürgermeister und die Fraktionssprecher laut Ermächtigung durch den Marktgemeinderat
Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 26.09.2013
(BE: N.N.)
Grundlage:
-
siehe Protokoll der Niederschrift -
Diskussion:
Keine Anmerkungen.
Fazit:
Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom
26.09.2013 wird genehmigt.
Grundlage:
....
Diskussion:
Keine.
Fazit:
Die Bekanntgabe des angesprochenen Beschlusses des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.09.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Grundlage:
- ... -
Diskussion:
Fazit:
Grundlage:
- Schreiben und Planskizze des Architekten Rudi Meißner vom 14.10.2013 -
Für die Kinderkrippe (Gerätehaus und Kinderwagenhaus) und für die Kindertagesstätte (Gerätehaus) sind Lager- und Unterstellmöglichkeiten zu schaffen. Die Verkleidung der Wand- und Dachflächen soll mit HPL-Platten (wie am Eingangsvordach) hergestellt werden. Zur Unterteilung und Gliederung der langen Fassadenflächen werden farbige Leisten auf die Platten montiert. Sechs Firmen wurden zur Abgabe eines Angebots angeschrieben.
Diskussion:
Fazit:
Grundlage:
- Schreiben des Architekten Rudi Meißner vom 14.10.2013 -
Seitens des Kindergartens wurden für verschiedene Fenster und Türen im Innenbereich ein Sichtschutz gewünscht, insbesondere für den Bereich der Intensivräume, damit die Kinder nicht so leicht abgelenkt werden können. In Frage kommen dabei Jalousien (für Türelement Speiseraum Kinderkrippe, Büro Kindergartenleitung) und Plisseevorhänge (Intensivräume, Atelier, Forscherraum, Fenster WC-Gartenausgang). Zwei Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes angeschrieben.
Diskussion:
Fazit:
Grundlage:
- Vorlage der Verwaltung -
Die Gesamtfördersumme errechnet sich mit 180.024,33 € (Ansatz: 168.774,00 €), die Mehrausgaben sind durch die teilweise Erhöhung der Buchungszeiten erklärbar. Der Förderanspruch der Gemeinde gegenüber dem Freistaat Bayern beträgt 50 % (der Betrag aus der Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2011/2012 lag aufgrund der damals größeren Kinderzahl bei 206.708,49 €). Die Marktgemeinde hatte als Abschlagszahlung bereits 96 % des Ansatzbetrages bewilligt. Nach Genehmigung der Endabrechnung durch den Gemeinderat kann der Zuschussantrag beim Landratsamt eingereicht werden. Nach Eingang des Zuschusses vom Freistaat wird der restliche Betrag in Höhe von 8.760,44 € (restl. 4 % lt. Abschlagsbescheid zzgl. Mehrausgaben) an die Kirchenstiftung überweisen.
Diskussion:
Fazit:
Grundlage:
- überarbeiteter Vertragsentwurf durch die Diözese (Stand: 20.09.2013) und Vorlage der Verwaltung -
In der Sitzung des Gremiums am 31.1.2013 wurden zu dem von der Diözese am 14.1.2013 vorgelegten Vertragsentwurfes einige Änderungswünsche vorgebracht, z.B.:
das Parken auf dem Grundstück rund um das Pfarrheim muss bei Veranstaltungen möglich sein (im neuen Vertragsentwurf § 1 Abs. 7 berücksichtigt)
Hinweis auf haushaltsrechtliche Vorgaben (Genehmigung durch Rechtsaufsicht) auch für den Nutzungsberechtigten (im neuen Vertragsentwurf § 3 Abs. 1 nicht berücksichtigt)
Konkretisierung der maximalen Baukosten in Höhe von insgesamt 1 Million €, von der jeder der Vertragspartner die Hälfte zu tragen hat (im neuen Vertragsentwurf § 3 Abs. 7 Satz 2 berücksichtigt)
nach Abzug aller Fördermittel (auch seitens der Diözese) werden die dann noch übrig gebliebene Restsumme jeweils zur Hälfte von den Vertragspartners übernommen (im neuen Vertragsentwurf § 3 Abs. 8 berücksichtigt)
eine Bespielrechnung mit Berücksichtigung der Fördermittel sollte als Anlage dem Vertragsentwurf beigefügt werden (im neuen Vertragsentwurf § 3 Abs. 9 berücksichtigt)
der gemeinsame Bauausschuss sollte Entscheidungskompetenz bekommen, die Ladungsfrist für den Ausschuss sollte von zwei Wochen auf eine Woche verkürzt werden (im neuen Vertragsentwurf § 4 nicht berücksichtigt)
Das Landratsamt hat sich als Rechtsaufsichtsbehörde den Änderungswünschen der Gemeinde im Schreiben vom 5.2.2013 angeschlossen, insbesondere die von der Gemeinde vorgenommene Verknüpfung mit der Haushalts- und Finanzlage, die bei der Diözese auf wenig Gegenliebe stieß, ist vom Landratsamt ausdrücklich empfohlen worden. Eine Genehmigung des Vertrags könne durch das Landratsamt nur bei Wahrung der Rechte des Marktes erteilt werden.
Im Oktober 2010 wurde nun durch die Kirchenverwaltung der abgeänderte Vertragsentwurf mit Anlagen, die vom Architekten Rudi Meißner noch durchgesehen und überarbeitet werden müssen, vorgelegt. Nach dem Willen der Diözese soll der Vertrag rückwirkend vom 1.1.2013 in Kraft treten, womit die im Jahr 2013 anfallenden Betriebskosten für das Pfarrheim (rund 9.480.- € für Heizung/Strom, Abfallgebühr 90.- €, Kanal- und Wassergebühren in noch nicht bekannter Höhe) anteilig durch die Gemeinde zu erstatten wäre. Eine Entscheidungskompetenz für den gemeinsamen Bauausschuss könne aus stiftungsrechtlichen Gründen nicht zugestanden werden. Nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung des Vertrages wäre dieser der Diözese zur stiftungsrechtlichen Genehmigung und dann der Rechtsaufsichtsbehörde zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung vorzulegen.
Diskussion:
Fazit:
Grundlage:
- Protokoll einer Besprechung am 7.10.2013 im Rathaus mit mit Herrn Huber (Fa. Breitbandberatung), Herrn Scheidler (Breitbandpate) und Vertretern von Netzanbietern (Fa. Telekom, Fa. Kabel Deutschland, Fa. amplus) -
In der Gemeinde besteht bezüglich der Breitbandversorgung Verbesserungsbedarf in Albersrieth mit den Firmen Elektro Lukas, Raiffeisen-Warenmarkt, Auto Stiebitz sowie großen landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben) sowie eine Unterversorgung in den Ortsteilen Spielberg und Wampenhof. Von Waldthurn verläuft über Woppenrieth ein unbenutztes Kabel der Telekom, deren Verwendbarkeit geprüft werden sollte.
Die Versorgung mit Glasfaser ist zuschussfähig und zukunftsträchtig, jedoch sehr teuer. Ein Verlegung eines Kabels nach Spielberg würde für Glasfaserausbau und Netzausbau in der Ortschaft rund 250.000.- € kosten. Möglich wäre auch eine Versorgung mit Glasfaser für die Ortschaft Spielberg von Floß aus, wobei sich bei Bedarf die Nachbargemeinde mit an den Kosten beteiligen könnte. Bei einer Lösung in Albersrieth könnten auch die Nachbarortschaften Remmelberg und Zeßmannsrieth mit einbezogen werden. Als Kumulationsgebiete sollten Spielberg/Wampenhof sowie Albersrieth gebildet werden, möglicherweise wäre eine Ausschreibung für beide Gebiete in einem Los möglich. Die Firmen Telekom und Kabel Deutschland werden wohl ein Angebot abgeben, die Firma amplus sieht hierzu zu wenig betriebswirtschaftlichen Spielraum.
Diskussion:
Fazit:
Die Vereinbarung zum Betrieb der Kinderkrippe kann unterschrieben werden, der Entwurf der endgültigen Vereinbarung bleibt abzuwarten.
Grundlage:
- Vorlage der Verwaltung -
Bei der letzten Kommunalwahl wurden der Verwaltungsleiter Karl-Heinz Schmidt als Gemeindewahlleiter und als sein Stellvertreter Helmut Gollwitzer (Nachfolgerin: Petra Reil) eingesetzt. Nicht berufen werden dürfen Bewerber für das Bürgermeisteramt bzw. Kandidaten der Parteien bzw. Gruppierungen für den Marktrat.
Diskussion:
Fazit:
Grundlage:
- Vorlage der Verwaltung -
Vier Firmen haben ein Angebot abgegeben, das günstigste liegt bei 36.566,32 € Fa. Hierold, Moosbach).
Diskussion:
Fazit:
Grundlage:
- -
Diskussion:
Fazit: