Sitzung der CSU-Fraktion am 21. Mai 2013
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 23. Mai 2013
(Dorftreff Albersrieth, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.04.2013

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.04.2013, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Dorferneuerungsverfahren Waldthurn 3 - Informationsversammlung für die neu dazu gekommenen Ortsteile - weitere Verfahrensschritte

  4. Bestimmung eines baubegleitenden Planers für die privaten Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungsverfahrens Waldthurn 3

  5. Ergebnis der Standortanalyse für die Eignung der ehemaligen Altdeponie "Sandgrube Lindenbühl" als Standort für eine Photovoltaikanlage im Auftrag des bayerischen Landesamtes für Umwelt - weiteres Vorgehen

  6. Nachtrags-Honorarangebot der E.ON Bayern für die Fachplanung Heizung /Lüftung/ Sanitär bei der Generalssanierung und dem Umbau der Grundschule - weiteres Vorgehen

  7. Antrag des Caritas-Verbands Weiden-Neustadt um Gewährung einer Spende für den Sonnenzug 2013

  8. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012

  9. Beschlussfassung über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Jahresrechnung 2012

  10. Entlastung gemäß Art. 102 GO für das Haushaltsjahr 2012

  11. Konzept des Landkreises Neustadt zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis für Ehrenamtliche nach § 72 a SGB VIII zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftaten - weiteres Vorgehen

  12. Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Oberbernrieth - Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Estricharbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter

  13. Mitteilung der Anzahl der von den Gemeindefeuerwehren benötigten zertifizierten BOSFahrzeugfunkgeräte und Handsprechfunkgeräte für den erweiterten Probebetrieb sowie für die Zeit nach Abschluss des erweiterten Probebetriebs an das Landratsamt Neustadt für die Durchführung einer Preisermittlung

  14. Bericht von der Bauausschusssitzung am 14.05.2013 - endgültige Festlegung der Deckengestaltung für die neue Kindertagesstätte - Gestaltung des Außenbereichs - Ergebnisse der Anfragen beim Sachgebiet Gesundheitswesen des Landratsamtes sowie beim Kommunalen Unfallversicherungsverband

  15. Bauanträge

  16. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.04.2013

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 25.04.2013 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.04.2013, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -

    • Zu Beginn des nichtöffentlichen Teiles wurde dem Gremium die Bedenken und Ängste einiger Gemeindebürger im Zusammenhang mit der Zuweisung von Asylbewerbern, vorgetragen anlässlich einer Informationsveranstaltung am 26.4.2013 im Rathaus, mitgeteilt. Einige ehrenamtliche Helfer aus Waldthurn bemühen sich um das Wohlergehen der aufgenommenen Familien.


    Die ersten Asylbewerber haben die Waldthurner Unterkunft bezogen.

     

    • Im Zusammenhang mit der bestehenden Tourismus Werbegemeinschaft "11 Freunde" wurde die Weiterführung der Tourismusgemeinschaft und die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um 1.000.- € auf künftig 3.000.- € ab 2014 gebilligt.

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.04.2013 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Dorferneuerungsverfahren Waldthurn 3 - Informationsversammlung für die neu dazu gekommenen Ortsteile - weitere Verfahrensschritte

    (BE:: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    In der April-Sitzung des Gremiums wurde die Erweiterung des Dorferneuerungsverfahrens Waldthurn 3 um die Ortsteile Buch, Brunnhof, Frankenrieth, Irlhof, Kühbachhof, Ottenrieth, Woppenrieth sowie Unter- und Oberfahrenberg beschlossen. Für die Ortsteile Goldbrunn, Lindnermühle, Mangelsdorf, Sandbachhöf, Spielberg und Wampemhof soll ein gesondertes Verfahren auf den Weg gebracht werden, eine Angliederung der letztgenannten Ortschaften an das Waldthurner Verfahren erscheint jedoch nicht ausgeschlossen. Am 7.5.2013 hatten die Bürger der betroffenen Ortsteile in Surrers Radlhütte Gelegenheit, sich im Besein des Vertreters des Amtes für Ländliche Entwicklung (Herr Ltd. Baudirektor Will Perzl) zu informieren. Hierbei wurde eine Erhöhung der Mittel auf 2,5 Mio. € für die öffentlichen Maßnahmen sowie eine Betrag von 500.000.- € für die Flurneuordnung mitgeteilt. Folgende Fördersätze wurden zugesagt:

    Bei der Förderung kann unter Umständen zusätzlich noch ein "Demographie-Faktor" (zwischen 5 und 10 Prozent) berücksichtigt werden.

    Die offizielle Anordnung des Verfahrens soll noch im Mai 2013 erfolgen. Im nächsten Schritt ist die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (je betroffenen Ortschaft ein Vertreter und ein Stellvertreter) von der Gemeinde vorzubereiten, vorgesehen sind dazu Ortsversammlungen. Für den Hauptort Waldthurn sind 3 Vorstandsmitglieder (und 3 stellvertretende Vorstandmitglieder) zu wählen.

             
    Neben dem Hauptort Waldthurn (links) sollen auch weitere Ortsteile (Bildmitte Woppenrieth, im Bild rechts Lennesrieth) in das Dorferneuerungsverfahren mit einbezogen werden.

    Diskussion:

    Die Einbeziehung weiterer Ortsteile in das Verfahren "Waldthurn 3" wird ausdrücklich begrüßt. In den geplanten Ortsversammlungen sollten nun Kandidaten für die Wahlen zur Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft gefunden werden, im Vorfeld könnte dazu in den betroffenen Ortsteilen schon Werbung für die ehrenamtliche Tätigkeit gemacht werden.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Den skizzierten weiteren Verfahrensschritten (Einberufung von Ortsversammlungen mit Suche nach Kandidaten für die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft, Wahl einer Vorstandschaft) wird zugestimmt.

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  1. Bestimmung eines baubegleitenden Planers für die privaten Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungsverfahrens Waldthurn 3

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Architekten Rudi Meißner vom 13.5.2013 -

    Im Schreiben vom 13.5.2013 bietet der ortsansässige Architekt seine Dienste für notwendige Planungsleistungen und zur begleitenden gestalterischen Beratung bei der Ausführung von Dorferneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Verfahrens in Waldthurn an.

    Diskussion:

    Die Bewerbung von Architekt Rudi Meißner für die vorgesehene Funktion als baubegleitender Planer wird seitens der CSU-Fraktion unterstützt. Gerade für die privaten Maßnahmen im bevorstehenden Verfahren wird hohe fachliche Kompetenz und große planerische Sensibilität gefordert, Architekt Rudi Meißner bietet dafür auch auf Grund seiner langjährigen Erfahrungen im Bereich der Dorferneuerung die besten Voraussetzungen. Er kennt als Ortsansässiger die baulichen und bauhistorischen Verhältnisse insbesondere in Waldthurn wie kein anderer, als Ansprechpartner für die Wohn- und Grundeigentümer ist er zudem eine vertraute Person.

    Fazit:

    Als baubegleitender Planer soll Architekt Rudi Meißner aus Waldthurn bestimmt werden.

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  1. Ergebnis der Standortanalyse für die Eignung der ehemaligen Altdeponie "Sandgrube Lindenbühl" als Standort für eine Photovoltaikanlage im Auftrag des bayerischen Landesamtes für Umwelt - weiteres Vorgehen

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe zusammenfassende Darstellung der R&H Umwelt GmbH im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) -

    Für die Altdeponie "ehemalige Sandgrube Lindenbühl" wurde eine Standortanalyse (mit Wirtschaftlichkeitsberechnung) zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) durchgeführt. Die Fläche könnte grundsätzlich als Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingestuft werden. Einwände könnten allerdings von die Unteren Naturschutzbehörde kommen. Um entsprechend dem EEG Vergütungen zu erhalten, wäre Baurecht (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zu schaffen.

    Auf der zur Verfügung stehenden Fläche könnte eine PV-Anlage mit einer Leistung von rd. 405 kWp errichtet werden, mit Gesamtinvestitionskosten von rund 551.000.- wäre zu rechnen. Nach den aufgezeigten detaillierten Berechnungen lässt sich jedoch ein wirtschaftlicher Betrieb einer PV-Anlage nicht darstellen.


    Ehemalige Sandgrube als Standort für eine PV-Anlage weniger geeignet.

    Diskussion:

    Nach der ernüchternden Standortanalyse dürfte sich kein Investor finden, der auf der Konversionsfläche rentabel eine PV-Anlage betreiben könnte. Jedenfalls sollte die Gemeinde dahingehende Pläne in Anbetracht der sich verschlechternden Rahmenbedingungen bei der Anwendung des EEG in die Schublade zurücklegen. Die Fläche auf der ehemaligen Altdeponie wird derzeit überwiegend als Holzlagerplatz genutzt. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, allerdings sollten bezüglich der Nutzung der Fläche geordnete Strukturen geschaffen werden. Auf der immerhin rund drei Tagwerk großen Fläche könnte z. B. unter Hinweis auf die von der Gemeinde betriebenen Hackschnitzelheizung an der Schule ein Energiewald geschaffen werden. Jedoch sind Holzlagerplätze im Gemeindegebiet offensichtlich Mangelware, weshalb bei einer anderweitigen Nutzung Vorbehalte der betroffenen Holznutzer nicht ausbleiben dürften.

    Fazit:

    Die Standortanalyse im Auftrag des Landesamtes für Umwelt wird zur Kenntnis genommen. Der Betrieb einer PV-Anlage auf der Konversionsfläche "Sandgrube Lindenbühl" erscheint demnach nicht rentabel. Über eine geordnete Nutzung der Fläche sollte sich das Gremium Gedanken machen.

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  1. Nachtrags-Honorarangebot der E.ON Bayern für die Fachplanung Heizung / Lüftung / Sanitär bei der Generalssanierung und dem Umbau der Grundschule - weiteres Vorgehen

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Protokoll der Sitzung des Gremiums im April 2013 -

    Im Nachtragsangebot der E.ON fehlt die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation), die mit einem Kostenanteil von 3 % bewertet ist. Zu entscheiden ist durch das Gremium, ob diese Leistungen (z. B. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber den Unternehmern, Überwachung der Beseitigung von Mängel, Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen) benötigt werden.

    Mit Architekt Meißner wurde wegen der Höhe der anrechenbaren Kostensumme von 144.961,20 € (statt der geschätzten 85.000.- €) nochmals gesprochen. Der Planer hat dabei auf das vom Ingenieurbüro Scholz (Regensburg) erstellte Roh-Leistungsverzeichnis verwiesen, das eben von einer ermittelten Netto-Kostensumme von 144.961,20 € ausgeht. Gemäß § 6 Abs. 1 der seit 2009 geltenden neuen HOAI richtet sich das Honorar nach der Kostenberechnung und nicht nach dem Ausschreibungsergebnis. Das angefertigte Roh-Leistungsverzeichnis ist mit seiner detaillierten Kostenermittlung laut Architekt als Kostenberechnung zu werten.

    Ein weiteres Entgegenkommen der E.ON (z. B. durch das Zugrundelegen einer niedrigeren Kostensumme ist nicht möglich. Der Energieversorger habe zudem die Forderungen des Subunternehmers zu berücksichtigen.


    Die Generalsanierung der Grundschule (Gebäude links) ist weitgehend abgeschlossen.

    Diskussion:

    Die Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) lässt im Gegensatz zu früher geltenden Bestimmungen eine Honorarabrechnung nur nach der Kostenberechnung, nicht jedoch nach dem Ausschreibungsergebnis bzw. nach den tatsächlichen Kosten zu. Insofern ist die Nachforderung der E.ON Bayern rechtlich wohl nicht zu beanstanden. Insofern kann das Honorarangebot von E.ON Bayern auf der Grundlage der Daten, die bereits in der April-Sitzung des Gremiums zur Verfügung standen, angenommen werden.

    Fazit:

    Das Nachtragshonorarangebot von E.ON Bayern wird akzeptiert.

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  1. Antrag des Caritas-Verbands Weiden-Neustadt um Gewährung einer Spende für den Sonnenzug 2013

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben des Caritasverbandes Weiden-Neustadt vom 6.5.2013 -

    Für den diesjährigen "Sonnenzug" - das Ziel ist Nürnberg und Lauf an der Pegnitz - wird um eine Spende gebeten. Teilnehmer der Fahrt sind Behinderte und Senioren, diese decken mit ihren Eigenleistungen nur die Hälfte der Kosten. Bei der diesjährigen Fahrt ist nach Rücksprache mit Caritas Weiden niemand aus der Marktgemeinde angemeldet.

    Diskussion:

    In Fortführung der Vorgehensweise in den letzten Jahren wird mangels Beteiligung von Waldthurner Bürgern eine Empfehlung zu einer Spende für das Projekt nicht abgegeben. Hierbei würde es sich um eine klassische freiwillige Leistung handeln, die nach wiederholten Anmerkungen der überörtlichen Rechnungsprüfung und der kommunalen Rechtsaufsicht am Landratsamt äußerst restriktiv zu behandeln ist.

    Fazit:

    Dem Antrag des Caritasverbandes wird nicht zugestimmt.

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  1. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung -

    Diskussion:

    Die Prüfvermerke des Ausschusses und die Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Prüfpunkten wird zur Kenntnis genommen. Besondere Mängel in der Kassenführung sind nicht evident. Dem Rechnungsprüfungsausschuss ist für ihre Arbeit und für den ausführlichen Bericht zu danken.

    Fazit:

    Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Beschlussfassung über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Jahresrechnung 2012

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Diskussion:

    Die Prüffeststellungen des Ausschusses sind durch die Verwaltung nachvollziehbar erläutert worden. Besondere Nachfragen tauchten in der Diskussion nicht mehr auf.

    Fazit:

    Die Prüfungsfeststellungen sind ausgeräumt worden, über die Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2012 kann zustimmend ein Beschluss gefasst werden. Die Jahresrechnung gemäß Artikel 102 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Jahr 2012 kann festgestellt werden.

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  1. Entlastung gemäß Art. 102 GO für das Haushaltsjahr 2012

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Diskussion:

    In der Diskussion wurde sich für die Entlastung gemäß Artikel 102 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2012 ausgesprochen

    Fazit:

    Die Entlastung gemäß Artikel 102 der Gemeindeordnung kann für das Haushaltsjahr 2012 erteilt werden.

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  1. Konzept des Landkreises Neustadt zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis für Ehrenamtliche nach § 72 a SGB VIII zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftaten - weiteres Vorgehen

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Mail des Leiters des Jugendamtes vom 29.4.2013 (mit Anlagen) und Vorlage der Verwaltung -

    Nach geänderten Rechtsvorschriften (Bundeskinderschutzgesetz, § 72a Sozialgesetzbuch VIII) sollen einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe ferngehalten bzw. ausgeschlossen werden. Hierbei sind nun auch neben- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Personen einbezogen.

    Demnach müssen daher nun auch Ehrenamtliche, die bei freien Trägern (hier: Vereinen) Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (im erweiterten Führungszeugnis sind unter anderem auch Verurteilungen wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit aufgenommen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten erkannt wurde, auch wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist).

    Der Landesjugendhilfeausschuss hat am 12.03.2013 "Fachliche Empfehlungen zur Handhabung des § 72a SGB VIII" beschlossen, die nun auch im Landkreis Neustadt an der Waldnaab nach einem entsprechenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 18.04.2013 umgesetzt werden sollen. Dazu will der Landkreis Neustadt an der Waldnaab als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderen mit allen Vereinen, die Kinder- und Jugendarbeit leisten, und den Gemeinden im Landkreis (hier vor allem wegen der Ferienmaßnahmen) Vereinbarungen nach § 72a Abs. 4 abschließen. In diesen Vereinbarungen ist die Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses geregelt.

    Dabei müssen folgende Kriterien für den Abschluss einer Vereinbarung nach § 72a Abs. 4 SGB VIII erfüllt sein:

    • Ehren- oder nebenamtlich tätige Personen müssen vorhanden sein.

    • Es muss ein nach Art der Tätigkeit, der Intensität und der Dauer qualifizierter Kontakt zu minderjährigen Kindern und Jugendlichen bestehen.

    • Es müssen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrgenommen werden (= Jugendarbeit, § 11 SGB VIII); das heißt, Kinder und Jugendliche werden von Ehrenamtlichen oder Nebenamtlichen in einem pädagogischen Kontext beaufsichtigt, betreut, erzogen oder ausgebildet.

    • Es muss eine "maßgebliche" Finanzierung des Vereins durch öffentliche Mittel gegeben sein, wobei maßgeblich so auszulegen ist, dass jede finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln dieses Kriterium erfüllt.

    Folgende Vorgehensweise wird vom Jugendamt vorgeschlagen:

    • Die Gemeinden übermitteln dem Kreisjugendamt die Adressen der Vereine, die bei ihnen tätig sind und oben stehende Kriterien erfüllen.

    • Das Kreisjugendamt erstellt die entsprechenden Vereinbarungen.

    • Die Gemeinden organisieren in Absprache mit dem Kreisjugendamt örtliche Informationsveranstaltungen für die Verantwortlichen in den Vereinen.

    • Bei den Veranstaltungen erfolgt eine Absprache, wie die Beantragung der erweiterten Führungszeugnisse und die Ausstellung der Bescheinigungen vor Ort möglichst ökonomisch erfolgen kann.

    Um einer von vielen Vereinen bereits geäußerten Befürchtung des Datenschutzmissbrauchs (Vereinsvorstände, denen das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen wäre, unterliegen nicht den strengen Datenschutzbestimmungen) zu begegnen, wird vom Jugendamt folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

    • Die Kommunen bieten den Vereinen aus der besonderen Wertschätzung für ihre Arbeit heraus als Serviceleistung an, dass die erforderliche Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis durch die Bediensteten der Gemeinde erfolgt (dienstliche Schweigepflicht ist gesichert).

    • Nach der Einsichtnahme stellen die Kommunen den Betroffenen eine Formblattbescheinigung aus, "dass gegen die jeweilige Person keine Gründe für einen Tätigkeitsausschluss aufgrund von § 72a Absatz 1 Satz 1 SGB VIII vorliegen."

    • Die entsprechende Vorlage für diese Bescheinigung wird vom Kreisjugendamt als Word-Dokument zur Verfügung gestellt.

    • Diese Bescheinigung legt der Ehrenamtliche seinem Vorstand vor.

    Bis spätestens 12. Mai 2013 sollte von den Gemeinden per E-Mail mitgeteilt werden, ob sie mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden sind, wer in Ihrer Gemeinde der verantwortliche Ansprechpartner bei der Umsetzung des Projektes für das Jugendamt ist, ob sie noch zusätzlich die Behandlung des Themas in einer Bürgermeisterversammlung wünschen und ob sie bereit sind, eine Vereinbarung nach § 72a Abs. 45GB VIII nach beigefügten Muster (Anlage "Vereinbarung § 72a Verein") mit dem Jugendamt zu schließen.

    Anmerkungen der Verwaltung:

    Die Fristsetzung des Jugendamtes zum 12.5.2013 kann nicht eingehalten werden, da zunächst das Gremium über das komplexe Thema beraten muss. Laut Auskunft des    Jugendamtleiters (Herr Egelseer) sind vor allem Vereine betroffen, die finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten und tatsächlich auch Jugendarbeit leisten. Das Kreisjugendamt wäre auch gerne bereit, im Rahmen einer Vereinsvorstände-Sitzung die Vertreter der Vereine selbst über die Rechtslage zu informieren.

    Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise:

    • die Thematik sollte zunächst ausführlich in der nächsten Bürgermeister-Versammlung dargestellt und erörtert werden

    • Überwachungs- und Kontrollpflichten dürfen nicht auf die Gemeinden übertragen werden

    • bei Übermittlung der Vereinsliste durch die Gemeinde hat das Kreisjugendamt selbst zu überprüfen, mit welchen Vereinen die vorbereiteten Vereinbarungen gemäß § 72 a SGB VIII abgeschlossen werden sollen (der Markt verfügt nicht bei jedem einzelnen Verein über genaue Kenntnisse zur Jugendarbeit)

    • der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Markt selbst und dem Kreisjugendamt ist nicht erforderlich (das Ferienprogramm gestalten ehrenamtliche Helfer der Vereine

    • ein Vertreter des Kreisjugendamtes sollte die Vereinsvorstände bei einer Versammlung über die neue Rechtslage informieren

    Diskussion:

    Die Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise werden grundsätzlich befürwortet. Mit der komplexen Materie sollten sich nun die beiden Jugendvertreter im Gremium auseinandersetzen. Diese könnten auch die Rahmenbedingungen mit den Vertretern der betroffenen Vereine erläutern und auf der Basis der Vorschläge des Jugendamtes eine für Waldthurn gangbare Vorgehensweise erarbeiten und dem Gremium zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Grundsätzlich wird in der Diskussion deutlich, dass trotz der Beschwichtigungen seitens der zuständigen Behörden es nicht einfacher werden wird, noch in ausreichender Zahl geeignete Personen in den Vereinen, die Kinder und Jugendliche betreuen, zu finden.

    Fazit:

    Die Jugendvertreter im Gremium sollten sich der Angelegenheit annehmen. Bis zur nächsten Sitzung im Juni sollten von diesen entscheidungsreife Vorschläge vorgelegt werden.

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  1. Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Oberbernrieth - Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Estricharbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Architekten vom 16.5.2013 und Vorlage der Verwaltung -

    Fünf Firmen sind zur Abgabe eines Angebotes für die Estricharbeiten aufgefordert worden.


    Die Arbeiten am neuen Gerätehaus in Oberbernrieth gehen weiter.

    Diskussion:

    Die Angebote sind noch nicht eingegangen.

    Fazit:

    Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

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  1. Mitteilung der Anzahl der von den Gemeindefeuerwehren benötigten zertifizierten BOS-Fahrzeugfunkgeräte und Handsprechfunkgeräte für den erweiterten Probebetrieb sowie für die Zeit nach Abschluss des erweiterten Probebetriebs an das Landratsamt Neustadt für die Durchführung einer Preisermittlung

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Mail des Landratsamtes vom 6. Mai 2013 und Vorlage der Verwaltung -

    Nach einem Beschluss des Gremiums im März 2013 soll die Freiwillige Feuerwehr Waldthurn für den erweiterten Probebetrieb beim Landratsamt angemeldet werden. Nach einer Mail des Landratsamtes vom 6.5.2013 im Rahmen der Einführung des Digitalfunks hat die Arbeitsgruppe 3 ("Beschaffung") ihre Tätigkeit aufgenommen. Bis zum 1.6.2013 benötigt das Landratsamt zur Preisermittlung für zertifizierte BOS-Fahrzeugfunkgeräte und Handsprechfunkgeräte von den Gemeinden (in Absprache mit ihren Freiwilligen Feuerwehren) folgende Angaben:

    • Typ und Menge der Fahrzeuge, die mit welcher Anzahl von Fahrzeug- und Handfunkgeräten für den erweiterten Probebetrieb ausgestattet werden

    • Typ und Menge der Fahrzeuge, die mit welcher Anzahl von Fahrzeug- und Handfunkgeräten nach Abschluss des erweiterten Probebetriebs ausgestattet werden

    Für den erweiterten Probebetrieb könnten nach Meinung des Landratsamtes zunächst Mehrzweck-Fahrzeuge und/oder Kommandowägen mit Digitalfunk ausstattet werden, der Aufwand wäre für die Feuerwehren überschaubarer. Bis zur Sitzung soll dazu noch eine Stellungnahme der Feuerwehr Waldthurn eingehen.

    Nach den Förderrichtlinien sind für das LF 16/12 der Feuerwehr Waldthurn neben dem Fahrzeug-Funkgerät noch vier Handsprechfunkgeräte zuschussfähig. Für die anderen Fahrzeugtypen wurden in den Zuwendungsrichtlinien weitere Festlegungen zur Funkausstattung vorgenommen.

    Nach der Bedarfsfeststellung der Landkreise Neustadt und Tirschenreuth sowie der Stadt Weiden soll mit Hilfe eines Rahmenvertrages mit einem Anbieter über übergeordnete Stellen (z. B. Regierung der Oberpfalz, Städtetag) eine gemeinsame Beschaffung erfolgen.

    Diskussion:

    Nach Mitteilung des Kreisbrandrates Richard Meier können bis voraussichtlich 2020 die 2-Meter-Band-Funkgeräte weiter verwendet werden. Insofern dürften im anlaufenden Probebetrieb als Erstausstattung zwei digitale Funkgeräte pro Fahrzeug ausreichen. Die genaue Zahl der zu beschaffenden Funkgeräte im Probebetrieb wird noch von den Kommandanten mitgeteilt. Im übrigen wird die Vorgehensweise des Landratsamtes befürwortet.

    Fazit:

    Der von den Kommandanten mitgeteilte Zahl der benötigten Funkgeräte für den Probebetrieb des Digitalfunks kann an das Landratsamt weitergemeldet werden.

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  1. Bericht von der Bauausschusssitzung am 14.05.2013 - endgültige Festlegung der Deckengestaltung für die neue Kindertagesstätte - Gestaltung des Außenbereichs - Ergebnisse der Anfragen beim Sachgebiet Gesundheitswesen des Landratsamtes sowie beim Kommunalen Unfallversicherungsverband

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Protokoll der Bauausschusssitzung vom 14.5.2013 -

    Folgende Punkte wurden vor Ort (in der neuen KiTa) in der Sitzung des Bauausschusses erörtert:

    • Deckenbeleuchtung in der neuen KiTa (Deckenleuchten sind separat für direkte und indirekte Beleuchtung schaltbar)

    • Schallschutzdecke (drei Varianten wurden vorgestellt mit Preisen von 66.000.- € bis 30.000.- €; bis zur Sitzung soll nach ein Angebot für eine Lochplattendecke der Fa. Riedl vorgelegt werden)

    • Bodenbelag (Fliesen sollen den Vorzug vor Linoböden erhalten)

    • Fassadenfarbe (in Kontrast zum roten Schulgebäuden wurden helle Grüntöne vorgeschlagen)

    • Platzgestaltung (Baumhöhe, Verwendung vorhandener Steine, Humus abschieben, ausreichender Platz für Anlieferung der Hackschnitzel, Restaurierung der Säule im Eingangsbereich)

    Bei einer Besprechung im Rathaus am 21.5.2013 unter Beteiligung von Vertreterinnen der Kindertagesstätte (Frau Bocka, Frau Lorenz), der Kirchenverwaltung (Herr Gallitzendörfer), der Marktgemeinde (Bürgermeister Beimler, Verwaltungsleiter Schmidt), des Architekten Rudi Meißner, des Vertreters der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (Herr Jerosch) und Vertreters des Gesundheitsamtes (Herr Dr. Weig) wurden vor allem die unfallrelevanten Eckdaten der Gestaltung des Außenbereichs im Bereich der neuen Kindertagesstätte und Kinderkrippe erschöpfend erörtert. Die hierbei gemachten Empfehlungen sollen berücksichtigt werden.


    Die Bauarbeiten an der neuen KiTa (mit Kinderkrippe) gehen zügig voran.

    Diskussion:

    Die Beschlussempfehlungen des Bauausschusses können angenommen werden. Für den Außenbereich sind im Rahmen eines optimalen Unfall- und Gesundheitsschutzes die Anregungen der Fachleute zu übernehmen.

    Fazit:

    Den Empfehlungen des Bauausschusses kann zugestimmt werden. Die Anregungen zum Gesundheits- und Unfallschutz für die Anlagen im Außenbereich sind umszusetzen.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    • Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage am Ortsrand von Frankenrieth (Stefan Weig, Haselranken)

    • Neubau einer Unterstellhalle in der Bahnhofstraße in Waldthurn (Dominik Schürz, Waldthurn)

    • Neubau einer Güllegrube in Irlhof (Georg Bocka, Irlhof)

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" der Gemeinde Flossenbürg: bis 31.5.2013 hat der Markt Waldthurn die Möglichkeit, sich zu den Planungen der Nachbargemeinde zu äußern.

    • Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord zur Fortschreibung des Teilabschnittes "Windenergie" vom 12.4.2013: nach einem Gerichtsurteil vom 21.1.2013 ist die Festlegung von einheitlichen Abstandsflächen zur Wohnbebauung rechtlich fehlerhaft, insofern wird der Regionale Planungsverband seine bisherigen Überlegungen (einheitlicher Abstand zur Wohnbebauung, auch zu Weilern und Einöden, 800 Meter) revidieren müssen. Die neuen Erkenntnisse aus den gerichtlichen Entscheidungen werden in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 5.6.2013 zu diskutieren sein. Wahrscheinlich wird das bisherige Windkraftkonzept formal und inhaltlich neu auszurichten sein.

    • Aktionstag von Radio Ramasuri und dem Elternbeirat zur Gestaltung des Außenbereichs der neuen Kindertagesstätte am 8.6.2013: Die Aktion soll um 9:00 Uhr beginnen, der Gemeinderat soll sich mit einer Maßnahme am Aktionstag beteiligen.

    • Straßenbaumaßnahme Frankenrieth-Buch: der Verband für Ländliche Entwicklung nimmt die Planungen auf. Eventuell kann auch ein Antrag zur Förderung einer Ausbaumaßnahme für die Straße Lennesrieth-Goldbrunn im Rahmen des Programms "Erschließung von Einöden und Weilern" gestellt werden.

    • Stellungnahme des Landratsamtes zu möglichen Bodenveränderungen bzw. Altlasten im Bereich der Asylbewerberunterkunft: Hinweise für schädliche Bodenveränderungen sind nach einem durchgeführten Gutachten nicht gegeben, das Wasserwirtschaftsamt wurde um eine zusätzliche Stellungnahme gebeten.

    • Termine:

      • 26.5.2013 (Sonntag, 15:00 Uhr): Segnung des neuen Fahrradweges Waldthurn-Anbindung zum Bocklradweg (Treffpunkt an der Luhebrücke am Luhmühlweg, anschließend Eröffnungsfahrt zu Surrers Radlhütte)

      • 27.5.2013 (Montag, 14:00 Uhr): Eröffnungsfahrt mit Landrat, Bürgermeistern und Touristik-Fachleuten des Radweganlieger (Abfahrt am Lobkowitz-Schloss)

      • 30.5.2013 (Donnerstag): Teilnahme an der Fronleichnamsprozession

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