Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 01.03.2011
Pfarr- und
Gemeindebücherei
- Jahresbericht und Statistik 2010
- Antrag auf Förderung
Neue Entgeltanpassung für Betriebsleitung und Betriebsausführung im Körperschaftswald für 2011
Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 01.03.2011
(BE: N.N.)
Grundlage:
-
siehe Protokoll der Niederschrift -
Diskussion:
Keine Anmerkungen.
Fazit:
Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom
01.03.2011 wird genehmigt.
Grundlage:
- siehe Vorlage des Verwaltung (mit Vertragsentwurf) -
Vertragsangebote der KfB und der BayernGrund wurden von der Kommunalaufischt am Landratsamt Neustadt nicht beanstandet. Das wirtschaftlichste Angebot hat hierbei die Fa. KfB unterbreitet. Zuschüsse für das Projekt dürfen nur zur Finanzierung des Projekts verwendet werden und nicht im Haushalt aufgehen. Die Bedingungen des günstigsten Angebotes im Einzelnen:
Laufzeit: 5 Jahre (2 Jahre Verlängerungsoption)
Rückzahlungsphase: 20 Jahre
Kreditrahmen: 1.200.000.- €
Die Kosten für den Kredit werden entsprechend der Inanspruchnahme kalkuliert (aktueller 3-Monats-Euribor (= Euro InterBank Offered Rate = Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft) vom 24.3.2011: 1,197 %, unveränderliche Bankmarge 0,35 %, Honorar des Dienstleisters während der Bauphase jeweils zzgl. MwSt. 0,35 %).
Der Vertrag kann nur nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht in Kraft treten. Das finanzwirtschaftliche Management übernimmt die KfB während der Vertragszeit (maximal 7 Jahre). Fördergelder und Zuschüsse für die Maßnahmen werden der KfB zur Verrechnung auf dem externen Kontokorrentkredit zur Verfügung gestellt. Zur Abwicklung des Fianzcontrollings wird durch die KfB eine externer Haushalt (EHH) für die Kommune eröffnet, hier sind alle Einnahmen und Ausgaben für die Maßnahme aufgeführt. Die Finanzierung der für die Maßnahme benötigten Kredite übernimmt die KfB über die DZ Bank AG. Ein Wechsel von der jetzt beabsichtigten Kontokorrentfinanzierung auf eine Darlehensfinanzierung ist auf Wunsch der Kommune grundsätzlich möglich. Nach Ablauf der Vertragszeit (spätestens März 2018) hat die Gemeinde die noch offenen Verbindlichkeiten an die DZ Bank AG auszugleichen.
Die Rückbauarbeiten an der
Grundschule können beginnen.
Diskussion:
Einige Details des Angebotes wurden näher diskutiert (z. B. der Abschnitt II. Abs.3 "Kontokorrentkredit": demnach ist die Bank berechtigt (aber nicht verpflichtet) das Aufgeld (3-Monats-EUROBOR, aktuelles Angebot 0,35 %) neu festzusetzen, wenn sich die Refinanzierungsbedingungen für die die Bank aufgrund der Einführung von Basel II bei Kommunen verschlechtern). Die Frage, ob ein Rating der Kommunen schon im Gange ist (mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kreditbedingungen), konnte nicht beantwortet werden. Ansonsten ist das Finanzierungsmodell eine gute Alternative zum üblichen Vorgehen über den Haushaltsplan. Der Illusion darf man sich aber nicht hingeben, dass letztendlich der Kommune die finanziellen Belastungen aus dem vorgesehenen Projekt am Schulgebäude bleiben, ob nun innerhalb oder außerhalb des kommunalen Haushaltsgeschehens. Über das alternative Finanzierungsmodell hat noch die Rechtsaufsichtbehörde eine Stellungnahme anzufertigen.
Fazit:
Dem vorliegenden Geschäftsbesorgungsvertrag mit der KfB wird zugestimmt.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung (mit Anbebot der FIrma ISA, Weiden) -
Die Firma ISA bietet eine Abrechnung der Ingenieur- und Technikerleistungen und der Fahrtkosten nach tatsächlichem Aufwand an. Hintergrund dieser Regelung ist die Überlegung, den Umfang der Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Eine Vereinbarung über ein Zeit-Honorar ist nach der HOAI unter Beachtung von Höchststundensätzen grundsätzlich möglich. Das vorgelegte Angebot orientiert sich weitgehend an diese Vorgaben (Stundensatz für Ingenieurleistung: 65,10 €, HOAI-Rahmen 43,20 € - 70,80 €; Stundensatz für Technikerleistung: 54,90 €, HOAI-Rahmen 37,20 € - 51,50 €). Gerade im handwerklich-technischen Bereich kann jedoch auf die Fachkenntnisse des Schulhausmeisters zurückgegriffen werden, so dass die geringfügige Überschreitung des Höchstrahmens für die Technikerleistung vertretbar und das Angebot insgesamt als wirtschaftlich bewertet werden kann. Eine Besichtigung des Grundschulbereichs durch die Firma ISA ist bereits erfolgt. Der voraussichtliche Investitions- und Planungsaufwand ist aktuell noch nicht absehbar.
Diskussion:
Das Angebot von unserem Hausmeister (und Elektriker) Lothar Schön, die elektrotechnischen handwerklichen Leistungen zu erbringen unter begleitender Mitwirkung eines Meisterfachbetriebes, wird zustimmend zu Kenntnis genommen. Erwartungsgemäß dürften sich die Ingenieur- und Technikerleistungen in Grenzen halten, so dass die angebotenen Stundensätze der Firma ISA akzeptiert werden können.
Fazit:
Dem Angebot der Firma ISA wird zugestimmt.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung (mit Antrag des Zweckverbandes vom 14.3.2011 nebst Planskizze) -
Durch Erosionen am Rande des Steinbruchs ist zur Sicherstellung der Wasserversorgung von Remmelberg eine Umverlegung der Leitung notwendig. Die für den Leitungsbau benötigten Wege sind erst im Jahr 2008 neu hergerichtet worden (Kosten: 7.100.- € + Verrechnungslohn des Bauhofs). Weite Bereiche der Wegetrassen sind zudem noch nicht abgemarkt. Insofern wäre bei der Leitungsverlegung darauf zu achten, dass nicht auf privaten Trassen gearbeitet wird. Das Leitungsrecht wäre auch dinglich zu sichern, wobei in Anbetracht der guten Beziehungen zu den Nachbargemeinden auf eine Entschädigungszahlung verzichtet werden könnte. Für eine ordnungsgemäße Wiederherstellung der Wegebereichs hätte der Zweckverband - vertraglich gesichert - zu sorgen. Die Kosten für den notariellen und grundbuchmäßigen Vollzug wären vom Zweckverband zu tragen.
Erosionen am Hartsteinwerk Remmelberg erfordern eine neue
Wasserleitungstrasse.
Diskussion:
Der Zweckverband der Muglhofer Gruppe hat keine wirtschaftliche Alternative zum aufgezeigten Trassenverlauf der Wasserleitung zur Versorgung von Remmelberg. Eine dingliche Sicherung ist dabei dringend zu empfehlen (bei Einhaltung der gemeindlichen Grenzen für den Trassenverlauf). Auf eine annehmbare Widerherstellung der betroffenen Wegeabschnitte ist zu achten.
Fazit:
Dem Antrag der Zweckverbandes wird zugestimmt.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung (mit Antrag der "Naturenergie Zeilinger" und Lageplan) -
Die in Frage kommenden Flächen am Ellerzhof und am Steinholz sind in der Karte der Regierung der Oberpfalz (Thema "Naturschutz und Windkraftanlagen") als Bereich mit sehr hohem Raumwiderstand ("Tabuzone") bewertet. Als zuständige Behörde wäre demnach die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neustadt zur Bewertung der Standorte gefordert und nicht die Gemeinde. Der Regionale Planungsverband ist bisher von seiner Grundrichtung mit Beachtung der naturschutzrechtlichen Vorgaben nicht abgewichen. Bei der nächsten Zusammenkunft des Planungsausschusse am 29.3.2011 soll der Regionalplan "Windkraft" auf den Weg gebracht werden. In Anbetracht der rechtlichen Vorgaben sollen dabei die Abstandsflächen für die Windräder zur Bebauung von 1000 auf nunmehr 500 Meter verringert werden, Der Markt Waldthurn steht erneuerbaren Energien grundsätzlich positiv gegenüber, die Investoren sollten jedoch vorher mit den Genehmigungsbehörden abklären, ob ein Windkraftprojekt im vorgesehenen Bereich überhaupt zulässig ist.
Im Antrag der Firma "Naturenergie Zeilinger" werden mögliche Vorteile bei der Errichtung von "Bürgerwindenergieanlagen" genannt: Beteiligungsmöglichkeit der Bürger vor Ort, attraktive Renditen, steigende Ausschüttungen, Inflationsschutz, Vergabe von Bauaufträgen an örtliche Unternehmer, Fremdkapitalaufnahme über ortsansässige Banken, guter Beitrag zum Klimawandel, Gewerbesteuer für die Gemeinde, Möglichkeit der Direkteinspeisung von Strom nach Ablauf von 20 Jahren. Voraussetzung für die Errichtung eines Windparks wäre eine gezielte Flächenausweisung im Regionalplan.
Anfrage nach Flächenausweisung für zwei
Windräder am Steinbruch über Remmelberg (Blick vom Maienberg in Richtung
Westen).
Diskussion:
Der Antrag der Firma "Naturenergie Zeilinger" trifft den falschen Adressaten, da die Gemeinde nicht eigenständig Flächen zum Bau und Betrieb von Windkraftanlagen ausweisen kann. Das Gremium hat in einer früheren Sitzung dem Regionalen Planungsverband signalisiert, dass beim Ausbau der Windenergie eine überregionale Konzeption mit Suche geeigneter Standorte, die die aktuellen Rahmenbedingungen erfüllen, sinnvoll ist. Die Auswirkungen insbesondere auf das Landschaftsbild und mögliche Beeinträchtigungen von Bewohnern in benachbarten Wohnbereichen enden nämlich nicht an den Gemeindegrenzen, weshalb bei der Festlegung von Vorrangflächen eine interkommunale bzw. überregionale Zusammenarbeit selbstverständlich sein sollte. Diese letztgenannten Überlegungen waren auch der Grund für das Gremium, im Zusammenwirken mit dem Regionalen Planungsverbandes eine vernünftige Konzeption zu entwickeln.
Der jetzige Antrag sieht unter Heranziehung der beigefügten Planskizze den Bau von zwei Windkraftanlagen im Bereich des Hartsteinwerkes oberhalb von Remmelberg vor. Das Gebiet ist aktuell noch als Landschaftsschutzgebiet eingestuft, insofern wäre die Errichtung von Anlagen hier nach den aktuellen Vorgaben gar nicht möglich. Den Investoren wird daher geraten, die zuständige Behörde (Landratsamt) einzuschalten. Die Gemeinde würde im Genehmigungsverfahren sowieso zur Stellungnahme aufgefordert.
Für die Firma "Naturenergie Zeilinger" sind im Internet keine Referenzen gefunden worden. Nicht ganz erschöpfend erläutert ist auch der Begriff "Bürgerwindenergieanlage". Welche konkreten Beteiligungsmöglichkeiten werden angeboten? Von Vorteil wäre bei Errichtung einer Bürgerwindenergieanlage, wenn sich ein Engagement von Bürgern vor Ort und der Gemeinde sich finanziell unmittelbar bei den Anteilszeichnern oder beteiligten Gesellschaftern bemerkbar machen würde.
Fazit:
Der Antrag wird wegen fehlender Zuständigkeit nicht behandelt.
weitere Informationen zum Thema:
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben der Pfarr- und Gemeindebücherei vom 20.3.2011 -
Die Pfarr- und Gemeindebücherei Waldthurn, die von insgesamt 7 Personen unter Leitung von Elisabeth Meißner ehrenamtlich betreut wird, verfügt über einen Bestand von 2.803 Büchern und Medien. Knapp 4.800 Ausleihungen im Jahr 2010 belegen den guten Zuspruch der Einrichtung. Im Kalenderjahr beliefen sich die Ausgaben auf 2.460.- €, die Ausgaben auf 2.526.- €. Der rechnerische Überschuss von 66.- € lässt kaum Spielraum für Neuanschaffungen. Aufgrund der jeweils angespannten Haushaltslage wurde ein Zuschuss nach 2007 (damals 250.- bereit gestellt) nicht mehr gewährt, die Vereinsgemeinschaft wurde jeweils um einen Förderbetrag gebeten. Die jetzige Haushaltslage würde nun einen einmaligen Förderbetrag ermöglichen. Damit könnte das Engagement der Einrichtung um die öffentliche Kulturpflege (z. B. Osterkerzenbasteln mit den Kindern, Teilnahme am landesweiten "Literacy-Monat", Ballsammelaktion, Beteiligung am Kinderferienprogramm, Schönwerth-Sagenwanderung) unterstützt werden, nach Art 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung könnte man den Zuschussbetrag gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde als eine sogenannte "Sollaufgabe" rechtfertigen.
Diskussion:
Aufgrund der etwas entspannteren Haushaltslage könnte nun ein Gemeindezuschuss in Höhen von wenigstens 250.- € wieder gewährt werden, zumal die vom Büchereiteam geleistete Arbeit, der großes Lob gezollt wurde, sehr wohl der öffentlichen Kulturpflege dient. Angeregt wurde auch eine zusätzliche Beteiligung der Vereinsgemeinschaft, die in den letzten Jahren für eine finanzielle Unterstützung sorgte.
Fazit:
Dem Antrag auf finanzielle Förderung der Pfarr- und Gemeindebücherei wird stattgegeben.
weitere Informationen zum Thema:
Grundlage:
- siehe Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden vom 28.2.2011 -
Nach Anpassung der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) im Januar 2011 sind die Entgelte für die Betriebsleitung zum 1.7.2011 anzupassen. Die Entgelte für die Pflege und Betreuung der Körperschaftswälder in Bayern sollen nach dem "Pakt für den Kommunalwald" vom November 2004 von 2004 an bis 2016 auf kostendeckende Sätze angehoben werden. Nach den Anpassungen in den Jahren 2007 und 2009 steht nun die nächste Entgeltkalkulation bevor. In Verbindung mit steuerrechtlichen Vorgaben (Umsatzsteuerabführung ab 2009) ist eine Entgeltanhebung um 23 % notwendig. Über einen "Rechtlerbonus" könnte allerdings eine Entgeltreduktion geltend gemacht werden, soweit die Rechtler auch tatsächlich Eigenleistungen erbringen und dadurch der Aufwand für die Betriebsführung durch das Forstamt verringert werden kann.
Für die Kommunalwaldfläche (14,2 Hektar) beträgt das kalkulierte Entgelt 376,04 € (mit Holzaufnahme und -verwertung durch Dritte; 2009: 305,83 €) bzw. 434,35 € (bei ausschließlicher Betreuung durch Forstamt; 2009: 353,46 €).
Kostensteigerung bei der Betreuung des
Körperschaftswaldes (hier bei Zeßmannsrieth).
Diskussion:
Der geringe finanzielle Mehraufwand aufgrund der Anpassung der Entgelte in Höhe von 70.- € ist kein Grund, von der bisherigen Betriebsführung des Körperschaftswaldes durch das Forstamt abzuweichen. Aktuell wird kein Handlungsbedarf gesehen, die Dienstleistung anderweitig zu vergeben.
Fazit:
Die verordnungsrechtlich vorgegebene Entgeltanpassung wird akzeptiert.
weitere Informationen zum Thema:
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung -
- siehe Schreiben des Kreisjugendringes vom 10.3.2011 -
Wie
jedes Jahr bittet der Kreisjugendring um einen Spendenbetrag zur
Finanzierung des Projekts "fifty-fifty-Taxi". Damit können Jugendliche zum
halben Preis mit dem Taxi oder Mietwagen sicher von der Party oder von der
Disco nach Hause fahren. In den Jahren zuvor wurde der Antrag jeweils
abgelehnt in Umsetzung der Hinweise der Kommunalaufsicht, aufgrund der
angespannten Haushaltslage auf freiwillige Leistungen zu verzichten.
Diskussion:
Die CSU-Fraktion hat in den letzten Jahren dem Kreisjugendring mehrmals eine Spende in Höhe von 50.- € zukommen lassen. Nach Rücksprache der Geschäftsführerin des Kreisjugendringes wurden im Jahr 2010 nur 50.- € aus dem Bereich Waldthurn angefordert, für 2011 waren es immerhin schon 225.- €. Insofern scheint sich das Angebot auch in Waldthurn herumzusprechen. Eine Bezuschussung kann daher ins Auge gefasst werden.
Fazit:
Ein Zuschussbeitrag für das vernünftige Projekt ist zu überlegen.
weitere Informationen zum Thema "fifty-fifty-Taxi":
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung und Planskizze -
Herr Ebnet will eine Fläche von ca. 3 Hektar zu einem Energiewald aufforsten. Der Markt Waldthurn ist als betroffener Anlieger (zwei Wegeflächen) zu beteiligen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
"Der Markt Waldthurn ist mit der Aufforstung des oben genannten Grundstücks einverstanden."
Im Bereich "Am Schwarzenbach" soll ein Energiewald angelegt werden.
Diskussion:
In der Diskussion werden keinerlei Bedenken gegen die geplante Aufforstung geäußert, die Initiative des Landwirts wird in Anbetracht der damit verbundenen Förderung der regenerativen Energiegewinnung ausdrücklich begrüßt.
Fazit:
Dem Antrag wird vorbehaltlos zugestimmt.
weitere Informationen zum Thema "Energiewald":
Grundlage:
Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage in Maienfeld (Georg Ott, Wampenhof)
Maienfeld (Blick vom
Lennesriether Kreuz aus)
Neubau eines
Wohnhauses mit Carport in Sandbachhöf (Manfred Wickert, Sandbachhöf)
Sandbachhöf
Brandschutzkonzept für den Umbau der Schule mit Grundrissänderungen im Erd- und Obergeschoss sowie Anbau eines Windfangs und einer Fluchttreppe (Markt Waldthurn)
Umbau des bestehenden Wohnhauses, Anbau einer Garage, eines Balkons und eines Windfangs in Lennesrieth (Lydia Moissl, Haselranken)
Erweiterung des
bestehenden Rinderstalls mit Errichtung eines Fahrsilos und Güllegrube
in Albersrieth (Bodensteiner GdR, Albersrieth)
Anwesen Bodensteiner GbR
in Albersrieth (an der Straße nach Trasafeld)
Diskussion:
Keine.
Fazit:
Den Bauanträgen wird zugestimmt.
Das Ergebnis des Jahresbetriebesplans für den Körperschaftswaldes wurde geringfügig korrigiert (Ausgaben Ist 2.642.- €, Plan 2.505.- €; Einnahmen Ist 2.254.- €, Plan 2.300.- €)
Das Kartellverfahren gegen die Hersteller von Löschfahrzeugen ist noch nicht abgeschlossen, der Verdacht gegen die Fa. Iveco (Hersteller des Waldthurner Löschfahrzeuges) ist noch nicht vom Tisch.
Der Haushalt 2011 wurde von der Rechtsaufsicht genehmigt.
Von der Kläranlage Tännesberg können rund 50 cbm Lava-Material zur Auffüllung des Tropfkörpers an unserer Kläranlage geordert werden. Nach den statischen Berechnungen ist eine Auffüllhöhe von rund 50 cm kein Problem.
Belange der Marktgemeinde Waldthurn durch den Bebauungsplan für das Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß-Ost sind nicht berührt.
Ab 1. April 2011 gelten wieder die Sommer-Öffnungszeiten für den Containerstandplatz.
Termine:
o 75-jähriges Jubiläum der Marianischen
Männerkongregation (MMC) am 10.4.2011
auf dem Fahrenberg (ab 8:30 Uhr mit Kirchenzug, Festgottesdienst,
Festkommers und Jahreskonvent)
o Konzert der Trachtenkapelle und des Blechhaufens Waldthurn am
10.4.2011 um 18:00 Uhr in der
Schulturnhalle
o Preisverleihung des Gemeindeschießens 2011 am 15.4.2011
um 20:00 Uhr im Gasthaus Feiler (Spielberg)
o Vorstellung des Buches "Der Fahrenberg - der heilige Berg der
Oberpfalz" durch den Autor Georg Schmidbauer am 29.4.2011
um 20:00 Uhr im Pfarrheim