Streit um geplanten Abriss des alten Rathauses - Landesamt für Denkmalschutz stellt sich quer

Waldthurn. Reichlich Zündstoff liefert derzeit die Diskussion um das Schicksal des alten Rathauses in Waldthurn. Die Gemeinde ist im Zugzwang: sie möchte in Umsetzung einer Zusage an den Betreiber des neuen Gesundheitszentrums neue Parkmöglichkeiten schaffen, und das möglichst nah an der Einrichtung. Geplant war hierzu nach Umzug der Verwaltung in das neue Gemeindezentrum am Lobkowitz-Schloss der Abriss des alten Rathauses, auf der frei werdenden Fläche wäre dann genug Platz für die vorgeschriebenen Stellplätze. Der Vertreter der Denkmalschutzbehörde wehrt sich allerdings vehement gegen die Absichten der Marktgemeinde. Wenn auch das alte Rathaus nicht als Denkmal gelistet sei, so wäre der ältere Teil des Gebäudes als ehemaliges Schulhaus doch von ortshistorischer Bedeutung.

Rathaus Waldthurn: Quo vadis?

Das bisherige Rathaus (Bild links) soll nach dem Willen der Marktgemeinde Stellplätzen weichen, die Gemeindeverwaltung würde dann in das noch zu schaffende Pfarr- und Gemeindezentrum am Lobkowitz-Schloss (Bild rechts) ihre neue Heimat finden. 

Chronik zum Thema:

Januar 2015 Dezember 2014 November 2014 Oktober 2014
  • Januar 2015

Herr Karl vom Landesamt für Denkmalschutz möchte das alte Rathaus, das er als Baudenkmal klassifiziert, erhalten wissen und empfiehlt der Gemeinde, Möglichkeiten zur Folgenutzung zu prüfen (z. B. auch als Wohnhaus). Ein Teilabbruch von später entstandenen Anbauten bei Belassung des historischen Kerngebäudes aus der späten Biedermeier-Zeit wäre möglich. Bezüglich des Stellplatznachweises kann der Baujurist am Landratsamt dem Betreiber noch genügend Zeit einräumen. Der Umgriff des Lobkowitz-Schlosses könnte mit Einverständnis der Kirchenverwaltung für zwei Jahre als Parkfläche provisorisch mit genutzt werden. Die Marktgemeinde möchte sich nach Aussagen des Bürgermeisters auch am ehemaligen Raiffeisengebäude engagieren, hier soll eine neue Nutzung gesucht werden (z. B. Dorfwerkstatt in Zusammenarbeit mit dem Reha-Zentrum). Mit Belassen des alten Rathauses wäre ein gemeindliches Gebäude zu unterhalten, für das nach Umzug der Verwaltung in die bisherige KiTa keine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit absehbar ist. Die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln zur Ermöglichung eines Abrisses des alten Rathauses nach Aufnahme in eine Denkmalliste werden von den zuständigen Stellen als gering eingestuft. 

Die leidige Angelegenheit beschäftigt das Gremium schon seit längerer Zeit. Eine sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Alternative zum Abbruch des alten Rathauses wird nach ausführlicher Diskussion des Sachstandes weiterhin nicht gesehen. Deshalb sollten alle Möglichkeiten und Wege genutzt werden, die vom Gremium bereits beschlossene Maßnahme umzusetzen. Sollte einem entsprechendem Bauantrag (Abrissgenehmigung) nicht stattgegeben werden, werde ein weiterer Leerstand in der Waldthurner Mitte geschaffen. Der Umzug der Verwaltung in das vorgesehene Pfarr- und Gemeindezentrum sollte weiter verfolgt werden, das Heimatmuseum sollte hierbei mitgenommen werden. Die Überlegungen, im alten Rathaus zu bleiben und ein weiteres Engagement der Gemeinde am Lobkowitz-Schloss zurückzufahren, werden eher zurückhaltend bewertet. Von der historischen Bedeutung und Substanz her habe das Lobkowitz-Schloss einen ungleich höheren Stellenwert als das alte Rathaus, insofern sollte die Anstrengungen zur Erhaltung des Schlosses nicht in resignierender Weise aufgegeben werden.

Zur Absicht der Marktgemeinde, das alte Rathaus abzureißen und das Schwesternheim für das Heimatmuseum (mit Überlassung von Räumen für Vereine) vorübergehend zu nutzen, nahm Herr Karl vom Landesamt für Denkmalschutz Stellung im Rahmen einer Besprechung im Rathaus im Besein der Fraktionssprecher Anfang Dezember 2014 Stellung. Falls das alte Rathaus, das aus Sicht der Ortsgeschichte wertvoll sei, völlig beseitig würde, ergäbe sich für weitere Maßnahmen zur Dorferneuerung keine Basis mehr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. In das Schwesternheim würde er keinen Cent investieren. Er werde auch Versuchen, den ehemaligen Schlosspark am jetzigen Pfarrheim zu zerstören, deutlich entgegen treten. Er könne die Überprüfung der Denkmaleigenschaft des alten Rathauses durch das Landesamt veranlassen. Den Argumenten der Marktgemeinde wie

  • Schaffung von zentral gelegenen Parkmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheitszentrum

  • Teilabriss des Rathauses aus Unterhaltsgründen mit fehlenden Räumlichkeiten für Chöre und Musikgruppen wirtschaftlich aufwändig

  • Schwesternheim genieße baurechtlich Bestandsschutz

konnte sich Herr Karl nicht anschließen. Hinsichtlich der Parkmöglichkeiten, die dem Betreiber des Gesundheitszentrums notariell zugesichert worden waren, sollte in Absprache mit dem Landratsamt nach Alternativen gesucht werden. Die Angelegenheit sollte nochmals mit dem Baujuristen des Landratsamtes besprochen werden. Marktrat Michael Steiner möchte über die Kirchenverwaltung versuchen, dass Parkmöglichkeiten beim Pfarrheim zur Nutzung für das Gesundheitszentrum übergangsweise angeboten werden können. Bürgermeister Josef Beimler befürchtet, dass der Investor des Gesundheitszentrum hinsichtlich seiner Einrichtung Probleme bekommt. Zunächst werde er mit dem Baujuristen des Landratsamtes Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen erörtern.

Der Baujurist am Landratsamt werde den Markt Waldthurn bezüglich der Parkplatzsituation nicht in Zugzwang bringen (Telefonat am 10.12.2014), übergangsweise könnten Parkplätze auch anderenorts in annehmbarer Entfernung zum Gesundheitszentrum geschaffen bzw. genutzt werden. In der dadurch gewonnenen Zeit könnten planerische Alternativen im Rahmen der Vertiefungsplanung für die Dorferneuerung geprüft werden.

Mit allen Beteiligten (Denkmalschutzbehörde, Landratsamt, Gemeinde) soll nun eine Lösung gesucht werden, die den unterschiedlichen Interessen und Überlegungen gerecht wird. Das Entgegenkommen des Landratsamtes bezüglich der Parkplatzsituation verschafft zeitlich etwas Luft. Alternativen für ortsnahe Parkmöglichkeiten sind zunächst kaum zu sehen.

Am 17.12.2014 war Herr Dümler vom Landesamt für Denkmalschutz (Dienststelle Bamberg) im Beisein von Kreisbaumeister Kraus in Waldthurn, um zu prüfen, ob das alte Rathaus als Einzeldenkmal anzusehen ist. Bei Feststellung der Denkmaleigenschaft müsste für einen Abbruch das Einvernehmen des Landesamtes eingeholt werden, eine Ablehnung könnte letztendlich nur durch ein Klageverfahren (mit entsprechenden fachlichen Argumenten) angegangen werden. Sollte die Marktgemeinde auf absehbare Zeit nicht ausreichend Parkmöglichkeiten für das neue Gesundheitszentrum anbieten können, droht Schadensersatzpflicht für den Markt gegenüber dem Betreiber der Einrichtung. Zur rechtlichen Einordnung der Problematik soll noch der Anwalt der Gemeinde kontaktiert werden.

Laut telefonischer Auskunft des Rechtsanwaltes der Marktgemeinde sollte das Ergebnis der internen Prüfung durch das Landesamt für Denkmalschutz, ob das Rathaus als Einzeldenkmal einzuordnen ist, abgewartet werden. Herr Dümler wird nach Sichtung von Unterlagen im Rathaus und nach Inaugenscheinnahme des Rathauses am 17.12.2014 möglichst bald eine Beurteilung dem Markt zukommen lassen. Das Rathaus hätte durchaus eine ortgeschichtliche Bedeutung, von der baulichen Seite wäre der historische Dachstuhl des alten Schulhauses zu beachten. Ansonsten gebe es wenig erhaltenswerte Substanz am Gebäude. Für 22.01.2015 ist nun nochmals ein Gespräch mit den beteiligten Seiten vorgesehen.

Zwischenzeitlich hat die Marktgemeinde Waldthurn in der Angelegenheit MdB Albert Rupprecht um Unterstützung gebeten. Dieser erläuterte in einem ausführlichen Schreiben an den Generalkonservator die Entscheidungsgründe der Marktgemeinde für den Abbruch des alten Rathauses mit Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten:

  • Schaffung eines zeitgemäßen und barrierefreien Verwaltungsgebäudes in der bisherigen KiTa (mit Nutzung des Lobkowitz-Schlosses)

  • historische Bausubstanz am alten Rathaus durch An - und Umbauten kaum noch vorhanden

  • Weiternutzung des bisherigen Rathauses nur als Heimatmuseum, das im neuen Pfarr- und Gemeindezentrum am Lobkowitz-Schloss integriert werden soll, ökonomisch nicht darstellbar

  • altes Rathaus ist nicht in einer Denkmalliste aufgeführt und unterliegt auch nicht dem Ensembleschutz des Marktplatzes

  • vertragliche Zusicherung an Investor des neuen Gesundheitszentrums zur Schaffung von 14 Stellplätzen

Sollte das alte Rathaus nicht abgerissen werden können, ist bezüglich des geplanten Pfarr- und Gemeindezentrums gegebenenfalls eine planerische Revision erforderlich. Letztendlich droht dann auch ein Scheitern des vorgesehenen Projekts am Lobkowitz-Schloss mit noch nicht absehbaren Folgen. Sollte der Umzug der Verwaltung in die bisherige KiTa umgesetzt werden, droht ein Leerstand des alten Rathauses.

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  • November 2014:

Ohne Nachweis einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen wäre das neue Gesundheitszentrum am Marktplatz nicht genehmigt worden. Über eine notarielle Vereinbarung war den Betreibern des Gesundheitszentrums (Ehepaar Stefan und Daniela Hammerl) auf dem Rathausgrundstück ein Erbbaurecht zur Nutzung der gekennzeichneten Flächen als Parkraum für zunächst sieben Stellplätze eingeräumt worden. Hierbei könnte der Markt bei Bedarf auch auf andere Grundstücksflächen zurückgreifen (z. B. ehemaliges "Bergmann-Haus" oder altes Feuerwehrhaus). Aufgrund der beabsichtigten Zusatznutzung von Räumlichkeiten im Gesundheitszentrum als Cafe stieg der Parkflächenbedarf auf 14 Stellplätze an, wovon ein Stellplatz barrierefrei zu gestalten sei. Die notwendigen Stellplätze müssen spätestens bei Bezugsfertigkeit des Gesundheitszentrums zur Verfügung stehen, für die ersten sieben Stellplätze ist der 31.12.2015 verbindlich vorgegeben. Bei Schaffung von nur 14 Stellplätzen, die für den privaten Gewerbebetrieb (Gesundheitszentrum) zur Verfügung zu stellen sind, kann im Rahmen der Dorferneuerung nicht gefördert werden (auch nicht der Abbruch des alten Rathauses zur Schaffung dieser Anzahl von Stellplätzen). Nur bei Errichtung von mindestens 20 Stellplätzen, die damit auch einem öffentlichen Zweck dienen, wäre der Abbruch des Rathauses und die Parkraumerrichtung förderfähig. Auf einer im Baugenehmigungsverfahren des Gesundheitszentrum vorgelegten Planskizze sind insgesamt 21 Stellplätze dargestellt, Voraussetzung wäre hierfür der vollständige Abriss des Rathauses. Eine für eine zuschussfähige erforderliche Anzahl von Stellplätzen kann nicht im Umgriff des Rathauses geschaffen werden.

Der Gesamt-Abbruch des alten Rathauses mit Herstellung von mindestens 20 Stellplätzen würde mit rund 80.000.- € förderfähigen Kosten einhergehen, davon würden voraussichtlich 60 % durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) gefördert. Der Teil-Abbruch des alten Rathauses und der barrierefreie Umbau des historischen Gebäudeteils würde inklusive Abbruch des alten Feuerwehrhauses (zur Schaffung von Stellplätzen) mit rund 360.000.- € zu Buche schlagen, 60 % der Kosten könnten durch das ALE bezuschusst werden (maximal 150.000.- €). Die Sanierung des alten Feuerwehrhauses würde mit Einbau öffentlicher Toiletten ca. 80.000.- € kosten (Förderung durch ALE mindestens 60 %). Das ehemalige Bergmann-Haus könnte mit 80.000.- € saniert und zur weiteren Nutzung als Wohnraum erhalten werden (als private Einzelmaßnahme Förderung durch ALE 30 %, maximal 30.000.- €).

Laut Aussage des zuständigen Sachbearbeiters vom Landesamt für Denkmalschutz in der Septembersitzung des Gremiums hätte das ehemalige Schwesternwohnheim als Standort für das Heimatmuseum "keinen Reiz". Entsprechend fiel auch die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz gegenüber der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt aus. Eine Rechtsgrundlage für die negative Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz wird vermisst, das Schwesternheim ist weder als Einzeldenkmal noch als Ensemble geschützt. Bei Nutzung als Heimatmuseum werden auch keine Änderungen der Außenhülle erforderlich sein. Durch den Baujuristen am Landratsamt soll nun baldmöglichst eine Rückmeldung hinsichtlich des baurechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgen. Wegen des geforderten Nachweises von Stellplätzen für das Gesundheitszentrums (voraussichtlich im Frühjahr 2015), wofür ein vorheriger Abbruch des Rathauses notwendig wäre, drängt die Zeit.

Das Landesamt für Denkmalpflege lehnt eine Nutzungsänderung und einen Umbau des Schwesternhauses strikt ab, es fordert eine ersatzlose Beseitigung des Baus. An dessen Stelle könnten Parkplätze für das neue Rathaus geschaffen werden, wozu die noch vorhandenen Grünflächen als Teil des früheren Schlossgartens im Barockstil nicht verwendet werden dürfe.

Die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Stellflächen hat im Zusammenhang mit der bevorstehenden vollständigen Inbetriebnahme des Gesundheitszentrums und den hierbei  getroffenen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und dem Betreiber des Zentrums erste Priorität. Ohne Komplettabriss des Rathauses werden die notwendigen 21 Stellplätze im Umfeld des Gesundheitszentrums nicht  geschaffen werden können. Kontrovers diskutiert wurde hierbei die dazu notwendige Auslagerung und Weiternutzung des Heimatmuseums. Von Diskutanten wurde angedeutet, dass sich als Alternative zum Schwesternwohnheim als künftiger Standort für das Heimatmuseum ein anderer Standort anbieten könnte (Details dazu wurden aber nicht genannt), weshalb eine auch nur vorübergehende Nutzung des Schwesternwohnheimes als Heimatmuseum wegen der damit verbundenen Kosten nicht erforderlich sei. Vielmehr könnten bis auf weiteres die Museumsexponate im Schwesternheim gelagert werden, bis der endgültige Standort des Museums feststehe. Ein Zeitpunkt für eine Wiederinbetriebnahme des Museums könne jedoch nicht annähernd aufgezeigt werden. Als Kompromiss könnten die leer stehenden Räumlichkeiten im Schwesternwohnheim als provisorische Museumsräume mit einem minimalen baulichen Aufwand (durch Bauhof-Team) angepasst werden. Eine längerfristige Einlagerung der Museumsexponate wäre dadurch hinfällig, der Museumsbetrieb könnte weitgehend nahtlos weitergehen. Der Kompromissvorschlag fand allgemeine Zustimmung. Das weitere Vorgehen ist abhängig vom Ergebnis des für 3.12.2014 anberaumten Denkmal-Sprechtages mit Beteiligung des Vertreters des Landesamtes für Denkmalschutz, des Baujuristen am Landratsamt sowie der Fraktionssprecher.

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  • Oktober 2014:

Architekt Rudi Meißner erläutert die Vor- und Nachteile der jeweiligen möglichen Standorte. Als Alternativen werden der Totalabbruch des alten Rathauses - Alternative 1 (Vorteile: erforderliche Stellplätze für Gesundheitszentrum können geschaffen werden, kein künftiger Gebäudeerhaltungsaufwand, überschaubare Kosten, ggf. Förderung durch Dorferneuerung; Nachteile: Heimatmuseum muss ausgelagert werden, im Schwesternwohnheim sind Umbauten für Museum und Vereine erforderlich mit energetischen Maßnahmen) und der Teilabbruch des Rathauses - Alternative 2 (Vorteile: Heimatmuseum bleibt am jetzigen Standort, historischer Gebäudeteil aus dem Jahr 1865 bleibt erhalten, Förderung durch Dorferneuerung und Denkmalpflege möglich, Vereinsraum und WC können im Erdgeschoss mit untergebracht werden; Nachteile: hoher Kostenaufwand durch denkmalpflegerische Sanierung, zu wenig Stellplätze, energetische Sanierung notwendig, Herstellen des alten Walmdaches, knappe Räumlichkeiten für Vereinsräume, neue Heizanlage notwendig) aufgezeigt. Bei Variante 1 würden sich die Baukosten auf knapp 95.000.- €, bei Variante 2 auf rund 365.000.- € belaufen.

Der Vollständigkeit halber wurden noch die Baukosten für das im Gemeindebesitz befindliche ehemalige Bergmannhaus an der Vohenstraußer Straße beziffert. Ein Abbruch (mit Entstehung einer Lücke in der geschlossenen Häuserzeile) mit Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten würde 41.000.- € kosten, der Umbau und die Sanierung würde mit 91.000.- € zu Buche schlagen. Ein Umbau und eine Sanierung des Schwesternwohnheimes wurden mit rund 213.000.- € beziffert, der komplette Abbruch käme auf 45.000.- €.

Zusammenfassend wäre bei Variante 1 (Totalabbruch des Rathauses und Erhalt des Schwesternwohnheimes mit 307.000.- € zu rechnen, bei Variante 2 (Teilabbruch des Rathauses mit Belassen des Museums im älteren Teil und Abbruch des Schwesternwohnheimes) mit 410.000.- €.

Die Vor- und Nachteile der Lösungsmöglichkeiten sind schwierig zu gewichten. Einerseits werden bei Abriss des gesamten Rathauses kulturhistorisch bedeutsame Bauteile (altes Schulhaus) zerstört, andererseits wäre bei Erhalt des alten Schulhauses ein weiteres Gebäude der Gemeinde ohne optimale Nutzungsmöglichkeiten aufwändig zu unterhalten. Vom Nutzungsaspekt und vom Synergieeffekt her würde die Auslagerung des Heimatmuseums in das neue Pfarr- und Gemeindezentrum Vorteile mit sich bringen. Andererseits würde der Erhalt eines Gebäudeteils am alten Rathaus dem Ortsbild in der Nähe des Ortszentrums gut tun. Zu berücksichtigen sind natürlich auch die Vorgaben der Baugenehmigungsbehörde, die ausreichend Parkplätze für das neue Gesundheitszentrum vorsehen. Bei Teilerhalt des alten Rathausgebäudes und weiterer Nutzung als Museum müssten aus baurechtlicher Sicht noch zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Der Vorschlag des Bürgermeisters, wonach er mit Vertretern aller Fachinstitutionen auf der Grundlage der jetzt vorgelegten Expertise des Architekten die Situation erörtern möchte und dann über das weitere Vorgehen in der Novembersitzung entschieden werden soll, wird unterstützt.

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