Vereinshalle Waldthurn in der Diskussion – Marktrat beantragt Nutzungsänderung

Waldthurn. Der Festbetrieb in der Vereinshalle am Bauhof Waldthurn hat im Jahr 2010 nach einer Häufung von Veranstaltungen hohe Wellen geschlagen. Nachbarn hatten mit einer Unterschriftenaktion vor allem auf die Lärmbelästigung hingewiesen und Gegenmaßnahmen gefordert. Bei mehreren Zusammenkünften, zu denen in der Regel Vertreter der Fraktionen, der Vereinsgemeinschaft und die betroffenen Anlieger geladen worden waren, suchten nach einvernehmlichen Lösungen. Letztendlich kam eine Einigung, die von allen Beteiligten hätte getragen werden können, nicht zustande. Nun ist zu befürchten, dass die Rechtsanwälte und Gerichte das Wort führen werden.

Mit enormen Einsatz von Eigenmitteln und mit tatkräftiger Unterstützung von Vertretern der Vereinsgemeinschaft wurde die Halle am Bauhof, auf der eine große Photovoltaik-Anlage für eine finanzielle Entlastung sorgt, im Jahr 2006 errichtet (im Bild links kurz nach dem Hebfest). In den folgenden Jahren erfreute sich das Gebäude als Festhalle bei den Vereinen größter Beliebtheit. Erinnert werden darf hierbei an die Frühlingsfeste der FFW Waldthurn und an die alljährliche Beach-Party des FSV Waldthurn. Als Ausweichmöglichkeit für das Waldthurner Bürgerfest (Bild unten im Jahr 2008) hat sich die Halle ebenfalls schon bewährt. Nach einer Häufung von Veranstaltungen im Mai 2010 - nach dem zweitägigen Frühlingsfest der FFW Waldthurn fanden noch zwei Polterabende hintereinander statt - hatte die Geduld der Anlieger ein Ende gefunden. Mündlich und schriftlich forderten sie eine angemessene Rücksichtnahme ein, ein Dorn im Auge war vor allem der laute Musik- und Festlärm bis in den frühen Morgenstunden. Der FC-Nürnberg-Fanclub, der ein rundes Gründungsjubiläum in der Vereinshalle feiern wollte, verlegte aufgrund der Auseinandersetzungen kurzfristig das Fest nach Woppenrieth. Unmittelbar darauf wurde die Halle für weitere Feste von der Gemeinde gesperrt. In der Folgezeit wurden Überlegungen angestellt, wie man zum einen dem Wunsch der Vereinsvertreter nach einer angemessenen Lokalität für Vereinsfeste nachkommen, zum anderen jedoch auch die berechtigten Interessen der Anlieger vor zu großen Belästigungen berücksichtigen könne. In den sich anschleißenden Zusammenkünften, bei denen die Meinungen mitunter recht hart aneinander prallten, konnte letztendlich keine Lösung gefunden werden, mit der alle Seiten hätten leben können. So beschloss das Gremium im März 2011 unter Anwendung baurechtlicher Möglichkeiten im Rahmen von sogenannten seltenen Ereignissen (mit bis zu 10 Veranstaltungen pro Jahr) eine Nutzungsänderung für die Halle beim Landratsamt zu beantragen. Die Anlieger wollten eine geringere Anzahl von Veranstaltungen sowie sie Einführung einer Sperrstunde, die in der Nutzungsänderung von der Gemeinde beantragte Begrenzung von Musikdarbietungen um 2:00 Uhr erschien einigen Anliegern nicht akzeptabel.

Neben der Nutzungsänderung sind nun noch weitere Maßnahmen vorgesehen: Lärmschutzmaßnahmen (Schallisolierungen) entsprechend den Empfehlungen des Lärmschutzgutachtens (bereits in Angriff genommen), Einbau eines sogenannten Limiters (plombiertes Gerät zur technischen Reduzierung von Schalldrücken über den Grenzwert von 85 dB(A)) und zusätzliche Auflagen für die Veranstalter (z. B. Ende der Musikdarbietungen um 2:00 Uhr, Ende des Festbetriebes um 3:00 Uhr, verschärfte Kontrollen im Umgriff der Festhalle zur Reduzierung der Belästigungen der Anlieger). Überlegungen wurden auch angestellt zur Beruhigung der Schulstraße während der Veranstaltungen, nicht ganz ernst gemeinte Vorschläge wurden in der Walpurgis-Nacht schon visualisiert (Lärmverbotsschilder an den Straßenleuchten).

Mit dem bevorstehenden Frühlingsfest der FFW Waldthurn, das von der Marktgemeinde unter Anwendung geltenden Rechts als Einzelveranstaltung nach § 12 des Gaststättengesetzes genehmigt wurde, sollen nun nach Einbau des Limiters und der Schallschutzisolierungen die ersten Erfahrungen gesammelt werden. Die vorgesehenen Auflagen haben bei den potentiellen Veranstaltern einige Bauchschmerzen verursacht. Aber auch die Anlieger zeigen sich nach ersten Reaktionen nicht zufrieden mit der beabsichtigten Vorgehensweise. Zunächst ist nun die Entscheidung des Landratsamtes, die unter Beteiligung von Fachstellen zustande kommen wird, über den Antrag nach einer Nutzungsänderung abzuwarten. Zu befürchten ist, dass bei den bevorstehenden Veranstaltungen ordnungsrechtliche Institutionen verstärkt bemüht werden.

Die Reaktionen und Befürchtungen der Anlieger sollten nicht bagatellisiert werden. Niemand möchte regelmäßig mit lauter Musik bis zum frühen Morgen belästigt werden, kein Hausbesitzer freut sich über Verunreinigungen auf seinem Grundstück, die ausgelassene Festbesucher allzu oft hinterlassen. Trotzdem sollte es möglich sein, dass mit den auf dem Weg gebrachten Maßnahmen ein tolerables Miteinander eine Chance bekommt.