Sitzung der CSU-Fraktion am 5. Mai 2008 
zur Vorbereitung der Sitzung des Markgemeinderates am 8. Mai 2008
(Pass-Stüberl, Oberbernrieth, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 24.4.2008

  2. Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderäte

  3. Benennung der Fraktionssprecher durch die im Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen

  4. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

  5. Wahl des weiteren Bürgermeisters / der weiteren Bürgermeister

  6. Vereidigung des weiteren / der weiteren Bürgermeister

  7. Bestellung des 1. Bürgermeisters Josef Beimler zum Trauungsstandesbeamten

  8. Festlegung der zu bildenden Ausschüsse, Festlegung der Mitgliederzahlen für die Ausschüsse

  9. Bestellung der Mitglieder für die gebildeten Ausschüsse sowie eines Vertreters für die Schulverbandsversammlung - Bestellung eines Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss

  10. Bestellung eines Jugendbeauftagten/in, Seniorenbeuaftragten/in und eines Partnerschaftsbeauftragten/in

  11. Erlass einer Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat

  12. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

  13. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 24.4.2008

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    keine

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 24.4.2008 wird genehmigt.

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  1. Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderäte

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    Nach Artikel 31 Absatz 4 der Bayerischen Gemeindeordnung sind in der ersten nach der ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form nach der Formel "Ich schöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe" zu vereidigen. Die Eidesformel entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

    Diskussion:
    Keine

    Fazit:
    entfällt

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  1. Benennung der Fraktionssprecher durch die im Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen
    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:
    In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Marktgemeinderates werden die Fraktionssprecher
    durch die im Gremium vertretenen Parteien und Gruppierungen bekannt gegeben.

    Diskussion:
    Für die CSU-Fraktion wird für die Funktion als Fraktionssprecher Dr. Johannes Weig benannt, sein Stellvertreter wird weiterhin Wolfgang Golla sein.

    Fazit:
    Die Benennung wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:
    Nach Artikel 35 Absatz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung ist zumindest ein weiterer Bürgermeister aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen. Ob darüber hinaus ein weiterer Bürgermeister gewählt werden soll, hat der Gemeinderat festzulegen.

    Diskussion:
    Die bisherige Praxis mit der Wahl von zwei weiteren Bürgermeistern hat sich nach Auskunft des 1. Bürgermeisters Josef Beimler bewährt. In der Runde werden keine Einwände dagegen vorgebracht.

    Fazit:
    Die CSU-Fraktion spricht sich für die Wahl von zwei weiteren Bürgermeistern aus. 

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  1. Wahl des weiteren Bürgermeisters / der weiteren Bürgermeister
    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:
    Die Wahl der weiteren Bürgermeister ist gemäß Art 35 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 51 Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung mit Stimmzetteln in
    geheimer Abstimmung durchzuführen. Wenn im Gremium Wahlvorschläge
    gemacht werden, sind die Gemeinderäte nicht an sie gebunden, sie können ihre Stimme jeder wählbarer Person geben.

    Diskussion:
    Die CSU-Fraktion ist für die Wahl zwei weiterer Bürgermeister. Sie selbst wird keinen eigenen Kandidaten für des Amt eines weiteren Bürgermeister benennen.

    Fazit:
    Die CSU-Fraktion wird keine offizielle Empfehlung darüber abgeben, welche Person zur Wahl der weiteren Bürgermeister unterstützt wird.

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  1. Vereidigung des weiteren / der weiteren Bürgermeister
    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    Nach Artikel 37 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte hat der Beamte spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat nach Aufnahme der Amtstätigkeit des Beamten abhält, die gleiche Eidesformel wie unter TOP 2 angegeben zu leisten. 

    Diskussion:
    Keine

    Fazit:
    entfällt

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  1. Bestellung des 1. Bürgermeisters Josef Beimler zum Trauungsstandesbeamten
    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:
    Nach § 3 Absatz 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetz erlischt mit Ablauf einer Amtsperiode die Bestellung des bestellten Bürgermeisters zu Standesbeamten. Durch Beschluss des neuen Marktrats und durch Aushändigung einer neuen Bestellungsurkunde (mit Empfangsbestätigung) muss der Bürgermeister auch nach der erneuten Wiederwahl auf Wunsch und nach Bedarf neu zum Standesbeamten bestellt werden.

    Diskussion:
    In der Vorbesprechung mit den Fraktionssprechern hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass er sehr gerne das Amt eines Trauungsstandesbeamten ausgeübt habe, er würde dies auch weiterhin mit Freude tun.
    Die Bereitschaft des Bürgermeisters zur erneuten Übernahme des Trauungsstandesbeamten wird einhellig begrüßt.

    Fazit:
    Der Bestellung des 1. Bürgermeisters Josef Beimler zum Trauungsstandesbeamten wird zugestimmt.

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  1. Festlegung der zu bildenden Ausschüsse, Festlegung der Mitgliederzahlen für die Ausschüsse
    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:
    Zweck der Ausschüsse ist es, den Gemeinderat zu entlasten. Vorberatenden Ausschüssen kommt keine Entscheidungsbefugnis zu, sie geben Empfehlungen und Vorschläge (in Beschlussform) als Entscheidungsvorlage für den Marktrat ab. Die Mindest- und Höchstzahl der Ausschussmitglieder liegt im Ermessen des Marktrates. In der letzten Periode entschied man sich für zwei Ausschüsse mit jeweils 6 Mitgliedern (Bauausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss). Bei Beibehaltung der bisherigen Praxis würden sowohl nach dem Höchstzahlverfahren (d'Hondt) als auch nach dem Restzahlverfahren
    (Hare/Niemeyer) von den 6 Ausschussmitgliedern der CSU 3, der FWG 1, der SPD 1 und der CWU 1 Sitz zustehen. Die Ausschussmitglieder werden vom Marktrat durch Beschluss festgestellt, der Marktrat ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden. Der 1. Bürgermeister ist gesetzlich zusätzliches Ausschussmitglied, der in der Regel auch den Vorsitz im Ausschuss übernimmt.

    Ob dem 1. Bürgermeister im Rechnungsprüfungsausschuss, falls er zuvor als Ausschussmitglied bestellt wurde, der Vorsitz übertragen wird, hat das Gremium selbst zu beurteilen. Jedenfalls muss für den Rechnungsprüfungsausschuss der Marktrat ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden in öffentlicher Abstimmung festlegen.

    Aufgrund der gesunkenen Schülerzahlen kann der Markt Waldthurn nur mehr einen Vertreter neben dem 1. Bürgermeister in die Schulverbandsversammlung entsenden.

    Diskussion:
    Nach eingehender Diskussion wird die Weiterführung der bisherigen Praxis empfohlen. Demnach soll ein vorberatender Bauausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss mit jeweils 6 Mitgliedern eingerichtet werden. In die Schulverbandsversammlung kann künftig nur noch ein Mitglied des Gremiums entsandt werden.

    Fazit:
    Ein vorberatender Bauausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss sollen gebildet werden.

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  1. Bestellung der Mitglieder für die gebildeten Ausschüsse sowie eines Vertreters für die Schulverbandsversammlung - Bestellung eines Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss
    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:
    siehe Hinweise unter TOP 8

    Diskussion:
    Der CSU-Fraktion stehen jeweils drei Mitglieder in den gebildeten Ausschüssen zu.

    Für den Bauausschuss werden folgende Mitglieder benannt (in Klammer jeweils Stellvertreter): Georg Bocka (Wolfgang Golla), Dr. Nikolaus Globisch (Alois Weig), Hubert Stahl (Maria Greim). Im Rechnungsprüfungsausschuss sollen folgende drei Mitglieder vertreten sein (Stellvertreter in Klammer): Wolfgang Golla (Dr. Nikolaus Globisch), Maria Greim (Alois Weig), Dr. Johannes Weig (Hubert Stahl).

    In die Schulverbandsversammlung soll wie bisher Hubert Stahl entsandt werden. Er ist aufgrund der bisherigen Vertretung in diesem Gremium bestens mit der Materie vertraut, außerdem können seine Erfahrungen als Mitglied des Elternbeirates im Kepler-Gymnasium für diese Funktion sehr nützlich sein.

    Der bisherige Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss (Dr. Johannes Weig) stellt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Fortführung dieser Funktion. In den zurückliegenden sechs Jahren hat sich Max Kick (CWU) engagiert und als Leiter einer Steuerberatungskanzlei mit viel Hintergrundwissen ausgestattet in den Ausschuss eingebracht. Ein entsprechender Vorschlag für die Übertragung des Vorsitzes an Max Kick würde deshalb die Zustimmung der CSU-Fraktion finden.

    Fazit:
    Siehe Vorschläge unter "Diskussion".

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  1. Bestellung eines Jugendbeauftragten/in, Seniorenbeauftragten/in und eines Partnerschaftsbeauftragten/in
    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:
    Nach Artikel 30 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) sollen die Gemeinden dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zu Verfügung stehen. In der konstituierenden Sitzung soll dazu aus der Mitte des Gemeinderates ein/eine Jugendbeauftragter/e bestellt werden. Dieser/e soll die Anliegen der Kinder, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten im Gemeinderat einbringen, vertreten, unterstützen und fördern. Kompetente Unterstützung erhalten die Jugendbeauftragten z. B. durch den Kreisjugendring und das Jugendamt.

    Der/die Seniorenbeauftragte/in soll Ansprechpartner der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sein und sich im Rahmen der Altenhilfe für deren Interessen einsetzen. So könnte er/sie bei Planungen und Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren beratend eingebunden werden.

    Der/die Partnerschaftsbeauftragte/in soll helfen, die Kontakte und guten Beziehungen zur Partnergemeinde Hostau/Tschechien aufrecht zu halten. So ist er/sie bei den Vorbereitungen und Aktionen, die dem partnerschaftlichen Miteinander dienen, einzubeziehen.

    Diskussion:
    Nach eingehender und intensiver Diskussion wurde die Bestellung von Beauftragten zur Unterstützung der 1. Bürgermeisters für sinnvoll erachtet. Für die Jugendbeauftragten würden sich die jüngsten Mitglieder im Gremium anbieten, dies wären Georg Bocka (CSU) und Stefan Grünauer (SPD). Für die Funktion des Seniorenbeauftragten hat Dr. Nikolaus Globisch Interesse signalisiert, als gleichberechtigter Partner käme z. B. Reinhard Wandzioch (FWG) in Betracht. Im Amt eines Partnerschaftsbeauftragten wäre aufgrund der guten Kontakte nach Tschechien und wegen der tschechischen Sprachkenntnisse Uli Völkl (CWU) vorstellbar, Maria Greim (CSU) würde hier gerne mitarbeiten.

    Fazit:
    Der Wunsch des Bürgermeisters nach Bestellung von Jugend-, Senioren- und Partnerschaftsbeauftragten wird unterstützt.

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  1. Erlass einer Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat
    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:
    Die alte Geschäftsordnung endete mit der Wahlperiode des alten Gremiums. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf setzt den aktuellen Musterentwurf des Bayerischen Gemeindetages für kleinere Gemeinden um. Der überwiegende Inhalt der Geschäftsordnung setzt die entsprechende Regelwerke um, insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung. In der Geschäftsordnung sind unter anderem die Zuständigkeiten, der Aufgabenbereich des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters und der Geschäftsgang bei den Sitzungen geregelt.

    Diskussion:
    Hinsichtlich der Beschreibung der Aufgaben des Gemeinderats und des 1. Bürgermeisters gibt es keine Änderungswünsche im vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung. Wie bereits zuvor diskutiert wird die Bildung eines vorbereitenden Bauausschusses und eines Rechnungsprüfungsausschuss in die Geschäftsordnung aufgenommen. In den Angelegenheiten, die sich finanziell auf die Gemeinde auswirken, hat der 1. Bürgermeister mit maximal 1 ‰ des Haushaltsvolumen (= 3.396.- €) Maßnahmen (z. B. Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Stundungen, Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben, Rechtsgeschäfte, Zuschussgewährung etc.) ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats zu ergreifen. In Bauangelegenheiten will der Bürgermeister auf die Möglichkeit verzichten, ohne Zustimmung des Gemeinderats das gemeindliche Einvernehmen für die meisten Bauvorhaben zu erteilen. Auch über Abweichungen von ´Bebauungsplänen soll wie bisher der Gemeinderat entscheiden. Zu den vorgesehenen zwei weiteren Bürgermeistern sollen keine weiteren namentlich zu benennenden Vertreter aus der Mitte des Gremiums Aufgaben eines Bürgermeisters übernehmen, falls gleichzeitig alle drei Bürgermeisters verhindert sein sollten. Die Gemeinderatssitzungen sollten das ganze Jahr über grundsätzlich zu einer festen Uhrzeit beginnen, vorgeschlagen wird 19:30 Uhr. Bisher begannen die "Wintersitzungen" um 19:00 Uhr und die "Sommersitzungen" um 19:30 Uhr. In § 19 Absatz 2 sollte zum ersten Satz folgendes ergänzt werden: "Die Sitzungen finden in der Regel im Sitzungssaal des Rathauses Waldthurn statt." Die Möglichkeit, Sitzungen ausnahmsweise auch außerhalb des Rathauses anzuberaumen, sollte in Anbetracht der zu erwartenden vielen Ortstermine im Rahmen der beschlossenen Dorferneuerung in Waldthurn eröffnet werden. Weitere Anmerkungen zur Geschäftsordnung werden nicht gemacht.

    Fazit:
    Dem Erlass der vorgelegten Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat unter Berücksichtigung der oben genannten Anmerkungen wird zugestimmt.

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  1. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:
    -
    siehe Entwurf der Verwaltung -
    In Umsetzung der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat eine Satzung, in der unter anderem die Zusammensetzung des Gemeinderates (ehrenamtlicher 1. Bürgermeister und 14 ehrenamtliche Mitglieder), die Bestellung von Ausschüssen (vorberatender Bauausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss) und die Entschädigung (15.- € je Sitzung) geregelt sind.

    Diskussion:
    Zum Inhalt der vorgelegten Satzung
    wird kein Diskussionsbedarf gesehen.

    Fazit:
    Der vorgelegten Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird zugestimmz.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

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