Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 24.4.2008
Benennung der Fraktionssprecher durch die im Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen
Wahl des weiteren Bürgermeisters / der weiteren Bürgermeister
Bestellung des 1. Bürgermeisters Josef Beimler zum Trauungsstandesbeamten
Festlegung der zu bildenden Ausschüsse, Festlegung der Mitgliederzahlen für die Ausschüsse
Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte
Grundlage:
-
siehe Protokoll der Niederschrift -
Diskussion:
keine
Fazit:
Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom
24.4.2008 wird genehmigt.
Grundlage:
Nach Artikel 31 Absatz 4 der Bayerischen
Gemeindeordnung sind in der ersten nach der ihrer Berufung stattfindenden
öffentlichen Sitzung in feierlicher Form nach der Formel "Ich schöre Treue
dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des
Freistaates Bayern. Ich schöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schöre, die Rechte der
Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir
Gott helfe" zu vereidigen. Die Eidesformel entfällt für die
Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum
Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.
Diskussion:
Keine
Fazit:
entfällt
Grundlage:
In der konstituierenden Sitzung des neu
gewählten Marktgemeinderates werden die Fraktionssprecher
durch die
im Gremium vertretenen Parteien und Gruppierungen bekannt gegeben.
Diskussion:
Für die CSU-Fraktion wird für die Funktion
als Fraktionssprecher Dr. Johannes Weig benannt, sein Stellvertreter wird
weiterhin Wolfgang Golla sein.
Fazit:
Die Benennung wird zur
Kenntnis genommen.
Grundlage:
Nach Artikel 35 Absatz 1 der Bayerischen
Gemeindeordnung ist zumindest ein weiterer Bürgermeister aus der Mitte des
Gemeinderates zu wählen. Ob darüber hinaus ein weiterer Bürgermeister
gewählt werden soll, hat der Gemeinderat festzulegen.
Diskussion:
Die bisherige Praxis mit der Wahl von zwei
weiteren Bürgermeistern hat sich nach Auskunft des 1. Bürgermeisters Josef
Beimler bewährt. In der Runde werden keine Einwände dagegen vorgebracht.
Fazit:
Die
CSU-Fraktion spricht sich für die Wahl von zwei weiteren Bürgermeistern aus.
Grundlage:
Die Wahl der weiteren Bürgermeister ist gemäß Art
35 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 51 Absatz 3 der Bayerischen
Gemeindeordnung mit Stimmzetteln in
geheimer Abstimmung durchzuführen. Wenn im
Gremium Wahlvorschläge
gemacht werden, sind die
Gemeinderäte nicht an sie gebunden, sie können ihre Stimme jeder wählbarer
Person geben.
Diskussion:
Die CSU-Fraktion ist für die Wahl zwei weiterer Bürgermeister. Sie
selbst wird keinen eigenen Kandidaten für des Amt eines weiteren
Bürgermeister benennen.
Fazit:
Die CSU-Fraktion wird keine offizielle Empfehlung darüber abgeben, welche
Person zur Wahl der weiteren Bürgermeister unterstützt wird.
Grundlage:
Nach
Artikel 37 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte hat der Beamte spätestens
zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat nach Aufnahme der
Amtstätigkeit des Beamten abhält, die gleiche Eidesformel wie unter TOP 2
angegeben zu leisten.
Diskussion:
Keine
Fazit:
entfällt
Grundlage:
Nach § 3
Absatz 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetz erlischt mit
Ablauf einer Amtsperiode die Bestellung des bestellten Bürgermeisters zu
Standesbeamten. Durch Beschluss des neuen Marktrats und durch Aushändigung
einer neuen Bestellungsurkunde (mit Empfangsbestätigung) muss der
Bürgermeister auch nach der erneuten Wiederwahl auf Wunsch und nach Bedarf
neu zum Standesbeamten bestellt werden.
Diskussion:
In der Vorbesprechung mit den Fraktionssprechern hat der Bürgermeister
mitgeteilt, dass er sehr gerne das Amt eines Trauungsstandesbeamten ausgeübt
habe, er würde dies auch weiterhin mit Freude tun.
Die
Bereitschaft des Bürgermeisters zur erneuten Übernahme des
Trauungsstandesbeamten wird einhellig begrüßt.
Fazit:
Der Bestellung des 1. Bürgermeisters Josef Beimler zum
Trauungsstandesbeamten wird zugestimmt.
Grundlage:
Zweck der Ausschüsse ist es, den Gemeinderat
zu entlasten. Vorberatenden Ausschüssen kommt keine Entscheidungsbefugnis
zu, sie geben Empfehlungen und Vorschläge (in Beschlussform) als
Entscheidungsvorlage für den Marktrat ab. Die Mindest- und Höchstzahl der
Ausschussmitglieder liegt im Ermessen des Marktrates. In der letzten Periode
entschied man sich für zwei Ausschüsse mit jeweils 6 Mitgliedern
(Bauausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss). Bei Beibehaltung der bisherigen
Praxis würden sowohl nach dem Höchstzahlverfahren (d'Hondt) als auch nach
dem Restzahlverfahren
(Hare/Niemeyer) von den 6
Ausschussmitgliedern der CSU 3, der FWG 1, der SPD 1 und der CWU 1 Sitz
zustehen. Die Ausschussmitglieder werden vom Marktrat durch Beschluss
festgestellt, der Marktrat ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen
gebunden. Der 1. Bürgermeister ist gesetzlich zusätzliches
Ausschussmitglied, der in der Regel auch den Vorsitz im Ausschuss übernimmt.
Ob dem 1. Bürgermeister im Rechnungsprüfungsausschuss, falls er zuvor als Ausschussmitglied bestellt wurde, der Vorsitz übertragen wird, hat das Gremium selbst zu beurteilen. Jedenfalls muss für den Rechnungsprüfungsausschuss der Marktrat ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden in öffentlicher Abstimmung festlegen.
Aufgrund der gesunkenen Schülerzahlen kann der Markt Waldthurn nur mehr einen Vertreter neben dem 1. Bürgermeister in die Schulverbandsversammlung entsenden.
Diskussion:
Nach eingehender Diskussion wird die Weiterführung der bisherigen
Praxis empfohlen. Demnach soll ein vorberatender Bauausschuss und ein
Rechnungsprüfungsausschuss mit jeweils 6 Mitgliedern eingerichtet werden. In
die Schulverbandsversammlung kann künftig nur noch ein Mitglied des Gremiums
entsandt werden.
Fazit:
Ein vorberatender Bauausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss sollen
gebildet werden.
Grundlage:
siehe Hinweise unter
TOP 8
Diskussion:
Der
CSU-Fraktion stehen jeweils drei Mitglieder in den gebildeten Ausschüssen
zu.
Für den Bauausschuss werden folgende Mitglieder benannt (in Klammer jeweils Stellvertreter): Georg Bocka (Wolfgang Golla), Dr. Nikolaus Globisch (Alois Weig), Hubert Stahl (Maria Greim). Im Rechnungsprüfungsausschuss sollen folgende drei Mitglieder vertreten sein (Stellvertreter in Klammer): Wolfgang Golla (Dr. Nikolaus Globisch), Maria Greim (Alois Weig), Dr. Johannes Weig (Hubert Stahl).
In die Schulverbandsversammlung soll wie bisher Hubert Stahl entsandt werden. Er ist aufgrund der bisherigen Vertretung in diesem Gremium bestens mit der Materie vertraut, außerdem können seine Erfahrungen als Mitglied des Elternbeirates im Kepler-Gymnasium für diese Funktion sehr nützlich sein.
Der bisherige Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss (Dr. Johannes Weig) stellt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Fortführung dieser Funktion. In den zurückliegenden sechs Jahren hat sich Max Kick (CWU) engagiert und als Leiter einer Steuerberatungskanzlei mit viel Hintergrundwissen ausgestattet in den Ausschuss eingebracht. Ein entsprechender Vorschlag für die Übertragung des Vorsitzes an Max Kick würde deshalb die Zustimmung der CSU-Fraktion finden.
Fazit:
Siehe Vorschläge unter "Diskussion".
Grundlage:
Nach Artikel 30 des Gesetzes zur
Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) sollen die Gemeinden dafür sorgen, dass
in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und
Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zu Verfügung
stehen. In der konstituierenden Sitzung soll dazu aus der Mitte des
Gemeinderates ein/eine Jugendbeauftragter/e bestellt werden. Dieser/e soll
die Anliegen der Kinder, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten im
Gemeinderat einbringen, vertreten, unterstützen und fördern. Kompetente
Unterstützung erhalten die Jugendbeauftragten z. B. durch den
Kreisjugendring und das Jugendamt.
Der/die Seniorenbeauftragte/in soll Ansprechpartner der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sein und sich im Rahmen der Altenhilfe für deren Interessen einsetzen. So könnte er/sie bei Planungen und Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren beratend eingebunden werden.
Der/die Partnerschaftsbeauftragte/in soll helfen, die Kontakte und guten Beziehungen zur Partnergemeinde Hostau/Tschechien aufrecht zu halten. So ist er/sie bei den Vorbereitungen und Aktionen, die dem partnerschaftlichen Miteinander dienen, einzubeziehen.
Diskussion:
Nach
eingehender und intensiver Diskussion wurde die Bestellung von Beauftragten
zur Unterstützung der 1. Bürgermeisters für sinnvoll erachtet. Für die
Jugendbeauftragten würden sich die jüngsten Mitglieder im Gremium anbieten,
dies wären Georg Bocka (CSU) und Stefan Grünauer (SPD). Für die Funktion des
Seniorenbeauftragten hat Dr. Nikolaus Globisch Interesse signalisiert, als
gleichberechtigter Partner käme z. B. Reinhard Wandzioch (FWG) in Betracht.
Im Amt eines Partnerschaftsbeauftragten wäre aufgrund der guten Kontakte
nach Tschechien und wegen der tschechischen Sprachkenntnisse Uli Völkl (CWU)
vorstellbar, Maria Greim (CSU) würde hier gerne mitarbeiten.
Fazit:
Der Wunsch des Bürgermeisters nach Bestellung von Jugend-, Senioren- und
Partnerschaftsbeauftragten wird unterstützt.
Grundlage:
Die alte
Geschäftsordnung endete mit der Wahlperiode des alten Gremiums. Der von der
Verwaltung vorgelegte Entwurf setzt den aktuellen Musterentwurf des
Bayerischen Gemeindetages für kleinere Gemeinden
um. Der überwiegende Inhalt
der Geschäftsordnung setzt die entsprechende Regelwerke um, insbesondere die
Bayerische Gemeindeordnung. In der Geschäftsordnung sind unter anderem die
Zuständigkeiten, der Aufgabenbereich des Gemeinderates, der Ausschüsse und
des Bürgermeisters und der Geschäftsgang bei den Sitzungen geregelt.
Diskussion:
Hinsichtlich der Beschreibung der Aufgaben des Gemeinderats und des 1.
Bürgermeisters gibt es keine Änderungswünsche im vorgelegten Entwurf der
Geschäftsordnung. Wie bereits zuvor diskutiert wird die Bildung eines
vorbereitenden Bauausschusses und eines Rechnungsprüfungsausschuss in die
Geschäftsordnung aufgenommen. In den Angelegenheiten, die sich finanziell
auf die Gemeinde auswirken, hat der 1. Bürgermeister mit maximal 1 ‰ des
Haushaltsvolumen (= 3.396.- €) Maßnahmen (z. B. Bewirtschaftung von
Haushaltsmitteln, Stundungen, Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben,
Rechtsgeschäfte, Zuschussgewährung etc.) ohne vorherige Zustimmung des
Gemeinderats zu ergreifen. In Bauangelegenheiten will der Bürgermeister auf
die Möglichkeit verzichten, ohne Zustimmung des
Gemeinderats das gemeindliche Einvernehmen für die meisten Bauvorhaben zu
erteilen. Auch über Abweichungen von ´Bebauungsplänen soll wie bisher der
Gemeinderat entscheiden. Zu den vorgesehenen zwei weiteren Bürgermeistern
sollen keine weiteren namentlich zu benennenden Vertreter aus der Mitte des
Gremiums Aufgaben eines Bürgermeisters übernehmen, falls gleichzeitig alle
drei Bürgermeisters verhindert sein sollten. Die Gemeinderatssitzungen
sollten das ganze Jahr über grundsätzlich zu einer festen Uhrzeit beginnen,
vorgeschlagen wird 19:30 Uhr. Bisher begannen die "Wintersitzungen" um 19:00
Uhr und die "Sommersitzungen" um 19:30 Uhr. In § 19 Absatz 2 sollte zum
ersten Satz folgendes ergänzt werden: "Die Sitzungen finden
in der Regel im
Sitzungssaal des Rathauses Waldthurn statt." Die Möglichkeit, Sitzungen
ausnahmsweise auch außerhalb des Rathauses anzuberaumen, sollte in
Anbetracht der zu erwartenden vielen Ortstermine im Rahmen der beschlossenen
Dorferneuerung in Waldthurn eröffnet werden. Weitere Anmerkungen zur
Geschäftsordnung werden nicht gemacht.
Fazit:
Dem Erlass der vorgelegten
Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat unter Berücksichtigung der oben
genannten Anmerkungen wird zugestimmt.
Grundlage:
- siehe Entwurf der Verwaltung -
In Umsetzung der
Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat eine Satzung, in der
unter anderem die Zusammensetzung des Gemeinderates (ehrenamtlicher 1.
Bürgermeister und 14 ehrenamtliche Mitglieder), die Bestellung von
Ausschüssen (vorberatender Bauausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss) und die
Entschädigung (15.- € je Sitzung) geregelt sind.
Diskussion:
Zum Inhalt der vorgelegten Satzung
wird kein
Diskussionsbedarf gesehen.
Fazit:
Der vorgelegten Satzung zur Regelung von
Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird zugestimmz.
Auf das Glückwünschschreiben des Bayerischen Innenministers
Joachim Herrmann an die gewählten Marktgemeinderäte wird hingewiesen.
Auftaktveranstaltung zur Dorferneuerung Waldthurn mit einer Baumpflanzaktion am 7. Mai 2008 um 11:00 Uhr an der Grundschule, anschließend erfolgt eine Baumpflanzung in der Partnerstadt Hostau/Tschechien.