Sitzung der CSU-Fraktion am 23. Juni 2008 
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 26. Juni 2008
(Gasthaus Kühnhauser, Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.5.2008

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.5.2008 bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Fortführung der Verbesserungsmaßnahmen auf der Kläranlage - Sanierung des Tropfkörpers

  4. Mitfinanzierung der offenen Ganztagsschule an der Hauptschule Vohenstrauß für 2008/2009

  5. Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der TG Albersrieth wegen Errichtung des Dorftreffs

  6. Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der TG Albersrieth wegen Gestaltung des Dorfplatzes

  7. Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der TG Albersrieth wegen Straßenausbau im Bereich des Dorfplatzes

  8. Wiederherstellung eines Stromanschlusses für den Dorftreff mit Feuerwehrhaus

  9. Ergänzung einer Straßenleuchte für den Bereich Dorftreff/Feuerwehrhaus sowie Erneuerung der bereits vorhandenen zwei Straßenleuchten mit Umstellung auf Energiesparlampen

  10. Umstellung der Straßenleuchten im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße von der Staatsstraße in Albersrieth in Richtung Remmelberg auf Energiesparlampen

  11. Antrag des Caritasverbandes Weiden-Neustadt auf Bezuschussung des Sonnenzuges 2008

  12. Antrag Georg und Josef Völkl, Lennesrieth 13, auf Genehmigung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf FlNr. 360 und 361 der Gemarkung Lennesrieth

  13. Beteiligung am Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden" mit der Ortschaft Spielberg

  14. Vereinbarung der Landkreisgemeinden mit dem Tierschutzverein Weiden über die Pauschalierung der Kosten für Fundtiere - Erhöhung der Kostenpauschale

  15. Errichtung eines Rechenhauses auf der Kläranlage Albersrieth - mögliche Ausführungsalternativen - Festlegung der Bauausführung

  16. Neuverpachtung des Gemeindegrundstücks FlNr. 155 der Gemarkung Lennesrieth

  17. Antrag Alfred Bock, München, auf Entfernung des Ahornbaums bei seinem Anwesen in Oberbernrieth wegen Bruchgefahr

  18. Antrag eines Vorführmulchgerätes für den Bauhof

  19. Neuherstellung des Waldweges im Bereich Fahrenberg anstatt der bereits beschlossenen Wegebaumaßnahme Ellerzhof

  20. Bauanträge

  21. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.5.2008
    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 29.5.2008 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.5.2008 bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist
    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    Zur Umschuldung von Darlehen konnten mit den örtlichen Banken günstigere
    Bedingungen vereinbart werden.

    Diskussion:
    Keine

    Fazit:
    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.5.2008  wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Fortführung der Verbesserungsmaßnahmen auf der Kläranlage - Sanierung des Tropfkörpers
    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben der Ing.-Büros
    Zwick vom 29.5.2008 -
    Zur Diskussion stehen die Sanierung der maschinellen Ausrüstung des Tropfkörpers und die Behandlung der Mischwassermenge.
    Im einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
    - Erneuerung der beiden Tropfkörperpumpen
    - Erneuerung des Drehverteilers
    - Erneuerung der Rücknahmeeinrichtung aus dem Nachklärbecken
    - Erneuerung der Entnahmeeinrichtung für Überschussklärschlamm im Bereich des Pumpensumpfes
    - Erneuerung der Einrichtung zur Rückführung des Feinschlammes aus der Vorklärung im Bereich des Pumpensumpfes
    - Erneuerung des Kopfes der Schlammsteigrohre und der Luftleitung zum Kompressor
    Zwei Firmen wurden angeschrieben, um ein Angebot zur Durchführung oben genannter Maßnahmen anzubieten. Die durch das Ingenieurbüro Zwick geprüften Preise belaufen sich bei der Firma Schreiber auf rund 43.000.- €, das andere Angebot liegt bei rund 78.000.- € . Die Angebotsunterschiede sind teilweise durch andere Baumaterialen (Edelstahl statt Stahlverzinkungen) bedingt.


    Das neue Tor an der Kläranlage - nun folgen noch die Restarbeiten an der Technik

    Diskussion:
    Wenn auch die Angebote nicht ganz vergleichbar sind, so wird der günstigeren Variante (Firma Schreiber) der Vorzug gegeben. Stahlverzinkungen für die notwendigen Teile
    sorgen für eine ausreichend lange Betriebsdauer von 20 bis 25 Jahre. Die Angebotsunterlagen wurden vom Ingenieurbüro Zwick fachlich geprüft, eine Bauausführung in Edelstahl wurde hierbei nicht gefordert.

    Fazit:
    Zur Fortführung der Verbesserungsmaßnahmen auf der Kläranlage soll die Firma Schreiber die vom Ingenieurbüro aufgeführten Arbeiten übernehmen.

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  1. Mitfinanzierung der offenen Ganztagsschule an der Hauptschule Vohenstrauß für 2008/2009
    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben der Stadt Vohenstrauß vom 28.5.2008 und Vorlagen der Verwaltung -
    Auf Grund der guten Erfahrungen mit dem Angebot einer Offenen Ganztagsschule an der Hauptschule Vohenstrauß möchte die Stadt Vohenstrauß als Sachaufwandsträger die Einrichtung auch im kommenden Schuljahr weiterführen. Träger der Maßnahme soll wie bisher die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) sein. Damit der Staat seinen Förderanteil leistet, muss für Kinder, die das Angebot nutzen wollen, eine Mitfinanzierungserklärung durch die betroffenen Gemeinden abgegeben werden, anderenfalls wären sie vom Förderangebot ausgeschlossen.
    Für das laufende Schuljahr 2007/2008 hatte der Markt bereits die Übernahme des Mitfinanzierungsanteil von je 565,35 € je Schüler für insgesamt drei Schüler gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 28.6.2007 zugesagt (siehe Auszug aus Beschlussprotokoll in der Vorlage der Verwaltung). Der Kostenanteil pro Schüler soll sich nicht ändern, bislang liegen vier Anmeldungen vor. Eine rechtliche Verpflichtung zur Beteiligung der Kommunen am Projekt besteht grundsätzlich nicht, Aspekte der finanziellen Leistungsfähigkeit wären ebenso zu beachten wie die Prüfung des Bedarfs anhand der sozialen Situation eines jeden Kindes. Im Hinblick auf die verbesserten Bildungschancen für die betroffenen Kinder durch eine angepasste Förderung wurde bislang auf eine Beachtung der zuletzt genannten Aspekte verzichtet. Darüber hinaus müssen auch die Eltern einen substantiellen Beitrag zur Finanzierung des Angebotes leisten.

    Diskussion:
    Wenn auch kein Rechtsanspruch der Träger der Einrichtung auf Förderung durch die Kommunen besteht, so wird das Angebot der Offenen Ganztagsschule an der Hauptschule Vohenstrauß begrüßt. Der Beitrag der Kommune richtet sich auch nach deren finanziellen Leistungsfähigkeit, die derzeit für die gemeldeten vier Schüler aus der Marktgemeinde Waldthurn eine Förderung im bisherigen Umfang auch für das Schuljahr 2008/2009 zulässt. Grundsätzlich sollten jedoch in Erwartung einer steigenden Nachfrage nach einer ganztägigen Betreuung Überlegungen entwickelt werden, ob nicht Förderrichtlinien durch die Kommune erarbeitet werden sollten, die
    die Einkommensverhältnisse der Erziehungsberechtigten berücksichtigt.

    Fazit:
    Zur Mitfinanzierung der Offenen Ganztagsschule an der Hauptschule Vohenstrauß wird sich die Marktgemeinde Waldthurn auch im kommenden Schuljahr 2008/2009 beteiligen.

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  1. Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der TG Albersrieth wegen Errichtung des Dorftreffs
    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:
    - siehe Entwurf der Vereinbarung zwischen der TG Albersrieth und dem Markt Waldthurn -
    Für den Dorftreff sind Gesamtkosten in Höhe von 117.000.- € kalkuliert, die TG Albersrieth übernimmt davon 50 % (58.500.- €). Freiwillige Arbeits- und Sachleistungen (einschl. Sachspenden) von Vereins- und Gemeindeangehörigen können bis zu 60 % des Betrages, der bei Vergabe an ein Unternehmen zu bezahlen wäre, als zuwendungsfähige Kosten berücksichtigt werden. Die Gemeinde führt als Bauträger die Maßnahme bis Ende 2008 zum Abschluss. Die TG Albersrieth überweist anteilige Abschläge zu den angefallenen Kosten, den Rest nach Vorlage des Verwendungsnachweises.


    Dorftreff (mit Feuerwehrhaus, rechts im Bild) in Albersrieth: Maurerarbeiten abgeschlossen

    Diskussion:
    Die Möglichkeit von Abschlagszahlungen durch die TG Albersrieth wird begrüßt, die Belastung der Vorfinanzierung durch den Bauträger (Marktgemeinde Waldthurn) wird dadurch gemildert. Durch die Eigenleistungen wird sich der Gemeindeanteil noch spürbar vermindern lassen. Im übrigen war die Höhe der Gesamtkosten schon in der vorausgegangenen Sitzung dem Gremium bei der Vergabe der Gewerke bekannt gworden.

    Fazit:
    Die vorgelegte Kostenvereinbarung kann mit der TG Albersrieth abgeschlossen werden.

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  1. Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der TG Albersrieth wegen Gestaltung des Dorfplatzes
    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:
    - siehe Entwurf der Vereinbarung zwischen der TG Albersrieth und dem Markt Waldthurn -
    Für die Gestaltung des Dorfplatzes und für die gesamten Straßenausbauten (siehe unter TOP 7) sind Gesamtkosten in Höhe von 150.000.- € kalkuliert, die TG Albersrieth übernimmt davon 50 % 75.000.- €. Die anfallenden Kosten werden von der TG Albersrieth übernommen, der Anteil der Kommune wird nach Abschluss der Maßnahme fällig.


    Dorfplatz in Albersrieth soll mit Mitteln der Dorferneuerung umgestaltet werden

    Diskussion:
    Der Umfang der Arbeiten am Dorfplatz und die Ausführung der Straßenbaumaßnahmen wurden im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Stellen (Vertreter der Marktgemeinde, der TG Albersrieth und des Amtes für Ländliche Entwicklung) zusammengefasst. Die entsprechenden Planskizzen und Beschreibungen der anfallenden Maßnahmen (z.B. Entsiegelungen am Dorfplatz, verbesserte Wasserführung, Bepflanzungen, Vermessungsarbeiten, Oberbauverstärkung) konnte das Amt für Ländliche Entwicklung noch nicht vorlegen. An den nach Abzug der Förderung verbleibenden Kosten der Straßenbaumaßnahmen für die Marktgemeinde haben sich die anliegenden Grundstückseigentümer unter Hinweis auf geltendes Satzungsrecht
    zu beteiligen. Nach Durchführung der in der Vereinbarung aufgelisteten Maßnahmen kann zum Jahresende 2008 die Dorferneuerung Albersrieth weitgehend zum Abschluss gebracht werden.

    Fazit:
    Der Kostenvereinbarung mit der TG Albersrieth wird zugestimmt.

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  1. Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der TG Albersrieth wegen Straßenausbau im Bereich des Dorfplatzes
    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:
    - siehe Entwurf der Vereinbarung zwischen der TG Albersrieth und dem Markt Waldthurn -
    - siehe Anmerkungen unter TOP 6 -


    Letzte Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung Albersrieth: restlicher Ausbau der Dorfstraße

    Diskussion:
    -
    siehe Anmerkungen unter TOP 6 -

    Fazit:
    Der Kostenvereinbarung mit der TG Albersrieth wird zugestimmt.

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  1. Wiederherstellung eines Stromanschlusses für den Dorftreff mit Feuerwehrhaus
    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Angebot der Firma E.ON Bayern -
    Die Wiedermontagekosten belaufen sich auf 692,40 Euro.

    Diskussion:
    Die Wiederherstellung eines Stromanschlusses für den Dorftreff mit Feuerwehrhaus ist notwendig. Das Angebot der Firma E.ON wird als sehr günstig empfunden, intensive Verhandlungen waren dem Angebot vorausgegangen.

    Fazit:
    Das Angebot der Firma E.ON mit der genannten Angebotssumme zur Wiederherstellung eines Stromanschlusses für den Dorftreff mit Feuerwehrhaus wird angenommen.

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  1. Ergänzung einer Straßenleuchte für den Bereich Dorftreff/Feuerwehrhaus sowie Erneuerung der bereits vorhandenen zwei Straßenleuchten mit Umstellung auf Energiesparlampen
    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:
    -
    siehe Angebot der Firma E.ON (einschließlich Planskizze) -
    Im Bereich des Dorftreffs/Feuerwehrhauses soll noch eine Brennstelle errichtet werden, zwei bestehende Straßenleuchten im Dorfplatz sollen
    komplett ersetzt werden. Die Kosten für die drei Brennstellen würden sich auf 3.727,41 Euro belaufen.


    Straßenleuchten sollen auf energiesparendes Gelblicht umgestellt werden

    Diskussion:
    Die Errichtung einer weiteren Straßenlampe unmittelbar am Dorftreff/Feuerwehrhaus wird als notwendig empfunden, der Komplettaustausch der bestehenden beiden Straßenleuchten im Bereich des Dorfzentrums allerdings nicht. Hier würde nach einhelliger Auffassung die Umstellung auf Energiesparlampen unter Belassung des Mastes ausreichen.

    Fazit:
    Das Angebot der Firma E.ON wird unter Berücksichtigung der aufgeführten Einschränkungen (neue Straßenleuchte mit Energiesparlampe nur am Dorftreff/Feuerwehrhaus; keine Kompletterneuerung von zwei vorhandenen Leuchen, hier lediglich Umstellung auf Energiesparlampen) angenommen.

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  1. Umstellung der Straßenleuchten im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße von der Staatsstraße in Albersrieth in Richtung Remmelberg auf Energiesparlampen
    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:
    - siehe Angebot der Firma E.ON (einschließlich Planskizze) -
    Die Umstellung von sieben Straßenleuchten auf Energiesparlampen würde 2.073,75 Euro kosten. 

    Diskussion:
    Nach einem früheren Grundsatzbeschluss des Gremiums sollen die Straßenleuchten im Gemeindegebiet Zug um Zug auf Energiesparlampen umgestellt werden, bislang wurde dies im Bereich der Bernriether Straße in Waldthurn im Rahmen des Neubaus realisiert. Nun bietet sich durch die Straßenbaumaßnahmen in Albersrieth eine Umstellung im Bereich der Dorfstraßen an. Mit Ausnahme des Siedlungsgebietes wäre dann die Umstellung in Albersrieth abgeschlossen.

    Fazit:
    Die flächendeckende Umstellung auf Energiesparlampen im Dorfgebiet wird unter Beachtung des Angebotes der Firma E.ON befürwortet.

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  1. Antrag des Caritasverbandes Weiden-Neustadt auf Bezuschussung des Sonnenzuges 2008
    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:
    -
    siehe Schreiben des Caritasverbandes vom 27. Mai 2008 -
    Der 34. Sonnenzug führt die Teilnehmer (rund 600 Behinderte und Senioren) am 28.6.2008 nach Ansbach. Eine professionelle Betreuung wird durch mitreisende Ärzte, Schwestern und dem Malteser Hilfsdienst gewährleistet. Die Finanzierung übernimmt der Caritas-Verband Weiden-Neustadt, rund 1/3 der Kosten haben die Teilnehmer zu tragen. Für die Restkosten bittet der Caritasverband um großzügige Spenden (auf Konto-Nummer 109 751 bei der Stadtsparkasse Weiden, BLZ 753 500 00).

    Diskussion:
    Freiwillige Leistungen, dazu zählen auch Spenden, werden von der Marktgemeinde wegen der Bemerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zu den Haushaltsplänen sehr kritisch unter die Lupe genommen. An dieser Stelle darf auf die bisherige „Spendenpraxis“ der Gemeinde hingewiesen werden. Demnach werden nur Aktionen und Initiativen unterstützt, die eine überwiegenden Bezug zum Gemeindegebiet haben (z.B. Zuschuss für Aufenthalt einer Waldthurner Grundschulklasse im Schullandheim).

    Fazit:
    Der Antrag auf Bezuschussung wird abgelehnt.

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  1. Antrag Georg und Josef Völkl, Lennesrieth 13, auf Genehmigung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf FlNr. 360 und 361 der Gemarkung Lennesrieth
    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Antrag von Georg und Josef Völkl vom 10.6.2008 und Stellungnahme der Verwaltung -
     
    Die Antragsteller planen die Errichtung eine Freiflächenanlage in der Nähe des gemeindlichen Tiefbrunnens an der Straße zwischen Lennesrieth und Irlhof. Unterlagen wie Pläne oder Baubeschreibungen liegen dem Antrag nicht bei. Nach der Bayerischen Bauordnung sind Photovoltaik-Anlagen als Freiflächenanlage bis zu einer Höhe von bis zu drei Meter und einer Gesamtlänge von bis zu neun Meter von einer förmlichen Baugenehmigung befreit. Die genannten Maßzahlen dürften wohl weit überschritten werden, so dass an der Vorlage eines kompletten Bauantrages kein Weg vorbeiführen dürfte. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt) kann bei größeren Anlagen sogar die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange (z.B. Untere Naturschutzbehörde etc.) verlangt werden.

          
    Wasserschutzgebiet am gemeindlichen Tiefbrunnen: hier soll auf einer Fläche von rund 40 Tagwerk ein Solarpark entstehen (Bild rechts: Solarpark in Pocking (Bild: Martin Bucher / www.martin-bucher.de))

    Diskussion:
    Nach Recherchen im Internet können seit 2004 nach Änderung des EEG (Energie-Einspeisungs-Gesetz) auch Freiflächenanlagen mit einer Leistung von über 100 kW gefördert werden.
    Durchschnittlich werden pro Megawatt Leistung rund 3 Hektar Land benötigt. Für Freiflächenanlagen ist grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, insofern bleibt im Gegensatz zu den Windparks der Genehmigungsvorbehalt bei der Kommune, womit auch die Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet ist. Eine mehrere Hektar große Fläche, zugedeckt mit Photovoltaikelementen, beeinflusst unbestritten das Landschaftsbild. Im Kern der Diskussion geht es vor allem um den Konflikt zwischen der Förderung regenerativer Energien zur Verbesserung der CO2-Bilanz (globaler Betrachtungsansatz) und den Auswirkungen auf das Landschaftsbild (lokaler Betrachtungsansatz). Diese Gegensätze unter einen Hut zu bringen, erfordert eine offene Diskussion unter allen Beteiligten, ein Beispiel dazu ist die laufende Debatte um die Errichtung von Windkraftanlagen. Ein Denken nach dem Floriansprinzip erscheint wenig hilfreich. In der Diskussion wurde bemängelt, dass neben der kurz gehaltenen Anfrage der Antragsteller überhaupt keine Informationen über die Größe und die Art der Anlage vorliegen. Unklar ist die baurechtliche Seite: ist ein qualifizierter Bebauungsplan unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z.B. Naturschutz, Wasserrecht, Landwirtschaft) notwendig oder reicht ein vereinfachtes Verfahren aus. Letztendlich wird der Gemeinderat über die Anfrage bzw. den Antrag entscheiden müssen, ob er für oder gegen die Errichtung einer Freiflächenanlage am angedachten Standort ist. Eine Stellungnahme zur Anfrage ohne Möglichkeit, zumindest kurzfristig weitere Informationen über das Projekt zu erhalten, kann vom Gemeinderat nicht abverlangt werden. Einhellig wird daher empfohlen, kurzfristig einen Ortstermin mit Vertretern zumindest der wichtigsten Fachstellen (Untere Naturschutzbehörde, Kreisbauamt), den Antragstellern und dem Marktgemeinderat anzuberaumen. Die Entscheidung über die Anfrage könnte dann in einer außerordentlichen Sitzung des Gremiums getroffen werden.

    Fazit:
    Die Entscheidung über die Anfrage wird vertagt. Weitere Informationen zum Projekt sollen beschafft werden, eine Behandlung der Anfrage könnte dann ggf. auch über eine außerordentliche Sitzung des Gremiums erfolgen.

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  1. Beteiligung am Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden" mit der Ortschaft Spielberg
    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben des Landratsamtes vom 18.4.2008 -
    Durch das Bayerische Landwirtschaftsministerium wurde der 23. Bundeswettbewerb 2008 - 2010 aufgerufen. Der Wettbewerb beginnt mit dem Kreisentscheid im Jahre 2008. Beim letzten Wettbewerb erreichte die Ortschaft Ottenrieth als erstplatzierte Ortschaft im Landkreis (Ortschaften unter 600 Einwohner) eine Bronzemedaille auf Bezirksebene. Die Teilnahme einer Ortschaft am Wettbewerb soll bis 20. Juni 2008 beim Landratsamt gemeldet werden.


    Spielberg: Nimmt am Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" teil

    Diskussion:
    Der Bürgermeister hat mit Vertretern der Ortschaft Spielberg gesprochen, große Begeisterung sei angesichts der dazu notwendigen Verschönerungsarbeiten nicht ausgebrochen. Trotzdem soll in Fortführung der guten Tradition, die einigen Ortsteilen von Waldthurn beachtliche Auszeichnungen auch auf überregionaler Ebene einbrachten, die Teilnahme am neuen Wettbewerb in Angriff genommen werden.

    Fazit:
    Die Teilnahme der Ortschaft Spielberg am Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden" wird befürwortet.

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  1. Vereinbarung der Landkreisgemeinden mit dem Tierschutzverein Weiden über die Pauschalierung der Kosten für Fundtiere - Erhöhung der Kostenpauschale
    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung (E-Mail des Bürgermeisters der Stadt Neustadt an die Gemeinden im Landkreis mit anhängender Tabelle "Berechnung des Vertragsentgeltes") -
    Die im Jahre 2006 mit dem Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V. geschlossene Vereinbarung sah eine Pauschalierung für die Kosten von Fundtieren, für die grundsätzlich die Gemeinden zuständig sind, in Höhe von 0,07 € je Einwohner vor. Wegen der gestiegenen Kosten wurde nun eine Erhöhung auf 0,09 € (2009) beantragt, der Vertrag war vorsorglich zum 31.12.2008 gekündigt worden. Für Waldthurn wären statt 148, 54 € (2008) dann 190,98 € (2009) als Vertragsentgelt an den Tierschutzverein, der ja Tierheime zur Unterbringung der Fundtiere unterhält, zu bezahlen. Eine weitere Erhöhung wäre für 2010 (0,10 € je Einwohner = 212,20 € Gesamtkosten für Waldthurn) und für 2011 (0,11 € je Einwohner = 233,42 € Gesamtkosten für Waldthurn) vorgesehen. Die Alternative zum Vertrag wäre die Einzelabrechnung der tatsächlichen Kosten bei Auffinden eines Tieres.


    Tierheim in Weiden

    Diskussion:
    Die vorgeschlagene Erhöhung der Kostenpauschale, die für 2009 um 42.- € auf dann 191.- € insgesamt steigen würden, wird als akzeptabel angesehen, ebenso die weitere Anpassung in den Jahren 2010 und 2011. Die Frage nach der Zahl von Fundtieren in Waldthurn in den letzten Jahren konnte nicht genau beantwortet werden, einige seien es aber gewesen. Bei Durchsicht der Tabelle "Berechnung des Vertragsentgeltes" fällt auf, dass sich die Pauschalsumme von 0,05 € je Einwohner (2006) auf 0,11 € je Einwohner (2011) innerhalb von 5 Jahren fast verdoppeln wird (im Jahre 2006 zahlte Waldthurn 106,10 Euro, im Jahr 2011 werden dies 233,42 Euro sein). Trotzdem dürfte man mit einer Kostenpauschalierung geringere finanzielle Aufwendungen haben als mit einer anlassbezogenen Abrechnung.

    Fazit:
    Der Erhöhung der Kostenpauschale wird zugestimmt. 

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  1. Errichtung eines Rechenhauses auf der Kläranlage Albersrieth - mögliche Ausführungsalternativen - Festlegung der Bauausführung
    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung -
    Für die Kläranlage Albersrieth wurde mittels Beschluss des Gremiums vom 6.3.2008 der Ankauf eines neuen Feinrechens und die Einhausung des Rechens beschlossen. Im Haushalt sind dafür maximal 40.000.- € eingeplant und in der aktuellen Genührenkalkulation bereits mit berücksichtigt. Der Rechen ist bereits bestellt und soll Mitte bis Ende September 2008 ausgeliefert werden. Für die Einhausung soll nach den Wünschen des Gremiums aus gestalterischen Gründen ein Satteldach verwendet werden. Für die Bauausführung sind mehrere Alternativen denkbar: die Verwendung einer Beton-Fertiggarage mit Satteldach (12.300.- €) zuzüglich Dämmung, Außenputz und Fliesenarbeiten oder die Herstellung in Holzständerbauweise (z. B. durch die Firma Riedl, Angebot: 9.160,92 €). Bei der letztgenannten Alternative könnte noch ein Fenster im Rechenhaus vorgesehen werden. Für beide Varianten wären vom Markt die Bodenplatte und die Dacheindeckung in Eigenregie auszuführen.


    Am Vorklärbecken (links) wird ein automatischer Rechen eingebaut

    Diskussion:
    Der Angebotspreis spricht für die Holzständerbauweise. Die Bedenken des Klärwärters (Feuchtigkeitsschäden, Befall mit tierischen Schädlingen) erscheinen nach den ergänzenden Erläuterungen der Fa. Riedl (spezielle Maßnahmen zur Verhinderung von Feuchtigkeit) ausgeräumt.

    Fazit:
    Dem günstigeren Angebot in Holzständerbauweise wird der Vorzug gegeben.

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  1. Neuverpachtung des Gemeindegrundstücks FlNr. 155 der Gemarkung Lennesrieth
    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:
    Das bisherige Pachtverhältnis endet zum 30.6.2008. Nach einem Beschluss des Gremiums vom 26.7.2007 soll die Neuverpachtung der 5143 qm großen Wiesenfläche öffentlich (über Tagespresse und Aushang im Schaukasten am Rathaus) ausgeschrieben werden, dies ist nun geschehen (siehe auch Protokoll der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.5.2008). Die Vergabe kann nun erfolgen.
    Bei der Vorbesprechung der Fraktionssprecher mit dem Bürgermeister am 23.6.2008 wurden die eingegangenen zwei Angebote, vorgelegt in verschlossenen Umschlägen, geöffnet. Das Angebot von Josef Pühler, Grubmühle, ist mit 132.- € Pachtzins um 2.- € höher als das Angebot von Peter Müller.


    Die Wiese oberhalb des Anwesens Grubmühle wird neu verpachtet

    Diskussion:
    Dem Anbieter mit dem höheren Pachtzins ist der Zuschlag zu erteilen.

    Fazit:
    Das Gemeindegrundstück FlNr. 155 der Gemarkung Lennesrieth wird an Josef Pühler, Grubmühle, neu verpachtet.

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  1. Antrag Alfred Bock, München, auf Entfernung des Ahornbaums bei seinem Anwesen in Oberbernrieth wegen Bruchgefahr
    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:
    -
    siehe Schreiben des Herrn Alfred Bock vom 22.4.2008 -
    Zwischen dem Anwesen des Antragstellers und dem alten Schulhaus steht auf Gemeindegrund ein Ahornbaum, der nach Meinung des Antragstellers durch herab fallendes Geäst, bedingt durch den kranken Zustand des Baumes, ein Sicherheitsrisiko für Menschen und für für Gebäude darstellt. Am Dach seines Anwesens seien schon Schäden (zerbrochene Dachziegeln) entstanden.


    Gefährdung durch Ahornbaum in Oberbernrieth?

    Diskussion:
    Nach Inaugenscheinnahme des Ahornbaums durch die Bürgermeister Josef Beimler und Hans-Peter Reil sind am Ahornbaum keine größeren Schäden festzustellen. Ein beschädigter größerer Ast sollte allerdings entfernt werden. Die Empfehlung, den Gartenfachberater des Landratsamtes einzuschalten, wird begrüßt. Sollte der Baum keine größere Gefährdung darstellen, kann dem Antrag auf Beseitigung des Baumes nicht zugestimmt werden.

    Fazit:
    Wenn nach Auffassung des Gartenfachberaters der Baum erhaltenswert ist, wird der Antrag auf Beseitigung des Ahornbaumes abgelehnt.

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  1. Antrag eines Vorführmulchgerätes für den Bauhof
    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung und Farbprospekt der Firma Müthing -
    Zur Zeit erprobt das Bauhofpersonal ein Vorführ-Mulchgerät der Firma Müthing zum Anbau an den Geräteträger, womit die Bankettmäharbeiten in Eigenregie durchgeführt werden können. Für diese bislang an den Maschinenring vergebenen Arbeiten waren jährlich 900.- bis 1.000.- € zu bezahlen. Der Randbereich jenseits des Straßengrabens könnte aber weiterhin nur mit dem Mulag-Böschungsmäher am Unimog bearbeiten. Der Preis für das Vorführgerät liegt bei 4.500.- €, eine Ersparnis von rund 1.500.- € gegenüber einem Neugerät wäre gegeben.

    Diskussion:
    Die Überlegung, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ein Gerät gemeinsam mit ein anderen Kommune anzuschaffen, wird aufgrund der hohen mechanischen Belastungen, denen ein Mulchgerät ausgesetzt ist, nicht weiter verfolgt. Dazu sollte nur ein geeigneter Fahrer das Gerät bedienen, beim bloßen Ausleihen des Gerätes wäre Ärger schon vorprogrammiert ("Wer hat am Gerät was kaputt gemacht?"). In Anbetracht der bisherigen Kosten (Fremdvergabe an den Maschinenring) würde man mit einem eigenen Mulchgerät selbst unter Berücksichtigung der Personalkosten langfristig besser fahren, zumal dann hohe Einsatzflexibilität gewährleistet ist.

    Fazit:
    Dem Ankauf des Vorführmulchgerätes für den Bauhof wird zugestimmt.

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  1. Neuherstellung des Waldweges im Bereich Fahrenberg anstatt der bereits beschlossenen Wegebaumaßnahme Ellerzhof
    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:
    -
    siehe vorgelegte Planskizzen -
    Trotz hoher Fördermöglichkeiten durch die Staatlichen Forstbehörden konnten sich die Eigentümer der Waldgrundstücke im Bereich Ellerzhof (unweit des Hartschotterwerks Remmelberg) nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Deshalb könnten die frei werdenden Gelder für eine Waldwegebau-Maßnahme im Bereich Fahrenberg genutzt werden.


    Hohe Förderung für Waldwegebau am Fahrenberg möglich

    Diskussion:
    Nach der fehlenden Einigung der Anlieger im Bereich Ellerzhof sollte das immer noch zu Verfügung stehende Geld (70 % Förderung) in Anspruch genommen werden. Die Neuherstellung des Waldweges im Bereich Fahrenberg wird uneingeschränkt befürwortet. Das Einverständnis aller Grundstücksanlieger soll nun hergestellt werden.

    Fazit:
    Sollten die betroffenen Grundstückseigentümer mit der Neuherstellung des Waldweges im Bereich Fahrenberg einverstanden sein, soll die Marktgemeinde federführend das Projekt in Angriff nehmen.

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  1. Bauanträge
    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    Werner Fröhlich, Bernriether Straße 14, Waldthurn: Errichtung eines Geräteschuppens auf FlNr. 286 (Gmkg. Waldthurn
    (Bemerkungen der Verwaltung: Das Baugrundstück findet sich im Außenbereich, ein landwirtschaftlicher Bezug und somit eine Privilegierung scheint nicht vorzuliegen. Möglich wäre eine Einzelfallentscheidung unter Beachtung von Landschafts- und Ortsbild. Der 13,90 Meter lange und 7 Meter breite Schuppen soll als Holzlager dienen. Als "Ausgleichsmaßnahmen" wären durch den Bauherrn eine vorgelagerte Streuobstwiese und eine Vogelschutzhecke vorgesehen. Eine Erschließung mit leitungen (Wasser, Abwasser)
    wäre nicht erforderlich, die straßenmäßige Erschließung wäre durch die vorhandene Anbindung an die Staatsstraße 2181 gesichert.

    Diskussion:
    Die erschließungsrechtlichen Fragen sind offensichtlich geklärt, so dass
    dem Antrag grundsätzlich zugestimmt werden könnte. Über die Genehmigung des Vorhabens im Außenbereich entscheidet letztendlich das Landratsamt.

    Fazit:
    Dem Bauantrag wird unter Hinweis auf die Erläuterungen der Verwaltung zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte



Mittlerweile sind die Verschönerungsmaßnahmen bei den Totenbrettern fast abgeschlossen.


Der Staudenhaufen am Maienberg wird zum Johannisfeier verbrannt.

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