Sitzung der CSU-Fraktion am 25. Mai 2016
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 30. Mai 2016
(Weig-Michl Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 28.04.2016

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.04.2016, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Umbau und Renovierung des Anwesens Am Rathaus 4 - Verzicht auf den Einbau von Nachtstromzählern für die neuen Wohnungen - Integrierung eines öffentlichen WC's - Empfehlungen des Bauausschusses

  4. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn an das Amt für Ländliche Entwicklung für den Abbruch des alten Rathauses und Schaffung von Stellplätzen mit einer öffentlichen Toilette

  5. Abschluss eines Architektenvertrages mit der Arbeitsgemeinschaft Architekt Meißner / Frau Wendl im Zusammenhang mit der Schaffung der Stellplätze samt öffentlichen WC

  6. Abschluss eines Architektenvertrages mit Architekt Meißner für die Außenrenovierung des Anwesens Bahnhofstraße 8, Waldthurn mit Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zur Arztpraxis

  7. Zweite Änderung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit der Ausweisung des Neubaugebiets Hirmersbühl und des Gewerbegebiets Maienfeld - Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfs - Durchführung der vorgezogenen Bürger- und Trägerbeteiligung

  8. Antrag der Kindertagesstätte Sankt Josef auf ganzjährige Anwendung des Gewichtungsfaktors 2 bei Kindern unter 3 Jahren

  9. Versammlung der Anlieger der Wohngebiete Badeweiher 1 und 2, Bernriether Straße und Schützengarten am 19.05.2016

  10. Sanierung und Ortsverschönerung Spielberg - Entscheidung des Bauausschusses vom 12.05.2016 hinsichtlich Erneuerung der Fenster und der haustüre beim Haus der Bäuerin

  11. Vergabe von Asphaltierungsarbeiten im Gemeindebereich

  12. Antrag von Herrn Peter Piehler, Trad 9a auf Durchführung von Asphaltierungsarbeiten

  13. Anschaffung von Geschwindigkeitswarnanlagen

  14. Beauftragung des Oberpfalz TV, Amberg mit der Aufzeichnung einer Musikantensendung im Herbst 2016

  15. Wasserschutz der Stadt Vohenstrauß - geplante großflächige Abholzung im Gemeindegebiet

  16. Bescheidanhörung im Zusammenhang mit der Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Abwassereinleitung in den Sandbach aus der Kläranlage Albersrieth

  17. Streckenführung der Kolowrat-Rallye 2016 und 2017

  18. Verlegung des Container-Standplatzes am Bauhof

  19. Bauanträge

  20. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 28.04.2016

    (BE: N. N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 28.04.2016 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.04.2016, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N. N.)

    Grundlage:

    - Auszug aus dem Beschlussbuch -

    • Umstrukturierung des Bauhofs: ab 1.6.2016 ist Max Müller neuer Bauhofleiter, sein Stellvertreter ist Gerhard Weiß.

    • weiteres Vorgehen altes Feuerwehrhaus: ein Verkauf wurde abgelehnt, stattdessen wird das Gebäude abgerissen (zur Schaffung von Stellplätzen).

    • Feuerschutzsirene - Beleuchtung für die Kirche: wegen des Abriss des alten Rathauses wird die Sirene auf dem ehemaligen Schwesternwohnheim angebracht, die Beleuchtung für die Kirche kommt auf das Bergmann-Haus.

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.04.2016 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Umbau und Renovierung des Anwesens Am Rathaus 4 - Verzicht auf den Einbau von Nachtstromzählern für die neuen Wohnungen - Integrierung eines öffentlichen WC's - Empfehlungen des Bauausschusses

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Im Zuge der Elektroinstallation müssten laut Architekt Rudi Meißner für jede Wohnung Nachstromzähler neu beantragt werden. Eine neue Heizungsanlage muss eingebaut werden, die bisherige Elektroheizung fällt weg. Insofern würde der kostenintensive Einbau von separaten Stromzählern in keinem Verhältnis zur möglichen Ersparnis durch Nutzung von Nachtsrom stehen.

    Im derzeitigen Abstellraum des Anwesens könnte eine öffentliche Toilette eingebaut werden, bei Herstellung einer Barrierefreiheit würde ein WC ausreichen. Die Toilette (mit Pissoir) könnte im Rahmen der Schaffung von Stellplätzen am alten Rathaus durch die Dorferneuerung gefördert werden (siehe auch TOP 4).

    Der Bauausschuss billigt die Vorschläge des Architekten.

    Diskussion:

    Auf den Einbau von Nachtstromzählern kann verzichtet werden. Eine öffentliche Toilette könnte im derzeitigen Abstellraum des Anwesens am Rathaus 4 eingerichtet werden.

    Fazit:

    Die Empfehlungen des Bauausschusses werden befürwortet.

     

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  1. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn an das Amt für Ländliche Entwicklung für den Abbruch des alten Rathauses und Schaffung von Stellplätzen mit einer öffentlichen Toilette

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Mit Schreiben vom 19.04.2016 hat das Landratsamt die Freigabe des Abbruchs des alten Rathauses erteilt. Damit sind die Voraussetzungen für die weitere Planung zur Schaffung von Stellplätzen geschaffen. Laut Empfehlung des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) sollte die Marktgemeinde als Träger der Maßnahme einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns für den Abbruch des alten Rathauses beim ALE stellen. Zuvor ist jedoch noch eine Entwurfsplanung anzufertigen, die förderunschädlich beim Planungsteam Meißner/Wendl in Auftrag gegeben werden kann. Das Planungsteam wird hierzu noch einen Entwurf für einen entsprechenden Architektenvertrag vorlegen (siehe TOP 5).

    Diskussion:

    Die Entscheidung des Landratsamtes zur Freigabe des Abbruchs des alten Rathauses wird einhellig begrüßt. Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn sollte nach Vorlage der Entwurfsplanung umgehend gestellt werden.

    Fazit:

    Der Antragstellung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird zugestimmt.

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  1. Abschluss eines Architektenvertrages mit der Arbeitsgemeinschaft Architekt Meißner / Frau Wendl im Zusammenhang mit der Schaffung der Stellplätze samt öffentlichen WC   

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Entwurf des Architektenvertrages -

    Diskussion:

    Der Architektenvertrag wird den Gremium zur Sitzung vorgelegt, grundsätzlich dürften keine Einwände dagegen erhoben werden.

    Fazit:

    Vorbehaltlich des Ergebnisses der Diskussion im Gremium sollte dem Architektenvertrag grundsätzlich zugestimmt werden können.

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  1. Abschluss eines Architektenvertrages mit Architekt Meißner für die Außenrenovierung des Anwesens Bahnhofstraße 8, Waldthurn mit Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zur Arztpraxis

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    - Entwurf des Architektenvertrages -

    Alle Leistungsphasen (1-9) sollen beauftragt werden. Entsprechend der Kostenschätzung für die Maßnahme (Gesamtkosten ca. 135.000.- €, davon anrechenbare Kosten ca. 100.000.- €) würde das Honorar unter Anwendung des Mindestsatzes nach der HOAI rund 16.000.- € betragen.

    Diskussion:

    Zur Frage des barrierefreien Zugangs zur Arztpraxis wäre eine Lösung, die ohne technisches Gerät (Hebebühne) auskommen würde, aufgrund des geringeren Wartungsaufwandes sinnvoller. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird jedoch ein Hubgerät unumgänglich sein, eine Auffahrt für Rollstuhlfahrer ist wegen der nicht erreichbaren zulässigen Steigung von maximal 6 % und der damit verbundenen Rampenlänge nicht darstellbar. Bei der Auswahl der verschiedenen Hebebühnenlösungen sollte die wirtschaftlichste Lösung ausgewählt werden (ggf. nochmals Rücksprache mit den Planern). Gegen den vorgelegten Architektenvertrag gibt es keine Einwände.

    Fazit:

    Dem Architektenvertrag wird zugestimmt. Zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs wird eine technische Lösung (Hebebühne) nicht zu vermeiden sein.

     

Das skizzierte Angespochen zurück zur Tagesordnung

  1. Zweite Änderung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit der Ausweisung des Neubaugebiets Hirmersbühl und des Gewerbegebiets Maienfeld - Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfs - Durchführung der vorgezogenen Bürger- und Trägerbeteiligung

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Vorentwurf der 2. Flächenplannutzungsänderung mit Planskizzen in der Fassung vom Mai 2016 -

    Zur Begründung für die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans mit Ausweisung eines neuen Baugebietes am Hirmersbühl und eines neuen Gewerbegebietes am Maienfeld wurde das wiederholt geäußerte Interesse von bauwilligen jungen Familien bzw. das Interesse nach Errichtung von Gewerbebetrieben aufgeführt, noch vorhandene potentielle Baulandflächen im Innerortsbereich wären entweder zu klein oder sie werden trotz wiederholter Anfragen nicht verkauft. Im Detail wird erklärend und begründend auf Vorgaben der Bauleitplanung (Infrastruktur, Gewässer, Altlasten, Immissionsschutz, Bodendenkmäler, geschützte Biotope, Flächenbilanz, Umweltverträglichkeit). Nachtteilige Umweltauswirkungen sind nicht zu befürchten. Bei Verwirklichung von gewerblichen Vorhaben im Bereich Maienfeld erfolgt durch die Gemeinde der Anschluss an das kommunale Abwassernetz.

    Nach dem Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung erforderlich, im weiteren Verlauf des Verfahrens sind die Stellungnahmen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange einzuholen.

    Diskussion:

    Die Notwendigkeit der Schaffung von Flächen für Wohnansiedlungen (Hirmersbühl) und Gewerbeflächen (Maienfeld) wird ausführlich in den Textbeiträgen des geänderten Flächennutzungsplan begründet. Besondere Anmerkungen hierzu werden nicht mehr gemacht. Gegen die vorgezogene Bürger- und Trägerbeteiligung gibt es keine Einwände.

    Fazit:

    Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplan wird gebilligt, ebenso die vorgezogene Bürger- und Trägerbeteiligung.

     

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  1. Antrag der Kindertagesstätte Sankt Josef auf ganzjährige Anwendung des Gewichtungsfaktors 2 bei Kindern unter 3 Jahren

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Antrag der KiTa St. Josef vom 29.04.2016 und Vorlage der Verwaltung -

    Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist der Gewichtungsfaktor 2 bei Betreuung von Kindern unter 3 Jahren anzuwenden. Der Gewichtungsfaktor ist jährlich zu beantragen und zu genehmigen. Die Genehmigung ist Voraussetzung für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren.

    Diskussion:

    Die Anwendung des Gewichtungsfaktors 2 bei Betreuung von Kindern unter drei Jahren verschafft der Einrichtung höhere Förderungen, die Zustimmung zum Antrag ist daher keine Frage.

    Fazit:

    Dem Antrag wird zugestimmt.

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  1. Versammlung der Anlieger der Wohngebiete Badeweiher 1 und 2, Bernriether Straße und Schützengarten am 19.05.2016

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung (Protokoll der Versammlung vom 19.05.2016) -

    Unter Anwesenheit von Vertretern des Reha-Zentrums (mit stv. Vorsitzenden Anton Menner und Trägervereinsmitglied Dr. Johannes Weig) erläuterte Frau Sternemann vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) vor zahlreichen Zuhörern die Grundzüge von Nahwärmeversorgungssystemen. Das Thema aufgegriffen hatte Herr Menner vom Reha-Zentrum auf Anregung des örtlich tätigen Kaminkehrers, der die Einrichtung wegen einer neuen Heizungsanlage beraten hatte. Laut Frau Sternemann könne das Wärmenetz zu 40 % gefördert werden (maximal 200.000.- €), die Heizanlage selbst könne nicht durch das ALE gefördert werden, jedoch durch die KfW. Das Wärmenetz müsse durch einer Genossenschaft oder GbR errichtet werden, ansonsten könne das ALE das Projekt nicht unterstützen. Ziel der Versammlung war neben der Vermittlung grundsätzlicher Informationen vor allem das Interesse von Wohneigentümern an einer Beteiligung an einem Nahwärmenetz auszuloten. Am Beispiel des Nahwärmenetzes in der Siedlung Albersrieth erläuterte Dr. Johannes Weig den Werdegang des Nahwärmeprojektes, hierbei sollten die Investitions- und Betriebskosten nicht höher ausfallen als bei konventionellen Einzelversorgungsanlagen. Die meisten der anwesenden Wohneigentümer zeigten Interesse an einem Nahwärmenetz. Als nächster Schritt ist der Versand eines Fragebogens vorgesehen, mit dem die Wohneigentümer nochmals ihr Interesse schriftlich fixieren können und mit dem auch energetische Kenndaten der Wohngebäude erfasst werden sollen. Danach kann bei genügendem Interesse auf Veranlassung der Marktgemeinde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, in einer weiteren Anliegerversammlung könnten dann die Daten (mit Kostenschätzungen) präsentiert werden und über das weitere Vorgehen beraten werden.

    Diskussion:

    Das große Interesse der Anwohner an einem Nahwärmenetz in den betroffenen Siedlungsbereichen wird zur Kenntnis genommen, die Gemeinde sollte im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Chancen zu einer Realisierung ergreifen. Das in der Versammlung skizzierte Vorgehen wird unterstützt.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Sanierung und Ortsverschönerung Spielberg - Entscheidung des Bauausschusses vom 12.05.2016 hinsichtlich Erneuerung der Fenster und der Haustüre beim Haus der Bäuerin

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Der Bauausschuss war in der April-Sitzung ermächtigt worden, eine Entscheidung hinsichtlich der Ausgestaltung der Fenster am Haus der Bäuerin in Spielberg zu treffen. Nach Ortseinsicht am 12.5.2016 wurde vereinbart, dass zwei neue Holzfenster in einfachster Ausführung eingebaut werden. Außerdem soll die Haustür ersetzt werden (Maximalkosten: 1.500.- €). Zur Vermeidung von Regenwasserschäden soll noch der Eingangssockel erhöht werden.

    Diskussion:

    Gegen die Festlegungen des Bauausschusses werden keine Einwände erhoben.

    Fazit:

    Der Entscheidung des Bauausschusses über die Maßnahmen in Spielberg wird zugestimmt.

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  1. Vergabe von Asphaltierungsarbeiten im Gemeindebereich

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Nach Auffassung des Bürgermeisters sollten vorrangig die Bereiche Thurnbühl - Richtung Erdaushubdeponie, Dorfplatz in Spielberg und Teilbereiche der Gemeindeverbindungsstraße Spielberg-Höfen saniert werden. Andere noch vorgesehene Maßnahmen (Ortsausgang Woppenrieth, Nano-Zufahrt Albersrieth, Straßenbereich am Irlhof) könnten auch später durchgeführt werden. Der günstigste Anbieter für die vorrangigen Maßnahmen ist die Fa. Huber mit einer Kostensumme von 9.333.- € (Thurnbühl, Spielberg Dorfplatz) bzw. 22.821.- € (Spielberg-Höfen). Die Beauftragung ist nach der Befürwortung durch den Bauausschuss bereits erfolgt.

    Diskussion:

    Die vom Bürgermeister und dem Bauausschuss getroffenen Festlegungen zu den notwendigen Asphaltierungsarbeiten werden befürwortet.

    Fazit:

    Der Umfang der Asphaltierungsarbeiten und die Auftragsvergabe werden gebilligt.

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  1. Antrag von Herrn Peter Piehler, Trad 9a auf Durchführung von Asphaltierungsarbeiten

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Foto des betroffenen Bereichs -

    Diskussion:

    Nach Vorbereitung des Weges (Abziehen um etwa 10 cm) könnte eine Tragdeckschicht aufgebracht werden. Wegen einer freiwilligen finanziellen Beteiligung im betroffenen Bereich sollte noch mit den Anliegern gesprochen werden.

    Fazit:

    Dem Antrag kann grundsätzlich zugestimmt werden, die Anwohner im betroffenen bereich sollten vor Maßnahmenbeginn wegen einer finanziellen Betetiligung kontaktiert werden.

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  1. Anschaffung von Geschwindigkeitswarnanlagen

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung und Schreiben der Stadt Vohenstrauß vom 7.4.2016 -

    In der Aprilsitzung war bei Stimmengleichheit (7:7) keine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob ein Gerät mit oder ohne Aufzeichnungsmöglichkeit angeschafft werden soll. Ein Gerät mit Aufzeichnungsmöglichkeit könnte weiterhin von der Verkehrswacht ausgeliehen werden, so dass grundsätzlich auf eine Dokumentation der Geschwindigkeiten verzichtet werden könnte. Modelle mit Aufzeichnungsmöglichkeit haben darüber hinaus einen höheren Wartungsaufwand (mit wöchentlichen Wechsel des Akkus).

    Diskussion:

    In der Diskussion über die grundsätzlich sinnvolle Anschaffung eines Geräts wurde das Für und Wider von der Möglichkeit zur Aufzeichnung von Geschwindigkeitsdaten erörtert. Sollte ein Gerät mit Aufzeichnung beschafft werden, wäre aus finanziellen Erwägungen nur ein Gerät möglich. Ohne Aufzeichnungsmöglichkeiten könnten ob des merklich geringeren Preises auch zwei Geräte gekauft werden.

    Fazit:

    Für die Anschaffung einer Geschwindigkeitswarnlanlage besteht grundsätzlich Einverständnis, ob ohne oder mit Aufzeichnungsmöglichkeit wird die Diskussion und Abstimmung im Gremium zeigen.

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  1. Beauftragung des Oberpfalz TV, Amberg mit der Aufzeichnung einer Musikantensendung im Herbst 2016

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Der lokale Fernsehsender möchte mit Moderator Lothar Höher eine Musikantensendung mit der Trachtenkapelle machen und damit auch Werbung für das Heimatfest im Jahr 2017 betreiben. Die Produktionskosten würden rund 2.300.- betragen.

    Diskussion:

    Die geplante Aufzeichnung einer Musikantensendung wäre eine ideale Werbung für das große Heimatfest im nächsten Jahr, OTV sollte damit beauftragt werden.

    Fazit:

    Die Beauftragung von OTV Amberg wird genehmigt.

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  1. Wasserschutz der Stadt Vohenstrauß - geplante großflächige Abholzung im Gemeindegebiet

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung mit Planskizze -

    Aus Gründen des Wasserschutzes (Gefahr des Einwachsens von Wurzelwerk in die Trinkwasserleitungen) soll gemäß den Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes im Bereich des Schutzhauses ein rund 10 Hektar großes Gebiet abgeholzt werden. Die Stadt Vohenstrauß möchte durch ein hydrogeologisches Gutachten den Fassungsbereich erheblich reduzieren, um die ausgedehnte Abholzforderung zu verhindern. Der Bund Naturschutz ist ebenfalls gegen die Rodung so großer Flächen, der Fahrenberg soll möglichst umfassend Waldgebiet bleiben. In Anbetracht der bislang unproblematischen Trinkwasserbefunde in Waldgebieten erscheint die Forderung der Wasserwirtschaft völlig unverständlich.

    Beschlussvorschlag:

    Der Markt Waldthurn spricht sich gegen die geplante großflächige Abholzung im Bereich Fahrenberg aus.

    Diskussion:

    Die von der Fachbehörde geforderte großflächige Abholzung am Fahrenberg stößt auf massives Unverständnis, in der Vergangenheit wären durch die zuständigen Behörden aufgrund der fehlenden intensiven landwirtschaftlichen Nutzung gerade Waldgebiete als idealer Standort für die Erschließung von Trinkwasserquellen angesehen worden. Das Vorgehen der Stadt Vohenstrauß mit Einholung eines hydrogeologischen Gutachtens wird unterstützt.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

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  1. Bescheidanhörung im Zusammenhang mit der Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Abwassereinleitung in den Sandbach aus der Kläranlage Albersrieth

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Zwischenzeitlich wurde der geänderte Überrechnungsbetrag durch das Wasserwirtschaftsamt überprüft. Durch das Landratsamt wurde nun der Entwurf für den entsprechenden Bescheid für eine gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Abwässer in den Sandbach übermittelt. Der Markt hat nun Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Noch in diesem Jahr sollen die Schmutzwasserkanäle mit Videokamera befahren werden. Vorgesehen ist unter anderen eine Neufestsetzung der einzuhaltenden Werte (CSB von vorher 135 mg/l auf 100 mg/l, BSB-5 von 35 mg/l auf 30 mg/l, Nges. von 10 mg/l auf 40 mg/l und Pges. von 5 mg/l auf 15g/ml). Aufgrund der zu hohen Aufenthaltszeiten in der Vorklärung der Pflanzenbeete soll eine Emscher-Rinne in das Vorklärbecken eingebaut werden. Der Einbau soll bis Mitte 2018 vollzogen werden. Gefordert wird zudem die Ausarbeitung einer Dienstanweisung und einer Betriebsanweisung (werden vom Klärwärter entworfen), die regelmäßig aktualisiert werden sollen. Die Jahreswassermenge wird von vorher 19.710 cbm auf 10.000 cbm abgesenkt. Die geänderten Parameter können nach Auffassung von Klärwärter Stahl problemlos eingehalten werden. Skeptisch zeigt sich der Klärwärter hinsichtlich des geforderten sehr aufwändigen Einbaus einer Emscher-Rinne, einen Volumenreduktion mittels Einbau einer Betonwand wäre genauso effektiv. Künftig wird die Abwasserabgabe für die Großeinleitung in den Sandbach 1.538,97 € betragen (bisher 1.431,60 €).

    Diskussion:

    Die Anmerkungen des Klärwärters werden zustimmend zur Kenntnis genommen, insbesondere bezüglich der vorgeschlagenen aufwändigen Änderung Im Bereich des Vorklärbeckens. Hier sollten günstigere Lösungen geprüft werden. 

    Fazit:

    In der Bescheidanhörung sollten die Anregungen des Klärwärters mit berücksichtigt werden.

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  1. Streckenführung der Kolowrat-Rallye 2016 und 2017

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    In diesem Jahr übernimmt die Stadt Vohenstrauß die Mittagsbetreuung, in Waldthurn wird nur eine Stempelstelle am neuen Rathaus eingerichtet. Die Fahrt führt von Vohenstrauß kommend über Waldthurn, Oberbernrieth und weiter nach Pleystein. Zur Verkehrsregelung sind Kräfte der FFW Waldthurn und der FFW Bernrieth erforderlich. Am 17.06.2017 wird die Rallye über den Marktplatz und den Hopfengarten zum Festplatz für das Heimatfest führen, dort ist ein rund zweistündiger Aufenthalt geplant.

    Diskussion:

    Die traditionelle Veranstaltung am wird auch in diesem Jahr am 11. Juni 2016 ihren Reiz nicht verfehlen. Im gewohnten Rahmen soll die Rallye durch die Marktgemeinde unterstützt werden.

    Fazit:

    Die Planungen zur diesjährigen Rallye werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Verlegung des Container-Standplatzes am Bauhof

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Die Container sollen nach Vorschlägen des Bauausschusses doppelseitig an der Stirnseite der Vereinshalle aufgestellt werden, außerdem soll als Sichtschutz eine Einzäunung erfolgen (ähnlich der Anlage in Albersrieth).

    Diskussion:

    Gegen die Verlagerung der Container bestehen keine Einwände, eine ungehinderte Zufahrt ist dadurch weiterhin gewährleistet.

    Fazit:

    Die Vorschläge des Bauausschusses zur Verlagerung des Container-Standplatzes am Bauhof werden gebilligt.

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  1. Bauanträge

    (BE: N. N.)

    Grundlage:

    • Bauvoranfrage Wohnhaus-Neubau mit Garagen im Kellergeschoss in Oberbernrieth (Andreas Gmeiner und Michaela Feneis, Oberbernrieth)

    • Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Gerätehalle im Irlhof (Georg Bocka, Irlhof)

    • Errichtung einer KFZ-Werkstätte mit Büro in Lennesrieth (Christian Berger, Waldthurn)

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N. N.)

    • Vertiefungsplanung für die Dorferneuerung (Vorstellung und Diskussion des Entwurfs am 18.5.2016 im Pfarrheim): die Vertiefungsplanung mit Plan- und Textteil ist die Grundlage der Förderung. Ma0nahmenpläne wurden für insgesamt 12 Maßnahmen im Hauptort Waldthurn erstellt (z. B. Gestaltung Marktplatz, Revitalisierung öffentlicher Gebäude wie Haus der Bäuerin, Lobkowitz-Schloss, Bergmann-Haus, Dorfwerkstatt, Badeweiher mit Freizeitanlage, Gestaltung der Parkplätze im Bereich des alten Rathauses, Umgriff Kinderbildungszentrum, Gestaltung der Straßenräume Schlossgraben-Rosengasse-Hauergasse-Georg-Arnold-Straße, Fußweg-Verbindungen, Luhetal, Ortsrandeingrünung, Gestaltung der Ortseingänge, Kleindenkmäler/Felsenkeller, Aufbau von Nahwärmenetzen). Das Budget für die geplanten Maßnahmen liegt bei etwa 5 Millionen Euro. Anregungen aus der Diskussionsrunde betrafen die Gestaltung der Schulstraße, die Freilegung der Luhe bei Woppenrieth und das Schicksal des Striegl-Anwesens am Marktplatz. Die Dorferneuerungsplaner werden die Vertiefungsplanung in Form eines Gehefts fertig stellen und dem Amt für Ländliche Entwicklung zur Überprüfung vorlegen, danach wird das Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Schließlich erfolgt dann noch die Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien (Teilnehmergemeinschaft und Gemeinderat).

    • Kommunales Investitionsprogramm (KIP): Die Nichtberücksichtigung des Marktes Waldthurn wird durch die Marktgemeinde so nicht hingenommen, so erhalten nach der vorliegenden Liste der ausgewählten Projekte finanzstärkere Gemeinden als Waldthurn Fördergelder, z. T. auch für Maßnahmen, die im Vorfeld von zuständiger Stelle (Regierung der Oberpfalz) als nicht förderfähig angesehen wurden (z. B. Maßnahmen an kirchlichen Einrichtungen).

    • Am Bahnhof Ottenrieth werden Kabelleitungen verlegt (Bayernwerk AG).

    • Trotz Ablehnung des Vorhabens durch den Markt hat das Landratsamt die von Herrn Ludwig Müller im Luhetal errichtete brücke mittels Bescheid vom 17.05.2016 unter Auflagen genehmigt.

    • Vorschläge für den Sozialpreis des Landkreises Neustadt an der Waldnaab für das Jahr 2016 sollen bis 30.06.2016 beim Landratsamt eingereicht werden.

    • Das Nahwärmenetz im Bereich des Kinderbildungszentrums wurde fertig gestellt.

    • Nach Fertigstellung des Schulgartens Lennesrieth muss der Verwendungsnachweis bis 30.06.2016 dem Amt für  Ländliche Entwicklung vorgelegt werden.


    • Termine:

      • 12.06.2016 (Sonntag), 16.06.2016 (Donnerstag), 21.06.2016 (Dienstag), jeweils 20:00 Uhr: Public Viewing Fußball-EM der Festdamen des Heimatfests im Lobkowitz-Schloss

      • 17.06.2016 (Freitag, 16:00 Uhr): Geologisch-historische Führung rund um den Fahrenberg bei der Wallfahrtskirche mit Geopark-Rangerin Larissa Sailer

      • 26.06.2016 (Sonntag, ab 8:15 Uhr): Kirchweih- und Pfarrfest im Pfarrheim

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