Sitzung der CSU-Fraktion am 29. März 2016
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 31. März 2016
(Marktstüberl in Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.02.2016

  2. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans 2016

  3. Beschluss der Haushaltssatzung 2016

  4. Beschluss des Finanz- und Investitionsprogramms 2015 mit 2019

  5. Endabrechnung kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG für den Bewilligungszeitraum Januar bis Dezember 2015 - Kindertagesstätte 

  6. Endabrechnung kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG für den Bewilligungszeitraum Januar bis Dezember 2015 - Kinderkrippe

  7. Kindertagesstätte St. Josef - Haushaltsabschluss für das Jahr 2015 sowie Vorlage des Haushaltsplans 2016 - Beschluss über die Zustimmung zum Haushaltsplanabschluss sowie zum neuen Haushaltsplan 2016 - Übernahme des Betriebskostendefizits

  8. Kinderkrippe St. Josef - Haushaltsabschluss für das Jahr 2015 sowie Vorlage des Haushaltsplans 2016 - Beschluss über die Zustimmung zum Haushaltsplanabschluss sowie zum neuen Haushaltsplan 2016 - Übernahme des Betriebskostendefizits

  9. Umbau und Renovierung des Anwesens Am Rathaus 4: Abschluss eines Architektenvertrags mit Architekt Meißner, Waldthurn

  10. Umbau und Renovierung des Anwesens Am Rathaus 4: Vergabe der Gewerke Gerüstbau, Vollwärmeschutz, Fenster, Baumeisterarbeiten sowie Spenglerarbeiten

  11. Jahresbetriebsnachweis 2015 für den Gemeindewald Waldthurn

  12. Antrag des Kreisjugendrings Neustadt auf Bezuschussung des Projekts „fifty – fifty - Taxi"

  13. Kostenlose Zurverfügungstellung eines Schlauchwagens 2000 mit Vollausstattung durch den Bund für die Freiw. Feuerwehr Waldthurn - Nutzung der Waschhalle als Abstellplatz für das neue Fahrzeug - Einrichtung eines Waschplatzes für den Bauhof

  14. Honorarangebot von Dipl. Ing. Rubenbauer, Umwelt und Tiefbauingenieure Amberg GmbH für einen Teilvorentwurf der Erschließungsplanung für das Neubaugebiet Hirmersbühl: Besprechung mit Herrn Henfling, KFB Reuth am 10.03.2016

  15. Neubaugebiet Hirmersbühl – überarbeitete Planskizze für die Anfertigung der Vorentwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans

  16. Sitzung des Organisationsausschusses für das Heimatfest 2017 am 16.03.2016: Bestätigung der Beschlüsse durch den Marktgemeinderat

  17. Initiative Bayern WLAN – Standorte für kostenfreie Hotspots

  18. Schäden im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Spielberg-Höfen: Möglichkeit eines bezuschussten Ausbaus mit Hilfe von FAG - Mitteln oder Antragstellung für das Programm ELER 2020 über das Amt für Ländliche Entwicklung oder Ausbesserung ohne Förderung

  19. Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet - Erteilung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die Regierung der Oberpfalz - Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss des Kooperationsvertrags mit der Deutschen Telekom

  20. Bauanträge

  21. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.02.2016

    (BE: N. N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 25.02.2016 wird genehmigt.

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  1. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans 2016

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Haushaltsplan 2016) -

    Der Haushaltsansatz 2016 schließt im Verwaltungshaushalt mit 3.412.251.- € (Vorjahr: 3.313.818.- €) und im Vermögenshaushalt mit 1.609.048.-€ (Vorjahr: 944.758.- €) ab. Im Vergleich zu den den Vorjahren verdoppelt sich fast die Investitionssumme, der Investitionsplan für das Jahr 2016 weist einen Betrag von 1.247.000.-€ (Vorjahr: 656.000.- €) aus. Die Hebsätze für die Gemeindesteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer) bleiben unverändert. Der Kassenkredit wird wie in den Vorjahren auf 500.000.- € festgesetzt, er musste in den vergangenen Jahren kaum in Anspruch genommen werden.

    Durch die Erhöhung der Schlüsselzuweisung vom Land mit 718.600.- € (Vorjahr: 687.336.- €), den höher ausfallenden Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit 790.834.- € (Vorjahr: 751.341.- €) und den Gewerbesteueraufkommen mit 270.000.- € werden zwar die wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt höher ausfallen, die Umlage an den Landkreis (Steigerung um 32.203.- € auf 683.813.- € trotz Senkung des Hebesatzes) dämpft jedoch den Spielraum ein wenig.

    Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 60.000.- € (im Vorjahr 0,00 €) vorgesehen. Allerdings führen die Tilgungsleistungen in Höhe von 177.869.- € (Vorjahresansatz: 200.933.- €) zu einer weiteren Senkung des Schuldenstandes auf 1.534.189,22 (Vorjahr: 1.652.056,55 €), hieraus errechnet sich eine voraussichtliche Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende 2016 in Höhe von 776,80 € (Landesdurchschnitt: 679.- €).

    Für den Betrieb der Kindertagesstätte und der Kinderkrippe (Betriebskostenförderung 210.000.- €, im Vorjahr 269.000.- €; zusätzlich noch Betriebskostendefizit in Höhe von 41.500.- €, im Vorjahr 69.283.- €, siehe TOP 5 und 6) werden erneute relativ hohe gemeindliche Ausgaben erwartet Die Gemeinde erhält allerdings 50 % der bedarfsgerechten Personalkosten durch den Staat (detaillierte Zahlen siehe TOP 5 und 6) erstattet.

    Die tatsächlichen Personalkosten (nach Abzug der Lohnkostenerstattungen durch den Schulverband und der ARGE in Höhe von 110.200.- €) betragen 641.691.- € (Vorjahr: 608.494.- €).

    Die wichtigsten im Jahr 2016 vorgesehenen Investitionen (erwartete Zuschüsse bzw. Förderungen/Erlöse in Klammern):

    Bei der Investitionspauschale wird mit 126.500.- € Einnahmen gerechnet.

    Die Ausgaben für den Schulverband liegen mit 137.117.- € (Erstattung: 90.340.- €) unter dem Vorjahr mit 152.520.- € (Erstattung 2015: 89.100.- €). Für Gastschulbeiträge sind 40.500.- € (im Vorjahr 51.975.- €) und für die Mittagsbetreuung in der Schule 27.610.- € (im Vorjahr 23.850.- €) vorgesehen.

    Für den Straßenunterhalt wurden 90.000.- € (Vorjahr: 70.000.- €) eingeplant, der staatlich gewährte Straßenunterhaltszuschuss beträgt voraussichtlich 120.000.- € (Vorjahr: 113.560.- €).

    Das Aufkommen für die Grundsteuer A und B wird annähernd unverändert bei rund 146.000.- liegen.

    Die Zinsen für die laufenden Kredite belasten den Haushalt mit 51.639.- € (Vorjahr: 60.463.-€). Aus dem Verwaltungshaushalt können voraussichtlich 332.138.- € Vorjahr: 285.270.- €) erwirtschaftet werden, die gesetzlich vorgegebene Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt (in Höhe der Summe der ordentlichen Tilgungen: 177.869.- €) kann somit problemlos erreicht werden. Bis zum Beginn des Jahrs 2017 sollen Rücklagen in Höhe von 190.858,46 € (zum 1,1,2016: 31.658,47 €) gebildet sein.

    Diskussion:

    Aus dem Verwaltungshaushalt können problemlos die anfallenden Tilgungsleistungen erwirtschaft werden, darüber hinaus bleibt genug Spielraum zur Schaffung einer freien Finanzspanne und zur Rücklagenbildung, und dies alles trotz des ehrgeizigen Investitionsprogramms. Trotz der vorgesehenen Kreditaufnahme wird der Schuldenstand aufgrund der hohem Tilgungsleistungen weiter sinken. Eine substantielle Kritik kann daher zum neuen Haushaltsentwurf nicht formuliert werden. Dem Kämmerer ist für die Vorlage des ausgewogenen Haushaltsplanes zu danken, ebenso der Verwaltung für die Umsetzung der haushaltsrechtlichen Vorgaben. Einzelne Punkte aus dem detaillierten Haushaltsplan wurden erörtert, kritisch gesehen wurde hierbei das zunehmende Defizit bei der Mittagsbetreuung der Schulkinder, hier sollen noch Gespräche insbesondere zur Schaffung von Synergieeffekten mit den maßgeblichen Vertretern der Kinderbildungseinrichtungen (Schule, KiTa) folgen.

    Fazit:

    Dem Haushalt wird zugestimmt.

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  1. Beschluss der Haushaltssatzung 2016

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Haushaltssatzung 2016) -

    In der Haushaltssatzung sind die Eckdaten des Haushaltsplans (Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, Höhe der Kreditaufnahme, Steuersätze für die Gemeindesteuern, Höhe des Kassenkredits) zusammenfassend aufgeführt (siehe Angaben unter TOP 2).

    Diskussion:

    Die wesentlichen Punkte der Haushaltssatzung sind bereits unter TOP 3 aufgeführt.

    Fazit:

    Der Haushaltssatzung 2016 wird zugestimmt.

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  1. Beschluss des Finanz- und Investitionsprogramms 2015 mit 2019

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Investitionsprogramm zum Finanzplan 2015 bis 2019) -

    Im Investitionsprogramm sind die wichtigsten Projekte für die Jahre 2015 bis 2019 aufgeführt, sie sind bereits unter TOP 2 genannt worden.

    Diskussion:

    Das Finanz- und Investitionsprogramm ist zwar nicht verbindlich für die künftigen Haushaltspläne, trotzdem sollen sie eine gewisse Leitschnur für die finanziellen und investiven Aktivitäten der Gemeinde bilden. Die absehbaren Ausgaben für die wichtigsten Projekte (Dorferneuerung Waldthurn, Breitbandausbau, Sanierung des Lobkowitz-Schlosses) sind angemessen dargestellt.

    Fazit:

    Dem Finanz- und Investitionsplan 2015 bis 2019 wird zugestimmt.

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  1. Endabrechnung kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG für den Bewilligungszeitraum Januar bis Dezember 2015 - Kindertagesstätte   

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Nach der aktuellen Endabrechnung ergibt sich eine Fördersumme von 173.739,66 € (Mehrung der 96 %-igen Abschlagszahlung um 16.132,66). Die Mehrausgaben sind durch die  zeitweise Erhöhung der Buchungszeiten und der Erhöhung des Basiswertes von 982,06 € auf 1.059,08 erklärbar. Nach der Genehmigung durch das Gremium kann der Zuschussantrag beim Landratsamt eingereicht werden.

    Diskussion:

    Die Kostenmehrungen sind aufgrund der teilweise erhöhten Buchungszeiten und durch die Erhöhung des Basiswertes nachvollziehbar.

    Fazit:

    Der dargestellten Endabrechnung wird zugestimmt, der Zuschussantrag soll beim Landratsamt eingereicht werden.

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  1. Endabrechnung kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG für den Bewilligungszeitraum Januar bis Dezember 2015 - Kinderkrippe

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Nach der aktuellen Endabrechnung ergibt sich eine Fördersumme von 55.460,59 € (Reduzierung der 96 %-igen Abschlagszahlung um 4.447,41). Die Minderausgaben sind trotz Erhöhung des Basiswertes von 982,06 € auf 1.059,08 € durch die Reduzierung der Buchungszeiten zu erklären. Nach der Genehmigung durch das Gremium kann der Zuschussantrag beim Landratsamt eingereicht werden.

     Diskussion:

    Die Kostenminderung ist aufgrund der verminderten Buchungszeiten nachvollziehbar.

    Fazit:

    Der dargestellten Endabrechnung wird zugestimmt, der Zuschussantrag soll beim Landratsamt eingereicht werden.

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  1. Kindertagesstätte St. Josef - Haushaltsabschluss für das Jahr 2015 sowie Vorlage des Haushaltsplans 2016 - Beschluss über die Zustimmung zum Haushaltsplanabschluss sowie zum neuen Haushaltsplan 2016 - Übernahme des Betriebskostendefizits

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Haushaltsabschluss 2015 und Haushaltsplan 2016 für die Kindertagesstätte -

    An Einnahmen wurden im Kindergartenjahr 2015 Beträge in Höhe von 220.197,83 € (Plan: 211.900.- €) verbucht, an Ausgaben 231.350,26 € (Plan: 238.865.- €). Vom somit anfallenden Betriebskostendefizit in Höhe von 11.152,43 (Plan: 26.965.- €) trägt die Gemeinde 80 % (8.921,94 €).

    Für das Jahr 2016 werden Einnahmen in Höhe von 225.270.- € und Ausgaben in Höhe von 251.530.- € kalkuliert, ein Betriebskostendefizit in Höhe von 26.260.- € ist somit zu erwarten (80 %-iger Gemeindeanteil: 21.008.- €).

    An wesentlichen Sachausgaben sind eine Schmutzfangmatte im Flurbereich (400.- €), Fahrzeuge im Außenbereich (1.200.-€), ein Fallschutz an der Boulderwand (1.000.- €) und Schallschutzmaßnahmen im Bereich Bistro und Galerie (1.400.-€) mit Kosten von insgesamt rund 4.000.- € geplant.

    Diskussion:

    Das geringere Betriebskostendefizit, mit erklärbar durch einen nicht einkalkulierten Zuschuss für die Betreuung von Vorschulkindern (20.000.- €), durch den um über 3.500.- € erhöhten Qualitätsbonus und durch die um rund 7.500 .- € reduzierten Personalkosten wird grundsätzlich begrüßt. Das für 2016 erwartete höhere Defizite resultiert unter anderen aus einen um rund 10.000.- € verminderten Zuschuss für die Betreuung der Vorschulkinder, aus den geringeren Qualitätsboni und Frühförderhilfen und aus den um 20.000.- € höheren Personalkosten. den. Die um rund 9.000.- € angesteigenden Elternbeiträge können die Steigerung des Betriebskostendefizits für das Jahr 2016 nicht kompensieren. Zum Haushaltsplan 2016 der Kindertagesstätte gibt es grundsätzlich keine Einwände, zu hinterfragen sind allerdings die relativ deutliche Steigerung der Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr. 

    Fazit:

    Dem vorgelegten Haushaltsabschluss und dem Haushaltsplan 2016 wird zugestimmt, mit der Übernahme des dargestellten Gemeindeanteils am Betriebskostendefizit 2015 besteht Einverständnis.

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  1. Kinderkrippe St. Josef - Haushaltsabschluss für das Jahr 2015 sowie Vorlage des Haushaltsplans 2016 - Beschluss über die Zustimmung zum Haushaltsplanabschluss sowie zum neuen Haushaltsplan 2016 - Übernahme des Betriebskostendefizits

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Haushaltsabschluss 2015 und Haushaltsplan 2016 für die Kinderkrippe -

    An Einnahmen wurden im Kinderkrippenjahr 2015 Beträge in Höhe von 81.147,35 € (Plan: 88.100.- €) verbucht, an Ausgaben 121.858,10 € (Plan: 115.905.- €). Vom somit anfallenden Betriebskostendefizit in Höhe von 40.710,75 € (Plan: 27.805.- €) trägt die Gemeinde 80 % (32.568,60 €).

    Für das Jahr 2016 werden Einnahmen in Höhe von 73.000.- € und Ausgaben in Höhe von 106.330.- € kalkuliert, ein Betriebskostendefizit in Höhe von 33.330.- € ist somit zu erwarten (80 %-iger Gemeindeanteil: 33.330.- €).

    An wesentlichen Sachausgaben sind eine Schmutzfangmatte im Flurbereich (200.- €) und ein Teppich (bzw. Belag) für die Galerie (500.-€) mit Kosten von insgesamt rund 700.- € geplant.

    Diskussion:

    Das deutlich höhere Betriebskostendefizit, mit erklärbar durch den um rund 9.000.- € geringer ausfallenden Personalkostenzuschuss und durch die um rund 7.000.- € höheren Personalkosten wird kritisch hinterfragt. Das für 2016 erwartete geringere Defizite resultiert vor allem aus merklich verminderten Personalkosten (knapp 20.0000.- € weniger als 2015 einkalkuliert). Zum Haushaltsplan 2016 der Kindertagesstätte gibt es ansonsten keine Einwände, die geplante Reduzierung auf der Ausgabenseite wird begrüßt. 

    Fazit:

    Dem vorgelegten Haushaltsabschluss und dem Haushaltsplan 2016 wird zugestimmt, mit der Übernahme des dargestellten Gemeindeanteils am Betriebskostendefizit 2015 besteht Einverständnis.

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  1. Umbau und Renovierung des Anwesens Am Rathaus 4: Abschluss eines Architektenvertrags mit Architekt Meißner, Waldthurn

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Entwurf des Architektenvertrag und Kostenberechnung vom 20.01.2016 -

    Für den Umbau und die Renovierung des ehemaligen Bergmannhauses mit Schaffung von zwei Wohnungen liegt der Entwurf eines Architektenvertrages vor. Der Vertrag umfasst Leistungen bei Umbauten, Modernisierungen und Instandsetzungen sowie für Freianlagen. Die Baumaßnahme soll in einem Zug ausgeführt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:

    • Grundlagenermittlung und Vorplanung (Stufe 1)

    • Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Stufe 2)

    • Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Stufe 3)

    • Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung (Stufe 4)

    Notwendige örtliche Aufmaße, Änderungen der Bestandspläne auf den aktuellen Stand, ggf. Veranlassen und Untersuchungen zu Heizölbelastung im Keller sowwie Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sind Bestandteile des Vertrages. Die Installationsarbeiten (Heizung, Sanitär und Elektro) sind vom Auftragnehmer zu koordinieren.

    Laut Kostenberechnung vom 20.01.2016  sind rund 272.000.- € für die Sanierungs- und Umbaumaßnahme einkalkuliert. Das Gesamt-Honorar wurde mit knapp 35.000.- € berechnet. Die für das Honorar maßgeblichen anrechenbaren Baukosten liegen bei rund 223.000.- €.

    Diskussion:

    Neben den Baukosten werden auch die Aufwendungen für das Honorar zu 90 % bezuschusst, so dass der Kostenanteil für die Gemeinde überschaubar ist.

    Fazit:

    Dem vorgelegten Architektenvertrag wird die Zustimmung erteilt.

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  1. Umbau und Renovierung des Anwesens Am Rathaus 4: Vergabe der Gewerke Gerüstbau, Vollwärmeschutz, Fenster, Baumeisterarbeiten sowie Spenglerarbeiten

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Schreiben des Architekten vom 15.03.2016 und Vorlage der Verwaltung -

    Da alle Gewerke unter der Wertegrenze von 30.000.- € lagen, konnte eine beschränkte Ausschreibung erfolgen. Von sechs angeschriebenen Firmen haben drei ein Angebot unterbreitet. Als jeweils günstigster Bieter sollten laut Architekten für die Fensterarbeiten die Fa. Bäumler, Waldthurn (Angebot für Kunststofffenster: 12.971,60 €), für die Gerüstarbeiten die Fa. Meier, Flossenbürg (3.267,74 €), für die Vollwärmeschutzarbeiten die Fa. Weig, Waldthurn (33.654,51 €), für die Baumeisterarbeiten die F. Reger Bau, Vohenstrauß (48.979,93 €) und für die Spenglerarbeiten die Fa. Hubmann, Pleystein (4.637,40 €) zum Zug kommen. Die Gesamtkosten der ausgeschriebenen Gewerke (rund 106.000.- €) liegen um rund 17.000.- über den Kostenberechnungen (88.850.- €).  

    Diskussion:

    Gegen die Vergabe der Gewerke an den jeweils günstigsten Bieter werden keine Einwände erhoben. Der Einbau von Kunststofffenstern statt Holzfenstern wird nicht nur wegen des günstigeren Angebotes favorisiert.

    Fazit:

    Den Vergabevorschlägen des Architekten (Zuschlag an jeweils günstigsten Anbieter) wird zugestimmt.

     

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  1. Jahresbetriebsnachweis 2015 für den Gemeindewald Waldthurn

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    - Aufstellung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden (Bereich Forsten) vom 04.03.2016 -

    Für das Jahr 2015 sind Ausgaben in Höhe von 467,63 € (Betriebsleitung) und Einnahmen (Holzernte, Schneebruchaufarbeitung) in Höhe von 1.550,30 € vom zuständigen Revierleiter mitgeteilt worden. Der rechnerische Gewinn beträgt 1.082,67 €.

    Diskussion:

    Die positive Bilanz für das Jahr 2015 wird anerkennend kommentiert, mit der Betreuung durch die Forstbehörden ist man bislang bestens gefahren. Ansonsten werden keine besonderen Anmerkungen zur Bilanz der Betreuung des Körperschaftswaldes für das Jahr 2015 gemacht.

    Fazit:

    Der Jahresbetriebsnachweis 2015 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Antrag des Kreisjugendrings Neustadt auf Bezuschussung des Projekts „fifty – fifty - Taxi"

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Schreiben des Kreisjugendringes vom 18.2.2016 und Vorlage der Verwaltung -

    Im Landkreis Neustadt gibt es das Projekt "fifty-fifty-Taxi" seit 01.07.2004, hierbei können Jugendliche zum halben Preis mit dem Taxi sicher von Veranstaltungen nach Hause gebracht werden. Das Projekt lebt von Spenden, die zu 100 % in die Fahrten investiert werden. Das Angebot wurde erneut gut genutzt, für 2015 wurden Tickets im Wert von über 33.000.- € verkauft. In Anbetracht der guten Akzeptanz des Angebots auch durch in Waldthurn lebende Jugendlicher hat der Marktrat in den vergangenen Jahren 100.- € bis 200.- € für das Projekt bereit gestellt. Im Jahr 2015 wurden Tickets im Wert von 350.- € (Vorjahr: 550.- €) an Jugendliche aus der Marktgemeinde Waldthurn verkauft.

    Diskussion:

    In der Vorbesprechung der Fraktionsführer setzten sich die Sprecher für einen Zuschussbetrag ein, der in Anbetracht der Akzeptanz auch bei der Waldthurner Jugend auf 100.- € festgelegt werden sollte. Die Höhe des Zuschusses wird für die kommenden Jahre nicht automatisch festgeschrieben.

    Fazit:

    Das sinnvolle Projekt wird mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 100.- € unterstützt.

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  1. Kostenlose Zurverfügungstellung eines Schlauchwagens 2000 mit Vollausstattung durch den Bund für die Freiw. Feuerwehr Waldthurn - Nutzung der Waschhalle als Abstellplatz für das neue Fahrzeug - Einrichtung eines Waschplatzes für den Bauhof

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Protokolle von Besprechungen mit Vertretern der Feuerwehr und mit den Fraktionssprechern am 10.03.2016 -

    Der Bund stellt einen Schlauchwagen 2000 mit Vollausstattung im Rahmen des Katastrophenschutzes der  FFW Waldthurn kostenlos zur Verfügung (Wert des Fahrzeugs rund 200.000.- €). Die Kosten für den Unterhalt des Fahrzeugs und für zwei Führerscheine übernimmt ebenfalls der Bund. Im Rahmen des Katastrophenschutzes muss das Fahrzeug bei Bedarf auch zu landesübergreifenden Einsätzen bereit sein. Nach kurzfristiger Ortsbesichtigung könnte die Waschhalle als Stellplatz für das neue Fahrzeug genutzt werden. Im Gegenzug soll für den Bauhof ein eigener Waschplatz (mit Ölabscheider und neuem Dampfstrahler) errichtet werden. Die Führungskräfte der Feuerwehr plädieren für eine Anschaffung einer Kompakt-Trocknungsanlage mit Kosten von rund 40.000.- € bis 60.000.- €, ein Schlauchturm käme teurer und würde zudem schlechtere Trocknungsergebnisse erzielen. Die neue Trocknungsanlage sollte allen gemeindlichen Feuerwehren zur Verfügung stehen, unter Umständen könnte auch ein zentrales Schlauchlager für alle gemeindlichen Wehren bereitgestellt werden. Als optimale Ergänzung zum neuen Schlauchwagen käme noch ein Mannschafts-Transportwagen als Ersatz für den vorhandenen VW-Bus T4 in Frage, im Schlauchwagen selbst haben drei Einsatzkräfte Platz. Die Fraktionssprecher begrüßen das Angebot des Bundes und sprechen sich für die aufgezeigten Maßnahmen aus.

    Diskussion:

    Das unerwartete Angebot des Bundes (Lieferung eines voll ausgestatten Schlauchwagens und Beteiligung an den Unterhaltskosten inklusive der dafür erforderlichen Aufwendungen für Fahrerlaubnisse) wird einhellig begrüßt. Die dafür notwendigen Kompensationen (z. B. Schaffung eines neuen Waschplatzes mit Dampfstrahleinheit, Kosten rund 8.400.- €) fallen in Anbetracht der enormen Aufwertung des Feuerwehrstandortes Waldthurn nicht ins Gewicht. Der Bürgermeister kann ermächtigt werden, die Auftragsvergaben für den neuen Waschplatz vorzunehmen. Anerkennung ist der FFW Waldthurn zu zollen für ihre sofortige  Bereitschaft, ausreichend Personal für den Betrieb der neuen Feuerwehrfahrzeuges zur Verfügung zu stellen.

    Fazit:

    Der Beschaffung des Schlauchwagens mit den hierzu erforderlichen organisatorischen Maßnahmen und baulichen Umsetzungen im Bauhofbereich wird vorbehaltlos zugestimmt.

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  1. Honorarangebot von Dipl. Ing. Rubenbauer, Umwelt und Tiefbauingenieure Amberg GmbH für einen Teilvorentwurf der Erschließungsplanung für das Neubaugebiet Hirmersbühl: Besprechung mit Herrn Henfling, KFB Reuth am 10.03.2016

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    - Honorarangebot des Ingenieurs und Protokoll einer Besprechung mit Vertreter der KFB Reuth am 10.003.2016 -

    Für die angebotenen Leistungen (Teilvorentwurf für Optimierung der Straßenverläufe, für die Entwässerung mit Hangwasserableitungen, Vermessungen mit Erstellung eines digitalen Geländemodells, Abstimmung mit den Fachbehörden) wird ein Honorar, das bei Übertragung weiterer Planungsarbeiten voll mit angerechnet werden könnte, in Höhe von 8.100.- € (netto) erwartet. Der Tiefbauplaner hat reine Erschließungskosten in Höhe von 1,8 Mio. € (rund 60 € pro qm) ermittelt. Laut Vertreter der KFB könne die Honorarsumme nicht in das Machbarkeitskonzept mit berücksichtigt werden, der Auftrag müsste durch die Marktgemeinde selbst erfolgen. In Anbetracht bekannter Erschließungskosten (Straße, Wasser, Kanal) von rund 25.- bis 40.- € in benachbarten Baugebieten (z. B.Vohenstrauß, Pirk, Irchenrieth sind die ermittelten Erschließungskosten mit einem qm-Preis von rund 60.- € laut Bürgermeister nicht vermittelbar. Ein Angebot im Rahmen einer Erschließungsträgerschaft durch die KFB sollte eingeholt werden. Mit den Erschließungsmaßnahmen könnte nach den baurechtlichen Vorarbeiten (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Träger- und Bürgerbeteiligung, detaillierte Erschließungsplanung, Erstellen der Leistungsverzeichnisse, Ausschreibungen) frühestens im Frühjahr 2017 begonnen werden. Zur Schaffung einer von den Rechnungsprüfern gewünschten Konkurrenzsituation könnten noch andere Erschließungsträger Abgabe eines Angebots mit angeschrieben werden..

    Diskussion:

    Die relativ hohen Gesamt-Erschließungskosten, die angesichts der schwierigen Geländeverhältnisse nachvollziehbar erscheinen, müssen nicht im Grundstückspreis mit berücksichtigt werden, eine Mitfinanzierung von Erschließungsmaßnahmen (z. B. Wasser und Kanal) über die die Gebührenkalkulation (Globalberechnung) sollte möglich sein. Im Übrigen ist auf die zeitnahe Umsetzung der baurechtlich notwendigen Schritte, wie eingangs aufgeführt, zu drängen, damit spätestens 2017 mit baulichen Maßnahmen begonnen werden kann. Mit dem Honorarangebot besteht grundsätzlich Einverständnis.

    Fazit:

    Das Honorarangebot wird akzeptiert.

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  1. Neubaugebiet Hirmersbühl – überarbeitete Planskizze für die Anfertigung der Vorentwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Planskizze vom 24.3.2016 -

    In der überarbeiteten Planskizze sind unter Berücksichtigung der immissionsrechtlichen Vorgaben 21 Parzellen für eine Wohnbebauung ausgewiesen.

    Diskussion:

    Die überarbeitete Planskizze wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

    Fazit:

    Die überarbeitete Planskizze kann für die Anfertigung der Vorentwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplan verwendet werden.

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  1. Sitzung des Organisationsausschusses für das Heimatfest 2017 am 16.03.2016: Bestätigung der Beschlüsse durch den Marktgemeinderat

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Protokoll der 8. Sitzung des Organisationsausschusses am 16.03.2016 -

    Für die Stromversorgung im Zelt soll Lothar Schön als Ansprechpartner fungieren. Fest eingeplant sind die "Powerkryner" am 10.06.2017 (Samstag), am 12.07.2017 (Montag) ist der Auftritt von Brigitte Träger vorgesehen. Für beste Stimmung sollten die "Troglauer Buam" am Mittwoch (14.6.2017) sorgen, weitere Musikgruppen sind noch im Gespräch. Für den "Weiß-blauen Abend" am 17.6.2017 (Samstag) ist der Auftritt der "Original Waidhauser Blasmusik" geplant. An bevorstehenden Festzügen (z. B. in Lerau, Georgenberg, Pleystein, Spielberg) wird ein Waldthurner Block teilnehmen. Zum Festauftakt sollen auf Vorschlag des Brieftaubenvereins 1.000 Brieftauben zum Fliegen gelassen werden. Die Termine zum Bitten für die Übernahme der Schirmherrschaften wurden festgelegt (23.4.2016 beim Fürstenpaar Lobkowitz in Krimice und am 26.4.2016 beim Landrat). Die Verpflegung wird an die Fa. Voit (Weiden) vergeben, der Metzgerei- und Partyservicebetrieb hatte das beste Angebot unterbreitet. Kosten im Einkauf für Werbemittel wurden genannt (T-Shirt 15.- €, Werbebanner über die Straße ca. 100.- €). Das Kuchenbacken für das gesamte Heimatfest übernimmt der Frauenbund. Die nächste Zusammenkunft wurde für den 19.4.2016 terminiert.

    Diskussion:

    Die Ausführungen im Protokoll werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der Verpflichtung der Powerkryner besteht Einverständnis, ebenso mit der Vergabe der Verpflegung an den Partyservice Voit aus  Weiden.

    Fazit:

    Für 10.06.2017 können die "Partykryner" verpflichtet werden, die Verpflegung soll der Partyservice Voit aus Weiden übernehmen.

     

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  1. Initiative Bayern WLAN – Standorte für kostenfreie Hotspots

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    - Schreiben des Finanzministeriums vom 1.2.2016 (mit Merkblatt "In 5 Schritten zum BayernWLAN") -

    Laut Schreiben des Ministeriums soll bis 2020 ein dichtes Netz kostenfreier Hotspots in Bayern geschaffen werden, pro Kommune übernimmt der Freistaat bei Beachtung der Konditionen des Rahmenvertrages (abzuschließen bis März 2016, Vorlage eines ausgefüllten Fragebogens) die Kosten für zwei Hotspots. Wo dann das "BayernWLAN abgeboten wird, entscheiden die Gemeinden selbst.

    Diskussion:

    Als Standorte für die Errichtung von Hotspots wird der Marktplatz und der Badeweiher (Steigerung der Attraktivität vor allem für jugendliche Besucher) vorgeschlagen,

    Fazit:

    Das Angebot der Bayern-WLAN-Initiative sollte angenommen werden, als bevorzugte Standorte für Hotspots sind der Marktplatz und der Bereich am Badeweiher zu nennen.

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  1. Schäden im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Spielberg-Höfen: Möglichkeit eines bezuschussten Ausbaus mit Hilfe von FAG - Mitteln oder Antragstellung für das Programm ELER 2020 über das Amt für Ländliche Entwicklung oder Ausbesserung ohne Förderung

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Mail des Staatlichen Bauamtes vom 17.3.2016 (nach Ortstermin am 8.3.2016) und Vorlage der Verwaltung (mit Bildern von der Straße) -

    Den schlechten Zustand der Gemeindeverbindungsstraße von Spielberg nach Höfen hat das Omnibusunternehmen beklagt, das Unternehmen will hier künftig keine Busse mehr fahren lassen. Eine Förderung über FAG-Mittel (Fördersatz 50 bis 60 %) über die Regierung würde einen relativ hohen Ausbauaufwand (mit Vorlage eines Bauentwurfs und mit einer geforderten Breite von mindestens 4,50 Meter, aktuell werden nur 3,90 bis 4,20 Meter erreicht) erfordern, eine Realisierung noch in diesem Jahr könne nicht garantiert werden. Auch über das Förder-Programm ELER 2020 könne nach Auskunft des Amtes für Ländliche Entwicklung keine zeitnahe Umsetzung zugesagt werden. Eine schnelle Abhilfe könnte nur durch den Einsatz eines Fertigers mit Auftrag einer Asphaltdeckschicht in den am meisten geschädigten Bereichen gewährleistet werden, ein Zuschuss könne hierfür jedoch nicht beansprucht werden. Die Haltbarkeit ist mit der letztgenannten Alternative begrenzt. In Ordnung gebracht werden müsste noch die Straßenentwässerung. 

    Diskussion:

    Bevorzugt wird eine Förderung über ELER 2020, punkten könnte man hier mit der notwendigen interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Markt Floß (entsprechende Gespräche haben schon stattgefunden). Sollte eine Förderung nicht zeitnah zugesagt werden können, wären die schlimmsten Schäden in Eigenregie durch die Gemeinde mittels Einsatz eines Fertigers zu beheben. 

    Fazit:

    Dem skizzierten Vorgehen (siehe unter "Diskussion") wird zugestimmt.

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  1. Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet - Erteilung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die Regierung der Oberpfalz - Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss des Kooperationsvertrags mit der Deutschen Telekom

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Schreiben der Regierung vom 22.3.2016 und Vorlage der Verwaltung -

    Mit Schreiben der Regierung wurde die grundsätzliche Förderwürdigkeit des Projektes bejaht und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (auf eigenes Risiko) erteilt. Der Zuwendungsbescheid wird zu gegebener Zeit noch zugestellt. Eine Förderung von insgesamt 836.906.- € wurde in Aussicht gestellt. Der Kooperationsvertrag mit dem ausgewählten Netzbetreiber (Deutsche Telekom) kann nun abgeschlossen werden, hierzu benötigt der Bürgermeister die Ermächtigung durch das Gremium.

    Beschlussvorschlag der Verwaltung:

    Bürgermeister Josef Beimler wird ermächtigt, den entsprechenden Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom abzuschließen.

    Diskussion:

    Gegen den Beschlussvorschlag werden keine Einwände erhoben.

    Fazit:

    Dem Bürgermeister wird die Ermächtigung zum Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen Telekom erteilt.

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  1. Bauanträge

    (BE: N. N.)

    Grundlage:

    • Verlängerung des Carports und Anbau an den bereits genehmigten Anbau in der Spielberger Straße (Kerstin Nowy und Sebastian Müller)

    • Errichtung einer KFZ-Werkstätte mit Büro in Maienfeld (Christian Berger, Waldthurn)

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  2. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N. N.)

    • Besprechung zu den Themen geplanter "Schönwerth-Weg" (entlang der Zott, Förderung durch LEADER möglich, Beteteiligung der Gemeinden Georgenberg, Pleystein und Waldthurn) und Schönwerth-Haus" (erste Denkanstätze über mögliche Standorte und Finanzierung) am 14.03.2016 in Neuenhammer (Bericht von stv. Bgm. Roman Bauer)

    • Schreiben der Eheleute Stefanie und Stefan Weig vom 16.03.2016 (Verkehrsberuhigung Frankenrieth - Buch, Bitte um nochmalige Geschwindigkeitsmessung an anderer Stelle)

    • Stellungnahme der Polizeiinspektion zur Parksituation in Waldthurn vom 16.3.2016 (unzureichende Parksituation im Marktplatzbereich bei Veranstaltungen, Behinderung des Omnibusverkehrs)

    • Beschwerde des Busunternehmens Bock wegen Verkehrsprobleme am Marktplatz durch parkende Fahrzeuge (zugeparkte Bushaltestellen, massive Behinderungen beim Abbiegen vom Marktplatz in Richtung Neuenhammer Straße und Vohenstraußer Straße)

    • Fernsehsendung "exakt" im MDR mit Beitrag zu positiven Auswirkungen der Flüchtlingssituation für die ländliche Region (z. B. Erhalt von Schulen und Einrichtungen der Infrastruktur, Belebung des Vereinslebens)

    • Regenrückhaltung an der Kläranlage Albersrieth fertig gestellt

    • Termine:

      • 01.04.2016 (Freitag, 18:00 Uhr): Eröffnung der Physiotherapie-Praxis im Gesundheitszentrum

      • 07.04.2016 (Donnerstag): Historische Zugfahrt nach Bischofteinitz

      • 15.04.2016 (Freitag, 19:00 Uhr): Patenbitten der FFW Spielberg bei der FFW Waldthurn

      • 16.04.2016 (Samstag, 19:00 Uhr): Musikantentreffen der Nordoberpfälzer Musikfreunde im Malerstüberl

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