Sitzung der CSU-Fraktion am 26. Oktober 2015
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 29. Oktober 2015
(Dorftreff in Albersrieth, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 28.09.2015

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.09.2015, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Rücktrittsgesuch von Marktrat Stefan Grünauer, Wallstraße 7, Waldthurn

  4. Beschluss über das Nachrücken der Listennachfolgerin in das Gremium

  5. 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat vom 14.05.2014

  6. Marktladen Waldthurn - Reaktion des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde auf die Anzeige des Marktes zur Errichtung eines gemeindlichen Unternehmens gemäß Art. 96 Gemeindeordnung (GO) - weiteres Vorgehen

  7. Entscheidung des Landratsamtes über den Antrag des Marktes auf Befreiung von der Prüfpflicht gemäß Art. 94 Gemeindeordnung (GO) für den Marktladen Waldthurn  

  8. 4. Sitzung des Organisationsausschusses für das Heimatfest 2017 am 13.10.2015 - Bestätigung der Beschlüsse durch den Marktgemeinderat - weiteres Vorgehen

  9. Breitbandversorgung - nochmalige Überarbeitung des Angebots durch die Telekom Deutschland aufgrund der Ersten Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum Amberg - positiver Abschluss der Plausibilitätsprüfung - erneute Beschlussfassung zur Auftragsvergabe vorbehaltlich der Förderzusage der Regierung der Oberpfalz mit Aufhebung des vorhergehenden Vergabebeschlusses Nr. 147 vom 30.07.2015

  10. Neufestsetzung der Wasser- und Kanalgebühren - Änderung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzungen des Marktes

  11. Ankauf einer Kipperpritsche für den neuen Unimog

  12. Antrag der Bock-Touristik GmbH Waldthurn auf Defizitübernahme für die öffentliche Omnibus-Linie Nummer 2500

  13. Sachstandsbericht Neugestaltung des Umfeldes des Kinderbildungszentrums

  14. Sachstandsbericht Dorfplatzgestaltung in Lennesrieth  - Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der TG Waldthurn 3

  15. Antrag von Herrn Paul Bodensteiner, Albersrieth 10 auf Bezug von Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung zur Ergänzung der Eigenförderung mit Einbau eines Nebenzählers

  16. Bauanträge

  17. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 28.09.2015

    (BE: N. N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 28.09.2015 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.09.2015, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N. N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -

    • Zur Frage möglicher Beeinträchtigungen im neuen Baugebiet "Hirmesbühl" durch Lärmemissionen angrenzender Gewerbebetriebe erfolgte ein Schallschutzgutachten, dessen Ergebnisse noch ausgewertet müssen.


    Schallschutzgutachten soll im neuen Baugebiet Hirmesbühl Lärmbelastungen überprüfen.

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.09.2015 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Rücktrittsgesuch von Marktrat Stefan Grünauer, Wallstraße 7, Waldthurn

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Mit Schreiben vom 1.10.2015 bittet Marktrat Stefan Grünauer um Akzeptanz seines Rücktritts. Seit den Kommunalwahlen 2014 können Mitglieder des Gemeinderates ohne Angabe von Gründen ihr Mandat niederlegen, insofern hat ein Beschluss des Gremiums lediglich einen rein deklaratorischen Charakter.

    Diskussion:

    Der Rücktritt des allseits geschätzten Marktrates Stefan Grünauer wird bedauert, zu danken ist ihm für seinen engagierten Einsatz zum Wohle der Marktgemeinde.

    Fazit:

    Dem Rücktrittsgesuch wird stattgegeben.

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  1. Beschluss über das Nachrücken der Listennachfolgerin in das Gremium

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung und Protokoll zum Endergebnis der Gemeinderatswahl 2014 am 16.03.2014 -

    Nach Beschluss über die beantragte Entlassung aus dem Ehrenamt (siehe TOP 3) hat das Gremium über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl 2014 wäre dies Kerstin Duric (Lennesrieth 31). Die Nachrückerin wird nach dem Votum des Gremiums schriftlich verständigt, sie wird dabei um eine Annahmeerklärung zum kommunalen Ehrenamt gebeten. Die Verabschiedung des ausscheidenden Marktrates und die Vereidigung seiner Nachfolgerin erfolgt dann in der nächsten Sitzung des Gremiums. In der nächsten Sitzung muss dann die SPD-Fraktion einen neuen Fraktionssprecher benennen, zudem muss aus der SPD-Fraktion ein neuer Vertreter für den Bauausschuss benannt werden. Außerdem ist ein neuer Vertreter für die Schulverbandsversammlung zu bestimmen.

    Diskussion:

    Das skizzierte formal vorgeschriebene Vorgehen ist einzuhalten, gegen die Benachrichtigung der Nachrückerin Kerstin Duric (SPD) bestehen keine Einwände. Die weiteren personellen Entscheidungen (Vertreter im Bauausschuss und in der Schulverbandsversammlung) können erst in der Novembersitzung getroffen werden.

    Fazit:

    Der regulären Listennachfolgerin der SPD-Liste Frau Kerstin Duric (Lennesrieth) ist die Annahmeerklärung zum kommunalen Ehrenamt zuzuleiten.

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  1. 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat vom 14.05.2014

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Durch den Umzug in das neue Gemeindezentrum (Vohenstraußer Straße 16) ändert sich der Standort der Tafel für die amtlichen Mitteilungen, der § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist entsprechend anzupassen.

    Diskussion:

    Formal ist die Änderung der Geschäftsordnung notwendig.

    Fazit:

    Der Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat wird zugestimmt.

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  1. Marktladen Waldthurn - Reaktion des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde auf die Anzeige des Marktes zur Errichtung eines gemeindlichen Unternehmens gemäß Art. 96 Gemeindeordnung (GO) - weiteres Vorgehen

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Schreiben des Landratsamtes vom 30.09.2015 und Vorlage der Verwaltung -

    Grundsätzlich kann nach der Gemeindeordnung (Art. 87 Abs. 1 GO) eine Gemeinde Unternehmen nur gründen, wenn ein öffentlicher Zweck dies erfordert. Bei der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern, die nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge gehören, könnte nur ein Versagen des Marktes einen öffentlichen Zweck begründen. Insofern würde die Eröffnung eines Lebensmittelgeschäftes durch eine ländliche Gemeinde diesen öffentlichen Zweck entsprechen, soweit kein privates Engagement erkennbar ist. Durch den Betrieb des Marktladens sollte ein Wettbewerb mit ortsansässigen Geschäften ausgeschlossen werden. Mit dem Betrieb des Marktladens darf die Gemeinde keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen, in der Präambel des Gesellschaftsvertrages werden daher ausschließlich ideelle Interessen aufgeführt. Der Handelsverband Bayern e. V. sowie die Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer (IHK) haben keine Einwände gegen die Unternehmensgründung, wünschenswert wäre allerdings eine Etablierung des Unternehmens als eine rein von Bürgern getragene Gesellschaft. Als derzeit alleiniger Gesellschaft hat die Marktgemeinde jährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen sowie der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Den örtlichen und den überörtlichen Rechnungsprüfungsbehörden sind entsprechende Prüfrechte einzuräumen, der Gesellschaftsvertrag ist entsprechend anzupassen. Zur Vorlage für den Marktgemeinderat ist jährlich ein Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem jedem Einsicht nehmen kann.

    Nach Rücksprache mit der Notarin hat die Rechtsaufsichtsbehörde für das Unternehmen grundsätzlich grünes Licht gegeben, das Bestreben des Marktes nach Übergabe des Unternehmens in private Hände sollte nicht aus den Augen verloren werden. Der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung könnten durch das Steuerbüro erstellt werden, das schon die Personalabrechnung und die Buchführung übernimmt. Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Erweiterung der Prüfrechte auch für die überörtliche Rechnungsprüfung sollte kein Problem darstellen.


    Der wiedereröffneter Marktladen in der Bahnhofstraße heißt jetzt Gänsbürger-Laden.

    Diskussion:

    Das grundsätzliche Einverständnis des Landratsamtes zum auch im Gesellschaftsvertrag geregelten Engagement der Marktgemeinde wird zustimmend zur Kenntnis genommen, wenn auch die rechtlichen Vorgaben in der Gemeindeordnung teilweise als zu bürokratisch empfunden werden. Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Ausweitung der Rechnungsprüfungskompetenzen sollte kein Problem darstellen. Durch die Einbindung örtlicher und regionaler Anbieter (z. B. Metzgerei Bergler) dürften keine wettbewerbsrechtlichen Probleme auftreten. Am Rande der Diskussion wurde noch die gute Akzeptanz des Marktladens nach der Eröffnung vor wenigen Tagen begrüßt.

    Fazit:

    Die Anmerkungen und Empfehlungen und Auflagen der Rechtsaufsichtsbehörde können in der dargestellten Weise berücksichtigt werden.

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  1. Entscheidung des Landratsamtes über den Antrag des Marktes auf Befreiung von der Prüfpflicht gemäß Art. 94 Gemeindeordnung (GO) für den Marktladen Waldthurn    

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Schreiben des Landratsamtes vom 15.10.2015 und Vorlage der Verwaltung -

    Mit Anzeige der Gründung des Marktladens an das Landratsamt am 7.8.2015 wurde gleichzeitig beantragt, von der verpflichtenden Regelung nach einem Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften (Art 94 Abs.1 Satz 2 Gemeindeordnung) ausgenommen zu werden. Wegen der geringen Größe der Kapitalgesellschaft ist das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten einer Wirtschaftsprüfung in Anbetracht der zu erwartenden geringen Bilanzsummen kritisch zu hinterfragen. Laut Auffassung des Landratsamtes ist nun zumindest für das erste Wirtschaftsjahr eine Abschlussprüfung unentbehrlich, wobei der Markt Waldthurn als alleiniger Gesellschafter den Wirtschaftsprüfer (z. B. auch der Kommunale Prüfungsverband) bestimmen kann. Der Prüfungsbericht ist bis Ende 2016 dem Landratsamt vorzulegen. Unter Umständen kann je nach Ergebnis der ersten Berichts dann im weiteren Verlauf von aufwändigen Wirtschaftsprüfungen (Ausnahme nach Art. 94 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung) abgesehen werden. Ausnahmen von Prüfungen der Wirtschaftsführung kommen nur in begründeten Einzelfällen in Betracht, die Prüfungen dienen der Transparenz und dem Schutz der Handelnden.

    Diskussion:

    Auch bei der Frage nach der von der Rechtsaufsichtsbehörde geforderten Inanspruchnahme eines Wirtschaftsprüfers wurden bürokratische Hemmnisse beklagt. Einverständnis besteht jedoch zu einer umfassenden Prüfung nach dem ersten Betriebsjahr, für die weiteren Jahre wären (auch finanziell) weniger aufwändige Prüfverfahren wünschenswert.

    Fazit:

    Für das erste Wirtschaftsjahr wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, danach soll in Abstimmung mit dem Landratsamt das weitere Vorgehen festgelegt werden.

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  1. 4. Sitzung des Organisationsausschusses für das Heimatfest 2017 am 13.10.2015 - Bestätigung der Beschlüsse durch den Marktgemeinderat - weiteres Vorgehen

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    - Protokoll der Sitzung im Pfarrheim am 13.10.2015 und Vorlagen des Unterausschusses "Werbung" -

    • Unterausschuss Werbung: Firmen sollen zwecks Unterstützung durch Werbeträger (mit Preisangaben) noch vor Weihnachten 2015 angeschrieben werden. Spätestens ein Jahr vor dem Fest sollten alle Hauptsponsoren feststehen. Im Frühjahr 2016 sollen die Plakate an den Ortseinfahrten aufgestellt werden. Für das layout der Festschrift liegt schon ein Angebot von Manfred Müller (Luhmühlweg) vor. Kontakt wird noch mit den örtlichen Medien (OTV, Ramasuri) aufgenommen.

    • Unterausschuss Festschrift: Die Festschrift soll im gleichen Format wie im Jahr 1992 erscheinen. Hauptinhalte werden kurze Artikel mit einem Rückblick auf Ortsgeschichte und auf das Heimatfest 1992 sowie Darstellungen über berühmte Persönlichkeiten aus der Gemeinde und über die weitere Entwicklung des Marktes mit Aufgreifen aktueller Themen sein. Angeregt wurde eine Kontaktaufnahme mit Künstlern (z. B. Ludwig Bäuml), um diese für Ausstellungen während des Heimatfestes zu gewinnen.

    • Unterausschuss Musik: Einige Angebote von Musikkapellen liegen vor (z. B. Jetzendorfer, Frontal, Audio Crime, Waidhauser Blasmusik). Das für 12.06.2017 geplante Treffen der Chöre ist für ein großes Festzelt nicht geeignet. Da sich hierzu vor allem die Senioren angesprochen fühlen werden, soll noch Kontakt mit Brigitte Träger aufgenommen werden. In das Programm sollen einheimische Kapellen (z. B. Waldthurner Trachtenkapelle, Blechhaufen, Moosbacher) mit berücksichtigt werden.

    • Unterausschuss Festdamen: Bisher haben 35 Personen ihr Interesse bekundet. Als Festkleidung für die Festdamen wird ein Dirndl gewünscht, für den Festzug am Sonntag sollen historische Kleider getragen werden. Über die Möglichkeit einer Verstärkung des Teams durch Festkinder soll im nächsten Jahr entschieden werden.

    • Unterausschuss Festplatz/Festzelt: Die Ausschreibungen für die Brauereien und für das Catering sind angelaufen. Inwieweit der noch nicht abgeschlossene Hallenneubau der Fa. Holzbau Riedl mit in die Planungen einbezogen werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Zur Verbesserung der Parkplatzsituation erfolgen noch Gespräche mit Grundbesitzer und Pächter. Das Ausleuchten des gefährlichen Fußweges mit Solarleuchten entlang der Staatsstraße wurde angeregt.

    • Sonstiges:

      • Tombola/Feuerwerk: Eine Tombola ist am Raiffeisen-Tag vorgesehen. Wegen der Kosten für ein Feuerwerk werden Informationen eingeholt.

      • Mögliche weitere Aktionen: Aufführung eines Musicals (wohl zu aufwändig), Oldtimer-Treffen (Kontakte werden aufgenommen), Historisches Markttreiben am ersten Samstag (Informationen von einschlägigen Institutionen werden eingeholt), Multi-Kulti-Fest vergleichbar dem Event in Pleystein

    Diskussion:

    Die aufgezeigten Aktivitäten und Beschlüsse des Organisationsausschusses werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Engagement der verschiedenen Ausschüsse wird lobend erwähnt.

    Fazit:

    Die Beschlüsse des Organisationsausschusses können bestätigt werden.

     

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  1. Breitbandversorgung - nochmalige Überarbeitung des Angebots durch die Telekom Deutschland aufgrund der Ersten Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum Amberg - positiver Abschluss der Plausibilitätsprüfung - erneute Beschlussfassung zur Auftragsvergabe vorbehaltlich der Förderzusage der Regierung der Oberpfalz mit Aufhebung des vorhergehenden Vergabebeschlusses Nr. 147 vom 30.07.2015

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Laut Mitteilung des Breitbandzentrums sollten die ermittelten Plausibilitätsabweichungen geklärt und ggf. das Angebot korrigiert werden. Die Telekom hat bereits das Angebot korrigiert, das Angebot wurde dadurch nochmals günstiger (mit Auswirkungen auf die vom Markt einzusetzenden Mittel). Nach erneuter Prüfung durch das Breitbandzentrum erscheinen nun die vorliegenden Unterlagen plausibel. Aufgrund der veränderten Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke muss nach Rücksprache mit dem Zuschussgeber (Regierung der Oberpfalz) der bestehende Beschluss aufgehoben und ein neuer Beschluss gefasst werden.

    Beschlussvorschlag:

    "Beim Auswahlverfahren im Rahmen der Bayerischen Breitbandrichtlinie ging für das Auswahlverfahren in Waldthurn ein Angebot von einem Netzbetreiber ein, das im Zuge der Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum in Amberg vom Bieter nochmals überarbeitet wurde. Nach Auswertung und Prüfung dieses Angebotes spricht das Beratungsbüro "Breitbandberatung Bayern GmbH" folgende Vergabeempfehlung aus: Schließen eines Kooperationsvertrages mit einer zu übernehmenden Wirtschaftlichkeitslücke von 929.896.- € (Eigenanteil: 92.989.- €) mit der Telekom Deutschland GmbH. Die Telekom baut das NGA-Netz im Gemeindegebiet mit einer FTTx-Lösung. Der Marktgemeinderat von Waldthurn beschließt, der Vergabeempfehlung zu folgen. Er beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Kooperationsverträge, vorbehaltlich der Förderzusage durch die Regierung der Oberpfalz, zu schließen. Der Vergabebeschluss Nr. 147 vom 30.07.2015 wird aufgehoben."

    Diskussion:

    Die Verzögerungen im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zum Ausbau des Breitbandversorgung werden kritisch bewertet. Die Prüfungs- und Genehmigungsverfahren ziehen sich immer mehr in die Länge. Die ursprüngliche Erwartung, dass im Jahr 2016 eine Versorgung des Breitbandnetzes flächendeckend in der Gemeinde zur Verfügung steht, steht auf der Kippe. Nun sind alle Anstrengungen zu unternehmen, dass keine weiteren Hindernisse die Umsetzung des Projektes beeinträchtigen. Der geringere finanzielle Aufwand der Gemeinde nach Abschluss der Plausibilitätsprüfung ist demgegenüber erfreulich.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

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  1. Neufestsetzung der Wasser- und Kanalgebühren - Änderung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzungen des Marktes

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlagen der Verwaltung (mit detaillierten Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben) und Entwürfe zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung -

    Nach Ablauf des vierjährigen Kalkulationszeitraumes ist eine Neukalkulation für die Wasser- und Kanalgebühren erforderlich geworden. Bei der Wasserversorgung ist ein Fehlbetrag in Höhe von 82.579,18 € entstanden, hauptsächlich zurückzuführen auf Verrechnungskosten für das eingesetzte Personal in den Jahren 2011 bis 2013 sowie auf Reparaturmaßnahmen (Ersatz von defekten Teilen im Hochbehälter). Bei der Wasserversorgung errechnet sich ein Benutzungsentgelt in Höhe von brutto 1,74 €/cbm (bisher 1,56 €). Bei der Abwasserentsorgung Waldthurn ist eine Überdeckung in Höhe von 14.772,68 € entstanden, hierdurch ergibt sich rechnerisch eine künftige Gebühr in Höhe von 1,65 €/cbm (bisher 1,90 €). Bei der Abwasseranlage Albersrieth ist eine Unterdeckung in Höhe von 13.405,59 € entstanden, bedingt durch erhebliche Instandhaltungs- und Unterhaltskosten in den Jahren 2014 und 2014 (Erneuerung der Eingangstore, Streichen des Betriebsgebäudes, Erneuerung von Fenstern, Zaun, neue Tauchwand etc.). Dadurch errechnet sich eine künftige Gebühr von 1,89 €/cbm (bisher 1,44 €).

           
    Anpassung der Gebühren: Anwassergebühr in Waldthurn wird billiger, in Albersrieth dagegen merklich teurer. Die Trinkwassergebühren ziehen ebenfalls an.

    Diskussion:

    Die Kostenkalkulation des Kämmerers erscheint transparent, so dass die Anpassung der Gebühren für den den Kalkulationszeitraum nachvollzogen werden kann. Die deutlich höheren Gebühren in den nächsten vier Jahren für die Abwasserentsorgung in Albersrieth dürften ihre Ursache (neben den umfangreichen Instandhaltungsmaßnahmen) auch mit dem merklichen Rückgang der Einleitungsmengen haben: bei gleichbleibenden Unterhaltskosten müssen geringere Einleitungsmengen zwangsweise zu höheren Gebühren führen. Zu hinterfragen wäre hierbei allerdings grundsätzlich, ob mit den in der Satzung aufgeführten (relativ gering erscheinenden) Mindestmengen bei Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen für Großvieheinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben (pro Großvieheinheit können 20 cbm verbrauchtes Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung bei den Entwässerungsgebühren in Abzug gebracht werden) eine korrekte und gerechte Abrechnung noch gewährleistet ist. Durch Einbau eines Nebenzählers in Stallungen könnten systematische Ungenauigkeiten in der Berechnung der Abwassermengen, die sich ja aus dem Trinkwasserverbrauch ergibt, reduziert werden.

    Fazit:

    Der Änderung der Gebühren- und Beitragssatzungen wird auf der Grundlage der Neukalkulation des Kämmerers zugestimmt. Zu überdenken sind die Überlegungen zur besseren Erfassung der Abwassermengen in Anwesen, auf denen nach den geltenden Satzungen abhängig von der Zahl der Großvieheinheiten ein pauschalierter Abzug von Abwassermengen möglich ist.

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  1. Ankauf einer Kipperpritsche für den neuen Unimog

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Nach vielen erfolglosen Anfragen liegt nun ein Angebot von einer staatlichen Behörde vor, eine gebrauchte Ladebrücke kann für 5.500.- € erworben werden (Neupreis: über 11.000.- €). Der Ankauf könnte vom Bürgermeister vorbehaltlich der Genehmigung durch das Gremium sofort vollzogen werden.

    Diskussion:

    Zum Ankauf der gebrauchten Ladebrücke gibt es keine sinnvolle Alternative.

    Fazit:

    Dem Ankauf der gebrauchten Ladebrücke wird zugestimmt.

     

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  1. Antrag der Bock-Touristik GmbH Waldthurn auf Defizitübernahme für die öffentliche Omnibus-Linie Nummer 2500

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Schreiben der Bock-Touristik GmbH vom 08.10.2015 und Vorlage der Verwaltung -

    Der Busunternehmer beantragt für die genannte Buslinie 2500 (Waldthurn - Vohenstrauß von Montag bis Freitag um 8:15 Uhr und um 10:45 Uhr mit Hin- und Rückfahrt sowie jeden Tag ab 16:00 Uhr ab Vohenstrauß für die Schüler zurück nach Waldthurn) die Übernahme des geschätzten Defizits in Höhe von 500.-  bis 1.000.- € pro Jahr, ins Gespräch wird auch eine "Linie auf Abruf" gebracht. Die große Mehrzahl der Fahrgäste wären ältere und schwerbehinderte Bürger aus Waldthurn ohne eigenes Auto sowie Schüler mit Nachmittagsunterricht und Ganztagesschule. Die Liniengenehmigung lauf Ende des Jahres aus, aus Kostengründen werde diese so nicht mehr beantragt werden. Ab September würden alle Einnahmen der 16:00-Uhr-Linie wegfallen, da alle Monatsfahrkarten der Waldthurner Mittel- und Ganztagsschüler durch die Fa. RBO verkauft würden und die Fa. Bock trotzdem durch den NWN-Verkehrsverbund zur Beförderung ohne Einnahmemöglichkeit verpflichtet wären. In keiner Weise kostendeckend sei die Beförderung von Schwerbehinderten, der vom Staat gewährte Ausgleich von knapp 3 % vom Jahresumsatz reiche in keiner Weise zur Kostendeckung aus. Die durchschnittlichen Einnahmen von 500.- € pro Jahr decken das Defizit nicht annähernd. Als Alternative könnte nun eine "Linie auf Abruf" angeboten werden (Anmeldung zu einer Fahrt am Vortag  bis 17:00Uhr, bei fehlender Anmeldung erfolgt keine Fahrt). Bei Übernahme des anfallenden Defizits (ca. 500.- € bis 1.000 € pro Jahr) durch die Gemeinde könnte über einen Weiterbetrieb der Linie nachgedacht werden, andere Gemeinden würden den ÖPNV auch unterstützen (z. B. die Stadt Weiden mit über 1,1 Mio. € im Jahr 2014).

    Auffassung der Verwaltung: Nach Rücksprache mit dem Landratsamt gibt es auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs keine organisatorische und finanzielle Zuständigkeit des Marktes, für die betroffene Buslinie wäre das Landratsamt und die Regierung der Oberpfalz Ansprechpartner. Derzeit läuft mit den letztgenannten Institutionen ein Verfahren für die weitere Genehmigungserteilung. Der Antragsteller sollte daher mit dem Sachbearbeiter am Landratsamt Verbindung aufnehmen.


    Manche Buslinien sind wirtschaftlich nicht darstellbar: das Busunternehmen Bock an der Pleysteiner Straße.

    Diskussion:

    Sollte eine Buslinie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können, so ist dies mit den zuständigen Institutionen (Landratsamt, Regierung der Oberpfalz) zu erörtern. Die Gemeinde hat hier keine direkte Entscheidungsbefugnis. Das Verweis des Antragstellers auf das Engagement der Stadt Weiden geht argumentativ ins Leere, da Weiden als kreisfreie Stadt (genauso wie der Landkreis Neustadt für sein Gebiet) für die Aufrechterhaltung eines angemessenen öffentlichen Personennahverkehrs unmittelbar mit zuständig ist. Im übrigen kann den Ausführungen der Verwaltung zugestimmt werden. Vor der endgültigen Entscheidung möchte der Bürgermeister aber noch zusätzliche Informationen einholen.

    Fazit:

    Ob der Antrag des Busunternehmens auf Übernahme des Defizits für eine Buslinie in der gewünschten Weide behandelt werden kann, kann erst nach Vorlage weiterer Informationen, die der Bürgermeister noch beschaffen will, entschieden werden.

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  1. Sachstandsbericht Neugestaltung des Umfeldes des Kinderbildungszentrums

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung (Protokoll des Ortstermins mit Vertretern vom Verband für Ländliche Entwicklung und der Baufirma Holfelder am 15.10.2015) -

    Die gelieferten Pflasterkanten sind schadhaft, die Baufirma setzt sich mit dem Lieferanten in Verbindung. Die Pflege des Baumes beim Eingang Kindertagesstätte erfolgt durch den Bauhof.


    Aufwändige Vorplatzgestaltung am neuen Kinderbildungszentrum.

    Diskussion:

    Zwischenzeitlich wurden das schadhafte Pflaster wieder entfernt, verwendet wurden nun scharfkantige Pflastersteine.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Sachstandsbericht Dorfplatzgestaltung in Lennesrieth  - Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der TG Waldthurn 3

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung (Protokoll des Ortstermins am 15.10.2015 mit Vertreter des Verbandes für Ländliche Entwicklung) -

    Der Fallschutz im Bereich Turm mit Rutsche ist durch Fallschutzplatten und unter der Schaukel sowie unter dem Spielgerät "Drache" mittels Sand zu gewährleisten. Zum ehemaligen Schulgarten soll eine gepflasterte Zufahrt mit Rasenfuge auf öffentlichen Grund hergestellt werden. Ein Granit-Einzeiler auf Gemeindegrund soll die Abgrenzung zum Gebäude Götz gewährleisten. Der Verwendungsnachweis ist bis 20.11.2015 einzureichen, ansonsten wäre in diesem Jahr keine Auszahlung von Fördergeldern mehr möglich. Erforderlich ist noch der Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft (TG) Waldthurn 3.


    Die Neugestaltung des Schulgartens in Lennesrieth nimmt Gestalt an.

    Diskussion:

    Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend bewertet. Nach Abschluss der Vereinbarung mit der TG Waldthurn 3, wozu der Bürgermeister ermächtigt werden kann, bemisst sich das Honorar für die Leistungen des Architekten nach den tatsächlichen Kosten, die deutlich niedriger liegen als die ursprünglich kalkulierten Kosten. Beim Projekt in Lennesrieth habe sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig bei Dorferneuerungsmaßnahmen die begleitende Planungsarbeit des Verbandes für Ländliche Entwicklung gerade in kleinen Gemeinden ist.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird zum Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der TG Waldthurn 3 ermächtigt.

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  1. Antrag von Herrn Paul Bodensteiner, Albersrieth 10 auf Bezug von Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung zur Ergänzung der Eigenförderung mit Einbau eines Nebenzählers

(BE: Georg Stahl)

Grundlage:

- Schreiben des Antragstellers vom 30.09.2015 -

Beantrag wird ein Nebenzähler (Unterzähler) für den öffentlichen Wasseranschluss zum Stall als Mengennachweis des Wasserverbrauchs für den Rinderstall, da in den extrem trockenen Sommermonaten die Eigenversorgung nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Das dann aus der öffentlichen Leitung entnommene Wasser werde als Abwasser nicht in öffentliche Kanalisation, sondern in die Güllegrube abgeleitet.

Diskussion:

Dem Antrag kann grundsätzlich zugestimmt werden. Zu klären wäre noch, wer für den Einbau des Nebenzählers die Kosten zu tragen hat (bei Gartenwasserzählern ist hierfür der Antragsteller bzw. Nutzer selbst kostenpflichtig). Im übrigen wird auf die Diskussion unter TOP 11 hingewiesen.

Fazit:

Dem Antrag wird zugestimmt, die Kostenfrage ist noch zu klären.

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  1. Bauanträge

    (BE: N. N.)

    Grundlage:

    Fehlanzeige.

    Diskussion:

    Entfällt.

    Fazit:

    Entfällt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

     

    • Änderung des Bebauungsplans "Vohenstrauß Ost BA1": Belange der Marktgemeinde werden nicht berührt (keine Einwände)

    • Ergänzung einer Ortstafel im Bereich Pleysteiner Straße: nach Beschwerde eines Anliegers hat der Verkehrssachbearbeiter der Polizei festgestellt, dass eine Ortstafel (mit Auswirkungen auf die zulässige Geschwindigkeit) hier fehlt, die Beschilderung (Kosten ca. 210.- €) ist zu ergänzen.


    An der Ortseinfahrt Pleysteiner Straße fehlt das Geschwindigkeit begrenzende Ortsschild.

    • Dorfwettbewerb 2016 - 2019 "Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden": Anmeldungen zum Wettbewerb können bis 1. Juni 2016 angenommen werden.

    • Veranstaltungskonzept "Energiebedarf senken": die Regierung der Oberpfalz sucht geeignete Kandidaten für das Konzept, in der Größenkategorie bis 2.500 Einwohner wurde hierzu Waldthurn vorgeschlagen (Frau Sternemann vom Amt für Ländliche Entwicklung wird bei der Bewerbung unterstützend zur Seite stehen).

    • Wasserschutzgebiet Tiefbrunnen Waldthurn: die Begehung der Demonstrationsanlage von Georg Bocka erfolgt in der zweiten Novemberwoche. Die Bodenproben im Wasserschutzgebiet werden Ende Oktober gezogen.


    Die Demo-Anlage gegenüber Maienfeld: hier werden Daten zum Schutz des Trinkwassers gewonnen.

    • Anschaffung eines gebrauchten Schneepfluges für den Winterdienst über den Maschinenring: ein gebrauchtes Gerät wurde zum Preis von 2.618.- € beschafft.

    Termine:

    • 3.11.2015 (Dienstag, 19:00 Uhr): Sitzung der Vereinsvorstände im FSV-Sportheim

    • 9.11.2015 (Montag, 20:00 Uhr): Bürgerversammlung (voraussichtlich im Pfarrheim)

    • 15.11.2015 (Sonntag): Volkstrauertag

    • 18.11.2015 (Mittwoch, 19:00 Uhr): erste Zusammenkunft des Energiestammtisches im Pfarrheim (Besprechungszimmer im Erdgeschoss)

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