Sitzung der CSU-Fraktion am 23. März 2015
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 26. März 2015
(Wirtsheiner in Spielberg , Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 26.02.2015

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.02.2015, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsplanes 2015

  4. Beschluss der Haushaltssatzung 2015

  5. Beschluss des Finanz- und Investitionsprogramms 2014 mit 2018

  6. Endabrechnung kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG für den Bewilligungszeitraum September 2013/Dezember 2014 - Kindertagesstätte

  7. Endabrechnung kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG für den Bewilligungszeitraum September 2013/Dezember 2014 - Kinderkrippe

  8. Kindertagesstätte St. Josef - Haushaltsbeschluss für die Zeit 01.09.2013 - 31.12.2014 sowie Vorlage des Haushaltsplans 2015 - Beschluss über die Zustimmung zum Haushaltsplanabschluss sowie zum neuen Haushaltsplan 2015 - Übernahme des Betriebskostendefizits 

  9. Kinderkrippe St. Josef - Haushaltsbeschluss für die Zeit 01.09.2013 - 31.12.2014 sowie Vorlage des Haushaltsplans 2015 - Beschluss über die Zustimmung zum Haushaltsplanabschluss sowie zum neuen Haushaltsplan 2015 - Übernahme des Betriebskostendefizits

  10. Sachstand Bauleitplanung Neubaugebiet Hirmersbühl laut Besprechung mit Architekt Sörgel am 17.03.2015 - weiteres Vorgehen

  11. Stellungnahme des Marktes Waldthurn zum Antrag der Brennereigenossenschaft Albersrieth e. G. auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser sowie der Beseitigung von häuslichen Abwasser der Brennerei und des Anwesens Steindl, Maienfeld

  12. Entgeltanpassung für Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab 01.07.2015

  13. Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Waldthurn-Ottenrieth - Antragstellung bei der Regierung der Oberpfalz sowie der Gemeindeverbindungsstraße Oberbernrieth-Mangelsdorf; Oberbernrieth-Oberfahrenberg und Spielberg-Höfen - Antragstellung beim Amt für Ländliche Entwicklung

  14. Neues Förderprogramm ELER 2020 - Maßnahmen in Spielberg: Regenrückhaltung, Platzgestaltung Umfeld Kirche - Kinderspielplatz - Umfeld Feuerwehrgerätehaus - Sanierung und Umbau des Schlachthauses - Gemeindeverbindungsstraße Spielberg - Höfen

  15. Antrag von Herrn Hubert Kleber, Oberbernrieth 8 auf Zurückschneiden der Windschutzhecke auf Flurnummer 125/1, Gemarkung Lennesrieth auf die Gemeindegrenze

  16. Bauanträge

  17. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 26.02.2015

    (BE: N. N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 26.02.2015 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.02.2015, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N. N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -

    • Die Stadt Weiden hat zwei landwirtschaftliche Grundstücke im Gemeindebereich Waldthurn erworben. Seitens des Marktes wurde die nachträgliche Ausstellung eines Negativzeugnisses verweigert, da vorab keine Anfrage wegen der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an die Marktgemeinde gestellt worden war.

    • Der Badeweiher-Kiosk kann grundsätzlich weiterverpachtet werden.

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.02.2015 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsplanes 2015

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Haushaltsplan 2015) -

    Der Haushaltsansatz 2015 schließt im Verwaltungshaushalt mit 3.313.818.- € (Vorjahr: 3.043.267.- €) und im Vermögenshaushalt mit 944.758.- € (Vorjahr: 1.160.250.- €) ab. Im Vergleich zu den den Vorjahren ist die Investitionssumme niedriger, der Investitionsplan für das Jahr 2015 weist einen Betrag von 476.000.- € aus (2014: 749.000.- €). Durch die Erhöhung der Schlüsselzuweisung vom Land mit 687.336.- € (Vorjahr: 653.328.- €), der Verminderung der Kreisumlage im Vergleich zum Jahr 2014 um rund 6.000.- € auf jetzt 651.610.- €, den höher ausfallenden Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit 751.341.- € (Vorjahr: 681.705.- €) und den Gewerbesteueraufkommen mit 250.000.- € wird allein aus den vorgenannten Haushaltsstellen der finanzielle Spielraum weniger knapp bemessen sein als im Vorjahr. Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen ist erneut keine Kreditaufnahme vorgesehen.  Für den Betrieb der Kindertagesstätte (Betriebskostenförderung 269.000.- €, zusätzlich noch Betriebskostendefizit, siehe TOP 8 und 9) werden höhere gemeindliche Ausgaben erwartet Die Gemeinde erhält allerdings 50 % der bedarfsgerechten Personalkosten durch den Staat (detaillierte Zahlen siehe TOP 8 und 9) erstattet. Die tatsächlichen Personalkosten (nach Abzug der Lohnkostenerstattungen durch den Schulverband und der ARGE) betragen 608.494.- € (um 4,2 % höher als im Vorjahr). Für die Änderung des Flächennutzungsplan werden 8.000.- bereitgestellt. Für die Digitalisierung der Kanalleitung seind 12.350.- € eingeplant. Nicht unerheblich sind Ausgaben für den Schulverband (152.520.- €), für Gastschulbeiträge (51.975.- € für 33 Schüler) und für die Mittagsbetreuung mit einem Defizit in Höhe von 14.550.- € (Einnahmen in Höhe von 9.300.- € stehen Ausgaben in Höhe von 23.850.- € gegenüber). Für den Straßenunterhalt wurden 70.000.- € eingeplant. An die Steinwaldgruppe müssen für den Fremdwasserbezug 61.308.- bezahlt werden. Die Tilgungsrate für die Bauhofhalle (mit PV-Anlage) beträgt 18.406.- €, im Gegenzug werden 21.300.- € an Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage erwartet. Das Aufkommen für die Grundsteuer A und B wird bei rund 145.000.- liegen. An den Landkreis werden bei einem erwarteten Umlagesatz von 45 % 651.610.- (5.098.- € weniger als im Vorjahr) abzuführen sein. Die Zinsen für die laufenden Kredite belasten den Haushalt mit 60.463.-€. Aus dem Verwaltungshaushalt können voraussichtlich 285.270.- € erwirtschaftet werden, die gesetzlich vorgegebene Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt (Summe der ordentlichen Tilgungen: 184.738,67.-€ kann somit problemlos erreicht werden. Als Zuführung an die Rücklagen sind 243.000.- € vorgesehen. Für den Umbau des bisherigen Kindergartens und des Schwesternheims zu einem Rathaus und zu einem Museum mit Probräumen sind insgesamt rund 155.000.- € eingeplant. Die Beschaffung von Digitalfunksystemen für die Feuerwehr wird rund 21.400.- € kosten. Für die Errichtung des Feuerwehrhauses Oberbernrieth werden noch 26.740.- € Fördergelder erwartet. Zur Tilgung des Restschuld des Kontokorrentkontos (Kinderbildungszentrum) sind für dieses Jahr und die kommenden drei Jahre jeweils rund 84.000.- € vorgesehen. Rund 105.000.- € (überwiegend Tiefbau) sind für die Dorferneuerung kalkuliert. Nach Abschluss der Baumaßnahme "Schulzentrum Waldthurn" ist das im Jahr 2011 aufgenommene Darlehen (drei Jahre tilgungsfrei) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages in Höhe von 300.000.- € nach Berücksichtigung von zwei Tilgungsgraten im Jahr 2014 in den ordentlichen Haushalt mit aufzunehmen, der Restbetrag des Darlehens beträgt derzeit 291.176,48 €. In Verbindung mit den Zinszahlungen aus dem ordentlichen Vermögenshaushalt steigen die Zinszahlungen für das laufende Jahr auf einen Betrag von 60.463.- € an, die Summe ist jedoch im Vergleich zu den Vorjahren (2014: 52.059,73 €; 2013: 64.210.- €; 2012: 71.151,11 €; 2011: 77.973,97; 2010: 79.351,30 €; 2009: 87.200,77 €) insgesamt rückläufig. Im Vergleich zum Jahr 2001 (121.373,89 €) sind so die Zinsbelastungen um fast mehr als die Hälfte zurückgegangen. Der derzeitige Schuldenstand des Kontokorrentkontos für die Errichtung des Kinderbildungszentrums beträgt 337.077,65 € (erscheint nicht bei den im Haushaltsplan aufgeführten Schulden), vorgesehen ist hier eine vollständige Tilgung spätestens im Haushaltsjahr 2018. Wegen des geringen Zinssatzes (weniger als 1 %) wird jedoch der Geschäftsbesorgungsvertrag noch nicht aufgelöst (die Vertragsoption läuft noch bis 2018). Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Tilgungen wird der Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 1.652.056,55 € betragen (entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 844,61 €, Landesdurchschnitt in Bayern: 693.- €). Trotz der vorgesehenen Investitionen ist eine Kreditaufnahme erneut nicht notwendig, wobei die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt problemlos aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaft werden kann.

    Diskussion:

    Der Haushaltsplan sieht auch in diesem Jahr keine Kreditaufnahme vor. Aus dem Verwaltungshaushalt können problemlos die anfallenden Tilgungsleistungen erwirtschaft werden, darüber hinaus bleibt genug Spielraum zur Schaffung einer freien Finanzspanne und zur Rücklagenbildung, und dies alles des Investitionsprogramms. Eine substantielle Kritik kann daher zum neuen Haushaltsentwurf nicht formuliert werden. Dem Kämmerer ist für die Vorlage des ausgewogenen Haushaltsplanes zu danken, ebenso der Verwaltung für die Umsetzung der haushaltsrechtlichen Vorgaben. 

    Fazit:

    Dem Haushalt wird vorbehaltlos zugestimmt.

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  1. Beschluss der Haushaltssatzung 2015

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Haushaltssatzung 2015) -

    In der Haushaltssatzung sind die Eckdaten des Haushaltsplans (Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, Höhe der Kreditaufnahme, Steuersätze für die Gemeindesteuern, Höhe des Kassenkredits) zusammenfassend aufgeführt (siehe Angaben unter TOP 3).

    Diskussion:

    Die wesentlichen Punkte der Haushaltssatzung sind bereits unter TOP 3 aufgeführt.

    Fazit:

    Der Haushaltssatzung 2015 wird zugestimmt.

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  1. Beschluss des Finanz- und Investitionsprogramms 2014 mit 2018

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Investitionsprogramm zum Finanzplan 2014 bis 2018) -

    Im Investitionsprogramm sind die wichtigsten Projekte (z. B. Umbau alte Kindertagesstätte zum neuen Rathaus, Dorferneuerung Waldthurn, Sanierung Lobkowitz-Schloss, Breitbandausbau, Bauhof) für die Jahre 2014 bis 2018 (Angaben jeweils als Gesamtansatz mit Ausgaben auch aus den Vorjahren):aufgeführt.

    Für das Jahr 2015 sind unter anderen folgende Investitionen vorgesehen:

    • Umbau Kindertagesstätte und Schwesternheim in ein Rathaus mit Probenräumen (106.000.- €)

    • Anschaffung neuer Einrichtungsgegenstände für das neue Rathaus (50.000.- €)

    • Hochbaumaßnahme KiTa und Krippe (84.000.- €)

    • Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten für Bauhof (50.000.- €)

    • Dorferneuerung Waldthurn - Tiefbau (150.000.- €)

    Diskussion:

    Das Finanz- und Investitionsprogramm ist zwar nicht verbindlich für die künftigen Haushaltspläne, trotzdem sollen sie eine gewisse Leitschnur für die finanziellen und investiven Aktivitäten der Gemeinde bilden. Die absehbaren Ausgaben für die wichtigsten Projekte (Dorferneuerung Waldthurn, Umbau Kindertagesstätte zu neuem Rathaus, Sanierung des Lobkowitz-Schlosses) sind angemessen dargestellt.

    Fazit:

    Dem Finanz- und Investitionsplan 2014 bis 2018 wird zugestimmt.

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  1. Endabrechnung kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG für den Bewilligungszeitraum September 2013 / Dezember 2014 - Kindertagesstätte

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Antrag der Kath. Kirchenstiftung vom 20.02.2015 und Vorlage der Verwaltung -

    Laut Schreiben der Kirchenstiftung errechnet sich auf Grundlage der Belegungsdaten bei einem Basiswert von 949,26 € eine Gesamtfördersumme von 203.042,74 €. In Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Qualitätssicherung und -entwicklung in Kindertageseinrichtungen berücksichtigt der Antrag einen Qualitätsbonus in Höhe von 4.869,71 € sowie einen Beitragszuschuss in Höhe von 22.200.- € für die Vorschulkinder. Die Gemeinde hat von der Gesamtfördersumme einen Erstattungsanspruch gegenüber den Freistaat Bayern in Höhe von 115.823,54 €. Mehrausgaben sind durch eine teilweise Erhöhung der Buchungszeiten, der Erhöhung des Basiswertes und die Betreuung eines behinderten Kindes (mit einem höheren Buchungsfaktor von 4,5) zu erklären.

    Diskussion:

    Die zunächst höher erscheinenden Summen für Ausgaben und Einnahmen im Vergleich zum früheren Ansatz sind auch durch den längeren Rechnungszeitraum vom September 2013 bis Dezember 2014 zu erklären (in früheren Jahren wurde jeweils der Zeitraum für ein Kindergartenjahr dargestellt, künftig wird es das Kalenderjahr sein), insgesamt ist im Vergleich zum Haushaltsansatz keine wesentliche Kostenmehrung zu verzeichnen.

    Fazit:

    Der vorgelegten Endabrechnung wird zugestimmt.

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  1. Endabrechnung kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG für den Bewilligungszeitraum September 2013 / Dezember 2014 - Kinderkrippe   

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Antrag der Kath. Kirchenstiftung vom 20.02.2015 und Vorlage der Verwaltung -

    Laut Schreiben der Kirchenstiftung errechnet sich auf Grundlage der Belegungsdaten bei einem Basiswert von 949,26 € eine Gesamtfördersumme von 63.318,04 €. In Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Qualitätssicherung und -entwicklung in Kindertageseinrichtungen berücksichtigt der Antrag einen Qualitätsbonus in Höhe von 1.631,96 €. Die Gemeinde hat von der Gesamtfördersumme einen Erstattungsanspruch gegenüber den Freistaat Bayern in Höhe von 34.088,74 €.

    Diskussion:

    Die zunächst höher erscheinenden Summen für Ausgaben und Einnahmen im Vergleich zum früheren Ansatz sind auch durch den längeren Rechnungszeitraum vom September 2013 bis Dezember 2014 zu erklären (in früheren Jahren wurde jeweils der Zeitraum für ein Kindergartenjahr dargestellt, künftig wird es das Kalenderjahr sein), insgesamt ist im Vergleich zum Haushaltsansatz keine wesentliche Kostenmehrung zu verzeichnen.

    Fazit:

    Der vorgelegten Endabrechnung wird zugestimmt.

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  1. Kindertagesstätte St. Josef - Haushaltsbeschluss für die Zeit 01.09.2013 - 31.12.2014 sowie Vorlage des Haushaltsplans 2015 - Beschluss über die Zustimmung zum Haushaltsplanabschluss sowie zum neuen Haushaltsplan 2015 - Übernahme des Betriebskostendefizits

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Haushaltsabschluss 2013/2014 und Haushaltsplan 2015 für die Kindertagesstätte -

    An Einnahmen wurden im Kindergartenjahr 2013 / 2014 Beträge in Höhe von 252.108,95 € (Plan: 178.693.- €; Vorjahr: 242.5121,03 €) verbucht, an Ausgaben 288.032,80 € (Plan: 214.303,00 €; Vorjahr: 284.707,71 €). Vom somit anfallenden Betriebskostendefizit in Höhe von 35.923,85 € (Vorjahr: 42.186,78 € trägt die Gemeinde 80 % (28.739,08 €; Vorjahr: 33.749,42 €).

    Für das Jahr 2015 werden Einnahmen in Höhe von 215.470.- € und Ausgaben in Höhe von 238.865.- € kalkuliert, ein Betriebskostendefizit in Höhe von 23.395.- € ist somit zu erwarten.

    Diskussion:

    Das geringere Betriebskostendefizit, erklärbar insbesondere durch die deutlich höheren Einnahmen (z. B. höherer Personalkostenzuschuss des Freistaates) wird grundsätzlich begrüßt. Auf die deutliche Ausgabenmehrung im Personalsektor wird mit Sorge hingewiesen, hier scheint sich allerdings für das laufende Haushaltsjahr eine Entspannung abzuzeichnen. Zum Haushaltsplan 2015 der Kindertagesstätte gibt es ansonsten keine Einwände. Gewürdigt wird die verbesserte Transparenz der von der Kirchenverwaltung vorgelegten Haushaltsdaten.

    Fazit:

    Dem vorgelegten Haushaltsabschluss und dem Haushaltsplan 2015 wird zugestimmt, mit der Übernahme des dargestellten Gemeindeanteils am Betriebskostendefizit 2013/2014 besteht Einverständnis.

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  1. Kinderkrippe St. Josef - Haushaltsbeschluss für die Zeit 01.09.2013 - 31.12.2014 sowie Vorlage des Haushaltsplans 2015 - Beschluss über die Zustimmung zum Haushaltsplanabschluss sowie zum neuen Haushaltsplan 2015 - Übernahme des Betriebskostendefizits

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    - Haushaltsabschluss 2013/2014 und Haushaltsplan 2015 für die Kinderkrippe -

    An Einnahmen wurden im Kinderkrippenjahr 2013 / 2014 Beträge in Höhe von 112.689,60 € (Plan: 77.440.- €) verbucht, an Ausgaben 168.245,81 € (Plan: 128.433,41 €). Vom somit anfallenden Betriebskostendefizit in Höhe von 55.556,21 € trägt die Gemeinde 80 % (44.444,97 €).

    Für das Jahr 2015 werden Einnahmen in Höhe von 88.100.- € und Ausgaben in Höhe von 115.905.- € kalkuliert, ein Betriebskostendefizit in Höhe von 27.805.- € ist somit zu erwarten.

    Für beide Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindertagesstätte und Kinderkrippe) ist im Kindergartenjahr 2013/2014 insgesamt ein Betriebskostendefizit in Höhe von 91.480,06 € (35.923,85 € für die Kindertagesstätte und 55.556,21 € für die Kinderkrippe) angefallen, wovon die Marktgemeinde 73.184,05 € (28.739,08 € für den Kindergarten und 44.444,97 € für die Kinderkrippe) zu tragen hat.

    Für beide Einrichtungen zusammen wird für das Jahr 2015 mit einem Betriebskostendefizit in Höhe von 51.200.- € (23.395.- für die Kindertagesstätte und € 27.805.- € für die Kinderkrippe) kalkuliert, wovon die Gemeinde 80 % (40.960.- €) zu tragen hätte,

    Diskussion:

    Das relativ hohe Betriebskostendefizit wird kritisch hinterfragt. In der kaum veränderten Personalausstattung und in den geringeren Buchungszeiten ist ein Erklärungsansatz gegeben. Eine möglichst flexible Anpassung der Personalstärke an die Buchungszeiten könnte zur Minimierung des Defizits beitragen, entsprechende Signale des Trägers werden hierzu erwartet.

    Fazit:

    Der vorgelegte Haushaltsabschluss wird zustimmend zur Kenntnis genommen, mit der Übernahme des dargestellten Gemeindeanteils am Betriebskostendefizit besteht Einverständnis.

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  1. Sachstand Bauleitplanung Neubaugebiet Hirmersbühl laut Besprechung mit Architekt Sörgel am 17.03.2015 - weiteres Vorgehen

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Das vom LRA geforderte Schallschutzgutachten liegt nun vor. Die beabsichtigte Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ist demnach aus schalltechnischer Sicht mit den Nutzungen in der Nachbarschaft verträglich. Auf Empfehlung der Kreisverwaltungsbehörde sollte nun zunächst mit der Änderung des Flächennutzungsplans mit Einbeziehung der privaten Grundstücke, die für die Erfüllung des Anbindegebots zu berücksichtigen sind, begonnen werden. Der Planer soll einen Vorentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans bis zur April- oder Maisitzung dem Gremium zur Genehmigung vorlegen. Im ersten Bauabschnitt wären zunächst neun bis zehn Parzellen vorgesehen. Abzuklären wäre noch der naturschutzrechtliche Ausgleich, ggf. auch im Bereich des vorhandenen Gemeindegrundstücks. Im Verfahrensablauf schließt sich nach Vorlage der Änderung des Flächennutzungsplans eine frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung an. In dem Umfang, in dem neue Bauparzellen im geänderten Flächennutzungsplan ausgewiesen werden, sind laut Landratsamt bisher ungenutzte Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen, ansonsten wäre mit einer negativen Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zu rechnen. Das Erfordernis der Baulandausweisung ist in der Bauleitung angemessen zu begründen (z. B. anhand der Entwicklung der Einwohnerzahlen, Darstellung der baulichen Tätigkeit).

    Diskussion:

    Das Ergebnis des Schallgutachtens wird begrüßt. Die vom Landratsamt geforderte kompensatorische Herausnahme von bebaubaren Flächen aus dem bisherigen Flächennutzungsplan bei Ausweisung von neuen Flächen im geplanten Neubaugebiet wird kritisch kommentiert. Im übrigen sollte umgehend die Änderung des Flächennutzungsplans in Angriff genommen werden und die planerischen Arbeiten für das neue Baugebiet intensiviert werden.

    Fazit:

    Der Sachstand und das skizzierte Vorgehen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Stellungnahme des Marktes Waldthurn zum Antrag der Brennereigenossenschaft Albersrieth e. G. auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser sowie der Beseitigung von häuslichen Abwasser der Brennerei und des Anwesens Steindl, Maienfeld

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der beantragten beschränkten Erlaubnis. Die Erlaubnis soll auf 20 Jahre befristet werden. Zur Beurteilung der Fachbehörde soll nun die Marktgemeinde Stellung beziehen.

    Beschlussvorschlag der Verwaltung:

    "Gegen die Erteilung der beantragten beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis werden seitens des Marktes Waldthurn keine Einwände und Bedenken erhoben."

    Diskussion:

    Zur Abwasserbehandlung werden ersatzweise statt des jetzt genutzten Absetzteiches naturnahe Abwasserbehandlungsbecken im näheren Umgriff der Brennerei errichtet. Die Stellungnahme der Fachbehörde wird begrüßt.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

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  1. Entgeltanpassung für Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab 01.07.2015

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden (Bereich Forsten) vom 23.02.2015 und Schreiben des Ministeriums an den Präsidenten des Bayerischen  Gemeindetages vom 20.01.2015 (mit Antwort des Bayerischen Gemeindetages vom 9. März 2015) -

    Eine Änderung der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) vom 03. Februar 2015 sieht eine Anhebung der Entgelte zum 01. Juli 2015 für die mit dem Forstamt vertraglich vereinbarten Betriebsleitung vor, ab 2016 sollen dann kostendeckende Sätze erreicht werden. Für die Betriebsleitung des Körperschaftswaldes (14,5 Hektar) wird ein Gesamtentgelt in Höhe von 476.- € fällig.

    Diskussion:

    Besondere Anmerkungen werden zur Bilanz der Betreuung des Körperschaftswaldes für das Jahr 2015 nicht gemacht. Der geringe finanzielle Mehraufwand (von zuletzt 421.- € auf künftig 476.- €) ist kein Grund, von der bisherigen Betriebsführung des Körperschaftswaldes durch das Forstamt abzuweichen.

    Fazit:

    Die verordnungsrechtlich vorgegebene Entgeltanpassung wird akzeptiert. 

    weitere Informationen zum Thema:

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  1. Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Waldthurn-Oberbernrieth - Antragstellung bei der Regierung der Oberpfalz sowie der Gemeindeverbindungsstraße Oberbernrieth-Mangelsdorf; Oberbernrieth-Oberfahrenberg und Spielberg-Höfen - Antragstellung beim Amt für Ländliche Entwicklung

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Für die genannten Straßen, die sich in einem schlechten Zustand befinden, wird eine ordnungsgemäße Sanierung in Form einer Oberbauverstärkung unter Ausnutzung von Förderprogrammen angestrebt. Für die Straße Waldthurn - Ottenrieth könnten über die Regierung der Oberpfalz mit einem Satz von 55 bis 60 % Fördermittel gemäß Artikel 13 c FAG bei einer Straßenbreite von mindestens 4,50 Meter in Anspruch genommen werden (ab einer Breite von 5 Meter Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit etwa dem gleichen Fördersatz. Der Zuwendungsantrag müsste bis 1. September 2015 bei der Regierung vorliegen, im Falle ausreichender Geldmittel könnte dann 2016 mit der Maßnahme begonnen werden. Die Sanierung der übrigen genannten Gemeindeverbindungsstraßen könnten über das laufende Dorferneuerungsverfahren nach Vorprüfung durch das Amt für Ländliche Entwicklung oder hinsichtlich der Straße Spielberg - Höfen in interkommunlaer Zusammenarbeit mit dem Markt Floß auch über das neue Förderprogramm ELER 2020 (siehe TOP 14) gefördert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist frühestens 2016/2017 darstellbar.

    Diskussion:

    Jede Möglichkeit einer Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur sollte unter Berücksichtigung der Haushaltslage genutzt werden. Insofern sollten die dargestellten Förderanträge gestellt werden. Die Maßnahmen würden frühestens erst in den Haushaltsjahren 2016/2017 kassenwirksam zu Buche schlagen.

    Fazit:

    Der Antragstellung wird vorbehaltlos zugestimmt.

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  1. Neues Förderprogramm ELER 2020 - Maßnahmen in Spielberg: Regenrückhaltung, Platzgestaltung Umfeld Kirche - Kinderspielplatz - Umfeld Feuerwehrgerätehaus - Sanierung und Umbau des Schlachthauses - Gemeindeverbindungsstraße Spielberg - Höfen

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Die Richtlinien für das neue EU-Porgramm sind noch nicht genau bekannt. Das Programm fördert sinnvolle Maßnahmen zur Ortsgestaltung und Verbesserung der Infrastruktur. Die Ortschaft Spielberg liegt nicht im Fördergebiet für das Dorferneuerungsverfahren Waldthurn 3, so dass hier Fördemittel sinnvoll angelegt werden könnten (z. B. Regenrückhaltung, Platzgestaltung Umfeld Feuerwehrhaus und Kirche, Kinderspielplatz, Sanierung und Umbau des Schlachthauses, Straßensanierung Spielberg - Höfen). Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens wurden die Planer (Architekt Rudi Meißner, Frau Wendl vom Institut Landimpuls Regenstauf) beauftragt, die Unterlagen zur Antragstellung beim Amt für Ländliche Entwicklung anzufertigen.

    Diskussion:

    Soweit die Förderrichtlinien, die noch zu eruieren wären, auf die vorstehenden Maßnahmen in Spielberg zutreffen, sollte unter Beachtung der Haushaltslage umgehend ein Förderantrag gestellt werden. Auch hier dürften finanzielle Belastungen erst in den nächsten Haushaltsjahren wirksam werden.

    Fazit:

    Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des neuen Förderprogramms sollten genutzt werden.

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  1. Antrag von Herrn Hubert Kleber, Oberbernrieth 8 auf Zurückschneiden der Windschutzhecke auf Flurnummer 125/1, Gemarkung Lennesrieth auf die Gemeindegrenze

(BE: Maria Greim)

Grundlage:

- Vorlage der Verwaltung mit Planskizze -

Der Antragsteller hat auf die Überschreitung der auf Gemeindegrund gepflanzten Windschutzhecken hingewiesen, durch herausragende Äste wäre die landwirtschaftliche Bewirtschaftung deutlich behindert. Bei der Lösung des Problems sind nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde zeitliche Vorgaben zu beachten (keine Beseitigung von Hecken, Gehölzen, Gebüsch außerhalb des Waldes zwischen März und September), zulässig wären nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Ein "auf Stock setzen" der Windschutzhecke wäre demnach frühestens erst ab Oktober möglich, wobei sich die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen eines Ortstermins selbst ein Bild von der Situation machen möchte. Hintergrund der naturschutzrechtlichen Auflagen sind die jetzt einsetzenden Nestbauten und Brutgeschäfte.

Diskussion:

Nach Mitteilung von Mitgliedern des Bauausschusses, die den Bereich bei einem Ortstermin vor wenigen Tagen einsehen konnten, sollten die weit überstehenden Äste entfernt werden. Unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Vorgaben könnte dann im Spätherbst 2015 eine umfassender Beschnitt vorgenommen werden.

Fazit:

Mit dem aufgezeigten Vorgehen besteht Einverständnis

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  1. Bauanträge

    (BE: N. N.)

    Grundlage:

    • Neubau eines Einfamilienwohnhauses (Johannes Riedl, Albersrieth 24)

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Dem Bauantrag wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

     

    • Begehung der Schulturnhalle mit dem Baukontrolleur des Landratsamtes am 26.3.205 im Zusammenhang mit Veranstaltungen (nach einer anonymen Anzeige und nach den Ereignissen in der Stadthalle Vohenstrauß mit mehreren Verletzten)

    • Die Angebotsfrist für den Breitbandausbau wurden aufgrund der zahlreichen Verfahren bis Ende Mai 2015 verlängert.

    • Am 16./17. April 2015 wird die Polizei im Rahmen des "24-Stunden-Blitzmarathons" das korrekte Verhalten der Verkehrsteilnehmer überprüfen.

    • Belange des Marktes zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans in Vohenstrauß ("Hinterm Freibad") sind nicht berührt.

    • Planungsrechtliche Belange des Marktes zur Aufhebungssatzung der Stadt Pleystein (Bebauungsplan Sondergebiet Rehabilitationsklinik "Schaufelstiel") sind nicht berührt.

    • Zu beachten ist die Gefahr einer Verunreinigung von Wasserzählern durch die Bakterien "Pseudomonas aeruginosa".

    Termine:

    • 24.3.2015 (Dienstag): Besichtigung des Dorfladens in Gleiritsch (Abfahrt 17:00 Uhr), danach Weiterfahrt nach Trausnitz mit Möglichkeit zur Teilnahme an der dortigen Auftaktveranstaltung mit Vortrag zum Thema "Möglicher Dorfladen in Trausnitz" im Rahmen einer Bürgerversammlung (19:30 Uhr im Seehotel Anzer)

    • 17.04.2015 (Donnerstag): Gemeinsame Sitzung des Stadtrates Hostau und des Marktgemeinderates Waldthurn mit Besichtigung der Grenzöffnungsausstellung in Waidhaus (Treffpunkt um 18:00 Uhr in Waidhaus)

    • 18.04.2015 (Freitag): Vorderladerschießen mit den Hostauern in Roggenstein (ab 14:00 Uhr)

    • 23.04.2015 (Donnerstag): Gemeinsame Ausflugsfahrt mit der Partnerstadt Hostau nach Prag  zur Bayerischen Vertretung (Abfahrt 6:00 Uhr in Waldthurn)

    • 28.04.2015 (Dienstag): Auftaktversammlung im Lobkowitz-Schloss (19:30 Uhr)

    • 30.04.2015 (Donnerstag): Feier der Befreiung in Hostau (Treffpunkt um 15:00 Uhr in Hostau)

    • 11.05.2015 (Montag): Baumpflanzaktion in Waldthurn (mit Partnerstadt Hostau)

    • 13.05.2015 (Mittwoch): Gemeinsame Ausflugsfahrt mit Hostau nach Pilsen (Besuch des Zirkus)

    • 20.05.2015 (Mittwoch): Gemeinsame Ausflugsfahrt mit Hostau nach Brünn zur Feuerwehrausstellung

    • 23.05.2015 (Samstag): Jubiläumsfeier in Srvzno (Gestüt) mit Staffellauf

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