Sitzung der CSU-Fraktion am 26. Januar 2015
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 29. Januar 2015
(Gasthaus Kick, Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 22.12.2014

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 22.12.2014, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014

  4. Abbruch des alten Rathauses - weitere Besprechung mit Herrn Karl, Landesamt für Denkmalschutz am 22.01.2015 - weiteres Vorgehen

  5. Entscheidung über das Festhalten oder das Zurückziehen des Antrags des Marktes vom 20.12.2011 zur Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zur Errichtung von Windkraftanlagen (Gemeindeübergreifendes Vorranggebiet für die Windenergienutzung im Bereich Frankersbühl - Eisschellen)

  6. Genehmigung der Abschlagszahlungen für die kindbezogene Förderung der Kindertagesstätte im Bewilligungszeitraum 2015

  7. Genehmigung der Abschlagszahlungen für die kindbezogene Förderung der Kinderkrippe im Bewilligungszeitraum 2015

  8. Antrag der Freiwilligen Feuerwehren Bernrieth - Lennesrieth - Spielberg und Waldthurn auf Beschaffung zusätzlicher digitaler Handfunkgeräte (TETRA - HRT)

  9. Antrag von Michael Pflaum, Am Thurnbühl 9, auf Übernahme der kompletten Kosten für die Verlängerung des Führerscheins der Klasse C zum Führen des Löschgruppenfahrzeugs (Freiwilliger Feuerwehrdienst) - Kostenaufstellung der Freiwilligen Feuerwehr Waldthurn zur Verlängerung der Führerscheine der Klasse CE

  10. Billigung des Jahresbetriebsplans 2015 für den Körperschaftswald Waldthurn

  11. Antrag unserer "Marktblatt - Redaktion" auf Annahme des Angebots der Verlag und Druck Linus Wittich KG, Forchheim, für eine Ausweitung des Umfangs des Markt- und Dorferneuerungsblattes "Unsere Marktgemeinde" auf 12 Textseiten

  12. Antrag von Herrn Christian Wallmeyer, Ottenrieth 7, Waldthurn, auf Ablehnung der Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA durch den Markt waldthurn wegen Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume

  13. Abbau der Freileitung in Frankenrieth - Abbau der bestehenden Trafo-Station mit Verlegung in das Gemeindegrundstück Fl.-Nr. 891, Gemarkung Lennesrieth

  14. Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Siedlung Frankenrieth

  15. Bauanträge

  16. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  17. a) Antrag von Herrn Georg und Frau Elisabeth Käs, Spielberg 6, 92727 Waldthurn auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis auf Teilflächen des Grundstückes Flurnummer 67 mit ca. 1,09 ha, Gemarkung Spielberg, Markt Waldthurn

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 22.12.2014

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 22.12.2014 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 22.12.2014, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - Auszug aus dem Beschlussbuch -

    • Das Projekt "Kleine Bürgerhilfe Waldthurn" wird noch bis April 2015 fortgeführt, eine längerfristige Absicherung des Projekts wird noch versucht.

    • Der Gemeinderat hat den aktuellen Sachstand bezüglich der Möglichkeiten zur Errichtung einer Dorfwerkstatt durch das Reha-Zentrum Oberpfalz im Bereich des Anwesens Schlossgraben 1 (früherer Raiffeisengebäude) zur Kenntnis genommen-

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 22.12.2014 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Rechenschaftsbericht des Kämmerers gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 5 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV) -

    Im abgelaufenen Haushaltsjahr 2014 hat sich die positive finanzielle Entwicklung des Marktes Waldthurn fortgesetzt. Einige Beispiele:

    Die wichtigsten Investitionen betreffen die Errichtung der neuen Kindertagesstätte (330.007,17 €) und der Kinderkrippe (145.400,00 €), den Umbau der alten KiTa in ein Rathaus (54.499,14 €), den Erwerb von bebauten Grundstücken (10.115,50 €), den Neubau des Feuerwehrhauses in Oberbernrieth (45.117,16 €) und die Dorferneuerung Waldthurn (130.363,94 €). Für Zinsen mussten 52.059,73 € aufgebracht werden, die Tilgungen der Darlehen bezifferten sich auf 187.426,06 €. Der Schuldenstand konnte um mehr als 10 % auf jetzt 1.561.745,38 € abgebaut werden. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2015 betrugen die Rücklagen 231.626,33 € (Erhöhung um rund 100.000.- € im Vergleich zum Vorjahr)..

    Diskussion:

    Der Rechenschaftsbericht des Kämmerers wird mit uneingeschränkter Zustimmung zur Kenntnis genommen. Trotz der vielen Investitionen konnte ohne Aufnahme neuer Schulden ein Überschuss erwirtschaftet werden. Die Prognose für die nächsten Jahre lässt weiterhin eine weitere Konsolidierung der Gemeindefinanzen erwarten. Dem Kämmerer ist für die engagierte Arbeit große Anerkennung zu zollen.

    Fazit:

    Der Rechenschaftsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Abbruch des alten Rathauses - weitere Besprechung mit Herrn Karl, Landesamt für Denkmalschutz am 22.01.2015 - weiteres Vorgehen

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Schreiben der Marktgemeinde Waldthurn an MdB Albert Rupprecht vom 14.1.2015, Schreiben von MdB Albert Rupprecht an den Generalkonservator am Landesamt für Denkmalschutz vom 16.1.2015, Protokoll der Besprechung mit Vertretern des Landratsamtes und Herrn Karl (Landesamt für Denkmalschutz) im Rathaus am 22.1.2015 -

     

    Die Marktgemeinde Waldthurn hat in der Angelegenheit MdB Albert Rupprecht um Unterstützung gebeten. Dieser erläuterte in einem ausführlichen Schreiben an den Generalkonservator die Entscheidungsgründe der Marktgemeinde für den Abbruch des alten Rathauses mit Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten:

    • Schaffung eines zeitgemäßen und barrierefreien Verwaltungsgebäudes in der bisherigen KiTa (mit Nutzung des Lobkowitz-Schlosses)

    • historische Bausubstanz am alten Rathaus durch An - und Umbauten kaum noch vorhanden

    • Weiternutzung des bisherigen Rathauses nur als Heimatmuseum, das im neuen Pfarr- und Gemeindezentrum am Lobkowitz-Schloss integriert werden soll, ökonomisch nicht darstellbar

    • altes Rathaus ist nicht in einer Denkmalliste aufgeführt und unterliegt auch nicht dem Ensembleschutz des Marktplatzes

    • vertragliche Zusicherung an Investor des neuen Gesundheitszentrums zur Schaffung von 14 Stellplätzen

    Sollte das alte Rathaus nicht abgerissen werden können, ist bezüglich des geplanten Pfarr- und Gemeindezentrums gegebenenfalls eine planerische Revision erforderlich. Letztendlich droht dann auch ein Scheitern des vorgesehenen Projekts am Lobkowitz-Schloss mit noch nicht absehbaren Folgen. Sollte der Umzug der Verwaltung in die bisherige KiTa umgesetzt werden, droht ein Leerstand des alten Rathauses.

    Herr Karl vom Landesamt für Denkmalschutz möchte das alte Rathaus, das er als Baudenkmal klassifiziert, erhalten wissen und empfiehlt der Gemeinde, Möglichkeiten zur Folgenutzung zu prüfen (z. B. auch als Wohnhaus). Ein Teilabbruch von später entstandenen Anbauten bei Belassung des historischen Kerngebäudes aus der späten Biedermeier-Zeit wäre möglich. Bezüglich des Stellplatznachweises kann der Baujurist am Landratsamt dem Betreiber noch genügend Zeit einräumen. Der Umgriff des Lobkowitz-Schlosses könnte mit Einverständnis der Kirchenverwaltung für zwei Jahre als Parkfläche provisorisch mit genutzt werden. Die Marktgemeinde möchte sich nach Aussagen des Bürgermeisters auch am ehemaligen Raiffeisengebäude engagieren, hier soll eine neue Nutzung gesucht werden (z. B. Dorfwerkstatt in Zusammenarbeit mit dem Reha-Zentrum). Mit Belassen des alten Rathauses wäre ein gemeindliches Gebäude zu unterhalten, für das nach Umzug der Verwaltung in die bisherige KiTa keine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit absehbar ist. Die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln zur Ermöglichung eines Abrisses des alten Rathauses nach Aufnahme in eine Denkmalliste werden von den zuständigen Stellen als gering eingestuft. 

    Diskussion:

    Die leidige Angelegenheit beschäftigt das Gremium schon seit längerer Zeit. Eine sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Alternative zum Abbruch des alten Rathauses wird nach ausführlicher Diskussion des Sachstandes weiterhin nicht gesehen. Deshalb sollten alle Möglichkeiten und Wege genutzt werden, die vom Gremium bereits beschlossene Maßnahme umzusetzen. Sollte einem entsprechendem Bauantrag (Abrissgenehmigung) nicht stattgegeben werden, werde ein weiterer Leerstand in der Waldthurner Mitte geschaffen. Der Umzug der Verwaltung in das vorgesehene Pfarr- und Gemeindezentrum sollte weiter verfolgt werden, das Heimatmuseum sollte hierbei mitgenommen werden. Die Überlegungen, im alten Rathaus zu bleiben und ein weiteres Engagement der Gemeinde am Lobkowitz-Schloss zurückzufahren, werden eher zurückhaltend bewertet. Von der historischen Bedeutung und Substanz her habe das Lobkowitz-Schloss einen ungleich höheren Stellenwert als das alte Rathaus, insofern sollte die Anstrengungen zur Erhaltung des Schlosses nicht in resignierender Weise aufgegeben werden. Das Ergebnis der bevorstehenden Bemühungen (vorgesehen ist ein Treffen mit dem Generalkonservator in München) werde mit Spannung erwartet.

    Fazit:

    Vor weiteren Entscheidungen des Gremiums sollte das in Kürze vorgesehene Gespräch mit dem Generalkonservator angewartet werden.

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  1. Entscheidung über das Festhalten oder das Zurückziehen des Antrags des Marktes vom 20.12.2011 zur Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zur Errichtung von Windkraftanlagen (Gemeindeübergreifendes Vorranggebiet für die Windenergienutzung im Bereich Frankersbühl - Eisschellen)

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Schreiben des Marktes Waldthurn an Landrat Simon Wittmann vom 20.12.20111, Schreiben des Landratsamtes vom 22.12.2014 und Stellungnahme der Verwaltung (mit Planskizze) -

    Mit Schreiben vom 20.12.2011 an den damaligen Landrat Simon Wittmann hat die Marktgemeinde ihre grundsätzliche Bereitschaft erkennen lassen, in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden ein gemeindeübergreifendes Vorranggebiet zur Errichtung von Windkraftanlagen durch Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet vom Regionalen Planungsverband unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. ursprünglich vorgesehene Vorranggebiete in der Nähe von Ottenrieth-Woppenrieth-Spielberg entfallen, Standortsicherung zu Gunsten der Gemeinde durch Verträge mit den betroffenen Grundstückseigentümern, Bau von maximal zwei Windkraftanlagen, sensible Bereiche wie z. B. den Fahrenberg auf jeden Fall von Windkraftanlagen frei halten) ausweisen zu lassen. Nach den Kommunalwahlen 2014 und nach Inkrafttreten der sogenannten 10-h-Abstandsregelung in Bayern stellte das Landratsamt mit Schreiben vom 22.12.2014 nun die Frage, ob an den Antrag auf Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet festgehalten werden soll. Aufgrund erheblicher naturschutzrechtlicher Bedenken wurde im Fortschreibungsentwurf des Regionalplans vom 17.09.2012 kein Vorranggebiet für die Nutzung von Windenergie im Gemeindebereich Waldthurn mehr vorgesehen. Die beantragte Öffnung des Landschaftsschutzgebietes unterblieb daraufhin. Nach ausgiebiger naturschutzfachlicher Bewertung (hohes Schwarzstorchvorkommen, hochwertiges Landschaftsbild) hat zwischenzeitlich ein Investor (Fa. Ostwind GmbH Regensburg) im Sommer 2014 seine Planungen zur Errichten von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet aufgegeben. Die Stadt Pleystein hält an ihrem Antrag auf Öffnung des Landschaftsschutzgebietes im Bereich "Galgenberg" fest, die Gemeinde Georgenberg wird sich Ende Januar mit dem vorgesehenen gemeindeübergreifenden Gebiet "Frankersbühl - Eisschellen" beschäftigen.

    Diskussion:

    Wenn aus naturschutzfachlichen Gründen durch den Regionalen Planungsverband ein Bau von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet nicht befürwortet wird, macht das Festhalten an den damaligen Antrag wenig Sinn. Insofern sollte gegenüber dem Landratsamt signalisiert werden, dass der Antrag der Marktgemeinde auf Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zur Schaffung von Vorrangflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen zurückgezogen wird.

    Fazit:

    An den Antrag auf Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet wird nicht mehr festgehalten.

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  1. Genehmigung der Abschlagszahlungen für die kindbezogene Förderung der Kindertagesstätte im Bewilligungszeitraum 2015

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Die KiTa erwartet einen Gesamtzuschuss von 150.724.- €, der Förderanspruch gegenüber dem Freistaat würde 87.794.- € betragen (der Förderanspruch gegenüber dem Freistaat in Höhe von 20.400.- € für die 17 Vorschulkinder ist in der letztgenannten Summe enthalten). Abschlagszahlung in Höhe von 96 % des erwarteten Zuschusses werden beantragt. Der Anstellungsschlüssel wird mit 1:10,10 beziffert (empfohlener Schlüssel 1:10, Mindestanstellungsschlüssel 1:11,0). Entscheiden für die Berechnung der Abschlagszahlungen sind die Buchungszeiten, die während des Abrechnungszeitraumes stärker variieren können (z. B. Kinder von Asylbewerbern, Änderungen im laufenden Jahr). Für die Monate September bis Dezember 2015 liegen noch keine Buchungsdaten vor.

    Diskussion:

    Detaillierte Angaben zu den Buchungsdaten wurden nicht vorgelegt, sie sollten jedoch der Verwaltung und dem Gremium bekannt sein. Besondere Einwände gegen die vorgelegten Zahlen werden nicht erhoben.

    Fazit:

    Einer Genehmigung der Abschlagszahlungen steht grundsätzlich nichts im Wege.

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  1. Genehmigung der Abschlagszahlungen für die kindbezogene Förderung der Kinderkrippe im Bewilligungszeitraum 2015

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Für die Kinderkrippe wird ein Zuschuss von 57.022.- € erwartet, wovon der Freistaat gut die Hälfte übernimmt. Die Abwicklung der Abschlagszahlungen erfolgt analog dem Vorgehen in der KiTa. Der Anstellungsschlüssel für die Krippe beträgt 1:7,90, empfohlen ist ein Schlüssel von 1:10 (Mindestanstellungsschlüssel 1:11,0).

    Diskussion:

    Detaillierte Angaben zu den Buchungsdaten wurden nicht vorgelegt, sie sollten jedoch der Verwaltung und dem Gremium bekannt sein. Besondere Einwände gegen die vorgelegten Zahlen werden nicht erhoben.

    Fazit:

    Einer Genehmigung der Abschlagszahlungen steht grundsätzlich nichts im Wege.

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  1. Antrag der Freiwilligen Feuerwehren Bernrieth - Lennesrieth - Spielberg und Waldthurn auf Beschaffung zusätzlicher digitaler Handfunkgeräte (TETRA - HRT)

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - gemeinsamer Antrag der gemeindlichen Feuerwehren vom 15.1.2015 -

    Laut Antrag der vier gemeindlichen Feuerwehren würde das Sonderförderprogramm Digitalfunk, mit dem der Freistaat Zuschüsse zur Erstbeschaffung zusagt, nur ein absolutes Mindestmaß an Digitalfunkgeräten beinhalten. Für die gemeindlichen Feuerwehren können insgesamt 15 Geräte gefördert werden, zusätzliche 8 Funkgeräte (mit Kosten von ca. 4.500.- €) werden gewünscht. Gebraucht würden die zusätzlichen Funkgeräte z. B. bei Verkehrssicherungsmaßnahmen und bei größeren Einsätzen. Bei der Beschaffung der zusätzlichen Geräte könnte der aktuell noch gültige Rahmenvertrag genutzt werden.

    Diskussion:

    Ob tatsächlich alle beantragten Zusatzgeräte notwendig sind, wird teilweise kritisch hinterfragt. Mit der Beschaffung seien auch Folgekosten verbunden (Wartung etc.). Dem Antrag könne jedoch grundsätzlich zugestimmt werden, soweit darüber hinaus gehende aufschiebbare Investitionen von den Feuerwehren für das Jahr 2015 nicht mehr beantragt werden.

    Fazit:

    Dem Antrag der Feuerwehren wird unter Beachtung der vorstehend aufgeführten Einschränkung zugestimmt.

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  1. Antrag von Michael Pflaum, Am Thurnbühl 9, auf Übernahme der kompletten Kosten für die Verlängerung des Führerscheins der Klasse C zum Führen des Löschgruppenfahrzeugs (Freiwilliger Feuerwehrdienst) - Kostenaufstellung der Freiwilligen Feuerwehr Waldthurn zur Verlängerung der Führerscheine der Klasse CE

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Kostenaufstellung "Verlängerung Führerscheinklasse CE" der FFW Waldthurn vom 4.12.2014 -

    Ergänzend zum Antrag von Michael Pflaum im November 2014 hat nun die FFW Feuerwehr Waldthurn eine Liste mit den Feuerwehrmännern vorgelegt, bei denen Führerscheinverlängerungen anstehen bzw. zu erwarten sind. 14 Feuerwehrmänner sind im Besitz der Führerschenklasse CE. Pro Führerscheinverlängerung wird mit Kosten von 250.- € gerechnet. In den Jahren 2015 bis 2034 ist hiefür mit Gesamt-Kosten von 6.750.- € zu kalkulieren.

    Diskussion:

    In der Novembersitzung des Gremiums wurde ein Zuschussbetrag von 50 % der tatsächlichen Kosten in Aussicht gestellt. In der FFW Waldthurn besitzen mit 14 Aktiven relativ viele Feuerwehrmänner die Erlaubnis zum Führen des Löschfahrzeuges. Eine Erhöhung der Erlaubnisinhaber wäre nach Aussage von Feuerwehraktiven nicht erforderlich. Ein Zuschuss in Höhe von 50 % könnte nun unter Vorlage der Kostenrechnung grundsätzlich für jede Verlängerungsmaßnahme gewährt werden, soweit der Führerschein nicht für private bzw. eigene gewerbliche Zwecke benötigt werde. Eine zahlenmäßige Ausweitung der Erlaubnisinhaber sei nicht erforderlich, sie könne daher auch nicht gefördert werden.

    Fazit:

    Grundsätzlich wird ein Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten der Führerscheinverlängerung in Höhe von 50 % unter Beachtung der vorstehenden Einschränkungen gewährt.

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  1. Billigung des Jahresbetriebsplans 2015 für den Körperschaftswald Waldthurn

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    - Jahresbetriebsplan des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden vom 16.12.2014 -

    Für die Pflege und Nutzung des Waldthurner Körperschaftswaldes (Durchforstung, Pflege der Kulturen, Pflanzungen, Zaunabbau etc.) werden für das Jahr 2015 Ausgaben in Höhe von 2.647.- € sowie Einnahmen in Höhe von 390.- € kalkuliert.

    Diskussion:

    Die Zahlen zum Jahresbetriebsplan 2015 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

    Fazit:

    Der Jahresbetriebsplan 2015 für den Körperschaftswald Waldthurn wird genehmigt.

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  1. Antrag unserer "Marktblatt - Redaktion" auf Annahme des Angebots der Verlag und Druck Linus Wittich KG, Forchheim, für eine Ausweitung des Umfangs des Markt- und Dorferneuerungsblattes "Unsere Marktgemeinde" auf 12 Textseiten

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

     - Mail des Verlages LINUS WITTICH KG (Forchheim) an die Gemeinde vom 13.1.2015, Schreiben der Redaktion des Waldthurner Markt- und Dorferneuerungsblattes vom 21.1.2015 sowie Vorlage der Verwaltung -

    Bei einer Seitenzahl von bis zu 8 Seiten liegen die Kosten aufgrund der bis Ende 2016 getroffenen vertraglichen Vereinbarung bei 420.- €. Die Hälfte der Kosten erstattet die Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Dorferneuerung. Die erste Ausgabe des Blattes im Dezember 2014 umfasste 24 Seiten, die zweite Ausgabe im Januar 2015 20 Seiten. Im Namen der Marktblattredaktion haben Dr. Globisch und Dr. Troidl beantragt, unter Zugrundelegung eines Umfangs von 12 Textseiten den Vorschlag des Verlages mit Kosten von künftig 516.- € je Ausgabe anzunehmen.

    Diskussion:

    Die ersten Ausgaben des Marktblattes haben allgemeine Anerkennung gefunden, die Fülle der Informationen erscheint notwendig und sinnvoll. Gegen die vertragliche Ausweitung auf 12 Seiten bestehen daher keine Einwände.

    Fazit:

    Dem Antrag der Marktblatt-Redaktion wird zugestimmt.

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  1. Antrag von Herrn Christian Wallmeyer, Ottenrieth 7, Waldthurn, auf Ablehnung der Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA durch den Markt Waldthurn wegen Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Schreiben des Antragstellers vom 10.1.2015 sowie Beschlüsse und Stellungnahmen verschiedener Institutionen (Kreisverband Roth des Bayerischen Gemeindetages, Kommunalverbände, KAB, Kommissariat der deutschen Bischöfe) -

     Mit einer ausführlichen Begründung stellt Herr Wallmeyer, Mitglied des ÖDP Kreisverbandes Neustadt an der Waldnaab, den Antrag

    • die Ablehnung der Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA in der jetzigen Form in den Gemeinde-, Städte- und Landkreisverbänden einzubringen,

    • das Europäische Parlament und den Bundestag aufzufordern, den genannten Abkommen solange nicht zuzustimmen, bis die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge sichergestellt ist,

    •  die regional zuständigen Mandatsträger in den Parlamenten aufzufordern, dem Abkommen in der derzeitigen Form nicht zuzustimmen und

    • die Ablehnung des Gemeinderats dem Bundeswirtschaftsministerium gegenüber zum Ausdruck zu bringen.

    In der Begründung des Antrags wird vor allem der Ausschluss der Öffentlichkeit von den Verhandlungen kritisiert, die Abkommen wären nicht demokratisch legitimiert. Die von den Befürwortern des Abkommens prognostizierten Zuwächse von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum wird unter Hinweis auf Einschätzungen von Fachleuten in Frage gestellt. Bemängelt wird das Fehlen einer unabhängigen Gerichtsbarkeit bei Umsetzung der Abkommen. Nationale Regelungen zu Umweltstandards und zur öffentlichen Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung) könnten von Konzernen als Investitionshemmnisse gesehen werden, hierdurch entgangene Gewinne in Milliardenhöhe könnten dann den Staaten der EU und damit den Steuerzahlern in Rechnung gestellt werden. Auf Ebene der kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise, Gemeinden) kämen gravierende Folgen zu:

    • neben Volkshochschulen müssten auch ausländische Bildungsanbieter bezuschusst werden

    • Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken stünden aufgrund deren Ausrichtung an die Gemeinnützigkeit zur Disposition

    • eine Privatisierung kommunaler Dienstleistungen (z. BFeuerwehr, Rettungswesen, Gesundheitsversorgung, Wasser- und Stadtwerke, Justizvollzug, Schwimmbäder, Theater, Müllentsorgung) könnte eingeklagt werden

    • Privatunternehmen dürften nicht mehr rekommunalisiert werden

    • Fracking könnte erzwungen werden (selbst wenn Verunreinigungen von Trinkwasser droht)

    • Verbesserungen von Standards (z. B. Umwelt, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit) könnten als Handelshemmnisse angefochten werden

    Die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten zur Daseinsvorsorge dürften nicht ausgehebelt werden. Der in den Abkommen vorgesehene Investitionsschutz verstoße gegen das deutsche Grundgesetz. Eine Ablehnung des Abkommens sollte über alle Fraktionen hinweg gemeinschaftlich beschlossen werden.

    Diskussion:

    Die umfangreichen Ausführungen des Antragstellers zum Verfahren, Inhalt und Auswirkungen der Abkommen werden zustimmend diskutiert. Ein fundierter Diskussionsbeitrag von unternehmerischer Seite lehnt die Abkommen in der jetzigen Form unter Hinweis auf die aufgeführten und ihm auch so schon bekannten Details als undemokratisch und nicht vertretbar kategorisch ab. Um den kommunalen Einwänden noch mehr Gewicht zu geben, sollte der Schulterschluss mit dem Bayerischen Gemeindetag (z. B. analog dem Vorgehen der Bürgermeister des Landkreises Roth) gesucht werden.

    Fazit:

    Der Antrag sollte als Anlass genommen werden, auf Gemeindeverbandsebene eine gemeinsame kritische Stellungnahme zu den Abkommen zu erarbeiten.

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  1. Abbau der Freileitung in Frankenrieth - Abbau der bestehenden Trafo-Station mit Verlegung in das Gemeindegrundstück Fl.Nr. 891, Gemarkung Lennesrieth

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung (Planskizze) -

    Noch bestehende Freileitungen und die Trafostation sollen entsprechend des vorgelegten Projektplans abgebaut werden (mit Verlegung der Trafo-Station).

    Diskussion:

    Der Abbau der Freileitungen wird begrüßt, die Verlegung der Trafostation an einen anderen Standort ist nach Hinweisen eines Ortsbewohners noch zu korrigieren.

    Fazit:

    Gegen den Abbau der Freileitungen und die Verlegung der Trafostation auf einen geeigneten Standort bestehen keine Einwände.

     

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  1. Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Siedlung Frankenrieth

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Im Zusammenhang mit dem Abbau der Freileitung (siehe TOP 13) und der Verlegung der Trafostation sind Grabarbeiten erforderlich, die eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Siedlung Frankenrieth erleichtern. Die Gemeinde hätte lediglich die Kosten für einen neuen Mast samt Beleuchtungskörper zu übernehmen.

    Diskussion:

    Die Erweiterung der Straßenbeleuchtung ist angesichts der jüngst ausgewiesenen Bauflächen sinnvoll, vorgeschlagen wird unter Hinweis auf die Abstände der bestehenden Leuchten zueinander die Errichtung gleich zweier Straßenleuchten. Soweit die zusätzlichen Leuchten nicht überwiegend der Verkehrssicherheit dienen, ist in früheren Fällen eine kostenmäßige Beteiligung der angrenzenden Grundstückseigentümer vereinbart worden.

    Fazit:

    Der Erweiterung der Straßenbeleuchtung wird unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen zugestimmt.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Waldthurn, Wirsbergstraße 6 (Christian Weig und Michaela Wittmann)

    • Nutzungsänderung der Geschäftsräume im Erdgeschoss als Wohnraum in Waldthurn, Bahnhofstraße 26 (Wolfgang Höllerer)

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Die Geburtenstatistik des Kreisjugendamtes weist für Waldthurn eine Zunahme um 6 Geburten von 13 im Jahr 2013 auf 19 im Jahr 2014 auf.

    • Die Kostenpauschalen für die Überwachung der kommunalen Kläranlagen im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht (durch private Sachverständige und Kosten der Prüflaboratorien) werden von bisher 400.- € auf künftig 600.- € erhöht.

    • Die Genehmigung für den Linienverkehr der Regionalbus Ostbayern GmbH von Vohenstrauß über Waldthurn nach Floß wurde für weitere 10 Jahre erteilt.

    • Die FFW Waldthurn hat angeregt, im Feuerwehrgerätehaus einen Internetanschluss zur Bearbeitung und Verwaltung von Einsätzen einzurichten. Die monatlichen Telefonkosten würden dadurch von bisher 22,64 € auf künftig 35,81 € ansteigen.

    •  Das Landratsamt hat die Nutzungsänderung des ehemaligen Kindergartens für ein neues Rathaus und den Schwesternheim-Umbau für das Heimatmuseum trotz negativer Stellungnahme des Denkmalschutzes, die einen Abriss des Schwesternheims empfohlen hatte, unter Beachtung von Auflagen (Brandschutzkonzept, Nachweis von 25 Stellplätzen) genehmigt.

    • Das Landratsamt hat den Einbau zusätzlicher Rauchmelder in die neue Kindertagesstätte gefordert. Die Kosten hierfür würden nach einem vorliegendem Angebot bei 868,70 € liegen.

    • Im Jahr 2015 findet erneut eine "kleine Volkszählung" (Mikrozensus) statt, bei der 1 % der Bevölkerung durch Interviewer erfasst werden.

    • Termine:

      •  22. Februar 2015: Typisierungsaktion "Anja will leben" in der Vohenstraußer Stadthalle

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  1. a) Antrag von Herrn Georg und Frau Elisabeth Käs, Spielberg 6, 92727 Waldthurn auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis auf Teilflächen des Grundstückes Flurnummer 67 mit ca. 1,09 ha, Gemarkung Spielberg, Markt Waldthurn

    Grundlage:

    - Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG), Schreiben des Landwirtschaftsamtes (mit Lageplan) vom 22.1.2015 an den Markt Waldthurn -

    Mit Schreiben vom 12.12.2014 haben die Antragsteller beim Landwirtschaftsamt um die Erstaufforstungserlaubnis nachgesucht. Die Gemeinde soll hierzu Stellung beziehen, ob gegen die geplante Maßnahme Bedenken bestehen.

    Diskussion:

    Besondere Bedenken werden nicht geäußert.

    Fazit:

    Dem Antrag wird zugestimmt.

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