Sitzung der CSU-Fraktion am 23. Juni 2014
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 26. Juni 2014
(FSV-Sportheim Waldthurn; Beginn: 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 02.06.2014

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 02.06.2014, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Antrag der Kindertagesstätte St. Josef auf Behebung der gesundheitsschädlichen Lärmbelastung im Mehrzweckraum durch die Anbringung schallabsorbierender Akustikelemente 

  4. Honorarangebote für Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Verlängerung des Wasserrechts für die Kläranlage Albersrieth mit Kanalbefahrung und Schadensklassifizierung - weiteres Vorgehen  

  5. Förderfähigkeit von Maßnahmen im Bereich des ehemaligen Schwesternwohnheims mit Außenanlagen laut Besprechung mit Herrn Perzl, Amt für Ländliche Entwicklung - weiteres Vorgehen

  6. Antrag von Herrn Heiko Daubenmerkl auf Verrohrung des Straßengrabens im Bereich des Anwesens Pleysteiner Straße 11a zur Schaffung weiterer Parkplätze für die Arbeitnehmer des Installations- und Heizungsbetriebs

  7. Widmung des Lobkowitz-Schlosses als zusätzlichen Trauort für standesamtliche Eheschließungen

  8. Sachstand Oberbauverstärkung im Bereich Gemeindeverbindungsstraße Frankenrieth - Kreisstraße NEW 26 - Baueinweisung - Einhebung der Freiwilligen Kostenbeteiligungen der Anlieger  

  9. Schäden an der Straße und an der Stützmauer im Bereich der Fahrenbergstraße / Pleysteiner Straße - Vorschlag des Bauausschusses für die Durchführung von Maßnahmen - weiteres Vorgehen

  10. Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht an Gemeindestraßen - Vorschlag des Bauausschusses - weiteres Vorgehen

  11. Beabsichtigte Kürzung der Sollstellen bei der Polizeiinspektion Vohenstrauß - Erkenntnisse aus dem Gespräch der betroffenen Bürgermeister mit dem Polizeipräsidenten

  12. Bauanträge

  13. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 2.6.2014

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 2.6.2014 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 2.6.2014, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Bekanntgabe des angesprochenen Beschlusses des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 2.6.2014 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Antrag der Kindertagesstätte St. Josef auf Behebung der gesundheitsschädlichen Lärmbelastung im Mehrzweckraum durch die Anbringung schallabsorbierender Akustikelemente 

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Schreiben des Bistums Regensburg (Stabsstelle Arbeitssicherheit) vom 18.3.2014, Schreiben der KiTa St. Josef vom 28.5.2013 und Stellungnahme des Architekten -

    Bei Messungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit der KiTa, veranlasst durch die Diözese über die Kindergartenleitung bzw. die Kirchenverwaltung am 25.2.2014 ergab bei orientierenden Lärmpegelmessungen im Mehrzweckraum einen Lärmpegel zwischen 70 und 80 dB(A). Durch den Lärmpegel werden gesundheitliche Auswirkungen auf die Kinder und auf das Personal befürchtet. Erbeten wird die Anbringung Schall absorbierender Akustikelemente laut sicherheitstechnischer Stellungnahme (mindestens 1/3 der gesamten glatten Flächen) während der dreiwöchigen Schließzeit in den Sommerferien. Bei der Abnahme des Kindergartens im November 2013 wurde eine leichte Halligkeit im Mehrzweckraum.  festgestellt. Schall absorbierende Elemente sollten nun nach dem Ergebnis der Lärmmessung eingebaut werden, hierbei kommen verschiedene Lösungen in Betracht. Bei Anbringung von geeigneten Wandelementen ist mit Kosten von etwa 50.- € / qm zu rechnen (insgesamt rund 3.000.- € bis 4.000.- €.

    Diskussion:

    Der Eindruck eines störenden Nachhalls im Mehrzweckraum der KiTa konnte schon bei einigen Beteiligten gewonnen werden, die gemessene Lautstärke an sich dürfte in Einrichtungen zur Betreuung von Kindern jedoch nicht ungewöhnlich sein. Ein Lärm-Beurteilungspegel mit gesundheitlichen Auswirkungen ist jedoch nicht unbedingt zu befürchten, soweit Expositionszeiten begrenzt werden können. Trotzdem sollte der störende Nachhalleffekt im Mehrzweckraum durch entsprechende Schallschutzelemente reduziert werden. Neben Schallschutzplatten, die es in unterschiedlicher Formen gibt, können auch hängende Deckenelemente zur Verminderung des Nachhalleffekts sowie der Lärmbelastung verwendet werden. Neben schallschutztechnischen Aspekten sollte auch der finanzielle Aufwand kritisch gewürdigt werden. Die Informationspolitik der KiTa-Leitung, die die Messungen der Sicherheitsfachkraft im Februar 2014 dem Sachaufwandsträger (Marktgemeinde) nicht mitgeteilt hatte, ist kritisch zu hinterfragen.

    Fazit:

    Der Antrag der Kita nach Verminderung der störende Lärmbelastung im Mehrzweckraum durch Anbringen von Schallschutzelementen ist nachvollziehbar, eine sinnvolle technische Lösung kann dabei nur in Absprache mit dem Planer erfolgen.

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  1. Honorarangebote für Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Verlängerung des Wasserrechts für die Kläranlage Albersrieth mit Kanalbefahrung und Schadensklassifizierung - weiteres Vorgehen

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Vorlagen der Verwaltung -

    Zum 31.12.2014 läuft die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten des Abwassers aus der Kläranlage Albersrieth aus. Vor erneuter Erteilung der Erlaubnis ist nach Angaben der Fachbehörde (Wasserwirtschaftsamt) eine Überrechnung der Abwasseranlage durch ein Ingenieurbüro erforderlich. Nachzuholen ist hierbei eine bislang noch nicht durchgeführte Kanalbefahrung mit Schadensklassifizierung, die Daten könnten dann für die digitale Aufnahme der Kanäle und Wasserleitungen in das gemeindliche GIS (Geoinformationssystem) verwendet werden. Die Suche nach Planungsbüros, die statt über die neuen HOAI-Bedingungen (mit rund 20 % angehobenen Kostenrahmen) über ein Pauschalhonorar die Leistungen übernehmen würden, dürfte sich aufgrund der allgemein guten Auftragslage in der Branche als schwierig erweisen. Nach Auffassung des Ingenieurbüros Zwick kann aufgrund der Komplexität der Anlage mit Mischung aus mehreren Komponenten (Pflanzenbeet, belüftete und unbelüftete Abwasserteichanlage, zwischengeschalteter Tropfkörper) ein Pauschalangebot mit seriösen Berechnungsgrundsätzen vom Büro nicht angeboten werden. Der Arbeitsaufwand wird mit 50 bis 100 Stunden geschätzt, ein Angebot könne das Büro nur nach Stundensätzen abgeben.

    Für die Ingenieurleistungen (Ausschreibung, Betreuung und Überwachung der Videobefahrung samt Schadensbewertung, planerische Aufwand für die Überrechnung der Anlage) werden Kosten von rund 6.000.- € bis 10.000.- € erwartet. Die Datenaufbereitung für das GIS (Vermessung der Kanäle, Straßeneinläufe, Wasserleitungen und des Schmutzwasserpumpwerks) würde mit knapp 7.000.- € zusätzlich zu Buche schlagen. Inklusive Mehrwertssteuer wäre somit mit Kosten von insgesamt 15.000.- € bis 20.000.- € zu rechnen sein. Bei vorläufigen Verzicht auf die Eventual-Position "GIS-Aufbereitung" könnten die Umlagekosten für die Benutzer vermindert werden.

    Diskussion:

    Zu den vom Wasserwirtschaftsamt geforderten Ingenieurleistungen (siehe vorstehende Ausführungen) gibt es aufgrund der Rechtsnormlage keine Alternative, ansonsten könnte die wasserrechtliche Erlaubnis nicht verlängert werden. Nach zwischenzeitlichen Eingang eines weiteren Angebotes (mit insgesamt ähnlichem Preisniveau) erscheint das Angebotspaket des Ingenieurbüros Zwick annehmbar. Sollte die GIS-Aufbereitung nicht umlagefähig sein, wäre dieser Teil kostenmäßig durch die Marktgemeinde zu tragen. Bei Umlagefähigkeit könnte man die GIS-Aufbereitung zur Entlastung der Gebühren- bzw. Beitragszahler auf den nächsten Kalkulationszeitraum verschieben.

    Fazit:

    Das Honorar-Angebot der Fa. Zwick erscheint insgesamt am wirtschaftlichsten. Zu klären wäre noch die Umlagefähigkeit der GIS-Aufbereitung.

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  1. Förderfähigkeit von Maßnahmen im Bereich des ehemaligen Schwesternwohnheims mit Außenanlagen laut Besprechung mit Herrn Perzl, Amt für Ländliche Entwicklung - weiteres Vorgehen

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

  2. Laut Auskunft des Amtes für Ländliche Entwicklung sind Umbauten im Bereich des Schwesternwohnheims (mit Fensteraustausch, Vollwärmeschutz) zur Nutzung für gemeinschaftliche und kulturelle Zwecke (Museum, Musikräume) mit einem Zuschusssatz von 30 bis 40 % im rahmen der Dorferneuerung förderfähig (der Zuschuss-Höchstbetrag liegt bei 150.000.- €). Der Umbau der Kindertagesstätte zum Verwaltungsgebäude kann nicht über das laufende Dorferneuerungsverfahren gefördert werden. Maßnahmen im Außenbereich, die Bezug zum Schwesternwohnheim oder zum Pfarrheim haben, können wiederum bezuschusst werden. Bei den Planungen ist auf Barrierefreiheit und angemessenen Brandschutz zu achten. Zusätzliche Zuwendungsmittel könnten eventuell vom Bezirk Oberpfalz, vom Landratsamt oder von der Landesstelle für nichtstaatliche Museen unter dem Aspekt der Kulturpflege bereit gestellt werden (jedoch nicht für bauliche Maßnahmen, sondern nur für Einrichtungselemente). Die Vorbereitungen im Außenbereich für das Baufeld sind durch Bauhofmitarbeiter weitgehend abgeschlossen worden. Der Architekt wurde mit der Anfertigung der Zuwendungsunterlagen (Planungsunterlagen, Kostenschätzung) beim Amt für Ländliche Entwicklung beauftragt.

    Diskussion:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Die Irritationen, die die Arbeiten des Bauhofteams zur Vorbereitung des Baugeländes im Umgriff der ehemaligen Kindertagesstätte und des Schwesternwohnheims ausgelöst hatten, sollten wieder bereinigt sein. Künftig sollten Maßnahmen, die die Nutzung der Liegenschaften im künftigen Pfarr- und Gemeindezentrum betreffen, von den beteiligten Seiten zeitnah und umfassend abgesprochen werden.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Anträge zur Förderung der geplanten und zuschussfähigen Maßnahmen sollten baldmöglichst gestellt werden.

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  1. Antrag von Herrn Heiko Daubenmerkl auf Verrohrung des Straßengrabens im Bereich des Anwesens Pleysteiner Straße 11a zur Schaffung weiterer Parkplätze für die Arbeitnehmer des Installations- und Heizungsbetriebs

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - E-Mail des Antragstellers vom 5. Juni 2014 und Vorlage der Verwaltung (mit Planskizze) -

    Aufgrund der beengten Parkplatzsituation vor seinem Gewerbebetrieb möchte der Antragsteller mit der Verrohrung des Straßengrabens an seinem Anwesen das Stellplatzangebot verbessern.

    Diskussion:

    Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen den Antrag. Nach Besichtigung durch den Bauausschuss wäre zu überlegen, ob die Verrohrung des Straßengrabens noch einige Meter in Richtung in Richtung Nachbargrundstück (Fußballplatz) zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten des Gewerbegrundstücks verlängert werden sollte. Der Antragsteller hat seine Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahme angeboten.

    Fazit:

    Dem Antrag wird unter Beachtung des skizzierten Verfahrensablaufes zugestimmt

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  1. Widmung des Lobkowitz-Schlosses als zusätzlichen Trauort für standesamtliche Eheschließungen

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Erste Interessenten für eine Trauungszeremonie im Lobkowitz-Schloss haben sich schon gemeldet. Laut dem mit der Kirchenverwaltung abgeschlossenen Nutzungsvertrag wird dem Markt ein genau gekennzeichneter Raum als Trauzimmer überlassen, wobei im Sinne der im Vertrag stehenden Bestimmungen die Widmung eines Trauzimmers im Lobkowitz-Schloss auf standesamtliche Eheschließungen zu beschränken ist. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften können demnach weiterhin nur im Rathaus geschlossen werden.

    Diskussion:

    Die Begrenzung nur auf einem Raum als Trauzimmer im Lobkowitz-Schloss erscheint nicht zweckmäßig, die Widmung sollte sich daher auf das Schloss als Ganzes erstrecken. Dadurch könnte jeder Raum im Gebäude, z. B. auch die repräsentative Eingangshalle im Erdgeschoss, als würdiger Trauort verwendet werden.

    Fazit:

    Das Lobkowitz-Schloss soll als zusätzlicher Trauort für standesamtliche Eheschließungen gewidmet werden.

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  1. Sachstand Oberbauverstärkung im Bereich Gemeindeverbindungsstraße Frankenrieth - Kreisstraße NEW 26 - Baueinweisung - Einhebung der Freiwilligen Kostenbeteiligungen der Anlieger

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - mündliche Mitteilungen -

    Die Baueinweisung hat stattgefunden. Im Bereich des Anschlusses der Gemeindestraße an die Kreisstraße NEW 26 sollte zur verbesserten Wasserführung über einen Vollausbau vor der Einfahrt in die Kreisstraße eine Mulde geschaffen werden. Die Einfahrten zu den Häusern werden geteert, die Parkflächen entlang der bebauten Grundstücke gepflastert. Eine angemessene Kostenbeteiligung der Anlieger soll erreicht werden.

    Diskussion:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Die Ausgestaltung der Einfahrt in die Kreisstraße mit Anlage einer kleinen Mulde zur Verbesserung der Wasserführung erscheint sinnvoll, weshalb dem flächenmäßig begrenzten Vollausbau in diesem Bereich zuzustimmen ist.

Fazit:

Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Schäden an der Straße und an der Stützmauer im Bereich der Fahrenbergstraße / Pleysteiner Straße - Vorschlag des Bauausschusses für die Durchführung von Maßnahmen - weiteres Vorgehen

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:
    - mündliche MItteilung -

    Die Stützmauer liegt nach Abschluss einer Vermessung auf Privatgrund. Trotzdem ist die Gemeinde als Eigentümer der angrenzenden Straße, die durch den Hangdruck mit zu den Schäden geführt hat, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zum Handeln gezwungen. Laut Vorschlag der Fa Gruber könnten das Setzen ausreichend hoher L-Steine ( rund 2 Meter hoch) nach vorherigem breiten Ausbaggern das Problem lösen. Das Material könnte der Grundstückseigentümer erstatten, die Arbeiten würden von der Gemeinde übernommen.

    Diskussion:

    Der Bauausschuss hat das Objekt in Augenschein genommen, entsprechende Sicherungsmaßnahmen dulden keinen Aufschub mehr. Die Lösung mit den L-Steinen bietet sich an.

    Fazit:

    Die Vorschläge des Baufirma Gruber werden unterstützt und sollten zeitnah umgesetzt werden.

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  1. Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht an Gemeindestraßen - Vorschlag des Bauausschusses - weiteres Vorgehen

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - mündliche Mitteilung -

    Nach zwischenzeitlich vorliegenden Angeboten ist für eine Sanierung der Schächte (Anhebung oder Absenkung) eine Betrag von rund 270.- € pro Schacht anzusetzen, wobei das Angebot für eine Mindestzahl von 12 Schächten gilt. Der Bauhof sollte die sanierungsbedürftigen Schächte erfassen. Die Sanierung von Rissen ist bei einigen Straßen nicht mehr sinnvoll (z. B. Verbindungsstraße zwischen Oberbernrieth und Staatsstraße nach Neuenhammer, Verbindungsstraße zwischen Frankenrieth und Albersrieth), hier würde sich das Aufbringen einer 4er Tragdeckschicht nach vorheriger Profilierung anbieten.

    Diskussion:

    Nach Auswahl der in Frage kommenden Schächte durch das Bauhofteam kann die Auftragsvergabe zur Absenkung bzw. Hebung der Schächte erfolgen. Der Winterdienstler Georg Wittmann weist auf weitere Schachthebungen im Albersriether Siedlungsgebiet hin. Die Auswahl der Rissesanierungen soll ebenfalls in Absprache mit dem Bauhofteam erfolgen.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen, das aufgezeigte Vorgehen gebilligt.

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  1. Beabsichtigte Kürzung der Sollstellen bei der Polizeiinspektion Vohenstrauß - Erkenntnisse aus dem Gespräch der betroffenen Bürgermeister mit dem Polizeipräsidenten

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Schreiben des Landrats an Staatsminister Hermann vom 12.6.2014 -

    Nach Mitteilung des Polizeipräsidenten in Regensburg sollen bei der PI Vohenstrauß 3 Stellen abgezogen werden. Landrat Andreas Meier möchte die Pläne unter Hinweis auf Besonderheiten im Einzugsbereich der PI Vohenstrauß (z. B. Einfallstor für Drogen wie Crystal Speed, grenzüberschreitende Kriminalität mit Häufung von Straftaten), so nicht akzeptieren.

    Diskussion:

    Inwieweit der Appell des Landrats an den zuständigen Minister berücksichtigt wird, bleibt abzuwarten. Erfahrungsgemäß werden bereits beschlossene Umstrukturierungsmaßnahmen kaum verändert (siehe Beispiel Verlagerung des Amtes für Ländliche Entwicklung von Regensburg nach Tirschenreuth). Im übrigen darf auf die letzte Sitzung des Gremiums verwiesen werden, hier wurde das Thema bereits erörtert.

    Fazit:

    Das Schreiben des Landrats an den Minister wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Bauanträge

    (N.N.)

    Grundlage:

    Bei Anwesenheit und Zustimmung aller Markträte könnte nach zwischenzeitlicher Vorlage des Honorarangebotes für die Erstellung eines Grünordnungsplans zum Bebauungsplan Neubaugebiet "Hirmesbühl" die Leistung vergeben werden.

    Diskussion:

    Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen das Honorarangebot in Höhe von rund 4.500.- €. Bis zur Sitzung des Gremiums sollte über die TG Waldthurn noch nachgefragt werden, ob die durch die TG schon in Anspruch genommene Fachkraft ein weiteres Angebot abgeben könnte.

    Fazit:

    Grundsätzlich kann das Honorarangebot gebilligt werden.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Die endgültige Baugenehmigung für das Gesundheits- und Pflegezentrum am Marktplatz liegt vor, hierbei sind 30 (!) Auflagen zu beachten (unter anderen auch die Bereitstellung von ausreichend Stellflächen).

    • Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration will eine Befragung der Kommunen und der freien Träger der Wohnungslosenhilfe zum Erhalt von Grunddaten zur Wohnungslosigkeit durchführen, um der Wohnungslosigkeit als eine gesellschaftliche Herausforderung wirksam begegnen zu können. Waldthurn hat keine Übernachtungsplätze für Obdachlose.

    • Ein freier Mitarbeiter des Landratsamtes überprüft und qualifiziert nach die Denkmalliste im Landkreis Neustadt, erfasst wurden auch zusätzliche Objekte in der Marktgemeinde (Wegkreuz in Spielberg am Goldbrunner Weg, Wegkreuz in Waldthurn Am Thurnbühl 17/19, Wegkreuz in Waldthurn an der Fahrenbergstraße 26). Sanierungsbedürftig ist ein Objekt´in Albersrieth (Wegkreuz Albersrieth 10). Nicht gefunden werden konnte ein Objekt in Frankenrieth (Dorfkreuz). Die Marktgemeinde Waldthurn wurde um Unterstützung für die Ergänzungen in der Denkmalliste gebeten.

    • Termine:

      • 29. Juni 2014 (Sonntag): Tag der offenen Tür in der neuen KiTa in Waldthurn

      • 13. Juli 2014 (Sonntag): Bürgerfest in Waldthurn

      • 19. Juli 2014 (Samstag): Jakobi-Fest in Hostau

      • 27. Juli 2014 (Sonntag): Jakobi-Fest in Lennesrieth

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