Sitzung der CSU-Fraktion am 5. Mai 2014
zur Vorbereitung der Sitzung des Markgemeinderates am 8. Mai 2014
(Dorftreff Albersrieth, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 24.4.2014

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 24.04.2014, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderäte

  4. Benennung der Fraktionssprecher durch die im Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen

  5. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

  6. Wahl des weiteren Bürgermeisters / der weiteren Bürgermeister

  7. Vereidigung des weiteren / der weiteren Bürgermeister

  8. Bestellung des Ersten Bürgermeisters Josef Beimler zum Trauungsstandesbeamten für die Vornahme von Eheschließungen und für die Begründung von Lebenspartnerschaften

  9. Festlegung der zu bildenden Ausschüsse - Festlegung der Mitgliederzahlen für die Ausschüsse

  10. Bestellung der Mitglieder für die gebildeten Ausschüsse - Bestellung eines Vertreters für die Schulverbandsversammlung - Bestellung eines Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss

  11. Bestellung eines Jugendbeauftragten/in, Seniorenbeauftragten/in und eines Partnerschaftsbeauftragten/in

  12. Neubestellung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft "Neue Energien Naturparkland NENa e. G." Moosbach

  13. Erlass einer Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat

  14. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

  15. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 24.4.2014

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 24.4.2014 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 24.04.2014, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

(BE: N.N.)

Grundlage:

- Vorlage der Verwaltung -

Für die diesjährige Saison wird vertretungsweise Christoph Krös die Bewirtschaftung des Badeweiher-Kiosk übernehmen.

Diskussion:

Keine.

Fazit:

Die Bekanntgabe wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderäte

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Nach Artikel 31 Absatz 4 der Bayerischen Gemeindeordnung sind in der ersten nach der ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form nach der Formel "Ich schöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe" zu vereidigen. Die Eidesformel entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden. Neu in das Gremium gewählt wurden Georg Stahl (CSU), Andreas Troidl (FWG), Dr. Michael Troidl (FWG) und Martin Troidl (SPD).

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Entfällt.

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  1. Benennung der Fraktionssprecher durch die im Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Marktgemeinderates werden die Fraktionssprecher durch die im Gremium vertretenen Parteien und Gruppierungen bekannt gegeben.

    Diskussion:

    Für die CSU-Fraktion wird für die Funktion als Fraktionssprecher Hubert Stahl benannt, sein Stellvertreter wird der neu gewählte Marktrat Georg Stahl sein.

    Fazit:

    Die Benennung wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    Nach Artikel 35 Absatz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung ist zumindest ein weiterer Bürgermeister aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen. Ob darüber hinaus ein weiterer Bürgermeister gewählt werden soll, hat der Gemeinderat festzulegen.

    Diskussion:

    Die bisherige Praxis mit der Wahl von zwei weiteren Bürgermeistern hat sich nach Auskunft des 1. Bürgermeisters Josef Beimler bewährt. In der Runde werden keine Einwände dagegen vorgebracht.

    Fazit:

    Die CSU-Fraktion spricht sich für die Wahl von zwei weiteren Bürgermeistern aus. 

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  1. Wahl des weiteren Bürgermeisters / der weiteren Bürgermeister

    (BE: Georg Stahl)

    Grundlage:

    Die Wahl der weiteren Bürgermeister ist gemäß Art 35 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 51 Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung mit Stimmzetteln in geheimer Abstimmung durchzuführen. Wenn im Gremium Wahlvorschläge gemacht werden, sind die Gemeinderäte nicht an sie gebunden, sie können ihre Stimme jeder wählbarer Person geben.

    Diskussion:

    Die CSU-Fraktion ist für die Wahl zwei weiterer Bürgermeister. Sie selbst wird keinen eigenen Kandidaten für des Amt eines weiteren Bürgermeister benennen.

    Fazit:

    Die CSU-Fraktion wird keine offizielle Empfehlung darüber abgeben, welche Person zur Wahl der weiteren Bürgermeister unterstützt wird.

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  1. Vereidigung des weiteren / der weiteren Bürgermeister

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Nach Artikel 37 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte hat der Beamte spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat nach Aufnahme der Amtstätigkeit des Beamten abhält, die gleiche Eidesformel wie unter TOP 2 angegeben zu leisten. 

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    entfällt

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  1. Bestellung des Ersten Bürgermeisters Josef Beimler zum Trauungsstandesbeamten für die Vornahme von Eheschließungen und für die Begründung von Lebenspartnerschaften

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    Nach § 3 Absatz 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetz erlischt mit Ablauf einer Amtsperiode die Bestellung des bestellten Bürgermeisters zu Standesbeamten. Durch Beschluss des neuen Marktrats und durch Aushändigung einer neuen Bestellungsurkunde (mit Empfangsbestätigung) muss der Bürgermeister auch nach der erneuten Wiederwahl auf Wunsch und nach Bedarf neu zum Standesbeamten bestellt werden.

    Diskussion:

    Der Bürgermeister hat nach seinen Angaben das Amt eines Standesbeamten sehr gerne ausgeübt, er würde dies auch weiterhin mit Freude tun. Die Bereitschaft des Bürgermeisters zur erneuten Übernahme des Trauungsstandesbeamten wird einhellig begrüßt. Eine grundsätzlich mögliche Bennennung zusätzlicher Standesbeamter ist nicht erforderlich, da aus der Verwaltung mit Karl-Heinz Schmidt und Petra Reil zwei weitere Kräfte dafür zur Verfügung stehen.

    Fazit:

    Der Bestellung des 1. Bürgermeisters Josef Beimler zum Standesbeamten wird zugestimmt.

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  1. Festlegung der zu bildenden Ausschüsse - Festlegung der Mitgliederzahlen für die Ausschüsse

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    Zweck der Ausschüsse ist es, den Gemeinderat zu entlasten. Vorberatenden Ausschüssen kommt keine Entscheidungsbefugnis zu, sie geben Empfehlungen und Vorschläge (in Beschlussform) als Entscheidungsvorlage für den Marktrat ab. Die Mindest- und Höchstzahl der Ausschussmitglieder liegt im Ermessen des Marktrates. In der letzten Periode entschied man sich für zwei Ausschüsse mit jeweils 6 Mitgliedern (Bauausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss). Bei Beibehaltung der bisherigen Praxis würden sowohl nach dem Höchstzahlverfahren (d'Hondt) als auch nach dem Restzahlverfahren (Hare/Niemeyer) von den 6 Ausschussmitgliedern der CSU 3, der FWG 2 und der SPD 1 zustehen. Die Ausschussmitglieder werden vom Marktrat durch Beschluss festgestellt, der Marktrat ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden. Der 1. Bürgermeister ist gesetzlich zusätzliches Ausschussmitglied, der in der Regel auch den Vorsitz im Ausschuss übernimmt.

    Ob dem 1. Bürgermeister im Rechnungsprüfungsausschuss, falls er zuvor als Ausschussmitglied bestellt wurde, der Vorsitz übertragen wird, hat das Gremium selbst zu beurteilen. Jedenfalls muss für den Rechnungsprüfungsausschuss der Marktrat ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden in öffentlicher Abstimmung festlegen.

    Diskussion:

    Die Weiterführung der bisherigen Praxis wird empfohlen. Demnach soll ein vorberatender Bauausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss mit jeweils 6 Mitgliedern eingerichtet werden.

    Fazit:

    Ein vorberatender Bauausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss sollen gebildet werden.

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  1. Bestellung der Mitglieder für die gebildeten Ausschüsse sowie eines Vertreters für die Schulverbandsversammlung - Bestellung eines Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    siehe Hinweise unter TOP 9

    Diskussion:

    Der CSU-Fraktion stehen jeweils drei Mitglieder in den gebildeten Ausschüssen zu.

    Für den Bauausschuss werden folgende Mitglieder benannt (in Klammer jeweils Stellvertreter): Georg Bocka (Georg Stahl), Dr. Nikolaus Globisch (Maria Greim), Hubert Stahl (Alois Weig). Im Rechnungsprüfungsausschuss sollen folgende drei Mitglieder vertreten sein (Stellvertreter in Klammer): Gerog Stahl (Georg Bocka), Maria Greim (Dr. Nikolaus Globisch), Georg Wittmann (Hubert Stahl).

    In die Schulverbandsversammlung könnte wie bisher Hubert Stahl entsandt werden. Er ist aufgrund der bisherigen Vertretung in diesem Gremium bestens mit der Materie vertraut, zudem ist er durch den Besuch seines Sohnes Konstantin in der Grundschule nah am Schulgeschehen. Eine Alternative wäre jedoch auch Stefan Grünauer (SPD, möglich wäre hier eine gegenseitige Vertretung der beiden Markträte.

    Der bisherige Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Max Kick ist nicht mehr im Gremium vertreten. Als Mitarbeiter einer großen Bank ist Michael Steiner (FWG) Experte für Finanzfragen. Ein entsprechender Vorschlag für die Übertragung des Vorsitzes an Michael Steiner würde deshalb die Zustimmung der CSU-Fraktion finden.

    Fazit:

    Siehe Vorschläge unter "Diskussion".

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  1. Bestellung eines Jugendbeauftragten/in, Seniorenbeauftragten/in und eines Partnerschaftsbeauftragten/in

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    Nach Artikel 30 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) sollen die Gemeinden dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zu Verfügung stehen. In der konstituierenden Sitzung soll dazu aus der Mitte des Gemeinderates ein/eine Jugendbeauftragter/e bestellt werden. Dieser/e soll die Anliegen der Kinder, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten im Gemeinderat einbringen, vertreten, unterstützen und fördern. Kompetente Unterstützung erhalten die Jugendbeauftragten z. B. durch den Kreisjugendring und das Jugendamt.

    Der/die Seniorenbeauftragte/in soll Ansprechpartner der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sein und sich im Rahmen der Altenhilfe für deren Interessen einsetzen. So könnte er/sie bei Planungen und Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren beratend eingebunden werden.

    Der/die Partnerschaftsbeauftragte/in soll helfen, die Kontakte und guten Beziehungen zur Partnergemeinde Hostau/Tschechien aufrecht zu halten. So ist er/sie bei den Vorbereitungen und Aktionen, die dem partnerschaftlichen Miteinander dienen, einzubeziehen.

    Diskussion:

    Die Bestellung von Beauftragten zur Unterstützung der 1. Bürgermeisters hat sich in der Vergangenheit bewährt. Für die Jugendbeauftragten würden sich die jüngsten Mitglieder im Gremium anbieten, dies wären Georg Stahl (CSU) und Dr. Michael Troidl (FWG). Für die Funktion des Seniorenbeauftragten hat Dr. Nikolaus Globisch Interesse signalisiert, als gleichberechtigter Partner käme bei Berücksichtigung des Alters Alois Weig (CSU) in Betracht. Das Amt des Partnerschaftsbeauftragten könnte aufgrund der guten Kontakte nach Tschechien und wegen der tschechischen Sprachkenntnisse Uli Völkl weiterführen. Er ist zwar nicht mehr im Gremium vertreten, er hat jedoch seine Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit bereits signalisiert. Maria Greim (CSU) stellt sich ebenfalls erneut zur Verfügung, ggf. könnte noch ein weiterer Vertreter aus dem Gremium mitwirken (z. B. auch Georg Bocka).

    Fazit:

    Der Wunsch des Bürgermeisters nach Bestellung von Jugend-, Senioren- und Partnerschaftsbeauftragten wird unterstützt.

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  1. Neubestellung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft "Neue Energien Naturparkland NENa e. G." Moosbach

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    Im Aufsichtsrat der Genossenschaft war bislang der nicht mehr im Gremium vertretene Max Kick von der Marktgemeinde entsandt worden. Nach Auskunft des geschäftsführenden Beamten der Marktgemeinde Moosbach (Sitz der Genossenschaft) würde die Genossenschaft gerne für den Rest der noch zwei Jahre andauernden Amtseriode Max Kick im Aufsichtsrat behalten.

    Diskussion:

    Als Mitglied der Genossenschaft hat die Marktgemeinde einen Vertreter für den Aufsichtsrat zu bestimmen. Grundsätzlich sollte ein gewähltes Mitglied des Marktrates die Interessen der Gemeinde vertreten, jedoch kann auch eine andere Person von der Marktgemeinde benannt werden. Aufgrund der fachlichen Kompetenz könnte daher Max Kick noch bis zum Ende der Amtsperiode des jetzigen Aufsichtsrates in zwei Jahren die Interessen der Marktgemeinde vertreten.

    Fazit:

    Die CSU-Fraktion spricht sich für Max Kick als Vertreter im Aufsichtsrat der Genossenschaft bis zum Ende der jetzigen Amtsperiode in zwei Jahren aus.

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  1. Erlass einer Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat

(BE: Hubert Stahl)

Grundlage:

- Entwurf der Verwaltung -

Die bisherige Geschäftsordnung endete mit der Wahlperiode des alten Gremiums. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf entspricht weitgehend den aktuellen Musterentwurf des Bayerischen Gemeindetages für kleinere Gemeinden um. Der überwiegende Inhalt der Geschäftsordnung setzt die entsprechende Regelwerke um, insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung. In der Geschäftsordnung sind unter anderem die Zuständigkeiten, der Aufgabenbereich des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters und der Geschäftsgang bei den Sitzungen geregelt.

Diskussion:

Hinsichtlich der Beschreibung der Aufgaben des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters gibt es keine Änderungswünsche im vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung. Wie bereits zuvor diskutiert wird die Bildung eines vorbereitenden Bauausschusses und eines Rechnungsprüfungsausschuss in der Geschäftsordnung beibehalten. In den Angelegenheiten, die sich finanziell auf die Gemeinde auswirken, kann der Erste Bürgermeister maximal 4.000 € für Maßnahmen (z. B. Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Stundungen, Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben, Rechtsgeschäfte, Zuschussgewährung etc.) ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats ergreifen. In Bauangelegenheiten will der Bürgermeister weiterhin auf die Möglichkeit verzichten, ohne Zustimmung des Gemeinderats das gemeindliche Einvernehmen für die meisten Bauvorhaben zu erteilen. Auch über Abweichungen von Bebauungsplänen soll wie bisher der Gemeinderat entscheiden. Zu den vorgesehenen zwei weiteren Bürgermeistern sollen keine weiteren namentlich zu benennenden Vertreter aus der Mitte des Gremiums Aufgaben eines Bürgermeisters übernehmen (falls gleichzeitig alle drei Bürgermeisters verhindert sein sollten). Die Gemeinderatssitzungen sollten das ganze Jahr über grundsätzlich zu einer festen Uhrzeit beginnen, vorgeschlagen wird 19:30 Uhr (unverändert).

Fazit:

Dem Erlass der vorgelegten Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat unter Berücksichtigung der oben genannten Anmerkungen wird zugestimmt.

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  1. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Entwurf der Verwaltung -

    In Umsetzung der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat eine Satzung, in der unter anderem die Zusammensetzung des Gemeinderates (ehrenamtlicher Erster Bürgermeister und 14 ehrenamtliche Mitglieder), die Bestellung von Ausschüssen (vorberatender Bauausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss) und die Entschädigung (20.- € je Sitzung) geregelt sind.

    Diskussion:

    Nach 12 Jahren ohne Anhebung der Sitzungsgelder wird die Anregung aus der vorbereitenden Sitzung der Fraktionssprecher der CSU, FWG und SPD auf Erhöhung des Sitzungsgeldes von 15.- € auf künftig 20.- € von der CSU-Fraktion mitgetragen. Zum Entwurf der vorgelegten Satzung werden keine Einwände erhoben.

    Fazit:

    Der vorgelegten Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

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