Sitzung der CSU-Fraktion am 27. Januar 2014
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 30. Januar 2014
(Gasthaus Kick, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 19.12.2013

  2. Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2013

  3. Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn3 über Kostenbeteiligung des Marktes im Zusammenhang mit der Entwurfsplanung für die Gemeindeverbindungsstraße im Bereich Frankenrieth und dem laufenden Betrieb der Dorferneuerung

  4. Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 über Kostenbeteiligung des Marktes für begleitende Beratung durch Architekt Meißner sowie für Planungsleistungen des Instituts Landimpuls

  5. Dorferneuerung und Flurneuordnung Waldthurn 3 - Einhebung der Einlage nach § 15 Abs. 1 der Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

  6. Billigung des Nutzungsvertrages mit der Pfarrkirchenstiftung Waldthurn für das Lobkowitz-Schloss (Pfarrheim)

  7. Beschluss zur Übernahme von 80 % des jährlichen Betriebskostendefizits für die neue Kindertagesstätte mit Kinderkrippe durch den Markt

  8. Billigung der Betriebsträgerschaftsvereinbarung mit der Kath. Kirchenstiftung St. Sebastian für die neue Kindertagesstätte mit Kinderkrippe 

  9. Namensgebung für das Neubaugebiet im Bereich der Fahrenbergstraße - Fortführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan und für die Änderung des Flächennutzungsplans

  10. Billigung des Jahresbetriebsplans 2014 für den Körperschaftswald

  11. Nochmaliger Vorstoß zur Neuherstellung eines Waldweges im Bereich Fahrenberg / Mitterbühlweg sowie im Bereich Wampenhof

  12. Bauausführung und Gestattung des Gerätehäuschens bei der Kindertagesstätte / Kinderkrippe - Erkenntnisse aus dem Ortstermin des Bauausschusses am 17.01.2014 mit Architekt Meißner - weiteres Vorgehen

  13. Sachstand Baugenehmigungsverfahren für das Pflege- und Gesundheitszentrum Waldthurn - öffentlicher Teil - Parkplatzproblematik

  14. Antrag des Bund Naturschutz - Ortsgruppe Waldthurn und des Imkervereins Waldthurn auf Überprüfung der Einhaltung der Grenzen an Wegrändern zu landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Schaffung und Pflege von Anpflanzungen zur Unterstützung der Bienenbestände

  15. Antrag des Kreisjugendrings Neustadt auf Bezuschussung des Projekts fifty-fifty-Taxi

  16. Grundschule Waldthurn - Herstellen und Liefern der Konsolen und Tragkonstruktion für die Sitzbänke am Keller - Vergabevorschlag von Architekt Meißner

  17. Kronensicherung und -pflege der Dorflinde in Ottenrieth durch den Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald in fachlicher Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde - Einverständniserklärung des Marktes als Grundeigentümer sowie Übernahme des Kosten-Eigenanteils

  18. Rettungsdienstliche Versorgungssituation im Rettungsbereich Nordoberpfalz - Entwurf eines Schreibens der Mitglieder des Rettungszweckverbandes an den Vorsitzenden Landrat Simon Wittmann

  19. Neuorganisation der Pflege des Bocklradwanderweges

  20. Bauanträge

  21. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 19.12.2013

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 19.12.2013 wird genehmigt.

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  1. Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2013

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - entfällt (Tagesordnungspunkt auf Sitzung im Februar verschoben) -

    Diskussion:

    Entfällt.

    Fazit:

    Entfällt.

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  1. Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 über Kostenbeteiligung des Marktes im Zusammenhang mit der Entwurfsplanung für die Gemeindeverbindungsstraße im Bereich Frankenrieth und dem laufenden Betrieb der Dorferneuerung

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - Entwurf der Vereinbarung -

    In der Vereinbarung wird die Kostenbeteiligung des Marktes bei der Vergabe von Planungsleistungen in der Ländlichen Entwicklung geregelt. Von den voraussichtlichen Kosten der Planungsleistungen (Entwurfsplanung, Information, Beratung, Vermessung, Abmarkung, Nebenkosten) in Höhe von 26.461,60 € hat der Markt 8.981,60 (zzgl. 523,20 € Nebenkosten) zu übernehmen. Die endgültige Kostenbeteiligung wird in der Schlussrechnung ermittelt. Die Vergabe der Leistungen ist Sache der Teilnehmergemeinschaft.

    Diskussion:

    Zur Kostenbeteiligung des Marktes gibt es keine besonderen Einwände, ohne Unterstützung durch die Ländliche Entwicklung müsste die Maßnahme mit einem ungleich höheren finanziellen Aufwand der Gemeinde geschultert werden.

    Fazit:

    Der vorgelegten Vereinbarung wird zugestimmt.

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  1. Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 über Kostenbeteiligung des Marktes für begleitende Beratung durch Architekt Meißner sowie für Planungsleistungen des Instituts Landimpuls

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung, Entwurf einer Vereinbarung zwischen Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 und Markt Waldthurn sowie Entwurf von Verträgen zwischen Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 und Architekt Rudi Meißner bzw. Institut Landimpuls-

    In der Vereinbarung wird die Kostenbeteiligung für die begleitende Beratung durch den Architekten (insbesondere im Bereich der einzelbetrieblichen Maßnahmen und für die Planungsleistungen des Instituts Landimpuls geregelt. Die Teilnehmergemeinschaft hat zur Fortführung des Dorferneuerungsplans auf der Grundlage des Konzeptes des Planungsteams Drexl/Donaubauer/Wartner das Institut Landimpuls (Regenstauf) beauftragt. Der Dorferneuerungsplan ist Grundvoraussetzung für eine Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung. Laut Einschätzung des Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Georg Braunreuther könnte für Planungsleistungen der Dorferneuerung rund 5.000.- € im Haushalt für das Jahr 2014 angesetzt werden (insgesamt ist mit Planungsleistungen in Höhe von rund 30.000.- € mit einem Gemeindeanteil von rund 12.500.- € zu rechnen), für die Straßenbaumaßnahme Frankenrieth-Buch rund 70.000.- € und für private Maßnahmen im Ortskern (im Rahmen der Dorferneuerung) rund 20.000.- €.

    Diskussion:

    Die Vereinbarungen bzw. Verträge sind Voraussetzung für die Weiterführung der Dorferneuerung. Kritisch hinterfragt wird die Entscheidung der Teilnehmergemeinschaft, Planungsleistungen an das Institut Landimpuls zu vergeben, wo doch das Planungsteam Drexl/Donaubauer/Wartner in Form eines Grundkonzeptes hier schon erhebliche Vorleistungen erbracht hatte. Erklärungsbedürftig erscheint auch die unterschiedlichen Ansätze der Honorare für das Architekturbüro Meißner einerseits und das Institut Landimpuls andererseits.

    Fazit:

    Der Vereinbarung und den Verträgen kann grundsätzlich zugestimmt werden, die in der Diskussion aufgeworfenen Punkte sollten jedoch noch ergänzend erläutert werden.

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  1. Dorferneuerung und Flurneuordnung Waldthurn 3 - Einhebung der Einlage nach § 15 Abs. 1 der Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage des Amtes für Ländliche Entwicklung -

    Im Rahmen der Dorferneuerung bilden die Teilnehmergemeinschaften den "Verband für Ländliche Entwicklung Oberpfalz". Durch Beschluss ist auch die Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 dem Verband beigetreten. Der Verband übernimmt für seine Mitglieder eine Reihe von Leistungen (Kassengeschäfte, Erstellung der Verwendungsnachweise, Abwicklung der Geldforderungen, Planung und Bauleitung für die Herstellung von Gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, Übernahme von Zwischenfinanzierungen). Die satzungsgemäß vorgeschriebene Einlage an den Verband wird nach Beendigung des Verfahrens (=Ende der Mitgliedschaft) zinslos zurück erstattet. Die Höhe der Einlage beträgt 1 % der Fördersumme, für Waldthurn beträgt die Einlage somit 30.000.- €.

    Diskussion:

    Gegen die Anweisung der Einlage an den Verband für Ländliche Entwicklung in der veranschlagten Höhe bestehen keine Einwände, der Verfahrensablauf lässt hier nichts anderes zu.

    Fazit:

    Der Einhebung der Einlage in Höhe von 30.000.- € an den Verband für Ländliche Entwicklung wird zugestimmt.

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  1. Billigung des Nutzungsvertrages mit der Pfarrkirchenstiftung Waldthurn für das Lobkowitz-Schloss (Pfarrheim)

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung, Beschluss der Kath. Kirchenstiftung sowie Entwurf des Nutzungsvertrages zwischen der der Pfarrkirchenstiftung Waldthurn und dem Markt Waldthurn -

    Nach mehrmaligen Anregungen und Überarbeitungen des Vertragswerkes sind die strittigen Punkte (z. B. Verkürzung der Einberufungsfrist für den Bauausschuss auf mindestens 8 Tage, Genehmigungsvorbehalt der kommunalen Rechtsaufsicht) durch Rechtsstelle der Diözese nun berücksichtigt worden. Neu hinzugekommen sind ein Betriebskostenkatalog sowie Bestimmungen zur energetischen Versorgung des Pfarrheims. Hierzu soll bei Beginn der Renovierung des Pfarrheims im Jahr 2016 ein eigener Vertrag für Heizung und Warmwasser abgeschlossen werden. Die Kath. Kirchenverwaltung hat dem vorgelegten Vertragsentwurf bereits zugestimmt.

    Diskussion:

    Die Anregungen und Änderungswünsche aus dem Marktrat sind von von der Diözese weitgehend berücksichtigt werden, so dass der Vertrag nun unterzeichnet werden kann. Insbesondere auf die Mitaufnahme des Genehmigungsvorbehalts der kommunalen Rechtsaufsicht in das Vertragswerk konnte aus Sicht der Marktgemeinde nicht verzichtet werden.

    Fazit:

    Der Nutzungsvertrag mit der Pfarrkirchenstiftung Waldthurn für das Lobkowitz-Schloss (Pfarrheim) wird in der vorgelegten Form gebilligt.

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  1. Beschluss zur Übernahme von 80 % des jährlichen Betriebskostendefizits für die neue Kindertagesstätte mit Kinderkrippe durch den Markt

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Nach § 3 Abs. 1 der Betriebsträgerschaftsvereinbarung (siehe nachfolgender TOP 8) für die neue Kinderbetreuungseinrichtung (KiTa und Krippe) übernimmt der Markt 80 % des jährlichen Betriebskostendefizits. Insofern findet die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1994 ihre Fortsetzung, demnach gilt die Laufzeit entsprechend der früheren Vereinbarung bis 31.08.2024.

    Diskussion:

    Gegen die Übernahme des Betriebskostendefizits durch die Gemeinde in der bisherigen Form (80%) werden keine Einwände erhoben. Begrüßt wird hierbei die Übernahme der 30-jährigen Laufzeit aus der früheren Vereinbarung, beginnend ab dem Jahr 1994.

    Fazit:

    Der Übernahme von 80 % des jährlichen Betriebskostendefizits für die neue Kinderbildungseinrichtung (KiTa und Krippe) durch den Markt wird zugestimmt.

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  1. Billigung der Betriebsträgerschaftsvereinbarung mit der Kath. Kirchenstiftung St. Sebastian für die neue Kindertagesstätte mit Kinderkrippe 

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung und Entwurf einer Vereinbarung -

    Im September 2013 billigte das Gremium eine Vereinbarung für den Bereich der Kinderkrippe, die bis zum Abschluss einer Vereinbarung für die gesamte neue Einrichtung gelten sollte. Da der kirchliche Hausmeister mittlerweile aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist, fällt in der neuen Vereinbarung die Regelung zur Hausmeistertätigkeit in der bisherigen Präambel der Vereinbarung weg. Künftig wird der gemeindliche Hausmeister alleine zum Einsatz kommen. Erhalten bleibt die Passage in der Vereinbarung, dass künftig frei werdende Stellen in den Bereichen Hausmeister und Reinigungspersonal vor Wiederbesetzung miteinander einvernehmlich zu regeln sind. Unverändert ist durch den Träger der Einrichtung der Haushaltsplan jährlich bis zum 15.07. der Gemeinde vorzulegen. Das Erfordernis eines fortlaufend zu führenden Inventarverzeichnisses ist in der Vereinbarung geregelt. Die jetzige Vereinbarung soll analog zur Regelung des Betriebskostendefizits (siehe TOP 7) bis zum 31.08.2024 gelten. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Betriebsträgerschaftsvereinbarung wurde durch das Landratsamt bereits im Oktober 2012 in Aussicht gestellt.

    Diskussion:

    Besondere Einwände gegen die vorliegende Vereinbarung werden nicht vorgebracht. Herausgestellt wird die geänderte Sachlage für die Marktgemeinde, die jetzt Eigentümer der Liegenschaft ist. Demzufolge fallen Maßnahmen, die dem substantiellen Erhalt und Unterhalt sowie der baulichen Ausstattung der Gebäude dienen, ausschließlich der Gemeinde zu.

    Fazit:

    Die Betriebsträgerschaftsvereinbarung mit der Katholischen Kirchenstiftung wird gebilligt.

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  1. Namensgebung für das Neubaugebiet im Bereich der Fahrenbergstraße - Fortführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan und für die Änderung des Flächennutzungsplans

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Bisher wurden die Namen "Liebmersbühl" (Flurbezeichnung), "Hirmesbühl" (bei der Bevölkerung so bekannt) und "Unterm Fahrenberg" (geographischer Bezug zum Fahrenberg) genannt. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans wurden veröffentlicht (Aushang an der Bekanntmachungstafel). Als nächster Schritt folgt die Vorlage von Vorentwürfen für den Bebauungsplan und für die Änderung des Flächennutzungsplans unter Einbeziehung naturschutzrechtlicher Bewertungen durch Dipl.-Ing. Würth. Nach Genehmigung der Vorentwürfe durch das Gremium würde als nächster Verfahrensschritt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit folgen.

    Diskussion:

    Als treffendste Bezeichnung für das neue Baugebiet wird in der Diskussion der Name "Hirmesbühl" genannt, dieser Name ist in der Bevölkerung für diesen Bereich geläufig. Der Fortführung des Aufstellungsverfahrens in der vorstehend skizzierten Weise wird zugestimmt.

    Fazit:

    Als Bezeichnung für das neue Baugebiet an der ´Fahrenbergstraße wird der Name "Hirmesbühl" vorgeschlagen. Das Aufstellungsverfahren für das neue Baugebiet ist in der skizzierten Weise zügig fortzusetzen.

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  1. Billigung des Jahresbetriebsplans 2014 für den Körperschaftswald

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Jahresbetriebsplan des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden vom 16.12.2013 -

    Für die Pflege und Nutzung des Waldthurner Körperschaftswaldes (Durchforstung, Pflege der Kulturen, Pflanzungen, Zaunabbau etc.) werden für das Jahr 2014 Ausgaben in Höhe von 2.184.- € sowie Einnahmen in Höhe von 1.290.- € kalkuliert.

    Diskussion:

    Die Zahlen zum Jahresbetriebsplan 2014 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

    Fazit:

    Der Jahresbetriebsplan 2014 für den Körperschaftswald Waldthurn wird genehmigt.

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  1. Nochmaliger Vorstoß zur Neuherstellung eines Waldweges im Bereich Fahrenberg / Mitterbühlweg sowie im Bereich Wampenhof

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Vorlagen der Verwaltung (Planskizzen, Grundstücksverzeichnis, Auszug aus Beschlussbuch vom 26.06.2008 -

    Über die beiden bislang noch unerschlossenen Wege wurde bereits im Jahr 2008 im Gremium diskutiert. Eine Umsetzung war jedoch wegen des fehlenden Einvernehmens der betroffenen Grundstückseigentümer nicht möglich. Nun soll angesichts zu erwartender hoher Fördermittel (70 %) ein erneuter Anlauf unternommen werden. Über die Gemeinde würde die Abrechnung der Maßnahmen laufen. Die Zustimmung der Eigentümer ist erforderlich.

    Diskussion:

    Angesichts des in Aussicht stehenden hohen Fördersatzes für die Walderschließungsmaßnahmen sollten die Eigentümer baldmöglichst über die Fördermöglichkeiten und über die Vorteile für die Waldbewirtschaftung durch angemessene Forstwege informiert werden. Sollte kein Einvernehmen mit den Eigentümern, die nach Abzug der Fördergelder den Restaufwand zu tragen hätten, erzielt werden, ist ein weiteres Engagement der Gemeinde wenig sinnvoll.

    Fazit:

    Die Bemühungen für einen erneuten Vorstoß zur Neuherstellung von Wirtschaftswegen in den betroffenen Waldflächen wird unterstützt.

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  1. Bauausführung und Gestattung des Gerätehäuschens bei der Kindertagesstätte / Kinderkrippe - Erkenntnisse aus dem Ortstermin des Bauausschusses am 17.01.2014 mit Architekt Meißner - weiteres Vorgehen

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses am 17.01.2014 -

    Zusammen mit dem Hausmeister und der Kindergartenleitung soll der Architekt für das hintere Gerätehaus noch den Flächenbedarf ermitteln (eine Grundfläche von 4x7 Meter sollte genügen), auf ausreichenden Stauraum ist zu achten. Als Abtrennungselement könnte hier ein Regal zur Anwendung kommen. Als Beplankung der Häuschen könnte Seekiefer (51.- €/qm) oder Dreischichtplatte (61.- €/qm) verwendet werden.

    Diskussion:

    Als Verkleidung des Gerätehauses sollte nach vorne hin die optisch hochwertigere Dreischichtplatte verwendet werden, auf der Rückseite reicht die billigere Version mit Seekiefer aus. Die Gesamtkosten für die beiden Häuser wurden zuletzt mit 23.000.- € geschätzt und damit deutlich günstiger als bei früheren Schätzungen. Die vorgeschlagene Grundfläche von 4 x 7 Meter dürfte nach den Erkenntnissen der Bauausschusssitzung ausreichen.

    Fazit:

    Das vorstehend skizzierte Vorgehen wird gebilligt.

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  1. Sachstand Baugenehmigungsverfahren für das Pflege- und Gesundheitszentrum Waldthurn - öffentlicher Teil - Parkplatzproblematik

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Nach Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters am Landratsamt müssen die für das Gesundheitszentrum noch auszuweisenden Parkplätze im Rathausbereich wohl dinglich gesichert werden, eine Abklärung mit den juristischen Fachleuten der Baubehörde ist hierzu noch erforderlich. Zunächst hat der Planfertiger den genauen Parkplatzbedarf nochmals festzustellen.

    Diskussion:

    Die offensichtlich noch nicht geklärte Parkplatzsituation im Zusammenhang mit der Errichtung des Gesundheitszentrums ist schnellstmöglich zu lösen, um weitere Verzögerungen des ansonsten unmittelbar bevorstehenden Baubeginns zu vermeiden. Der Markt sollte umgehend vom zuständigen Ingenieurbüro über den parkplatzbedarf unterrichtet werden.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen, die Parkplatzfrage ist umgehend zu klären.

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  1. Antrag des Bund Naturschutz - Ortsgruppe Waldthurn und des Imkervereins Waldthurn auf Überprüfung der Einhaltung der Grenzen an Wegrändern zu landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Schaffung und Pflege von Anpflanzungen zur Unterstützung der Bienenbestände

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Gemeinsames Schreiben des BN Ortsgruppe Waldthurn und des Imkervereins Waldthurn vom 15.01.2014 sowie Vorlage der Verwaltung -

    Durch die intensivierte landwirtschaftliche Nutzung mit Einsatz von Pestiziden sowie des Betriebs von Monokulturen würde es nach Auffassung der Antragsteller zu einer drastischen Dezimierung der Bienenbestände kommen. Um das Nahrungsangebot für die Bienen zu vergrößern, sollte die Gemeinde geeignete Flächen für Anpflanzungen schaffen. Kritisiert wird in dem Schreiben das Verhalten mancher Landwirte, die durch das Hinausackern ihrer eigenen Flächen in den öffentlichen Grund hinein dem aufgezeigten Problem (Zerstörung von Rückzugsgebieten für Bienen) zusätzlich Vorschub leisten. Die Antragsteller möchten eine Überprüfung durch die Gemeinde, ob die Grenzen an den landwirtschaftlichen Flächen eingehalten werden mit der Konsequenz, dass widerrechtlich genutzte Flächen der Natur wieder zurückgegeben werden.

    Die Verbreiterung privater Flächen auf Kosten angrenzender öffentlicher Wege ist ein schon lange Zeit bekanntes Ärgernis. Versuche der Gemeinde, eine Korrektur zu erreichen, sind in der Vergangenheit auch schon einmal gerichtlich gescheitert. Unterstützung zur Feststellung der Grenzen und zur Benennung von möglichen öffentlichen Flächen im Sinne der Antragsteller könnte nun das Amt für Ländliche Entwicklung anbieten. Der Antrag soll daher als wertvolle Anregung im Dorferneuerungsverfahren mit eingebracht werden. Sollten den Antragstellern Kenntnisse erhalten über missbräuchliche Nutzungen von Flächen, sollte dem Markt Mitteilung gemacht werden. Mit Hilfe des Amtes für Ländliche Entwicklung könnten anhand von Luftbildern Fehlnutzungen aufgedeckt werden.

    Diskussion:

    Das Problem des "Hinausackerns in den öffentlichen Weg hinein" hat das Gremium immer wieder beschäftigt. Eine regelmäßige flächendeckende Überprüfung durch die Gemeinde erscheint kaum möglich. Offensichtlichen missbräuchlichen Nutzungen von Weg- und Straßenrainen sollte nachgegangen werden. Die Möglichkeiten zur Feststellung von Grenzen im laufenden Dorferneuerungsverfahren sollte genutzt werden. Die Anregungen der Antragsteller zur Schaffung von Flächen, die dem Erhalt der Artenvielfalt dienen, sollten in den zuständigen Gremien (Teilnehmergemeinschaft, Marktgemeinderat) behandelt werden.

    Fazit:

    Der Antrag wird zur Mitbehandlung an die Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 weitergereicht. Die Antragsteller sollten entsprechend unterrichtet werden.

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  1. Antrag des Kreisjugendrings Neustadt auf Bezuschussung des Projekts fifty-fifty-Taxi

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Schreiben des Kreisjugendrings vom 15.01.2014 und Vorlage der Verwaltung -

    Im Landkreis Neustadt gibt es das Projekt "fifty-fifty-Taxi" seit knapp 10 Jahren, hierbei können Jugendliche zum halben Preis mit dem Taxi sicher von Veranstaltungen nach Hause gebracht werden. Das Projekt lebt von Spenden, die zu 100 % in die Fahrten investiert werden. In Anbetracht der guten Akzeptanz des Angebots durch in Waldthurn lebender Jugendlicher hat der Marktrat im März 2013 200.- € für das Projekt bereit gestellt. Im Jahr 2013 wurden Tickets im Wert von 400.- € (Vorjahr: 610.- €) an Jugendliche aus der Marktgemeinde Waldthurn verkauft.

    Diskussion:

    In der Vorbesprechung der Fraktionsführer setzte sich sich die Sprecher erneut für einen Zuschussbetrag ein, wobei wegen der geringeren Inanspruchnahme durch Jugendliche aus Waldthurn im letzten Jahr ein Betrag in Höhe von 100.- € vorgeschlagen wurde.

    Fazit:

    Das Projekt wird mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 100.- € unterstützt.

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  1. Grundschule Waldthurn - Herstellen und Liefern der Konsolen und Tragkonstruktion für die Sitzbänke am Keller - Vergabevorschlag von Architekt Meißner

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Schreiben des Architekten vom 23.01.2014 mit Detailplänen -

    Nach der beschränkten Ausschreibung legte die Fa. Heuberger mit 2.415,70 € das günstigste Angebot für die Konsolen und Tragkonstruktion der Sitzstufen und -bänke vor. Die Verkleidung der Rückwand und die Holzleisten sind im Angebot nicht enthalten, diese Arbeiten könnte die Fa. Bäumler (Waldthurn) im Zusammenhang mit der Montage der Gerätehäuser gleich mit erledigen.

    Diskussion:

    Das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung ist eindeutig, der Vergabeempfehlung des Architekten kann gefolgt werden.

    Fazit:

    Der Fa. Heuberger als günstigsten Anbieter für die ausgeschriebenen Maßnahmen kann der Zuschlag erteilt werden.

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  1. Kronensicherung und -pflege der Dorflinde in Ottenrieth durch den Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald in fachlicher Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde - Einverständniserklärung des Marktes als Grundeigentümer sowie Übernahme des Kosten-Eigenanteils

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - E-Mail der Sachbearbeiterin des Naturparks Nördlicher Oberpfälzer Wald vom 23.01.2014 -

    Nach fachlicher Einschätzung des Landratsamtes bedarf die Linde in Ottenrieth, einem Naturdenkmal, der dringenden Kronensicherung und -pflege. Die Maßnahme wird rund 3.000.- € kosten, sie wird mit 50 % bezuschusst. Der Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald vermittelt und betreut die Maßnahme, eine entsprechende Vereinbarung wäre zu unterzeichnen.

    Diskussion:

    Die Vermittlung und Betreuung der Maßnahme durch den Naturpark wird befürwortet. Die Restkosten nach Abzug der Förderkosten hat die Gemeinde zu übernehmen. Das anfallende Schnittmaterial wird der Ortsgemeinschaft Ottenrieth zur Verwertung überlassen.

    Fazit:

    Dem vorstehend skizzierten Vorgehen wird zugestimmt.

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  1. Rettungsdienstliche Versorgungssituation im Rettungsbereich Nordoberpfalz - Entwurf eines Schreibens der Mitglieder des Rettungszweckverbandes an den Vorsitzenden Landrat Simon Wittmann

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Entwurf einer Stellungnahme der Mitglieder des Rettungszweckverbandes vom 22.01.2014 sowie Trenddarstellungen der Rettungsdienstbezirke Nordoberpfalz und Amberg -

    Am 4.11.2013 wurde vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz die Verlagerung der Rettungswache von Vohenstrauß nach Lohma (Nähe Auffahrt zur A6), die Verlagerung wurde mit der rettungsdienstlichen Verbesserung für Eslarn begründet. Die Mitglieder des Rettungszweckverbandes sind unter Vorlage von Trenddarstellungen gegen die Verlagerung der Rettungswache, da andere Bereiche des Rettungsdienstbezirkes (Tännesberg, Leuchtenberg, Waldthurn) dadurch eine Verschlechterung der Versorgungssituation erfahren würden. Für Waldthurn können bei 34 Notfalleinsätzen ca. 86 % innerhalb der 12-Minutenfrist gefahren werden, bei Verlagerung der Rettungswache nach Lohma würde die Erreichbarkeit wegen der um 3,5 Minuten längeren Fahrzeit auf ca. 53 % sinken. Durch die Verlagerung nach Lohma würde zwar die Situation für Eslarn etwas verbessert, allerdings zu Lasten der nordwestlichen Gebiete im Rettungsdienstbereich. Vorgeschlagen wird ein weiterer Stellplatz in Eslarn, wodurch bisher nur unzureichend versorgte Gebiete aus dem Rettungsdienstbezirk Amberg (Schönsee, Stadlern) profitieren würden. Die Umsetzung der Entscheidung des Zweckverbandes für den Standort Lohma sollte so lange ausgesetzt werden, bis eine Überprüfung eines zusätzlichen Stellplatzes in Eslarn abgeschlossen ist. Zu überlegen ist darüber hinaus die Installation eines Notarztstandortes Eslarn, der mit den niedergelassenen Ärzten in den Orten Eslarn, Schönsee und Waidhaus besetzt werden könnte.

    Diskussion:

    Die Überlegungen und Anträge der Mitglieder des Rettungszweckverbandes werden einhellig begrüßt und sollten mit der vorgelegten Stellungnahme an den Verbandsvorsitzenden Landrat Simon Wittmann bekräftigt werden. Für die Marktgemeinde Waldthurn ist eine Verschlechterung der Versorgungssituation nicht akzeptabel.

    Fazit:

    Die vorgelegte Stellungnahme sollte dem Verbandsvorsitzenden Landrat Simon Wittmann zuzuleiten.

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  1. Neuorganisation der Pflege des Bocklradwanderweges

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - Protokoll der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft "Bockl-Radweg" am 21.01.2014 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Bislang hatte die denk!statt e.V. im Rahmen des von der Agentur für Arbeit geförderten Beschäftigungsprogramms "Bürgerarbeit" mit zwei Mitarbeitern die Pflege des Bocklradweges übernommen. Die Einsatzmöglichkeiten sind nach Beschränkung des Programms nur noch unter höherem finanziellen Aufwand möglich, da ein Mitarbeiter in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen werden muss. Der monatliche Aufwand für die Gemeinde würde sich von bisher 163.- € auf künftig 200.- € erhöhen. Voraussetzung für die Fortsetzung der Pflegearbeiten durch die denk!statt ist die Beteiligung aller 8 Anliegergemeinden, bislang haben 7 Kommunen ihre Zustimmung signalisiert. Die bisherige Arbeit verlief sehr zufriedenstellend, weshalb aufgrund der touristischen Bedeutung des Fernradwanderweges keine Abstriche an die Qualität gemacht werden sollten.

    Diskussion:

    Unter den genannten Bedingungen sollte die Pflege des Bocklradweges, der für die Region ein Aushängeschild ist, durch die denk!statt e.V. weitergeführt werden. Eventuell notwendige Zusatzarbeiten (z. B. Pflege der Ruhebänke) könnten durch den Bauhof erledigt werden, möglich wäre auch eine gesonderte Abrechnung mit denk!statt.

    Fazit:

    Der Neuorganisation der Pflege des Bocklradweges unter den skizzierten Bedingungen wird zugestimmt.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    • Beseitigung des bestehenden Schweinestalls und der bestehenden Garagen in Ottenrieth 8 (Ernst und Tanja Weig, Ottenrieth)

    • Neubau einer Dreifachgarage in Ottenrieth 8 (Ernst und Tanja Weig, Ottenrieth)

    • Abriss der vorhandenen Scheune und Neubau einer neuen Scheune in Oberfahrenberg 1 (Josef Weig, Oberfahrenberg)

    • Umbau und Erweiterung der bestehenden Garagenüberbauung in Waldthurn, Birkenweg 8 (Jürgen Gmeiner, Waldthurn)

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  2. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

(BE: N.N.)

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