Sitzung der CSU-Fraktion am 25. November 2013
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 30. November 2013
(Marktstüberl, Waldthurn; Beginn: 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 31.10.2013

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 31.10.2013, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Billigung des Nachtragshaushaltsplanes 2013 

  4. Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2013

  5. Haushaltsplanabschluss der Kindertagesstätte St. Josef 2012/2013 - Darstellung der Kirchenverwaltung - Übernahme des Gemeindeanteils am Betriebskostendefizit

  6. Darstellung des Haushaltsplans mit Stellenplan der Kindertagesstätte St. Josef und der Kinderkrippe 2013/2014 durch die Kirchenverwaltung - Beschluss über die Zustimmung zum Haushaltsplan und die Übernahme des voraussichtlichen Betriebskostendefizits für beide Einrichtungen

  7. Mögliche Alternativen zu den 3 Gerätehäuschen bei der Kinderkrippe und der Kindertagesstätte

  8. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde im Zusammenhang mit der Ausweisung des Baugebiets im Bereich der Fahrenbergstraße - Aufstellungsbeschluss  

  9. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Baugebiet im Bereich der Fahrenbergstraße

  10. Antrag von Herrn Erich Kellner, Schulstraße 19, Waldthurn auf Gewährung eines Zuschusses für die Verlängerung des Führerscheins der Klasse CE im Rahmen des aktiven Feuerwehrdienstes  

  11. Antrag der Volkshochschule Vohenstrauß auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses

  12. Erneuerung der Absturzsicherung (Geländer) für den Parkplatz beim Rathaus

  13. Bauanträge

  14. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 31.10.2013

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 31.10.2013 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 31.10.2013 , bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Bekanntgabe des angesprochenen Beschlusses des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 31.10.2013 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Billigung des Nachtragshaushaltsplanes 2013   

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage des Kämmerers (Nachtragshaushaltsplan 2013) -

    Aufgrund einiger wichtiger Änderungen im laufenden Haushalts (inbesondere durch zusätzliche Ausgaben im Vermögenshaushalt) ist die Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich. betroffen ist die Ausgaben- und die Einnahmenseiten sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes.

    Diskussion:

    Die deutlich erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt und die vermehrte Zuführung zu den Rücklagen erhöht trotz der getätigten enormen Investitionen (z. B. Ausbau des Kinderbildungszentrums, substantieller Einstieg in die Dorferneuerung) merklich den finanziellen Spielraum der Marktgemeinde. Eine Kreditaufnahme ist erfreulicherweise weiterhin nicht notwendig, Schulden können damit weiter abgeabut werden (im ablaufenden jahr um weiterer 200.000.- €). Der Verwaltung und insbesondere dem Kämmerer ist für die vorzügliche Arbeit zu danken.

    Fazit:

    Der Nachtragshaushaltsplan 2013 wird gebilligt.

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  1. Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2013

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage des Kämmerers (Nachtragshaushaltssatzung 2013) -

    Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts erreichen nun eine Summe von jeweils 3.158.654.- € (bisher: 3.074.177.- €), die des Vermögenshaushalts eine Summe von jeweils 1.660.363.- € (bisher: 1.500.995.- €). Die Steuersätze für Gemeindesteuern und der Höchstbetrag des Kassenkredits werden nicht geändert.

    Diskussion:

    Die Haushaltsdaten wurden unter TOP 3 bereits erörtert.

    Fazit:

    Die Nachtragshaushaltssatzung 2013 wird genehmigt.

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  1. Haushaltsplanabschluss der Kindertagesstätte St. Josef 2012/2013 - Darstellung der Kirchenverwaltung - Übernahme des Gemeindeanteils am Betriebskostendefizit

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - Aufstellung der Kirchenverwaltung -

    An Einnahmen wurden im Kindergartenjahr 2012 / 2013 Beträge in Höhe von 242.5121,03 € (Plan: 222.000.- €) verbucht, an Ausgaben 284.707,71 € (Plan: 292.950.- €). Vom geringer ausfallenden Betriebskostendefizit in Höhe von 42.186,78 € (Plan: 70..950.- €) trägt die Gemeinde 80 % (33.749,42 €).

    Diskussion:

    Das geringere Betriebskostendefizit, erklärbar durch die höheren Einnahmen und die geringeren Ausgaben, wird einhellig begrüßt. Zum Haushaltsplanausschuss der Kindertagesstätte gibt es keine Einwände.

    Fazi

    Der vorgelegte Haushaltsabschluss wird zustimmend zur Kenntnis genommen, mit der Übernahme des dargestellten Gemeindeanteils am Betriebskostendefizit besteht Einverständnis.

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  1. Darstellung des Haushaltsplans mit Stellenplan der Kindertagesstätte St. Josef und der Kinderkrippe 2013/2014 durch die Kirchenverwaltung - Beschluss über die Zustimmung zum Haushaltsplan und die Übernahme des voraussichtlichen Betriebskostendefizits für beide Einrichtungen

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Unterlagen der Kirchenverwaltung -

    • Kindertagesstätte: Für das Betriebsjahr 2013/2014 werden Einnahmen in Höhe von 178.693.- € erwartet. Bei kalkulierten Ausgaben von 211.803.- € verbleibt ein Defizit von 33.110.- €, wovon die Gemeinde 80 % (26.488.- €) zu tragen hat.

    • Kinderkrippe: Für das Betriebsjahr 2013/2014 werden Einnahmen in Höhe von 77.440.- € erwartet. Bei kalkulierten Ausgaben von 125.933,41 € verbleibt ein Defizit von 48.493,41.- €, wovon die Gemeinde 80 % (38.794,73 €) zu tragen hat.

    Diskussion:

    Wesentlich zu Buche schlagen bei den Ausgaben für die Kita und die Krippe zusätzliche Anschaffungskosten für in Höhe von jeweils rund 10.000.- €, die in den nächsten Jahren dann nicht mehr auflaufen dürften, sowie der weitgehende Wegfall der Fremdleistungen (Hausmeister). Durch die geringere Kinderzahl und durch die Trennung des Betriebs in KiTa und Krippe werden die Zuschüsse für das Personal der KiTa merklich geringer ausfallen. Das gesetzlich vorgegebene Angebot einer Betreuung von Kindern unter drei Jahren in einer Kinderkrippe bedeuten einen höheren Aufwand für Unterhaltung und Personal, der sich im prognostizierten Betriebskostendefizit für die Gemeinde in Höhe von insgesamt 65.282,73 € niederschlägt. Der Deckungsgrad (Einnahmen / Ausgaben) für die Kita liegt künftig bei bei rund 84 %, bei der Kinderkrippe bei rund 61 %. Das vergleichsweise höhere Defizit bei der Krippe dürfte auf den höheren Personalaufwand, erkennbar am mitgeteilten Personalsschlüssel, liegen. Bei erwarteter voller Belegung der Krippe und unter optimaler Anpassung der Personalplanung sollte ein günstigerer Personalsschlüssel möglich sein.

    Fazit:

    Dem Haushaltsplan für das Betriebsjahr 2013 / 2014 für beide Kinderbetreuungseinrichtungen wird zugestimmt, mit der Übernahme des voraussichtlichen Betriebskostendefizits besteht Einverständnis.

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  1. Mögliche Alternativen zu den 3 Gerätehäuschen bei der Kinderkrippe und der Kindertagesstätte

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Schreiben des Architekten vom 25.11.2013 -

    Bezug nehmend auf den Beschluss des Gremiums in der letzten Sitzung, Alternativ-Angebote in anderer Ausführung einzuholen, haben zwei Firmen für die Errichtung von drei (statt vier) Gerätehäuser mit anderem Material (Sperrholzplatten mit Seekieferfurnieren statt HPL-Platten sowie verzinkte Wellblechplatten statt HPL-Platten) Angebote vorgelegt. Das günstigste Angebot liegt nun bei 23.591,95 € (statt 45.635,90 € in der ursprünglichen Bauart).

    Diskussion:

    Das Nachhaken hat sich rentiert. Wenn auch die aktuelle Alternative vor allem vom optischen Aspekt her nicht so ansprechend zu bewerten ist, so ist eine Ersparnis von rund 22.000.- € für die Errichtung von kleinen Gerätehäuschen ( 4 x 2 Meter und 4 x 1,5 Meter im Krippenbereich sowie 4 x 7 Meter im KiTa-Bereich) ein gewichtiges Argument. Vor einer endgültigen Entscheidung sollte man sich von den alternativ vorgeschlagenen Baumaterialen ein Bild anhand eines bestehendes Objektes machen.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen, ein Beschluss dazu ist nach den obigen Anmerkungen noch nicht vorgesehen.

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  1. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde im Zusammenhang mit der Ausweisung des Baugebiets im Bereich der Fahrenbergstraße - Aufstellungsbeschluss

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Schreiben der Architektin Frau Rita Würth (Kirchendemenreuth) vom 20.11.2013 sowie beigefügte Planskizzen -

    Bei der vorgesehenen Baulandausweisung sind das angrenzende Gewerbegebiete, ein Anbindungsgebot an die bestehende Bebauung am Schützengarten und der zu erwartende Bedarf an Bauland für die nächsten 20 Jahre zu berücksichtigen. Um diese Probleme zu lösen, sollte

    • der an das Gewerbegebiet angrenzende Bereich im neuen Baugebiet als Mischgebiet ausgewiesen werden,

    • zum Verkauf angebotene Teilflächen zum Nachweis der Umsetzung des Anbindungsgebotes im Flächennutzungsplan umgewidmet werden und

    • nicht die gesamte Fläche des der Gemeinde zur Verfügung stehenden Areals in die Flächennutzungsplanänderung einbezogen werden.

    Der Bebauungsplan sollte mit Aufstellungsbeschluss einen offiziellen Namen bekommen (z. B. "An der Fahrenbergstraße" oder "Liebmersbühl").

    Beschlussvorschlag:

    Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Waldthurn soll entsprechend der beiliegenden Planskizze in der vorgeschlagenen Größe und vorgeschlagenen Unterteilung in Mischgebiet und Wohnbauland vorgenommen werden.

    Diskussion:

    Die Ausführungen der Architektin in ihrer Stellungnahme zur Machbarkeit der Ausweisung von Wohnland nördlich der Fahrenbergstraße werden zustimmend kommentiert. Umsetzbare Alternativlösungen zu den Vorschlägen dürften wenig Chancen auf Zustimmung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bzw. durch das Kreisbauamt haben. In der ersten Phase könnten Flächen für mindestens 9 Wohneinheiten (mit der Option zum weiteren Ausbau) geschaffen werden. Nun sollten Nägel mit Köpfen gemacht werden und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des neuen Baugebietes geschaffen werden.

Fazit:

Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt, mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde in der vorgeschlagenen Form besteht Einverständnis.

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  1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Baugebiet im Bereich der Fahrenbergstraße

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Schreiben der Architektin Frau Rita Würth (Kirchendemenreuth) vom 20.11.2013 sowie beigefügte Planskizzen -

    Weitere Details siehe unter TOP 8.

    Beschlussvorschlag:

    Es soll ein Bebauungsplan entsprechend dem Vorschlag der Planzeichnung aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung.................erhalten.

    Sollten die Eigentümer der Flurstücke 702 und 703 eine ca. 40 Meter tiefe Teilfläche oberhalb der Fahrenbergstraße nicht zur Verfügung stellen, sollte dieser Bereich nicht in den Bebauungsplan einbezogen werden, der Beschluss müsste dann entsprechend angepasst werden.

    Diskussion:

    Siehe Anmerkungen unter TOP 8. Zur Bezeichnung des Bebauungsplan könnte man beide Varianten heranziehen, das Weitere hierzu wird die Diskussion im Gremium zeigen.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt, eine Bebauungsplan in der vorgeschlagenen Form soll aufgestellt werden.

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  1. Antrag von Herrn Erich Kellner, Schulstraße 19, Waldthurn auf Gewährung eines Zuschusses für die Verlängerung des Führerscheins der Klasse CE im Rahmen des aktiven Feuerwehrdienstes 

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Antrag vom 30.10.2013 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Für die Verlängerung des Führerscheines der Klasse CE, den der Antragsteller ausschließlich für den freiwilligen Dienst bei der Feuerwehr braucht, wird um einen Zuschuss gebeten. In ähnlich gelagerten Fällen hatte die Marktgemeinde einen Zuschuss in Höhe von 50.- € gewährt.

    Diskussion:

    Dem Antrag auf Bezuschussung kann grundsätzlich entsprochen werden, analog zu früheren Entscheidungen soll ein Betrag von 50.- € gewährt werden.

    Fazit:

    Dem Antragsteller wird ein Zuschuss in Höhe von 50.- € gewährt.

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  1. Antrag der Volkshochschule Vohenstrauß auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - Schreiben der Volkshochschule Vohenstrauß vom 30.10.2013 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Durch zusätzliche Angebote vor allem im Rahmen von Jugendprojekten für Schulabgänger wäre am Ende der Abrechnung ein Defizit von 10.000.- € entstanden. In den letzten sieben Jahren hätten die Projekte kostendeckend umgesetzt werden können. Um das hohe Niveau halten zu können und ein vielfältiges Programm weiterhin anbieten zu können wird um eine einmalige Zuwendung gebeten. Die beigefügte Auswertung nach Orten und Zahl der Anmeldungen weisen für Waldthurn eine beachtliche Gesamteilnehmerzahl von 120 Personen mit einer Stundenzahl von 781 Stunden (entsprechend 6,68 % aller Teilnehmer und Stunden).

    Nach Art. 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) gehört zu den Aufgaben einer Gemeinde auch die Schaffung und der Erhalt von Einrichtungen für die Erwachsenenbildung. Das Mitwirken der Gemeinden ist zudem noch im Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung geregelt. Insofern nehmen die Volkshochschule dieses Aufgaben für die Gemeinden wahr, Im übrigen erhält die Volkshochschule keine laufende finanzielle Unterstützung durch den Markt.

    Diskussion:

    Einhellig wird das enorme Engagement der Volkshochschulen im Bereich der Erwachsenenbildung anerkannt. Die Sicherung der Erwachsenenbildung als kommunale Aufgabe wird durch diese Einrichtung übernommen, ohne dass die Gemeinden bisher dafür einen nennenswerten finanziellen Beitrag leisten mussten. Der gute Zuspruch gerade aus der Marktgemeinde Waldthurn sollte Anlass sein, der Einrichtung die Bitte nach einem einmaligen Zuschuss nicht zu verwehren. Entsprechend der Teilnahme von Waldthurner Bürgerinnen und Bürgern an Angeboten der Volkshochschule (über 6 % der Teilnehmer aus über 50 Orten) ist ein Betrag von 600.- € angemessen.

    Fazit:

    Dem Antrag der Volkshochschule auf einmalige Zuwendung wird zugestimmt, vorgeschlagen wird ein Betrag von 600.- €.

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  1. Erneuerung der Absturzsicherung (Geländer) für den Parkplatz beim Rathaus

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Stellungnahme der Verwaltung und früheres Schreiben der Sparkasse an die Marktgemeinde vom 15.10.1992 -

    Das Holzgeländer an der Stützmauer zwischen Parkfläche und Sparkassengebäude ist verrottet, der Bereich ist provisorisch durch ein Trassierband abgegrenzt. Ursprünglich wollte nun die Sparkasse in eigener Zuständigkeit ein verzinktes Stahlgeländer (siehe Skizze) mit einem Preis von 5.300.- € errichten. In dem Schreiben aus dem Jahr 1992 wurde der Markt aufgefordert, eine Absturzsicherung an der Stützmauer, die die Sparkasse im Rahmen des damaligen Neubaus hergestellt hatte, aufgefordert. Die Sparkasse geht nun davon aus, dass für die Absturzsicherung ausschließlich die Gemeinde zuständig sei. Grundsätzlich ist aber derjenige zur Sicherung von Gefährdungen zuständig, der Gefahrenstellen schafft. Insofern könnte hierzu auch die Sparkasse verantwortlich sein.

    Diskussion:

    Grundsätzlich sollte geklärt werden, wer für den Ersatz der Absturzsicherung zuständig ist. Die Tatsache, dass die Gemeinde schon einmal entsprechende Sicherungsmaßnahmen baulich umgesetzt hat (Errichtung eines Holzgeländers), heißt noch lange nicht, dass die Gemeinde hierfür auch zuständig ist. Mit der Errichtung der Stützmauer, die dem Schutz des vor über 40 Jahren errichteten Sparkassengebäudes diente (der gemeindliche Parkplatz hatte zuvor keine Absicherung erfordert), hat eindeutig der Bauherr (Sparkasse) die Gefahrenstelle geschaffen. Insofern wäre er auch für die entsprechende Absicherung verantwortlich. Nach eindeutiger Klärung des Sachverhalts kann über die Angelegenheit erneut beraten werden. Zur sofortigen Gefahrenabwehr sollte zumindest ein Provisorium errichtet werden. Sollte die Gemeinde zuständig sein, könnte die Maßnahme im Zusammenhang mit der vorgesehenen Schaffung von Parkplatz nach Abriss des alten Rathauses mit Förderung durch die Dorferneuerung endgültig umgesetzt werden.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen, die Zuständigkeit sollte noch geklärt werden. Die zeitnahe Beseitigung der Gefahrenstelle ist erforderlich.

  1. Bauanträge

    (N.N.)

    Grundlage:

    • Neubau einer Unterstellhalle in der Schulstraße 9 (Wolfgang Kick, Waldkirch)

    • Abbruch der bestehenden Scheune und Errichtung einer Lager- und Maschinenhalle in Ottenrkieth 3 (Konrad Seibert, Ottenrieth)

    • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Schäferei 12 (Kathrin Völkl und Manuel Arnold, Waldthurn)

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Die Regierung der Oberpfalz hat dem vorzeitigen Baubeginn für das Buswartehäuschen an der Zeßmannsriether Kreuzung zugestimmt.

    • Das Planungsbüro Breitbandberatung Bayern hat eine überarbeitete Karte mit den voraussichtlichen Erschließungsgebieten Albersrieth und Spielberg vorgelegt, nun kann in die Bedarfsabfrage eingestiegen werden.

    • Die Grüngut-Entsorgung des Landratsamtes wird zum 30.11.2013 eingestellt.

    • Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage in Albersrieth läuft zum 31.12.2014 aus, im nächsten Jahr müssen daher die notwendigen Schritte für eine Neuerteilung eingeleitet werden.

    • Für einen Kredit on Höhe von 44.000.- € läuft die Zinsfestschreibung aus, der Kämmerer könnte ermächtigt werden, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

    • Die Vorplanung des Ingenieurbüros König (Weiden) für die Schaffung einer Zufahrt von der Staatsstraße zum Gewerbestandort der Firma Stefan Weig (Albersrieth) sowie zur Anlage der Nano GbR wurde zur Prüfung an das Staatliche Bauamt weitergeleitet.

    • Aus Sicht der Fachstellen liegen keine neuen Erkenntnisse zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Lennesriether Kreuzung vor.

    • Die Asylbewerber kümmern sich vorübergehend um den Container-Standplatz beim Bauhof.

    • Die Stützmauer im bereich der Fahrenbergstraße wurde hergestellt.

    •  Termine:

      • 7.12.2013: Singen auf der Treppe in Hostau (Abfahrt um 15:00 Uhr beim Rathaus, Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung)

      • 15.12.2013: Weihnachtskonzert des "Waldthurner Blechhaufens" in der Stadthalle Vohenstrauß

      • 19.12.2013: Jahresabschluss-Sitzung

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