Sitzung der CSU-Fraktion am 23. September 2013
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 26. September 2013
(Pass-Stüberl, Oberbernrieth; Beginn: 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.08.2013

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.08.2013, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Wahl der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 - Vertreter des Marktes in der Vorstandschaft - Benennung eines Vertreters und dessen Stellvertreter 

  4. Vorschlag des Marktes Waldthurn zur Ortsabrundung im Bereich der Siedlung Frankenrieth

  5. Beschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungs- (Ortsabrundungs-) Satzung im Bereich der Ortschaft Frankenrieth angesichts geplanter Bauvorhaben im Anschluss an die bestehende Siedlung - weiteres Vorgehen

  6. Oberbauverstärkung mit Randgestaltung im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Frankenrieth bis zur Kreisstraße Richtung Schammesrieth durch die TG Waldthurn 3 - Sachstand - Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und Sicherung des Winterdienstes in diesem Bereich

  7. Erteilung einer Betriebserlaubnis für die Kinderkrippe mit der Kath. Kirchenstiftung als Träger durch das Kreisjugendamt Neustadt

  8. Genehmigung der Betriebsträgerschaftsvereinbarung für den Bereich der Kinderkrippe mit der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Sebastian Waldthurn ab 01.09.2013 bis zum Abschluss einer Betriebsträgerschaftsvereinbarung für die gesamte neue Einrichtung - Übernahme von 80 % des jährlichen Betriebskostendefizits durch den Markt als freiwilligen Zuschuss  

  9. Gesundheitszentrum Waldthurn - Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zur Vergabe der Abbrucharbeiten für das Anwesen Marktplatz 8, der Nebengebäude des Anwesens Marktplatz 10 sowie zur Abgabe einer positiven Stellungnahme für den Antrag des Investors auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung

  10. Gesundheitszentrum Waldthurn - Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 für den Kauf der Anwesen Marktplatz 8 und 10 sowie zur Durchführung der Abbrucharbeiten

  11. Erstellung einer neuen Zufahrt in Albersrieth zu dem Gewerbestandort der Firma Stefan Weig sowie zur Anlage der NANO-Nahwärmenetz nach den Vorgaben des Staatl. Bauamts

  12. Bauanträge

  13. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.08.2013

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 29.08.2013 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.08.2013 , bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Bekanntgabe des angesprochenen Beschlusses des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.08.2013 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Wahl der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 - Vertreter des Marktes in der Vorstandschaft - Benennung eines Vertreters und dessen Stellvertreter

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Als Mitglieder für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurden gewählt:

    Michael Troidl (Waldthurn), Hans-Jürgen Bergler (Waldthurn), Manuela Riffel (Lennesrieth), Daniel Kick (Waldthurn), Emilie Stahl (Frankenrieth), Regine Weig (Ottenrieth) und Gabriele Ertl (Woppenrieth).

    Als Ersatzleute stehen zur Verfügung:

    Josef Pflaum (Waldthurn), Lydia Moissl (Lenensrieth), Anton Schneider (Waldthurn), Theresia Winter (Waldthurn), Klaus Gollwitzer (Frankenrieth), Johann Weig (Ottenrieth) und Renate Hofmann (Woppenrieth).

    Nach Durchführung der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 soll nach einem Schreiben des Amtes für Ländliche Entwicklung ein Vertreter und ein Stellvertreter der Marktgemeinde für die Vorstandschaft benannt werden. Üblicherweise werden dazu der Erste Bürgermeister und sein Stellvertreter dazu bestimmt. Sollten die benannten Personen im Rahmen der Kommunalwahl im März 2014 nicht mehr dem Marktgemeinderat an gehören, müsste eine erneute Benennung erfolgen.

    Diskussion:

    Die Wahl der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 wird zur Kenntnis genommen, wobei der Frauenanteil im Vorstand von über 50 % sehr anerkennend bewertet wird. Als Vertreter in der Vorstandschaft der Gemeinde sollen der Erste Bürgermeister Josef Beimler und sein nächster Stellvertreter Hans-Peter Reil benannt werden.

    Fazit:

    Als Vertreter der Marktgemeinde in der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 werden Josef Beimler (1. Bürgermeister) und Hans-Peter Reil (2. Bürgermeister) benannt.

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  1. Vorschlag des Marktes Waldthurn zur Ortsabrundung im Bereich der Siedlung Frankenrieth

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Planskizze des Architekten Rudi Meißner vom 18.09.2013 -

    Für Flurstücknummer 953/4 (Gemarkung Lennesrieth) wurde eine Bauvoranfrage gestellt, ein weiterer Bewohner von Frankenrieth möchte ebenfalls ein bereits parzelliertes Grundstück bebauen. Um  jungen Familien bzw. Kindern orstansässiger Familien das Bleiben im Ort zu ermöglichen, sind durch die Marktgemeinde die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Idealerweise kann dies über eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches verwirklicht werden. Dazu sollen unter Hinweis auf die vorgelegte Planskizze mehrere Grundstücke entlang der Straße von Frankenrieth in Richtung Buch (ab Abzweigung von der Staatsstraße bis über die jetzige Ortsgrenze hinaus zusammengefasst und zu einer maßvollen Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur geführt werden.

    Diskussion:

    Der zeichnerisch dargestellte Vorschlag des Marktes Waldthurn zur Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur findet Anerkennung. Dadurch kann zusätzlicher Wohnraum für einheimische Bürger geschaffen werden, die hier bleiben wollen. Bei Realisierung der Bebaubarkeit der betroffenen Grundtücke droht kein Leerstand in bestehenden Gebäuden, die bisher bekannten Bauwilligen möchten zusätzlichen Wohnraum schaffen.

    Fazit:

    Der in der Planskizze dargestellte Vorschlag zur Siedlungserweiterung in Frankenrieth wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Beschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungs- (Ortsabrundungs-) Satzung im Bereich der Ortschaft Frankenrieth angesichts geplanter Bauvorhaben im Anschluss an die bestehende Siedlung - weiteres Vorgehen

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) -

    Zur Begründung der Satzung darf auf die Erläuterungen unter TOP 4 hingewiesen werden. Die Erschließung der Grundstücke (Verkehr, Wasser, Strom, Abfall) ist gesichert. Die Abwasserentsorgung kann über Kleinkläranlagen erfolgen. Dem Immissionsschutz ist durch ausreichenden Abstand (rund 60 Meter) zum nächsten landwirtschaftlichen Betrieb Genüge getan. Spielplatz und Grünbereiche sind vorhanden. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kann über eine vereinfachte Vorgehensweise in der Bauleitplanung umgesetzt werden, da die Grundstücke bei derzeitiger intensiver landwirtschaftlicher Nutzung nur eine untergeordnete Bedeutung für Natur und Landschaft haben. Die beigefügte "Checkliste zur vereinfachten Vorgehensweise" fasst das Verfahren zusammen.

    Diskussion:

    Die vorgestellte Entwurfssatzung schafft ohne größeren baurechtlichen Aufwand Baurecht, so dass die Bauwilligen relativ schnell Planungssicherheit bekommen. Dem Entwurf der Ortsabrundungssatzung kann die Zustimmung erteilt werden.

    Fazit:

    Die Aufstellung einer Einbeziehungs- bzw. Ortsabrundungssatzung im Bereich der Ortschaft Frankenrieth wird befürwortet.

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  1. Oberbauverstärkung mit Randgestaltung im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Frankenrieth bis zur Kreisstraße Richtung Schammesrieth durch die TG Waldthurn 3 - Sachstand - Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und Sicherung des Winterdienstes in diesem Bereich

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    In der ersten Sitzung der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft (TG) Waldthurn 3 wurde die Maßnahme, die nach Aussage des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) bis zur Kreisstraße in Richtung Schammesrieth ausgedehnt werden kann, noch nicht beschlussmäßig behandelt, da hierzu noch einige Voraussetzungen zu schaffen sind (z. B. Berücksichtigung von Dorferneuerungsplan, Planungsauftrag an der Verband für Ländliche Entwicklung, Anfertigung von Kostenschätzungen). Frühestens im Frühjahr 2014 kann dann mit der Maßnahme begonnen werden. Der schlechte Straßenzustand erfordert jedoch zur Gewährleistung eines geordneten Winterdienstes und einer gefahrlosen Nutzung der Verkehrsteilnehmer zumindest notdürftige bzw. provisorische Reparaturen. Über das ALE könnte dazu ein vorzeitiger Maßnahmebeginn mit entsprechender Förderung erreicht werden, alternativ hätte die Marktgemeinde die schlimmsten Schäden in Eigenregie zu beheben.

    Diskussion:

    Die Marktgemeinde soll die Möglichkeiten zur provisorischen Instandsetzung - wie vorstehend dargestellt - prüfen. Im übrigen ist die Entscheidung der Vorstandschaft der TG Waldthurn 3 zu akzeptieren. In den Wintermonaten ist somit genügend Zeit für eine geordnete Planung und Vorbereitung der Maßnahme.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen, die Möglichkeiten zu einem vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn sind durch die Marktgemeinde zu prüfen.

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  1. Erteilung einer Betriebserlaubnis für die Kinderkrippe mit der Kath. Kirchenstiftung als Träger durch das Kreisjugendamt Neustadt

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Bescheid des Kreisjugendamtes vom 09.09.2013, Buchungsplan für die Kinderkrippe im KiTa-Jahr 2013/2014 und Vorlage der Verwaltung -

    Mit dem Bescheid des Kreisjugendamtes wurde der Katholischen Kirchenstiftung St. Josef als Träger die Betriebserlaubnis für die Kinderkrippe mit Wirkung ab 01.09.2013 erteilt. Mit dem Bescheid sind Auflagen und Bedingungen verbunden (Anstellungsschlüssel von 1:12,5 darf nicht überschritten werden, mindestens 50 % der Arbeitszeit ist durch pädagogisches Personal (Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen) einzubringen, maximal 12 Kinder (unter drei Jahren) dürfen gleichzeitig betreut werden. Der durchschnittliche Anstellungsschlüssel im laufenden Krippenjahr wurde mit 1:7,53 errechnet, die wöchentliche Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte wird mit 67,67 Stunden pro Woche (Mindeststundenzahl: 30,15 Wochenstunden) angegeben. Die Einflussmöglichkeiten der Marktgemeinde auf die Personalbesetzung durch den Träger sind nur sehr begrenzt möglich (im Rahmen der Betriebsträgerschaftsvereinbarung über die Zustimmungspflicht der Gemeinde zum Stellen- und Haushaltsplan).

    Diskussion:

    Die Erteilung der Betriebsgenehmigung für die Kinderkrippe wird begrüßt. Hinsichtlich des Personaleinsatz der pädagogischen Kräfte sind in Anbetracht der vorgelegten Buchungszeiten (mit recht großzügigem Anstellungsschlüssel und Arbeitszeit der Fachkräfte) noch Gestaltungsmöglichkeiten abzuleiten. Die Marktgemeinde sollte hier unter Hinweis auf die notwendige Übernahme des Betriebskostendefizits Mitwirkungsmöglichkeiten im vertrauensvollen Miteinander mit dem Träger und der Leitung der Einrichtung wahrnehmen. Im übrigen ist dem Personal der Einrichtung für die Mehrarbeit und die Belastungen, die der Umzug in die neue Kinderkrippe mit sich brachte, große Anerkennung auszusprechen. Mit dem gelungenen Bau der Kinderkrippe hat Waldthurn den gesetzlichen Auftrag zur Schaffung von ausreichenden Betreuungsplätzen für Kinder voll erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen konnte die Gemeinde erfreulicherweise ohne einen Cent zusätzlicher Schulden umsetzen.

    Fazit:

    Die Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Landratsamt (Jugendamt) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Bezüglich der Buchungsdaten erscheinen noch das Budget entlastende Gestaltungsreserven möglich.

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  1. Genehmigung der Betriebsträgerschaftsvereinbarung für den Bereich der Kinderkrippe mit der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Sebastian Waldthurn ab 01.09.2013 bis zum Abschluss einer Betriebsträgerschaftsvereinbarung für die gesamte neue Einrichtung - Übernahme von 80 % des jährlichen Betriebskostendefizits durch den Markt als freiwilligen Zuschuss

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Katholischen Kirchenstiftung und der Marktgemeinde Waldthurn -

    Die Vereinbarung gilt zunächst für den bereits aufgenommenen Betrieb der Kinderkrippe, bei Bezug der gesamten Einrichtung (Kindertagesstätte und Kinderkrippe) soll eine neue Vereinbarung geschlossen werden.

    Die neue Einrichtung (Kinderkrippe) an der Schulstraße wird der Stiftung betriebsbereit und unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Für die Instandhaltung des Gebäudes ist die Gemeinde und für den Unterhalt (Strom, Heizung, Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Schönheitsreparaturen) die Stiftung zuständig. Die Gemeinde übernimmt 80 % des jährlichen Betriebskostendefizits. Der jährliche Haushaltsplan für die Einrichtung (einschließlich der Beiträge und des Stellenplanes), vorzulegen jeweils bis zum 15.7., bedarf der Zustimmung des Gemeinderates.

    Diskussion:

    Die Formulierungen in der Vereinbarung, die nur bis zum Bezug des gesamten Kindergartens gilt, entspricht der bisherigen Vereinbarung zwischen dem Markt und der Stiftung zum Betrieb des jetzigen Kindergartens. Inhaltlich bedeutsame Änderungen sind in der vorliegenden Vereinbarung nicht angezeigt. In der endgültigen Vereinbarung wäre jedoch die Vertragsdauer (jetzige Formulierung: "...auf unbestimmte Zeit...") noch zu diskutieren.

Fazit:

Die Vereinbarung zum Betrieb der Kinderkrippe kann unterschrieben werden, der Entwurf der endgültigen Vereinbarung bleibt abzuwarten.

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  1. Gesundheitszentrum Waldthurn - Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zur Vergabe der Abbrucharbeiten für das Anwesen Marktplatz 8, der Nebengebäude des Anwesens Marktplatz 10 sowie zur Abgabe einer positiven Stellungnahme für den Antrag des Investors auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:
    - Vorlage der Verwaltung -

    Die beiden Anwesen werden vom Markt gekauft und an den Investor über einen Erbbaurechtsvertrag übergeben. Die Abbrucharbeiten übernimmt der Markt, eine Abbruchanzeige wurde schon an das Landratsamt weitergereicht. Der Investor möchte noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten beginnen. Die Bezuschussung des Projekts durch das Amt für Ländliche Entwicklung muss über die TG Waldthurn 3 beantragt werden. Der Erwerb der Liegenschaften durch die Gemeinde und die Weitergabe über einen Erbbaurechtsvertrag an den Investor bedarf eines Förderbescheides der Flurbereinigungsbehörde. Die Firma Holzbau Riedl wickelt die Vorbereitung, die Planung und die Bauarbeiten (einschließlich Abbrucharbeiten) ab, an den Bauantragsunterlagen soll schon gearbeitet werden. Um keine Zeit zu verlieren, könnte durch den Investor eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung der Bodenplatte, die für dieses Jahr noch vorgesehen ist, beantragt werden.

    Diskussion:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Der Markt Waldthurn hat die Voraussetzungen zur Errichtung des Gesundheitszentrums geschaffen. Nun liegt es vor allem an den Planern und Unternehmen, die bauliche Realisierung auf den Weg zu bringen.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Bürgermeister wird die für die Beschleunigung des Verfahrens erforderliche Ermächtigung im notwendigen Umfang erteilt.

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  1. Gesundheitszentrum Waldthurn - Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 für den Kauf der Anwesen Marktplatz 8 und 10 sowie zur Durchführung der Abbrucharbeiten

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Laut Aussage des Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft (TG) Waldthurn 3 Herrn Braunreuther sind Verfahrenshandlungen durch die TG im Zusammenhang mit dem geplanten Gesundheitszentrum am Marktplatz zu erwarten (z. B. Abschluss von Kostenvereinbarungen). Der Bürgermeister sollte daher zur Beschleunigung des Verfahrens ermächtigt werden, die erforderlichen Verfahrenshandlungen mit der TG vorzunehmen.

    Diskussion:

    Gegen die Ermächtigung des Bürgermeister zur Vornahme von Verfahrenshandlungen mit der TG im Zusammenhang mit den Kauf der Anwesen Marktplatz 8 und 10 und zur Durchführung der Abbrucharbeiten bestehen keine Bedenken. Das Gremium ist dabei zeitnah auf den Laufenden zu halten.

    Fazit:

    Der Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zum Abschluss einer Vereinbarung mit der TG Waldthurn 3 wird im beschriebenem Umfang zugestimmt.

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  1. Erstellung einer neuen Zufahrt in Albersrieth zu dem Gewerbestandort der Firma Stefan Weig sowie zur Anlage der NANO-Nahwärmenetz nach den Vorgaben des Staatl. Bauamts

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Ortstermin des Bauauschusses -

    Bei einem Ortstermin des Bauauschusses mit dem Vertreter des Straßenbauamtes wurde nochmals die Notwendigkeit einer verkehrsrechtlich notwendigen geordneten Zufahrt zum Grundstück des Gewerbebetriebes betont. Das Ingenieurbüro Zwick soll dazu eine Planskizze anfertigen, danach kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

    Diskussion:

    Die im Bauauschuss empfohlene Verfahrensweise wird gebilligt. Das Ingenieurbüro wird zur Anfertigung einer Planskizze beauftragt.

    Fazit:

    Der vom Bauausschuss vorgeschlagenen Vorgehensweise wird zugestimmt.

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  1. Bauanträge

    (N.N.)

    Grundlage:

    Fehlanzeige

    Diskussion:

    entfällt.

    Fazit:

    entfällt

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Die von der Marktgemeinde gegenüber der Regierung der Oberpfalz beantragte Bedarfszuweisung ("Stabilisierungshilfe") wurde abgelehnt, die Marktgemeinde steht finanziell auf soliden Füßen.

    • Termine:

      • 28.9.2013 (Samstag, 20:00 Uhr)): Bayerischer Abend im Pfarrheim (Kolping)

      • 1.10.2013 (Dienstag, 20:00 Uhr): Fachvortrag zum Energiekonzept der Gemeinde im Schützenhaus Waldthurn

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