Sitzung der CSU-Fraktion am 23. Juli 2013
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 29. Juli 2013
(Gasthaus Lindner, Waldthurn; Beginn: 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 01.07.2013

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 01.07.2013, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Ausgestaltung der Mittagsbetreuung in der Grundschule Waldthurn - Bedarfsfeststellung für eine Mittagsbetreuung in den Sommerferien vom 02.09. bis einschl. 11.09.2013 - weiteres Vorgehen

  4. Fachplanung für den Breitbandausbau im Gemeindegebiet zur Nutzung des neuen bayerischen Förderprogramms - Auftragsvergabe

  5. Stellungnahme des Marktes zur Bohranzeige für die Errichtung eines Brauchwasserbrunnens auf Flur Nr. 380/1, Gmkg. Lennesrieth für Tränke- und Waschwasser für die Rinderhaltung (Bauherr: Bodensteiner GbR, Albersrieth 62)

  6. Stellungnahme des Marktes zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Pleystein (Bibershofquellen 3 und 4)

  7. Planungen des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz für eine Asphaltoberbauverstärkung mit Randgestaltung im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Frankenrieth - Buch - Siedlung Frankenrieth

  8. Überprüfung der Standortanalyse für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bereich der Altdeponie - ehemalige Sandgrube Lindenbühl", Flur Nr. 920, Gmkg. Waldthurn durch die Fa. ISA Industrieelektronik, Weiden und Genossenschaft "Neue Energien Naturparkland", Moosbach - Vorschlag einer Kooperationsvereinbarung mit der Genossenschaft "Neue Energien Naturparkland" 

  9. Genehmigung des Modellprojektes Zwischenfruchtanbau im Wasserschutzgebiet Waldthurn zur Verbesserung der Trinkwasserqualität

  10. Neubau Kindertagesstätte mit Kinderkrippe - Beschaffung von Büromöbeln und Schreinermöbeln

  11. Vorbereitungen des Heimatfestes "800 Jahre Markt Waldthurn" im Jahr 2017

  12. Bauanträge

  13. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 01.07.2013

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 01.07.2013 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 01.07.2013 , bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Bekanntgabe des angesprochenen Beschlusses des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 01.07.2013 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Ausgestaltung der Mittagsbetreuung in der Grundschule Waldthurn - Bedarfsfeststellung für eine Mittagsbetreuung in den Sommerferien vom 02.09. bis einschl. 11.09.2013 - weiteres Vorgehen

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Elternbrief der Grundschule vom 16.4.2013 und Vorlage der Verwaltung -

    Der Markt hat einen Grundrahmen für die Einrichtung (Schüler-, Mittags- und Hausaufgabenbetreuung) festgelegt:

    Bislang gingen 10 Anmeldungen für die Mittagsbetreuung ein, mit 13 Kindern ist aktuell zu rechnen. Ein Förderantrag an das Staatliche Schulamt wurde gestellt. Pro Kind und Schuljahr steht ein Förderbetrag von 3.323.- € in Aussicht. Als Betreuungskräfte stehen drei staatlich geprüften Kinderpflegerinnen zur Verfügung, Ansprechperson ist dabei Annette Füßl (Waldthurn). Die reguläre Mittagsbetreuung soll ab neuem Schuljahr am 12.9.2013 beginnen. Eine Betreuung bereits ab 2.9.2013 könne angeboten werden, wenn mindestens 4 Kinder dazu angemeldet werden. Eine gemeinsame Lösung mit der KiTa zur Betreuung der Schulkinder in den Schulferien, in denen die Kita mit Ausnahme des Monats August und der Weihnachtsferien einen Hortbetrieb angeboten hatte, werde es wegen der ablehnenden Haltung der Kirchenverwaltung (strikte Trennung der Betreuungsangebote Kindertagesstätte und Grundschule gewünscht) nicht geben. Einen Beutreuungsanspruch während der Ferienzeiten gebe es nach einer Bekanntmachung des Bayerischen Kultusministeriums nicht, im Einzelfall könnten betroffene Eltern dann eine Betreuung über Tagesmütter oder eine Nachbarschaftshilfe sicherstellen. Für eine Mittagsbetreuung während der Ferienzeiten müsste durch die Gemeinde noch eine eigene Versicherung abschließen. Für das Mittagessen sind noch spezielle Warmhaltebehältnisse zu beschaffen, für die Raumausstattung ist bereits ein Betrag von 2.000.- € budgetiert.

    Diskussion:

    Die Rahmenbedingungen für die Betreuung der Schüler über die reguläre Unterrichtszeit hinaus sind akzeptabel. Eine Lösung zur bedarfsweisen Betreuung von Kindern während der Ferienzeiten sollte noch in einem Gespräch mit der Kirchenverwaltung versucht werden. Eine strikte Trennung zwischen Kindergartenbetrieb und Schulbetrieb außerhalb der pädagogischen Erfordernisse ist nicht ganz nachvollziehbar, zumal das räumliche Miteinander die besten Voraussetzungen dafür bieten würden. Letztendlich war die Nutzung von Betreuungssynergien mit ein Grund für die Errichtung des Kinderbildungszentrums. Dabei wurde auch eine Betreuung von KiTa-Kindern am Nachmittag durch die jetzt benannten Kinderpflegerinnen ins Auge gefasst, falls sich nur wenige Kinder in der KiTa aufhalten. Durch hierbei zu erzielenden Synergieeffekte wären Kosteneinsparungen zu erwarten.

    Fazit:

    Dem skizzierten Vorgehen (Angebot der Schule und der Gemeinde) wird zugestimmt, ein Gespräch mit der Kirchenverwaltung zur Verbesserung des Betreuungsangebotes für Schulkinder in der Ferienzeiten und zur Betreuung von KiTa-Kindern am Nachmittag, soweit sich nur sehr wenige Kinder in der KiTa aufhalten, sollte erfolgen.

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  1. Fachplanung für den Breitbandausbau im Gemeindegebiet zur Nutzung des neuen bayerischen Förderprogramms - Auftragsvergabe

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Marktgemeinde PV-Planungsbüros vom 15.7.2013 und Niederschrift der Submission vom 21.7.2011 und Vorlage der Verwaltung -

    Um staatliche Förderung für den Breitbandausbau in Anspruch nehmen zu können, müssen 19 Verfahrensschritte abgearbeitet werden. Zur Unterstützung ist hierzu eine Fachplanung mit fachtechnischer Grundlagenermittlung notwendig. Von den angeschriebenen vier Planungsbüros haben zwei ein Angebot vorgelegt. Dabei erscheint ein Sonder-Pauschal-Angebot in Höhe von 7.000.- € (fachliche Begleitung des Förderprogramms mit den 19 Verfahrensschritten) interessant. Sollte sich in der Einstiegsphase (Verfahrensschritte 1 bis 9) herausstellen, dass kein Erschließungsgebiet gemäß dem Förderprogramm benannt werden kann, würde sich die Kostensumme für das Fachbüro auf 3.650.- € beschränken. Beim Angebot des anderen Fachbüros werden einige Leistungen (Stundeneinsatz, Sachlosten) nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Hier lässt sich der Gesamtaufwand nur schwer vorhersagen.

    Diskussion:

    Eine professionelle Unterstützung durch ein Fachbüro für die vorgesehene Inanspruchnahme von Fördergeldern aus dem neuen Bayerischen Förderprogramm (Hochgeschwindigkeits-Breitbandversorgung) ist erforderlich. Im Gemeindegebiet sind die Ortsteile Spielberg, Wampenhof, Albersrieth, Unter- und Oberfahrenberg noch nicht über das schnelle Internet zu erreichen. Das Angebot der Fa. "Breitbandbratung Bayern Neumarkt" mit Nennung einer Pauschalsumme für die notwendigen Verfahrensschritte erscheint angemessen und am besten kalkulierbar. Sollte sich bei der Grundlagenermittlung herausstellen, dass fördermögliche Erschließungsbereiche nicht benannt werden können, müssten maximal 3.650.- in den Wind geschrieben werden. Ohne Förderung kann jedoch eine Hochgeschwindkeits-Breitbandverbindung in den betroffenen Ortsteilen auf absehbare Zeit nicht realisiert werden. Insofern sollte ein Fachbüro beauftragt werden mitzuhelfen, die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Geldern aus dem neuen Förderprogramm zu schaffen.

    Fazit:

    Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot der Fa. Breitbandberatung Bayern Neumarkt kann der Zuschlag erteilt werden.

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  1. Stellungnahme des Marktes zur Bohranzeige für die Errichtung eines Brauchwasserbrunnens auf Flur Nr. 380/1, Gmkg. Lennesrieth für Tränke- und Waschwasser für die Rinderhaltung (Bauherr: Bodensteiner GbR, Albersrieth 62)

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Bauanzeige des Bauherrn vom 23.5.2013, Schreiben des Landratsamtes an den Bauherrn vom 27.6.2013 und Vorlage der Verwaltung mit Planskizzen -

    Aus dem geplanten Brauchwasserbrunnen am neuen landwirtschaftlichen Betrieb sollen bei einer Brunnentiefe von 45 Meter rund 2.000 cbm Grundwasser als Brauchwasser für Tränke und Waschwasser für die Rinderhaltung entnommen werden. Der geplante Brunnen grenzt unmittelbar an das gemeindliche Wasserschutzgebiet mit dem nur ca. 350 Meter entfernten Tiefbrunnen (60 Meter tief) an. Der geplante Brunnen könnte in Konkurrenz zum gemeindlichen Tiefbrunnen treten. Um auszuschließen, dass durch das Bauvorhaben eine Beeinträchtigung des gemeindlichen Tiefbrunnens nicht zu besorgen ist, sollte eine entsprechende Stellungnahme eines hydrogeologischen Fachbüros vorgelegt werden. Überlegt werden sollte nach Ansicht der Rechtsaufsichtsbehörde eine Verlagerung des Bohrpunktes weiter nach Westen vom Trinkwasserbrunnen entfernt und eine Verringerung der Bohrtiefe auf das unbedingt notwendige Maß (z. B. 20 Meter).

    Beschlussvorlage der Verwaltung:

    "Die Vorschläge und Hinweise des Sachgebietes Wasserrecht an den Antragsteller mit Schreiben des Landratsamtes vom 27.6.2013 sowie die Anforderung des qualifizierten Nachweises durch ein Fachbüro werden vom Markt begrüßt und unterstützt. Es muss sichergestellt werden, dass eine Beeinträchtigung des gemeindlichen Tiefbrunnens nicht zu befürchten ist. Herr Bodensteiner hat außerdem beim Markt einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der Wasserabgabesatzung für die Brauchwasserförderung (Tränke- und Waschwasser) aus dem Privatbrunnen zu stellen. In diesem Zusammenhang darf die private Wasserförderung auch erst in Betrieb genommen werden, wenn der gemeindliche Wasserwart die Anlage besichtigt und unter anderen die ordnungsgemäße Trennung der Eigenförderung vom kommunalen Wasserversorgungsnetz bestätigt hat.""

    Diskussion:

    Der von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise ist zuzustimmen, eine Beeinträchtig des gemeindlichen Tiefbrunnens kann nicht hingenommen werden. Sollte dem Antrag des Bauherrn letztendlich stattgegeben werden, sollte eine Grundwasserförderung die prognostizierten 2.000 cbm nicht überschreiten (bei einem durchschnittlichen Flüssigkeitsbedarf von 50 Liter pro Tag und Großvieheinheit läge der Tagesbedarf bei 100 Großvieheinheiten (ohne Berücksichtigung des Waschwassers und ohne Berücksichtigung des Bedarfs des Kleinviehs) bei 5.000 Liter (5 cbm) und der Jahresbedarf bei 1.825 cbm). 

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

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  1. Stellungnahme des Marktes zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Pleystein (Bibershofquellen 3 und 4)

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Antrag und Planskizze der Stadt Pleystein sowie Stellungnahme der Verwaltung -

    Der Verordnungsentwurf der Stadt Pleystein wurde Anfang Juli vom Landratsamt der Gemeinde Waldthurn bekannt gemacht. Der Entwurf kann bis 12.8.21013 im Rathaus eingesehen werden. Bedenken können bis 28.8.2013 bei der Gemeinde vorgebracht werden. Das Landratsamt bittet den Markt um Stellungnahme.

    Beschlussvorlage der Verwaltung:

    "Der Markt Waldthurn ist wegen des bestehenden öffentlichen Interesses an einer ordnungsgemäßen und sicheren Wasserversorgung in den betroffenen Ortsteilen der Stadt Pleystein mit der beabsichtigten Festsetzung des Schutzgebietes einverstanden."

    Diskussion:

    Die weitere Schutzzone (Zone W III) reicht bis unmittelbar an die Hofstellen in Unterfahrenberg heran, auf entsprechende Einschränkungen der Betriebsführung wurden die Grundeigentümer hingewiesen. Aus gemeindlicher Sicht dürften keine Bedenken gegen die Festsetzung der Schutzzonen bestehen.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

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  1. Planungen des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz für eine Asphaltoberbauverstärkung mit Randgestaltung im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Frankenrieth - Buch - Siedlung Frankenrieth

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - siehe Planskizze des Verbandes für Ländliche Entwicklung vom 11.7.2013 -

    Vorgesehen ist für die Straße nach Buch ab der Staatsstraße in Frankenrieth eine Tragdeckschicht nach vorheriger Profilierung. Entlang der Bebauung sind Parkstreifen vorgesehen. Eine Entwässerung erfolgt über die gegenüberliegende Seite. Eine Kostenschätzung soll bis zur Sitzung des Gremiums vorliegen. Über eine freiwillige Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern soll nach Abzug der Fördergelder ein Teil der gemeindlichen Kosten abgefangen werden.

    Diskussion:

    Die Förderzusage für die Maßnahme durch das Amt für Ländliche Entwicklung wird begrüßt. Die nach Abzug der Parkstreifen verbliebene Straßenbreite von 4 Meter wird angesichts der großen landwirtschaftlichen Maschinen als recht knapp bemessen. Eine Verbreiterung der Straße würde zu einer deutlichen Kostensteigerung führen. Der Vorschlag nach Anlage der Parkstreifen auf die den Wohngebäuden gegenüber liegende Straßenseite wird als nicht ideal bewertet, die Möglichkeit zum Ausweichen wäre hierdurch eingeschränkt. Bei anzunehmenden unzureichendem Unterbau dürfte die Haltbarkeit der Tragdeckschicht begrenzt sein. Zu klären wäre daher noch durch den zuständigen Erschließungssachbearbeiter beim Landratsamt die Frage nach Umlagefähigkeit der Maßnahme bei einen Vollausbau. Im Vorfeld waren hierzu schon einschränkenden Bemerkungen gemacht worden, da die Maßnahme den Außenbereich betreffe. Gegebenenfalls sollten auch noch die Kosten für einen Vollausbau ermittelt werden (ein Vollausbau könnte allerdings in diesem Jahr nicht mehr realisiert werden).

    Fazit:

    Die in der Diskussion aufgeworfenen Anregungen und Fragen sollten vor einer Entscheidung erörtert werden.

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  1. Überprüfung der Standortanalyse für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bereich der Altdeponie - ehemalige Sandgrube Lindenbühl", Flur Nr. 920, Gmkg. Waldthurn durch die Fa. ISA Industrieelektronik, Weiden und Genossenschaft "Neue Energien Naturparkland", Moosbach - Vorschlag einer Kooperationsvereinbarung mit der Genossenschaft "Neue Energien Naturparkland"

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Gesellschaft "Neue Energien Naturparkland" vom 8.7.2013 (mit Entwurf einer Kooperationsvereinbarung) und E-Mail der Fa. "isa energy" (Weiden) vom 5.7.2013 -

    Nachdem die Errichtung einer PV-Anlage im Bereich der ehemaligen Sandgrube Lindenbühl nach einer gutachterlichen Stellungnahme von Landesamt für Umwelt in Anbetracht der aktuellen Rahmenbedingungen als wirtschaftlich nicht darstellbar bewertet wurde, stellte der Markt Waldthurn möglichen Interessenten auf Investorenseite die Standortanalyse des Landesamtes zur Verfügung. Die Einschätzung des Landesamtes wird von den auf das Schreiben der Gemeinde reagierenden Investoren geteilt. Die Gesellschaft "Neue Energien Naturparkland" (NENa) möchte sich allerdings über einen Standortsicherungsvertrag die Fläche zu einer späteren Verwendung sichern.

    Diskussion:

    Die negative Einschätzung des Landesamtes zum wirtschaftlichen Betrieb einer PV-Anlage im Bereich der ehemaligen Sandgrube Lindenbühl wird von potentiellen PV-Investoren geteilt, aktuell ist hier kein Investitionsengagement zu erwarten. Die Unterzeichnung einer Kopperationsvereinbarung mit der NENa steht aktuell nicht auf der Tagesordnung, die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks wären damit eingeschränkt. Bei eventuell sich abzeichnendem wirtschaftlichen Betrieb einer PV-Anlage auf dem Gelände kann man zu gegebener Zeit ungebunden reagieren.

Fazit:

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnisnahme genommen, weitere Entscheidungen zur Nutzung des Grundstücks für PV-Anlagen (z. B. Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung) sind aktuell nicht erforderlich.

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  1. Genehmigung des Modellprojektes Zwischenfruchtanbau im Wasserschutzgebiet Waldthurn zur Verbesserung der Trinkwasserqualität

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:
    - siehe Protokoll des Fachstellengesprächs am 2.7.2013 im Rathaus Waldthurn -

    Angesichts der Nitratproblematik im Trinkwasser und der hohen Nmin-Werte (durchschnittlich 94 kg/ha) in den landwirtschaftlich genutzten Flächen des Wasserschutzgebietes (WSG) sollte weiterhin alle Möglichkeiten zum Erhalt des gemeindlichen Trinkwasserbrunnens genutzt werden. Hierzu stellt nun der Landwirt Georg Bocka eine Versuchsfläche zur Verfügung. Das Projekt ("Demo-Anlage Zwischenfruchtanbau im WSG Waldthurn") wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstützt. Auf der Anbaufläche werden unmittelbar nach der Ernte auf 7 Streifen zu je 6 Meter Breite verschiedene Saaten aufgebracht (Senf, Phacelia, Rübsen, Ölrettich, Weidelgras, Terra life Aquapro, Stoppelbrache), das Saatgut wird von den Firmen ASAP und DSV zur Verfügung gestellt. Die östliche Versuchsfläche wird mit Gülle gedüngt (maximal 15 cbm pro Hektar), die westliche Fläche erhält keine Herbstdüngung. Bis zum Frühjahr erfolgt keine Bodenbearbeitung, die Folgefrucht ist im Frühjahr frei wählbar. Eine Nmin-Beprobung im Herbst und im Frühjahr ist vorgesehen. Die Versuchsfläche wird von Frau Griesbach (Diplom-Agraringenieurin, Marktgemeinde Waldthurn) detailliert fototechnisch dokumentiert. Das Wasserwirtschaftsamt schlägt eine Versuchsdauer über einen Zeitraum von zwei Jahren vor, eine Bilanz könnte dann frühestens im Jahr 2015 gezogen werden.

    Vorschlag für die "Neue Kooperation Wasserschutz Waldthurn":

    • DSN-realistische Ertragswertangabe (DNS = Düngeberatungssystem Stickstoff)

    • nach Ernte der Hauptfrucht keine Gülle für Zwischenfrucht

    • Einzelfall Waldhier (80 % der Nutzfläche im Wasserschutzgebiet): Neuberechnung des Ausgleichs und Pachtflächenangebot (0,92 ha Nähe Maienfeld)

    Diskussion:

    Das Angebot des Landwirts Georg Bocka wird im Hinblick auf den Erhalt des gemeindlichen Tiefbrunnens außerordentlich begrüßt. Die Demo-Anlage sollte zur Information für Interessierte angemessen gekennzeichnet und beschildert werden. Auf die Ergebnisse der Versuche ist man gespannt. Die Unterstützung der Fachbehörden wird begrüßt. Ein Nachahmungseffekt wäre wünschenswert. Die Vorschläge für die neue Kooperation im Wasserschutzgebiet Waldthurn werden befürwortet.

    Fazit:

    Das Modellprojekt "Demo-Anlage Zwischenfruchtanbau im Wasserschutzgebiet Waldthurn" wird genehmigt.

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  1. Neubau Kindertagesstätte mit Kinderkrippe - Beschaffung von Büromöbeln und Schreinermöbeln

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe E-Mail, Skizzen und Firmenvorschlagsliste KiTa Waldthurn des Architekten -

    Folgende Büromöbel sollten beschafft werden: für den Personalraum 10 Stühle, ein Besprechungstisch, ein Einbauschrank, ein Schreibtisch; für den Intensivraum der Krippe ein begehbarer Schrank; für die Geräteräume Regale; für das Archiv Regalschränke. Die Möblierung in den Gruppenräumen und in den Garderoben sollten von Schreinereien ausgeführt werden. Eine Liste von Möbel-Anbietern und Schreinereien ist beigefügt.

    Diskussion:

    Eine sinnvolle Möblierung der neuen Kita und der Krippe ist notwendig. Auf eine wirtschaftliche Beschaffung ist zu achten. Die angeforderten Angebote sind abzuwarten.

    Fazit:

    Die angegebenen Anbieter bzw. Schreinereien können zur Abgabe von Angeboten gebeten werden.

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  1. Vorbereitungen des Heimatfestes "800 Jahre Markt Waldthurn" im Jahr 2017

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Bürgermeister Josef Beimler wird in der nächsten Vereinsvorstände-Sitzung im Herbst 2013 das im Jahr 2017 bevorstehende Jubiläum ansprechen. Rechtzeitiges Planen ist nach den Erfahrungen aus anderen Gemeinden notwendig. Ein Festausschuss sollte erst nach der Kommunalwahl im März 2014 gebildet werden.

    Diskussion:

    Die Überlegungen des Bürgermeisters werden geteilt.

    Fazit:

    Dem vom Bürgermeister vorgeschlagenen Vorgehen wird zugestimmt.

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  1. Bauanträge

    (N.N.)

    Grundlage:

    Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport an das bestehende Wohnhaus in Waldthurn, Schulstraße 8 (Judith und Markus Friedl, Vohenstrauß)

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Dem Antrag wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Kindergartenplätze für die Kinder der Asylbewerber: die Kinder der Asylbewerber haben nach Mitteilung des Jugendamtes einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (die Elternbeiträge werden vom Sozialamt übernommen)

    • Antrag an das Sachgebiet Verkehrswesen des Landratsamtes auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h im Bereich der Lennesriether Kreuzung auf der Staatsstraße St 2396 und St 2181 bis zur Einmündung in die Schulstraße bzw. bis zum Ortsrand Waldthurn: die Stellungnahmen liegen noch nicht vor (demnächst erfolgen Ortstermine, wo auch die beantragte Zufahrt zum Grundstück von Stefan Weig und der Nano (Albersrieth) sowie die Möglichkeiten zur verbesserten Schulweggestaltung für Fußgänger aus Lennesrieth/Haselranken erörtert werden sollen.

    • Alternativangebot der Fa. Alois Bäumler in Hinblick auf die Ausgestaltung der Galerien in der KiTa - Auftragsvergabe: gemäß der Ermächtigung durch das Gremium hat der Bauausschuss den Zuschlag für die Gestaltung der Galerie wie ausgeschrieben erteilt.

    • Parkflächengestaltung am Kinderbildungszentrum: drei vom Architekten vorgeschlagene Varianten sollten erörtert werden.

    • Termine:

      • 28.7.2013 (Sonntag): Jakobi- und Backofenfest in Lennesrieth

      • 7.8.2013 (Mittwoch, 18:00 Uhr): offizielle Anordnung der Dorferneuerung im Pfarrheim

      • 3.9.2013 (Dienstag, 20:00 Uhr): Wahl der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3

      • 6.- 8.9.2013: Berlinfahrt

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