Sitzung der CSU-Fraktion am 25. Juni 2013
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 1. Juli 2013
(OWV Skihütte, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 23.05.2013

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 23.05.2013, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Zensus 2011 - statistische Erkenntnisse aus der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung

  4. Zensus 2011 - Anhörung zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl gem. Art. 26 Abs. 2 BayStatG - Möglichkeit der Erhebung von Einwänden gegen die bekanntgegebene Einwohnerzahl

  5. Einrichtung eines Sonderkontos für hochwassergeschädigte kreisangehörige Gemeinden durch den Bayer. Gemeindetag - Gewährung einer Spende

  6. Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS) entsprechend den Vorschlägen/Anregungen des Bayer. Gemeindetages

  7. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren

  8. Massenmehrung beim Erfassen und Einrichten eines Geoinformationssystems für das Trinkwasser- und Abwassernetz des Hauptortes Waldthurn mit Haselranken laut Mitteilung des Ingenieurbüros König

  9. Neubau der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe - Annahme des Nachtragsangebotes der Fa. Holzbau Riedl für den Einbau der zusätzlichen Decke im Geräteraum

  10. Neubau der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe - Nachtragsangebot der Fa. Sana für die Glastrennwand zwischen WC- und Kreativbereich

  11. Vergabe Einbauten Kindertagesstätte - Galerien, Schiebetür und Fensterbänke

  12. Vergabe Einbauten Kinderkrippe - Podeste, Schiebeläden und Wickeltisch

  13. Antrag der Oberbernriether Jugend auf Anschaffung und Aufstellung eines Fußballtores im Kinderspielplatz

  14. Verhandlungen des Bayer. Gemeindetages zum Abschluss von Stromrahmenverträgen 2014 bis 2017 mit E.ON und LEW - Ermächtigung des Bürgermeisters zur Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes

  15. Konzept des Landkreises Neustadt zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis - Handhabung in der Gemeinde -Abschluss eines Vertrages mit dem Kreisjugendamt zur Einholung erweiterter Führungszeugnisse für die beiden Jugendbeauftragten des Marktes

  16. Antrag von Herrn Konrad Gmeiner, Oberbernrieth 16 auf Reinigung der verstopften Kanalrohre und Verlegung einer neuen Leitung bis zum unteren Dorfweiher

  17. Bauanträge

  18. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 23.05.2013

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 23.05.2013 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 23.05.2013, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 23.05.2013 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Zensus 2011 - statistische Erkenntnisse aus der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung -

    Der 24 Seiten umfassende Bericht des Statistischen Landesamtes beschreibt die rechtlichen Grundlagen und Methodik sowie im Hauptteil die systematische Beschreibung von Gebäuden und Wohnungen (aufgeschlüsselt nach Baujahr, Gebäudetyp, Zahl der Wohnungen, Eigentumsform, Heizungsart, Art der Wohnungsnutzung, Größe der Wohnungen mit Zahl der Räume, Ausstattung der Wohnungen). In Waldthurn gibt es zum Stichtag 9. Mai 2011 599 Gebäude mit Wohnraum mit 860 Wohnungen. Die weit überwiegende Zahl der Gebäude mit Wohnraum (463) haben eine Zentralheizung. In Waldthurn sind knapp 88 % freistehende Wohngebäude (in Bayern knapp 67 %). Die durchschnittliche Wohnungsgröße in Waldthurn beträgt rund 115 qm (in Bayern 95 qm, in Deutschland 90 qm), im regionalen Vergleich steht Bechtsrieth mit durchschnittlich 128 qm an der Spitze, die geringste durchschnittliche Wohnungsgröße hat die Kreisstadt Neustadt mit 95 qm.

    Diskussion:

    Das umfangreiche Datenmaterial wird mehr oder minder kommentarlos zur Kenntnis genommen, ein bahnbrechender bzw. richtungsweisender Informationsgewinn für die Gemeinde bzw. ein besonderer Handlungsbedarf ist nicht erkennbar.

    Fazit:

    Die Ausführungen im Zensus-Bericht werden zur Kenntnis genommen.

    Links zum Thema:

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  1. Zensus 2011 - Anhörung zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl gem. Art. 26 Abs. 2 BayStatG - Möglichkeit der Erhebung von Einwänden gegen die bekanntgegebene Einwohnerzahl

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben vom 3.6.2013 (und Bericht) des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung und Vorlage der Verwaltung -

    Wie in vielen Kommunen im ganzen Bundesgebiet wurden auch in Waldthurn Doppelmeldungen im Rahmen der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl erfasst, in der Marktgemeinde wurden 16 Stück registriert. Die im Zensus zum Stichtag vom 9.5.2011 ermittelte Einwohnerzahl (1986 Einwohner) weicht von Daten der gemeindlichen Meldebehörde (2001 Einwohner) ab. Laut Melderegister-Stand betrug die Einwohnerzahl am 30.6.2011 knapp unter 2000 (1998) Einwohner. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine namentliche Mitteilung der übererfassten Personen nicht möglich, weshalb fundierte Einwände gegen die Zensuserhebung nicht erfolgversprechend sind.

    Diskussion:

    Über die Gründe der Übererfassung (nach Bereinigung 16 Einwohner weniger als von der Marktgemeinde registriert) kann nur spekuliert werden. Möglicherweise haben sich neue Wohnsitznehmer nicht korrekt abgemeldet. Jedenfalls eröffnet der datenschutzrechtliche Aspekt wenig Chancen für eine Korrektur des Datenmaterials. Insofern macht das Erheben von Einwänden, grundsätzlich möglich bis zum 1. September 2013, gegen die förmliche Feststellung wenig Sinn. Sollten die Einwohnerzahlen bis spätestens Juni 2019 nicht wieder über die 2000-Einwohner-Marke klettern, würde sich die Zahl der zu wählenden Gemeinderatswahlen bei der übernächsten Wahl im Jahr 2020 von 14 auf 12 verringern.

    Das Zahlenmaterial an sich ist es durchaus wert, näher betrachtet zu werden. Kinder in der Altersklasse bis 5 Jahre sind mit 3,7 % erfasst und damit niedriger als im Landkreis Neustadt (4,8 %) bzw. in Bayern (5,1 %) und Deutschland (5,0 %). Der Ausländeranteil beträgt in Waldthurn nur 0,4 % (Neustadt: 2,4 %; Bayern: 8,2 %; Deutschland: 7,7 %). Der römisch-katholischen Kirche gehören in Waldthurn 91 % an (Landkreis Neustadt 77,9 %; Bayern: 54,8 %; Deutschland: 30,8 %).

    Fazit:

    Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl wird zur Kenntnis genommen, Einwände dagegen machen wenig Sinn.

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  1. Einrichtung eines Sonderkontos für hochwassergeschädigte kreisangehörige Gemeinden durch den Bayer. Gemeindetag - Gewährung einer Spende  

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 11. Juni 2013 -

    Der Bayerische Gemeindetag mahnt in seinem Schreiben die Solidarität der bayerischen Kommunen für die vom Hochwasser besonders betroffenen Gemeinden an. Hierfür wurde mit Zustimmung der Innenministeriums ein Spendenkonto eingerichtet. Auf der letzten Versammlung der Bürgermeister wurde als Spendenhöhe 0,20 € pro Einwohner empfohlen. Für die Marktgemeinde Waldthurn wären dies rund 400.- €. Die Spendengelder werden vom Bayerischen Gemeindetag nur an Kommunen (nicht an Personen) verteilt. Die Auszahlung an die Kommunen soll dabei sehr unbürokratisch sein, z. B. wird kein konkreter Nachweis von Schäden an der Infrastruktur oder ein Verwendungsnachweis gefordert.

    Diskussion:

    Der Empfehlung der Bürgermeisterversammlung kann zugestimmt werden. Etwas befremdlich wirkt allerdings die überaus vereinfachte Mittelverwendung (ohne besonderen Verwendungsnachweis) schon. Trotzdem ist natürlich die Solidarität der bayerischen Kommunen gefragt. 

    Fazit:

    Dem vom Bayerischen Gemeindetag eingerichteten Sonderkonto kann ein Betrag von 400.- € (20 Eurocent pro Einwohner) als Spende angewiesen werden.

    Link zum Thema:

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  1. Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS) entsprechend den Vorschlägen/Anregungen des Bayer. Gemeindetages

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Durch geänderte Gesetzeslagen, Verordnungen und Rechtssprechungen wird vom Bayerischen Gemeindetag eine Anpassung der kommunalen Wasserabgabesatzungen empfohlen. Die wichtigsten Änderungen und Anpassungen für die Wasserabgabesatzung Waldthurn im Überblick:

    • zur Wasserversorgungseinrichtung gehören auch die Grundstücksanschlüsse

    • auch Eigengewinnungsanlagen gehören zu den Anlagen des Grundstückseigentümers (= Verbrauchsleitungen), wenn sie sich ganz oder teilweise im gleichen Gebäude befinden

    • der Begriff "gemeinsame Grundstücksanschlüsse" (verzweigte Hausanschlüsse) wird näher definiert

    • jeder Grundstückseigentümer hat ein Recht auf Anschluss an die Wasserversorgungsanlage für sein Grundstück (und auf Belieferung mit Wasser)

    • die strikte technische Trennung zwischen öffentlicher Wasserversorgung und Eigengewinnungsanlagen wird deutlicher verlangt

    • auf die Einhaltung der technischen Regeln wird hingewiesen (z. B. Verwendung von gekennzeichneten Materialen)

    • das Betretungsrecht zu Wohnungen und Anlagen für beauftragte Personen der Gemeinde wird konkretisiert

    • der Grundstückseigentümer kann jederzeit die Nachprüfung der Wasserzähler im Sinne des Eichgesetzes (3 2 Abs. 4) verlangen

    Die geänderte Satzung könnte am 1.8.2013 in Kraft treten.

    Diskussion:

    Besondere Einwände gegen die Anpassung der Wasserabgabesatzung zum 1.8.2013 werden nicht erhoben.

    Fazit:

    Der Änderung der gemeindlichen Wasserabgabesatzung zum 1.8.2013 in der dargestellten Form wird zugestimmt.

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  1. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Laut Mitteilung des Bayerischen Innenministeriums wird nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes den Gemeinden ein Ermessungsspielraum bei der Kostenerhebung für Inanspruchnahme der gemeindlichen Feuerwehren eingeräumt. Im gemeindlichen Satzungsrecht ist ein Katalog für den Aufwendungsersatz bestimmter Leistungen der Feuerwehr aufgeführt. Im genannten Urteil wurde entschieden, dass eine Abrechnung von Fehlalarmen privater Brandmeldeanlagen nur dann möglich ist, wenn dies in der Satzung verankert ist. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde empfiehlt daher eine Anpassung der kommunalen Satzung. Unter § 1 Abs 1 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren käme noch der Buchstabe g) mit folgendem Wortlaut hinzu: "g) Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen."

    Diskussion:

    Gegen die Ergänzung der Satzung in der dargestellten Form bestehen keine Einwände. Die Gemeinde hat bei der Frage des Kostenersatzes durch die "Kannbestimmung" einen ausreichenden Ermessungsspielraum zur Vermeidung von unverhältnismäßigen Belastungen für die Betroffenen, denen wohl nicht immer vorsätzlich oder grob fahrlässig ein Alarmierungs- oder Einsatzmissbrauch unterstellt werden kann.

    Fazit:

    Der Änderung bzw. Ergänzung der Satzung zum 1.8.2013 wird zugestimmt.

    Link zum Thema:

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  1. Massenmehrung beim Erfassen und Einrichten eines Geoinformationssystems für das Trinkwasser- und Abwassernetz des Hauptortes Waldthurn mit Haselranken laut Mitteilung des Ingenieurbüros König   

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Ingenieurbüros vom 10.6.2013 und Vorlage der Verwaltung -

    Bei der Ausschreibung für die Datensammlung (Erfassen und Einrichten eines Geo-Informationssystems für das Trinkwasser- und Abwassernetz in Waldthurn mit Haselranken) ist nach früheren Angeboten von Fachfirmen und nach Schätzungen des Klärwärters von rund 1.150 Messpunkten ausgegangen. Nach Abschluss der Arbeiten sind nach Mitteilung des Ingenieurbüros rund 1.450 Messpunkte aufgelaufen, was tatsächlich einer Massenmehrung von über 25 % entspricht. Insofern sind die angekündigten Mehrkosten bei der Honorarbemessung nachvollziehbar. Ursprünglich wurden die Arbeiten für 17.300.- € angeboten.

    Folgender Beschlussvorschlag wird seitens der Verwaltung formuliert:

    "Da ordnungsgemäße Planunterlagen unverzichtbar sind und vor allem der neue Wasserwart für seine künftige Arbeit dringend aktuelles Planmaterial benötigt, wird die vom Planungsbüro angezeigte Mehrung der Messtätigkeiten zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Bei der Abrechnung sind die Angebotspreise heranzuziehen."

    Diskussion:

    Die Anmerkungen des Ingenieurbüros sind schlüssig, eine Honorarmehrung kann daher nicht abgewiesen werden. Der Bürgermeister sollte bei seinen Verhandlungen versuchen, die Kostenmehrung für das Honorar zu begrenzen.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

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  1. Neubau der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe - Annahme des Nachtragsangebotes der Fa. Holzbau Riedl für den Einbau der zusätzlichen Decke im Geräteraum

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Fa. Holzbau Riedl vom 1.6.2013 und Vorlage der Verwaltung-

    Nach einer Sitzung des Bauausschusses im März 2013 sollte statt des ursprünglich vorgesehenen Geräteraumes in der Schule eine Zwischendecke im Geräteraum hinter dem Mehrzweckraum eingebaut werden. Das eingereichte Angebot für 20 qm (Balkenlage aus Konstruktionsvollholz, Belag aus OSB-Platten, Wangentreppe) liegt bei 3.497,76 € (inkl. Einbau).


    Die Bauarbeiten an der neuen KiTa und Krippe gehen zügig voran.

    Diskussion:

    Da die Fa. Riedl die statischen Bedingungen bestens kennt und bei ihr auch die volle Gewährleistung liegt, wurde nachvollziehbar ein weiteres Angebot nicht eingeholt. Die Angebotssumme erscheint angemessen.

    Fazit:

    Das Angeboot der Fa. Riedl wird angenommen.

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  1. Neubau der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe - Nachtragsangebot der Fa. Sana für die Glastrennwand zwischen WC- und Kreativbereich

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Für die Glastrennwand zwischen WC-Krippe und Kreativbereich wurde ein Angebot der Fa. Sana eingeholt, das Nachtragsangebot beläuft sich auf eine Summe von 2.813,99 €. Die Firma stellt und liefert WC-Trennwände, sonstige Firmen beziehen ihre Trennwände von der Firma Sana. Die Einholung eines weiteren Kostenangebotes erschien daher entbehrlich, zumal die Firma Sana bei den früheren Trennwandangeboten jeweils das günstigste Angebot unterbreitet hatte.

    Diskussion:

    Gegen die Beschaffung der Glastrennwand durch die Firma Sana bestehen keine Einwände.

    Fazit:

    Den Auftrag für die Lieferung und den Einbau der Glastrennwand erhält die Firma Sana.

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  1. Vergabe Einbauten Kindertagesstätte - Galerien, Schiebetür und Fensterbänke

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Für die genannten Arbeiten (Galerien, Schiebetür, Fensterbänke) wurden sechs Firmen aus Waldthurn und aus der Region angeschrieben. Die Angebote sollen bis zur Sitzung am 1.7.2013 vorliegen.

    Diskussion:

    Dem Vernehmen nach würde die Ausschreibung aufwändige Arbeiten der Handwerker durch Herstellung von eher unkonventionellen Formen (z. B. Rundungen der Werkstücke) zur Folge haben, insofern sollten den Anbietern auch die Möglichkeit zur Abgabe eines Angebotes mit einer alternativen Werkausführung gegeben werden. Ansonsten werden die Angebote mit Interesse bis zur Sitzung erwartet.

    Fazit:

    Dem wirtschaftlichsten und sinnvollsten Angebot sollte der Zuschlag erteilt werden.

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  1. Vergabe Einbauten Kinderkrippe - Podeste, Schiebeläden und Wickeltisch

    (BE: Hubrt Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Für die genannten Arbeiten (Spielpodeste, Schiebeläden, Wickeltisch) wurden sechs Firmen aus Waldthurn und aus der Region angeschrieben. Die Angebote sollen bis zur Sitzung am 1.7.2013 vorliegen.

    Diskussion:

    Dem Vernehmen nach würde die Ausschreibung aufwändige Arbeiten der Handwerker durch Herstellung von eher unkonventionellen Formen (z. B. Rundungen der Werkstücke) zur Folge haben, insofern sollten den Anbietern auch die Möglichkeit zur Abgabe eines Angebotes mit einer alternativen Werkausführung gegeben werden. Ansonsten werden die Angebote mit Interesse bis zur Sitzung erwartet.

    Fazit:

    Dem wirtschaftlichsten und sinnvollsten Angebot sollte der Zuschlag erteilt werden.

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  1. Antrag der Oberbernriether Jugend auf Anschaffung und Aufstellung eines Fußballtores im Kinderspielplatz

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Die Jugendlichen der Ortschaft Oberbernrieth möchten auf dem Kinderspielplatz ein Fußballtor aufstellen, dafür sollten unter Umständen technisch nicht mehr einwandfreie Spielgeräte entfernt werden. Ein Tornetz würde nicht gebraucht, da hinter dem neuen Tor ein Nebengebäude stehe. Die Kosten für ein Leichtmetalltor ohne Netz leigen bei rund 500.- bis 600.- €.

    Diskussion:

    Der Wunsch der Oberbernriether Dorfjugend nach einer Steigerung der Attraktivität durch Aufstellen eines Fußballtores ist verständlich. Bevor jedoch im Gegenzug vorhanden Spielgeräte abgebaut werden, die vielleicht in späteren Jahren mit ähnlicher Ausführung wieder gewünscht werden, sollte geprüft werden, ob nicht doch ein gewisses Nebeneinander von kindgerechten Spielgerät und jugendaffinen Fußballtor möglich ist. Daher sollte sich der Bauausschuss ein Bild von der örtlichen Situation machen. Im übrigen sollte ein Fußballtor nur mit Netz beschafft werden.

    Fazit:

    Der Antrag der Dorfjugend aus Oberbernrieth wird zurückgestellt, der Bauausschuss sollte sich zunächst ein Bild von der örtlichen Situation machen.

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  1. Verhandlungen des Bayer. Gemeindetages zum Abschluss von Stromrahmenverträgen 2014 bis 2017 mit E.ON und LEW - Ermächtigung des Bürgermeisters zur Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 11.6.2013 -

    Der Bayerische Gemeindetag will wie Ende 2012 angekündigt nun wieder Stromrahmenverträge mit einer Laufzeit von vier Jahren anbieten. Profitieren sollen hierbei ausschließlich Gemeinden und Zweckverbände, die keiner europaweiten Ausschreibungspflicht (ab einen Schwellenwert 200.000.- € entsprechend einem Verbrauch von rund 400.000 kWh) unterliegen. Bis Juli 2013 soll ein Beitritt zu den Rahmenverträgen möglich sein.

    Diskussion:

    Das bisherige bisherigen Vorgehen der Marktgemeinde mit eigener Ausschreibung hatte der Kommune in der Vergangenheit relativ günstige Strompreise beschert. Bevor man sich mit den angebotenen Rahmenverträgen bindet, sollten durch die Gemeinde mehrere Angebote eingeholt werden (z. B. bei den Stadtwerken Amberg und Weiden sowie neben der E.ON auch bei ENAW). Der Bürgermeister kann zur Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes ermächtigt werden.

    Fazit:

    Ein Beitritt zu den Stromrahmenverträgen des Bayerischen Gemeindetages sollte abhängig gemacht werden vom Ergebnis der eigenen Ausschreibung. Der Bürgermeister wird zur Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes ermächtigt.

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  1. Konzept des Landkreises Neustadt zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis - Handhabung in der Gemeinde - Abschluss eines Vertrages mit dem Kreisjugendamt zur Einholung erweiterter Führungszeugnisse für die beiden Jugendbeauftragten des Marktes

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung sowie Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Waldthurn und dem Kreisjugendamt -

    Das Konzept des Landkreises  wurde bereits unter TOP 11 in der Sitzung des Gremiums am 23. Mai 2013 ausführlich erläutert (zum Protokoll der Sitzung vom Mai 2013). Nun liegt das Entwurf eines Vertrages zwischen dem Kreisjugendamt und dem Markt Waldthurn vor. Die Marktgemeinde ist dadurch den Vereinen, die Jugendarbeit betreiben, bei der gesetzlich geforderten Beantragung der erweiterten Führungszeugnisse (nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII) behilflich. Die Vereine würden dann von der Gemeinde nach Prüfung der angeforderten erweiterten Führungszeugnisse durch die Verwaltung Bescheinigungen über die Unbedenklichkeit hinsichtlich des Inhalts der Zeugnisse erhalten. Die gesetzliche Verantwortung der Vereinsvorstände bleibt unberührt. Sollten Vereine sich weigern, die vom Jugendamt vorbereiteten Vereinbarungen zur Sicherstellung des gesetzlichen Schutzauftrages gegenüber Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, können öffentliche Zuschussmittel versagt werden.

    Diskussion:

    In der Sitzung der Vereinsvorstände am 24.6.2013 erläuterte Herr Orlik ausführlich die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach dem Sozialgesetzbuch. Der Entwurf der Vereinbarung zwischen Jugendamt und Gemeinde (mit den Jugendbeauftragten) würde die Vereinsvorstände von Vereinen, die unmittelbar oder mittelbar Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, entlasten. Das gesetzlich vorgeschriebene erweiterte Führungszeugnis für Betreuungspersonal würden demnach nicht direkt die Vereinsvorstände anfordern und bewerten müssen. Die Prüfung des Führungszeugnisses würde der Verwaltungsleiter der Marktgemeinde unter strikter Beachtung des Datenschutzes übernehmen, die Vereine würden dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten. Mit diesem Vorgehen wäre der gesetzliche Auftrag erfüllt. Im vorgelegten Vertragsentwurf ist anhand von Beurteilungskriterien sehr detailliert aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen Vereine Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Betreuern, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen befasst sind, benötigen.

    Fazit:nötigen.

    Dem Entwurf des Vertrages zwischen dem Kreisjugendamt und der Marktgemeinde wird zugestimmt.

    Link zum Thema:

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  1. Antrag von Herrn Konrad Gmeiner, Oberbernrieth 16 auf Reinigung der verstopften Kanalrohre und Verlegung einer neuen Leitung bis zum unteren Dorfweiher

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Antragstellers vom 19.6.2013 -

    Der Antragsteller bittet um Beseitigung von Rohrverstopfungen (Wiese bei Skihang) sowie Verlegung neuer Leitungen bis zum Dorfweiher.

    Diskussion:

    Die Gemeinde soll die Schäden erfassen und kostengünstig beseitigen.

    Fazit:

    Der Antrag soll zum Anlass für eine kostengünstige Mängelbeseitigung nach vorheriger Inaugenscheinnahme genommen werden.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    • Anbau einer Direktannahme-Halle (Paul Stiebitz, Albersrieth)

    • Neubau einer Viehfutter-Lagerhalle an bestehende Maschinenhalle (Paulus und Margarete Bodensteienr, Albersrieth)

    • Errichtung eines Gartenhäuschens mit Holzlege (Ina und Andreas Saloga, Waldthurn)

    • Errichtung eines Unterstandes für Kälberboxen mit Futterlager (Josef Meckl, Spielberg)

    • Bauvoranfrage für Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage (Kathrin Völkl und Manuel Arnold, Waldthurn)

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Bauanträge werden genehmigt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes: bis 26. Juli 2013 können die bayerischen Kommunen zum Entwurf Stellung nehmen, auf die bereits im Dezember 2012 von der Marktgemeinde abgegebene Stellungnahme soll verwiesen werden. Kritisch zu hinterfragen ist die restriktive Auffassung im Entwurf zur Ausweisung von neuem Bauland, die Möglichkeit zur Baulandausweisung bei entsprechendem Bedarf erscheint gerade für die Kommunen im ländlichen Raum überlebenswichtig.

    • Projektnachqualifizierung im Rahmen der Denkmalpflege: seit 2006 läuft die Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste (im Landkreis Neustadt sind aktuell 1257 Baudenkmäler und 14 Ensembles aufgeführt).

    • Anhebung des Wasserpreises der Steinwaldgruppe ab 1.1.2015 um 5 Eurocent pro Kubikmeter

    • Feuerwehrbeschaffungskartell: das Löschfahrzeug von Waldthurn ist davon nicht betroffen

    • Unterlagen des Landesamtes für Umweltschutz bezüglich der Möglichkeiten zur Errichtung einer PV-Anlage am Lindenbühl (Altdeponie) wurden zur Einsicht freigegeben und an die Firma ISA (Weiden) sowie die Genossenschaft "Neue Energien Naturparkland" weitergereicht.

    • Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Frankenrieth - Buch erfolgt im Rahmen der Dorferneuerung Waldthurn III

    • Für die Straße von Lennesrieth nach Spielberg ist eine aufwändige Sanierung im Rahmen der Dorferneuerung Waldthurn III nicht nötig (Unterbau in gutem Zustand), eine Sondermaßnahme mit Aufbringen von Split und Bitumen ist vielleicht möglich. Die Straßenbaumaßnahme Frankenrieth - Buch wurde in ein gesondertes WAV-Verfahren (Wegebau außerhalb eines Verfahrens) aufgenommen.

    • Beantragte verkehrliche Anbindung der Grundstücke von Stefan Weig und der Nano GbR (Albersrieth): die Auflagen aus dem Jahr 1993 für die Anbindung der Grundstücke gelten nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes weiterhin (Freihaltung der Sichtdreiecke, nach Errichtung der neuen Zufahrt Beseitigung der nicht gestatteten Zufahrt rund 30 Meter oberhalb der Ortstafel). Eine Versetzung der Ortstafel erscheint entbehrlich.

    • Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Lennesrieth nach Spielberg: die Maßnahme würde nach einem Angebot einer Spezialfirma zur Sanierung von Rissen rund 16.000.- € kosten, bei Ausbesserung nur der gröbsten Schäden (rund 200 qm mit Aufbringen einer Asphalttragdeckschicht) kämen rund 6.000.- € zusammen.

    • Termine:

      • 28.6.2013: Einweihung des Radweges an der Luhe (Anbindung des Hauptortes an den Bocklradweg)

      • 30.6.2013: 75-jähriges Kirchenjubiläum in Albersrieth

      • 6.7.1013: Aktionstag am neuen Kindergarten mit Radio Ramasuri und dem Bayerischen Rundfunk

      • 7.7.2013: Segnung des neuen Gerätehauses am Kinderspielplatz an der Poststraße (mit Gartenfest)

      • 14.7.2013: Bürgerfest in Waldthurn

      • 23.7.2013: Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Waldthurn III im Pfarrheim (20:00 Uhr)

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