Sitzung der CSU-Fraktion am 21. März 2013
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 25. März 2013
(Gasthaus Kühnhauser, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 28.02.2013

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.02.2013, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsplanes 2013

  4. Beschluss der Haushaltssatzung 2013

  5. Beschluss des Finanz- und Investitionsprogramms 2012 mit 2016

  6. Antrag von Herrn Reinhold Bäumler, Am Schützenhaus 9, Waldthurn, auf Herstellung eines ordnungsgemäßen Asphaltbelags nach der Straßenverkehrsordnung auf der Straße "Am Schützenhaus"

  7. Jahresbetriebsnachweis 2012 für den Körperschaftswald des Marktes 

  8. Entgeltanpassung für die Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung

  9. Antrag der Pfarr- und Gemeindebücherei Waldthurn auf finanzielle Unterstützung

  10. Antrag des Kreisjugendring Neustadt auf Bezuschussung des Projekts "fifty-fifty-Taxi"

  11. Angebot der E.ON Bayern für den Neubau von zwei Brennstellen (Straßenbeleuchtungsanlagen) im Bereich Wallfahrtskirche Fahrenberg - weiteres Vorgehen

  12. Neubau Feuerwehrgerätehaus Oberbernrieth - Vergabe Innenputz

  13. Kenntnisnahme der Beispielrechnung der Kirchenverwaltung zur Kostenverteilung Kirchenstiftung / Markt zum Nutzungsvertrag Pfarrheim - weiteres Vorgehen

  14. Möglichkeit der Teilnahme am erweiterten Probebetrieb "Digitalfunk"

  15. Bauanträge

  16. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 28.02.2013

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 28.02.2013 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.02.2013, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -

    • Im Zusammenhang mit dem geplanten Gesundheitszentrum im Bereich des Marktplatzes werden die Verhandlungen fortgeführt und der notarielle Vollzug vorbereitet.

    • In Hinblick auf die künftige Übernahme der Schulkinder- Hausaufgaben- und Mittagsbetreuung durch den Markt ab 01.09.2013 wurde beschlossen, die Rahmenbedingungen entsprechend fortzuentwickeln.

    • Dem Gremium wurde ein interessantes Pilotprojekt für die Herstellung von Pflanzenkraftstoff vorgestellt. Es muss sich zeigen, ob und wie das Vorhaben umgesetzt werden kann.

    • Die Verhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern im Zusammenhang mit der Erweiterung des geplanten Neubaugebiets im Bereich der Fahrenbergstraße werden vom Bürgermeister und seinen Stellvertretern fortgeführt.


    Die Gespräche zur Schaffung eines Baugebietes an der Fahrenbergstraße gehen weiter.

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.02.2013 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsplanes 2013

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Haushaltsplan 2013) -

    Der Haushaltsansatz 2013 schließt im Verwaltungshaushalt mit 3.074.177.- € und im Vermögenshaushalt mit 1.350.995.- € ab. Im Vergleich zu den den Vorjahren ist in diesem Jahr die Investitionssumme deutlich höher, der Investitionsplan für das Jahr 2013 weist einen Betrag von 1.152.000.- € aus (2012: 464.000.- €).

    Durch die Erhöhung der Schlüsselzuweisung vom Land mit 735.000.- € (Vorjahr: 603.604.- €), der Verminderung der Kreisumlage im Vergleich zum Ansatz im Jahr 2012 um rund rund 25.000.- € auf jetzt 535.960.- €, den höher ausfallenden Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit 602.288.- € (Vorjahr: 571.195.- €) und den im Vergleich zum Vorjahr niedriger angesetzten Gewerbesteueraufkommen mit 250.000.- € (Vorjahr: 433.807.- €) wird allein aus den vorgenannten Haushaltsstellen der finanzielle Spielraum weniger knapp bemessen sein als im Vorjahr.

    Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen - der Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Kinderbildungszentrum mit Errichtung der Kindertagesstätte und der Kinderkrippe - ist erneut keine Kreditaufnahme vorgesehen.  Für den Betrieb der Kindertagesstätte (Betriebskostenförderung 192.000.- €, Vorjahr: 241.700.- €, Betriebskostendefizit 56.760.- €, Vorjahr: 28.956 €) werden gemeindliche Ausgaben in Höhe von 248.760.- € (Vorjahr: 258.920.- €) erwartet Die Gemeinde erhält 50 % der bedarfsgerechten Personalkosten durch den Staat (kalkuliert für den Bereich der Betriebskostenförderung 96.000.- €) erstattet.

    Nicht unerheblich sind die steigenden Erstattungen für den Schulverband (147.704.- €, im Vorjahr: 110.851.- €) und für Gastschulbeitrage mit 44.950.- € für 31 Schüler (Vorjahr: 49.200.- € für 37 Schüler).

    Für den Straßenunterhalt wurden 60.000.- € eingeplant (im Vorjahr: 95.000.- €), eine Summe von 60.000.- € ist für den Unterhalt der gemeindlichen Fahrzeuge (2012: 70.000.- €) vorgesehen. An die Steinwaldgruppe müssen für den Fremdwasserbezug 57.675.- (2011: 52.482.- €) bezahlt werden. Die Tilgungsrate für die Bauhofhalle (mit PV-Anlage) beträgt 18.006.- €, im Gegenzug werden 19.153.- € als Einnahme aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage erwartet.

    Das Aufkommen für die Grundsteuer A und B wird bei rund 141.000.- liegen (unverändert zum Vorjahr). An den Landkreis werden bei einem erwarteten Umlagesatz von 45 % (Vorjahr 44 %) 535.960.- (Vorjahr: 560.395.- €) abzuführen sein, somit rund 25.000.- € weniger als im Vorjahr. Die Zinsen für die laufenden Kredite belasten den Haushalt mit 64.210.-€ (Vorjahr: 71.405.- €, 2011: 77.973,97 €) um rund 7.000.- € weniger als im Vorjahr. Aus dem Verwaltungshaushalt können voraussichtlich 449.678.- € (Vorjahr: 434.196.- €) erwirtschaftet werden, die gesetzlich vorgegebene Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt (Summe der ordentlichen Tilgungen: 190.023.-€, Vorjahr: 186.510.- €) kann somit problemlos erreicht werden.

    Die Investitionen für das Kinderbildungszentrum (Rückbau der Grundschule und Errichtung von KiTa / Krippe) mit über 900.000.- €), für die Dorferneuerung Waldthurn (50.000.- €), für das neue Feuerwehrgerätehauses in Oberbernrieth (sind 57.000.- €) - und für weitere Maßnahmen erreichen rekordverdächtige 1.152.000.- €. Trotz dieser außergewöhnlichen Investitionen ist eine Kreditaufnahme nicht notwendig, kann die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt problemlos aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaft werden und es können im Haushaltsjahr 2013 sogar 190.000 .€ Schulden abgebaut werden.

    Diskussion:

    Der Haushaltsplan sieht auch in diesem Jahr keine Kreditaufnahme vor. Aus dem Verwaltungshaushalt können problemlos die anfallenden Tilgungsleistungen erwirtschaft werden, darüber hinaus bleibt genug Spielraum zur Schaffung einer freien Finanzspanne und zur Rücklagenbildung, und dies alles trotz des rekordverdächtigen Investitionsprogramms. Im Zusammenhang mit den Investitionen hat sich die vom Kämmerer favorisierte Finanzierung des Kinderbildungszentrums außerhalb des Haushalts aufgrund der überaus flexiblen Möglichkeit zu kurzfristigen finanziellen Transaktionen, das relevante Zinsbelastungen vermeiden hilft, als Glücksgriff erwiesen. Eine substantielle und grundsätzliche Kritik kann daher zum neuen Haushaltsentwurf nicht formuliert werden. Erfreulich ist auch die Entwicklung der Zinszahlungen mit einem Betrag von 64.210.- € , der im Vergleich zu den Vorjahren (2011: 77.973,97, 2010: 79.351,30.- €; 2009: 87.200,77 €) erneut gesunken ist und damit zusätzlich den finanziellen Gestaltungsspielraum erhöhen. Im Vergleich zum Jahr 2001 (121.373,89 €) sind die Zinsbelastungen somit um fast die Hälfte zurückgegangen.  Angeregt wurde spätestens für das nächste Jahr einen Betrag für die Sanierung des gemeindlichen Tiefbrunnens (z. B. Abdichtung des Sperrohrs) anzusetzen.

    Dem Kämmerer ist für die Vorlage des ausgewogenen Haushaltsplanes zu danken, ebenso der Verwaltung für die Umsetzung der haushaltsrechtlichen Vorgaben. 

    Fazit:

    Dem Haushalt wird vorbehaltlos zugestimmt.

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  1. Beschluss der Haushaltssatzung 2013

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Haushaltssatzung 2013) -

    In der Haushaltssatzung sind die Eckdaten des Haushaltsplans (Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, Höhe der Kreditaufnahme, Steuersätze für die Gemeindesteuern, Höhe des Kassenkredits) zusammenfassend aufgeführt (siehe Angaben unter TOP 3).

    Diskussion:

    Die wesentlichen Punkte der Haushaltssatzung sind bereits unter TOP 3 aufgeführt.

    Fazit:

    Der Haushaltssatzung 2013 wird zugestimmt.

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  1. Beschluss des Finanz- und Investitionsprogramms 2012 mit 2016

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Investitionsprogramm zum Finanzplan 2012 bis 2016) -

    Im Investitionsprogramm sind die wichtigsten Projekte (z. B. Kinderbildungszentrum, Dorferneuerung, Sanierung Lobkowitz-Schloss) für die Jahre 2012 bis 2016 (Angaben jeweils als Gesamtansatz mit Ausgaben auch aus den Vorjahren):aufgeführt:

    • Rückbau und Sanierung des Schulgebäudes (1.360.650.- €)

    • Kinderkrippe und neue Kindertagesstätte (869.000.- €)

    • Sanierung Lobkowitz-Schloss (500.000.- €)

    • Dorferneuerung Waldthurn - Hochbau (200.000.- €)

    • Dorferneuerung Waldthurn - Tiefbau (150.000.- €)

    • Feuerwehrgerätehaus Oberbernrieth (115.000.- €)

    • Anbindung Bocklradweg (35.000.- €)

    • Schallschutz Vereinshalle (3.000.- €)

    Diskussion:

    Das Finanz- und Investitionsprogramm ist zwar nicht verbindlich für die künftigen Haushaltspläne, trotzdem sollen sie eine gewisse Leitschnur für die finanziellen und investiven Aktivitäten der Gemeinde bilden. Die absehbaren Ausgaben für die wichtigsten Projekte (Kinderbildungszentrum, Sanierung des Lobkowitz-Schlosses, Dorferneuerung) sind angemessen dargestellt.

    Fazit:

    Dem Finanz- und Investitionsplan 2012 bis 2016 wird zugestimmt.

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  1. Antrag von Herrn Reinhold Bäumler, Am Schützenhaus 9, Waldthurn, auf Herstellung eines ordnungsgemäßen Asphaltbelags nach der Straßenverkehrsordnung auf der Straße "Am Schützenhaus"

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Antrag mit Bildervom 2.1.2013 (Eingang bei der Gemeinde am 21.2.2013) -

    Die Antragsteller (Regina und Reinhold Bäumler, Melanie und Stefan Reber) möchten eine ordnungsgemäße Herstellung des bisher nur geschotterten Weges "Am Schützenhaus". Die hohe Staubentwicklung, das Hochschleudern kleiner Schottersteine mit Verfrachtung in die Grünflächen der Anlieger und Gefährdung von Fensterscheiben, die Gefährdung von Fahrzeugen durch Schlaglöcher und letztendlich optische Gründe würden einen unzumutbaren Zustand bedeuten.

         
    Anlieger am Schützenhaus wollen ordnungsgemäßen Zustand ihrer Straße.

    Diskussion:

    Das Anliegen der Antragsteller ist angesichts des Zustandes der geschotterten Straße verständlich und nachvollziehbar. Die Straße "Am Schützenhaus" ist bislang noch nicht erstmals im Sinne des geltenden Satzungsrechts hergestellt worden. Eine Umsetzung des Antrags macht daher in Form eines Vollausbaus und unter Anwendung der Erschließungsbeitragssatzung Sinn. Wie üblich sollten zunächst die Grundstückseigentümer im Rahmen einer Anliegerversammlung über den Antrag und die damit zusammenhängenden Konsequenzen (z.B. Erschließungsbeiträge für die Anlieger) informiert werden. Die Entscheidung über den Ausbau kann dann nur der Marktgemeinderat treffen.


    Anlieger "Am Schützenhaus" wollen Ausbau der Straße.

    Fazit:

    Vor der Entscheidung über den Antrag sollte erst eine zeitnahe Anliegerversammlung abgehalten werden, danach hat das Gremium über den Antrag zu entscheiden.

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  1. Jahresbetriebsnachweis 2012 für den Körperschaftswald des Marktes   

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - siehe Jahresbetriebsnachweis des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden (Bereich Forsten) vom 26.2.2013 und Vorlage der Verwaltung -

    Für das Jahr 2012 sind Ausgaben in Höhe von 1.848,68 € (Holzernte, Nachbesserung, Betriebsleitung) und Einnahmen (Selbstwerber, Hackgut) in Höhe von 1.187.- € vom zuständigen Revierleiter mitgeteilt worden. Der rechnerische Verlust in Höhe von 661,68 € (ursprünglicher Ansatz: 74.- € Gewinn) wird jedoch durch die Gutschrift der Waldbesitzervereinigung Floss und Umgebung in Höhe von 4.631,97 € für die Holzvermarktung. Diese Gutschrift kann allerdings erst im Jahresbetriebsplan 2013 berücksichtigt werden, sie ist dem Markt Anfang Februar 2013 bereits gutgeschrieben worden.


    Betriebsergebnis 2012 für den Gemeindewald (hier bei Mangelsdorf) wurde korrigiert.

    Diskussion:

    Besondere Anmerkungen werden zur Bilanz der Betreuung des Körperschaftswaldes für das Jahr 2012 nicht gemacht.

    Fazit:

    Der Jahresbetriebsnachweis 2012 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Entgeltanpassung für die Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden (Bereich Forsten) vom 25.2.2013 und Vorlage der Verwaltung -

    Eine Änderung der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) vom 28. Januar 2013 sieht eine sukzessive Anhebung der Entgelte bis 2016 für die mit dem Forstamt vertraglich vereinbarten Betriebsleitung vor, ab 2016 sollen dann kostendeckende Sätze erreicht werden. Die nächste Erhöhung der Entgelte steht zum 1. Juli 2013 an (von bisher 376,04 € pro Jahr auf 421,26 € pro Jahr). Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die Betriebsleitung und Betriebsführung durch eigenes Personal oder Dritte erledigen zu lassen, hierbei könnte ein sogenannter "Gemeinwohlausgleich" (6,50 e bis 7,80 € pro Hektar Holzbodenfläche) beantragt werden. Anträge dazu müssten noch bis 31. März 2013 für das Jahr 2013 gestellt werden.

    Diskussion:

    Der geringe finanzielle Mehraufwand aufgrund der Anpassung der Entgelte in Höhe von rund 45.- € ist kein Grund, von der bisherigen Betriebsführung des Körperschaftswaldes durch das Forstamt abzuweichen. Aktuell wird kein Handlungsbedarf gesehen, die Dienstleistung anderweitig zu vergeben.

    Fazit:

    Die verordnungsrechtlich vorgegebene Entgeltanpassung wird akzeptiert. 

    weitere Informationen zum Thema:

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  1. Antrag der Pfarr- und Gemeindebücherei Waldthurn auf finanzielle Unterstützung

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben der Pfarr- und Gemeindebücherei vom 26.2.2013 -

    Die Pfarr- und Gemeindebücherei Waldthurn verfügt über einen Bestand von 3.063 (Vorjahr: 2.963) Büchern und Medien. Über 4.500 Ausleihungen im Jahr 2012 belegen den guten Zuspruch der Einrichtung. Im Kalenderjahr beliefen sich die Ausgaben auf 2.897.- € (Vorjahr: 2.802.- €), die Einnahmen auf 2.133.- € (Vorjahr: 1.830.- €). Das rechnerische Defizit lässt bei einem Restguthaben von 1.632.- € keinen besonderen Spielraum für Neuanschaffungen. Die jetzige Haushaltslage würde erneut einen Förderbetrag ermöglichen. Damit könnte das Engagement der Einrichtung um die öffentliche Kulturpflege (z. B. Osterbasteln mit den Kindern, Lesungen mit Autorinnen, Bücher-Flohmarkt beim Bürgerfest, Freilichtkino, Beteiligung am Kinderferienprogramm, Vorleseaktionen mit Kindern, Bereitstellung von Bücherkisten) unterstützt werden, nach Art 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) könnte man den Zuschussbetrag gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde als eine sogenannte "Sollaufgabe" rechtfertigen.

    Beschlussvorschlag der Verwaltung:

    "Ein Zuschuss in Höhe von 250 €, wie zuletzt im Jahre 2012, wird gewährt."


    Die Pfarr- und Gemeindebücherei wird gut genutzt.

    Diskussion:

    Aufgrund der aktuellen Haushaltslage bestehen gegen einen Gemeindezuschuss in Höhe von 250.- € keine Einwände. Die vom Büchereiteam geleistete Arbeit verdient großes Lob, sie dient der öffentlichen Kulturpflege.

    Fazit:

    Dem Antrag auf finanzielle Förderung der Pfarr- und Gemeindebücherei wird stattgegeben.

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  1. Antrag des Kreisjugendring Neustadt auf Bezuschussung des Projekts "fifty-fifty-Taxi"

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Kreisjugendringes vom 4.3.2013 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Im Landkreis Neustadt gibt es das Projekt "fifty-fifty-Taxi" seit nunmehr 9 Jahren, hierbei können Jugendliche zum halben Preis mit dem Taxi sicher von Veranstaltungen nach Hause gebracht werden. Das Projekt lebt von Spenden, die zu 100 % in die Fahrten investiert werden. In Anbetracht der guten Akzeptanz des Angebots durch in Waldthurn lebender Jugendlicher hat der Marktrat im März 2012 erneut 100.- € für das Projekt bereit gestellt. Im Jahr 2012 wurden Tickets im Wert von 610.- € (Vorjahr: 275.- €) an Jugendliche aus der Marktgemeinde Waldthurn verkauft.

    Beschlussvorschlag der Verwaltung:

    "Der Markt Waldthurn bezuschusst die Einrichtung mit einem einmaligen Förderbetrag in Höhe von 100 €."

    Diskussion:

    In der Vorbesprechung der Fraktionsführer setzte sich sich die Sprecher erneut für einen Zuschussbetrag ein. In der Vorbesprechung empfahl Marktrat Max Kick, den Zuschussbetrag aufgrund der gesteigerten Akzeptanz bei Jugendlichen aus Waldthurn und vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage den Betrag auf 200.- € aufzustocken. Gegen diesen Vorschlag gab es keine Einwände.  Die Höhe des Zuschusses sollte jedoch für die kommenden Jahre nicht automatisch festgeschrieben sein.

    Fazit:

    Das Projekt wird mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 200.- € unterstützt.

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  1. Angebot der E.ON Bayern für den Neubau von zwei Brennstellen (Straßenbeleuchtungsanlagen) im Bereich Wallfahrtskirche Fahrenberg - weiteres Vorgehen

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Angebot der E.ON Bayern vom 8.1.2013 -

    In der Januar-Sitzung des Gremiums wurde das Kostenangebot der E.ON in Höhe von 5.139,66 € gebilligt. Erwartet wurde hierbei eine entsprechend hohe Kostenbeteiligung der Kirchenverwaltung, auf dessen Grund die Brennstellen errichtet werden sollen. Auf Wunsch der Kirchenverwaltung sollen die Leuchten nicht am Kirchengebäude, sondern frei auf dem Kirchengrundstück aufgestellt werden. Beim letzten Ortstermin wurde im Gespräch des Bürgermeisters mit der Kirchenverwaltung folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

    • beide Lampen werden als Bestandteil der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage behandelt

    • die Bestellung der Lampen erfolgt durch den Markt erfolgt, die Fa. E.ON Bayern stellt die beiden Lampen der Gemeinde in Rechnung

    • die Kirchenverwaltung erstattet dem Markt die Aufwendungen für die Errichtung der beiden Brennstellen zu 100 %

    • der Markt übernimmt die Stromkosten und die laufenden Betriebsaufwendungen für die beiden Brennstellen

    Beschlussvorschlag der Verwaltung:

    "Die genannten Vorschläge für die Errichtung und den Betrieb der Brennstellen werden akzeptiert."


    An der Wallfahrtskirche auf dem Fahrenberg sollen zwei weitere Brennstellen errichtet werden.

    Diskussion:

    Unter den aufgeführten Rahmenbedingungen kann der Errichtung von zwei Brennstellen an der Wallfahrtskirche zugestimmt werden. Warum die Anbringung der Leuchten nicht am Kirchengebäude gewünscht wird, kann nicht ganz nachvollzogen werden, zumal der Vertreter der Denkmalbehörde hiermit auch einverstanden gewesen wäre. Letztendlich ist allerdings die Entscheidung der Kirchenverwaltung zu akzeptieren.

    Fazit:

    Der Errichtung von zwei Brennstellen an der Wallfahrtskirche wird unter den genannten Bedingungen zugestimmt.

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  1. Neubau Feuerwehrgerätehaus Oberbernrieth - Vergabe Innenputz

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben (Mail) des Architekten Rudolf Meißner vom 18. März 2013 -

    Das günstigste Angebot unterbreitete die Fa. Bauer (Pleystein) mit 4.726,68 €, insgesamt wurden drei Angebote abgegeben.

    Vergabevorschlag des Architekten:

    Die Leistungen der Innenputzarbeiten werden an den kostengünstigsten Bieter (Fa. Bauer, Pleystein) in Höhe von 4.726,68 € incl. MwSt. vergeben.


    Nach der Winterpause können die Arbeiten am neuen Gerätehaus in Oberbernrieth fortgesetzt werden.

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Dem Vergabevorschlag wird zugestimmt.

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  1. Kenntnisnahme der Beispielrechnung der Kirchenverwaltung zur Kostenverteilung Kirchenstiftung / Markt zum Nutzungsvertrag Pfarrheim - weiteres Vorgehen

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Bespielrechnung des Schriftführers der Kirchenverwaltung ("Kostenverteilung für die Kirchenverwaltung Waldthurn zum Nutzungsvertrag Pfarrheim / Marktgemeinde") vom 18. März 2013 -

    Ausgegangen wird von einer Bemessungsgrundlage für die Förderung durch die Diözese in Höhe von 500.000.- € (50 % der veranschlagten Sanierungskosten), mit den gemeindlichen Aufwand in Höhe von ebenfalls 500.000.- € (50 %) kämen 1.000.000.- € Gesamtaufwand zusammen.

    • Förderzuschuss der bischöflichen Finanzkammer: 25 % (225.000.- €)

    • Amt für Denkmalpflege: 5 % (50.000.- €)

    • Bayerische Landesstiftung: 10 % (100.000.- €)

    • Bezirk: 5 % (50.000.- €)

    • Zuschuss ALE (Aussage H. Perzl): 15 % (150.000.- €)

    • Ausgleichsfonds: 5 % (50.000.- €)

    Die Summe der Fördergelder könnte demnach 625.000.- € betragen, somit würden 375.000.- € jeweils zu 50 % (187.500.- €) als Eigenteil durch die Kirchenstiftung und die Marktgemeinde aufzubringen. Die genannten Kosten sind nur Schätzungen, über die Fördersituation in den nächsten Jahren können keine konkreten Angaben gemacht werden. Die Beispielrechnung soll nur die Finanzierung durch die Kirchenstiftung und durch die Marktgemeinde beispielhaft veranschaulichen.


    Kirche und Gemeinde wollen das Lobkowitz-Schloss gemeinsam sanieren und gemeinsam nutzen.

    Diskussion:

    Die dargestellte Beispielrechnung ist in sich schlüssig nachvollziehbar, die Überlegungen der Kirchenverwaltung decken sich mit den Vorstellungen der Marktgemeinde. Einem erfolgreichen Vertragsabschluss zur gemeinsamen Nutzung des Lobkowitz-Schlosses zwischen der Kirchenstiftung und der Marktgemeinde sollte daher nichts mehr im Wege stehen.

    Fazit:

    Die Beispielrechnung der Kirchenverwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Möglichkeit der Teilnahme am erweiterten Probebetrieb "Digitalfunk"

    (BE: Georg Wittmann)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Landratsamtes vom 6. März 2013 (mit Formular "Erklärung über die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunks ab voraussichtlich Oktober 2014) -

    Ab Oktober 2014 soll der Probebetrieb des Digitalfunks in unserer Region aufgenommen werden. Mit Beginn des erweiterten Probebetriebs (ePB) haben die erstteilnehmenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung an Testgestellungen. Aus fachlicher Sicht ist eine möglichst umfassende Teilnahme wünschenswert, weshalb das Landratsamt um das Mitmachen der gemeindlichen Feuerwehren wirbt.


    Die FFW Waldthurn soll am Probebetrieb "Digitalfunk" teilnehmen.

    Diskussion:

    Der Teilnahme der gemeindlichen Feuerwehren am Probebetrieb "Digitalfunk" wird grundsätzlich zugestimmt. Aufgrund des nicht unerheblichen finanziellen Aufwandes (Beschaffung der neuen Funkgeräte) für die Gemeinden sollte zunächst erst die FFW Waldthurn am Probebetrieb teilnehmen. Die übrigen Feuerwehren könnten dann spätestens im Jahr 2014 nachziehen.

    Fazit:

    Der Teilnahme am erweiterten Probebetrieb "Digitalfunk" durch die Feuerwehren in Waldthurn wird zugestimmt, den Anfang sollte als Stützpunktfeuerwehr die Wehr in Waldthurn machen.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    • Nutzungsänderung am bestehenden Wohnhaus - Ausbau des Dachgeschosses (Reinhold Kominowski, Oberbernrieth)

    • Vorabzug zum Baugenehmigungsantrag für die Errichtung eines Gesundheits- und Pflegezentrums (Bauherrengemeinschaft Georg Schmid und Stefan Hammerl, Eslarn)


    Am Marktplatz soll ein Gesundheits- und Pflegezentrum entstehen.

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Nach Mitteilung des Landratsamtes sollen im Gebäude an der ehemaligen Tankstelle an der Ortseinfahrt von Waldthurn, das ein auswärtiger Investor käuflich erworben hat (Objekt wurde der Regierung der Oberpfalz und dem Landratsamt Neustadt angeboten), Asylbewerber einziehen. Bei Bedarf wird das Landratsamt auf das Angebot zurückkommen. Derzeit wird durch Fachstellen geprüft, ob das Anwesen als Unterkunft für Asylbewerber geeignet ist. Die Marktgemeinde hat gegen die Zuweisung von Asylbewerbern keine rechtlichen Möglichkeiten. Der Bürgermeister möchte daher mit seinen Markträten darauf hinweisen, dass die Gemeinde die Unterbringung nicht veranlasst und auch keinen Einfluss auf die entsprechende Nutzung des Gebäudes hat.


    Das Gebäude an der ehemaligen Tankstelle will der neue Eigentümer als Unterkunft für Asylbewerber nutzen.

    • Die defekten Rohre am Pumpenhaus der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage wurden durch die Fa. Lukas (Albersrieth) ausgetauscht.

    • Nach Auskunft des Gesundheitsamtes erreicht der Radongehalt des Trinkwassers keine unzulässigen Werte.

    • Die Verwaltungsgemeinschaft Pleystein erlässt für den Bereich Dimpfl (Gemeinde Georgenberg) eine Außenbereichssatzung. Eine Stellungnahme der Marktgemeinde wird nicht für erforderlich gehalten, da gemeindliche Belange nicht berührt werden.

    • Seit 16.3.2013 ist die Entsorgung von Grünabfällen wieder möglich.

    • Auf die neuen Öffnungszeiten für den Containerstandplatz am Bauhof ab 1. April 2013 (Sommerhalbjahr) wird hingewiesen (→zu den Öffnungszeiten).


    Ab April gelten für den Containerstandplatz am Bauhof wieder die Sommeröffnungszeiten.

    • Am 16.3.2013 fand eine Versammlung der Anlieger der Straße Frankenrieth-Buch statt (wegen vorgesehener Oberbauverstärkung im Rahmen des Programms "Erschließung von Einöden und Weilern". Die Anlieger müssen auf eigene Kosten ihre Einfahrten an die Straße angleichen. Die Maßnahme nur umgesetzt, wenn die Anlieger mit dem Markt freiwillige Kostenvereinbarungen abschließen.

    • Der finanzielle Aufwand zur Anbindung des Hauptortes Waldthurn an den Bocklradweg wird unter Berücksichtigung der gemeindlichen Eigenleistungen noch 30.739.- € ausmachen. Die Auftragserteilung für die Arbeiten ist bereits an die Firma Hartinger (Kleinschwand) durch das Landratsamt vergeben worden.

    • Das Energie-Technik-Zentrum Weiden (ETZ) wirbt um Mitarbeit (in Kürze im Netz unter www.etz-weiden.de erreichbar, nähere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Weiden zu erhalten.

    • In einem Schreiben der "TREE Windenergie" (Weiden) vom 15.03.2013 wurde das Interesse Etablierung eines Teilflächennutzungsplans "Windpark" im ehemals geplanten gemeindeübergreifenden Vorranggebiet für die Windenergienutzung im Landschaftsschutzgebiet Bereich Frankersbühl-Eisschellen angemeldet. Die Marktgemeinde hat die Planung zur Windenergienutzung dem regionalen Planungsverband übertragen, eine eigene Bauleitplanung wurde vom Markt nicht umgesetzt. Nach dem derzeitigen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans ist in Waldthurn keine Vorrangfläche für Windenergienutzung ausgewiesen. Ein Handlungsbedarf resultiert derzeit nicht, die Entscheidungen des Regionalen Planungsverbandes sollten abgewartet werden.

      Termine:

      • 12.4.2013: Kegelabend in der Partnergemeinde Hostau / Tschechien (Abfahrt am Rathaus um 17:00 Uhr)

      • 19.4.2013: Grundsteinlegung und Richtfest am Kinderbildungszentrum an der Schule (14:00 Uhr)


      Die Hochbauarbeiten für den neuen Kindergarten mit Kinderkrippe haben begonnen.

      • 27.5.2013: Segnung und Eröffnung der Anbindung Waldthurns und des Radltreffs am Kühbahchof an den Paneuropaweg


      Die Infrastruktur entlang des Paneuroparadwegs verbessert sich zusehends (im Bild "Surrers Radlhütte am Kühbachhof).

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