Sitzung der CSU-Fraktion am 26. November 2012
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 29. November 2012
(FSV-Sportheim, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.10.2012

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.10.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Rücktrittsgesuch von Marktrat Dr. Johannes Weig

  4. Beschluss über das Nachrücken des Listennachfolgers in das Gremium

  5. Billigung des Nachtragshaushaltsplanes 2012

  6. Billigung der Nachtragshaushaltssatzung 2012

  7. Anhörungsverfahren zur 22. Änderung des Regionalplans Oberpfalz-Nord - Fortschreibung des sachlichen Teilabschnittes B X 5 "Windenergie" - Entwurf vom 17.09.2012 - Beschluss und Stellungnahme des Marktes -

  8. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008-2011 - Stellungnahme des Marktes 

  9. Endabrechnung kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG für den Bewilligungszeitraum 2011/2012

  10. Haushaltsplanabschluss der Kindertagesstätte St. Josef 2011/2012 - Haushaltsplan der Einrichtung 2012/2013 mit Stellenplan - voraussichtliches Betriebskostendefizit - Vorstellung durch die Kirchenverwaltung

  11. Beschlussfassung über den Haushaltsplan-Abschluss 2011/2012 und den Haushaltsplan 2012/2013 mit Stellenplan der Kindertagesstätte St. Josef

  12. Kindertagesstätte St. Josef - Bitte um Stellungnahme der Marktgemeinde

  13. Umbau und Generalsanierung der Schule - Auftragsvergabe für zusätzliche Metallbauarbeiten

  14. Erneuerung der Sporthallentore entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Schulen" in der Schulturnhalle

  15. Nachtragsangebot der E.ON Bayern für die Fachplanung Heizung/Lüftung/Sanitär im Zusammenhang mit dem Umbau und der Generalsanierung der Grundschule

  16. Anträge und Anregungen in der Bürgerversammlung am 05.11.2012

  17. Errichtung einer neuen Schalteinheit im Zusammenhang mit der Erstellung des Stromanschlusses für das neue Feuerwehrgerätehaus in Oberbernrieth

  18. Antrag der Katholischen Kirchenstiftung auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der Wallfahrtskirche Fahrenberg - Bauabschnitt 1 - Teil 2 und 3

  19. Anordnung eines Halteverbotes am ende des Gemeindewegs in Oberbernrieth Richtung Skilift, Flurnummer 33, Gemarkung Bernrieth

  20. Antrag der Bayer. Staatsforsten auf Freigabe der Flurbereinigungsstraße Flurnummer 964, Gemarkung Waldthurn (Bereich Lindenbühl) mit derzeitiger Begrenzung auf 7 Tonnen für den landwirtschaftlichen Verkehr ohne Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts (Anbringung des Zusatzschildes "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei")

  21. Strombeschaffung ab 2014 - Kooperationsangebot des Bayer. Gemeindetages für Bündelausschreibungen - Abschluss eines Dienstleistungsvertrages

  22. Bauanträge

  23. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.10.2012

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 25.10.2012 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.10.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.10.2012 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Rücktrittsgesuch von Marktrat Dr. Johannes Weig

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Marktrats Dr. Johannes Weig vom 19.11.2012 und Vorlage der Verwaltung -

    Aus gesundheitlichen Gründen sieht sich Marktrat (und Sprecher der CSU-Fraktion) )Dr. Johannes Weig nicht mehr in der Lage, sein Amt als Marktrat künftig noch ordnungsgemäß wahrzunehmen. Er bittet deshalb nach Artikel 19 Absatz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) um Zustimmung, sein Ehrenamt niederlegen zu dürfen. In seinem Schreiben bedankt er sich für die überaus kollegiale Zusammenarbeit in den letzten 16 Jahren zum Wohle der Marktgemeinde Waldthurn.

    Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung kann das Ehrenamt eines Gemeinderats nur aus wichtigen Grund (z. B. Alter, Berufs- oder Familienverhältnisse, Gesundheitszustand) niedergelegt werden. Im vorliegenden Fall wurden solche wichtige Gründe glaubhaft gemacht, dem Rücktrittsgesuch kann somit entsprochen werden. Das Gremium hat noch festzulegen, zu welchem Zeitpunkt die Entlassung aus dem Ehrenamt wirksam wird.


    Dr. Johannes Weig möchte Mandat zurückgeben.

    Diskussion:

    Für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit als Marktrat ist Dr. Johannes Weig zu danken. Die Gründe für sein Rücktrittsgesuch werden respektiert. Die Entlassung aus dem Ehrenamt kann nach einer entsprechenden Entscheidung des Gremiums seinem Wunsch entsprechend sofort wirksam werden.

    Fazit:

    Dem Rücktrittsgesuch wird stattgegeben.

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  1. Beschluss über das Nachrücken des Listennachfolgers in das Gremium

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Das Gremium hat sich nach Wirksamwerden der Entlassung von Dr. Johannes Weig aus dem Ehrenamt über das Nachrücken eines Listennachfolgers zu entscheiden. Gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl 2008 rückt Herr Georg Wittmann aus Frankenrieth nach. Er muss um eine Annahmeerklärung zum kommunalen Ehrenamt gebeten werden. In der Jahresabschlusssitzung am 20.12.2012 erfolgt die offizielle Verabschiedung des ausscheidenden Marktrates und die Vereidigung seines Nachfolgers. Festzulegen ist nach Vorschlag der CSU-Fraktion noch ein neuer Fraktionssprecher sowie ein neues Mitglied für den Rechnungsprüfungsausschuss.


    Georg Wittmann rückt in den Marktrat nach.

    Diskussion:

    Die CSU-Fraktion wird zur nächsten Sitzung des Marktrates Vorschläge zur Besetzung der angesprochenen Funktionen machen. Das Nachrücken von Georg Wittmann in den Gemeinderat wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

    Fazit:

    Dem Nachrücken von Georg Wittmann in den Marktgemeinderat als Listennachfolger wird zugestimmt.

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  1. Billigung des Nachtragshaushaltsplanes 2012

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage des Kämmerers (Nachtragshaushaltsplan 2012) -

    Aufgrund einiger wichtiger Änderungen im laufenden Haushalts ist die Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich. Gravierende Änderungen betreffen die Ausgaben- und Einnahmenseiten sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes.

    Wichtige Änderungen im Verwaltungshaushalt:

    Durch Zahlungsüberhänge noch aus dem Jahr 2011 erhöht sich die Betriebskostenförderung für die Kindertagesstätte durch den Freistaat um rund 20.000.- € auf jetzt 125.780.- €. Erfreulich entwickeln sich die Erlöse aus dem betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofs, für 2012 werden 25.340.- € erwartet (Ergebnis 2011: 15.026,50 €). Den dicksten Brocken der Änderung auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushaltes betrifft die Gewerbesteuer, für 2012 werden 433.055.- € erwartet (Ergebnis 2011: 256.361,51 €). Für die Förderung des Kindergartenbetriebs sind nun Ausgaben in Höhe von 241.700.- € angesetzt (Ergebnis 2011: 160.719,61 €), die Kostenmehrung ist vor allem durch die gesteigerten Buchungsstunden und die damit verbundenen Personalkosten zu erklären, im Gegenzug reduziert sich jedoch das Betriebskostendefizit in der KiTa auf 17.220.- € (Ergebnis 2011: 32.760,04 €). Die Ausgaben für den Straßenunterhalt steigen auf 95.000.- € (Ansatz: 80.000.- €), Kostenmehrungen betreffen auch den Unterhalt der Abwasseranlage Waldthurn (+10.000.- €) und den Fahrzeugunterhalt Bauhof (+10.000.- €). Das erfreulichste Ergebnis der Haushaltsbereinigung ist eindeutig die deutliche Steigerung der Zuführung zum Vermögenshaushalt: aus dem Verwaltungshaushalt können hierbei 434.196.- € erwirtschaftet werden (Ansatz: 270.370.-€), wodurch sich die freie Finanzspanne merklich erhöht.

    Wichtige Änderungen im Vermögenshaushalt:

    Die Investitionszuweisung vom Land für die Sanierung des Schulgebäudes mit 150.000.- € ist bereits 2012 eingetroffen (Ansatz: 0.- €), die höheren Ausgaben für die Generalsanierung (420.000.- € statt für 2012 veranschlagte 294.530.- €) können daher kompensiert werden. Nach Auskunft des Kämmerers kann somit der Rückbau und die Sanierung des Schulgebäudes aus dem laufenden Haushalt ohne eine zusätzliche Kreditaufnahme finanziert werden. Durch Neuanschlüsse erhöhen sich die Einnahmen im Bereich der Abwasseranlagen Waldthurn und Albersrieth um knapp 10.000.- €. Als Investitionspauschale werden 87.506.- € zugewiesen (Ansatz: 33.800.- €). Die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt (434.196.- €) wurde bereits erwähnt. Für den Bau des neuen Feuerwehrhauses in Oberbernrieth sind auf der Ausgabenseite 71.100.- € veranschlagt, hiervon sind aber noch die erwarteten Einnahmen (Pauschalzuschuss der Regierung, Eigenleistungen der FFW Bernrieth) abzuziehen. Für den Neubau der Kindertagesstätte fallen bereits 35.000.- € durch die bereits erfolgte Errichtung der Bodenplatte an (Ansatz: 10.000.- €). Weitere zusätzliche Investitionen (z. B. Anbindung des Hauptortes Waldthurn an den Bocklradweg über Lennesrieth, Straßenbeleuchtung, Ortskanal Ottenrieth, Erwerb eines Grundstücks für ein Baugebiet) konnten noch bestritten werden ohne weitere Kreditmittel.

    Diskussion:

    Die Eckdaten des Nachtraghaushaltsplanes beeindrucken. Die energetische Sanierung der Turnhalle und den Rückbau der Grundschule mit Generalsanierung sowie weitere Investitionen ohne Kredite aus dem laufenden Haushalt bestreiten und sogar eine deutlich höhere Finanzspanne erwirtschaften zu können, ist allemal eine positive Meldung wert. Dem phantasievollen Kämmerer und dem rastlosen Bürgermeister gilt vor allem die Anerkennung und der Dank für dieses Ergebnis. Den bevorstehenden Neubau der Kindertagesstätte und der Kinderkrippe am Schulgebäude mit Ausbau zu einem Kinderbildungszentrum wird die Marktgemeinde finanziell angemessen verkraften können. Auch vor den weiteren geplanten Investitionen (z. B. Dorferneuerung für Waldthurn, Schaffung eines Pfarr- und Gemeindezentrums am jetzigen Pfarrheim) muss einem nicht bange sein.

    Fazit:

    Der Nachtragshaushaltsplan 2012 wird gebilligt.

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  1. Billigung der Nachtragshaushaltssatzung 2012

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Nachtragshaushaltssatzung 2012) -

    Im Verwaltungshaushalt sind nun Einnahmen und Ausgaben von je 3.199.463.- € (bisheriger Ansatz: 2.920.926.- €) und im Vermögenshaushalt von je 1.196.937.- € (bisheriger Ansatz: 742.071.- €) vorgesehen. Kreditaufnahmen sind nicht notwendig.

    Diskussion:

    In der Haushaltssatzung wird nochmals die positive Entwicklung der Haushaltsdaten deutlich. Insbesondere die deutliche Erhöhung des Vermögenshaushalt spiegeln die Investitionsbemühungen der Marktgemeinde wieder, wobei erfreulicherweise keine Kreditaufnahmen erforderlich sind.

    Fazit:

    Die Nachtragshaushaltssatzung wird gebilligt.

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  1. Anhörungsverfahren zur 22. Änderung des Regionalplans Oberpfalz-Nord - Fortschreibung des sachlichen Teilabschnittes B X 5 "Windenergie" - Entwurf vom 17.09.2012 - Beschluss und Stellungnahme des Marktes -

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Entwurf der Stellungnahme des Marktes sowie Schreiben des Bundesverbandes WindEnergie vom 5.11.2012 an die Bürgermeister der Region Oberpfalz Nord -

    Der Entwurf der Stellungnahme ist schon in der Oktober-Sitzung erörtert worden. Einige Formulierungen im Text sollten allerdings nochmals überarbeitet werden. Unverändert bleibt die positive Bewertung der Herausnahme der ursprünglichen Vorrangflächen Nr. 35 und 36 (in der Nähe von Ottenrieth/Woppenrieth) durch Erhöhung des Mindestabstandes von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von 500 auf 800 Meter. Der Antrag der Marktgemeinde auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes im Bereich der Gemeindegrenze zu Georgenberg wurde im aktuellen Planungsentwurf nicht berücksichtigt. Durch die Festlegung von Vorrangflächen im Bereich "Schwrazenbach" (zwischen Obertresenfeld und Fahrenberg werde nach Meinung der Markgemeinde der landschaftsprägende Charakter des Fahrenbergs mit seiner denkmalgeschützen Wallfahrtskirche gestört. Angesprochen werden hier auch noch artenschutzrechtliche Bedenken (Graureiherkolonien, Schwarzstorchvorkommen), die auch gegen das Vorranggebiet bei Erpetshof sprechen.

             
    Landschaftsschutzgebiete (linkes Bild: Bereich Skihütte; Bildmitte: Blick nach Flossenbürg) bleiben in Waldthurn tabu, ein Vorranggebiet könnte am Landschaftsrücken neben dem Fahrenberg (Bild rechts) oberhalb von Obertresenfeld ausgewiesen werden.

    Diskussion:

    Die Ablehnung des Antrags der Marktgemeinde auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes hat die Gemeinde zur Kenntnis zu nehmen. Die angeführten Bedenken hinsichtlich der Vorranggebiete im Stadtbereich Vohenstrauß (Bereich "Schwarzenbach", Erpetshof) sollten in der Stellungnahme mit aufgenommen werden, wobei vor allem dem Schutz des Fahrenbergs als prägendes Landschafts- und Kulturelement bei der Formulierung der Stellungnahme noch mehr Gewicht beigemessen werden sollte. Die Marktgemeinde Waldthurn hat im Gegensatz zu umliegenden Gemeinden keine eigenständigen finanziell aufwändigen Gebietsausweisungen für die Windenergienutzung auf den Weg gebracht, sie hat im Gegensatz dazu voll auf die Regionalplanung gesetzt. Diese Entscheidung war offensichtlich richtig. Die Marktgemeinde Waldthurn ist gegen eine Zerspargelung von Landschaften durch eine nicht koordinierte Planung und Errichtung von Windkraftanlagen, eine durch den Landesentwicklungsplan vorgegebener übergeordneter Planungsauftrag durch den regionalen Planungsverband würde ansonsten ad absurdum geführt.

    Fazit:

    Unter Berücksichtigung der aufgeführten Anregungen wird dem vorgelegten Entwurf der Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband zugestimmt.

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  1. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008-2011 - Stellungnahme des Marktes   

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Auszug aus dem Prüfbericht) -

    Die Anmerkungen in dm Prüfbericht betreffen Bereiche aus dem Schulwesen (Anmahnung einer aktuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung, Berücksichtigung von Betriebskosten beim Schulverband), dem Bauhof (Führung von Anlagennachweise und Bestandsverzeichnissen), der Wasserversorgung (künftige Ermittlung der Gebühr als Nettogebühr) und der Finanzwirtschaft (Aufnahme der Sonderrücklagen in der Anlage 5 zu den Haushaltsplänen und in den Anlagen der Jahresrechnungen).

    Diskussion:

    Im Vergleich zu früheren Prüfberichten sind die Anmerkungen der Prüfer in Form von Textziffern deutlich zurückgegangen. Dies belegt in gewisser Weise auch die solide und zuverlässige Kassenführung durch den Kämmerer sowie die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze durch die Verwaltung. Zu den Anmerkungen der Prüfer hat der Kämmerer nachvollziehbar Stellung genommen, die Anregungen der Prüfer künftig werden berücksichtigt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung im Bereich "Schule" wird erst nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in Angriff genommen.

    Fazit:

    Den Stellungnahmen des Kämmerers zu den einzelnen Textziffern wird voll inhaltlich zugestimmt.

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  1. Endabrechnung kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG für den Bewilligungszeitraum 2011/2012

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Die Marktgemeinde hat nach Vorlage der Endabrechnungen von Kindertagesstätten, die Kinder aus Waldthurn im Kindergartenjahr 2011/2012 besucht haben (Kindertagesstätte St. Josef Waldthurn, dazu 1 Kind im Kindergarten St. Elisabeth Weiden und 1 Kind im AWO Kindergarten Bechstrieth), einen Gesamtzuschuss in Höhe von 206.708,49 € (Kindertagesstätte St. Josef Waldthurn), von 3.122,60 € (Kindergarten St. Elisabeth) und von 2.031,57 € (AWO Kindergarten Bechtsrieth an die Einrichtungen erstatten. Abschlagszahlungen wurden bereits im Jahr 2011 auf der Basis von zu erwartenden Zuschüssen geleistet (>90 % des Zuschusses), so dass nun nach Vorlage der Endabrechungen die restlichen Zuschüsse zu leisten sind. Die in der Endabrechung aufgeführten Mehrausgaben (Waldthurn: statt 194.946.- € nun 206,708,49 €; Weiden statt 2.659.- € nun 3.122,60 €; Bechstrieth: statt 0.- € nun 2.031,57 €) sind durch die zwischenzeitlich erfolgte Erhöhung des Basiswertes* (Waldthurn, Weiden) und durch die Erhöhung der Buchungszeiten (Waldthurn) zu erklären. Für den Kindergarten Bechtsrieth war nicht bekannt, dass das Kind im fraglichen Zeitraum (März bis August 2012) noch in Waldthurn gemeldet war, weshalb eine sonst übliche Abschlagszahlung nicht erfolgen konnte. Von den genannten Gesamtzuschüssen trägt 50 % der Freistaat Bayern und 50 % die Kommune.

    *Basiswert: Der einheitlich festgelegte und dynamisierte Basiswert wird für eine Buchung von über 3 bis 4 Stunden geleistet. Der Basiswert für das Abrechnungsjahr 2011 / 2012 beträgt 902,92 Euro (für 2011/2012 wurden ursprünglich 886,32 € angesetzt). Der Basiswert für die Abschläge 2012/2013 beträgt 920,67 Euro. Der Basiswert wird jährlich durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen anhand der Entwicklung der Personalkosten angepasst und bekannt gegeben. Durch Multiplikation mit dem Buchungszeit bzw. Gewichtungsfaktor verändert sich der Förderbetrag.


    Die Endabrechnung der KiTa für den Zeitraum 2011/2012 fällt moderat aus.

    Diskussion:

    Die Kommunen sind gesetzlich zur Zahlung der Zuschüsse an die Kinderbetreuungseinrichtungen verpflichtet. Die Kostenmehrungen sind durch die Anhebung des Basiswertes und die Erhöhung der Buchungszeiten nachvollziehbar. 

    Fazit:

    Die Endabrechnung der genannten Kindertagesstätten wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die dhhdhhhhhzurück zur Tagesordnung

  1. Haushaltsplanabschluss der Kindertagesstätte St. Josef 2011 / 2012 - Haushaltsplan der Einrichtung 2012 / 2013 mit Stellenplan - voraussichtliches Betriebskostendefizit - Vorstellung durch die Kirchenverwaltung

    (BE: Maria Greim)

    Grundlag

    - siehe Abschluss 2011 / 2012 und Haushaltsplan der Katholischen Kirchenstiftung für die Kindertagesstätte St. Josef -

    Die Jahresrechnung der Kindertagesstätte weist für das Kindergartenjahr 2011 / 2012 ein Gesamtdefizit in Höhe von 21.525,71 € aus, davon hat die Marktgemeinde 80 % (17.220,57 €) an die Einrichtung zu erstatten. Im genannten Zeitraum betrugen die Einnahmen 260.297,02 € (Ansatz: 260.545.- €) und die Ausgaben 296.740.- € (Ansatz: 292.737,73 €), nach Abzug der Betriebskosten (Heizung, Telefon) für das Schwesternhaus (1.915.- €) verbleibt somit das angeführte Defizit in Höhe von 21.525,71 €. Die Personalkosten betrugen 255.304,62 € (Ansatz: 250.000.- €), auf der Einnahmenseite wurden 219.598,28 € an staatlichen und kommunalen Zuschüsse zu den Personalkosten verbucht.

    Für das Kindergartenjahr 2012 / 2013 sind an Einnahmen 214.500.- € und an Ausgaben 293.450.- € angesetzt, somit wird mit einem Betriebskostendefizit in Höhe von 78.950.- € kalkuliert. An Personalkostenzuschüssen werden dabei nur noch 171.500.- € erwartet, im Plan sind annähernd unverändert 255.000.- € angesetzt. Im neuen Kindergartenjahr werden mit 43.000.- € (Vorjahr: 28.551,50 €) weniger Elternbeiträge erwartet.

    Laut Stellenplan für das KiTa-Jahr 2012 / 2013 betragen die gesamten Arbeitsstunden des pädagogischen Personals 198,5 Stunden pro Woche  (Vorjahr: 232,17 Stunden pro Woche). Damit werden Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Kleinkindgruppe) bzw. von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr (Kindergarten) abgedeckt.

    Diskussion:

    Mit dem Abschluss des Haushaltsjahres 2011 / 2012 kann man hoch zufrieden sein, das prognostizierte Betriebskostendefizit von rund 36.000.- € konnte auf 21.525,71 € begrenzt werden. Der Ansatz im neuen Haushaltsjahr überrascht unangenehm: das Defizit steigt von jetzt rund 21.000.- € auf noch nie dagewesene knapp 79.000.- €. Hauptursache hierfür dürften die veranschlagten Personalkosten in Höhe von nahezu unverändert 255.000.-, obwohl die an Hand der derzeit bekannten Buchungszeiten prognostizierten staatlichen und kommunalen Zuschüsse (Einnahmen) von knapp 220.000.- € auf voraussichtlich rund 171.000.- € zurückgehen (Differenz zwischen Personalkosten minus Zuschüsse beträgt demnach rund 83.000.- €; im Vorjahr betrug die Differenz nur 36.000.- €. Somit klafft die Schere zwischen den tatsächlichen Personalkosten und den (aus den Buchungszeiten berechneten) Zuschüssen zu den Personalkosten deutlich weiter auseinander, obwohl nach dem vorgelegten Stellenplan sich die summierte Wochenarbeitszeit des pädagogischen Personals von 232 Stunden auf künftig 198,5 Stunden verringert. Somit ist zu hinterfragen, wie diese Schere wieder ein Stück geschlossen werden kann. Vorschläge aus der Diskussionsrunde betrafen das Angebot an Buchungszeiten (z.B. Festhalten an der Nachmittagsgruppe, obwohl dem Vernehmen nach nur sehr wenige Kinder diese Betreuungszeit in Anspruch nehmen, Änderung der Öffnungszeiten) und die Anpassung der personellen Besetzung (z. B. Abschluss von Arbeitsverträgen mit flexiblen Arbeitszeiten, was an anderen Kindertagesstätten schon erfolgreich praktiziert wird). Angeregt wurde auch die Anpassung der Elternbeiträge, hier wäre nach Aussage der Kindergartenleitung in einer vor kurzem stattgefundenen Gesprächsrunde (22. Oktober 2012) mit den Fraktionssprechern in der Tat noch Spielraum gegeben. Das Betriebskostendefizit kann merklich jedoch nur durch die buchungsorientierte Anpassung der Arbeitszeiten des Personals und durch eine politisch noch vertretbare Änderung des Leistungsangebotes gesenkt werden. Vor Zustimmung zum Haushaltsplan 2012 / 2013 sollte neben den Vertreter der Kirchenstiftung (Herr Norbert Kellner) auch noch die Leiterin der Kindertagesstätte Frau Sonja Kick gehört werden. Zu erklären ist hierbei, wieso sich bei dargestellter Verringerung der Wochenarbeitszeit des pädagogischen Personals der Ansatz für die Personalkosten im Haushaltsplan im Vergleich zum Vorjahr nicht vermindert.

    Fazit:

    Der Haushaltsplanabschluss 2011 / 2012 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Vor Zustimmung zum Haushaltsplan 2012 /2013 sollten noch die maßgeblichen Vertreter der Kindertagesstätte (Vertreter der Kirchenstiftung, Leiterin der KiTa) gehört werden.

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  1. Beschlussfassung über den Haushaltsplan-Abschluss 2011/2012 und den Haushaltsplan 2012/2013 mit Stellenplan der Kindertagesstätte St. Josef

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Vorlagen unter TOP 11 -

    Diskussion:

    - siehe Anmerkungen unter TOP 11 -

    Fazit:

    - siehe Anmerkungen unter TOP 11 -

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  1. Kindertagesstätte St. Josef - Bitte um Stellungnahme der Marktgemeinde

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Kindertagestätte St. Josef vom 23.10.2012 -

    In einer Besprechung im Rathaus mit Bürgermeister Josef Beimler, Vertretern der Kirchenverwaltung und den Fraktionssprechern am 22. Oktober 2012 wurde die Kindergartenleitung aufgefordert, den Gemeinderat schriftlich um eine Stellungnahme zu offenen Punkten zu bitten.

    • Schulkinderbetreuung: Sollen die Schulkinder ab dem Kindergartenjahr 2013 / 2014 (nach Umzug der KiTa in die neuen Räume an der Grundschule) wie bisher von Personal der KiTa oder durch die Schule oder Gemeinde selbst betreut werden?

    • Öffnungszeiten: Soll eine Mindestanwesenheit als Voraussetzung für eine Betreuung von Kindern am Nachmittag für die KiTa (Kindergarten, Krippe) vorgegeben werden?

    • Beitragserhebung: Soll für den Krippenbereich eine Anhebung der Beiträge vorgenommen werden?

    • Qualitätsbonus, Anstellungsschlüssel: Ist der Erhalt eines Qualitätsbonus bei möglicher Einhaltung des Anstellungsschlüssels von 1:10 erwünscht?

    • Aufnahmemöglichkeit: Können Kinder das ganze Jahr über in der Einrichtung aufgenommen werden oder soll nur eine Stichtagsaufnahme möglich sein (dann keine Neuaufnahme während des Kindergartenjahrs)?

    Sie Stellungnahme der Marktgemeinde soll in die Entscheidungsfindung der Kirchenverwaltung mit eingehen.

    Diskussion:

    • Schulkinderbetreuung: Grundsätzlich hat sich die Betreuung der Schulkinder (Hortbetrieb) durch das Personal der Kindertagesstätte bewährt. Inwieweit und ggf. in welchem Umfang für die Betreuung der Schulkinder pädagogisches Personal erforderlich ist, müsste noch geklärt werden.

    • Öffnungszeiten: In Anbetracht der Entwicklung des Kostendefizits ist die frühere Auffassung des Gremiums, wonach eine Öffnung der Einrichtung am Nachmittag grundsätzlich zu gewährleisten ist (sozusagen schon vom ersten Kind an), sollte nochmals auf den Prüfstand gestellt werden. Mindestens zwei (pädagogische ) Mitarbeiterinnen vorzuhalten, wenn am Nachmittag nicht mehr als zwei bis drei Kinder betreut werden, hat schon merkliche Auswirkungen auf die Betriebskosten. Eine optimale Betreuung und Förderung für Kinder bereitzuhalten, ist auf der anderen Seite jedoch auch ein gesellschaftlicher und politischer Auftrag. Hier eine für alle Seiten befriedigende Lösung zu finden, ist kaum möglich.

    • Beitragserhebung: Eine moderate Anhebung der Beiträge ist laut Auffassung der Kindergartenleitung (Gespräch mit Fraktionssprechern am 22.10.2012) unter Hinweis auf Vergleichszahlen aus anderen vergleichbaren Einrichtungen vertretbar.

    • Qualitätsbonus, Anstellungsschlüssel: Zu klären wäre durch die KiTa-Leitung, mit welchen Beträgen man bei Inanspruchnahme des Qualitätswertes (oder "Basiswert plus") zu rechnen hat. Nach einer Mitteilung aus dem zuständigen Sozialministerium vom 10.09.2012 beträgt der Qualitätsbonus vorläufig 12,08 €. Diesen Bonus erhält jede Einrichtung, die einen Anstellungsschlüssel ≤ 1:11 vorweisen kann.

    • Aufnahmemöglichkeit: Solange personelle und räumliche Kapazitäten eine flexible Aufnahmeregelung erlauben, sollten Kinder das ganze Jahr über in der Einrichtung aufgenommen werden können.

    Fazit:

    - siehe obige Erläuterungen und Anregungen -

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  1. Umbau und Generalsanierung der Schule - Auftragsvergabe für zusätzliche Metallbauarbeiten

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Architekten vom 30.10.2012 -

    Die alte zweiflüglige Innentür vom Flur der Turnhalle zur früheren Pausenhalle ist aus Brandschutzgründen durch ein geeignetes Fensterelement zu ersetzen (Nachtragsangebot: 4.477,97 €), außerdem muss die vorhandene Metalltüre vom Treppenhaus zum Turnhallenflur als Rauchschutztür nachgerüstet werden (Nachtragsangebot: 3.334,38 €).


    Die Bauarbeiten an der Schule stehen vor dem endgültigen Abschluss.

    Diskussion:

    Den feuerpolizeilichen Auflagen ist nachzukommen, im Rahmen eines Nachtragsangebotes müssen die genannten Summen wohl investiert werden. Bemängelt wird die fehlende Berücksichtigung dieser Leistungen in der Ausschreibung, unter Umständen hätte hier ein günstiger Preis erzielt werden können.

    Fazit:

    Mit den Nachtragsangeboten besteht Einverständnis, die Arbeiten können in Auftrag gegeben werden.

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  1. Erneuerung der Sporthallentore entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Schulen" in der Schulturnhalle

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Protokoll eines Ortstermins in der Grundschule am 16.11.2012 und Angebot der Fa. Pöllath vom 21.11.2012 -

    Die Gerätetore in der Schulturnhalle entsprechen nach dem Ergebnis der Begehung in keiner Weise mehr den Sicherheitsvorschriften. Für die zwei Tore käme ein Betrag von insgesamt 6.366,50 € zusammen.

    Diskussion:

    Unter Sicherheitsaspekten besteht zum Ersatz der zwei Gerätetore keine vernünftige Alternative. Auch bei dieser Position hätte man aus Gründen des Wettbewerbs die Wahl gerne unter mehreren Angeboten getroffen.

    Fazit:

    Aufgrund der erheblichen Gefährdung von Nutzern der Sporthalle sollten gleich beide Gerätetore ausgewechselt werden.

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  1. Nachtragsangebot der E.ON Bayern für die Fachplanung Heizung/Lüftung/Sanitär im Zusammenhang mit dem Umbau und der Generalsanierung der Grundschule

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der E.ON Bayern vom 24.10.2012 -

    Nach einem früheren Angebot der E.ON Bayern war von anrechenbaren Kosten in Höhe von 85.500.- € ausgegangen worden. Laut aktueller Kostenberechnung durch das Ing.-Büro Scholz ergeben sich nun 144.961,20 €. Demzufolge müsse auch das Honorar angepasst werden. Zuzüglich zum bereits erstatteten Honorar (15.463,51 €) käme nochmals ein Betrag von 12.167,09 € (zzgl. MwSt.) dazu.

    Diskussion:

    Laut Bürgermeister Josef Beimler sind in den aktuellen Kostenzusammenstellungen Summen enthalten, die nicht relevant für die Bemessung des Honorars für die Fachplanung sind. Bis zur Sitzung sollte hierzu der richtige Betrag festzustellen sein.

    Fazit:

    Nach Nachberechnung der anrechenbaren Kosten für den Bereich Heizung/Lüftung/sanitär kann das vertraglich zustehende Honorar erstattet werden.

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  1. Anträge und Anregungen in der Bürgerversammlung am 05.11.2012

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung -

    Folgende Punkte wurden in der Bürgerversammlung angemerkt:

    • Rückgang der Bevölkerungszahlen wird vermutlich durch Einführung der Zweitwohnsteuer mit verursacht, auf die "hohe Politik" sollte hier eingewirkt werden (Hermann Sax)

    • künftige Nutzung des ehemaligen Schwesternwohnheimes (Josef Pflaum)


    Die Bürger machen sich gedanken über die zukünftige Nutzung des Schwesternwohnheims.

    • Suche nach einen alternativen Festplatz für die im Jahr 2017 bevorstehende 800-Jahr-Feier (Josef Pflaum)

    • Errichtung eines Fußgängerweges an der Staatsstraße vom Haselranken zur Bushaltstelle am Lennesriether Friedhof (Josef Holfelner)

    Diskussion:

    Nach Auskunft des Bürgermeisters waren von den Wegzügen lediglich drei Studenten betroffen.  Durch Einführung einer Verdienstgrenze (25.000..- €) als Grundlage für die Erhebung einer Zweitwohnsteuer sei dieses Problem minimiert worden (Auskunft Bayerischer Gemeindetag. Ein größeres Problem sei allerdings das teilweise massive Werben von Ballungsräumen um Einwohner, um Einwohner-Statistiken zu Lasten der kleineren Kommunen zu verbessern. Die "hohe Politik" könne hier nicht viel ändern. Ansprechen kann man aber die jungen Leute vor Ort und auf die Problematik aufmerksam machen. Die Junge Union will zum Thema dazu eine Informationsveranstaltung machen.

    Aktuell wird das Schwesternwohnheim für die Betreuung der Schulkinder mit verwendet. Über die künftige Nutzung ist noch nichts bekannt, das Gebäude steht im Eigentum der Kirchenstiftung.

    Mit dem Gelände am Bauhof ist ein geeigneter Platz für die 800-Jahr-Feier vorhanden. Nirgendwo sonst auf einem gemeindeeigenen Grundstück ist die Infrastruktur (Parkplätze, Anschlussmöglichkeiten Wasser/Abwasser/Strom)  so ideal als auf dem Bauhofgelände. Lärmemissionen sind auch auf in Frage kommenden anderen Flächen (z. B. Badeweiher, als Baugebiet vorgesehenes Areal an der Fahrenberger Straße) zu beachten.

    Ein Gehweg vom Haselranken (ideal schon an der alten Tankstelle beginnend) bis zur Bushaltestelle am Friedhof Lennesrieth ist sicherlich sinnvoll. Die Anregung soll als mögliches Projekt für die Dorferneuerung mit aufgenommen werden.,

    Fazit:

    Die Anregungen und Anträge werden unter Hinweis auf obige Anmerkungen zur Kenntnis genommen.

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  1. Errichtung einer neuen Schalteinheit im Zusammenhang mit der Erstellung des Stromanschlusses für das neue Feuerwehrgerätehaus in Oberbernrieth

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Angebot der E.ON Bayern vom 6.11.2012 -

    Eine neue Schalteinheit für die Straßenbeleuchtungsanlage in Oberbernrieth würde 3.276,64 € kosten.

     
    In Oberbernrieth wird eine neue Schalteinheit errichet.

    Diskussion:

    Der Abbau der alten Schalteinheit und die Errichtung einer neuen Einheit mit Zähler (am Buswartehäuschen) ist sinnvoll.

    Fazit:

    Der Errichtung einer neuen Schalteinheit wird zugestimmt.

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  1. Antrag der Katholischen Kirchenstiftung auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der Wallfahrtskirche Fahrenberg - Bauabschnitt 1 - Teil 2 und 3

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Kath. Kirchenstiftung vom 7.11.2012 -

    Die Renovierungsarbeiten an der Wallfahrtskirche (bislang Sanierung des Dachtragwerks, der Fassaden und der Grundmauern) erfordern zusätzlichen Aufwand. So ist zum ein Austausch von Bauteilen, die mit Hausschwamm befallen sind (Mauerwerk und Holzteile im Auflagerbereich, besonders massiv am Dachfuß und an der Balkendecke der Sakristei. Die Kosten hierfür sind mit 19.200.- € veranschlagt worden. Ein Zuschuss in Höhe von 1 % (1.992.- €) wird nun beantragt.


    Die Sanierung der Wallfahrtskirche auf dem Fahrenberg wird doch umfangreicher als zunächst kalkuliert.

    Diskussion:

    Nach Feststellung von weiteren massiven Schäden an Holz- und Mauerwerkelementen wäre es nicht sinnvoll, die Renovierungsarbeiten jetzt zu beenden. Zur fachgerechten Sanierung der Wallfahrtskirche gibt es keine vernünftige Alternative.

    Fazit:

    Dem Antrag der Katholischen Kirchenstiftung wird zugestimmt.

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  1. Anordnung eines Halteverbotes am Ende des Gemeindewegs in Oberbernrieth Richtung Skilift, Flurnummer 33, Gemarkung Bernrieth

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Entwurf einer Anordnung des Marktes Waldthurn -

    Aus Gründen der Sicherheit will die Marktgemeinde ein Halteverbot am Ende des Gemeindeweges in Oberbernrieth Richtung Skilift anordnen. Die Kosten für die Aufstellung eines Halteverbotsschildes übernimmt der TV Vohenstrauß.


    Die Zufahrt zur Talstation des Skilifts von Oberbernrieth aus ist oft von parkenden Autos versperrt.

    Diskussion:

    Ob der Standort für das Halteverbotsschild an der vorgesehenen Stell viel Sinn macht, ist eher zu bezweifeln. Letztendlich wird man die Auswirkungen der Anordnung mal abwarten.

    Fazit:

    Der Anordnung wird zugestimmt.

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  1. Antrag der Bayer. Staatsforsten auf Freigabe der Flurbereinigungsstraße Flurnummer 964, Gemarkung Waldthurn (Bereich Lindenbühl) mit derzeitiger Begrenzung auf 7 Tonnen für den landwirtschaftlichen Verkehr ohne Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts (Anbringung des Zusatzschildes "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei")

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Protokoll des Ortstermins mit Revierleiterin Frau Bruglachner-Zaschka vom 8.11.2012 und Mail vom der Bayer. Staatsforsten vom 15.11.2012-

    Um Holz über die Flurbereinigungsstraße am Lindenbühl abfahren zu können, muss die 7-t-Beschränkung belassen werden und ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Land- und fortwirtschaftlicher Verkehr frei" angebracht werden.


    Die Bayerische Staatsforsten wollen freie Zufahrten zu ihren Wäldern.

    Diskussion:

    Für eine sinnvolle Holzbewirtschaftung macht es wenig Sind, die nötigen Erschließungswege für den forstwirtschaftlichen Verkehr nicht freizugeben. Insofern bestehen keine Einwände gegen die Anbringung des Zusatzschildes..

    Fazit:

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  2. Strombeschaffung ab 2014 - Kooperationsangebot des Bayer. Gemeindetages für Bündelausschreibungen - Abschluss eines Dienstleistungsvertrages

(BE: N.N.)

Grundlage:

- siehe Schreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 8.11.2012 mit Musterdienstleistungsvertrag sowie Vorlage der Verwaltung -

Der bisherige Stromlieferungsvertrag mit E.ON Bayern läuft zum 31.12.2013 aus. Durch den Wegfall der Stromheizung in der Schule wird der Strombedarf für die Marktgemeinde Waldthurn laut Prognose der E.ON Bayern von bislang rund 610.000 kWh auf künftig 400.000 bis 450.000 kWh pro Jahr sinken. Der Schwellenwert für eine EU-weite Ausschreibung der Stromlieferung mit 500.000 kWh wird künftig unterschritten. Die Ausschreibung zur Stromlieferung von 2014 bis 2016 könnte nun über das vorgelegte Kooperationsangebot für eine Bündelausschreibung auf Regierungsbezirks-Ebene durch den Bayerischen Gemeindetag erfolgen. Der Gemeindetag bedient sich hierzu der Kommunalberatungsfirma KUBUS (Schwerin), mit dieser Firma müsste dann ein Dienstleistungsvertrag auf der Grundlage des beiliegendem Musters abgeschlossen werden. Der Vertrag müsste bis zum 31.12.2012 abgeschlossen werden. Das Honorar liegt unter Berücksichtigung der derzeitigen Einwohnerzahl bei 500.- €, hinzu kämen noch bei einem Verbrauch von mindestens 100.000 kWh ein Betrag 150.- € für jede so betroffene Abnahmestelle. Wer sich an der Bündelausschreibung nicht beteiligen möchte, könnte einer Rahmenvereinbarung des Bayerischen Gemeindetages (nach eigenen Verhandlungen mit mindestens 3 Anbietern) beitreten.  

Diskussion:

Welche Vorteile die angebotenen Alternativen zur Strombeschaffung ab dem Jahr 2014 am günstigsten sind, kann anhand der vorliegenden Daten nicht eindeutig beantwortet werden. Bei der E.ON sollte noch nachgefragt werden, welche Leistungsdaten (z. Zahl der leistungsgemessenen Abnahmestellen mit mindestens 100.000 kWh). Ansonsten kann der Kostenaufwand für die Bündelausschreibung kaum abgeschätzt werden.

Fazit:

Weitere Informationen sind einzuholen, eine Vertagung auf die Dezember-Sitzung erscheint sinnvoll.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - Fehlanzeige -

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Entfällt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

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