Sitzung der CSU-Fraktion am 24. September 2012
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 27. September 2012
(Gasthaus Kick, Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 30.8.2012

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 30.8.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Sachstandsbericht Fortschreibung der Regionalplans - Windenergie - Sitzung des Regionalen Planungsausschusses am 17.9.2012

  4. Sachstandsbericht Neubau Feuerwehrgerätehaus in Oberbernrieth - Vergabe des Sektionaltores und Stromanschluss

  5. Bestellung eines Sicherheitskoordinators und Erstellung eines Sicherheitsplans für den Neubau der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe

  6. Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung für das Gewerk Holzbauarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe

  7. Beschluss des Gemeinderades zur Erstellung eines Energiekonzeptes für die Marktgemeinde - Einholung von Vergleichsangeboten

  8. Parksituation im Bereich der Staatsstraße St 2396 beim Gewerbebetrieb Holzbau Riedl, Haselranken - Ausweisung öffentlicher Parkplätze auf dem Bauhofgelände - Empfehlung des Bauausschusses  

  9. Antrag Josef Zielbauer auf Gewährung eines Zuschusses für die Verlängerung des Führerscheins der Klasse CE (ehemals Klasse 2) im Zusammenhang mit dem Freiwilligen Feuerwehrdienst

  10. Entwurf eines Nutzungsvertrages für das Lobkowitz-Schloss durch die Bischöfliche Finanzkammer - Vorberatung mit der Kirchenverwaltung - Änderungs- und Ergänzungswünsche des Marktes - weiteres Vorgehen

  11. Genehmigung des Abschlagszahlungen für die kindbezogene Förderung im Kindertagesstättenjahr 2012 / 2013

  12. Angebot der Bosch Sicherheitssysteme GmbH auf Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Brandmeldeanlage in der Grundschule Waldthurn

  13. Wasserführung im Bereich des Anwesens Menner, Flurnummer 375/3 Gemarkung Lennesrieth in Albersrieth

  14. Bauanträge

  15. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 30.8.2012

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 30.8.2012 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 30.8.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 30.8.2012 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Sachstandsbericht Fortschreibung der Regionalplans - Windenergie - Sitzung des Regionalen Planungsausschusses am 17.9.2012

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes hat in seiner Sitzung vom 17.9.2012 mittels Mehrheitsentscheidung die Einwendungen bzw. Anregungen der beteiligten Gemeinden und Fachstellen zur Fortschreibung des Regionalplanes (Teilbereich Windenergie) erörtert und beschlussmäßig behandelt. Hierbei sind für den Gemeindebereich Waldthurn für die Windenergienutzung keine Vorranggebiete mehr vorgesehen, auch in der Gemeinde Georgenberg sind demnach keine Windkraftanlagen möglich. Die zur punktuellen Öffnung beantragten Bereiche im Landschaftsschutzgebiet am Eisschellen (zwischen Wampenhof und Skihütte) sind aus naturschutzfachlicher Sicht (insbesondere Arten- und Vogelschutz) als Standorte für Windkraftanlagen ungeeignet. Bis zum 20. Dezember 2012 haben nun die Gemeinden Gelegenheit, ihre Stellungnahme zum neuen Fortschreibungsentwurf abzugeben. Ein rechtliches Vorgehen gegen den Regionalplan über eine Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist erst nach verbindlicher Erklärung des Regionalplans möglich. Bis zur endgültigen Erklärung des Regionalplans wird der Planungsverband auch die Entscheidung des Kreistages über die von den Gemeinden beantragten punktuelle Öffnungen von Landschaftsschutzgebieten vorliegen haben. Soweit der Fortschreibungsentwurf des Regionalplanes für Flächen keine Zielaussage zur Möglichkeit einer Nutzung von Windenergie enthalte (sogenannte "weiße Flecken" im Regionalplan), haben die Gemeinden über Entwicklung einer eigenen Bauleitplanung (Aufstellung eines Flächennutzungsplanes) grundsätzlich die Möglichkeit, die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Windkraftanlagen zu schaffen.

    Der Bundesverband Windenergie sieht in seinem Schreiben vom 24.8.2012 das große Potenzial der Windkraft in der Oberpfalz in der aktuellen Regionalplanung nicht ausreichend berücksichtigt. Sollte die Teilfortschreibung Windenergie im Regionalplan einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, könnten unter Umständen die jetzt im Regionalplan vorgesehenen Mindestabstandsflächen von 800 Meter zu Wohnbereichen wieder gekippt werden. Investoren könnten dann über die Privilegierung nach dem Baugesetzbuch Anträge auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen in den Außenbereichen stellen. Die Diskussionen würden dann wieder von vorn beginnen.

    Eine Flächensicherung aller infrage kommenden windreichen Standorte im Gemeindegebiet ist angesichts des derzeitigen Sachstandes, des nicht unerheblichen finanziellen Aufwandes und der nur zeitlichen Begrenztheit (Auskunft des Notariats) nicht vertretbar. Die naturschutzfachlichen Belange stehen derzeit einer Windenergienutzung in Waldthurn im Landschaftsschutzgebiet nach wiederholten eindeutigen Aussagen der Fachstellen entgegen. Nur nach einer Änderung des Naturschutzrechtes, wofür es derzeit keinerlei Anzeichen gibt, wäre dies ggf. möglich. Über eine artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen einer eigenen Bauleitplanung könnte allerdings jetzt schon die naturschutzrechtlichen Bedenken entkräftet werden (mit ungewissem Ausgang), eine solche Bauleitplanung kann jedoch bis über 100.000.- € Aufwand bedeuten.

    Diskussion:

    Nach dem aktuellen Fortschreibungsentwurf des Regionalplanes erscheint die Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet von Waldthurn nicht möglich. Zum einen sind die veränderten Mindestabstände von jetzt 800 Meter (vorher 500 Meter) zur Wohnbebauung nicht einzuhalten, zum anderen stehen naturschutzrechtliche Bedenken im Landschaftsschutzgebiet entgegen. Eine eigene aufwändige Bauleitplanung der Gemeinde macht nach dem jetzigen Sachstand ebenso wenig Sinn wie ein Vorantreiben eines kostenintensiven Standortsicherungsverfahrens mit Eigentümern von Grundstücken, auf denen nach dem Windatlas das Betreiben von Windkraftanlagen grundsätzlich wirtschaftlich wäre. Der Antrag der Marktgemeinde an den Kreistag auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes wird aller Voraussicht nach abgelehnt werden, weshalb die Rücknahme des Antrages grundsätzlich diskutiert werden kann.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Sachstandsbericht Neubau Feuerwehrgerätehaus in Oberbernrieth - Vergabe des Sektionaltores und Stromanschluss

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben des Architekten Rudi Meißner vom 14.9.2012 -

    Für die Beschaffung eines Sektionaltores wurde zwei Angebote vorgelegt, nach Prüfung durch den Planer liegt das annehmbarste Angebot bei 2.370,48 € (Fa. Raiffeisen-Markt Albersrieth. Ein günstigeres Nebenangebot in Höhe von 2.097,97 € bei Verwendung von höheren Lamellen wird wegen der knapp bemessenen Sturzhöhe (25 cm) auf Anraten des Sektionaltor-Herstellers nicht empfohlen.

    Die Kosten des Stromanschlusses belaufen sich auf 1.707,06 €. Der derzeitige Kostenstand des Projekts liegt bei 6.292,40 € (u. a. Rechnungen des Hartsteinwerks und der Transportfirma Keil sowie Abschlagszahlung für Planung), hinzu kommen noch die bereits beschlossenen Materialkosten. Insgesamt sind bislang Ausgaben in Höhe von rund 38.000.- € wie nachfolgend dargestellt angefallen:

    Die noch zu erwartenden Restkosten betreffen Fenster, Haustür, Innenputz, Trockenbau, Innentüren, Maler, Estrich, Bodenbelag, Fliesen, Sanitär, Installation, Außenputz, Außenanlagen, Pflaster), die Kosten dafür können noch nicht beziffert werden. Die Installationsarbeiten werden laut Angaben der Feuerwehr in Eigenleistung ausgeführt. Das Dach am neuen Gerätehaus ist soweit fertig gestellt, ein Sirenenmast wurde von der Stadt Vohenstrauß abgeholt. Fenster und Türen wurden bereits ausgeschrieben.

    Diskussion:

    Das Sektionaltor (mit schmalen Lamellen) kann wie vom Architekten empfohlen vom Raiffeisen-Markt Albersrieth bestellt werden. Die bisherigen Kosten in Höhe von rund 38.000.- bewegen sich im vorgegebenen Rahmen (zugesagt ist ein Pauschalzuschuss durch die Regierung in Höhe von 45.000.-, das Gremium hat für die Maßnahme 40.000.- € genehmigt). Anerkennend wird der unverändert unermüdliche Einsatz der freiwilligen Helfer der FFW Bernrieth zur Kenntnis genommen.

    Fazit:

    Der Vergabe des Sektionaltores an den günstigsten Anbieter (Raiffeisenmarkt Albersrieth) wird zugestimmt. Im Übrigen wird der Sachstand zur Kenntnis genommen.

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  1. Bestellung eines Sicherheitskoordinators und Erstellung eines Sicherheitsplans für den Neubau der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe  

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben des Planers vom 24.9.2012 -

    Laut Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung ) ist der Bauherr unter anderen verpflichtet, für Bauplätze, auf denen der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet, einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nimmt umfangreiche Aufgaben auf den Baustellen wahr. Er kontrolliert, koordiniert und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein, um eine umfangreiche Sicherheit auf Bauplätzen zu gewährleisten. Nach Auskunft des Planers werden beim Neubau der Kindertagesstätte und der Kinderkrippe mehr als 500 Personentage anfallen. Die Ermittlung der Personentage kann nach Gewerken/Arbeitstagen/Personenzahl oder nach den Baukosten errechnet werden. Die Honorarkosten für die Leistung eines Sicherheitskoordinators ergibt sich aus den anrechenbaren Kosten in Höhe von 737.000.- € unter Heranziehung der Tabelle "HIV-KOM", sie würden 4.410,65 € betragen.

    Diskussion:

    Bei Aufteilung des Projektes in zwei Gewerke (Kindertagesstätte, Kinderkrippe) würden je Gewerk 500 Personenstunden nicht anfallen, wodurch auf die Bestellung eines Sicherheitskoordinators verzichtet werden könnte. Nachgefragt könnte darüber hinaus bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), ob nicht die vorhandenen Arbeitschutzfachleute (Fachkraft für Arbeitssicherheit), die bereits für die Kommune tätig sind,  als Sicherheitskoordinatoren fungieren könnten.

    Fazit:

    Die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen bzw. Anmerkungen sollten noch geklärt werden.

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  1. Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung für das Gewerk Holzbauarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Das Gewerk (990 qm Außen- und Innenwände in Holzrahmenbauweise, 770 qm Dachkonstruktion) soll in der Zeit von November 2012 bis Januar 2013 ausgeführt werden. Am 14.9.2012 wurde der Ausschreibungstext im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Am 19.9.2012 erfolgte die Vorstellung des Leistungsverzeichnisses im Architekturbüro. Ab 24.9.2012 werden die Unterlagen an die interessierten Firmen verschickt, der Submissionstermin ist für den 11.10.2012 um 14:00 Uhr im Rathaus festgelegt. Entgegen den ursprünglichen Absichten des Planers sind auf Betreiben der Marktgemeinde Nebenangebote zugelassen. In der Oktobersitzung kann dann die Vergabe durch das Gremium erfolgen.

    Diskussion:

    Der zeitliche und förmliche Ablauf der Ausschreibung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Für Teilleistungen (z. B. Isolierung) sollten Alternativen von den Anbietern mit angeboten werden können.

    Fazit:

    Dem skizzierten Vorgehen zur öffentlichen Ausschreibung für das Gewerk Holzbauarbeiten wird zugestimmt.

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  1. Beschluss des Gemeinderades zur Erstellung eines Energiekonzeptes für die Marktgemeinde - Einholung von Vergleichsangeboten

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    In der letzten Sitzung des Gremiums wurde mitgeteilt, dass das vom Markt beantragte Energiekonzept als eines von 100 Konzepten in Bayern (davon 14 in der Oberpfalz) gefördert wird. Da die Förderzusage (bis 75 % Förderung, maximal 30.000.- €) nur bis Ende Oktober gilt, ist Eile geboten. Nach einem förmlichen Beschluss des Gremiums sind unter Beachtung des Vergaberechtes mindestens drei Vergleichsangebote für die Erstellung eines Energiekonzeptes mit entsprechender Begründung vorzulegen. In der Oktobersitzung kann dann die Vergabe erfolgen. Folgende Firmen bzw. Institute kommen als Leistungsanbieter in Betracht:

    • Institut für Systemische Energieberatung Frau Prof. Denk, Landshut

    • Gammel Engineering GmbH, Abensberg

    • Ludwig Bölkow Systemtechnik GmbH, Ottobrunn

    • Ingenieurbüro Hausladen GmbH, Kirchheim

    • Institut für Energietechnik GmbH an der Hochschule Amberg-Weiden, Amberg

    • E.ON Bayern

    • ggf. auch noch weitere Fachfirmen nach einem Gespräch mit Herrn Perzl (Amt für Ländliche Entwicklung) am 1.10.2012 in Waldthurn

    Beschlussvorschlag der Verwaltung:

    Das Gremium nimmt die grundsätzliche Förderung seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung zur Kenntnis und spricht sich für die Erstellung eines Energiekonzeptes aus. An der öffentlichen Ausschreibung sind die genannten Institute / Fachbüros zu beteiligen.

    Diskussion:

    Die vor kurzem im Lennesriether Gasthaus Kick von Studenten vorgestellte Studie zur Umnutzung der bisherigen Brennerei bei Maienfeld, in der nach den Vorstellungen der Studenten ein Heizkraftwerk zur Versorgung von Waldthurn errichtet und betrieben werden könnte, sollte im Energiekonzept mit berücksichtigt werden. Ansonsten wird die Erarbeitung eines Energiekonzeptes für die Marktgemeinde Waldthurn ausdrücklich begrüßt.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag zur Erstellung eines Energiekonzeptes mit Einholung von wird zugestimmt

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  1. Parksituation im Bereich der Staatsstraße St 2396 beim Gewerbebetrieb Holzbau Riedl, Haselranken - Ausweisung öffentlicher Parkplätze auf dem Bauhofgelände - Empfehlung des Bauausschusses      

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Aktenvermerk über Ortstermin am 15.2.2012, E-Mail der Polizei an das Landratsamt vom 19.9.2012, E-Mail des Landratsamtes an die Marktgemeinde vom 19.9.2012 und Vorlage der Verwaltung -

    Die anhaltende unbefriedigende Parksituation am Anwesen Fa. Riedl soll auf Drängen der Polizei und des Landratsamtes nun endgültig verbessert werden (Errichtung eines Gehweges), um Gefährdungen für Fußgänger, insbesondere von Schülern aus dem Ortsteil Haselranken, zu minimieren. Als Ersatzfläche für die parkenden Kraftfahrzeuge an der Staatsstraße käme nach Auffassung des Bauausschusses (Ortstermin mit dem Firmeninhaber) ein Areal auf dem Bauhofgelände in der Nähe der Containerstandplätze unmittelbar gegenüber der Firma Riedl in Frage. Dazu müssten jedoch bauliche Maßnahmen (mit Bau einer kleinen Verbindungsbrücke über die Luhe) vorgenommen werden. Die Firma wäre mit einer solchen Lösung einverstanden. Zu klären wären hierzu noch einige Fragen (öffentlicher Parkplatz?, Einzäunung?, Abtrennung von den Containern?)

    Diskussion:

    Zum Parken für den Holzbetrieb Riedl wäre eine Fläche auf dem Bauhof beim Containerstandplatz mit einer Zufahrt hinter den Containern (in Richtung Luhe) geeignet. Nach Schaffung des Parkareals könne die Errichtung des Gehsteigs an der Staatsstraße zwischen Ausfahrt Haselranken und Einfahrt in die Schulstraße in Angriff genommen werden. Eine Breite von 80 bis 90 cm für den Gehsteig sollte reichen, bei der Bauausführung sollte eine Schotterung ausreichen. Die Maßnahme sollte noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden.

    Fazit:

    Die Empfehlungen des Bauausschusses und die Anregungen in der Diskussion sollten umgesetzt werden.

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  1. Antrag Josef Zielbauer auf Gewährung eines Zuschusses für die Verlängerung des Führerscheins der Klasse CE (ehemals Klasse 2) im Zusammenhang mit dem Freiwilligen Feuerwehrdienst  

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben von Josef Zilbauer vom 5.8.2012 und Vorlage der Verwaltung -

    Der Antragsteller bittet um einen Zuschuss zur Verlängerung seines Führerscheins Klasse CE (vorher Klasse 2). Den Führerschein würde er nur für den Dienst bei der Feuerwehr benötigen. In ähnlichen Fällen (und vergleichbaren Voraussetzungen) wurde in der Regel in der Vergangenheit ein Zuschuss gewährt (zuletzt im Mai 20120 mit einem Betrag von 50.- €), allerdings wurde vom Gremium immer eine Einzelfallprüfung vorgenommen.

    Diskussion:

    Dem Antrag auf Bezuschussung kann grundsätzlich entsprochen werden, analog zu früheren Entscheidungen soll ein Betrag von 50.- € gewährt werden. Die Zahl der Feuerwehrleute, bei denen ebenfalls die Führerscheinverlängerungen bevorstehen, sollte noch in Erfahrung gebracht werden.

    Fazit:

    Dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses wird zugestimmt, ein Betrag in Höhe von 50.- € wird genehmigt (analog zu früheren Entscheidungen).

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  1. Entwurf eines Nutzungsvertrages für das Lobkowitz-Schloss durch die Bischöfliche Finanzkammer - Vorberatung mit der Kirchenverwaltung - Änderungs- und Ergänzungswünsche des Marktes - weiteres Vorgehen

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Architekten Rudi Meißner vom 23.7.2012 an die Katholische Kirchenstiftung und Vorlage der Verwaltung (mit Protokoll einer Besprechung zwischen Bürgermeister Josef Beimler und Kirchenpfleger Josef Gallitzendörfer am 6.9.2012) -

    Im Schreiben des Architekten an die Kirchenstiftung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den geschätzten Renovierungskosten in Höhe von 1.000.000.- € um substanzerhaltende Maßnahmen am Gebäude, um Renovierungsarbeiten im Innern und um den Ersatz der Heizung handelt. Folgende Punkte wurden zum Entwurf des Nutzungsvertrages in einem Gespräch am 6.9.2012 erörtert:

    • die Benutzung der Parkplätze im Bereich des Pfarrheims muss bei weltlichen Veranstaltungen der weltlichen Gemeinde möglich sein (§ 1 Abs. 7)

    • weitere Abklärungen durch den Planer sind notwendig, ob durch evtl. weitere Auflagen bei der Renovierung (z. B. Nachweis weiterer Parkplätze, Brandschutz, Barrierefreiheit) größere Maßnahmen zu erwarten sind (§ 2 Abs. 7)

    • die im Entwurf des Nutzungsvertrages genannte Fördersumme in Höhe von 500.000.- € (§ 3 Abs. 7) durch das Amt für Ländliche Entwicklung sollte entfernt werden, da noch keine konkrete Fördersumme durch das ALE genannt werden kann

    • der geplante Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung zum 1.1.2013 mit allen Pflichten erscheint viel zu früh, da eine Nutzung erst nach Abschluss der Renovierungsarbeiten voraussichtlich im Jahr 2016 möglich ist

    • die Vergabe von Aufträgen und andere Bauherrentätigkeiten ausschließlich durch die Kirchenverwaltung ohne besonderes Mitsprachrecht durch die Gemeinde, die sich ja mit immerhin 50 % der Kosten beteiligt, erscheint nicht sinnvoll, eine Einbindung der kommunalen Vertretung wird erwartet

    Vorgesehen ist noch ein gemeinsames Gespräch zwischen Marktgemeinde, Kirchenstiftung und der Rechtsabteilung der Diözese Anfang Oktober 2012, wo der Feinschliff des Vertragwerks erfolgen soll. Danach muss der Entwurf zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung beim Landratsamt vorgelegt werden.

    Diskussion:

    Die Benutzung der Parkplätze sollte auch für den gemeindlichen Parteiverkehr möglich sein. Der geplante Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung zum 1.1.2013 erscheint im Gegensatz zur Auffassung des Bürgermeisters durchaus zweckmäßig und sinnvoll, da schon ab diesem Zeitpunkt das Pfarrheim für gemeindliche Veranstaltungen mitgenutzt werden könnte und zudem während der Sanierungsphase eine intensivere Auseinandersetzung mit den anstehenden Renovierungsmaßnahmen möglich wäre. Die Vergabe von Bauleistungen sollte einvernehmlich zwischen der Kirchenstiftung und der Marktgemeinde geschehen, die Marktgemeinde hat immerhin 50 % der Kosten zu stemmen. Eine Diskussion, wie sie früher mit der Kindertagesstätte stattgefunden hat ("Wir bestimmen, Ihr müsst sowieso zahlen!"), sollte eigentlichen vergangenen Zeiten angehören. Vorstellbar wäre die Bildung eines gemeinsamen Bauausschusses von Marktgemeinde und Kirchenverwaltung, der dann ähnlich wie beim Schulverband (Gemeinden Waldthurn und Theisseil) seine Überlegungen bündeln und Beschlussvorlagen für die Gremien (Kirchenverwaltung, Marktrat) erarbeiten könnte. Im Vertragsentwurf wäre schließlich noch zu präzisieren, dass die Kosten nach Abzug aller Förderkosten zu teilen wäre.

    Fazit:

    Beim gemeinsame Termin mit der Vertreterin der Rechtsabteilung der Diözese Anfang Oktober 2012 sollten die angesprochenen Punkte aus dem Vertragsentwurf erörtert werden, danach stünde einer Unterzeichnung des Vertragswerks vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde nichts mehr im Wege.

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  1. Genehmigung des Abschlagszahlungen für die kindbezogene Förderung im Kindertagesstättenjahr 2012 / 2013

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Kirchenstiftung Waldthurn vom 16.9.2012, der Kirchenstiftung St. Elisabeth Weiden vom 14.9.2012 und Vorlage der Verwaltung -

    • Kindertagesstätte Waldthurn
      Für das Kindertagesstättenjahr wird nach den vorgelegten Buchungszeiten ein Gesamtzuschuss von 168.774.- € erwartet, beanspruchen kann die Gemeinde gegenüber dem Freistaat hierbei eine Fördersumme in Höhe von 88.216 €. Es werden Abschlagszahlungen in Höhe von 96 % (162.023 €) erwartet, 50 % der Abschlagszahlungen trägt der Freistaat Bayern. Bei der Berechnung des Förderanspruchs sind 6.600.- € (für 11,0 Vorschulkinder) sowie ein Qualitätsbonus in Höhe von 1.057. € berücksichtigt. Der Anstellungsschlüssel beträgt 1 : 9,37 (empfohlen ist ein Schlüssel von 1 : 10; Mindestanstellungsschlüssel: 1 : 11,5).

    • Kindertageseinrichtung St. Elisabeth Weiden
      Im Kindergarten St. Elisabeth in Weiden werden zwei Kinder aus Waldthurn betreut. Die Wohngemeinde hat den Förderbetrag zu tragen. Die Einrichtung erwartet einen Gesamtzuschuss in Höhe von 5.697.- €, der Freistaat Bayern dürfte dazu einen Betrag von 3.165.- € zur Verfügung stellen.

    Die beantragten Zuschüsse werden erst dann überwiesen, wenn die entsprechenden Zuschüsse des Freistaates Bayern bei der Gemeinde eingegangen sind.

    Diskussion:

    Die Abschlagszahlungen können wie dargestellt erfolgen. Bei der Kindergartenleitung sollte noch angeregt werden, ob nicht eine Anpassung des Anstellungsschlüssel (aktuell 1 : 9,37) wenigstens auf das empfohlene Verhältnis von 1:10 angepasst werden könnte. Damit könnten Personalkosten eingespart werden.

    Fazit:

    Die Abschlagszahlungen werden genehmigt.

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  1. Angebot der Bosch Sicherheitssysteme GmbH auf Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Brandmeldeanlage in der Grundschule Waldthurn  

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vertragsentwurf der Firma Bosch vom 13.8.21012-

    Für die im Vertrag aufgeführten Leistungen (Instandhaltung der Brandmeldeanlage inkl. Soft- und Hardware) wird ein monatliches Entgelt in Höhe von 66,65 € (inkl. MwSt.) anfallen, der Vertrag würde bis Ende 2022 laufen.

    Diskussion:

    Als Alternative käme eine Wartung der Anlage über einen ortsansässigen Betrieb (z. B. Fa. Kleber) in betracht, gegebenenfalls unter Einbindung des Schulhausmeisters. Dadurch könnten sicherlich Kosten eingespart werden. Das vorgelegte Angebot der Fa. Bosch würde einen jährlichen Aufwand von fast 800.- € bedeuten.

    Fazit:

    Die in der Diskussion vorgestellte Alternative ist auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen, ihr ist gegebenenfalls der Vorzug zu geben.

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  1. Wasserführung im Bereich des Anwesens Menner, Flurnummer 375/3 Gemarkung Lennesrieth in Albersrieth

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Protokoll der Sitzung des Bauausschusses vom 19.9.2012 und Vorlage der Verwaltung -

    Der Bauherr ist für die Errichtung einer geeigneten Stützmauer zum Gemeindeweg hin selbst verantwortlich. Problematisch ist noch die Wasserführung am Gemeindeweg, bei größeren Regenereignissen läuft das Wasser vom Weg auf das Grundstück des Bauherrn (durch Fotos belegt). Zur Verbesserung der Wasserführung wird der Einbau von Betonrinnen zwischen Straßenrand und der Stützmauer vorgeschlagen. Die Forderung des Bauherrn, wonach die Gemeinde allein für die sachgerechte Wasserführung ihrer Wege zuständig sei und die Gemeinde wegen unzureichender Wasserführung in Haftung genommen werden könnte, wird rechtsaufsichtlich nicht umfassend geteilt. Grundsätzlich hat auch der Bauherr mitzuwirken, wenn durch geänderte topographische Verhältnisse eine bislang problemlose Wasserführung durch die Bebauung plötzlich Schwierigkeiten bereitet. Da gerichtliche Auseinandersetzungen erfahrungsgemäß einen ungewissen Ausgang haben, wird von der Rechtsaufsicht eine einvernehmliche Lösung angeregt.

    Diskussion:

    Der Einbau von Betonrinnen mit einer Breite von 40 cm (idealerweise 50 cm) zu verbesserten Wasserführung im Bereich des gepflasterten Gemeindeweges entlang des oberen Teils des bebauten Grundstücks wird als sinnvoll erachtet. Der Bauherr ist zwischenzeitlich nun mit einer Kostenbeteiligung einverstanden.

    Fazit:

    Der Einbau von Betonrinnen zur Verbesserung der Wasserführung wird befürwortet.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - Fehlanzeige -

    Diskussion:

    entfällt

    Fazit:

    entfällt

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Vorstellung des Förderprogramms "Alte Lasten - Neue Energien" am 17.9.2012 in Weiden (könnte für Waldthurn im Bereich einer Altlastenfläche interessant werden, derzeit läuft hier eine Eignungsprüfung zur Errichtung einer PV-Anlage)

    • Aufgrund nur noch geringer Restmittel für den Bereich Straßenunterhalt (3.792.- €) muss aufgrund noch notwendiger Maßnahmen (Asphaltierungsarbeiten zwischen Waldthurn und Spielberg (7.100.- € laut Angebot Fa. Huber), Streusalz-Bestellung) ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.

    • Die Nitratwerte am gemeindlichen Tiefbrunnen sinken langsam, der letzte Wert betrug 39,8 mg/l (Grenzwert: 50 mg/l)

    • Die erste Sitzung der Kerngruppe "Marktplatz der Generationen" fand am 20.9.2012 im Rathaus statt (siehe Protokoll).

    • Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 20.9.2012 war die Ortschaft Albersrieth nicht unter den drei Gewinnern des Wettbewerbs "Bioenergiedörfer 2012".

    • Wegen der Grundsteinlegung für die neue Kindertagesstätte mit Kinderkrippe ist eine Terminfestlegung mit dem Architekten zu vereinbaren.

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