Sitzung der CSU-Fraktion am 27. August 2012
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 30. August 2012
(Wirstheiner, Spielberg, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 26.7.2012

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.7.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Auftragsvergabe für die Materiallieferung für die Zimmererarbeiten (Dachstuhl, Gauben, Vordach) am neuen Feuerwehrgerätehaus Oberbernrieth

  4. Beschlussfassung über den Baufortschritt beim Feuerwehrgerätehaus Oberbernrieth

  5. Genehmigung des Asphaltarbeiten bei der Schule, beim Bauhof sowie in Oberbernrieth

  6. Bildung einer Kerngruppe für das Projekt "Marktplatz der Generationen"

  7. Sachstand Antrag des Marktes auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes für die Windenergienutzung - Besprechung mit den Gemeinden Georgenberg, Pleystein und Herrn Zeilinger am 20.8.2012 im Rathaus Pleystein

  8. Sachstandsbericht zur Anfertigung einer Standortanalyse für eine mögliche Nutzung der gemeindlichen Altlastenverdachtsfläche Flurnummer 920, Gemarkung Waldthurn "Sandgrube Lindenbühl" als Standort für eine Photovoltaikanlage gemäß Besichtigung der Fläche durch einen Fachplaner im Auftrag des Landesamtes für Umwelt am 23.8.2012 

  9. Stellungnahme des Marktes im Anhörungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern

  10. Ausgestaltung der Stützmauer bei Flurnummer 375/3, Gemarkung Lennesrieth in Albersrieth - Absicherung des angrenzenden Gemeindeweges

  11. Sachstandsbericht Qualitätsoffensive Bockl-Radwanderweg

  12. Stellungnahme des Marktes zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag Hartsteinwerk Remmelberg und Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen

  13. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau eines Geräteschuppens auf Flurnummer 659, Gemarkung Waldthurn im Bereich des Bauhofs zur Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr

  14. Bauanträge

  15. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 26.7.2012

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 26.7.2012 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.7.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.7.2012 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Auftragsvergabe für die Materiallieferung für die Zimmererarbeiten (Dachstuhl, Gauben, Vordach) am neuen Feuerwehrgerätehaus Oberbernrieth

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Die Kosten der Materiallieferungen für die Zimmererarbeiten wurden von der Fa. Holzbau Riedl mit 4.745.- angegeben. Bezüglich der Materiallieferungen kann Architekt Rudi Meißner gegenüber der Förderstelle (Regierung der Oberpfalz) die Schaffung eines Wettbewerbs nachweisen. Die Eigenleistungen der FFW Bernrieth kommen günstiger als eine Fremdvergabe.

    Diskussion:

    Die Bauarbeiten am neuen Gerätehaus in Oberbernrieth schreiten dank des engagierten Einsatzes der örtlichen Feuerwehr sehr zügig voran. Mittlerweile sind nach dem Hebfest die Maurerarbeiten schon abgeschlossen. Auch die Abwasserleitungen zu den Kanalschächten sind schon hergestellt worden. Ohne zeitnahe Ausschreibung der Materiallieferungen (u. a. Fenster, Türen, Innen- und Außenputz, Sektionaltor, Spengler- und Installationsmaterial, Elektro, Heizung, Estrich) würden die Bernriether nicht weitermachen können.

    Fazit:

    Die Auftragsvergabe für die anstehenden Materiallieferungen kann - wie vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.8.2012 vorgeschlagen - erfolgen

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  1. Beschlussfassung über den Baufortschritt beim Feuerwehrgerätehaus Oberbernrieth

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Die FFW Bernrieth hat die Beschaffung weiterer Materialen (wie unter TOP 3 aufgeführt) für die Fortführung des Neubaus der Gerätehauses beantragt.

    Diskussion:

    Den Einsatz der Helfer in Oberbernrieth ist es zu verdanken, dass der Bauzeitenplan übertroffen werden konnte. Ohne weitere Materiallieferungen könnte der Elan der Beteiligten nachlassen. Der Marktrat sollte dieses Engagement nicht behindern, weshalb den Empfehlungen des Bauausschusses, zusätzliche Angebote für die weiteren Eigenleistungen einzuholen (siehe unter TOP 3), gefolgt werden kann.

    Fazit:

    Angebote zur Beschaffung weiterer Materialen können eingeholt werden.

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  1. Genehmigung des Asphaltarbeiten bei der Schule, beim Bauhof sowie in Oberbernrieth

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Der Bauausschuss hat sich seiner Sitzung am 11.7.2012 für die Asphaltarbeiten aufgrund des Zeitdrucks ausgesprochen. Die Teermaßnahmen erfolgten mittlerweile durch Die Fa. Huber (Rötz). Die ursprünglichen Schätzkosten (3.000.- € zuzüglich MwSt.) konnten nach Vorlage der Schlussrechnung (4.978,12 €) nicht ganz eingehalten werden. Eine nachträgliche Genehmigung durch den Marktrat ist aus haushaltsrechtlichen Gründen notwendig.

    Diskussion:

    Mit einer Kostenüberschreitung hatte der Bauausschuss schon gerechnet. Die vorgenommenen Arbeiten duldeten allerdings keinen Aufschub mehr, insofern können die Maßnahmen nachträglich genehmigt werden.

    Fazit:

    Die nachträgliche Genehmigung der Asphaltarbeiten wird erteilt.

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  1. Bildung einer Kerngruppe für das Projekt "Marktplatz der Generationen"

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Flyer zur Aktion "Zu Hause daheim" der Bayerischen Staatsregierung -

    Für das Projekt "Marktplatz der Generationen" soll auf Anregung des zuständigen Planers (Herr Dommer vom Institut Landimpuls) eine Kerngruppe mit rund 10 Leuten gebildet werden. Der Gruppe sollte der Bürgermeister, der Verwaltungsleiter und auch Vertreter der Fraktionen angehören. Aus der Gruppe könnten ein bis zwei Personen an Aktionstagen ("Zu Hause daheim") am 5. und 6. Oktober 2012 in Roding teilnehmen. Ziel des Projektes ist es, älteren Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben (wie) zu Hause zu ermöglichen.

    Diskussion:

    Laut Bürgermeister Josef Beimler sollten die Seniorenvertreter im Marktrat Dr. Nikolaus Globisch (CSU) und Max Kick (CWU) sowie der Jugendvertreter Stefan Grünauer (SPD) sich in der Kerngruppe beteiligen, die Freien Wähler werden noch eine Person bis zur Sitzung benennen. Vorgeschlagen wird dann noch je ein Vertreter eines kirchlichen Gremiums (Pfarrgemeinderat), einer Jugendorganisation (z. B. Jungkolping und Landjugend) und einer Siedlergemeinschaft. Hinzu kommen noch Karl-Heinz Schmidt und Christine Griesbach von der Gemeindeverwaltung sowie Bürgermeister Josef Beimler. Die erste Sitzung der Runde soll im September 2012 stattfinden. Mit den Vorschlägen besteht Einverständnis.

    Fazit:

    Die Vorschläge zur Besetzung der Kerngruppe werden gebilligt.

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  1. Sachstand Antrag des Marktes auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes für die Windenergienutzung - Besprechung mit den Gemeinden Georgenberg, Pleystein und Herrn Zeilinger am 20.8.2012 im Rathaus Pleystein

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Ob die von den Gemeinden Georgenberg und Waldthurn gemeldeten Bereiche im Landschaftsschutzgebiet in den neuen Fortschreibungsentwurf des Regionalplans mit aufgenommen wird, ist aufgrund der erheblichen naturschutzrechtlichen Bedenken mehr als fraglich. Der Planungsausschuss dürfte in seiner Sitzung am 17.9.2012 eine Entscheidung treffen. Die Gemeinde Georgenberg will auf jeden Fall den Antrag aufrecht erhalten und den betroffenen Bereich im Landschaftsschutzgebiet für die Windenergie nutzen. Laut Herrn Zeilinger wäre ein in Frage stellen der naturschutzrechtlichen Bedenken zu überprüfen, hierbei sollte man die Artenschutzkartierung des Landesamtes für Umwelt einsehen können (wurde zwischenzeitlich angefordert). Sinnvoll wäre auch ein Ortstermin mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde. Durch Ausweisung der betroffenen Bereiche als "weiße Flecken" im Regionalplan könnten die Gemeinden eigene Bauleitplanungen für die Windenergienutzung auf den Weg bringen, der Vorrang der Regionalplanung könnte damit umgangen werden. Die Gemeinden sollten sich auf jeden Fall die betroffenen Flächen sichern, ansonsten könnten sich im Falle einer späteren Öffnung Großinvestoren dien lukrativsten Flächen gesichert haben. Selbst bei Rücknahme des Antrages der Marktgemeinde Waldthurn auf punktuelle Öffnung für die Errichtung von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet könnte es der Gemeinde Georgenberg trotzdem später gelingen, ein Bauvorhaben für Windkraftanlagen durchzusetzen. Im Rahmen der Energiewende könnte ein politischer Druck die bislang ablehnende Haltung der Naturschutzbehörden ändern. Investoren könnten auch durch Gutachten die naturschutzrechtlichen Bedenken zerstreuen. Nicht zu vergessen sind auch die Bemühungen der Grundstückseigentümer um eine lukrative Nutzung ihrer Flächen im betroffenen Bereich des Landschaftsschutzgebietes. Ein Ortstermin mit Vertretern der Naturschutzbehörde sei auf jeden fall sinnvoll.

    Diskussion:

    Die Diskussion um die Windkraft beschäftigt unverändert die Bürger. Die sich abzeichnende generelle Erweiterung der Abstandsflächen zu Wohnbebauungen in der Teilfortschreibung des Regionalplanes auf 800 Meter wird begrüßt, große Windkraftanlagen bei Ottenrieth und Woppenrieth könnten somit nicht realisiert werden. Die geäußerten massiven naturschutzrechtlichen Bedenken zur beantragten Öffnung des Landschaftsschutzgebietes im Langlaufgebiet dürften Windkraftbefürwortern einen gehörigen Dämpfer versetzen, insbesondere in der Nachbargemeinde Georgenberg. Das sich abzeichnende Durcheinander in der deutschen Energiepolitik kann allerdings politische Entscheidungen herbeiführen, die die bisherigen Vorgaben (Vorrang des Natur- und Artenschutzes gegenüber Windkraftanlagen) schnell ändern könnten. Im Entwurf des neuen bayerischen Landesentwicklungsprogramm deuten sich solche Überlegungen schon an. Insofern sollte das Ziel einer gemeindlichen Flächensicherung in den betroffenen Arealen des Landschaftsschutzgebietes im Gespräch mit den Grundstückseigentümern nicht aus den Augen verloren werden. Zunächst kann die Sitzung des Planungsausschusses am 17.9.2012 abgewartet werden. Sollte - wie zu erwarten - die betroffenen Flächen nicht in die Teilfortschreibung Windenergie mit aufgenommen werden, kann immer noch über über eine Rücknahme des Antrags auf Öffnung des Landschaftsschutzgebietes diskutiert werden. Der Kreistag, der über den Antrag entscheidet, tritt erst nach der Sitzung des Planungsausschusses zusammen.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Sachstandsbericht zur Anfertigung einer Standortanalyse für eine mögliche Nutzung der gemeindlichen Altlastenverdachtsfläche Flurnummer 920, Gemarkung Waldthurn "Sandgrube Lindenbühl" als Standort für eine Photovoltaikanlage gemäß Besichtigung der Fläche durch einen Fachplaner im Auftrag des Landesamtes für Umwelt am 23.8.2012   

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Vom Landesamt für Umwelt wurde das private Planungsbüro R & H Umwelt GmbH (Nürnberg) als Spezialisten für Altlastenflächen mit der Durchführung der Standortanalyse beauftragt. Das betroffene Grundstück wurde von einem Vertreter des Planungsbüros am 23.8.2012 besichtigt, Ergebnisse sind nicht vor Jahresende zu erwarten.Sollte das Gelände als Standort für PV-Anlagen geeignet sein, kann der Markt in eigener Zuständigkeit über das weitere Vorgehen entscheiden. Gegebenenfalls müssten die vorhandenen Holzablagerungen auf dem Grundstück von den Nutzern entfernt werden.

    Diskussion:

    Das Grundstück könnte nach Meinung der Diskutanten aufgrund der geographischen Lage (Süd-Ost-Ausrichtung) und der möglichen Anbindung an eine nicht zu weit entfernt gelegenen Trafostation in der Tat Perspektiven für eine PV-Anlage bieten. Insofern wird das Ergebnis der Standortprüfung mit Spannung erwartet. Sollte die Fläche hierfür nicht geeignet sein, wäre die Nutzung als Energiewald (zur Produktion von schnell wachsenden Holz und zu dessen Verwertung in der gemeindeeigenen Hackschnitzelanlage an der Schule) eine Alternative. Auf eine möglichst schnelle Erledigung der Standortanalyse sollte angesichts der weiter sinkenden Einspeisevergütungen gedrängt werden.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Stellungnahme des Marktes im Anhörungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern

    (BE: DR. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetages vom 11.7.2012 -

    Der Bayerische Gemeindetag hat sich enttäuscht zur groß angekündigten "Entschlackung" des bayerischen Landesentwicklungsprogramms gezeigt, eine umfangreiche Stellungnahme des Gemeindetages wird wohl noch folgen. Das Auseinanderdriften der Bevölkerungsentwicklung zwischen den Regionen wurde von der Bayerischen Staatsregierung richtig erkannt, über die deswegen zu treffenden Maßnahmen zur Herstellung einheitlicher Lebens- und Arbeitsbedingungen streiten sich die Politiker und Fachleute. Der Grenzgürtel zur Tschechischen Republik wurde in der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms richtigerweise als "Raum mit besonderen Handlungsbedarf" dargestellt. Nur zu planen und keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Umsetzung der Ideen bereit zu stellen, wäre allerdings zu kurz gegriffen. Der Erhalt der Eigenständigkeit auch kleinerer Gemeinden könnten die Belange der Menschen vor Ort besser berücksichtigt werden. Durch das Beibehalten des "Zentrale-Orte-Prinzips" mit entsprechenden Vorgaben zur Siedlungsstruktur schränken die kommunale Planungshoheit spürbar ein.

    Vorschlag einer Stellungnahme durch die Verwaltung und den Bürgermeister:

    "Die Bayerische Staatsregierung hat richtig erkannt, dass sich bei der Bevölkerungsentwicklung die Schere zwischen den Regionen öffnet - vor allem in strukturschwächeren Räumen nimmt die Bevölkerung bei einem überdurchschnittlichen Anstieg des Anteils älterer Menschen ab. Die im Entwurf dargestellte "Vision Bayern 2025" - v or allem mit der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen ist für unsere Region überlebenswichtig.

    Der Markt Waldthurn profitiert von Programmen - wie "Marktplatz der Generationen", der Überprüfung von kommunalen Altlastenverdachtsflächen auf ihre Eignung für Photovoltaikanlagen-Standorte und der Aufstellung eines Energiekonzeptes -leider liegt dabei der Schwerpunkt zunächst nur in einer planerischen Unterstützung. Hier ist unbedingt eine entsprechende finanzielle Unterstützung durch den Staat bei der Umsetzung erforderlich, da eine finanz- und strukturschwache Gemeinde die notwendigen Prozesse nicht alleine steuern kann.

    In der Praxis zeigt es sich, dass man mit herkömmlichen sehr eingeschränkten Fördermöglichkeiten - z. B. im Rahmen eines Dorferneuerungsverfahrens Standortnachteile gegenüber den Ballungsräumen nicht ausgleichen kann - deshalb tut man sich außerordentlich schwer, Investoren für dringend benötigte Projekte im Bereich des Gesundheitswesens, der Altenpflege etc. im Kernbereich des Hauptortes zu finden. Hier muss der Staat entsprechende Sonderförderprogramme, die genau auf die Bedürfnisse der kleineren Gemeinden zugeschnitten sind, starten - ein großer Vorteil wäre dabei die Kombination von Dorferneuerung und punktuellen städtebaulichen Maßnahmen.

    Auch ist es wichtig, die Eigenständigkeit der Gemeinden in der derzeitigen Form auch in der Zukunft zu schützen und zu erhalten - man kann sich nur den Herausforderungen der Zukunft  - vor allem einer negativen demographischen Entwicklung - stellen und negativen Tendenzen entgegenwirken, wenn man als Kommune mit eigenem Bauhof und Verwaltung auch eigenständig agieren kann. Bei einer staatlich verordneten Schaffung größerer Organisationseinheiten werden die berechtigten Belange der kleineren Ortschaften, die von den negativen Entwicklungen am meisten betroffen sind, untergehen. Nur durch den Erhalt der Eigenständigkeit kann man schnell und gezielt auf solche Entwicklungen reagieren - man kennt die Verhältnisse vor Ort und die Besonderheiten schließlich auch am besten.

    Der Markt hat in diesem Zusammenhang bereits entsprechende Schritte im Hinblick auf den konsequenten Rückbau nicht mehr benötigter Liegenschaften mit Zusammenlegung der Kinderbildungseinrichtungen Kindertagesstätte  mit Krippe und Grundschule und Abriss des nicht mehr benötigten Schultraktes getan - es folgt noch Nutzung der bisherigen kirchlichen Kindertagesstätte als Rathaus sowie die gemeinsame Nutzung des Lobkowitz-Schlosses (Pfarrheim), außerdem läuft heuer noch die Dorferneuerung in Waldthurn an. Bei diesen Projekten ist eine entsprechend hohe finanzielle Unterstützung durch den Staat unverzichtbar."

    Diskussion:

    Die Auffassungen in der vorgelegten Stellungnahme werden grundsätzlich geteilt. Hinsichtlich des geforderten Erhalts kommunaler Eigenständigkeiten könnte noch ergänzend angefügt werden, dass gegebenenfalls eine Zusammenlegung gemeindlicher Aufgaben im Rahmen der schon praktizierten interkommunalen Zusammenarbeit von unten her sinnvoller ist als ein Überstülpen großer Organisationseinheiten durch eine neue Gebietsreform. Als Beispiele für das gute Gelingen solcher gemeindeübergreifender Aktivitäten wurden aufgeführt

    • Abwasserprojekt Unter- und Oberfahrenberg mit der Stadt Pleystein

    • Wasserversorgungsprojekt Bibershof mit der Stadt Pleystein

    • Mitgliedschaften in Zweckverbänden (Wasserversorgung, Energiesektor, Tourismus, Bocklradweg, Schulen)

    Die Beispiele belegen klar, dass auch struktur- und finanzschwache Kommunen durchaus in der Lage sind, in größeren räumlichen Dimensionen zu handeln. Was Bayern braucht ist keine neue Gebietsreform, sondern eine Förderreform zur weiteren Verbesserung des interkommunalen Miteinanders unter Beibehaltung der jetzigen kommunalen Selbstverwaltung..

    Fazit:

    Die Stellungnahme, ergänzt um die vorgeschlagenen Ergänzungen, kann an die Bayerische Staatsregierung geschickt werden.

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  1. Ausgestaltung der Stützmauer bei Flurnummer 375/3, Gemarkung Lennesrieth in Albersrieth - Absicherung des angrenzenden Gemeindeweges

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe der Verwaltung -

    Am 16.8.2012 hat sich Herr Hofmann vom Amt für Ländliche Entwicklung mit dem Bauherrn getroffen. Die von Herrn Menner beabsichtigte Umsetzung einer Stützmauer mit großen Bruchsteinen entspreche den anerkannten Regeln der Technik bei korrekter Ausführung der Anlage (terrassenförmige Aufschichtung der Steine, zusätzliches Einbringen von Eisenstäben zur Absicherung gegen Verschiebungen). Nach Rücksprache des Bauherrn mit dem Landratsamt sei bei einer Mauerhöhe unter 2 Meter das Vorhaben baurechtlich nicht genehmigungspflichtig. Zur Absturzsicherung werde noch eine Bepflanzung vorgenommen. Der Bauherr ist für korrekte Errichtung der Stützmauer verantwortlich, auf die Risiken für den bestehenden Weg wurde hingewiesen.

    Diskussion:

    Beim Ortstermin am 16.8.2012 war kein Vertreter der Gemeinde mit anwesend, auch gibt es darüber kein Protokoll (nur mündliche Auskünfte). Eine schriftliche bautechnische Stellungnahme durch den Vertreter des Amtes für Ländliche Entwicklung sollte deshalb nachgereicht werden. Im übrigen wird die Aussage des Sachverständigen, wonach die Errichtung einer Stützmauer mit großen Bruchsteine durchaus mit den anerkannten Regeln der Technik vereinbar ist, zur Kenntnis genommen. Wenn bei Errichten der Stützmauer Schäden am öffentlichen Weg entstehen, kann der Bauherr haftungsrechtlich dafür verantwortlich gemacht werden. Ob die vorgesehene Bepflanzung der Stützmauer unmittelbar neben dem Weg mit einer Hecke zur Absturzsicherung ausreicht, könnte von der Bauaufsicht durch das Landratsamt überprüft werden.

    Fazit:

    Die Einschätzungen des Fachmanns vom Amt für Ländliche Entwicklung werden zur Kenntnis genommen, der Errichtung einer Stützmauer durch den Bauherrn dürfte also nichts mehr im Wege stehen.

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  1. Sachstandsbericht Qualitätsoffensive Bockl-Radwanderweg

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Die vorbereitenden Arbeiten durch den Bauhof sind abgeschlossen und durch Vertreter des Landratsamtes bereits abgenommen. Die ca. 12 bis 15 cm dicke Oberschicht kann nun aufgetragen werden, hierzu erfolgt eine Ausschreibung durch das Landratsamt. Die Vergabe erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft "Bockl-Radweg", in der unter anderen die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden vertreten sind. Die Vergabeentscheidung wird in der nächsten Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.

    Diskussion:

    Die Vorarbeiten durch den Bauhof sind anzuerkennen. Die gewählte Trasse des Anschlussweges sollten allen Beteiligten, auch den Bewohnern von Lennesrieth, entgegenkommen (der bisherige "steile" Weg von der Luhe nach Lennesrieth wurde auch befestigt). Zu achten ist noch auf eine angemessene Beschilderung. Unnötiges Befahren durch andere Fahrzeuge sollte durch geeignete bauliche Maßnahmen verhindert werden.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Stellungnahme des Marktes zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag Hartsteinwerk Remmelberg und Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben des Landratsamtes vom 31.7.2012 -

    Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung:

    ´"Bei Erstellung der gemeindlichen Stellungnahme wird seitens des Marktes vorausgesetzt, dass sich diese nur auf den betroffenen Bereich des Gemeindegebietes Waldthurn bezieht und der Antragsteller über die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zur Nutzung der betroffenen Parzellen verfügt. Im Flächennutzungsplan des Marktes ist der Steinbruch Remmelberg als Abbaugebiet dargestellt. Bewohnte Anwesen sind so weit entfernt, dass ich nach Ansicht des Marktes die Einwirkungen des Abbaugebietes auf bewohnte Bereiche in Grenzen halten und diese zumutbar sind. Die Zufahrt zum Steinbruch verläuft von Staatsstraße ST 2166 über die Gemeindegrundstücke Flurnummern 815/1, 848/8 und 848/10, sämtliche Gemarkung Lennesrieth. Diese Zufahrt ist nach Ansicht des Marktes auch für das Befahren mit Feuerwehrfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 16 Tonnen geeignet, da der Weg auch von den schweren Transportfahrzeugen des Steinbruchs seit Jahrzehnten problemlos genutzt wird. Die Wasserversorgung des Betriebes erfolgt nach unserem Kenntnisstand durch den Wasser-Zweckverband Muglhofer Gruppe - wir bitten Sie, direkt bei dem betreffenden Wasserversorger nachzufragen, ob dieser auch eine Löschwasserversorgung sicherstellen kann. Einwendungen und Bedenken gegen eine Erteilung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Erlaubnisse werden seitens des Marktes nicht vorgebracht - das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die beantragten Maßnahmen sind notwendig, um den Fortbestand des Betriebes zu gewährleisten."

    Diskussion:

    Dem Beschlussvorschlag ist nichts hinzuzufügen.

    Fazit:

    Die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme wird gebilligt.

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  1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau eines Geräteschuppens auf Flurnummer 659, Gemarkung Waldthurn im Bereich des Bauhofs zur Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Der Bauantrag wurde im August 2008 vom Gremium gebilligt und das Vorhaben vom Landratsamt im Oktober 2008 baurechtlich genehmigt. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von vier Jahren mit der Bauausführung begonnen wurde. Durch einen formlosen schriftlichen Antrag kann diese Frist gemäß Art. 69 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden.

    Beschlussvorschlag der Verwaltung:

    "Beim Landratsamt wird ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung um weitere zwei Jahre eingereicht."

    Diskussion:

    Dem Wunsch der Feuerwehr nach Verlängerung der Baugenehmigung wird selbstverständlich entsprochen.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    • Errichtung einer Lagerhalle in Wampenhof (Manfred Forster, Wampenhof)

    • Anbau eines Unterstellgebäudes an der bestehenden Langlaufhütte (OWV Waldthurn)

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Förderung von Energiekonzepten auf dem Weg zu einer bilanziell weitgehend energieneutralen Gemeinde: laut Mitteilung des Amtes für Ländliche Entwicklung wird das vom Markt beantragte Energiekonzept gefördert, Voraussetzung ist ein Beschluss des Gremiums. Die Förderzusage gilt bis Ende Oktober 2012. Das thema wird in der Septembersitzung behandelt.

    • E.ON Bayern wird mittelfristig den Straßenbeleuchtungsstromverbrauch nicht mehr rechnerisch, sondern durch einzubauende Zähler ermitteln. Auf die Preise soll diese Umstellung keinen Einfluss haben.

    • Nach Aufhebung des Baustopps wird laut Mitteilung des zuständigen Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach am bestehenden Funkmast auf dem Fahrenberg mit Arbeiten zur Etablierung des Digitalfunkes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bayern begonnen, mit der Fertigstellung ist Anfang bis Mitte Oktober 2012 zu rechnen.

    • Einige Gemeinden haben zur Zweckvereinbarung "Informationstechnologie" mit dem Landratsamt noch einige Änderungswünsche, die allerdings die Grundzüge der bereits beschlossenen Vereinbarung nicht berühren.

    • Folgende Gerätschaften sind zuletzt für den Bauhof beschafft worden: VW-T 4-Pritschenwagen (1.950.- €), Pkw Ford Focus (2.500.- €), Pkw-Anhänger (300.- €), Vorbau-besen für Unimog (400.- €), Vibro-Walze BOMAG (2.800.- €), Tandem-Mäher für Unimog (3.000.- €) und Mähkopf (400.- €). Die Altteile wurden bzw. werden verkauft. Die Walze musste wegen nicht mehr reparabler Schäden zum Schrottpreis verkauft werden. Der Verkauf des Mähers erfolgt übers Internet.

    • Die Kosten für die Überprüfung des Limiters für die Vereinshalle belaufen sich auf 214,20 € (mit Versandkosten nach und von Spanien). Die Hälfte der Kosten soll die Vereinsgemeinschaft übernehmen.

    • Wegen Probleme mit der Parksituation in der Pleysteiner Straße soll sich der Bauausschuss einen Eindruck verschaffen.

    • Termine:

      • 29.8.2012 (Mittwoch, 18:00 Uhr): Einweihung des Marktladens

      • 5.9.2012 (Mittwoch, 14:00 Uhr): Besuch der Hostauer im Museum Frischholz und Gollwitzer mit Gemeinde-Rundfahrt

      • 14.9./15.9.2012 (Freitag/Samstag): 19. Trasafelder Oktoberfest

      • 22.9.2012: Bayerisch-böhmisches Bierfest in Hostau

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