Sitzung der CSU-Fraktion am 25. Juni 2012
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 28. Juni 2012
(Gasthaus Kick in Lennesrieth, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 31.05.2012

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 31.05.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Sachstand bezüglich der vorgesehenen Fortschreibung des Teilabschnitts "Windenergie" des Regionalplans laut Sitzung des Planungsausschusses am 14.6.2012
    - weiteres Vorgehen
    - mögliche Rücknahme des Antrags auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes für Windkraftanlagen

  4. Rückmeldungen der Erschließungsträger im Zusammenhang mit der Kosteneinholung für eine mögliche Erschließungsträgerschaft

  5. Angebote der Versicherungskammer Bayern zum Abschluss von Elementarversicherungen
    - Auswahl der Gebäude 

  6. Vorlage des Entwurfs der Betriebsträgerschaftsvereinbarung für die neue Kindertagesstätte mit Kinderkrippe durch die Kirchenverwaltung
    - Änderungs- und Ergänzungswünsche des Marktes bzw. Billigung der Vereinbarung
    - Beschluss zur Übernahme von 80 % des Betriebskostendefizits durch den Markt

  7. Beschilderung an den Innentüren Turnhalle und Grundschule

  8. Antrag des Schalob-Clubs Albersrieth-Obertresenfeld auf Genehmigung der Verwendung des Marktwappens für die neue Vereinsfahne 

  9. Umfrage wegen Regulierung von Plakatierungen in den Landkreisgemeinden
    - weiteres Vorgehen
     

  10. Billigung des Entwurfs einer neuen Zweckvereinbarung ab 01.12.2012 für das IT-Kompetenzzentrum beim Landratsamt Neustadt

  11. Bauanträge

  12. Mitteilungen des Bürgermeisters - Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 31.05.2012

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 31.05.2012 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 31.05.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -


    Die Bauarbeiten für das neue Gerätehaus in Oberbernrieth sind mittlerweile in vollem Gange.

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 31.05.2012 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Sachstand bezüglich der vorgesehenen Fortschreibung des Teilabschnitts "Windenergie" des Regionalplans laut Sitzung des Planungsausschusses am 14.6.2012
    - weiteres Vorgehen

    - mögliche Rücknahme des Antrags auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes für Windkraftanlagen

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über das Haushaltsjahr 2011 -

    Nach Rücksprache dem Vertreter der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes sind in der Sitzung des Planungsausschusses am 14.6.2012 als Mindestabstände zu bewohnten Bereichen (auch Einzelanwesen, Einödhöfen und Weilern) 800 Meter einzuhalten, bei Gewerbegebieten 500 Meter. Damit würden die Vorranggebiete Nr. 35 und Nr. 36 (Ottenrieth-Woppenrieth-Goldbrunn) nicht mehr in dem Entwurf der Fortschreibung des Teilabschnitts "Windenergie" des Regionalplans auftauchen. Die Beschlüsse des Planungsausschusses sollen in Form eines neuen Planungsentwurfs ab 31.7.2012 in ein neues Anhörungsverfahren gehen. Der Kreistag wird sich in seiner nächsten Sitzung (voraussichtlich am 30.07.2012, Termin kann evtl. auf September verschoben werden) mit den Anträgen von Gemeinden auf punktuelle Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Windkraftanlagen beschäftigen.

         
    Bei Ottenrieth (auf den Bildern jeweils links) und Woppenrieth (rechts) scheint die Errichtung von Windkraftanlagen nun nicht merh möglich (linkes Bild: Blickvom Hirmesbühl aus; rechtes Bild: Blick vom Maienberg aus).

    Diskussion:

    Die Beschlüsse des Planungsausschusses zu den Abstandsflächen von bewohnten Bereichen zu Windkraftanlagen, die zwischenzeitlich in einem Schreiben des Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbandes (Landrat Simon Wittmann) an die Marktgemeinde bestätigt wurden, werden einhellig begrüßt. Somit erscheint die Errichtung von großen Windkraftanlagen im Dörferdreieck Ottenrieth-Woppenrieth-Spielberg vom Tisch. Nicht in die Teilfortschreibung "Windenergie" des Regionalplans aufgenommen werden auch die Vorstellungen des Landesamtes für Umwelt, wonach eine Eignung der Flächen zur Nutzung für Windenergie zwischen Irlhof und Untertresenfeld gegeben wäre. Der Antrag der Marktgemeinde auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes an der Gemeindegrenze zu Georgenberg soll nicht zurückgezogen werden, wenn auch die Aussichten auf eine Befürwortung des Antrages durch den Kreistag in Anbetracht ähnlicher Anträge einiger Nachbargemeinden eher skeptisch beurteilt werden. 

    Fazit:

    Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen, eine Rücknahme des Antrages auf Öffnung des Landschaftsschutzgebietes zur Errichtung von Windkraftanlagen wird nicht zurückgezogen.

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  1. Rückmeldungen der Erschließungsträger im Zusammenhang mit der Kosteneinholung für eine mögliche Erschließungsträgerschaft

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Am 22.6.2012 werden die eingehenden Unterlagen der angeschriebenen Erschließungsträger (Bayerische Landessiedlung Regensburg, Bayerngrund München, Stadtbau Amberg, Fachberatung für Kommunen Reuth) eröffnet und verglichen. Bedarfsweise kann nach Zusammenkunft der Fraktionssprecher am 25.6.2012 bis zur Sitzung noch Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde gehalten werden.


    Kann ein neues Baugebebiet in Waldthurn realisiert werden (im Bild die aufgelassene Hofstelle Gmeiner an der Fahrenberger Straße)?

    Diskussion:

    Nur ein Erschließungsträger (KFB Fachberatung für Kommunen in Reuth) hat ein Angebot abgegeben. Um die Bedenken des Landratsamtes bezüglich der Errichtung eines Neubaugebietes an der Fahrenbergerstraße entkräften zu helfen, soll zunächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. In dieser Studie sollten vor allem die Vorzüge für eine naturnahe Wohnbebauung im vorgesehenen neuen Baugebiet herausgearbeitet werden. Nach Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit könnten die weiteren Schritte eingeleitet werden. Das Kostenangebot für die Studie in Höhe von 8.300.- € (zzgl. MwSt.) wird als angemessen bewertet.

    Fazit:

    Eine Machbarkeitsstudie sollte entsprechend dem unterbreiteten Angebot der KFB Reuth in Auftrag gegeben werden.

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  1. Angebote der Versicherungskammer Bayern zum Abschluss von Elementarversicherungen
    - Auswahl der Gebäude
        

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    In der Sitzung des Gremiums am 27.10.2012 teilte der Bürgermeister mit, dass die gemeindlichen Gebäude nicht gegen Elemantarschäden (z. B. Hochwasser, Starkregen, Schneedruck) versichert sind. Die Versicherungskammer hat nun für alle kommunale Liegenschaften Angebote unterbreitet, über die nun das Gremium entscheiden kann. Für rund 30 Liegenschaften sind in einer Tabelle Angebote aufgeführt (mit und ohne Selbstbeteiligung. Für alle Liegenschaften zusammen käme ohne Selbstbeteiligung ein Bruttobetrag von 2.846,60 € jährlich zusammen, mit Selbstbeteiligung wären die Angebote günstiger (z. B. 1.185,72 € bei einer Selbstbeteiligung von 10.000.- €).


    Die gemeindlichen Gebäude (im Bild das Rathaus) sind nicht gegen Elementarschäden versichert.

    Diskussion:

    Nicht für jede kommunale Liegenschaft wird der Abschluss einer Elementarversicherung als sinnvoll erachtet. Zu klären wäre noch endgültig, nach welchen weiteren Ereignissen (neben Hochwasser, Starkregen, Schneelast) ein Versicherungsschutz gegeben ist. Außerdem sollte vor Abschluss von Verträgen noch das Ende der anstehenden Änderungen bei den Liegenschaften (Umbau Schule, Errichtung eines Kinderbildungszentrum, Umzug des Rathauses etc.) abgewartet werden. 

    Fazit:

    Der Tagesordnungspunkt sollte bis nach Abschluss der derzeit laufenden Bauprojekte vertagt werden.

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  1. Vorlage des Entwurfs der Betriebsträgerschaftsvereinbarung für die neue Kindertagesstätte mit Kinderkrippe durch die Kirchenverwaltung
    - Änderungs- und Ergänzungswünsche des Marktes bzw. Billigung der Vereinbarung
    - Beschluss zur Übernahme von 80 % des Betriebskostendefizits durch den Markt

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Entwurf der Vereinbarung -

    Die Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche, vorgetragen in einer Besprechung im bischöflichen Ordinariat am 27.9.2011, betreffen u. a. die künftige Regelung des Hausmeister- und Reinigungsdienstes (langfristig Beschäftigung des Hausmeisters durch die Gemeinde und des Reinigungspersonals durch die Kirchenverwaltung), den Betrieb der Kinderkrippe Betreuung von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren), die Vorlage des Haushaltsplans (wünschenswert auch Vorlage des Stellenplans und Mitwirkung beim Beitragswesen), die Definition von Schönheitsreparaturen, die Vertragsdauer (mindestens bis 2024) und die Trägerschaft des Betreuungsraums (mit Mittagsbetreuung) durch die Kirchenverwaltung. Die Übernahme von 80 % des jährlichen Betriebskostendefizits durch die Gemeinde könnte jetzt gleich beschlossen werden und in die Vereinbarung mit aufgenommen werden. Die Entwürfe müssen noch stiftungs- und kirchenaufsichtlich genehmigt werden, erforderlich ist auch noch die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt.


    Der bedarfsgerechte Rückbau der Schule ist in vollem Gange, auf der frei werdenden Fläche soll die neue Kinderbildungseinrichtung (KiTa und Krippe) entstehen.

    Diskussion:

    Die offenen Fragen (Arbeitsverhältnisse des Hausmeisters und der Reinigungskräfte, Vorlage der Beitragsdaten und des Stellenplans, Beanspruchung des Archivs und des Raumes zur Mittagsbetreuung) sollten mit dem zuständigen Vertreter der Diözese zeitnah (wenn möglich bis zur Sitzung) noch abgesprochen werden, gegebenenfalls kann auch der Tagesordnungspunkt vertagt und kurzfristig in einer Sondersitzung behandelt werden. Gegen die Formulierung zur Übernahme des Betriebskostendefizits in Höhe von 80 % bestehen keine Bedenken. Zugestimmt wird auch der Vertragsdauer bis zum Jahr 2024. Der Raum für die Mittagsbetreuung in der sanierten Grundschule ist im Raumprogamm der Regierung berücksichtigt und wird dementsprechend gefördert. Sollte dieser (und der Archivraum) der KiTa zur Nutzung überlassen werden, könnte dies Auswirkungen auf die Fördersumme haben. Gewünscht wird die jährliche Vorlage des Stellenplans und der Beitragsdaten, der Haushaltsplan wurde in der Vergangenheit dem Gremium schon zur Kenntnis gegeben. Die langfristige Regelung des Hausmeisterdienstes durch die Gemeinde macht Sinn, da alle Gebäude des künftigen Kinderbildungszentrums im Eigentum des Marktes sein werden. Eine ähnliche Vorstellung könnte man auch bezüglich des Reinigungsdienstes haben, jedoch wird der gewünschten Möglichkeit des Trägers der KiTa, ein Direktionsrecht gegenüber dem Reinigungspersonal ausüben zu können, Verständnis entgegengebracht.

    Fazit:

    Die offenen Punkte sollten noch zeitnah mit der Diözese geklärt werden, im Übrigen steht einer Unterzeichnung der Vereinbarung nichts im Wege.

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  1. Beschilderung an den Innentüren Turnhalle und Grundschule

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Mail des Architekten vom 12.6.2012 -

    Nach einem Angebot der Fa. Moedel (Amberg) betragen die Kosten für die Beschilderung der Grundschule (20 Türschilder) 458,86 € und für die Turnhalle (10 Türschilder) 229,43 €.

    Diskussion:

    Gegen die Beschilderung werden keine Einwände formuliert, das Angebot der Fa. Moedel kann angenommen werden.

    Fazit:

    Der Beschaffung der Schilder für die Innentüren der Grundschule und der Turnhalle wird zugestimmt.

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  1. Antrag des Schalob-Clubs Albersrieth-Obertresenfeld auf Genehmigung der Verwendung des Marktwappens für die neue Vereinsfahne   

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Antrag des Schalobs vom 21.6.2012 -

    Der Schnupftuchclub möchte das Wappen der Gemeinde (zusammen mit dem Wappen der Stadt Vohenstrauß) auf seiner neuen Fahne verwenden.


    Die neue Fahne des Schnupftuchclubs Albersrieth-Obertresenfeld mit den Wappen der Stadt Vohenstrauß und der Marktgemeinde Waldthurn.

    Diskussion:

    Gegen die Verwendung des Marktwappens auf der neuen Vereinsfahne des Schnupftuchclubs Albersrieth-Obertresenfeld werden keine Bedenken geäußert.

    Fazit:

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  1. Umfrage wegen Regulierung von Plakatierungen in den Landkreisgemeinden
    - weiteres Vorgehen

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Ergebnis der Umfrage bei den Gemeinden Pressath, Trabitz, VG Irchenrieth, VG Neustadt, Windischeschenbach, Vohenstrauß, Waidhaus, VG Tännesberg, Luhe-Wildenau, VG Eschenbach, VG Kirchenthumbach, Floß) -

    Die meisten Gemeinden haben keine Regelung getroffen oder entscheiden nach Einzelfall. Vereinzelt gibt es auch Verordnungen (Pressath, Windischeschenbach, Vohenstrauß). Die Städte Pressath und Windischeschenbach stellen an bestimmten Orten Anschlagtafeln zur Verfügung. Teilweise werden auch Gebühren verlangt.


    Häufiges Ärgernis: das ausufernde Plakatieren (hier an einem Verkehrsschild in Albersrieth).

    Diskussion:

    Eine Regelung der Plakatierung über eine Satzung wird in Anbetracht des bürokratischen Aufwandes nicht befürwortet. Die Vereine sollten weiterhin die Möglichkeit haben, auf ihre Veranstaltungen hinzuweisen. Gebühren für Plakatierungen zu verlangen ist in Anbetracht der Diskussion um den Wert des Ehrenamtes in der Gesellschaft eher kontraproduktiv. Zusammenfassend wird eine Änderung der bisherigen Verfahrensweise in der Gemeinde, in der ohne besondere Regelungen und Auflagen kostenfrei an geeigneten Stellen plakatiert werden kann, nicht befürwortet.

    Fazit:

    Die Zusammenstellung der Plakatierungsregelungen in anderen Gemeinden wird zur Kenntnis genommen. Ein Handlungsbedarf für die Gemeinde wird nicht gesehen.

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  1. Billigung des Entwurfs einer neuen Zweckvereinbarung ab 01.12.2012 für das IT-Kompetenzzentrum beim Landratsamt Neustadt

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Entwurf vom 14.6.2012 und Vorlage der Verwaltung -

    Der Markt nutzt seit 2002 das Angebot des Kompetenzzentrums, für die hierfür anfallenden Kosten (z. B. durch Beschäftigung einer IT-Fachkraft) waren bisher gedeckelte Kosten von 0,56 € / Einwohner / Jahr von den beteiligten Gemeinden aufzubringen. Künftig entfällt aus arbeitsrechtlichen Gründen (Übernahme der Fachkraft in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) die Deckelung, ein Betrag von 1.500.- € / Jahr, ermittelt nach der jeweiligen Einwohnerzahl, wird dann fällig (ca. 380.- € Mehrkosten). Bislang haben 18 Gemeinden ihre grundsätzliche Bereitschaft zu weiteren Teilnahme an der Maßnahme (mit Teilnahme am kommunalen Behördennetz) erklärt. Der Landkreis unterstützt die Gemeinden bei der DV-Organisation, der IT-Systembetreuung und der IT-Anwendungsbetreuung vor Ort (einschließlich Schulbereich). Nach dem Entwurf soll die Gemeinde einen örtlichen IT-Ansprechpartner bestellen. Eine Stellungnahme der Gemeinde zum vorliegenden Entwurf der Zweckvereinbarung ist bis 29.6.2012 erwünscht.

    Diskussion:

    Eine Entscheidung zur Beibehaltung des Dienstleistungsangebotes des Landratsamtes im Bereich des Informationstechnologie wurde vom Gremium in der Sitzung am 26.1.2012 schon getroffen. Zum neuen Entwurf der Zweckvereinbarung gibt es keine besonderen Einwände. Der höhere finanzielle Beitrag der zur Begleichung der anfallenden Personalkosten wird akzeptiert. Als örtliche IT-Ansprechpartnerin fungiert nach Auskunft des Bürgermeisters weiterhin Petra Reil, die die Aufgabe von Helmut Gollwitzer übernommen hatte.

    Fazit:

    Der Entwurf der neuen Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt wird in der vorgelegten Form gebilligt.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - Fehlanzeige -

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Entfällt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Ein Schreiben des Bundes der Steuerzahler in Bayern e. V. im Zusammenhang mit den Abbruch des Schulgebäudes und der Errichtung eines neuen Kindergartens ist bei der Gemeinde eingegangen. Ein Beschwerdeführer hat das Projekt dem Bund der Steuerzahler mitgeteilt. Der Bürgermeister hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesamtkonzept (Errichtung eines Kinderbildungszentrums mit bedarfsgerechtem Rückbau und Sanierung der Schule sowie Neubau einer KiTa mit Kinderkrippe am jetzigen Schulstandort, Nutzung des bisherigen Kindergartens als künftiges Rathaus, Betrieb eines Pfarr- und Gemeindezentrums am jetzigen Pfarrheim, Abriss des alten Rathauses mit Schaffung von Parkmöglichkeiten) an den Bund der Steuerzahler abgegeben.

    • Für den Neubau der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe soll eine Bautafel angebracht werden.

    • Das Anhörungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern läuft, bis zum 21.9.2012 besteht Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme (nähere Informationen unter: www.landesentwicklung.bayern.de ).

    • Die Regierung der Oberpfalz hat dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Oberbernrieth zugestimmt. Der vorhandene ehemalige Felsenkeller darf nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde und des Kreisbaumeisters verfüllt werden.

    • Termine:

      • 1. Juli 2012 (Sonntag): Siedlerfest Spielplatz Hofzeil

      • 6. Juli 2012 (Freitag, 15:00 Uhr): Besuch des Fahrenbergs durch die kirchliche Gemeinde Hostau mit Gottesdienst

      • 6. Juli 2012 (Freitag, 17:00 Uhr): Sommernachtsfest im REHA-Zentrum mit Prominenten-Fußballspiel

      • 8. Juli 2012 (Sonntag): Bürgerfest

      • 21. Juli 2012 (Samstag): Einweihung Grundschule nach Generalsanierung und Umbau


      Die zurück gebaute und sanierte Grundschule erhält am 21. Juli 2012 den kirchlichen Segen.

    • Die Überlegungen, am Badeweiher Solarduschen als Übergang bis zu größeren Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung zu errichten, können wegen der Bedenken der Fachbehörde (Gesundheitsamt) nicht umgesetzt werden (das für den Betrieb notwendige Wasser muss der Trinkwasserverordnung entsprechen).


    Neue Umkleidekabinen sind am Badeweiher verfügbar (nach Initiative der Badeweiherfreunde), mit Solarenergie betriebene Duschanlagen können wegen des fehlenden Anschlussmöglichkeiten an das gemeindliche Trinkwassernetz nicht errichtet werden.

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