Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.03.2012
Einleitung des
naturschutzrechtlichen Verfahrens zur vorgesehenen Änderung der
Landschaftsschutzgebietsverordnung über den Naturpark Nördlicher Oberpfälzer
Wald sowie der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Oberpfälzer
Hügelland im westlichen Landkreis durch das Landratsamt
- Stellungnahme des Marktes
. weiteres Vorgehen
Vergabe der Abbrucharbeiten für den nicht mehr benötigten Schultrakt
Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion Vohenstrauß für das Jahr 2011
Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.3.2012
(BE: N.N.)
Grundlage:
-
siehe Protokoll der Niederschrift -
Diskussion:
Keine Anmerkungen.
Fazit:
Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom
29.3.2012 wird genehmigt.
Grundlage:
- siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -
Der Marktgemeinderat hat die Notariatsurkunde für den Flächentausch betr. Fl. Nr. 1221 / 1 Gmkg. Lennesrieth und einer Teilfläche des Gemeindewaldes Fl. Nr. 783, Gmkg. Spielberg gebilligt.
Der notarielle Kaufvertrag zum Erwerb des Grundstücks Fl. Nr. 100, Gmkg. Lennesrieth (landwirtschaftliche Fläche bei Maienfeld) genehmigt.
Die Marktgemeinde hat in
Maienfeld neben der Brennerei ein Grundstück erworben.
Im Zusammenhang mit dem Antrag des Marktes auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes für Windkraftanlagen hat das Gremium den von den Fachstellen des Landratsamtes überarbeiteten Abgrenzungsvorschlag gebilligt.
Diskussion:
Keine
Fazit:
Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.3.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung, Bekanntmachung des Landratsamtes vom 16.4.2012 und Entwurf einer Stellungnahme an das Landratsamt -
Laut früheren Stellungnahmen der Marktgemeinde soll dem Antrag auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes für die Errichtung von Windkraftanlagen im Waldgebiet zwischen Wampenhof und Skihütte durch den Kreistag nur dann entsprochen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
die im Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans ursprünglich vorgesehenen Vorranggebiete Nummer 35 und 36 (zwischen Ottenrieth, Woppenrieth und Spielberg) entfallen aufgrund der zu geringen Abstandsfläche zur Wohnbebauung (unter 1.000 Meter)
die Flächensicherung zu Gunsten des Marktes durch den Abschluss von Standortsicherungsverträgen mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist möglich
hinsichtlich des Landschaftsschutzes entsprechende Ausnahmen oder Befreiuungen für den Bau von Windkraftanlagen in diesem Bereich gemäß den vorläufigen Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen können zugelassen werden
nur eine sensible Öffnung des Landschaftsschutzgebietes für zwei Windkraftanlagen erfolgt im Bereich unseres Gemeindegebietes (kein Windpark)
sensible Bereiche wie der Fahrenberg auf jedem Fall von der Bebauung mit Windkraftanlagen werden freigehalten
die Belange der Sparte Skiclub des Oberpfälzer Waldvereins, die überregionale Langlaufloipen im Landschaftsschutzgebiet betreibt, werden berücksichtigt (der Betrieb der Langlaufloipen darf in keinster Weise beeinträchtigt werden)
Aufgrund der Vielzahl von Anträgen von Gemeinden auf gebietsweise Öffnungen des Landschaftsschutzgebietes erfolgt die Behandlung der Anträge über ein förmliches naturschutzrechtliches Verfahren ("Änderung der Schutzgebietsverordnungen "Naturpark Oberpfälzer Wald" sowie "Oberpfälzer Hügelland im westlichen Landkreis"). Die Entwürfe der Rechtsverordnungen liegen zusammen mit den zugehörigen Karten vom 2. Mai 2012 bis zum 4. Juni 2012 öffentlich auf (Landratsamt, Markt Waldthurn). Die Dokumente sind auch im Internet unter www.neustadt.de (Amtliche Mitteilungen) zugänglich. Zu den beabsichtigen Änderungen der Schutzgebietsverordnungen können die Fachbehörden, Gemeinden und Bürger ihre Bedenken, Einwände und Anregungen vorbringen. Die Änderung der Landschaftsschutzgebiete wird sich unmittelbar auf die Überlegungen des Regionalen Planungsverbandes zur Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen auswirken. Die endgültigen Festsetzungen im Regionalplan haben im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen bindenden Wirkung. Ob nun die beiden Vorranggebiete Nummer 35 und 36 in Waldthurn vom Regionalen Planungsverband herausgenommen werden, ist bis dato nicht bekannt. Der Regionale Planungsverband will erst nach Vorlage der Stellungnahmen der Fachbehörden zu den Anträgen der Gemeinden Anpassungen ihrer Planungsentwürfe vornehmen (dies kann noch bis August 2012 dauern). Ohne Berücksichtigung der zentralen Forderungen der Gemeinde Waldthurn wird der Antrag der Marktgemeinde zur punktuellen Öffnung des Landschaftsschutzgebietes zurückgezogen.
Der Fahrenberg (am Bildrand
rechts) soll von Windkraftanlagen verschont bleiben.
Diskussion:
In der Diskussion werden die vorbekannten Vorbehalte zu den Vorranggebieten Nummer 35 und 36 und die Überlegungen zur Benennung einer Ersatzfläche im Landschaftsschutzgebiet zusammen mit der Gemeinde Georgenberg im Bereich der Lennesriether Öd wiederholt. Änderungen der Landschaftsschutzgebietesverordnungen im Bereich des Gemeindegebietes werden nur akzeptiert, wenn die vom Regionalen Planungsverband vorgesehenen Vorrangflächen bei Ottenrieth und Woppenrieth herausfallen. Im jetzt anlaufenden Anhörungsverfahren zur Änderung der Schutzgebietsverordnung sollte juristisch wasserdicht gesichert sein, dass dieses Junktim ("ohne das eine geht das andere nicht") zwischen der Herausnahme der Vorrangflächen Nr. 35 und 36 und der punktuellen Öffnung des Landschaftsschutzgebietes zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen zuverlässig beachtet werden kann. Eine Kontaktaufnahme mit dem Juristen am Landratsamt sollte erfolgen, um dieses Ziel der Marktgemeinde nochmals zu verdeutlichen. Nicht dass Waldthurn am Ende das Landschaftsschutzgebiet geöffnet bekommt und die Vorrangflächen bei Ottenrieth und Woppenrieth auch bleiben. Mit dem vvorgelegten Entwurf einer gemeindlichen Stellungnahme, die die gemeindlichen Forderungen nochmals ausführlich wiedergibt, besteht Einverständnis.
Fazit:
Der von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahme zur Einleitung eines naturschutzrechtlichen Verfahrens wird zugestimmt. Das Junktim zwischen Herausnahme der Vorrangflächen Nummer 35 / 36 und einer ersatzweisen behutsamen Öffnung einer Fläche im Landschaftsschutzgebiet zur Errichtung von Windkraftanlagen sollte zuverlässig gesichert werden.
Grundlage:
- siehe Schreiben der Stadt Weiden vom 29.3.2012, Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 29.3.2012 und Vorlage der Verwaltung -
Die Stadt Weiden teilt unter Vorlage einer landesplanerischen Vorlage der Regierung der Oberpfalz offiziell mit, dass die beantragten neun Windenergieanlagen aus Gründen des Naturschutzes, des Luftverkehrsrechts, des Planungsrechts und des Waldrechts abgelehnt wurden. Nicht unter den Ablehnungsgründen sind allerdings die von der Marktgemeinde Waldthurn geforderten ausreichende Abstandsflächen zu Siedlungen (mindestens 1.000 Meter) genannt. Naturschutz-, artenschutz- und denkmalschutzrechtliche Aspekte können für den Markt Waldthurn zwar zur Verhinderung von Windkraftanlagen in den genannten Vorranggebieten Nummer 35 und 36 führen, sie können allerdings auch eine geplante sensible Öffnung des Landschaftsschutzgebietes zur Errichtung von Windanlagen nicht ermöglichen.
Die Hügelkette zwischen Roggenstein und Letzau (im Hintergrund) kann nicht
mit Windkraftanlagen bebaut werden.
Diskussion:
Die Ablehnungsgründe der Stadt Weiden waren durch Veröffentlichung in den Medien schon bekannt. Der Ausgang der derzeitigen Fortschreibung der Regionalplanung (Teilbereich Windenergie) bleibt unter Hinweis auf die nicht endgültig geklärten Auswirkungen auf die verschiedenen Rechtsgebiete (Denkmalschutz, Artenschutz, Landschaftsschutz, Waldschutz etc.) weiterhin noch völlig offen, die endgültigen Stellungnahmen der Fachbehörden in den laufenden Planungsverfahren (Regionalplanung, Änderung der Schutzgebietsverordnungen) werden mit Spannung erwartet.
Fazit:
Die Schreiben der Stadt Weiden und der Regierung der Oberpfalz werden zur Kenntnis genommen, Auswirkungen auf die laufenden Planungen sind zu erwarten.
Grundlage:
- siehe Schreiben der Gemeinschaft für menschenverträgliche Windenergie Mimbach / Mausdorf vom März 2012 und Vorlage der Verwaltung -
Das Schreiben der oben genannten Gemeinschaft ist mit einer Unterschriftenliste als Anhang an die Marktgemeinde Hahnbach, an den Regionalen Planungsverband und an die Regierung der Oberpfalz gerichtet. Im Schreiben wird vor allem ein Mindestabstand von 1.000 Meter von Windkraftanlagen zu bewohnten Gebieten, ganz gleich ob Wohn-, Misch-, Dorf- oder Gewerbegebiet) gefordert. Nur so stünden regenerative Energien im Einklang mit den Menschen.
Windkraft bewegt die Menschen
(im Bild die Anlagen in Freudenberg, Bild von Isidor Stahl)
Diskussion:
Die Forderungen der Interessensgemeinschaft sind deckungsgleich mit denen der Marktgemeinde Waldthurn. Bei Umsetzung der Forderung (Mindestabstand 1.000 Meter zu bewohnten Gebieten) würden unsere im Regionalplan genannten Vorrangflächen Nummer 35 und 36 heraus fallen. Selbst bei einer Abstandsfläche von 800 Meter (weniger sind nicht akzeptabel) wären im betroffenen Bereich keine Anlagen möglich. Deshalb sollte weiterhin auf allen Ebenen auf eine generelle Abstandsfläche von 1.000 Meter zum Schutz bewohnter Gebiete gedrungen werden. Menschenschutz sollte bei der Standortdiskussion zu großen Windkraftanlagen zumindest die gleiche Wertigkeit haben wie Natur-, Arten- und Denkmalschutz.
Fazit:
Das Schreiben der Interessensgemeinschaft wird zustimmend zu Kenntnis genommen.
Grundlage:
- siehe Vergabevorschlag des Architekten vom 19.4.2012 -
Das günstigste Gebot hat die Fa. Prem (Weiden) mit 56.768,63 € vorgelegt, bei Selbstverwertung des Abbruchmaterials könnten rund 3.000.- € eingespart werden.
Diskussion:
Sollten zum Zeitpunkt des Abbruchs relativ zeitnah gemeindliche Wege zum Reparieren bzw. sanieren anstehen, könnte das Abbruchmaterial vor Ort gelagert werden und entsprechend verwertet werden. Im Übrigen ist das Angebot der Fa. Prem mit Abstand das günstigste.
Fazit:
Dem Vorschlag des Architekten (Vergabe an die Firma Prem) wird zugestimmt.
Grundlage:
- siehe Vergabevorschlag des Architekten vom 23.4.2012 -
Das günstigste Gebot hat die Fa. Deutschländer (Weiden) in Form eines Nebenangebots (Hauptangebot wurde nicht abgegeben) mit 20.086,42 € vorgelegt.
Die Renovierungsarbeiten an
der Grundschule (im Bild rechts, links die energetisch sanierte Turnhalle)
sind fast abgeschlossen.
Diskussion:
Nach Erläuterung des Architekten können bei Ausschreibungen neben Hauptangeboten auch sogenannte Nebenangebote abgegeben werden, bei denen manche ausgeschriebenen Positionen vom Anbieter günstiger angeboten werden. Bei der Durchführung der ausgeschriebenen Leistung müssen jedoch alle ausgeschriebenen Positionen vollständig wie vom Auftraggeber vorgegeben erfüllt werden. Unter diesen Bedingungen hat die Firma Deutschländer aus Weiden das günstigste Angebot vorgelegt. Kritisiert wurde die Praxis der Angebotseröffnung (Submission), die üblicherweise nach Vorlage aller Angebote im Beisein des Bürgermeisters und der Verwaltungsleitung im Rathaus stattfindet.
Fazit:
Dem Vorschlag des Architekten (Vergabe an die Firma Deutschländer) wird zugestimmt.
Grundlage:
- siehe Vergabevorschlag des Architekten (Nachtrag vom 26.4.2012) -
Das günstigste Gebot hat Dr.Ing. Thomas Gollwitzer (München-Waldturn) mit 35.372,75 € vorgelegt.
Nach Abriss des nicht mehr benötigten Schultraktes soll die neue
Kindertagesstätte mit Kinderkrippe zusammen mit der Grundschule das
Kinderbildungszentrum Waldthurn werden.
Diskussion:
Von den drei vorliegenden Angeboten ist das von Dr. Thomas Gollwitzer das günstigste, gegen eine Vergabe werden keine Einwände vorgebracht. Der gebürtige Dr.Ing. Thomas Gollwitzer, der im Jahr 2007 mit seiner Arbeit über "Finite Stabelemente für mehrteilige nachgiebige Verbundquerschnitte zur Berechnung von Brettrippenschalen" seinen Doktortitel erwarb, hat seinem Bewerbungsschreiben auch Referenzprojekte beigefügt.
Fazit:
Dem Vorschlag des Architekten (Vergabe an die Dr.Ing. Thomas Gollwitzer) wird zugestimmt.
Weitere Informationen:
→ Link
zum Beitrag auf dieser Homepage:
Zukunftsprojekt Waldthurn 2020
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung -
Der Markt Waldthurn hat an der Fahrenbergstraße am Ortsausgang ein landwirtschaftliches Grundstück mit einer Größe von 34.806 qm erworben und will die Möglichkeiten zur Entwicklung eines neuen Baugebietes prüfen. Dazu hat die Verwaltung in dem vorliegenden Schriftsatz die bisherigen Überlegungen der Marktgemeinde zusammengefasst. Die Realisierung soll mit Hilfe eines Erschließungsträgers erfolgen. Dieser sollte auch ein Machbarkeitskonzept (Stufe A) als Vorstufe zur Realisierung vorlegen. Sollte einer Realisierung nichts mehr im Wege stehen, könnten die weiteren Handlungsfelder (Stufe B (Finanzierung), C (Vertragsgestaltung zur Erschleißung) bis D (Marketing) abgearbeitet werden.
Unterhalb des Hirmesbühl soll
ein neues Baugebiet entstehen.
Diskussion:
Die ausführlichen Anmerkungen der Verwaltung zum stufenweisen Vorgehen bei der Realisierung des Projekts wird lobend erwähnt. Zunächst ist entscheidend die Stellungnahme des Landratsamtes zum geplanten Vorhaben. Im Vorfeld hatte die Behörde eher zurückhaltend auf die Absicht der Marktgemeinde nach Ausweisung eines Baugebiets reagiert, solange nicht einige der vielen Baulücken in der Ortsmitte und in den Randlagen geschlossen werden. Allerdings sind die freien Flächen im Ortskern nicht im Besitz der Marktgemeinde, dem Vernehmen nach besteht auch keine ausreichende Verkaufsbereitschaft der Grundstücksbesitzer. Vor weiteren Beratungen sollte zunächst die Stellungnahme des Landratsamtes abgewartet werden, danach kann über die weiteren Schritte auf der Grundlage der Vorlage der Verwaltung entschieden werden.
Fazit:
Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen, die Stellungnahme des Landratsamtes wird mit Spannung erwartet.
Grundlage:
- siehe geänderter Entwurf der "Zweckvereinbarung über Abwasserbeseitigung" und der Vorlage der Verwaltung -
Das Gremium hatte in der März-Sitzung den Entwurf der Zweckvereinbarung mit der Stadt Pleystein genehmigt. Die Kommunalaufsicht am Landratsamt, dem der Entwurf zur Prüfung zugegangen war, schlägt einige Änderungen vor. Beim Punkt "Betriebs- und Unterhaltungsaufwand" sollten durch die Stadt Pleystein die anerkannten Regeln der Technik beachtet werden. außerdem trägt die Stadt Pleystein neben den Kosten für die Planung und den Bau auch die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung. Die festgelegte Frist zur Kündigung der Zweckvereinbarung sollte von ein auf zwei Jahre verlängert werden. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund sollte textlich ergänz werden.
Diskussion:
Die Änderungsempfehlungen der Kommunalaufsicht sind nachvollziehbar, sie bedeuten eine zusätzliche rechtliche Sicherheit für die Marktgemeinde. Besondere Einwände werden daher in der Diskussion nicht erhoben.
Fazit:
Der ergänzte bzw. geänderte Entwurf der Zweckvereinbarung wird genehmigt.
Grundlage:
- siehe Angebot der Firma movelo -
Die Fimra movelo bietet als Projekt eine Kooperation bei der Realisierung eines flächendeckendes Netzes aus E-Bike-Verleih und Akku-Wechselstationen an. An den E-Bike-Stationen stehen die Räder (mit E-Motor-Unterstützung) bereit, an den Akku-Wechselstationen können die Radfahrer einen Akku kostenlos wechseln. Für die Fahrräder würde ein monatlicher Mietpreis von 99.- € pro Rad fällig (Betrieb der Verleihstationen von April bis Oktober). Für die Akku-Wechselstation wäre pro Jahr und Station eine Marketinggebühr von 250.- € zu zahlen. Die Firma movelo würde sich unter anderen um den Komplettservice (Abholung und Anlieferung der Räder, Reparaturen), den Vollkasko-Versciherungsschutz und um die Werbung kümmern.
Das E-Bike Modell "Swiss-Flyer",
mit dem die Firma movelo zum Fahrrad fahren animieren möchte.
Diskussion:
Grundsätzlich wird die Idee mit einem flächendeckenden Fahrradverleihsystem, insbesondere unter Hinweis auf den internationalen Radwanderweg (Bocklradweg) nicht schlecht gefunden. Dazu ist nach Meinung der Diskutanten eine gemeindeübergreifende Kooperation und Abstimmung notwendig. Für diese Saison ist eine Umsetzung des Angebots kaum mehr sinnvoll. Der Bürgermeister möchte das Angebot der Firma in den nächsten Sitzungen der Touristikverbände und der Bürgermeisterrunde thematisieren. Zu überlegen wäre eine Realisierung des Angebots zum Beispiel an schon existierenden oder geplanten Stationen entlang des Bocklradweges (z. B. Radl-Treff in Floß, Radl-Station am Kühbachhof).
Fazit:
Das Angebot der Firma movela wird derzeit nicht angenommen, eine überregionale Kooperation sollte überlegt werden.
Weitere Informationen:
→
Link zur
Firma
movelo und
ihrer Idee
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung -
Die Birken an der Straße zur Erdaushubdeponie behindern durch die ausladenden Äste zunehmend landwirtschaftliche Gefährte, außerdem wird zusehends die Straße selbst durch das Wurzelwerk in Mitleidenschaft gezogen. Bei früheren Versuchen zum Fällen von Bäumen (siehe Protokoll eines Ortstermins am 3.12.2008) wurden emessmassiv Einwände durch einen Anlieger geltend gemacht.
Die Birkenalle an der Erdaushub-Deponioe wird zum Problem für die Landwirte
und für die Straße.
Diskussion:
Die Gemeinde ist für einen angemessenen Unterhalt ihrer Straßen verantwortlich. Wenn Bäume den Straßenkörper ruinieren, muss Abhilfe geschaffen werden. Ebenso so sind die Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Ein Kahlschlag der Allee, die fraglos einen positiven landschaftsprägenden Charakter hat, sollte soweit möglich vermieden werden. Der Vorschlag nach einem erneuten Ortstermin zusammen mit der Fachkraft an der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt mit Einbindung des Anliegers wird gutgeheißen.
Fazit:
Über den Umfang der Entfernung von Bäumen an der Straße zur Erdaushubdeponie soll der Bauausschuss nach einem Ortstermin zusammen mit der Fachkraft des Landratsamtes einen Beschlussvorschlag unterbreiten.
Grundlage:
- siehe Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion Vohenstrauß für das Jahr 2011 -
Im Bereich der PI Vohenstrauß wurden im Jahr 2011 insgesamt 1.346 Straftaten bekannt. (Vorjahr: 1.308). Die Aufklärungsquote betrug 85,4 % (Vorjahr: 87,8 %). Die meisten Straftaten wurden in den Gemeinden Waidhaus und Pleystein bekannt, wobei hier die Delikte entlang der Autobahn den größten Teil ausmachten. Bezogen auf die Einwohnerzahl hat Waldthurn mit 4 pro 1.000 Einwohner die geringste Straftatenquote, die meisten Straftaten wurden in Waidhaus (Autobahn, Grenzübergang) mit 232 pro 1.000 Einwohner bekannt. Von den bekannt gewordenen Straftaten machten Delikte nach dem Ausländergesetzen den mit Abstand größten Anteil aus. Im Jahr 2011 ereigneten sich 559 (Vorjahr: 564) Verkehrsunfälle mit einem Gesamtschaden von 1.066.005.- € (Vorjahr: 878.796.- €). Mit Aktionen (Bürger und Polizei, Schulwegsicherung, Geschwindigkeitsanlagen, Radfahrerausbildung in den Schulen und Aufklärungsveranstaltungen) trug die Polizei zusätzlich zu mehr Sicherheit in der Gesellschaft bei.
Diskussion:
Aus Sicht der Gemeinde Waldthurn herrscht hinsichtlich der Sicherheitslage Zufriedenheit. Uli Völkl wird in der Sitzung des Gremiums noch einige Anmerkungen zum Bericht machen.
Fazit:
Der Sicherheitsbericht wird zur Kenntnis genommen.
(BE: Hubert Stahl)
Grundlage:
- Antrag der Firma Riedl Holzbau vom 23.4.2012 (mit Planskizze) -
Der Antrag wird - vorbehaltlich der Zustimmung des Marktgemeinderates - zusätzlich in die Tagesordnung mit aufgenommen.
Für das bereits in einer früheren Sitzung des Gremiums genehmigten Bauvorhaben muss eine ausreichende Feuerwehrzufahrt auf öffentlicher Fläche nachgewiesen werden. Die Firma will nun den vorhandenen öffentlichen Weg entsprechend den Richtlinien für Feuerwehrfahrzeuge auf eigene Kosten mit einer Wegbreite von 3,50 Meter ausbauen und befestigen. Auch der Unterhalt des Weges (Pflege, Winterdienst) übernimmt die Firma. Der Marktgemeinde Waldthurn sollen keine Kosten entstehen. Im angrenzenden Bach soll noch eine Wasserentnahmestelle nach Angabe der örtlichen Feuerwehr eingebaut werden.
Soll ausgebaut werden: der Weg entlang der Luhe unterhalb des Haselrankens.Diskussion:
Gegen die zusätzliche Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung bestehen keine Einwände. Auch in der Sache spricht nichts gegen das Vorhaben der fa. Riedl Holzbau.
Fazit:
Dem Antrag wird zugestimmt.
Grundlage:
Neubau einer Maschinenhalle in Lennesrieth (Josef Götz, Lennesrieth)
Blick über das geplante
Bau-Areal nach Waldthurn und zum Fahrenberg.
Neubau einer Doppelgarage mit Holzlege in Lennesrieth (Christian Steiner, Lennesrieth)
Am Anwesen von Christian
Steiner (am Ortsausgang links von Lennesrieth in Richtung Albersrieth) soll
eine Doppelgarage entstehen.
Umbau des bestehenden Wohnhauses in Waldthurn, Pleysteiner Straße (Patrick und Natalie Masset, Waldthurn)
Das Wohnhaus an der
Pleysteiner Straße soll umgebaut werden.
Diskussion:
Zu Neubau einer Maschinenhalle wurde bereits in der März-Sitzung Stellung bezogen, damals wurde die Entscheidung vertagt (dem Vernehmen nach ist der Bauantrag mittlerweile zurückgezogen worden. Zu den übrigen Bauanträgen gibt es keine Anmerkungen.
Fazit:
Den Bauanträgen wird zugestimmt.
Die Fragebogenaktion im Rahmen der Bachelor-Arbeit von Frau Melanie Krützen läuft, eine rege Teilnahme wird empfohlen.
Die "Kleine Bürgerhilfe Waldthurn" wurde gestartet, als Ansprechpartner und Helferin für kleine Besorgungen steht ab sofort Frau Nadine Diduch zur Verfügung.
Nach einem Ortstermin mit Bewohnern von Lennesrieth wird die Planung des Straßenbauamtes hinsichtlich einer künftigen Hauptzufahrt am Anwesen Vitzthum (Einfahrt gegenüber Friedhof) aus Sicht der Landwirtschaft als nicht umsetzbar angesehen, außerdem ist keine Bereitschaft zu einer dafür notwendigen Grundabtretung erkennbar. Eine bessere Lösung wäre sicherlich die Beibehaltung der bisherigen Hauptzufahrt neben dem Anwesen Meckl zur jetzigen Kreuzung. Eine nochmaliges Gespräch mit der Straßenbauverwaltung sollte zu gegebener Zeit geführt werden.
Wegen der Reparatur eines Kanalschadens war für kurze Zeit die Bahnhofstraße nur einseitig befahrbar (Ampelregelung).
Die designierte Rektorin für die Grundschule Waldthurn, Frau Willax-Nickl, hat sich beim Bürgermeister vorgestellt.
Termine:
- 5.5.2012 (14:00 Uhr): Baumpflanzaktion der Paneuropa-Union
an der Schule
- 5.5.2012 (18:45 Uhr): Florianstag der FFW Waldthurn (Beginn
mit Kirchenzug)