Sitzung der CSU-Fraktion am 26. März 2012
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 29. März 2012
(Gasthaus Lindner, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 01.03.2012

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 01.03.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Antrag des Marktes auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes für Windkraftanlagen - Abgrenzung des betroffenen Bereichs durch die Fachstellen des Landratsamtes - Öffentlicher Teil

  4. Nachträgliche Genehmigung der Möblierung für die Grundschule sowie Genehmigung der zusätzlichen notwendigen Ausstattung im Handarbeitsraum

  5. Antrag der Kindertagesstätte St. Josef auf Bezuschussung eines Schwimmkurses 

  6. Angebot von Herrn Georg Bocka, Irlhof, für die kostenlose Zur-Verfügung-Stellung einer landwirtschaftlichen Fläche im Wasserschutzgebiet für die Dokumentation und Ursachenforschung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Nitratbelastung im Boden

  7. Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich der Fahrenbergstraße - Angebotseinholung für die Erschließungs-Trägerschaft mit Bauleitplanung

  8. Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Abwasserbeseitigung in den Ortsteilen Unter- und Oberfahrenberg mit der Stadt Pleystein 

  9. Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Lennesriether Kreuzung - Erkenntnisse aus der Besprechung beim Straßenbauamt am 26.03.2012

  10. Antrag von Frau Monika Steindl auf eine frühere Öffnung und spätere Schließung des Badeweiher-Kiosks für die Saison 2012 (z. B. 01.04. - 31.11.)

  11. Anschaffung von befahrbaren Schwerlastrosten zur Abdeckung der Arbeitsgrube im Bauhof gemäß Feststellung der zuständigen Sicherheitsfachkraft im Auftrag des Gemeindeunfallversicherungsverbandes

  12. Vorbereitung der Ausschreibung für den Abbruch des nicht mehr benötigten Schultraktes durch Architekt Meissner

  13. Abschluss eines Architektenvertrages für den Neubau der Kindertagesstätte und Kinderkrippe mit Architekt Meissner, Waldthurn

  14. Neubau einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe auf dem Schulgrundstück - Vergabe der Planung für die technischen Gewerke Heizung / Lüftung / Sanitär und Elektro

  15. Neubau einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe auf dem Schulgrundstück - Vergabe der Fachplanung Statik

  16. Abgabe einer Einverständniserklärung als Verfahrensbeteiligter (angrenzender Grundstückseigentümer) zum Antrag von Josef Pflaum, Neuenhammerstr. 20, auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für das Grundstück Flurnummer 960, Gemarkung Waldthurn 

  17. Bauanträge

  18. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 01.03.2012

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 01.03.2012 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 01.03.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 01.03.2012 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Antrag des Marktes auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes für Windkraftanlagen - Abgrenzung des betroffenen Bereichs durch die Fachstellen des Landratsamtes - Öffentlicher Teil

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (mit Planskizze) -

    In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates hat sich das Gremium für die punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes im Bereich "Lennesriether Öd" zur Nutzung von Windkraft ausgesprochen mit dem Vorbehalt, den Antrag zurückzuziehen, falls die bisherigen Vorranggebiete Nummer 35 und 36 (Dörferdreieck Ottenrieth-Woppenrieth-Spielberg) von der Regionalplanung nicht entfernt werden. Gleichzeitig wurde das Landratsamt im entsprechenden Antrag gebeten, unter Einschaltung der zuständigen Fachstellen schon vorab zu prüfen, ob im betroffenen Bereich des Landschaftsschutzgebietes grundsätzlich eine Nutzung unter Berücksichtigung naturschutz- und denkmalschutzrechtlicher Belange möglich sei, denn dann könnte man sich weiteren Aufwand und Kosten sparen.

    Die Fachstellen des Landratsamtes sehen in der vorgelegten Planskizze Probleme, da eine Abgrenzung des Bereichs auf Grundlage von Grundstücks-Teilflächen kaum nachvollziehbar ist. Vorgeschlagen wird daher, die Flächen z. B. an vorhandenen Wegen (überall möglich mit Ausnahme im Norden) bzw. an Gemarkungsgrenzen (im Norden) anzugrenzen. Der mögliche Standortbereich für Windkraftanlagen würde durch die erweiterte Abgrenzung vergrößert.


    Mögliche Fläche für Windkraftanlagen: mittlerer Höhenrücken zwischen Flossenbürg (im Hintergrund) und Oberbernrieth (im Vordergrund

    Diskussion:

    Gegen die vom Landratsamt vorgeschlagene Anpassung der genannten Flächen an Grundstücksgrenzen und Wege bestehen keine Einwände. Ansonsten gibt es keine neuen Erkenntnisse im Verfahren.

    Fazit:

    Die Anregungen des Landratsamtes zur Anpassung der zur punktuellen Öffnung für Windkraftanlagen vorgesehenen Fläche im Landschaftsschutzgebiet an bestehende Abmarkungen und Wege wird befürwortet.

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  1. Nachträgliche Genehmigung der Möblierung für die Grundschule sowie Genehmigung der zusätzlichen notwendigen Ausstattung im Handarbeitsraum

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vergabevorschläge des Architekten vom 6.3.2012 -

    Nach dem Ergebnis einer beschränkten Ausschreibung wird vom Architekten vorgeschlagen, den Auftrag (mit einer Angebotssumme in Höhe von 17.533,46 €) für die Lieferung und Montierung der Möblierung der Firma VS Spezialmöbelfabriken (Tauberbischofsheim) zu erteilen. Bei Bestellung der Möbel bis zum 9.3.2012 wäre die Lieferung bis spätestens 20.4.2012 realisierbar. Die Angebotssumme liegt im Kostenrahmen zum FAG-Antrag (15.900.- €), obwohl zusätzlich eine Teeküche im Lehrerzimmer (Angebot: 1.181,67 €) mit neu beschafft wird.

    Aus Kostengründen sollte ursprünglich im Handarbeitsraum die komplette Einrichtung belassen werden. Nun wurde aber festgestellt, dass die 40 Jahre alten Einbauschränke nicht mehr verwendet werden können (sie wurden mittlerweile vom Bauhof ausgebaut und entsorgt). Von den Handarbeitslehrerinnen wurden folgende Ausstattungswünsche geäußert: Schränke in den Nischen (raumhoch), Trocknungswagen und Ablagewägen, Papierschrank, Doppelwaschbecken oder -spüle als Ersatz für die alte Spüle. Bis zur Sitzung sollen für diese zusätzliche Möblierung noch Kostenangebote vorliegen (geschätzte Kosten ca. 8.000.- €).


    Der Sanierung des verbleibenden Schultraktes steht vor dem Ende.

    Diskussion:

    Zwischenzeitlich liegt ein Angebot der Firma VS Spezialmöbelfabriken über das Gesamtpaket "Möblierung Grundschule" und "Ausstattung Handarbeitsraum" mit einer Summe von 21.000.- € vor. Die Möbel werden als Einbausysteme montiert. Sie sind daher mit dem Gebäude fest verbunden, die Investition dadurch förderfähig (50 %). Insofern ist im Vergleich zur Kostenschätzung (15.900.- €) ein nun zu erwartender Aufwand für die Gemeinde in Höhe von rund 10.000.- € in keiner Weise zu kritisieren.

    Fazit:

    Die nachträgliche Genehmigung für die Möblierung der Grundschule und für die Ausstattung des Handarbeitsraumes wird erteilt.

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  1. Antrag der Kindertagesstätte St. Josef auf Bezuschussung eines Schwimmkurses  

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Kindertagesstätte vom 20.3.2012 -

    Erstmals wird für die Kinder in der KiTa ein Schwimmkurs angeboten, er soll mit angemeldeten 16 Kindern über 10 Kurstage im Hallenbad Moosbach ab 2. April 2012 stattfinden. Die Kurskosten in Höhe von 47.- € pro Kind (einschl. Eintrittsgebühren) haben die Eltern zu erstatten. Für die tägliche Busfahrt von Waldthurn nach Moosbach (und zurück) fallen 60.- € je Kurstag (insgesamt also 600.- €) an, welche zusätzlich auf die Eltern umgelegt werden müssten. Nachgefragt wird nun (auch im Namen der Elternschaft), ob eine Bezuschussung durch die Marktgemeinde möglich ist.

    Diskussion:

    Die Diskussion verlief fast schon erwartungsgemäß sehr kontrovers. Grundsätzlich sind nach den bekannten Vorgaben der Kommunalaufsicht am Landratsamt die freiwilligen Leistungen so weit als möglich herunter zu fahren. Dieses Diktat galt und gilt verstärkt in Zeiten mangelnder finanzieller Ausstattung der Kommunen. Bei der Entscheidung über Zuschussanträge komme es dabei weniger auf die Höhe des Betrags an als viel mehr darauf, ob in Anbetracht der Forderungen der Rechtsaufsicht und im Hinblick auf zu erwartende Folgeanträge der Rechtsaufsicht solche Leistungen gewährt werden sollten. Dem aktuellen Haushalt würde grundsätzlich ein Zuschussbetrag in Höhe z. B. von 200.- € (dieser Betrag dürfte nach der Vorbesprechung der Fraktionsführer vom Jugendbeauftragten des Gremiums vorgeschlagen werden) nicht substantiell belasten. Um unzählige Folgeanträge nicht zu generieren, ist der Hinweis auf einen durch die aktuellen Haushaltslage bedingten Vorbehalt sicherlich hilfreich.

    Gesundheitsförderndes Verhalten - dazu zählt ein Schwimmunterricht zweifellos - in einer Gemeinschaftseinrichtung zur Betreuung von Kindern zu unterstützen, macht nun durchaus Sinn. Insofern wäre der Zuschussbetrag gut angelegt. Bislang waren KiTa-Verantwortliche und Sorgeberechtigte nicht mit solchen Anträgen an die Marktgemeinde herangetreten. Die Eltern bezahlten bisher für ihre Sprösslinge einen Schwimmunterricht bei Inanspruchnahme aus der eigenen Tasche, weshalb eine Förderung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung schwer zu vermitteln ist. Trotzdem werden durch die Gemeinde z. B. auch regelmäßig Vereine gefördert, die sich der sportlichen Ertüchtigung von Kindern und Jugendlichen widmen. Warum nicht also auch einen kleinen Beitrag leisten zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens bei den Kleinsten in unserer Gemeinde?

    Fazit:

    Der Antrag der Kindertagesstätte wird kontrovers bewertet, insofern wird bei der Abstimmung ein Für und ein Wider zu erwarten sein.

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  1. Angebot von Herrn Georg Bocka, Irlhof, für die kostenlose Zur-Verfügung-Stellung einer landwirtschaftlichen Fläche im Wasserschutzgebiet für die Dokumentation und Ursachenforschung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Nitratbelastung im Boden

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Herr Georg Bocka bietet zur Dokumentation und Ursachenforschung der hohen Nitratbelastung des Bodens im Wasserschutzgebiet eine seiner landwirtschaftlichen Flächen an. Sämtliche Maßnahmen auf der Fläche (z. B. Düngergaben, Bodenbearbeitung) würden dann im Jahresverlauf lückenlos erfasst, über die zu ziehenden Bodenproben könnten dann wertvolle Erkenntnisse über die Auswirkungen der Düngung und der Bodenbearbeitung erhalten werden.

    Beschlussvorschlag der Verwaltung:

    Der Markt nimmt das Angebot des Landwirts gerne an.


    In den nächsten Monaten sollen genaue Daten zur Düngung und Bewirtschaftung im Trinkwasserschutzgebiet gesammelt werden.

    Diskussion:

    Das Angebot des Landwirts wird einhellig begrüßt, vorgeschlagen wurde hierbei die begleitende Einbindung der Höheren Landbauschule in die Untersuchung (wie vom Vertreter des Bauernverbandes bei einem Fachstellengespräch schon angeregt).

    Fazit:

    Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird vorbehaltlos übernommen.

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  1. Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich der Fahrenbergstraße - Angebotseinholung für die Erschließungs-Trägerschaft mit Bauleitplanung

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung sowie einer Besprechung am 8.3.2012 -

    Nach einem Gespräch am 8. März 2012 mit Vertretern von Baufirmen und Planern sollte die Gemeinde mit einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Bereich der Fahrenbergstraße (unterhalb des Hirmesbühl) ein deutliches politisches Zeichen. Skeptisch wird von einem Vertreter einer Baufirma die Idee einer zentralen Wärmeversorgung des möglichen neuen Baugebietes beurteilt. Der Vertreter einer anderen Baufirma sieht gute Chancen für eine Realisierung eines Neubaugebietes, dabei sollte etwas "Unverwechselbares" (z. B. Solarhaussiedlung mit Pultdächern) zur optimalen Sonnennutzung) entstehen. Ein Planer kann sich ein besonderes Engagement der Dorferneuerung nicht vorstellen, das Amt für Ländliche Entwicklung setze vielmehr auf die Innenentwicklung der Ortskerne. Eine größere Wohnflächenausweisung durch Entwicklung eines Neubaugebietes wird vom Kreisbaumeister unter Hinweis auf die zunächst zu empfehlende Schließung von Baulücken im Ort sehr reserviert bewertet. Bis zur Sitzung wird von den Architekten ein Kostenangebot für die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt (unter Begrenzung auf die drei ersten Leistungsphasen). Kosten der Bauleitplanung sowie der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen könnten mit in die Grundstückspreise eingerechnet werden. Gedanken sollten sich auch gemacht werden über die Bezeichnung des möglichen neuen Baugebietes (z. B. "Sonnenhang am Fahrenberg").

    Mit der KFB Reuth wurden bereits die Möglichkeiten einer Erschließungs-Trägerschaft erörtert. Hierbei wäre nach den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zumindest eine beschränkte Ausschreibung unter Beteiligung von mindestens drei Erschließungsträgern notwendig.

    Zu entscheiden ist nun grundsätzlich, ob einen Bauleitplanung für das betroffenen Areal auf dem Weg gebracht wird und ob gegebenenfalls die Realisierung nicht unmittelbar durch die Gemeinde, sondern außerhalb des Haushalts über eine externe Bauträgerschaft angestrebt werden soll.


    Unterhalb des Hirmesbühl soll ein neues Baugebiet entstehen.

    Diskussion:

    Die Forderung nach einer Ausweisung eines neuen Baugebietes wurde in der Fraktion und in der politischen Auseineinadersetzung schon mehrfach erhoben. Die nun ins Auge gefasste Bauleitplanung wird daher einhellig unterstützt. Favorisiert wird dabei nach den guten Erfahrungen im Bereich der Grundschule und der Vereinshalle eine Abwicklung über einen externen Bauträger außerhalb des unmittelbaren gemeindlichen Haushalts. Ein Bebauungsplan sollte gleich das gesamte von der Gemeinde erworbene Areal an der Fahrenbergstraße einbeziehen, wenn auch die Erschließung der Nachfrage sich orientierend abschnittsweise erfolgen sollte. Herbeizuführen wäre noch die Zustimmung der Fachbehörden am Landratsamt (z. B. Kreisbauamt, Kommunalaufsicht). Mögliche Bauträger sollten nun um Abgabe eines Angebotes angeschrieben werden. Auf saubere rechtliche Vereinbarungen ist vor dem Hintergrund negativer Begleiterscheinungen in einem anderen Waldthurner Baugebiet zu achten.

    Fazit:

    Für das von der Gemeinde erworbene Gebiet an der Fahrenbergstraße sollte Baurecht geschaffen werden. Realisiert werden soll dabei das projekt unter Zuhilfenahme eines externen Bauträgers.

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  1. Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Abwasserbeseitigung in den Ortsteilen Unter- und Oberfahrenberg mit der Stadt Pleystein   

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Entwurf der Stadt Pleystein einer "Zweckvereinbarung über Abwasserbeseitigung" und Vorlage der Verwaltung -

    Die Marktgemeinde hat im Juni 2010 den Anschluss der Ortseile Unter- und Oberfahrenberg an das von der Stadt Pleystein geplante Vakuumsystem für die Ortschaft Bibershof zur Abwasserbeseitigung ausgesprochen. Der Großteil der Kosten soll durch Zuwendungen und Beitragsleistungen abgedeckt werden, wobei wegen der Verzögerungen der Mittelzuweisungen Vorfinanzierungen erforderlich sind. Die Marktgemeinde hat bereits im September 2010 ihre Zustimmung zur anteiligen Vorfinanzierung der Planungs-, Untersuchungs- und Bauzeitzinsen-Kosten (Honorar, Bodengutachten, Kreditaufnahme durch die Stadt Pleystein) erteilt. Zwischenzeitlich wurde die Maßnahme im Zuge des Zuwendungsverfahren durch das Wasserwirtschaftsamt gebilligt, weshalb nun eine Zweckvereinbarung zwischen den beiden Kommunen Pleystein und Waldthurn abgeschlossen werden kann. Die baulichen Maßnahmen sollen in den Jahren 2012 und 2013 umgesetzt werden.

    Nach der Zweckvereinbarung erfolgt die Beitrags- und Gebührenabwicklung über die Stadt Pleystein über deren Satzungsrecht. Die Entsorgung der Abwässer erfolgt im Trennsystem, wobei nach § 2 der Vereinbarung die Oberflächenabwässer nicht mit entsorgt werden. Die von der Gemeinde Waldthurn zwischenfinanzierten Aufwendungen werden nach Eingang der Zuweisungen an den Markt anteilsmäßig zurück erstattet. Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.


    Unter- und Oberfahrenberg sollen an die geplante Abwasserentsorgung in Biberhof (im Bild) angeschlossen werden.

    Diskussion:

    Der von der Stadt Pleystein vorgelegte Entwurf ist inhaltlich nicht zu beanstanden. Intensiver diskutiert wurde der § 7 der Zweckvereinbarung. Demnach übernimmt der Markt Waldthurn bis zum Eingang entsprechender Zuwendungen des Freistaates Bayern und von Beiträgen der Grundstückseigentümer die Zwischenfinanzierung der anteiligen Honorarkosten in Höhe von 9.199,96 € (Bauentwurf, Vermessung), der Kosten für die Erstellung eines Bodengrundgutachtens für die Ortsteile Unter- und Oberfahrenberg in Höhe von 2.535,47 € und die anteiligen Bauzeitzinsen während der Bauphase bis zum Eingang von Zuwendungen und Beiträgen. Nach Eingang sämtlicher Zuweisungen werden die vom Markt Waldthurn zwischenfinanzierten Kosten durch die Stadt Pleystein zurückerstattet.

    Fazit:

    Dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Pleystein wird zugestimmt.

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  1. Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Lennesriether Kreuzung - Erkenntnisse aus der Besprechung beim Straßenbauamt am 26.03.2012

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Am 26.3.2012 fand ein Gespräch im Straßenbauamt (Teilnehmer seitens der Gemeinde: Bürgermeister Josef Beimler, MR und Ortssprecher Michael Steiner und VL Schmidt) statt. Hier sollte nochmals über die Möglichkeiten zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Lennesriether Kreuzung gesprochen werden. Der Vertreter des Straßenbauamtes hat sich zwischenzeitlich eine neue Variante für die Anbindung der Ortschaft Lennesrieth überlegt. Demnach würde nicht mehr auf die Anbindung der Spielberger Straße an den Kreisverkehr bestanden, soweit die Einfahrt dieser Straße etwas versetzt in Richtung Grubmühle in die Staatsstraße erfolgen könnte. Die Verschiebung des Kreisverkehrs in Richtung Frankenrieth wird von der Straßenbauverwaltung aus Kostengründen abgelehnt, ebenso ein Kreisverkehr mit 5 Ästen. Bei Verzicht auf die Anbindung der bisherigen Ortseinfahrt nach Lennesrieth an einen Kreisverkehr könnten die verbliebenen Zufahrten (gegenüber Friedhof, in Richtung Waldthurn und von der Brennerei kommend) soweit ertüchtigt werden, dass eine Benutzung auch für große landwirtschaftliche Gefährte ohne besondere Probleme möglich wäre. Zunächst wird auf die betroffenen Grundstückseigentümer zwecks Grunderwerb zugegangen, vorgesehen ist auch eine Information und Besprechung der Dorfbewohner am 31.3.2012.


    Die Lennesriether Kreuzung: erneuter Anlauf zur Errichtung eines Kreisverkehrs.

    Diskussion:

    Die Möglichkeiten zu einem Ausbau der Zufahrt nach Lennesrieth gegenüber der Auffahrt zum Friedhof in der Form, dass große landwirtschaftliche Gefährte und LKW-Züge nicht stärker behindert sind, werden sehr skeptisch beurteilt. Wichtig erscheinen nun Gespräche mit den Grundstücksbesitzern, von denen zur Realisierung des Kreisverkehrs Flächen benötigt werden. Sollte hier kein  Einvernehmen erzielt werden, würde die Straßenbauverwaltung weitere Überlegungen zur Umsetzung des Projekts einstellen. Wieso nach Wegfall der Einbindung der Spielberger Straße in einen Kreisverkehr nicht trotzdem die bisherige Lennesriether Hauptzufahrt mit in den Kreisverkehr aufgenommen werden kann (ggf. mit etwas geändertem Anbindungstrichter), wird vereinzelt mit Kopfschütteln quittiert. Zunächst bleiben nun nach den vorbereitenden Planungen die Gespräche mit den Grundstückseigentümern und die Meinung der Lennesriether Bevölkerung abzuwarten.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen, das Ergebnis der geplanten Gespräche bleibt abzuwarten.

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  1. Antrag von Frau Monika Steindl auf eine frühere Öffnung und spätere Schließung des Badeweiher-Kiosks für die Saison 2012 (z. B. 01.04. - 31.11.)

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Antragstellerin (Eingang am 19.3.2012) sowie Vorlage der Verwaltung -

    Laut Antragstellerin wären mehrmalige Anfragen von Urlaubern, Badegästen, Wanderern, Radfahrern und Stammgästen nach einer länger dauernden Öffnung während der Saison (z. B. schon ab 1.4. bis 31.11.) des Kiosks an sie herangetragen worden. Sie möchte den Gästen auch kleine Brotzeiten sowie Kaffee und Kuchen anbieten.

    Bislang ist durch den Pachtvertrag der Betrieb des Kiosks vom 1.5. bis 30.9 möglich. Mit dem Pachtvertrag geht der Pächter neben der der Zahlung eines Pachtzinses weitere Verpflichtungen ein:

    • regelmäßige Reinigung des Kiosks (mit Umkleidekabinen, Toiletten und Vorplatz)

    • regelmäßige Leerung der Papierkörbe

    • bei Graswuchs Mähen des Umgriff des Kiosks und des Uferbereichs auf der Kioskseite

    • Einhaltung der Öffnungszeiten: 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr

    Mit dem jetzigen Antrag würde keine Anknüpfung mehr an die Badesaison bestehen. Die Gemeinde ist laut Sachbearbeiter am Landratsamt unter Beachtung gaststättenrechtlicher Bestimmungen als Verpächterin frei in der Ausgestaltung der Nutzung. Zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung sollte allerdings der gaststättenrechtliche Betrieb im Außenbereich spätestens um 22:00 Uhr enden. Mit der Erweiterung der Betriebszeit könnten auch ergänzende Bestimmungen mit in dem Pachtvertrag mit aufgenommen werden.


    Längere Öffnungszeiten für den Badeweiher-Kiosk wurden beantragt.

    Diskussion:

    Gegen den Antrag werden keine grundsätzlichen Einwände erhoben. Die Betriebseinschränkungen (z. B. Betriebsende im Außenbereich um 22:00 Uhr) sollten beachtet werden. Im Rahmen der Dorferneuerung sollte eine grundlegende Konzeption des Betriebs am Badeweiher auf dem Weg gebracht werden, die auch bauliche Änderungen am Kiosk (Anschluss an öffentliche Trinkwasserversorgung, Modernisierung der Duschen, ggf. auch bessere Zugangsmöglichkeiten für die Badegäste zu den Sanitäranlagen etc.) und im Umgriff mit beinhalten sollte.

    Fazit:

    Dem Antrag wird zugestimmt.

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  1. Anschaffung von befahrbaren Schwerlastrosten zur Abdeckung der Arbeitsgrube im Bauhof gemäß Feststellung der zuständigen Sicherheitsfachkraft im Auftrag des Gemeindeunfallversicherungsverbandes

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Die Arbeitsgrube ist derzeit in ihrer ganzen Länge dicht abgedeckt. Zur Vermeidung einer Gefährdung durch brennbare Gase oder Dämpfe sollte ausreichende Lüftungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dies wäre durch Anbringen einer Gitterrostabdeckung von jeweils mindestens 1 Meter Länge an den enden der Grube zu bewerkstelligen. Nun gibt es kaum Firmen, die dafür notwendige Schwerlastroste herstellen bzw. liefern. Als einziger Betrieb wurde hierfür die Bauschlosserei Faltenbacher (Vohenstrauß) gefunden. Am 1.3.2012 wurden vom Bürgermeister in Absprache mit dem Bauhof-Team Schwerlastroste bestellt. Aus Sicherheitsgründen war die sofortige Anschaffung unumgänglich. Die nun vorliegenden Kostenrechnung in Höhe von 5.915,01 € (857 kg x 5,80 €/kg zuzügl. MwSt.) übersteigt die Wertgrenze laut Geschäftsordnung, so dass eine nachträgliche Genehmigung durch den Marktgemeinderat erforderlich ist. Im Haushalt muss dieser Betrag im Zuge des Gesamtdeckungsprinzips nun beim Bauhoftitel verbucht werden.


    Nicht haushaltsgerecht verlief die Beschaffung von Schwerlast-Rosten für die Arbeitsgrube im Bauhof.

    Diskussion:

    Die aus Sicherheitsgründen notwendige Beschaffung der Schwerlastroste ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, zu kritisieren ist allerdings der aus haushaltsrechtlicher Sicht bedenkliche Beschaffungsablauf. Zunächst von einer anderen Firma eingebaute Gitterroste entsprachen nicht den statischen Anforderungen und mussten wieder entfernt werden (und auch bezahlt werden). Für die mittlerweile schon eingebauten Schwerlastroste, angefertigt von der Firma Faltenbacher, wurden zudem zuvor keine Angebote eingeholt (weder von der ausführenden Firma noch Angebote von anderen Firmen). Als (kleine) Rechtfertigung für den Beschaffungsvorgang mag die Erwartung der daran Beteiligten gelten, dass nicht annähernd mit einem so hohen Betrag zu rechnen war.

    Fazit:

    Der notwendigen Beschaffung von Schwerlastrosten für die Arbeitsgrube im Bauhof wird unter Erwartung einer künftig korrekten Handlungsweise bei Beschaffungsvorgängen nachträglich zugestimmt

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  1. Vorbereitung der Ausschreibung für den Abbruch des nicht mehr benötigten Schultraktes durch Architekt Meissner

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Auf der vorliegenden Übersichtstabelle sind die Eigenleistungen (Bauhof-Team) und die Fremdleistungen für den Abbruch der leer stehenden Gebäudeteile aufgeführt:

    • Fremdarbeiten: Dacheindeckung von Klassentrakt und Pausenhalle abnehmen und lagern, Schalung und Pappe entsorgen, Dachkonstruktion der Pultdächer entsorgen, Außenverkleidung der Wände ausbauen und entsorgen (inkl. Faserzementplatten und Dämmung), Holzfenster ausbauen und entsorgen, Fensterelemente in der Pausenhalle und im Verbindungsflur ausbauen und entsorgen, Abbruch der Wände, Decken, Treppen und Fundamente (inkl. entsorgen)

    • Eigenleistungen: Dacheindeckung über WC-Trakt und Verbindungsbau abnehmen und lagern, neue Kunststofffenster ausbauen, Entkernen des Gebäudetraktes innen (Möbel und Ausstattung entfernen, WC-Anlagen ausbauen, Türen ausbauen, Böden entfernen, Elektro-Speicheröfen und Beleuchtung entfernen, Decken ausbauen)


    Die Vorbereitungen für den Abbruch des künftig nicht mehr benötigten Schultraktes (im Bild rechts) laufen an.

    Diskussion:

    Bei der Ausschreibung der Fremdleistungen sollte fakultativ die aufgeführten Eigenleistungen mit angeboten werden, um bei Überlastung des Bauhofteams nicht überteuerte Regie-Arbeiten in Anspruch nehmen zu müssen. Ansonsten bestehen gegen die vorgelegte Liste keine Einwände.

    Fazit:

    Dem skizzierten Vorgehen wird zugestimmt.

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  1. Abschluss eines Architektenvertrages für den Neubau der Kindertagesstätte und Kinderkrippe mit Architekt Meissner, Waldthurn

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe kommunales Vertragsmuster (Architektenvertrag) -

    Der Entwurf des Vertrags richtet sich nach gängigen Mustern für Architektenleistungen bei Gebäuden (unter Berücksichtigung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure = HOAI in der Fassung des Jahres 2009. Gegenstand des Vertrages sind Architektenleistungen für die Baumaßnahme "Neubau Kindertagesstätte und Kinderkrippe in Waldthurn". Neben den Grundleistungen (Leistungsphasen 1 - 9: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation) sollen dem Architekten noch das Erstellen des Brandschutznachweises, das Erstellen der Unterlagen für die Förderung nach FAG (KiTa) und für das Investitionsprogramm sowie die Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013 (Krippe) übertragen werden. Die Fertigstellung und der Abschluss der Gesamtmaßnahme wird für Ende 2013 vorgegeben. Das Honorar für die Grundleistungen ermittelt sich nach den anrechenbaren Kosten auf der Grundlage der Kostenberechnung, gemäß § 5, 34 HOAI (Anlage 3.1) ist die Honorarzone III (Mindestsatz) zu berücksichtigen. Die vorläufige Honorarermittlung ergibt sich aus den vorliegenden anrechenbaren Kosten (nach Berechnung vom 4.8.2010: 737.050,42 €), zuzüglich des Teilhonorars für weitere Leistungen (Brandschutznachweis, Unterlagen für Förderung nach FAG und Krippe, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinierung).


    Die Planungen zur Errichtung einen neuen Kindertagesstätte mit Krippe sind weitgehend abgeschlossen.

    Diskussion:

    Am Vertragsentwurf, der gängigen Mustern bei der Vergabe von Bauleistungen entspricht, ist nichts Besonderes einzuwenden.

    Fazit:

    Dem Abschluss eines Architektenvertrages in der vorgestellten Ausführung wird zugestimmt.

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  1. Neubau einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe auf dem Schulgrundstück - Vergabe der Planung für die technischen Gewerke Heizung / Lüftung / Sanitär und Elektro

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe E-Mail des Architekten Rudi Meißner an die Marktgemeinde vom 22.3.2012 -

    Die baldige Vergabe der technischen Gewerke für die Kindertagesstätte ist für die weitere Planung dringend erforderlich. Als mögliche Projektanten werden vom Architekten folgende Ing.-Büros vorgeschlagen: Ing.-Büro Deutschländer (Weiden), Ing.-Büro Grünwald & Ach (Weiden) und Ing.-Büro Wloka (Weiden).

    Diskussion:

    Zu den genannten möglichen Projektanten sollte noch die Fa. E.ON Bayern aufgrund der positiven Erfahrung bei der energetischen Sanierung der Turnhalle mit einbezogen werden.

    Fazit:

    Die genannten Büros (einschl. E.ON) sollten zur Abgabe eines Angebots angeschrieben werden.

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  1. Neubau einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe auf dem Schulgrundstück - Vergabe der Fachplanung Statik

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe E-Mail des Architekten Rudi Meißner an die Marktgemeinde vom 22.3.2012 -

    Die baldige Vergabe der technischen Gewerke für die Kindertagesstätte ist für die weitere Planung dringend erforderlich. Als mögliche Projektanten für die Statik werden vom Architekten folgende Ing.-Büros vorgeschlagen: Ing.-Büro Dr. Schroeter & Dr. Kneidl (Weiden) und Ing.-Büro Bodensteiner (Weiden).

    Diskussion:

    Die fachliche Qualität der angegebenen Büros sprechen unter Hinweis auf die mitgeteilten Referenzen für sich. Zu den genannten möglichen Projektanten sollte noch die Fa. E.ON Bayern aufgrund der positiven Erfahrung bei der energetischen Sanierung der Turnhalle mit einbezogen werden.

    Fazit:

    Die genannten Büros (einschl. E.ON) sollten zur Abgabe eines Angebots angeschrieben werden.

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  1. Abgabe einer Einverständniserklärung als Verfahrensbeteiligter (angrenzender Grundstückseigentümer) zum Antrag von Josef Pflaum, Neuenhammerstr. 20, auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für das Grundstück Flurnummer 960, Gemarkung Waldthurn 

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Antrag von Josef Pflaum vom 21.3.2012 und Vorlage der Verwaltung (mit Planskizzen) -

    Grundsätzlich ist für die Erteilung einer Aufforstungserlaubnis nach Art. 16, Abs. 1 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Durch die Lage der für die Aufforstung vorgesehenen Fläche ist die Marktgemeinde als Verfahrensbeteiligter (Grundstücksnachbar als Eigentümer der angrenzenden Waldkirchner Straße) zur Abgabe einer Einverständniserklärung gefragt.


    Gegen die geplante Aufforstung (Areal links der Straße vor Beginn des Waldes) bestehen keine Bedenken.

    Diskussion:

    Gegen die beabsichtigte Aufforstung werden keine Einwände vorgebracht.

    Fazit:

    Eine Einverständniserklärung zum Antrag von Josef Pflaum auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis auf dem genannten Grundstück wird erteilt.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    • Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Sandbachhöf (Manfred Wickert, Sandbachhöf)


    In Sandbachhöf soll ein Einfamilienwohnhaus errichtet werden (unweit der Trafostation, rechts neben der Straße).

    • Neubau einer Maschinenhalle im Außenbereich von Lennesrieth (gegenüber Zufahrt der unteren Einfahrt nach Lennesrieth in Richtung Haselranken; Gertraud und Josef Götz, Lennesrieth)


    Der Panoramablick nach Waldthurn und dem Fahrenberg würde durch die geplante Maschinenhalle massiv gestört werden.

    Diskussion:

    Zum ersten Antrag werden keine Einwendungen erhoben. Der zweite Antrag bereitet einigen Diskutanten aufgrund der exponierten Lage der geplanten etwa 20 x 12 Meter großen Maschinenhalle zwischen dem Friedhof und dem Baugebiet am Haselranken gegenüber der unteren Ausfahrt von Lennesrieth nach Waldthurn einige Bauchschmerzen. Wegen der gewollten Pufferwirkung zwischen Friedhof und Haselranken wurde in früheren Jahren der Antrag eines Bauherrn nach einer Wohnbebauung von der Genehmigungsbehörde schon mal abgelehnt. Allerdings handelt es sich bei der jetzt geplanten Errichtung einer Maschinenhalle um ein privilegiertes Bauvorhaben eines landwirtschaftlichen Betriebs, weshalb die Verweigerung eines gemeindlichen Einvernehmens baurechtlich keinen Bestand haben dürfte. Insofern könnte eine Ablehnung des Antrags ohne Angabe rechtlich haltbarer Gründe haftungsrechtliche Auswirkungen haben.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt, in der Stellungnahme der Marktgemeinde zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt) sollte allerdings die wichtige Pufferfunktion der betroffenen Fläche zwischen Lennesrieth und Haselranken angeführt werden.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Das Landratsamt hat zum vorgelegten Haushalt festgestellt, dass die geplanten Investitionsmaßnahmen ohne Fremdmittel finanziert werden können. In den nächsten Jahren wird mit stabilen finanziellen Verhältnissen und einem weiteren Schuldenabbau gerechnet. gange

    • Das Landratsamt hat angedeutet, dass im Rahmen der beantragten Nutzungsänderung für die Bauhofhalle noch weitere Daten zum Schallschutz vorzulegen sind. Außerdem wird es im Rahmen der sogenannten "seltenen Ereignisse", worauf der Antrag der Gemeinde zur Nutzungsänderung im wesentlichen beruht, wohl nicht zur Genehmigung von 10 Nachtveranstaltungen kommen, diskutiert werden am Amt deutlich weniger. Ein Festbetrieb wäre bis 2:00 Uhr möglich, um 3:00 Uhr müsste die Halle und das Gelände geräumt sein.


    Zähes Ringen um die Nutzungsmöglichkeiten in der Vereinshalle.

    • Eine Studentin der Fachhochschule Weiden-Amberg erstellt im Rahmen ihrer Bachelor-Arbeit eine Marketing-Analyse über den Markt Waldthurn, diese Analyse könnte nach Auffassung der Dorferneuerungs-Behörde in Regensburg wichtige Informationen zur anlaufenden Dorferneuerung liefern.

    • Appelliert wird aufgrund von Beschwerden an die Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner auch selbst zu beseitigen, bei Nichtbeachtung droht Bußgeld.

    • Die Bewirtschaftung des kommunalen Waldbesitzes schließt für das Jahr 2011 mit einem deutliche Plus (Ausgaben: 1.872.- €, Einnahmen: 6.331.- €) ab.

    • Belange des Marktes Waldthurn werden durch das Änderungsverfahren des Bebauungsplans für das Wohngebiet "Wilchenreuth West" nicht (Anfrage der Gemeinde Theisseil nach dem Bauleitplanverfahren).

    • Die Sommer-Öffnungszeiten für den Container-Standplatz (1.4. - 31.10.2012):
      Montag: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
      Dienstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
      Mittwoch: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
      Freitag: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
      Samstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
      Die Grüngutentsorgung wurde vom Landratsamt am 24.3.2012 wieder aufgenommen.


    Geänderte Öffnungszeiten für den Container-Standplatz

    • Der Vertrag mit dem Verein denk!statt e.V. für die Pflege des Bockl-Radweges wurde aufgrund der guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren bis Ende Februar 2013 verlängert.

    • Der deutsche Botschafter in Prag, Herr Detelf Lingemann, hat sich in einem Schreiben für den freundlichen Empfang am 14.3.2012 im Lobkowitz-Schloss und im Kindergarten recht herzlich bedankt und zu einem Gegenbesuch in die deutsche Botschaft in Prag eingeladen.


    Der deutsche Botschafter in Prag bei seiner Stippvisite im Kindergarten

    • Für die Sanierung von Straßen soll es eine neue Technik mit Heißluft-Unterstützung geben, entsprechende Informationen werden eingeholt.

    • Termine:
      20.04.2012 (Freitag, 18:00 Uhr): Gemeinsame Sitzung des Marktrates Waldthurn und des Stadtrates Hostau/Tschechien in Hostau
      05.05.2012 (Samstag): Baumpflanzaktion der Paneuropa-Union in Waldthurn
      24.5.2012 (Donnerstag): Gemeinsamer Ausflug mit der Partnerstadt Hostau

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