Sitzung der CSU-Fraktion am 27. Februar 2012
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 1. März 2012
(Dorftreff Albersrieth, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 26.01.2012

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.01.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2011 - Rechenschaftsbericht

  4. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsplanes 2012

  5. Beschluss der Haushaltssatzung 2012

  6. Beschluss des Finanz- und Investitionsprogramms 2011 mit 2015

  7. Wasserschutzgebiet-Ergebnisse der Bodenuntersuchungen 2011 und des Fachstellengesprächs am 23.2.2012 - Fortführung der Frühjahrs-Nmin Bodenproben (DSN) - weiteres Vorgehen - öffentlicher Teil -

  8. Windenergienutzung - Meldung weiterer Kriterien im Nachgang zur Stellungnahme des Marktes zu den Vorranggebieten Nr. 35 und 36 vom 20.12.2011 

  9. Antrag des Marktes auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes für die Errichtung von 2 Windkraftanlagen - Reduzierung der gemeldeten Flächen gemäß Forderung des Landratsamtes mit Darstellung der möglichen Standorte für die beiden Windkraftanlagen - öffentlicher Teil -

  10. Gebietskulisse für Windenergieanlagen laut dem Landesamt für Umweltschutz - mögliche weitere Standorte im Gemeindegebiet - weiteres Vorgehen

  11. Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich der Lennesriether Kreuzung - Erkenntnisse aus dem Ortstermin mit der Straßenbauverwaltung am 15.02.2012 - weiteres Vorgehen

  12. Vorschläge von Architekt Meißner und Kreisbaumeister Kraus zum geplanten Abbruch des Anwesens Marktplatz 4

  13. Antrag des Kreisjugendrings Neustadt / Waldnaab auf Bezuschussung des Projekts fifty-fifty-taxi

  14. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates aufgrund Änderungen in der Gemeindeordnung bei der Zuständigkeit für personalrechtliche Entscheidungen

  15. Mitteilung der Auftragsvergaben für die Innenputzarbeiten und die Malerarbeiten -Innen - im Zuge des Umbaus und der Generalsanierung der Grundschule entsprechend der Ermächtigung durch den Marktgemeinderat

  16. Auftragsvergabe für die Fliesenarbeiten im Zuge des Umbaus und der Generalsanierung der Grundschule

  17. Antrag des Sozialpädagogischen Förderzentrums Vohenstrauß auf Bezuschussung der klassenübergreifenden Fahrt nach Rothenburg o. d. Tauber vom 25. bis 27.04.2012

  18. Antrag Bernd und Ina Müller, Bernriether Straße 37, auf Ausweisung eines Baugrundstücks (Fl.Nr. 626/7, Gemarkung Waldthurn)

  19. Unterstützung der Veranstaltung "Fahrt des Sascha Kolowrat" - Treffen von historischen Fahrzeugen durch den Markt Waldthurn

  20. Bauanträge

  21. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 26.01.2012

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 26.01.2012 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.01.2012, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.01.2012 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2011 - Rechenschaftsbericht

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage des Kämmerers (Rechenschaftsbericht gem. § 77 Abs.2 Nr. 5 KommHV -

    Für das Haushaltsjahr 2011 ist eine Fortsetzung der positiven Entwicklung der allgemeinen Finanzwirtschaft des Marktes Waldthurn gegeben. Erhöht haben sich im Vergleich zum Ansatz die Einnahmen für die Gewerbesteuer (256.361,51 €, Ansatz: 230.000.- €) und der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (565.061.- €, Ansatz: 527.193.- €). Zugeflossen sind auch zugesagten staatlichen Zuweisungen in Höhe von insgesamt 174.900.- € (Restbetrag Konjunkturpaket mit 131.000.- €, Feuerwehrgerätehaus Albersrieth mit 10.000.- €, allgemeine Investitionspauschale mit 33.800.- €).

    Die beabsichtige Kreditaufnahme in Höhe von 260.000.- € musste nur zum Teil mit 180.000.- € in Anspruch genommen werden, der Zinssatz hierfür beträgt nur 0,14 % (Landesbodenkreditanstalt für die energetische Sanierung des Schulgebäudes).

    Erfreulich sind die sonstigen Eckdaten des Haushalts 2011: vom Verwaltungshaushalt konnte an den Vermögenshaushalt 517.846,47 € (Ansatz: 389.409.- €) zugeführt werden, die allgemeine Rücklage konnte mit 307.528,14 (Vorjahr: 27.052,08 €) massiv erhöht werden. Die gesetzlichen Vorgaben (Mindestzuführung, Rücklage) konnten mühelos erreicht werden. Die drei kostenrechnenden Einrichtungen (Abwasseranlagen in Waldthurn und Albersrieth, Wasserversorgung) weisen keine Defizite auf.

    Als Kreisumlage fiel der abzuführende Betrag mit 485.178,46 € deutlich geringer aus als im Vorjahr 2010 (571.489,35 €). Die Tilgungsleistungen (inkl. Umschuldung) erreichten einen Wert von 183.130,24 € (Vorjahr 2010: 170.692,96 €). Trotz der Kreditaufnahme in Höhe von 180.000.- € konnte also der Schuldenstand um 3.130,24 € auf 2.045.700,95 € reduziert werden. Der eingeräumte Kassenkredit (480.000.- €) musste teilweise in Anspruch genommen werden.

    Diskussion:

    Überaus erfreulich sind die Beträge, die vom Verwaltungshaushalt erwirtschaftet und dem Vermögenshaushalt bzw. den Rücklagen zugeführt werden konnten. Trotz Inanspruchnahme eines mit nur 0,14 % denkbar niedrigen Zinssatzes ausgestatteten Kredits in Höhe von 180.000.- € konnte durch die relativ hohen Tilgungsleistungen ein Abbau von Schulden erreicht werden. Der eingeschlagene Weg, Investitionen nach der Finanzkraft auszurichten, sollte weiterhin beibehalten werden. Niedrigere Zinsbelastungen und Abbau von Schulden schaffen Raum für zusätzliche Investitionen.  Der Rechenschaftsbericht des Kämmerers beweist eindrucksvoll, dass politische Phantasie und kompetentes Verwaltungshandeln auch in Zeiten einer unsicherer finanzpolitischen Großwetterlage wichtige Investitionen zulässt, ohne dass der zur Verfügung stehende finanzielle Rahmen einer Kommune gesprengt wird.

    Fazit:

    Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2011 wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dem Kämmerer und der Verwaltung sind für ihre Arbeit zu danken.

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  1. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsplanes 2012

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Haushaltsplan 2012) -

    Der Haushaltsansatz 2012 schließt im Verwaltungshaushalt mit 2.920.926.- € und im Vermögenshaushalt mit 742.071.- € ab. Ähnlich wie in den Vorjahren sind in diesem Jahr erneut erhebliche Investitionen vorgesehen, der Investitionsplan für das Jahr 2012 weist einen Betrag von 464.000.- € aus (2011: 617.000.- €). Durch die Verminderung der Schlüsselzuweisung vom Land (603.604.- €, im Jahr 2011 689.640.- €), der Erhöhung der Kreisumlage im Vergleich zum Ansatz im Jahr um rund rund 75.000.- € auf jetzt 560.395.- €, den geringer ausfallenden Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (557.102.- €, Ergebnis 2011: 565.061.- €) und den im Vergleich zum Vorjahr niedriger angesetzten Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 240.263.- (Einnahmen im Jahr 2011: 256.361,51 €) wird allein aus den vorgenannten Haushaltsstellen der finanzielle Spielraum um rund 180.000.- € knapper bemessen sein als im Vorjahr. Trotzdem ist zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen - der Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Schulbereich mit dem bedarfsgerechtem Rückbau des Schulgebäudes - keine Kreditaufnahme vorgesehen. 

    Für den Betrieb der Kindertagesstätte (Betriebskostenförderung 220.900.- €, Betriebskostendefizit 28.956 €) werden gemeindliche Ausgaben in Höhe von 249.856.- € erwartet (im Vorjahr Betriebskostenförderung 160.719,61 €, Betriebskostendefizit 32.760,04 €, zusammen 193.479,65 €). Die Gemeinde bekommt hier 50 % der bedarfsgerechten Personalkosten durch den Staat (kalkuliert für die Betriebskostenförderung 115.100.- €) erstattet. Nicht unerheblich sind die Erstattungen für den Schulverband (110.851.- €, im Jahr 2010: 142.297.- €) und für Gastschulbeitrage (50.100.- € für 37 Schüler; im Jahr 2010: 57.439,23.-). Für den Straßenunterhalt wurden 80.000.- € eingeplant (im Jahr 2011 fielen 56.772,53.- € an), eine Summe von 60.000.- €) für den Unterhalt der gemeindlichen Fahrzeuge (2011: 62.057,21). Das Aufkommen für die Grundsteuer wird bei rund 141.000.- liegen (unverändert zum Vorjahr). An den Landkreis werden bei einem erwarteten Umlagesatz von 44 % (Vorjahr 43 %) rund 560.395.- € (2011: 485.178,46 €)abzuführen sein, somit rund 75.000.- € mehr als im Vorjahr. Die Zinsen für die laufenden Kredite belasten den Haushalt mit 72.064.- € (2011: 78.116,83 €) um rund 6.000.- € weniger als im Vorjahr. Aus dem Verwaltungshaushalt können voraussichtlich 270.375.- € (2011: 517.846,47 €) erwirtschaftet werden, die gesetzlich vorgegebene Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt (Summe der ordentlichen Tilgungen: 186.510.- € (Vorjahr: 183.130,24 €) kann somit problemlos erreicht werden.  An die Steinwaldgruppe müssen für den Fremdwasserbezug 52.482.- € (2010: 46.468,25 €) bezahlt werden.

    In Anbetracht der hohen Investitionen im Schulbereich (294.530.- €) wurde für die Dorferneuerung Waldthurn lediglich 20.000.- € Ausgaben angesetzt. Zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Oberbernrieth sind 25.000.- € angesetzt. Die Tilgungsrate für die Bauhofhalle (mit PV-Anlage) beträgt 18.464.- €, im Gegenzug werden 22.000.- € (2010: 20.235,81 €) als Einnahme aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage erwartet.

    Eine Kreditaufnahme ist nicht beabsichtigt, der Schuldenstand würde dann von 2.046.000.- € (Stand 1.1.2012) um 187.000.- € auf 1.859.000.-  € zum 31.12.2012 sinken.

    Diskussion:

    Wenn ein Haushalt vorgelegt werden kann, der ohne neue Schulden auskommt, der ausreichend Mittel aus dem Verwaltungshaushalt für den Schuldendienst im Vermögenshaushalt erwirtschaftet, der darüber hinaus noch eine freie Finanzspanne verspricht, der damit ausreichend Raum lässt für wichtige Investitionen vor allem im Bereich der so wichtigen Kinderbetreuung und Kinderbildung und der auch den Einstieg in eine nachhaltige Gemeindeentwicklung über das Dorferneuerungsprogramm erleichtert, dann kann keine substantielle Kritik vorgebracht werden. Die von der Kommunalaufsicht am Landratsamt abgegebene Empfehlung, angesichts des bevorstehenden Kraftaktes bei der Realisierung eines zukunftsweisenden Kinderbildungszentrums am Schulstandort und angesichts der auf die Gemeinde zukommenden öffentlichen Aufwendungen im Rahmen der Dorferneuerung, die Hebesätze für die gemeindlichen Steuern noch nicht zu senken, ist durchaus nachvollziehbar. Insofern stimmen wir der Beibehaltung der Hebesätze erneut zu, zumal unser Satz mit 370 % im Vergleich zu Daten, die in der Presse aus benachbarten Gemeinden mit Sätzen bis zu 500 % nachzulesen waren, eher als noch moderat bezeichnet werden können.

    Erfreulich ist auch die Entwicklung der Zinszahlungen mit einem Betrag von 72.000.- € , die im Vergleich zu den Vorjahren (2010: über 79.000.- €; 2009: über 87.000.- €) erneut gesunken sind und damit den finanziellen Gestaltungsspielraum erhöhen. Die Zinszahlungen sind seit fast 20 Jahren nicht mehr so niedrig ausgefallen. 

    Dem Kämmerer ist für die Vorlage des ausgewogenen Haushaltsplanes zu danken, ebenso der Verwaltung für die Umsetzung der haushaltsrechtlichen Vorgaben. 

    Fazit:

    Dem Haushalt wird vorbehaltlos zugestimmt.

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  1. Beschluss der Haushaltssatzung 2012

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Haushaltssatzung 2011) -

    In der Haushaltssatzung sind die Eckdaten des Haushaltsplans (Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, Höhe der Kreditaufnahme, Steuersätze für die Gemeindesteuern, Höhe des Kassenkredits) zusammenfassend aufgeführt (siehe Angaben unter TOP 2).

    Diskussion:

    Die wesentlichen Punkte der Haushaltssatzung sind bereits unter TOP 3 aufgeführt.

    Fazit:

    Der Haushaltssatzung 2011 wird zugestimmt.

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  1. Beschluss des Finanz- und Investitionsprogramms 2011 mit 2015

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Investitionsprogramm zum Finanzplan 2011 bis 2015) -

    Im Investitionsprogramm sind die wichtigsten Projekte (Kinderbildungszentrum, Dorferneuerung) für die Jahre 2011 bis 2015 (Angaben jeweils als Gesamtsumme):aufgeführt:

    • Rückbau und Sanierung des Schulgebäudes (rund 1.071.000.- €)

    • Kinderkrippe und neue Kindertagesstätte (rund 780.000.- €)

    • Dorferneuerung Waldthurn - Hochbau (rund 200.000.- €)

    • Dorferneuerung Waldthurn - Tiefbau (rund 200.000.- €)

    • Schallschutz Vereinshalle (15.000.- €)

    Diskussion:

    Das Finanz- und Investitionsprogramm ist zwar nicht verbindlich für die künftigen Haushaltspläne, trotzdem sollen sie eine gewisse Leitschnur für die finanziellen und investiven Aktivitäten der Gemeinde bilden. Die absehbaren Ausgaben für die wichtigsten Projekte (Kinderbildungszentrum, Dorferneuerung) sind angemessen dargestellt.

    Fazit:

    Dem Finanz- und Investitionsplan 2010 bis 2014 wird zugestimmt.

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  1. Wasserschutzgebiet-Ergebnisse der Bodenuntersuchungen 2011 und des Fachstellengesprächs am 23.2.2012 - Fortführung der Frühjahrs-Nmin Bodenproben (DSN) - weiteres Vorgehen - öffentlicher Teil -

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung sowie Protokoll eines Fachstellengesprächs am 23.2.2011 -

    Nach einem Gespräch am 16. Februar 2011 mit den Fachstellen am Landwirtschaftsamt in Weiden, an der auch Vertreter der betroffenen Landwirte teilnahmen, hatten alle Beteiligten einer weiteren Bodenbeprobung im Wasserschutzgebiet zugestimmt. Nach den im November 2011 untersuchten Bodenproben liegt der Gesamt-Nmin-Wert bei 93,42 kg/ha (Vorjahr: 74,59 kg/ha (in der engeren Zone II bei 69,68 kg/ha (Vorjahr: 56,20 kg/ha) und in der weiteren Zone III bei 100,02 kg/ha (Vorjahr: 79,92 kg/ha)). Die Bodenbelastung mit Nitrat ist somit noch immer relativ hoch. Der Nitratwert im Trinkwasser schwanken um die 42 mg/l (Grenzwert: 50 mg/l).

    Als mögliche Ursache für den relativ hohen Wert (2007 lag der Wert noch bei 33,85 kg/ha) könnte der Wassermangel im November 2011 genannt werden. Dadurch war zwar ausreichend Bodenfeuchte vorhanden zum Mineralisieren der Nährstoffe im Boden, sie war aber nicht ausreichend zum Pflanzenwachstum und damit zur Nährstoffaufnahme (mit der Folge einer Anreicherung von Stickstoff im Boden).

    Bislang wurden seit 2004 31.395,99 € Ausgleichszahlungen an die betroffenen Landwirte geleistet, hinzu kommen die Kosten für die Beprobung und Analyse in Höhe von 17.560,56 € (zusammen 48.956,55 €). Das Ziel der letzten 8 Jahre, den Tiefbrunnen Waldthurn zu erhalten, konnte bislang erreicht werden. Die hohen Nitratbelastungen des Bodens sind vor allem im Bereich Mais- und Kartoffelanbau gegeben. Trotz der vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten intensivierten Informationskampagne zur Grundwasser schonenden Landbewirtschaftung mit konkreten Düngeempfehlungen für alle Fruchtarten im Frühjahr (nach vorheriger Nmin-Beprobung) sind die durchschnittlichen Nitratbelastungen des Bodens gestiegen. Welchen Nutzen hat dieses System dann noch? Bereits im 4. Jahr in Folge ergeben sich durch die hohen Nitratbelastungen des Bodens negative Ausgleichszahlungen, im Grunde müssten Landwirte entsprechend den getroffenen Vereinbarungen an die Gemeinde Erstattungen leisten. Für die negativen Ausgleichsleistungen ist eine Regelung zu treffen, ein Deckelungswert ist ebenfalls wieder festzulegen. Wie geht es grundsätzlich mit den Kooperationen weiter?

    Folgende Lösungsansätze für das zukünftige Wirtschaften im Wasserschutzgebiet Waldthurn wurden festgesetzt:

    • Durchführung der Frühjahrs-Nmin mit DSN (=Düngeberatungssystem Stickstoff) speziell für Wasserschutzgebiete für alle Fruchtarten außer Grünland und Kleegras

    • Im Herbst Anbau einer überwinternden Zwischenfrucht mit Umbruchszeitpunkt März des Folgejahres - ausgenommen bei Folgekultur Mais - (dies ist bereits in den Kooperationen vereinbart)

    • keine N-Düngung nach der Hauptfruchternte - ausgenommen bei Folgefrucht Körnerraps und Zwischenfrucht Weidelgras

    • Die Nmin-Beprobung im Herbst 2012 und 2013 erfolgt in der letzten Oktober-Woche des jeweiligen Jahres

    • Der Deckelungswert des Gesamt-Nmin wird auf 55 kg/ha festgelegt.


    Hohe Nitratbelastung der landwirtschaftlich intensiv genutzten Böden um das Wasserschutzgebiet gefährdet Trinkwasser.

    Diskussion:

    Die Entwicklung der Belastung des Bodens mit Stickstoff macht zunächst einmal sehr betroffen. Nach Aussage eines betroffenen Landwirts in der Runde könne davon ausgegangen werden, dass die vom Amt für Landwirtschaft im Frühjahr (nach Auswertung der Bodenproben) abgegebenen Düngempfehlungen 1:1 umgesetzt worden seien. Bleibt die Frage, was ist dann die Ursache der hohen Stickstoffbelastung auf intensiv bewirtschafteten Flächen im Wasserschutzgebiet? Die Lösungsansätze bzw. Beschlüsse in der Besprechungsrunde mit den Landwirten und dem Vertreter der Fachbehörde sollten nun konsequent umgesetzt werden. Die Anregung des Vertreters des Bauernverbandes nach Einbindung der Stickstoffproblematik in ein Forschungsprogramm mit Studenten der Höheren Landbauschule Weiden-Almesbach wird unterstützt. Der festgesetzte Deckelungswert des Gesamt-Nmin-Wertes in Höhe von 55 kg/ha wird akzeptiert. Damit ergeben sich erneut negative Ausgleichsleistungen für einige Landwirte.

    Fazit:

    Der Sachstand wird mit Sorge zur Kenntnis genommen, die im Fachstellengespräch formulierten Lösungsansätze sollten umgesetzt werden.

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  1. Windenergienutzung - Meldung weiterer Kriterien im Nachgang zur Stellungnahme des Marktes zu den Vorranggebieten Nr. 35 und 36 vom 20.12.2011 

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Entwurf eines Schreibens der Marktgemeinde an den Regionalen Planungsverbandes sowie Niederschrift über die Besprechung mit den Bürgermeistern im Landkreis Neustadt an der Waldnaab vom 2.2.2012 und Windkraftkonzept "Markt Waldthurn" des Regionalen Planungsverbandes -

    Laut Verbandsvorsitzenden Landrat Simon Wittmann ist die von einigen Gemeinden auf dem Weg gebrachte Änderung von Flächennutzungsplänen zur Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten so nicht möglich, zudem würden durch parallel laufende Verfahren (gemeindlicher Flächennutzungsplan - Regionalplanung) planungsrechtliche Konflikte befürchtet. Mit der zur Zeit laufenden Anhörung der Gemeinden will der Planungsverband die Interessen der Regionalplanung und der gemeindlichen Überlegungen in Einklang bringen. Das Landesamt für Umwelt hat kürzlich als Planungshilfe eine Gebietskulisse veröffentlicht, die sich nicht wesentlich von den Vorgaben des Planungsverbandes unterscheidet. Von 38 gemeindlichen Stellungnahmen forderten 6 Gemeinden weiter gefasste Abstandsflächen zu Siedlungen (≥ 800 Meter). Aus 20 Gemeinden kamen über die derzeitige Planung hinausgehende ca. 50 neue Flächenwünsche (davon rund 35 in Landschaftsschutzgebieten). Der Regionale Planungsverband will in seiner Teilfortschreibung "Windenergie" rechtliche Planungssicherheit, ansonsten käme bei einer juristischen Bauchlandung die Privilegierung nach dem Baugesetzbuch unmittelbar zur Geltung. Ablehnungen zu den Entwürfen des Planungsverbandes durch die Gemeinden ohne Angabe von stichhaltigen Argumenten würden nicht weiter helfen. Die beschlossenen Kriterien (z. B. Abstände, Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet) müssten in den Stellungnahmen berücksichtigt werden. Bereits vorgeschlagene Vorrangflächen könnten im Rahmen der Regionalplanung nur zurückgenommen werden, wenn eine hinreichende Begründung dafür durch die Kommunen unter Bezug auf entgegenstehende öffentliche Belange erfolge. Zusätzliche Flächenvorschläge müssten mit den bekannten Kriterien (z. B. Abstandsflächen, Windhöffigkeit, Belange des Natur- und Landschaftsschutzes) in Deckung zu bringen sein.

    Mit dem Windkraft-Erlass vom 20.12.2011 und der Vorlage weiterer Gebietskulissen durch das Landesamt für Umwelt ist ggf. eine Nachsteuerung der Regionalplanung notwendig.

    Kriterium Regionalplan Windkraft-Erlass

    bzw. LfU-Gebietskulisse

    Siedlungsabstände WA 800 m

    MI / MD 800 m

    Außenbereich / GE 500 m

    WB-Fl 800 m

    Mi- / WB-Fl (<10) 500 m

    GE-Fl 300 m

    Infrastruktur-Puffer Autobahnen / Bahntrassen 100 m

    Stromleitungen 200 m

    Autobahnen / Bundesstraßen 200 m

    Staats- /Kreisstraßen / Bahntrassen / Stromleitungen 150 m

    Vorranggebiete für Rohstoffe Ausschluss sensibel
    Wasserschutzgebiete Ausschluss für Zone I + II Ausschluss für Zone I, II + III A
    Sonstige Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Artenschutzbelange Naturschutzfachlicher Fachbeitrag Durch Neubewertung einer Reihe naturschutzrechtlicher Kriterien Eröffnung zusätzlicher Potenzialräume (grüne Flächen außerhalb von VR- / VB-Gebieten)
    Landschaftsschutzgebiete Ausschluss sensibel, allerdings in der Regel nur zugänglich über Zonierung
    Windhöffigkeit Vorrang > 5,2 m/s

    Vorbehalt 4,9 - 5,1 m/s

    Bewertung Flächen > 4,5 m/s

    In Landschaftsschutzgebieten ist nach einem Urteil des VGH vom 17.11.2011 eine gemeindliche Konzentrationsfläche nach wie vor nicht möglich. Eine Herausnahme einzelner Flächen aus Landschaftsschutzgebieten (LSG), die relativ flächengenau durch die Gemeinde beantragt werden müsste, wäre vom Landkreis zu entscheiden. Eine Zonierung von größeren Flächen in LSG (möglich nach Winderlass vom 20.12.2011) könnte nur der Bezirk vornehmen.

    Ein neuer Aspekt wäre laut Landrat Simon Wittmann bei vorhandenen Wetterradar-Stationen zu beachten. Aufgrund einer internationalen Richtlinie wären im Umkreis von 5 Kilometer um eine Radaranlage kein Bau einer Windkraftanlage möglich. Darüber hinaus wären in einem Radius von 15 Kilometer Höhenbeschränkungen bei Errichtung von Windkraftanlagen einzuhalten. Diskutiert wurden in der Bürgermeisterversammlungen auch Fragen zu militärischen Anlagen (Radar, Hubschrauberkorridore, Flugschneisen), zu Abstandsflächen zu Hochspannungsleitungen, zu Wasserschutzgebieten, zum Denkmalschutz, zum Re-Powering und zum Naturschutz.

    Die Marktgemeinde will nun weitere Kriterien dem Regionalen Planungsverband mitteilen, die gegen die Ausweisungen von Vorranggebieten im Dörferdreieck Ottenrieth -  Woppenrieth -Spielberg (Vorranggebiete Nr. 35 und 36). Dazu gehören neben den bereits genannten Gründen (unzureichender Abstand zu Siedlungen)

    • touristische Beeinträchtigungen mit Nachteilen für einen in unmittelbarer Nähe befindlichen Beherbergungsbetrieb

    • Sichtung von Schwarzstörchen im bereich von Ottenrieth - Sandbachhöf (artenschutzrechtliche Gründe)

    • Berücksichtigung einer größeren Abstandsfläche zu der vorbei führenden Gemeindeverbindungsstraße zwischen Waldthurn und Floß (ähnliche Verkehrsdichte wie manche Kreisstraße)


    Auf dem mittleren Höhenrücken zwischen Ottenrieth und Goldbrunn (im Hintergrund der Fernsehturm bei Letzau) wurden Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt.

    Diskussion:

    Die genannten zusätzlichen Kriterien, die die Errichtung von Windkraftanlagen im Dörferdreieck Ottenrieth-Woppenrieth-Spielberg behindern, sollten umgehend dem regionalen Planungsverband gemeldet werden. Erneut wird darauf hingewiesen, dass die im nachfolgenden TOP 9 zu behandelnde sensible Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet antragsmäßig nur dann weiter verfolgt wird, wenn dafür die Vorrangflächen Nr. 35 und 36 entfallen. Ein eindeutiges Signal des Regionalen Planungsverbandes sollte dazu bis Ende April 2012 vorliegen, im Mai 2012 würde sich dann der Kreistag mit dem Antrag der Gemeinde nach einer punktuellen Öffnung des Landschaftsschutzgebietes beschäftigen können.

    Fazit:

    Dem vorliegenden Entwurf eines Schreibens an den Regionalen Planungsverband, in dem weitere mögliche Ausschlusskriterien zu Windkraftanlagen in genannten Vorranggebieten Nr. 35 und 36 aufgeführt sind, wird zugestimmt.

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  1. Antrag des Marktes auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes für die Errichtung von 2 Windkraftanlagen - Reduzierung der gemeldeten Flächen gemäß Forderung des Landratsamtes mit Darstellung der möglichen Standorte für die beiden Windkraftanlagen - öffentlicher Teil -

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung, Protokoll über eine Besprechung mit Landrat Simon Wittmann und Vertretern des Landratsamtes am 6.2.2012 sowie Planskizzen -

    Die von der Gemeinde Waldthurn genannten Bereiche im Landschaftsschutzgebiet, die der Markt als Ersatzflächen zu den von Waldthurn nicht akzeptierten Vorrangflächen Nr. 35 und 36 verstanden haben will, sind nach Auffassung des Landrates bei Errichtung von nur zwei Windkraftanlagen mit einer Fläche von ca. 350 Hektar sehr großzügig bemessen. Eine Fläche von 20 Hektar wäre ausreichend und sollte so auch flurstücksgenau zugeordnet werden. Hierbei sind bereits unter TOP 8 genannte Kriterien (naturschutzrechtliche Besonderheiten (z. B. Schwarzstorch-Sichtungen), touristische Einrichtungen (Loipenbetrieb) zu beachten. Hingewiesen wurde auch auf denkmalschutzrechtliche Belange (Sichtbeziehung zum Fahrenberg) und militärische Aspekte (Tiefflugschneise). Der Markt kann noch bis Ende Mai seinen Antrag auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes zurückziehen, sollte die Herausnahme der bereits genannten Vorrangflächen Nr. 35 und 36 vom Scheitern bedroht sein.

    Die flurstücksgenaue Benennung von Flächen im Landschaftsschutzgebiet ist nicht ohne Brisanz. Weder können derzeit konkretere Angaben zur Windhöffigkeit, zum Erschließungsaufwand (unter Umständen schwieriger Wegebau im feucht-sumpfigen Gelände, Anschluss an das Stromnetz) noch zur Einhaltung von baurechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemacht werden. Sinnvoller wäre es, vom Regionalen Planungsverband bzw. von den beteiligten Fachstellen über eine Vorprüfung Aussagen zu bekommen, ob z. B. denkmalschutz-naturschutzrechtliche Belange von vorneherein den Bau von Windkraftanlagen in diesem Bereich ausschließen.

              
    Die Waldkirchner Straße (Nähe Loipengebiet) könnte zu künftigen Standorten von Windkraftanlagen führen (rechts ein Luftbild vom Areal, das im Landschaftsschutzgebiet liegt)..

    Diskussion:

    Nicht ganz nachvollziehbar erscheint die jetzt geforderte Benennung einer relativ konkreten Fläche von jeweils 10 Hektar im Landschaftsschutzgebiete an der Grenze zur Gemeinde Georgenberg zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen, wo über die Eignung der zu benennenden Standorte (Windhöffigkeit, Erschließungsaufwand, Netzanschlussmöglichkeit, naturschutzrechtliche Aspekte etc.) keine genauen Angaben gemacht werden können. Der Vorschlag, zur Steigerung der Flexibilität bei der Standortfindung mit jeweils 15 Hektar eine etwas größere Gebietskulisse zu benennen, in der weiterhin nur zwei Anlagen gebaut werden können, findet Zustimmung. Zum wiederholten Mal wird betont, dass bei Beibehaltung der Vorrangflächen Nr. 35 und 36 durch den Regionalen Planungsverband der Antrag auf punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes wieder zurückgezogen werden soll.

    Fazit:

    Der Benennung der in der Planskizze aufgezeichneten Flächen im Landschaftsschutzgebiet unweit der Langlaufloipe wird unter Hinweis auf die damit verbundenen Erwartungen (Herausnahme der Vorranggebiete Nr. 35 und 36) zugestimmt.

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  1. Gebietskulisse für Windenergieanlagen laut dem Landesamt für Umweltschutz - mögliche weitere Standorte im Gemeindegebiet - weiteres Vorgehen

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung, Entwurf eines Schreibens an den Regionalen Planungsverband und Planskizzen -

    Nach Aussage von Herrn Friedl von der Regierung der Oberpfalz (Besprechung am 13.2.2012) wird bei der Teilfortschreibung "Windenergie" die vom Landesamt für Umwelt kürzlich vorgelegte Gebietskulisse für Windkraft bei der Regionalplanung mit berücksichtigt. Demnach könnten zwei weitere Flächen im Gemeindegebiet von Waldthurn (Bereich "Hühner" süd-östlich des Irlhofes bzw. der Luhe und Bereich Schwarzenbach in Richtung Altenstadt/Voh.) aufgrund der hier herrschenden Windhöffigkeit unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes und des Naturschutzes als Vorranggebiete mit berücksichtigt werden. Am 1.3.2012 ist hierzu mit Frau Zapf, Fachkraft an der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, ein Ortstermin vorgesehen.

    Im Entwurf des Schreibens an den Regionalen Planungsverband, wo gegen die neue Gebietskulisse des Landesamtes aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes und den unzureichenden Abstandsflächen sehr deutlich Stellung bezogen wird, sind noch weitere Gründe (Nähe des Wasserschutzgebietes, des Bocklradwanderweges, des Start- und Landeplatzes für Ultraleicht-Flugzeuge, des Beherbungsbetriebes "Zirlwirt sowie Schwarzstorch-Sichtungen) aufgeführt, die einer Errichtung von Windkraftanlagen entgegenstehen. An der gemeindlichen Forderung nach einem Mindestabstand von 1.000 Meter werde festgehalten.

           
    Das Landesamt für Umwelt hat neue Vorrangflächen für Windenergienutzung entdeckt (hier im Bereich der kleinen Kapelle zwischen Albersrieth und Obertresenfeld). Die grünen Flächen am unteren Rand der Karte zeigen die neu ausgewiesenen Flächen im Bereich des Irlhofes in Richtung Tresenfeld.

    Diskussion:

    Mit großem Befremden wird die kürzlich vom Landesamt für Umwelt vorgelegte Gebietskulisse zur Kenntnis genommen, in der weitere mögliche Vorranggebiete zur Nutzung von Windenergie dem Regionalen Planungsverband vorgeschlagen werden. Die dargestellten Flächen stehen im Widerspruch zur Haltung der Marktgemeinde, wonach ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von wenigstens 1.000 Meter zu beachten ist. Darüber hinaus wurden offensichtlich bei Festlegung der Gebietskulisse weitere Ausschlusskriterien (z. B. Naturschutz: Habitatgebiete für Schwarzstorch, Uhu und Graureiher; Nähe zu Einrichtungen der Naherholung: Bocklradweg, Hauptwanderwege) wenig oder gar nicht beachtet. Im vorgelegten Entwurf einer Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband sollte in sachlicher Weise auf diese Kriterien nochmals eindringlich hingewiesen werden. Am 8.3.2012 findet eine Veranstaltung in Neustadt mit Umweltminister Marcel Huber statt, bei der Diskussion kann zur nicht ganz klaren Rolle des Landesamtes für Umwelt in der örtlichen Regionalplanung und auf grundsätzlichen Aspekte der Windenergienutzung (Netzbelastung, Landschafts- und Naturschutz, Abstandsflächen zur Wohnbebauung) eingegangen werden.

    Fazit:

    Mit entsprechenden Ergänzungen versehen sollte die Ausschlusskriterien für die neu genannten möglichen Vorranggebiete an den Regionalen Planungsverband mitgeteilt werden.

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  1. Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich der Lennesriether Kreuzung - Erkenntnisse aus dem Ortstermin mit der Straßenbauverwaltung am 15.02.2012 - weiteres Vorgehen

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vermerk des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach und Protokoll des Marktes Waldthurn über den gemeinsamen Ortstermin am 15.2.2012 sowie Planskizzen -

    Die Vorgeschichte zur Diskussion um die Verkehrsführung an der Lennesriether Kreuzung wurde vom Bürgermeister nochmals dargestellt. Mit vier Unfällen in elf Jahren wäre die Kreuzung nach Auffassung des Bauamtes kein Unfallschwerpunkt, weshalb zum notwendigen Grundstückserwerb für den Bau eines grundsätzlich als sinnvoll zu bezeichnenden Kreisverkehrs keine Enteignungsverfahren möglich seien. Technisch erschwert wäre die weiterhin von der Ortschaft Lennesrieth gewünschte Beibeahltung Ortsanschluss an die Staatsstraße in diesem Bereich, sollte der Kreisverkehrs realisiert werden können. Möglich wäre jedoch eine Ertüchtigung bereits bestehender Ortszufahrten, die bei den Planungen mit berücksichtigt werden sollten. Die Kosten für den Bau eines Kreisverkehrs dürften nach Schätzung des Staatlichen Bauamtes bei rund 500.000.- € liegen, rund 60.000.- € (nach Abzug einer staatlichen Förderung) würden durch die Gemeinde aufzubringen sein. Bürgermeister Josef Beimler wird nun auf Grundlage der Planskizzen erneut mit den Grundstückseigentümer verhandeln.

    Beim Ortstermin wurde mit dem Staatlichen Bauamt die problematische Schulwegsicherheit im Außenbereich (zwischen Lennesriether Kreuzung und Einfahrt in die Schulstraße) angesprochen. Der Bau von Gehwegen im Außenbereich fällt nach Auffassung des Bauamtes in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, staatlicher Straßengrund entlang der Staatsstraße könne jedoch hierfür zur Verfügung gestellt werden. Über die Regierung der Oberpfalz will sich die Gemeinde nach Fördermöglichkeiten erkundigen, ggf. ist ein solches Projekt auch über die Dorferneuerung zu machen. Mit einem Kostenaufwand von rund 2.000.- € könnte zwischen Einfahrt zum Haselranken und Schulstraße durch den Bauhof ein geschotterter Fußweg angelegt werden. Zu beachten ist allerdings die Parksituation am Gewerbebetrieb Riedl, gegebenenfalls müssten Ausweichmöglichkeiten im Bereich des Bauhofes geschaffen werden (mit Anbindung an den Gewerbebetrieb über einen kleine Fußbrücke über die Luhe). Zur Sicherheit der Schulkinder könnten auch Warnzeichen beitragen. Die Kinder sollten bis auf weiteres grundsätzlich Warnwesten bei Benutzung der Staatsstraße anziehen.

    Die Errichtung eines Gehweges entlang der Staatsstraße von der Einfahrt Haselranken vorbei am Betrieb Holzbau-Riedl zur Schulstraße würde eine Verbesserung der Schulwegsicherheit mit sich bringen und sollte deshalb umgesetzt werden.


    Die Nähe zur Ortschaft Lennesrieth erschwert die Planungen zu einem Kreisverkehr.

    Diskussion:

    Die vorgelegte Planskizze, in der ein Kreisverkehr mit fünf Einfahrten (zwei sich kreuzende Staatsstraßen und die aus Spielberg kommende Gemeindestraße) eingezeichnet ist, findet nicht bei jedermann Zustimmung. Weniger aufwendig bezüglich des Grunderwerbs wäre die Reduzierung auf vier Einfahrten (die sich kreuzenden Staatsstraßen). Die Anbindung der Gemeindestraße aus Spielberg könnte etwas versetzt in die Staatsstraße in Richtung Neuenhammer erfolgen. Schwieriger erscheint die Anbindung der jetzigen Hauptanbindung der Ortschaft Lennesrieth. Die skizzierte Lösung mit einer versetzten Einfahrt in die Staatsstraße in Richtung Waldthurn wird aufgrund der Grundstückssituation kaum zu realisieren sein. Vorstellbar wäre nach Meinung der Straßenbaubehörde der Ausbau einer Hauptzufahrt zur Ortschaft Lennesrieth im Bereich der Straße am Anwesen Vitzthum (auf Höhe der Zufahrt zum Friedhof), die bisherige Hauptzufahrt entlang dem Anwesen Meckl in Richtung Kreuzung könnte dann entfallen. Bevor konkret mit den betroffenen Grundstückseigentümern gesprochen wird, sollten die diskutierten Alternativen nochmals mit der Straßenbauverwaltung erörtert werden. Nichtsdestotrotz können Eigentümer von Grundstücken, die in jedem Fall von einer Errichtung eines Kreisverkehrs tangiert werden, bereits jetzt aufgesucht werden.

    Fazit:

    Das vorstehend skizzierte Vorgehen wird empfohlen.

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  1. Vorschläge von Architekt Meißner und Kreisbaumeister Kraus zum geplanten Abbruch des Anwesens Marktplatz 4

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Planskizze (in Form einer Fotomontage) -

    Der Antragsteller möchte das marode Gebäude abreißen lassen und auf der frei werdenden Fläche Parkflächen für seinen Gewerbebetrieb schaffen. Da das Gebäude Marktplatz 4 unter Ensemble-Schutz steht, droht durch über die Denkmalschutzbehörde die Ablehnung des Antrages. Über einen vom Kreisbaumeister ins Spiel gebrachten Bebauungsvorschlag (zur Straßenseite geschlossenes Gebäude, das von der Hofseite her als Carport genutzt werden könne) wäre der Eindruck der Geschlossenheit zur Straße hin gewährleistet. Über Architekt Rudi Meißner soll der Alternativvorschlag dem Grundstückseigentümer unterbreitet werden. Bei ansonsten drohender Ablehnung des Antrages habe der Eigentümer auch mit finanziellen Belastungen durch Sicherungsmaßnahmen (z. B. Entfernung loser Dach- und Putzteile) zu rechnen. Bürgermeister Josef Beimler erkundigt sich nach Fördermöglichkeiten über die Dorferneuerung für den Alternativvorschlag.

             
    Das heruntergekommene Anwesen soll nach den Vorstellungen des Eigentümers abgerissen werden, problematisch ist die optimale Gestaltung der dann entstehenden Lücke (im Bild rechts ein Vorschlag der Genehmigungsbehörde).

    Diskussion:

    Die vorgelegte Skizze zum Lückenschluss nach Abriss des maroden Anwesens findet von der Gestaltung her wenig Gefallen, insofern wird die Vorlage einer planerischen Alternative durch Architekt Rudi Meißner befürwortet. Ein bloßer Abriss des Gebäudes ohne baulich angemessene Kompensation wird wohl am Veto der Denkmalschutzbehörde scheitern. Grundsätzlich sollte auch der Marktgemeinde die Ziele des Ensemble-Schutzes im "Wohnzimmer" von  Waldthurn ein wichtiges Anliegen sein. In der Konsequenz träfe unter Umständen weiteren leer stehenden Gebäuden mit einer schwierigen Bausubstanz das gleiche Schicksal mit der Folge, dass ohne bauliche Kompensation aus der noch gegebenen Geschlossenheit des Marktplatzes ein "Schweizer Käse" würde. Auf der anderen Seite wären natürlich Überlegungen des Bauherrn nachvollziehbar, unverhältnismäßige Investitionen zu vermeiden. 

    Fazit:

    Der Architekt sollte dem Bauherrn einen Alternativvorschlag unterbreiten.

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  1. Antrag des Kreisjugendrings Neustadt / Waldnaab auf Bezuschussung des Projekts fifty-fifty-Taxi

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Kreisjugendringes vom 8.2.2012 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Im Landkreis Neustadt gibt es das Projekt "fifty-fifty-Taxi" seit nunmehr 8 Jahren, hierbei können Jugendliche zum halben Preis mit dem Taxi sicher von Veranstaltungen nach Hause gebracht werden. Das Projekt lebt von Spenden, die zu 100 % in die Fahrten investiert werden. In Anbetracht der guten Akzeptanz des Angebots durch in Waldthurn lebender Jugendlicher hat der Marktrat im März 2011 100.- € für das Projekt bereit gestellt. Im Jahr 2011 wurden Tickets im Wert von 275.- € an Jugendliche aus der Marktgemeinde Waldthurn verkauft.

     

    Diskussion:

    In der Vorbesprechung der Fraktionsführer setzte sich der Jugendbeauftragte des Gremiums Stefan Grünauer für einen erneuten Zuschussbetrag in Höhe von 100.- € ein. Gegen den Vorschlag wurden keine Einwände formuliert. Offensichtlich nehmen einige Jugendliche aus dem Gemeindegebiet das sinnvolle Angebot des Kreisjugendringes an.

    Fazit:

    Das Projekt wird mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 100.- € unterstützt.

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  1. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates aufgrund Änderungen in der Gemeindeordnung bei der Zuständigkeit für personalrechtliche Entscheidungen

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Landratsamtes vom 12.1.2012 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Durch das Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 20.12.2011 ist es zu Änderungen der Gemeindeordnung, der Verwaltungsgemeinschaftsordnung, des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit sowie des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte gekommen. Zu beachten sind hierbei Änderungen bei der Zuständigkeit für personalrechtliche Entscheidungen. Nach Art. 43 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) ist nunmehr der Bürgermeister zuständig, Maßnahmen für Beamte (Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Entlassung, Zuweisung, Ruhestandsversetzung) und Arbeitnehmer (Einstellung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung, Entlassung) der Gemeinde bis Besoldungsgruppe 8 bzw. bis Entgeltgruppe 8 TvÖD zu treffen, der Gemeinderat bleibt weiterhin für personalrechtliche Maßnahmen ab Besoldungsgruppe 9 bzw. ab Entgeltgruppe 9 TVöD zuständig. Die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat ist entsprechend zu ändern.

    Diskussion:

    Abgesehen von der mitunter komplizierten Sprachregelung behördlicher Schreiben ("Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz...") werden zur notwendigen Änderung der Geschäftsordnung im Bereich personalrechtlicher Entscheidungen keine weiteren Anmerkungen gemacht.

    Fazit:

    Der Änderung der Geschäftsordnung wird zugestimmt.

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  1. Mitteilung der Auftragsvergaben für die Innenputzarbeiten und die Malerarbeiten -Innen - im Zuge des Umbaus und der Generalsanierung der Grundschule entsprechend der Ermächtigung durch den Marktgemeinderat

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vergabevorschläge des Architekten vom 31.1.2012 und vom 13.2.2012 -

    Das günstigste Angebot für die Innenputzarbeiten hat die Fa. Weig (Waldthurn) mit 13.034,78 € und für die Malerarbeiten ebenfalls die Fa. Weig (Waldthurn) mit 30.128,42 € vorgelegt. In der Sitzung des Marktrates am 26.1.2012 wurde die Verwaltung bzw. der Bürgermeister ermächtigt, den annehmbarsten Angeboten entsprechend den Vergabevorschlägen des Architekten den Zuschlag zu erteilen.


    Die Sanierung der Schule geht in die Zielgerade (hier eine Besichtigung der künftigen Aula mit MdL Petra Dettenhöfer Ende Februar 2012).

    Diskussion:

    Die vorgelegten Angebote sprechen für sich, zu den Vergabevorschlägen gibt es keine Einwände.

    Fazit:

    Den Vergabevorschlägen wird zugestimmt.

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  1. Auftragsvergabe für die Fliesenarbeiten im Zuge des Umbaus und der Generalsanierung der Grundschule

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vergabevorschlag des Architekten vom 14.2.2012 -

    Das günstigste Angebot hat die Fa. Neuber (Pfrentsch) mit 10.918,55 € unterbreitet, eine Vergabe der Fliesenarbeiten in der Pausenhalle an die genannte Firma wird vorgeschlagen.

    Diskussion:

    Bedauert wird, dass nur zwei Firmen ein Angebot abgegeben haben. Zum Vergabevorschlag wird keine Alternative gesehen.

    Fazit:

    Dem Vergabevorschlag wird zugestimmt.

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  1. Antrag des Sozialpädagogischen Förderzentrums Vohenstrauß auf Bezuschussung der klassenübergreifenden Fahrt nach Rothenburg o. d. Tauber vom 25. bis 27.04.2012

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Sonderpädagogischen Förderzentrums vom 18.1.2012 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Die Einrichtung plant eine Fahrt der Klassen 5 bis 8 nach Rothenburg ob der Tauber vom 25. bis 27.4.2012. Für viele Schüler bzw. deren Eltern wäre es ein Problem, die gesamten Kosten in Höhe von 110.- € für die drei Tage aufzubringen.

    Das Gremium hat in einem Grundsatzbeschluss vom 27.4.2000 festgelegt, dass solche Veranstaltungen je Klasse der örtlichen Schule mit einem Betrag von 50.- € unterstützt werden. Im Jahr 2006 wurde ein vergleichbarer Antrag der Förderschule Vohenstrauß unter Beibehaltung des Grundsatzbeschlusses abgelehnt. Für die aktuelle Veranstaltung wäre ein Schüler aus der Marktgemeinde Waldthurn betroffen.

    Diskussion:

    Eine Spende würde nicht unmittelbar dem betroffenen Schüler zugute kommen. und außerdem ist keine Klasse der örtlichen Schule betroffen, weshalb ein Abweichen vom Grundsatzbeschluss nicht empfohlen wird. 

    Fazit:

    Dem Antrag wird nicht stattgegeben.

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  1. Antrag Bernd und Ina Müller, Bernriether Straße 37, auf Ausweisung eines Baugrundstücks (Fl.Nr. 626/7, Gemarkung Waldthurn)

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Antragsteller vom 26.1.2012 und Stellungnahme der Verwaltung (mit Planskizze) -

    Das besagte Grundstück liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Schützengarten und ist bauplanungsrechtlich dem Ortsrand oder dem Außenbereich zuzuordnen. Das Landratsamt wurde gefragt, ob das betreffende Grundstück durch eine vereinfachte Änderung des entsprechenden Bebauungsplanes (mit nicht zu unterschätzenden finanziellen Aufwand) als Bauparzelle ausgewiesen werden könnte. Wenn ja, wäre auch zu klären, ob auch der Flächennutzungsplan des Marktes wegen nur eines Vorhabens geändert werden müsste. Möglich wäre unter Umständen eine Bebauung über den Erlass einer Ortsabrundungs-Satzung oder im Zuge einer Einzelbaugenehmigung, letztere Alternative wäre wohl der bessere Weg. Die Erschließung an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen wäre grundsätzlich problemlos möglich. Das Gremium wird zunächst vom Antrag in Kenntnis gesetzt, die Antwort aus dem Landratsamt sollte abgewartet werden.

    Diskussion:

    Eine finanziell aufwändige Änderung der gemeindlichen Bauleitpläne ist unter Berücksichtigung nur einer einzelnen Bauparzelle am Ortsrand bzw. im siedlungsnahen Außenbereich nicht verhältnismäßig, weshalb ein Verfahren im Zuge einer Einzelbaugenehmigung vernünftiger erscheint. 

    Fazit:

    Der Antrag wird zunächst zurückgestellt, die Stellungnahme des Landratsamtes ist abzuwarten.

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  1. Unterstützung der Veranstaltung "Fahrt des Sascha Kolowrat" - Treffen von historischen Fahrzeugen durch den Markt Waldthurn

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Schreiben des Vorsitzenden der AMVC Antonin Hofmeister (ohne Datum) -

    Als Termin für die alljährliche Rundfahrt (Start und Ziel in Pfraumberg / Tschechien mit Stationen in Eslarn, Vohenstrauß, Waldthurn, Pleystein und Waidhaus), an der rund 80 bis 100 Fahrzeuge mitmachen, ist der 16. Juni 2012 festgelegt. Nachgefragt wurde um einen möglichen Beitrag der Gemeinde bei der Gestaltung der Rundfahrt und auch um einen finanziellen Zuschuss für die Organisation der grenzüberschreitenden Veranstaltung.


    Freunde alter Karossen werden bei der Neuauflage der Kolowrat-Rallye voll auf ihre Kosten kommen.

    Diskussion:

    Der Markt Waidhaus soll im Rahmen des dort stattfindenden Heimatfestes besonders in die Rundfahrt mit historischen Fahrzeugen eingebunden werden. Für Waldthurn werden wohl wieder Hilfen zur Verkehrsregelungen durch die örtlichen Feuerwehren, unter Umständen auch eine kleine Verpflegungsstelle erwartet. Die Details zum Ablauf der Oldtimer-Rallye sind noch nicht endgültig bekannt.

    Fazit:

    Mit einer Unterstützung der Fahrt im üblichen Rahmen darf der Veranstalter rechnen.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abbruch des Stalles in Waldthurn (Stefan Bruischütz und Katrin Ertl, Waldthurn)


    Hinter dem Anwesen in der Georg-Arnold-Straße soll der stall einem neuen Einfamilienwohnhaus weichen.

    • Erweiterung des bestehenden Wohnhauses um eine Wohneinheit durch einen Anbau in Ottenrieth (Markus Weig, Waldthurn)


    Ein stattlicher Anbau am bestehenden Haus in Ottenrieth erweitert die Wohnmöglichkeiten.

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Wegen der Entfernung von Bäumen bzw. von Ästen an Bäumen entlang der Stationen zum Fahrenberg erfolgt eine Besprechung mit der Unteren Naturschutzbehörde.


    Bei der Sanierung der Bäume ist behutsames Vorgehen gefragt.

    • Von der Regierung der Oberpfalz ist der Förderbescheid zur Errichtung der Kinderkrippe eingetroffen, damit verbunden ist die Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn.

    • Vom Innenministerium wurde an die Durchführung einer Feuerbeschau erinnert. Die Feuerbeschau ist von den Gemeinden durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen. Sie dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.

    • Termine;

    6.3.2012: Filmvorführung über die Feierlichkeiten zum 80. Geburtstag des Waldthurner Ehrenbürgers Pfarrer Andreas Renner im Dorftreff Albersrieth

    7.3.2012: Vermieterversammlung beim Gipflwirt auf dem Fahrenberg

    8.3.2012: Besprechung wegen eines möglichen neuen Baugebiets

    14.3.2012: Besuch des deutschen Botschafters in Prag in Waldthurn auf Einladung von MdB Albert Rupprecht

    14.3.2012: Sitzung der Vereinsvorstände

    13.4. oder 20.4.oder 27.4.2012: Gemeinsame Sitzung des Gremiums mit dem Stadtrat der Partnergemeinde Hostau/Tschechien

    5.5.2012: Baumpflanzaktion am Schulgebäude durch die Paneuropa-Union

    24.5.2012: Gemeinsamer Ausflug des Gremiums mit dem Stadtrat Hostau nach Kosl bei Pilsen

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