Sitzung der CSU-Fraktion am 23. Januar 2012
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 26. Januar 2012
(Weig-Michl, Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 19.12.2011

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 19.12.2011, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Stellungnahme des Marktes zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flossenbürg mit Ausweisung von Flächen von Windkraftanlagen - Frühzeitige Beteiligung

  4. Antrag Johann Leipold, Wampenhof 3, auf Herausnahme seines Grundstücks Flurnr. 302, Gmkg. Spielberg, aus dem Landschaftsschutzgebiet wegen Errichtung einer Kleinwindkraftanlage

  5. Reaktionen auf die Anfragen des Marktes zur Bereitschaft zum Abschluss von Standortsicherungsverträgen an die Anlieger im Bereich Frankersbühl und Eissschellen

  6. Sachstandsbericht zu den Stellungnahmen zur Teilfortschreibung "Windenergie" des Regionalplanes - weiteres Vorgehen

  7. Gründung der Genossenschaft "Neue Energien Naturparkland eG"
    - Billigung des Satzungsentwurfs für die Genossenschaft
    - Erwerb von Genossenschaftsanteilen

  8. Antrag von Herrn Anton Scheidler, Am Thurnbühl 1, auf Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Lennesriether kreuzung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 

  9. Vergabe WC-Trennwände für die Grundschule

  10. Technische Ausführung der Estricharbeiten im Erdgeschoss der Grundschule - Variantenfestlegung

  11. Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Putz- und Malerarbeiten in der Grundschule

  12. Antrag der 4. Klasse der Wolfgang-Caspar-Printz-Grundschule zur Pausenhofgestaltung

  13. Planungen des Reha-Zentrums Oberpfalz e.V. für die Errichtung einer Wohngemeinschaft für ältere Bewohner des Reha-Zentrums - Erschließungsmöglichkeit

  14. Bauanträge

  15. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 19.12.2011

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 19.12.2011 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 19.12.2011, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Auszug aus dem Beschlussbuch -

        
    Grenzbereinigungen in Albersrieth am Gewannenweg (links) und an der Siedlungsstraße (rechts) standen auf der Tagesordnung

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 19.12.2011 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Stellungnahme des Marktes zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flossenbürg mit Ausweisung von Flächen von Windkraftanlagen - Frühzeitige Beteiligung

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Gemeinde Flossenbürg vom 28.12.2011 (mit Texten und Plänen zur Änderung des Flächennutzungsplanes) sowie Vorlage der Verwaltung -

    Mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes will die Gemeinde Flossenbürg im Rahmen der Bauleitplanung die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet schaffen. Die vorgesehenen Vorranggebiete grenzen nicht unmittelbar an das Gemeindegebiet Waldthurn und sind alle mehr als 1.000 Meter von bewohnten Siedlungen der Marktgemeinde Waldthurn entfernt. Die vorgesehenen Flächen liegen jedoch ausnahmslos im Landschaftsschutzgebiet, weshalb in Anbetracht der Vielzahl der Standorte (Flächennutzungsplanänderungen mit ähnlichem Ziel sind auch in den Gemeinden Störnstein und Floß auf den Weg gebracht worden) die Gefahr einer Zersplitterung der schützenswerten Flächen nicht von der Hand zu weisen ist.


    Bis zu 24 Windräder könnten laut neuen Flächennutzungsplan der Gemeinde Flossenbürg in der Nachbargemeinde gebaut werden

    Diskussion:

    Nach Floss, Störnstein und Leuchtenberg betreibt nun auch die Gemeinde Flossenbürg eine planungsrechtlicher Verfahren, um den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen zu ermöglichen. Die bekannte Forderung der Marktgemeinde Waldthurn nach Einhaltung eines Mindestabstandes von 1.000 Meter zur Wohnbebauung wird durch die im vorgelegten Flächennutzungsplan ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie bezüglich von Wohngebäude innerhalb des Gemeindegebietes von Waldthurn problemlos eingehalten. Die zweite Forderung der Marktgemeinde Waldthurn, eine Öffnung von Flächen in Landschaftsschutzgebieten zur Nutzung von Windenergie nur punktuell und behutsam zuzulassen, wird im vorgelegten Plan nicht ausreichend erfüllt. Die als Vorranggebiete markierten fünf Areale, die überwiegend im Norden und Osten des Gemeindegebietes Flossenbürg liegen, befinden sich ausnahmslos im Landschaftsschutugebiet. In den genannten Arealen könnten nach den Angaben im Textteil des Flächennutzungsplanes bis zu 24 Windkraftanlagen errichtet werden. Schaut man in die unlängst präsentierten Änderungen der Flächennutzungspläne in Floss, Störnstein und Leuchtenberg, werden ähnliche Möglichkeiten zur Errichtung von Windkraftanlagen aufgezeigt. Würden die Überlegungen und Planungen in den Nachbargemeinden realisiert werden und Anlagen im möglichen Umfang im weitläufigen Landschaftsschutzgebiet gebaut werden, wäre der Oberpfälzer Wald tatsächlich bald "zerspargelt". Von einer punktuellen und behutsamen Öffnung eines Landschaftsschutzgebietes könnte dann nicht mehr gesprochen werden, der Zweck der Schutzregelungen für den Oberpfälzer Wald wäre dann nur noch Makulatur. Die Auswirkungen von optisch weit sichtbaren Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten machen nicht vor Gemeindegrenzen halt, deshalb sollten in der Stellungnahme der Marktgemeinde Waldthurn diese Überlegungen mit einfließen. Im übrigen soll laut Aussagen des Bürgermeisters zur Sitzung noch ein Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der sich an die Stellungnahme gegenüber dem Markt Floß orientiert (siehe Sitzung.

    Fazit:

    In der Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Flossenbürg sollten die angesprochenen Punkte berücksichtigt werden.

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  1. Antrag Johann Leipold, Wampenhof 3, auf Herausnahme seines Grundstücks Flurnr. 302, Gmkg. Spielberg, aus dem Landschaftsschutzgebiet wegen Errichtung einer Kleinwindkraftanlage

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Antrag vom 15.12.2011 und Vorlage der Verwaltung (mit Planskizze) -

    Der Antragsteller will die genannte Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen wissen, damit er in diesem Bereich eine Kleinwindkraftanlage (unter 50 Meter Höhe) errichten kann. Ein früherer Bauantrag wurde wegen der geplanten Lage der Windkraftanlage im Landschaftsschutzgebiet vom Landratsamt abgelehnt. Auch bei Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet, die der Kreistag als zuständiges Organ noch beschließen müsste, sind unverändert vor allem die geäußerten naturschutzfachliche Bedenken (Schutz gefährdeter Tierarten) zu berücksichtigen. Der  Antragsteller könnte nach Aussage von Frau Richter vom Landratsamt über Unbedenklichkeitsnachweise oder Gutachten des Herstellers der Windkraftanlage die fachlichen Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde entkräften versuchen.

    Beschlussvorschlag der Verwaltung:

    "Der Markt Waldthurn hält an der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das Vorhaben fest. Die beantragte Herausnahme des Grundstücks aus dem Landschaftsschutzgebiet wird abgelehnt.

    Herrn Leipold wird angeraten, mit der Herstellerfirma der Windkraftanlage Verbindung aufzunehmen und zu versuchen, die fachlichen Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde durch entsprechende Gutachten, Unbedenklichkeitsnachweise sowie technische Schutz-Maßnahmen etc. an der Anlage zu beseitigen"


    Windräder in Landschaftsschutzgebíeten sind weiterhin ein heikles Thema

    Diskussion:

    Der Antrag wurde schon in der letzten Fraktionssitzung am 18.12.2011 diskutiert, eine beschlussmäßige Behandlung in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2011 war jedoch wegen verspäteter Vorlage des Antrages nicht mehr möglich. Eine Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu erleichtern, wird zur Vermeidung einer Schaffung von Bezugsfällen weiterhin nicht befürwortet. Der von der Kreisverwaltungsbehörde angezeigte Weg, um eventuell doch zu einer Genehmigung zu kommen, wird dem Antragsteller empfohlen.

    Fazit:

    Der Antrag auf Herausnahme des Grundstücks aus dem Landschaftsschutzgebiet wird nicht unterstützt.

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  1. Reaktionen auf die Anfragen des Marktes zur Bereitschaft zum Abschluss von Standortsicherungsverträgen an die Anlieger im Bereich Frankersbühl und Eissschellen

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Marktes an die Eigentümergruppe Lennesriether Öd vom 23.12.2011, Schreiben der Eigentümergruppe an den Markt Waldthurn vom 10.1.2012, ergänzendes Schreiben der Eigentümergruppe an den Markt vom 16.1.2012, Protokoll einer Unterredung mit Vertretern der Gemeinde Georgenberg und der Bayerischen Staatsforstverwaltung am 18.1.2012 und Vorlage der Verwaltung -

    Wie in der Anliegerversammlung am 29.11.2011 im Rathaus vereinbart, erhielten 45 betroffene Grundstückseigentümer als Diskussionsgrundlage den Entwurf eines Standortsicherungsvertrages kurz vor Weihnachten 2011 zugestellt. Im Schreiben an die Eigentümer wurde die Forderung nach einen behutsamen Vorgehen bei der Planung von Windkraftanlagen auf den vorgesehenen Flächen, die allesamt im Landschaftsschutzgebiet liegen, nochmals verdeutlicht. Voraussetzung für eine punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes wären der Entfall der vom Regionalen Planungsverband vorgesehenen Vorrangflächen Nr. 35 und 36 (im Döferdreieck Ottenrieth-Woppenrieth-Spielberg), eine Flächensicherung zu Gunsten der Marktgemeinde über Standortsicherungsverträge und die Errichtung von zunächst nur 2 Windkraftanlagen im Gemeindegebiet. Der Bereich des Fahrenbergs müsse auf jeden Fall von einer Bebauung mit Windkraftanlagen frei gehalten werden, die Belange des Loipenbetriebes des OWV dürfe in keinster Weise beeinträchtigt werden. Bislang haben 9 Grundstückseigentümer ihre Bereitschaft zum Abschluss eines Standortsicherungsvertrages mit dem Markt bekundet, 3 Grundstückseigentümer haben eine Standortsicherung abgelehnt, einer davon wäre aber zur Sicherung von Wege-, Leitungs- und Abstandsflächen bereit.

    Mit Schreiben vom 10.1.2012 lehnten 11 Mitglieder der Eigentümergruppe "Lennesriether Öd" nach Vergleich mit Angeboten auswärtiger Investoren (genannt wurden Denker u. Wulff, Primus, Juwi) den vorliegenden Entwurf des Standortsicherungsvertrages ab, mit dem weiteren Schreiben vom 16.1.2012 wollen nun 10 Mitglieder der Eigentümergruppe an einer weiteren Zusammenarbeit mit der Gemeinde festhalten.

    Die Unterredung am 18.1.2012 mit Vertretern der Nachbargemeinde Georgenberg und der Bayerischen Staatsforsten brachte folgende Ergebnisse:

    Bislang hat die Eigentümergemeinschaft ihren Antrag vom 18.12.2011 an den Regionalen Planungsverband (siehe unter TOP 6) zur Berücksichtigung ihrer Waldgrundstücke bei der Ausweisung von Windkraftstandorten im Landschaftsschutzgebiet noch nicht zurück genommen. Der Antrag könnte noch bis 15.2.2012 zurück genommen werden, ein gemeinsames Vorgehen zusammen mit der Gemeinde wäre dann wieder möglich (einige Mitglieder der Eigentümergemeinschaft wollen sich nach einer Unterredung mit dem Bürgermeister für die Rücknahme des Antrages einsetzen).


    Auf diesem Höhenrücken (am Bildhorizont) will die Eigentümergruppe Lennesriether Oed einen Windpark errichten wissen (Blick vom Hirmesbühl Richtung Flossenbürg-Georgenberg).

    Diskussion:

    Die Reaktion der Eigentümergruppe "Lennesriether Öd" wird mit Befremden zur Kenntnis genommen. Der den Grundeigentümern überlassene Entwurf eines Standortsicherungsvertrages, der sich inhaltlich eng an den Mustervertrag der Bayerischen Staatsforsten anlehnt, war als reine Diskussionsgrundlage gedacht. Offensichtlich gibt es bei Bewertung weiterer Äußerungen von Mitgliedern der Eigentümergruppe nicht immer übereinstimmende Auffassungen. Positiv vermerkt wird die grundsätzliche Bereitschaft der Eigentümergruppe zu einem weiteren einvernehmlichen Miteinander mit der Gemeinde. In der Diskussion wird nochmals deutlich, dass die Gemeinde nur dann eine punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes im Bereich Lennesriether Öd mittragen sollte, wenn vom Regionalen Planungsverband auf die vorgesehenen Vorrangflächen Nr. 35 und 36 in der Nähe der Ortschaften Woppenrieth und Ottenrieth verzichtet wird. Darüber hinaus wird die Vorstellung einiger Grundstückseigentümer im Bereich der Lennesriether Öd nach Errichtung von mehr als 10 Anlagen im Landschaftsschutzgebiet nicht unterstützt.

    An dieser Stelle kommt erneut - wie schon bei vielen Sitzungen vorher - eine lebhafte Diskussion zu Grundsätzlichem zur Nutzung von Windenergie auf. Als die Großkraftwerke (Kernenergie, Kohle, Gas etc.) nach dem Krieg entstanden, wurde von den Betreibern entsprechend dem Bedarf geplant und an geeigneten Standorten gebaut. Die Stromnetze wurden jeweils den technischen Notwendigkeiten angepasst. Im Zeitalter der Energiewende darf eigentlich jedermann und überall Energieerzeugungsanlagen unabhängig von Bedarfs- und Absatzberechnungen und ohne Rücksicht auf vorhandene Netzstrukturen und -kapazitäten bauen, das Stromentgelt wird nach dem Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) vom Steuerzahler ja garantiert gezahlt (sogar teilweise dann, wenn sich die Windräder nicht drehen). Sinnvoller wäre es doch, am Bedarf und an den Netzsystemen orientiert zu planen und vorzugehen. Dazu wäre aber eine übergeordnete koordinierende technisch ausgerichtete Institution auf Bundesebene von Nöten, die in der aktuellen Goldgräberstimmung einen kühlen Kopf (und einen bedarfsorientierten Überblick) behält.

    In diesem Zusammenhang wird der Vorschlag von Alois Weig nach Inanspruchnahme von Vertretern der hohen Politik (genannt wurde der bayerische Umweltminister), denen am Beispiel der Überlegungen der Marktgemeinde Waldthurn (punktuelle und behutsame Öffnung von Landschaftsschutzgebieten und keinen Wildwuchs) dieses Dilemma vor Ort erläutert werden könnte, begrüßt.

    Die Ergebnisse der Besprechung mit Vertretern der Gemeinde Georgenberg und der Bayerischen Staatsforsten werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vorstellungen der Eigentümergruppe zum Abschluss eines Standortsicherungsvertrages mit der Gemeinde werden mit Interesse erwartet.

    Fazit:

    Die Reaktionen zum Entwurf des Standortsicherungsvertrages und die aktuelle Sachlage werden zur Kenntnis genommen.

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  1. Sachstandsbericht zu den Stellungnahmen zur Teilfortschreibung "Windenergie" des Regionalplanes - weiteres Vorgehen

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Eigentümergruppe Lennesriether Öd an den Regionalen Planungsverband vom 18.12.2011 sowie entsprechende Nachricht an die Marktgemeinde per E-Mail vom 29.12.2012 -

    Mit dem Schreiben will sich die Eigentümergruppe am Anhörungsverfahren des Regionalen Planungsverbandes zur Fortschreibung des Abschnitts "Windenergie" beteiligen. Im Schreiben werden die Grundstücke der Eigentümer zwischen Fahrenberg und Flossenbürg als vorzügliche Standorte (optimale Anströmung von beiden Hauptwindrichtungen, günstige Erschließungsmöglichkeiten, große Abstände (>1,5 km) zu Siedlungen) für die Errichtung von Windkraftanlagen angepriesen. Die Standorte würden dazu eine hohe Leistungsfähigkeit von Windkraftanlagen gewährleisten und keine größere optische Dominanz aufweisen.


    In der Nähe von Goldbrunn (hier Blick auf den Weiler von Spielberg aus kommend) sind Vorranggebiete für Windkraft vom Regionalen Planungsverband vorgesehen.

    Diskussion:

    Dass auf den Grundstücken der Eigentümergruppe in der Lennesriether Öd bessere Ergebnisse beim Betrieb von Windkraftanlagen zu erwarten sind als in den vom Regionalen Planungsverband ausgewiesenen Vorranggebieten um Woppenrieth und Ottenrieth, bezweifelt kaum jemand. Für die Marktgemeinde ist daher die Herausnahme der Vorrangflächen in der Nähe der Ortschaften eine grundsätzliche Bedingung für die punktuelle und behutsame Öffnung des Landschaftsschutzgebietes im Bereich der Lennesriether Öd zwischen Wampenhof und der Skihütte. Der eigene Antrag der Eigentümergruppe an den Regionalen Planungsverband, der Belange der Gemeinde tangiert und der ohne Wissen der Marktgemeinde an die Geschäftsstelle des Planungsverbandes am Landratsamt gestellt wurde, erschwert das weitere einvernehmliche Miteinander zwischen den betroffenen Grundeigentümern und der Marktgemeinde. Erwartet wird daher die baldige Rücknahme des Antrages durch die Eigentümergruppe.

    Vorgesehen ist nun noch ein Gespräch des Bürgermeisters und der Fraktionssprecher mit Landrat Simon Wittmann und Herrn Friedl, dem zuständigen Referenten für die Regionalplanung an der Regierung der Oberpfalz, in welchem unter anderen der Standpunkt der Marktgemeinde Waldthurn klar gestellt werden kann (insbesondere die Bedingung für eine punktuelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes: Herausnahme der genannten Vorrangflächen in der Nähe der Ortschaften).

    Eine zur Diskussion gestellte erneute Bürgerversammlung zum Thema "Windenergie" in Waldthurn oder gar eine Bürgerbefragung wird aktuell nicht für notwendig erachtet.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Gründung der Genossenschaft "Neue Energien Naturparkland eG"
    - Billigung des Satzungsentwurfs für die Genossenschaft
    - Erwerb von Genossenschaftsanteilen

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Satzungsentwurf -

    Laut Satzungsentwurf soll die Genossenschaft "Neue Energien Naturparkland eG" heißen, Sitz der Genossenschaft soll Moosbach sein. Die Genossenschaft will in allen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen, nachhaltigen und innovativen Energieversorgung dienlich sind. Mitglieder können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts werden. Der Geschäftsanteil beträgt 2.500.- €. Die Genossenschaft hat mit der Generalversammlung, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat drei Organe. Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates (mindestens 3 Personen), der wiederum den Vorstand, der aus drei Personen besteht, wählt.

    Diskussion:

    Am Satzungsentwurf ist grundsätzlich nichts auszusetzen, angeregt wurde jedoch eine zeitliche Anpassung der Gremienwahlen an die Termine der Kommunalwahlen, da sich der Aufsichtsrat in der Regel aus Vertretern der politischen Gemeinden zusammensetzt. Für den Start der Genossenschaft (Gründungsversammlung am 1. Februar 2012) reicht zunächst ein Genossenschaftsanteil in Höhe von 2.500.- €. Bürgermeister Josef Beimer möchte nicht dem Vorstand angehören, durch die Beteiligung der Marktgemeinde an der Gremienarbeit wäre eine ausreichende Mitsprache und -gestaltungsmöglichkeit gewährleistet. Marktgemeinderat (und Steuerfachmann) Max Kick könne er sich als Mitglied des Aufsichtsrates vorstellen.

    Fazit:

    Der Satzungsentwurf wird gebilligt. Die Marktgemeinde Waldthurn beteiligt zunächst sich mit einem Anteil an der Genossenschaft.

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  1. Antrag von Herrn Anton Scheidler, Am Thurnbühl 1, auf Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Lennesriether kreuzung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Antrag vom 19.12.2011 sowie Stellungnahme der Verwaltung (mit Schriftstücken und Planskizzen aus den Jahren 2003 und 2004) -

    Herr Scheidler begründet seinen Antrag auf Veränderung der Lennesriether Kreuzung vor allem mit zwei schweren Unfällen, die jeweils unverschuldet seine Tochter am 3. Mai 2011 und der Antragsteller selbst am 7. Dezember 2012 erlitten. Für eine Änderung der Straßenführung bestehe seiner Meinung nach ein öffentliches Interesse.

    Bereits im August 2001 hatte der Markt Waldthurn einen Antrag auf Errichtung eines Kreisverkehrs an der Lennesriether Kreuzung an das Straßenbauamt gestellt. Laut damaliger Auskunft des Straßenbauamtes würden sich an der Kreuzung zwar Unfälle ereignen, nach Mitteilung der Polizei wäre der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt einzuordnen. An dieser Erkenntnis habe sich nach erneuter Rücksprache mit Vertretern der Straßenbaubehörden nichts geändert. In 11 Jahren hätten sich 4 Unfälle in diesem Bereich ereignet. Insofern könne von der Straßenbauverwaltung kein Planfeststellungsverfahren mit einer notfalls möglichen Enteignung von privatem Grundbesitz durchgeführt werden.

    Der damalige Vorstoß der Marktgemeinde ist letztendlich an der fehlenden Bereitschaft der unmittelbar angrenzenden Grundeigentümer zur Flächenabgabe gescheitert. Planerische Schwierigkeiten in Form der schwierigen bis unmöglichen Anbindung der Lennesriether Ortsstraße und die Forderung der Dorfgemeinschaft Lennesrieth auf Belassen der Ortsausfahrt an der Kreuzung taten ein übriges, so dass damals das an und für sich sinnvolle Projekt nicht weiter verfolgt werden konnte.

    Das Straßenbauamt ist erneut bereit, den Sachverhalt und mögliche Lösungen zur Entschärfung des Kreuzungsbereichs zusammen mit Vertretern des Landratsamtes evtl. schon im  Februar 2012 zu erörtern.


    Vielleicht nicht so viele, aber schwere Unfälle: die Lennesriether Kreuzung.

    Diskussion:

    Die Umstände - insbesondere die schwierigen Grundstücksfragen -, die zum Scheitern der Bemühungen der Marktgemeinde zur Errichtung des grundsätzlich sinnvollen Kreisverkehrs an der Lennesriether Kreuzung geführt haben, wurden nochmals aufgearbeitet. Für Bürgermeister Josef Beimler kommt eine Enteignung von Grundstückseigentümern unter Hinweis auf die verkehrsrechtliche Einschätzung der Fachstellen nicht in Betracht. Der Antrag wird jedoch unter Hinweis auf die jeweilige Schwere der Unfälle befürwortet. Zunächst ist eine erneute zeitnahe Verkehrsschau sinnvoll, hier könnten auch Alternativen zu einem Kreisverkehr (z. B. versetzte Einfahrten im Bereich der Staatsstraßen ähnlich der Verkehrsführung der Staatsstraße in Waldau / Abzweigung Richtung Altenstadt) erörtert werden. Danach könnte mit den betroffenen Grundstücksbesitzern Kontakt aufgenommen werden.

    Fazit:

    Dem Antrag wird grundsätzlich zugestimmt, zunächst sollte eine baldige Verkehrschau an Ort und Stelle erfolgen.

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  1. Vergabe WC-Trennwände für die Grundschule

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Die Abgabe der Angebote war bis zum 19.1.2012 (16:00 Uhr) terminiert, eingeladen waren die Firmen Bäumler (Waldthurn), Härtl (Spielberg) und Sana

    Diskussion:

    Billigster Anbieter ist mit 1.686,23 € die Schreinerei Bäumler, der Bauausschuss empfiehlt die entsprechende Auftragsvergabe.

    Fazit:

    Die Vergabe kann an die Schreinerei Bäumler (Waldthurn) erfolgen.

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  1. Technische Ausführung der Estricharbeiten im Erdgeschoss der Grundschule - Variantenfestlegung

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Nach einer Höhenmessung mit dem Laser hat sich ergeben, dass die Aufbauhöhen sehr schwanken und teilweise für einen Zementestrich zu knapp sind. Folgende Lösungen wären denkbar:

    • höher vergüteter Zementestrich CT F7 (kann in geringerer Höhe aufgebracht werden)

    • Asphaltestrich (geringe Höhe, Dämmungslage sofortige Belegung möglich, keine Dehnfugen erforderlich, gleichzeitige Abdichtung)

    Diskussion:

    Der Bauausschuss empfiehlt den Einbau einer 2 cm hohen Dämmung und eines Asphaltestrichs für die gesamte Fläche von ca. 230 qm.

    Fazit:

    Die Estricharbeiten sollten mit Asphaltestrich ausgeführt werden.

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  1. Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Putz- und Malerarbeiten in der Grundschule

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Ursprünglich sollten die Maler- und Innenputzarbeiten als Eigenleistungen vom Bauhof übernommen werden, bei den neu eingezogenen Wänden im Erdgeschoss konnte dies so gemacht werden. Nun weisen aber große Wandflächen viele Änderungen (zugemauerte Schlitze, Ausbrüche an Stahlzargen, überklebte Pinnwände etc.) Veränderungen auf, die mit Dünnschichtputz überzogen werden müssen. Aufgrund der relativ großen Flächen kann der Bauhof diese Arbeiten nicht in Eigenleistung ausführen. Die Firmen Reger, Töppel, Völkl, Paul und Trinkerl wurden zur beschränkten Ausschreibung eingeladen.


    Nur noch wenige Restarbeiten an der neu renovierten Grundschule notwendig.

    Diskussion:

    Laut Empfehlung des Bauausschusses in seiner Sitzung am 23.1.2012 sollten wegen de anfallenden Malerarbeiten die einheimischen Firmen Weig, Bäumler und Lindner bei der beschränkten Ausschreibung mit aufgenommen werden. Der Bürgermeister und die Verwaltung könnten zur Vergabe der Putzarbeiten in der Grundschule an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot ermächtigt werden.

    Fazit:

    Der Bürgermeister wird zur Vergabe der Putzarbeiten in der Grundschule ermächtigt.

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  1. Antrag der 4. Klasse der Wolfgang-Caspar-Printz-Grundschule zur Pausenhofgestaltung

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der 4. Klasse vom 18.1.2012 -

    Unter Hinweis auf die derzeit laufenden Renovierungsmaßnahmen am Schulgebäude haben sich die Kinder der 4. Klasse (die "Großen" an der Schule) Gedanken zur Gestaltung des Pausenhofs gemacht:

    • ein Karussell mit mehreren Sitzen

    • Schaukel, Kletterbogen, Wippe und Rutsche

    • Seile, Bälle, Reifen und Hüpfkästchen

    • Baum mit Baumhaus und Sitzbänken

    • Springbrunnen (wäre ein "Traum"

    • Sandkasten

    Der Brief endet mit: "Alle Wünsche kann man natürlich nicht erfüllen, aber mit einigen wären wir schon zufrieden."


    Schulkinder machen sich Gedanken über die Gestaltung des neuen Pausenhofs.

    Diskussion:

    Der Brief der 4 Klasse findet schon von der Idee her Anerkennung, bringen sich die Kinder doch recht kompetent in die sie betreffenden Angelegenheiten ein. In der Sache selbst sollten die Vorschläge zur Pausenhofgestaltung zu gegebener Zeit zusammen mit dem Architekten, dem das Schreiben zur Kenntnis gebracht werden sollte, mit berücksichtigt werden. Eine entsprechende Antwort an die Antragsteller ist selbstverständlich.

    Fazit:

    Die Vorschläge im Antrag sind bei der Planung zur Gestaltung des Außenbereichs der Grundschule mit zu erörtern und gegebenenfalls zu berücksichtigen.

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  1. Planungen des Reha-Zentrums Oberpfalz e.V. für die Errichtung einer Wohngemeinschaft für ältere Bewohner des Reha-Zentrums - Erschließungsmöglichkeit

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Planskizzen (mit Flächenberechnungen) des Reha-Zentrums vom 16.11.2011 -

    Das Reha-Zentrum plant den Neubau einer Wohneinrichtung für Demenzkranke in unmittelbarer Nachbarschaft zur jetzigen Einrichtung, angefragt wurde vom Trägerverein die Erschleißungsmöglichkeiten


    Das Reha-Zentrum (links) will am Siedlungsrand ein Gebäude für betreutes Wohnen errichten.

    Diskussion:

    Nach einem Ortstermin am 20.1.2012, an dem neben Bürgermeister Josef Beimler mit Wasserwart Hugo Götz und Verwaltunsgleiter Karl-Heinz Schmidt noch Herrn Kroher vom Reha-Zentrum teilnahm, gibt es bezüglich der Erschließung (Straße, Wasser, Kanal) keine unüberwindbaren Hindernisse. Angeregt wird eine Ableitung des Abwassers und Oberflächenwassers im Trennsystem über Anschlüsse in der Nähe des Badeweihers, hierzu erfolgt noch eine Rücksprache mit dem zuständigen Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes. Vorgesehen ist eine Beitragsberechnung nach den satzungsmäßigen Grundstücks- und Geschossflächen-Beitragssätzen.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    • Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in Ottenrieth 6 (Alois Wittmann, Ottenrieth)


    Alois Wittmann (Ottenrieth) möchte das bestehende Wohnhaus erweitern.

    • Beseitigung des bestehenden Wohnhauses Baujahr 1932 in Ottenrieth 6 (Alois Wittmann)

    • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 3 Garagen in Maienfeld (Georg Ott, Wampenhof)


    Maienfeld (rechts die Brennerei) wird um ein Wohngebäude größer.

    • Bau-Voranfrage betreffend Neubau einer Maschinenhalle in Lennesrieth 3 (Gertraud und Josef Götz, Lennesrieth)

    • Neubau einer Maschinenhalle und Abbruch der vorhandenen Maschinenhalle in Albersrieth 61 (Robert Stahl, Albersrieth)


    Die alte Halle (rechts) soll einem Neubau weichen.

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Die Geburtenzahlen sind im Landkreis Neustadt im Jahr 2011 um 8,7 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. In Waldthurn wurden 2011 11 Geburten registriert (2010: nur 3 Geburten.

    • Aufgrund der Gefährdung der Schulkinder auf dem Schulweg zwischen Lennesrieth und Waldthurn (kein Gehsteig) sowie in Anbetracht der Zeitungsmeldungen mit tragischen Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Schulkindern wird von Vertretern der Polizei als erster Schritt die Versorgung der Schulkinder mit Warnwesten empfohlen. Mögliche straußenbauliche Veränderungen könnten im Rahmen einer Verkehrsschau erörtert werden.

    • Die gemeindeigene EDV-Anlage sollte trotz Kostensteigerung weiter durch das Kompetenzzentrum am Landratsamt Neustadt betreut werden. Die Marktgemeinde möchte auch nach der europaweit ausgeschriebenen Neuvergabe weiterhin am kommunalen Behördennetz teilhaben, wobei als Bandbreite 16.000 bis 25.000 gewünscht wird.

    • Der Marktgemeinderat könnte nach einem Gerichtsurteil einen Grundsatzbeschluss fassen, wonach Veranstaltungen von Parteien mit verfassungsbedenklichem Hintergrund (z. B. NPD) generell nicht zugelassen werden.

    • Die Verstopfung des Ortskanals in Woppenrieth wurde nach einer Notableitung erfolgreich beseitigt, eine Kamerabefahrung soll noch eine Aufschluss über den Zustand des Kanals im verstopften Bereich bringen.

    • Ein Antrag auf einen Zuschuss für eine klassenübergreifende Tagesfahrt vom 25.4. - 27.4.2012 nach Rothenburg ob der Tauber mit Kosten in Höhe von 110.- € je Schüler wurde vom Sonderpädagogischen Zentrum Vohenstrauß gestellt. Ein Schüler kommt aus dem Gemeindegebiet.

    • Die Netzentgelte und Umlagen nach § 19 Stromnetzentgelt-Verordnung werden laut Mitteilungb der E.ON leicht gesenkt.

    • Aufgrund der zeitintensiven Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 wird die Verlegung der nächsten Marktratssitzung vom 23.2.2012 auf 1. März 2012 vorgeschlagen.

    • Ein Antrag des Oldtimer-Clubs Pilsen auf Durchführung der Kolowrat-Rallye 2012 liegt vor.

    • Hingewiesen wird auf den OWV-FSV-Faschingsball am Faschingssamstag (18.2.2012).

    • Die Grundstücksverhandlung wegen Verkabelung 1-9 ist erledigt.

    • Einweihung der renovierten Turnhalle und Grundschule am 21.4.2012

    • Hohe Stickstoffbelastung der Böden im Wasserschutzgebiet gemessen

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