Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 24.11.2011
Stellungnahme des Marktes gemäß Art. 15 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) zur Außenrenovierung, Instandsetzung und statischen Sanierung des Dachstuhls, Sanierung des Wandfußes und der Fundamente außen der Wallfahrtskirche auf dem Fahrenberg
Genehmigung des Jahresbetriebsplanes 2011 für den Körperschaftswald
Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 24.11.2011
(BE: N.N.)
Grundlage:
- siehe Protokoll der Niederschrift -
Diskussion:
Keine.
Fazit:
Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 24.11.2011 wird genehmigt.
Grundlage:
Änderung des Stellenplanes im Zuge des Nachtragshaushaltsplanes 2011
Diskussion:
Keine
Fazit:
Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 24.11.2011 wird zur Kenntnis genommen.
Grundlage:
- siehe Entwurf des Schreibens an den Regionalen Planungsverband, ergänzende Vorlage der Verwaltung und Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 2.12.2011 (Bauplanungsrechtliche Beurteilung von Anlagen erneuerbarer Energien) -
In den Sitzungen am 29.9.2011 hat das Gremium den jetzt nochmals vorgelegten Entwurf der Stellungnahme für den Regionalen Planungsverband einstimmig gebilligt. Angeregt werden Ergänzungen zur Stellungnahme mit folgenden möglichen Inhalten:
Mögliche Ergänzung 1): "Der Markt Waldthurn behält sich - je nach Fortgang des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplanes - vor, mögliche Alternativstandorte für die Windenergienutzung im Rahmen einer eigenen Flächennutzungsplanung oder einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung zusammen mit anderen benachbarten Gemeinden zu überprüfen und diese Erkenntnisse in einer Bauleitplanung umzusetzen."
Mögliche Ergänzung 2): "Der Markt Waldthurn kann sich auch vorstellen, im Zuge einer Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde georgenberg ein gemeindeübergreifendes Vorranggebiet für die Windenergienutzung im Landschaftsschutzgebiet - Bereich Frankersbühl - Eisschellen (- siehe beiliegenden Lageplan) vom Regionalen Planungsverband ausweisen zu lassen, wenn die ursprünglich vorgesehenen Vorranggebiete Nummer 35 und 36 entfallen und hinsichtlich des Landschaftsschutzes entsprechende Ausnahmen oder Befreiungen für den Bau von Windkraftanlagen in diesem Bereich (gemäß den vorläufigen Hinweisen des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen) zugelassen werden können."
Die genannten Vorrangflächen
zwischen Ottenrieth und Woppenrieth (im Bild links) sind von den
Abstandsflächen problematischer als das Gebiet in der Nähe der
Langlaufloipen (rechts im Bild auf dem mittleren Höhenrücken, vorn im Bild
Oberbernrieth)
Diskussion:
Die Stellungnahme der Marktgemeinde zum Entwurf der Teilfortschreibung "Windenergie" ist bis zum 31.12.2011 dem Regionalen Planungsverband zuzuleiten. Der vorgelegte Entwurf unter Einbeziehung der möglichen Ergänzung Nr. 2 (siehe vorstehend) geht soweit in Ordnung, wobei laut Bürgermeister, der in dieser Angelegenheit nochmals mit dem Landrat gesprochen hatte, bei einer Zustimmung der zuständigen Institutionen zur Nutzung von Flächen im Landschaftsschutzgebiet folgenden Bedingungen erfüllt sein sollten:
die ursprünglich vorgesehenen Vorranggebiete Nummer 35 und 36 (im Dörferdreieck Ottenrieth - Woppenrieth - Spielberg) müssen entfallen
eine Sicherung der privaten Grundstücksflächen im Landschaftsschutzgebiet zu Gunsten der Marktgemeinde ist zu gewährleisten, damit die Wertschöpfung durch den Betrieb von Windkraftanlagen in der Region bleibt und fremde Investoren ausgeschlossen bleiben
ein sensibler Umgang mit dem Landschaftsschutzgebiet ist geboten (entsprechend den Vorgaben in einer demnächst veröffentlichten interministeriellen Bekanntmachung), mehr als 2 bis 3 Anlagen sind daher nicht vorstellbar
Gegebenenfalls sollte die Gemeinde zur Sicherstellung dieser Forderungen eine eigene Bauleitplanung auf den Weg bringen. Eine Flächenkonzentrierung ist durch Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Georgenberg und Flossenbürg anzustreben, die Nachbargemeinden wollen im fraglichen Bereich "Frankersbühl" und "Eisschellen" nach den Presseberichten der letzten Tage ebenfalls tätig werden. Sollten dem Regionalen Planungsverband Vorranggebiete im Landschaftsschutzgebiet genannt werden, die nach Auffassung des Gremiums für die Nutzung von Windenergie besser geeignet sind als die bisher vorgeschlagenen Vorrangflächen in der Nähe von Ottenrieth und Woppenrieth, ist die Stellungnahme in Abdruck auch an das Landratsamt zu richten, das über ein Votum des Kreistages Anfang Januar 2012 Änderungen im Landschaftsschutzgebiet vollziehen kann.
Ein am 15.12.2011 eingegangener Antrag eines Grundstückeigentümers auf Herausnahme seiner Fläche Fl.Nr. 302 in Wampenhof aus dem Landschaftsschutzgebiet steht im Zusammenhang mit seinem vom Landratsamt abgelehnten Bauantrag auf Errichtung einer Kleinwindanlage in diesem Bereich, dieser Antrag sollte daher unter dem TOP "Bauanträge" behandelt werden.
Fazit:
Der vorgelegten Stellungnahme wird unter Einbeziehung der Ergänzung Nummer 2 zugestimmt.
Grundlage:
- siehe Schreiben des Marktes Floß vom 2.12.2011 (mit Planunterlagen) sowie Entwurf einer Stellungnahme des Marktes Waldthurn an den Markt Floß -
Der Markt Floß beabsichtigt die Ausweisung von Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen. Neben anderen Flächen ist auch eine Fläche in der Nähe von Wampenhof dafür vorgesehen, die unmittelbar an die Gemeinde Waldthurn angrenzt und im Landschaftsschutzgebiet liegt. Im Entwurf der Stellungnahme des Marktes Waldthurn wird hinsichtlich der möglichen Nutzung von Flächen in Landschaftsschutzgebieten für Windkraftanlagen eine gemeindeübergreifende Lösung angeregt. Grundsätzlich solle aber der Zweck der Landschaftsschutzverordnung nicht in Frage gestellt werden, zur Bewahrung der Landschaft und zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt müsse hier sehr sensibel vorgegangen werden. Die Abstandsflächen zur Wohnbebauung (Wampenhof) von 1.000 Meter sollten eingehalten werden.
Der Flosser Marktrat will im
an Waldthurn angrenzenden Gemeindegebiet (im Bildhintergrund rechts)
Windräder bauen lassen
Diskussion:
Zum Entwurf der vorgelegten Stellungnahme, die sich an die schon bekannten Einwände aus früheren Stellungnahmen (Stadt Weiden, Regionaler Planungsverband) anlehnt, werden keine besonderen Änderungswünsche vorgetragen. In dem vom Markt Floß angegebenen Fläche Nr. 12 (zwischen Schönbrunn und Spielberg links der Gemeindeverbindungsstraße) ist auf ausreichende Abstandsflächen zur nächstgelegenen Ortschaft Wampenhof zu achten, die genannte Fläche liegt außerdem komplett im Landschaftsschutzgebiet und erfordert daher eine sensible Behandlung.
Fazit:
Der vorgelegten Stellungnahme wird zugestimmt.
Grundlage:
- siehe Kopie des Antrages der Kath. Kirchenstiftung Waldthurn an das Landratsamt vom 1.12.2011 (mit Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung) sowie Vorlage der Verwaltung -
Mit Gesamtkosten in Höhe von 650.000.- € werden die Sanierungskosten vom Architekten veranschlagt. Die Verwaltung der Marktgemeinde legt folgenden Beschlussvorschlag dazu vor:
"Der Markt Waldthurn begrüßt die vorgesehenen Maßnahmen und befürwortet die Erteilung der dafür notwendigen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Die Renovierungsmaßnahmen sind zum Erhalt und zur Sicherung des historischen Kirchenbaus, der eine über 800 Jahre alte Wallfahrtstradition mit überregionaler Bedeutung repräsentiert, unerlässlich."
Benötigt Reparaturen: die Wallfahrtskirche auf dem Fahrenberg
Diskussion:
Die Renovierung bzw. Sanierung der Wallfahrtskirche ist sicherlich dringend erforderlich, weshalb eine positive Stellungnahme des Marktes selbstverständlich ist.
Fazit:
Dem vorgelegten Entwurf der Stellungnahme der Marktgemeinde zu den beabsichtigen Maßnahmen an der Wallfahrtskirche wird zugestimmt.
Grundlage:
- siehe Antrag der Kath. Kirchenstiftung Waldthurn vom 24.11.2011 und Vorlage der Verwaltung -
Die Kath. Kirchenstiftung Waldthurn bittet um Bezuschussung der unter TOP 5 genannten Maßnahme in Höhe von 6.500.- € (entspricht 1 % der veranschlagten Kosten). In der Vergangenheit hat der Markt Waldthurn bei vergleichbaren Maßnahmen in der Regel jeweils 1 % der tatsächlichen Baukosten übernommen. Folgenden Beschlussvorschlag hat die Verwaltung vorgelegt:
"Der Markt Waldthurn gewährt für die Renovierung der Wallfahrtskirche auf dem Fahrenberg einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1 % der tatsächlichen Baukosten, der allerdings der Höhe nach auf 1 % der veranschlagten Baukosten (= 6.500.- €) begrenzt wird."
Diskussion:
Für eine Änderung der bisherigen Verfahrensweise bei ähnlichen Anträgen gibt es keine vernünftige Gründe, weshalb dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt gefolgt werden kann.
Fazit:
Dem Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Waldthurn wird in Form des genannten Beschlussvorschlages zugestimmt.
Grundlage:
- siehe
vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden vorgelegter
Jahresbetriebsplan 2012 für den Körperschaftswald -
Für Endnutzung (40 Festmeter, Durchforstung (25 Festmeter), Jugendpflege (0,5 Hektar), Kulturen, Waldschutz, Betriebsführung und Sonstiges wird mit Ausgaben in Höhe von 2.676.- € und mit Einnahmen in Höhe von 2.750.- € kalkuliert.
Diskussion:
Keine besonderen Anmerkungen.
Fazit:
Der Jahresbetriebsplan 2012 für den Körperschaftswald wird genehmigt.
Grundlage:
- keine Bauanträge eingegangen
- ggf. Behandlung des Antrages von Hans Leipold, Wampenhof, vom 15.12.2011 auf Herausnahme seiner Fläche Fl.Nr. 302 in Wampenhof aus dem Landschaftsschutzgebiet -
Diskussion:
Eine generelle Herausnahme der genannten Fläche in Wampenhof aus dem Landschaftsschutzgebiet wird nicht empfohlen, da dann praktisch jegliche Bebauung unter Beachtung baurechtlicher Vorschriften möglich wäre.
Fazit:
Entfällt (keine Bauanträge eingegangen)
Die Gründung einer Energiegenossenschaft im östlichen Landkreisgebiet ist noch nicht zustande gekommen, sie soll im Februar 2012 erfolgen.
Die in der Presse genannten Überlegungen der Stadt Vohenstrauß zur Nutzung eines Vorbehaltsgebietes in der Nähe von Obertresenfeld an der Gemeindegrenze zu Waldthurn für die Windenergienutzung werden aus Waldthurner Sicht kritisch kommentiert (kein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung in Waldthurn, eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten für Waldthurn für die Ausweisung von Wohngebieten, erhebliche denkmalschützerische Bedenken wegen der Nähe zum Fahrenberg)
Bürgermeister Josef Beimler wird die Bilanz der Arbeiten der Institutionen der Marktgemeinde Waldthurn für das Jahr 2011 vortragen. Diese Informationen sind zum großen Teil schon bei der Bürgerversammlung im November 2011 (Schützenhaus Wealdthurn) mitgeteilt worden.