Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.08.2011
(BE: N. N.)
Grundlage:
-
siehe Protokoll der Niederschrift -
Diskussion:
Keine Anmerkungen.
Fazit:
Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom
25.08.2011 wird genehmigt.
Grundlage:
Billigung des notariellen Kaufvertrages Markt Waldthurn ./. Maria und Reinhold Kominowski, Oberbernrieth 20
Am Ortseingang von
Oberbernrieth wurde eine Fläche (Hang rechts am Ortsschild) abgegeben.
Abschlagszahlung kindbezogene Förderung der Kirchenstiftung St. Elisabeth, Weiden, nach dem BayKiBiG für den Bewilligungszeitraum 2011 / 2012
Antrag Wolfgang Stangl, Goldbrunn 2, auf Erwerb des Gemeindegrundstücks Fl.Nr. 440, Gmkg. Spielberg
Öffentlicher Weg bei Goldbrunn
Einstellung einer Fachkraft für das Tourismuscenter des Naturparklandes in der Friedrichsburg Vohenstrauß
Diskussion:
Keine.
Fazit:
Die Bekanntgabe wird zur Kenntnis genommen.
Grundlage:
- siehe Grundlage TOP 7 der Sitzung am 25.8.2011 (Auszug):
"Folgende Eckpunkte könnten in der Stellungnahme, die dem Regionalen Planungsverband spätestens bis Oktober 2011 vorgelegt werden soll, aufgeführt werden:
die durch den Regionalen Planungsverband vorgesehene Ausweisung von zwei Vorrangflächen für Windkraftnutzung berücksichtigt die Belange der Bevölkerung in den betroffenen Ortsteilen Ottenrieth, Woppenrieth, Spielberg, Goldbrunn und Sandbachhöf durch unzureichende Abstandsflächen nicht ausreichend genug
zur nächstgelegenen Bebauung, gleich ob Siedlung, Dorfgebiet oder Weiler, ist wegen der von großen Windkraftanlagen ausgehenden Emissionen (Lärm, Schattenwurf) ein Mindestabstand von 1.000 Meter einzuhalten
die enormen Gesamthöhen von neueren Windkraftanlagen mit Höhen von bis zu 200 Meter stören das Landschaftsbild
Beeinträchtigungen der Wohnqualität und Wertminderungen von Grundstücken in der Nähe von Windkraftanlagen sind zu befürchten
im Gemeindegebiet gibt es windhöffigere Standorte für Windkraftanlagen mit ausreichendem Abstand zu Wohnbebauungen (z. B. Waldflächen im Bereich der "Lennesriether Öd" zwischen Skihütte und Wampenhof), diese Flächen liegen jedoch im Landschaftsschutzgebiet und können daher nach der aktuellen Rechtslage nicht ohne weiteres zur Gewinnung von Windenergie genutzt werden
In der Besprechung mit den betroffenen Grundeigentümern am 11.8.2011 im Rathaus Waldthurn erläuterte Bürgermeister Josef Beimler nochmals den aktuellen Sachstand. Anfragen über Windkraftplanungen im Gemeindegebiet würden schon ins Jahr 1996 zurückreichen. Zuletzt wären Anträge auf Meldung von Nutzungsflächen für Windenergie im Bereich der Waldflächen Frankersbühl und Lennesriether Öd (Landschaftsschutzgebiet!) im Dezember 2010 vom Gremium abgelehnt worden. Grundsätzlich wird die Absicht des Regionalen Planungsverbandes, geeignete Standorte für Windkraftanlagen im Planungsverband festzulegen, begrüßt. Allerdings dürfe die Störung der Anwohner und der Bevölkerung durch Emissionen von Windkraftanlagen keinen geringeren Stellenwert als die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes haben. Die Marktgemeinde wird gegenüber dem Regionalen Planungsverband angesichts der immer größer werdenden Anlagen einen Mindestabstand von 1.000 Meter zur nächstgelegenen Wohnbebauung fordern. Schon bei einem Abstand von 800 Meter, die in Umweltgutachten gefordert werden, würden im Gemeindegebiet außerhalb der Landschaftsschutzgebiete praktisch keine Vorrangflächen übrigbleiben. Die Festsetzung von Vorrangflächen schafft noch kein Baurecht, Anträge wären individuell vor allem nach immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen, nicht vergessen werden darf im Baurecht die Nachbarschaftsbeteiligung der Eigentümer unmittelbar an Windkraftanlagen angrenzender Grundstücke."
In der Diskussion: die im
Regionalplan aufgeführte Vorrangfläche in der Nähe von Woppenrieth Bild
rechts vorne) und Ottenrieth sowie die von einer Grundbesitzergemeinschaft
für den Bereich der Lennesriether Öd (mittlerer Höhenrücken im Bild links,
am Bildrand rechts die Flossenbürger Burgruine) gewünschte Fläche
Diskussion:
Der skizzierte Sachstand wird nochmals bekräftigt. Die Verwaltung sollte auf Grundlage der bisherigen Diskussionen bis zur Sitzung im Oktober oder November (bis 31.12.2011 ist ja Zeit für die Stellungnahme) einen absendereifen Entwurf der Stellungnahme vorlegen, diese könnte dann noch nachjustiert werden. Der Vorschlag aus der Diskussionsrunde nach Festlegung einer Abstandsfläche von 1.500 Meter (statt 1.000 Meter) zur Wohnbebauung - wie angeblich in Regionalplänen in Oberbayern geschehen - wird nicht einhellig befürwortet, da damit der Marktgemeinde eine Politik vorgeworfen werden könnte, die auf die Verhinderung von Windkrafträder ausgelegt ist.
Fazit:
Vor Verabschiedung einer endgültiger Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung des Regionalplanes sollte ein formal angemessener Entwurf durch die Verwaltung vorgelegt werden, der die einvernehmlichen Aspekte der bisherigen Diskussionen mit enthalten sollte. Die Stellungnahme kann dann erst nach der Oktober- oder Novembersitzung dem Regionalen Planungsverband zugeschickt werden.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung, Einladung der Stadtwerke Weiden vom 15.9.2011 und Artikel "Grüne Geldanlagen - Was steht drauf, was steckt drin?" der ZDF-WISO-Redaktion vom 5.9.2011 -
Die Stadtwerke Weiden stellen den kommunalen Mandatsträgern ein Konzept mit Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung am Mittwoch, den 28.9.2011 um 19:30 Uhr (Katholisches Pfarrheim Rothenstadt) vor.
Im Vorfeld hatte sich das Gremium für eine grundsätzliche Beteiligung an der Gründung einer Energieerzeugungsgenossenschaft ausgesprochen. Vorgesehen ist dann noch eine Vorstellung dieses Modells, an dem neben Waldthurn noch Pleystein, Georgenberg, Moosbach, Neustadt und Vohenstrauß Interesse bekundet haben, in Vohenstrauß, ein Termin dafür steht noch nicht fest. Bürgermeister Josef Beimler warnt eindringlich vor risikoreichen und fragwürdigen Projekten, die sich nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen nicht rentieren (Beispiel: Windpark Möbisburg, der wegen zu schwacher Windkraft vor dem Aus steht). Gerade kleine bzw. finanzschwache Gemeinden würden Gefahr laufen, Millionen in den Sand zu setzen. Der Einbindung eines leistungsfähigen Partners, der über das technische und kaufmännische Know-how verfügt, wird eindringlich das Wort geredet. Laut Landrat Simon Wittmann wird bei der beabsichtigten Änderung des Regionalplanes (Teilfortschreibung Windenergie) mit rund 1.000 Einwendungen gerechnet. Die Abarbeitung der Einwendungen ab Anfang 2012 wird rund 6 Monate beanspruchen, danach soll noch eine zweite Anhörung erfolgen. Bislang nicht geändert hätten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Naturschutzflächen bzw. Landschaftsschutzgebiete als Tabuzonen), insofern ist trotz der Äußerungen des bayerischen Umweltministers in absehbarer Zeit nicht mit einer schnellen Verwirklichung der staatlichen Windnutzungspläne zu rechnen.
Diskussion:
Die Vertreter des Gremiums sind zur Konzeptvorstellung in Rothenstadt am 28.9.2011 eingeladen, über das Modell kann erst danach diskutiert werden. Die Marktgemeinde hat sich ja grundsätzlich dafür ausgesprochen, an der Gründung einer Energieerzeugungsgenossenschaft im Osten des Landkreises zu beteiligen (siehe auch Protokoll der CSU-Fraktion vom 28. Juni 2011). Die ersten Gespräche haben hier schon stattgefunden, auf die vorgesehene Informationsversammlung in Vohenstrauß darf man gespannt sein.
Fazit:
Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.
Grundlage:
- siehe Antrag vom 11.8.2011 und Vorlage der Verwaltung (Stellungnahme und Lagepläne) -
Der Antragsteller will an der Fahrenberger Straße auf dem Grundstück Fl.Nr. 567/1 der Gmkg. Waldthurn ein Grundstück erwerben und auf diesem eine Unterstellhalle und eine Holzlege errichten. Auf den Gebäuden soll dann eine PV-Anlage montiert werden. Der Übergabepunkt zur Stromeinspeisung befindet sich laut Berechnung der E.ON Bayern an der Trafostation "Waldthurn 6" an der Pleysteiner Straße. Um vom künftigen Grundstück des Antragstellers zur Übergabestation zu kommen, müsste ein Privatgrundstück und Gemeindegrund (FSV-Sportplatz) über eine Grunddienstbarkeit benützt werden. Dem Bauvorhaben selbst (Unterstellhalle und Holzlege) wurde schon in der letzten Sitzung das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Sachentscheidung zur geplanten Trasse des Stromkabels wurde allerdings auf die jetzige Sitzung vertagt, da mögliche Beeinträchtigungen bei einer evtl. Erweiterung des Gewerbegebietes nicht ausgeschlossen werden könnten. Mit dem Vertreter des FSV Waldthurn und dem Antragsteller wurde im Rahmen eines Ortstermins vereinbart, dass die Trasse nicht durch das Spielfeld gelegt werde, sondern entlang des Zaunes an der südöstlichen Seite des Grundstücks. Die Trasse zum Trafo an der Pleysteiner Straße müsse noch mit der E.ON abgesprochen werden.
Am Rand des Spielfeldes (im
Bild links) wird eine neue Leitung zum Anschluss einer PV-Anlage gelegt.
Diskussion:
Die zeichnerisch dargestellte Trassenführung auf öffentlicher Fläche entlang der Grundstücksgrenze FSV-Sportplatz / Anwesen Daubenmerkl ist nicht zu beanstanden, besondere Entwicklungshemmnisse im Bereich des Gewerbegebietes werden nicht befürchtet (zumal der Antragsteller ein weiteres Bauvorhaben in diesem Bereich plant, siehe TOP 9 - Bauanträge -). Die Kabelverlegung an der Pleysteiner Straße bedarf noch einer Absprache mit der E.ON. Die Kapazität des Trafos an der Pleysteiner stößt mit weiteren geplanten PV-Anlagen in diesem Bereich an ihre Grenzen, weshalb Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung mit E.ON geklärt werden sollten.
Fazit:
Dem Antrag wird zugestimmt.
Grundlage:
- siehe Vorlagen der Verwaltung -
Im Zuge der digitalen Erfassung der Leitungsnetze, die in der letzten Sitzung des Gremiums befürwortet wurden, wurde eine Leistungsbeschreibung auf Grundlage einer früheren Vorlage eines Vermessungsbüros und in Zusammenarbeit mit dem Bauhof-Team zusammengestellt. Angeschrieben wurden dann drei Ingenieurbüros, die ihr Angebot (Preisanfrage über Dienstleistungen zum Erfassen und Einrichten eines GIS (=Geo-Informations-System) für das Trinkwasser- und Abwassernetz des Hauptortes Waldthurn mit Haselranken) bis spätestens 26.9.2011 abgeben können. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird dann ein Vergabevorschlag vorgelegt. Als Ausführungszeit der Vermessungsleistungen ist die Zeit zwischen Oktober 2011 bis Ende 2012 vorgesehen.
Diskussion:
Von den zwischenzeitlich vorliegenden vier geprüften Angeboten liegt das günstigste bei 17.100.- €, wobei für weitere Leistungen (Vermessungen, Kartierung etc.) nur Stundensätze, jedoch keine Stundenzahl angegeben sind. Eine optimale Vergleichbarkeit ist daher nicht möglich. Bis zu Sitzung sollten deshalb noch .Informationen über den quantitativen Aufwand für diese Leistungen eingeholt werden.
Fazit:
Sollten ausreichende Informationen über den Stundenaufwand noch vorgelegt werden, kann dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt werden.
Grundlage:
- siehe Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom 7.9.2011 und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 31.8.2011 -
Im Rahmen eines geplanten neuen Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) sollen im Anhörungsverfahren auch die räumliche Zuschnitte der Planungsregionen zur Diskussion gestellt werden. Hierbei soll jede Kommune ihre Meinung kundtun und diese in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes ggf. berücksichtigt werden. Eine Teilung von Landkreisen wird vom Ministerium nicht erwünscht. Nach Auffassung des Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord (Landrat Simon Wittmann) hat sich die derzeitige Abgrenzung der Region Oberpfalz Nord bewährt.
Diskussion:
Eine Änderung der räumlichen Angrenzung der Planungsregion Oberpfalz-Nord (mit den Landkreisen Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Neustadt, Tirschenreuth und den darin liegenden kreisfreien Städten) wird nicht für notwendig erachtet.
Fazit:
Änderungswünsche zur räumlichen Abgrenzung der Planungsregion werden in der Diskussion nicht geäußert.
Grundlage:
- siehe Vorlagen der Verwaltung (Stellungnahme und Lagepläne) -
Der Ortskanal in Ottenrieth, der der Aufnahme und Ableitung der vorgereinigten Abwässer dient, ist teilweise eingebrochen und muss erneuert werden. Bei einigen Grundstücken ist kein Leitungsrecht zu Gunsten des Marktes im Grundbuch eingetragen, früher wurden oftmals Leitungen ohne dingliche Sicherung in Privatgrundstücke verlegt. Mit einer Verlegung des Kanals in öffentlichen Grund wäre mehr Rechtssicherheit beim Betrieb der Abwasserentsorgung zu erreichen. Da durch Teilflächenverkauf und Bebauungsabsicht teilweise ein privates Interesse an einer Kanalverlegung besteht, könnte die Mitarbeit der Grundstückserwerber unter folgenden Vorgaben mit eingefordert werden:
für die Baggerarbeiten sorgt der Grundstückserwerber
tatkräftige Mithilfe des Erwerbers und der von der Verlegung begünstigten Grundstückseigentümer bei den Arbeiten
Übernahme der Materialkosten durch den Markt
Ein Teil der auf Privatgrund
befindlichen "Bürgermeisterkanäle" in Ottenrieth soll entlang der Ortsstraße
verlegt werden.
Diskussion:
Die Verlegung der teilweise eingebrochenen Kanalleitungen weg von privaten Grundstücken auf öffentliche Flächen wird einhellig begrüßt. Zu prüfen wäre hierbei die Umlagefähigkeit. Entgegen den Hinweisen des Bürgermeisters kann kein eindeutiger "Verursacher" für die Kanalverlegung identifiziert werden, weshalb eine geforderte (und auch angebotene) Eigenbeteiligung nur eines bestimmten Grundstücksbesitzer nicht ganz nachvollziehbar erscheint. Umlagefähigkeit erfordert entsprechendes Satzungsrecht, ansonsten könnte nur über freiwillige Kostenbeteiligungen der von der Trassenverlegung profitierenden Grundstückseigentümer diskutiert werden.
Fazit:
Grundsätzlich wird einer Kanalverlegung auf öffentlichen Grund zugestimmt, zu klären wäre noch die Beteiligungsmöglichkeiten betroffenen Grundstückseigentümer.
Grundlage:
Neubau einer Unterstellhalle auf Fl.Nr. 569 der Gmkg. Waldthurn (Martin Ertl, Waldthurn
Auf diesem Grundstück (hinter
dem Sportplatz) soll eine neue Unterstellhalle gebaut werden.
Anbau einer Lagerhalle an die bestehende Halle auf Fl. Nr. 169/7 der Gmkg. Lennesrieth (Fa. Riedl Holzbau, Lennesrieth)
Die Firma Holzbau-Riedl möchte
eine zusätzliche Lagermöglichkeit schaffen.
Errichtung einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 259 der Gmkg. Waldthurn (Schreinerei Alois Bäumler, Waldthurn)
Eine weitere Lagerhalle
errichtet der Schreinerbetrieb Alois Bäumler an der Pleysteiner Starße.
Diskussion:
Die Problematik mit der unzureichenden Kapazität des Trafos an der Pleysteiner Straße (zur Stromeinspeisung aus weiteren geplanten PV-Anlagen) wurde schon unter TOP 5 angesprochen.
Fazit:
Den Bauanträgen wird zugestimmt.
Regenüberlaufbecken: die unter 30 cm des Betons bröckeln, zur Sanierung wird wohl spezielles Dichtmaterial notwendig sein (geprüft wird noch das Vorliegen der Gewährleistung)
Pfusch am Bau? - Die Schäden
am Regenüberlaufbecken müssen ursächlich geklärt werden.
Verkabelung: im Bereich Spielberg wird die Verkabelung abgeschlossen
Erschließung von Einöden und Weilern: vorhandene Mittel können mangels Kapazität des Bauhofs (Rückbau der Schule) heuer nicht mehr abgerufen werden (ggf. im Folgejahr, z. B. für die Maßnahme Frankenrieth - Buch)
Die neue Holzbrücke über die Luhe (Verbindung zwischen Waldthurn und Lennesrieth im Bereich der Kläranlage) wurde fertig gestellt.
Die Firma Bodensteiner
(Obertresenfeld) hat die alte und morsche Holzbrücke durch eine neue
Konstruktion ersetzt.
9. Oktober 2011 (Sonntag): Abschlussveranstaltung der Dorferneuerung Albersrieth (ab 8:45 Uhr)
10. Oktober 2011 (Montag): Bürgerinformation zum Sachstand "Windenergie in Waldthurn" (Schützenhaus Waldthurn ab 19:30 Uhr)