Sitzung der CSU-Fraktion am 25. Juli 2011
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 28. Juli 2011
(Gasthaus Kick, Waldthurn; Beginn: 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 30.06.2011

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzungen vom 30.06.2011 und 13.7.2011, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Vergabe des Gewerks Lüftung, Heizung, Sanitär, Gebäudeautomation und Dämmung im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Schule

  4. Vergabe der Gewerke Estrich und Innentüren im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Grundschule

  5. Vergabe der Gewerke Bodenbeläge, Trockenbau und Metallbauarbeiten (Brandschutztüren) im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Grundschule

  6. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Bernrieth auf Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Oberbernrieth

  7. Stellungnahme des Marktes Waldthurn zum Antrag der Windpark Weiden GmbH auf Genehmigung eines Windparks mit insgesamt 9 Windkraftanlagen in Weiden, östlich des Ortsteils Matzlesrieth

  8. Stellungnahme des Marktes zur Änderung des Regionalplanes - Teilfortschreibung Windenergie mit der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet
    - weiteres Vorgehen 

  9. Antrag von Michael Steiner, Lennesrieth 16, auf Genehmigung für den Bau eines Brunnens zur Gartenbewässerung

  10. Berechnung der Netzentgelte für Straßenbeleuchtungsanlagen durch die E.ON Bayern ab 1.7.2011

  11. Baumsanierungen im Rahmen des Dorferneuerungsverfahrens Albersrieth

  12. Bauanträge

  13. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 30.06.2011

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 30.06.2011 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzungen vom 30.06.2011 und 30.7.2011, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:


    Weitere Straßen in Albersrieth (hier die Dorfstraße in Richtung Kapelle) wurden klassifiziert.

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Bekanntgabe des angesprochenen Beschlusses des nichtöffentlichen Teils der Sitzungen vom 30.06.2011 und 13.7.2011 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Vergabe des Gewerks Lüftung, Heizung, Sanitär, Gebäudeautomation und Dämmung im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Schule

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Niederschrift der Submission vom 18.7.2011 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Zur Angebotseröffnung lagen 3 Angebote vor, die vom Ingenieurbüro geprüft wurden. Das günstigste Angebot (Fa. Daubenmerkl, Waldthurn) entspricht etwa der Kostenschätzung von Architekt Meissner, der für diese Gewerke 101.700.- € angesetzt hatte. Die ursprüngliche Kostenberechnung des Ingenieurbüros Scholz (Regensburg) bewegte sich sogar bei 172.500.- €. Nach der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung durch das Ingenieurbüro Scholz ist die Fa. Daubenmerkl (Waldthurn) mit einer korrigierten Angebotssumme in Höhe von 109.603,46 € der wirtschaftlichste Bieter.

    Diskussion:

    Das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters wird in Anbetracht der früheren Kostenschätzungen als angemessen bezeichnet, der Vergabe an die Fa. Daubenmerkl steht nichts entgegen.

    Fazit:

    Der Fa. Daubenmerkl (Waldthurn) als günstigster Bieterin wird der Zuschlag erteilt.

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  1. Vergabe der Gewerke Estrich und Innentüren im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Grundschule

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Niederschrift der Submission vom 21.7.2011 und Stellungnahme der Verwaltung - -

    Von jeweils drei Firmen wurden Angebote für die Gewerke "Estrich" und "Innentüren" eingereicht. Nach Prüfung durch den Planer, der den Aufwand für die Estricharbeiten mit 15.275.- € und für die Innentüren mit 23.000.- € geschätzt hatte, wurde ein Vergabevorschlag unterbreitet. Die vorliegenden Angebote liegen teilweise deutlich unter den Kostenvoranschlägen. Bei den Estricharbeiten hat die Fa. A+I-Asphalt- und Isolierbau Weiden mit 6.432,99 € das annehmbarste Angebot unterbreitet, bei den Innentüren und Stahlzargen die Fa. Härtl (Spielberg) mit 19.537,68 €.


    Die Sanierungsarbeiten an der Schule schreiten voran.

    Diskussion:

    Gegen die Vergabe der Leistungen an die günstigsten Anbieter bestehen keine Einwände.

    Fazit:

    Den wirtschaftlichsten Bietern für die Gewerke "Estrich" (Fa. A+I-Asphalt- und Isolierbau Weiden) und "Innentüren mit Stahlzargen" (Fa. Härtl, Spielberg) wird der Zuschlag erteilt.

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  1. Vergabe der Gewerke Bodenbeläge, Trockenbau und Metallbauarbeiten (Brandschutztüren) im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Grundschule

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Stellungnahme der Verwaltung -

    Die Submission erfolgt erst am 26.7.2011, bis zur Sitzung liegt das durch Architekt Meissner geprüfte Ergebnis vor. Ebenso werden die Unterlagen für das Brandschutzkonzept durch den Planer bis zur Sitzung fertig gestellt sein.

    Diskussion:

    Keine (das Ergebnis der Submission ist abzuwarten).

    Fazit:

    Dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot soll der Zuschlag erteilt werden.

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  1. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Bernrieth auf Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Oberbernrieth

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Antrag vom 24.7.2011 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Zur Begründung des Antrages weist die FFW Bernrieth auf die unzureichenden baulichen Gegebenheiten (Platzmangel, fehlende Heizung, zu geringe Torgröße), die auch durch die Fachberater der Regierung und des Landratsamtes bei einem Ortstermin am 16.2.2011 bestätigt worden waren, und die Aussicht auf einen Zuschuss durch die Regierung in Höhe von 46.500.- € hin. Nachdem nun ein Standort für das neue Gerätehaus gefunden wurde (Privatgrundstück Fl.Nr. 8 der Gemarkung Bernrieth), sind noch einige Erschließungsdetails zu klären (Abwasserentsorgung mit dinglicher Sicherung, Ableitung des Regenwassers, Einhaltung der Abstandsflächen, Veränderung der Verkehrsinsel, Verlagerung des Hydranten). Die Kostenschätzung des Planfertigers geht von einem Betrag in Höhe von 120.000.- € aus. Vom Markt wird ähnlich wie bei früheren Maßnahmen anderer Ortsfeuerwehren eine umfassende Eigenleistung der Feuerwehr Bernrieth erwartet. Grundsätzlich sind folgende Voraussetzungen zum Neubau am vorgeschlagenen Standort zu knüpfen:

    • kostenlose Abtretung der besagten Teilfläche aus dem Privatgrundstück

    • Mitbenutzung der privaten Kleinkläranlage mit dinglicher Sicherung sämtlicher Leitungen

    • umfassende Eigenleistungen der FFW Bernireth (Arbeitsmittel und finanzielle Mittel)

    • die Maßnahme kann frühestens im Haushalt 2012 eingeplant werden

    • die Zusage der Gewährung von Zuschussmitteln durch die Regierung muss vorliegen


    In Oberbernrieth soll ein neues Gerätehaus errichtet werden.

    Diskussion:

    Grundsätzlich werden keine Einwände gegen das Bauvorhaben erhoben, die beengten Verhältnisse am und im jetzigen Gerätehaus sind nicht mehr zeitgemäß und erschweren das Einsatzvermögen der freiwilligen Kräfte. Wenn irgendwie möglich, sollte die Verkehrsinsel erhalten werden. Im übrigen werden die oben genannten Bedingungen bzw. Voraussetzungen vorbehaltlos geteilt. Zunächst sollte vom Planer noch ein aussagekräftiger Kostenvoranschlag unterbreitet werden. Über das Schicksal bzw. Verwendung des bisherigen Gerätehauses (mit Schlauchturm) wurden noch keine konkreten Angaben gemacht.

    Fazit:

    Dem Antrag der FFW Bernreith wird unter Hinweis auf die genannten Voraussetzungen zugestimmt.

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  1. Stellungnahme des Marktes Waldthurn zum Antrag der Windpark Weiden GmbH auf Genehmigung eines Windparks mit insgesamt 9 Windkraftanlagen in Weiden, östlich des Ortsteils Matzlesrieth

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Stadt Weiden vom 28.6.2011 (mit Planskizzen) und Stellungnahme der Verwaltung -

    Die Windpark Weiden GmbH (Sehestedt) hat bei der Stadt Weiden Anträge auf Genehmigung von 9 Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 140 Meter und einem Rotordurchmesser von rund 100 Meter (Gesamthöhe: 190 Meter) in den besagten Gebieten gestellt. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) berührt das geplante Vorhaben den Aufgabenbereich der Marktgemeinde Waldthurn. Nach dem laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (auf der Grundlage des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung) hat nun die Marktgemeinde eine Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat abzugeben.

    In einer ersten Reaktion des Bürgermeisters wird ein Mindestabstand von 1.000 Meter zur nächstgelegenen Bebauung gefordert (diese Kernforderung soll auch für eventuelle Vorhaben im Gemeindegebiet gelten). Im Entwurf des Regionalen Planungsverbandes zur Teilfortschreibung "Windenergie" sind die geplanten Standorte als Ausschlussgebiet deklariert worden, so dass damit der vorgelegte Planungsentwurf bereits jetzt eine Sperrwirkung entfalten dürfte.


    Zieren bald Windräder die Höhenzüge zwischen Roggenstein und Letzau (Blick vom Maienberg über Albersrieth in Richtung Roggenstein)?

    Diskussion:

    Durch den geplanten Windpark werden in der Tat Belange der Marktgemeinde Waldthurn berührt, auf folgende Punkte wurde in der Diskussion hingewiesen:

    • die geplanten 9 Windkraftanlagen haben Auswirkungen auf die Landschaft, den Lebensraum der dort angesiedelten Tiere und auf die in nächster Nähe lebenden Menschen

    • die beanspruchte Fläche erfährt eine Wertminderung für die Nutzung als Naherholungsgebiet

    • durch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden auch Besucher des Landschaftsschutzgebietes gestört, die mit einer Erwartung auf Erholung in unser Gemeindegebiet kommen

    • die Vorhabensfläche wird im mittlerweile vorliegenden Entwurf der Teilfortschreibung "Windenergie" der Regionalplanung (siehe TOP 7) klar als Ausschlussfläche deklariert, bis zum Abschluss der Erörterung der Teilfortschreibung Ende 2011 sollte daher die jetzt fehlende Planungssicherheit nicht zur Schaffung von immissionschutzrechtlichen Fakten ausgenutzt werden

    • mit der Festlegung der Windkraftstandorte durch die Stadt Weiden werden Tatsachen geschaffen, die später konkretisierende Planungen mit der Zielrichtung Natur- und Artenschutz, Erholung und Freizeitnutzung im gesamten Umfeld der beplanten Flächen erheblich erschweren

    • in Anbetracht der Gesamthöhe der Anlagen bis knapp 200 Meter legt die Marktgemeinde Waldthurn größten Wert auf einen ausreichenden Abstand zur nächsten Wohnbebauung (1.000 Meter)

    • im Vorfeld der Diskussion wurde nicht ausgeschlossen, dass der neu hergerichtete Forstweg "Am Straßbühl" zu Erschließungszwecken zumindest für einen Teil der Windkraftanlagen benötigt wird, der Wirtschaftsweg ist dazu aber in keiner Weise geeignet

    In der weiteren Diskussion wird die Anwendung die Planungsgrundsätze für Windkraftanlagen (z. B. angemessener Abstand zur Wohnbebauung, Ausschluss von Landschaftsschutzgebieten, gesicherte Erschließung) nochmals vehement eingefordert.

    Fazit:

    In der Stellungnahme an die Stadt Weiden sollten die genannten Punkte Berücksichtigung finden. Aufgrund des derzeit laufenden Erörterungsverfahrens zur Regionalplanung sollten bis zur endgültigen Teilfortschreibung ("Windenergie") des Regionalplans keine planungsrechtlichen Fakten geschaffen werden. Unter Hinweis auf die genannten Punkte spricht sich der Gemeinderat gegen das Vorhaben aus.

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  1. Stellungnahme des Marktes zur Änderung des Regionalplanes - Teilfortschreibung Windenergie mit der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet
    - weiteres Vorgehen

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Die Unterlagen des Regionalen Planungsverbandes zum Entwurf der Teilfortschreibung "Windenergie" liegen der Marktgemeinde noch nicht vor, sie werden für die nächsten Tage erwartet. Auf bereits vorliegenden Planskizzen zum Entwurf sind im Gemeindegebiet in der Nähe der Ortsteile Woppenrieth, Ottenrieth und Spielberg Vorrangflächen für Windkraftanlagen vorgesehen. Ein vom Bürgermeister geforderter Mindestabstand von 1.000 Meter zur Wohnbebauung ist nach den Planskizzen nicht überall eingehalten. Nicht nachvollziehbar ist angesichts der Heranrückens der Vorrangflächen an die genannten Ortschaften (zur Schonung des Landschaftsschutzgebietes) die Höherbewertung des Natur- und Landschaftsschutzes im Vergleich zum Schutz der Wohnbevölkerung. Stellungnahmen zum Entwurf werden vom Regionalen Planungsverband bis Ende des Jahres erwartet. Diese Zeit sollte sinnvoll genutzt werden, um mit Institutionen und Fachleuten Kontakt aufzunehmen und Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde bei der Festsetzung von Vorranggebieten zu finden. Ggf. sollen mit der Nachbargemeinde Georgenberg auf Wunsch des Bürgermeisters gemeinsame Überlegungen zu besser geeigneten Standorten angestellt werden.


    Der (schon abgeerntete) Höhenrücken zwischen Ottenrieth (im Bild hinten links) und Goldbrunn wurde im Entwurf des Regionalplans als Vorrangfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen.

    Diskussion:

    Die Zeit bis Ende 2011, die für eine Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf bleibt, sollte intensiv zur Positionierung der Gemeinde zur Frage von Windkraftanlagen in Waldthurn genutzt werden. Die bereits unter TOP 7 angesprochenen Bedenken gelten auch für die Planungen im gemeindeeigenen Umfeld. Die im Entwurf aufgeführten Vorrangflächen um Ottenrieth und Woppenrieth können nicht orbehaltlos akzeptiert werden. Vor allem die räumlich Nähe der ausgewiesenen Vorrangflächen zur Wohnbebauung bereitet erhebliche Kopfschmerzen. Teilweise werden sogar 500 Meter unterschritten. Die unterschiedliche Festlegung von Abstandsflächen in Abhängigkeit zur Charakterisierung einer Ansiedlung (reine Wohnbebauung, Einöden und Weiler, Misch- und Gewerbegebiet mit Wohnbebauung) kann nicht akzeptiert werden. Ein Bewohner in einer kleinen Siedlung im Misch- oder Dorfgebiet sollten den gleichen Schutzanspruch vor nachteiligen Immissionen haben wie Bewohner in einer städtischen Wohnsiedlung. In Anbetracht der derzeitigen Höhen von Windkraftanlagen (mit bis zu 200 Meter) wird die Anregung im Entwurf des Regionalen Planungsverbandes aufgegriffen werden, wonach ein größerer Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden sollte (mindestens 800 bis 1000 Meter).

    Zum weiteren Vorgehen wird die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Grundstücksbesitzern empfohlen, damit vorschnelle Vertragsabschlüsse mit schon vor der Tür stehenden Investoren nicht erfolgen. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist jedoch nicht nur Angelegenheit von Grundstücksbesitzern in den Vorrangflächen, sondern interessiert auch die Bewohner im Umfeld von künftigen Anlagen. Sie können nämlich durch Immissionen (Schall, Schattenwurf) beeinträchtigt werden, demzufolge ist auch die Waldthurner Bevölkerung frühzeitig in die Diskussion mit einzubinden. Vorgeschlagen wurde auch die Besichtigung eines Windparks, der ähnliche Voraussetzungen aufweist wie mögliche Anlagen im Waldthurner Gemeindegebiet. Bereits in einer Woche soll dazu eine Fahrt organisiert werden,

Fazit:

Für eine fundierte Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf sollte die zur Verfügung stehende Zeit bis Ende 2011 intensiv zu Gesprächen und zur Informationsbeschaffung unter Beteiligung der Bevölkerung genutzt werden.

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  1. Antrag von Michael Steiner, Lennesrieth 16, auf Genehmigung für den Bau eines Brunnens zur Gartenbewässerung

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:
    - siehe Antrag vom 13.7.2011 und Vorlage der Verwaltung -

    Wegen Probleme mit Quellwasser (Vernässung der angrenzenden Ortsstraße und des Kellers des Antragstellers) soll ein Brunnen für Abhilfe sorgen. Das so gesammelte Wasser würde zur Gartenbewässerung benutzt. Für die Genehmigung an sich ist das Landratsamt zuständig. Ein Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes hat nach einem Ortstermin am 11.7.2011 keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert.


    Ein Brunnen auf dem Grundstück von Michael Steiner soll Straßenschäden vermeiden helfen.

    Diskussion:

    Grundsätzlich bestehen keine Einwände zum Antrag.

    Fazit:

    Das Einvernehmen der Marktgemeinde zum Bau eines Brunnens wirt erteilt.

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  1. Berechnung der Netzentgelte für Straßenbeleuchtungsanlagen durch die E.ON Bayern ab 1.7.2011

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der E.ON Bayern vom 27. Juni 2011 (mit Anlage) -

    Laut Bundesnetzagentur wäre die bisher geübte Praxis einer Berechnung der Netzentgelte für die Straßenbeleuchtung auf der Basis von für die Kommunen günstigeren Preisen für leistungsgemessene Anlagen rechtlich nicht mehr zulässig. Ab 2011 müssen die Netzentgelte für die Straßenbeleuchtung wie für Anlagen ohne Leistungsmessung berechnet werden. Die notwendige Erhöhung der Netzentgelte für die Straßenbeleuchtung tritt kulanterweise nicht schon zum 1.1.2011, sonders erst zum 1.7.2011 in Kraft. Bei Einbau tatsächlich registrierender Leistungsmessungen könnte auf die Anpassung der Netzentgelte verzichtet werden. Der dafür erforderliche Mehraufwand der Gemeinden für Installation und Betrieb derartiger Messungen wäre nicht wirtschaftlich. In der Anlage des Schreiben von E.ON Bayern ist die Anpassung der Netzentgelte zum 1.7.2011 zahlenmäßig aufgelistet:

    • Grundpreis: 18.- € pro Schaltstelle/Zähler und Jahr (unverändert)

    • Arbeitspreis: 5,06 Ct/kWh (bisher 3,06 Ct/kWh)

    • Messstellenbetrieb: 8,64 € pro Schaltstelle/Zähler und Jahr (unverändert)

    • Messung: 2,16 € pro Schaltstelle/Zähler und Jahr (unverändert)

    • Abrechnung: 13,80 € pro Schaltstelle/Zähler und Jahr (unverändert)

    Diskussion:

    Die gesetzlichen Bestimmungen zwingen die Netzbetreiber zur Anpassung des Entgeltes, das Entgegenkommen der E.ON Bayern (angepasste Abrechnung erst ab Juli statt ab Januar 2011) wird begrüßt. Zur Frage des bisherigen finanziellen Aufwandes für das Netzentgelt für die Straßenbeleuchtung konnte noch nicht beantwortet werden.

    Fazit:

    Die Anpassung des Netzentgeltes für die Straßenbeleuchtung wird bedauernd zur Kenntnis genommen.

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  1. Baumsanierungen im Rahmen des Dorferneuerungsverfahrens Albersrieth

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Nach einem Ortstermin mit Herrn Spiller vom Amt für Ländliche Entwcklung (ALE) am 20.7.2011 könnten im zu Ende gehenden Dorferneuerungsverfahren Albersrieth noch drei ortsprägende Großbäume (Kastanie beim Dorftreff, zwei Eichen bei der Einmündung der Dorfstraße in die Staatsstraße) saniert werden. Der Aufwand in Höhe von ca. 4.400.- € kann mit 50 % bezuschusst werden. In Anbetracht der Verkehrssicherungspflicht des Marktes sollte das Vorhaben umgesetzt werden. Folgender Beschlussvorschlag wird formuliert:

    "Bürgermeister Beimler wird ermächtigt, mit dem Amt für Ländliche Entwicklung und der Teilnehmergemeinschaft Albersrieth eine entsprechende Kostenvereinbarung abzuschließen."

       
    Sanierungen an Großbäumen in Albersrieth werden durch die Dorferneuerung gefördert.

    Diskussion:

    Schon aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, die die Gemeinde wahrzunehmen hat, sollte das Angebot der Baumsanierung durch die ALE angenommen werden. Die Kostenschätzung wird als realistisch beurteilt.

    Fazit:

    Die Sanierung der drei Großbäume ist sinnvoll. Dem Beschlussvorschlag wird gefolgt.

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  1. Bauanträge

    (N.N.)

    Grundlage:

    Fehlanzeige

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Entfällt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    Termine:

    • Frau Zeiss-Urban vom Landratsamt wird in der Sitzung das Projekt "Bürgermarkthilfe" vorstellen.

    • Für die sogenannten "Bürgermeisterkanäle" in den Ortsteilen, die über keine zentrale Abwasserentsorgung verfügen, wird die Frist für die Erfassung des Zustandes des Kanalnetzes bis Ende 2013 verlängert.

    • Zum Kartellverfahren gegen die Hersteller von Löschfahrzeugen gibt es noch keine neuen Erkenntnisse.

    • Zur geplanten Anbindung des Hauptortes an den Bocklradweg über das Luhetal und Lennesrieth ist ein Fachstellengespräch im Rahmen eines Ortstermins vorgesehen.

    • Termine:

      •  St.Jakobs-Fest in Hostau/Tschechien am 30.7.2011 (Abfahrt um 8:30 Uhr am Rathaus Waldthurn, Besuch des Gottesdienstes um 10:00 Uhr, Rückkehr ca. 16:00 Uhr)

      • Abschlussveranstaltung zur Dorferneuerung Albersrieth am 25.9.2011 (aus terminlichen Gründen zwei Wochen später als ursprünglich vorgesehen)

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