Sitzung der CSU-Fraktion am 28. Juni 2011
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 30. Juni 2011
(OWV Skihütte, Beginn: 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 30.05.2011

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 30.05.2011, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Vorschlag von Landrat Simon Wittmann zur Gründung einer Energieerzeugergenossenschaft sowie einer Bürgergenossenschaft
    - Beteiligung des Marktes

  4. Sachstandsbericht Beschwerden wegen Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen in der Vereinshalle

  5. Anforderungen weiterer Nachweise im Zusammenhang mit dem eingereichten Bauantrag auf Nutzungsänderung für die Vereinshalle zu den erforderlichen Stellplätzen, den erforderlichen Toilettenanlagen mit Behinderten-WC sowie zum Brandschutz durch das Landratsamt
    - weiteres Vorgehen

  6. Antrag von Herrn Roland Müller, Poststraße 6, Waldthurn auf Gewährung eines Zuschusses für die Verlängerung des Führerscheins der Klasse CE zur Ausübung des freiwilligen Feuerwehr-Dienstes

  7. Förderfähigkeit der Zufahrt zum Radltreff Kühbachhof nach Gesprächen des Landratsamtes mit der Förderstelle der Regierung der Oberpfalz
    - weiteres Vorgehen

  8. Sachstandsbericht Rückbau und Generalsanierung der Schule 

  9. Vorbereitung der Ausschreibung Heizung, Lüftung und Sanitär im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Grundschule
    - Festlegung der am Wettbewerb beteiligten Firmen

  10. Beschaffung Innen-Beleuchtungskörper für die Generalsanierung der Grundschule

  11. Auftragsvergabe zur Beseitigung der Schäden an den Gemeindestraßen

  12. Bauanträge

  13. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 30.05.2011

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 30.05.2011 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 30.05.2011, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Bekanntgabe des angesprochenen Beschlusses des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 30.05.2011 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Vorschlag von Landrat Simon Wittmann zur Gründung einer Energieerzeugergenossenschaft sowie einer Bürgergenossenschaft
    - Beteiligung des Marktes

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - E-Mail des Landrats vom 6. Juni 2011 (mit Beschreibung des Genossenschaftskonzeptes) -

    Der Landrat schlägt die Gründung von Genossenschaften zur Energieerzeugung entsprechend einem Konzeptvorschlag des Anwaltsbüros Dr. Baumann (Regensburg). Dazu sollen zwei Genossenschaften (Bürgergenossenschaft und Investoren-/Betriebsgenossenschaft) gebildet werden. Bis Mitte Juli sollen die angesprochenen Gemeinden (u. a. Tännesberg, Leuchtenberg, Moosbach, Eslarn, Waidhaus, Pleystein, Waldthurn, Georgenberg, Vohenstrauß, Floß) durch Beschlüsse Stellung beziehen, ob sie sich grundsätzlich an der Gründung einer Energieerzeugungsgenossenschaft nach dem vorgestellten Modell beteiligen (Beschluss 1), ob die Genossenschaft vorerst auf folgende Gemeinden beschränkt werden soll (Gemeinden sollen hier genannt werden, Beschluss 2) und ob die Gemeinde die Gründung einer Bürgergenossenschaft nach dem beiliegendem Modell befürwortet (Beschluss 3).

    In die Bürgergenossenschaft können Anleger zwecks Kapitalbeteiligung (vorgeschlagener Betrag für einen Genossenschaftsanteil: 1.500.- €) an Windkraft-/Photovoltaikanlagen eintreten. An der Investoren-/Betriebsgenossenschaft beteiligen sich als Mitglieder die Kommunen und die genannte Bürgergenossenschaft (vorgeschlagener Genossenschaftsanteil: 5.000.- €). Im Konzept werden noch die Grundzüge und Merkmale (mit haftungsrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen) einer Genossenschaft erläutert. So können z. B. durch das gleiche Mitglied einer Genossenschaft mehrere Genossenschaftsanteile erworben werden. Die Genossenschaften müssen nach geltendem Recht zwingend regelmäßig (mindestens jährlich) durch einen zugelassenen Prüfungsverband geprüft werden.

    Diskussion:

    Basierend auf dem Modell der "Neue Energien West eG" (NEW), zu der sich nach Initiative der Stadtwerke Grafenwöhr im Jahr 2009 10 Städte und Gemeinden im westlichen Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Form einer interkommunalen Energiegenossenschaft zusammengetan haben (im Jahr 2010/2011 sind der Markt Parkstein, die Stadt Weiden, die Stadt Auerbach und das Kommunalunternehmen Floß hinzugekommen) mit dem Ziel, die Region bis zum Jahr 2030 unabhängig von fossilen Energieträgern durch Nutzung regenerativer Energieformen (insbesondere Sonne, Biomasse und Wind) zu machen, hat der Landrat ein ähnliches Projekt für den östlichen Landkreis zur Diskussion gestellt. Die Gründung einer Bürgergenossenschaft zwecks Kapitalbeteiligung an einer ebenfalls zu gründenden Investoren- und Betriebsgenossenschaft (zum Bebtrieb z. B. von PV- und Windkraftanlagen) wird befürwortet (Beschluss 3 der Vorlage). Die Beschränkung auf eine Auswahl von Gemeinden müsste noch näher erläutert werden, in Frage dürften vor allem die Gebietskörperschaften des östlichen Landkreises Neustadt an der Waldnaab kommen (Beschluss 2 der Vorlage). Auseinander gingen die Meinungen zum ersten Beschlussvorschlag (grundsätzliche Beteiligung an der Gründung einer Energieerzeugergenossenschaft). Insbesondere das in der als Anlage beigefügten Präsentation vorgeschlagene mögliche Genossenschaftsziel "Möglichkeiten der Netzübernahme" schlägt vor allem dem Bürgermeister auf den Magen. Bei Übernahme von Netzen durch Kommunen befürchtet er kaum steuerbare finanzielle Folgelasten beim Unterhalt und Ausbau des Netzes. In der Präsentation wurden dazu auch andere Beteiligungsformen am Netzbetrieb angegeben (z.B. Pacht oder direkte Beteiligung).

    Die Gründung einer Bürgergenossenschaft, wo einzelne Bürger Anteile zur Finanzierung von regenerativen Energieträgern zeichnen könnten, die dann die Betriebsgenossenschaft, deren Mitglieder ausschließlich die Kommunen und die Bürgergenossenschaft als juristische Person selbst wären, errichten und vermarkten würde, hätte nur Sinn, wenn eben diese Betriebsgenossenschaft mit Kommunen als Mitglieder ins Leben gerufen wird. Insofern sollte sich die Marktgemeinde Waldthurn an der Gründung der vorgeschlagenen Energieerzeugungsgenossenschaft beteiligen. Nur so bestünde auch ein angemessener Mitsprache - und Gestaltungsspielraum der Verwirklichung des durchaus erstrebenswerten Genossenschaftsziels, langfristig von fossilen Energieträgern wegzukommen.

    Fazit:

    Die Marktgemeinde Waldthurn beteiligt sich grundsätzlich an der Gründung einer Energieerzeugergenossenschaft nach dem vorgestellten Modell (1). Die Genossenschaft sollte vorerst auf die Gemeinden des östlichen Landkreises Neustadt an der Waldnaab beschränkt werden (2). Die Marktgemeinde befürwortet die Gründung einer Bürgergenossenschaft nach dem vorgestellten Modell (3).

    weitere Infos:

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  1. Sachstandsbericht Beschwerden wegen Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen in der Vereinshalle

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Schulze an die Marktgemeinde Waldthurn vom 3.6.2011, Schreiben des Rechtsanwaltes der Marktgemeinde an den Rechtsanwalt Dr. Schulze und an die Marktgemeinde vom 6.6.2011, Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Schulze an den Rechtsanwalt der Marktgemeinde vom 15.6.2011 und kurze Mitteilung des Rechtsanwaltes der Marktgemeinde vom 17.6.2011 -

    Von den Mandanten des Rechtsanwaltes Dr. Schulze bestünde Gesprächsbereitschaft, falls für die kommenden Veranstaltungen in der Vereinshalle durch die Gemeinde weitere Auflagen (Beauftragung einer professionelle Security sowie Parkverbot für die Schulstraße und für den Hopfengarten) gestellt werden.

    Der Rechtsanwalt der Marktgemeinde weist die Forderung (Widerruf der erteilten gaststättenrechtlichen Genehmigung für die Veranstaltung am 10./11. Juni 2011) in einem Schreiben der Gegenseite vom 27.5.2011 zurück. Die Mandantschaft des Rechtsanwaltes Dr. Schulze bereitet weitere rechtliche Schritte vor.


    Die Halle am Bauhof wurde zum Rechtsstreit.

    Diskussion:

    Die Schriftsätze der Rechtsvertreter werden nicht weiter kommentiert, die Sachlage war ja schon im Vorfeld hinreichend bekannt. Die Auffassung des Bevollmächtigten der Marktgemeinde wird vorbehaltlos geteilt. Die weiteren Reaktionen sind abzuwarten.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Anforderungen weiterer Nachweise im Zusammenhang mit dem eingereichten Bauantrag auf Nutzungsänderung für die Vereinshalle zu den erforderlichen Stellplätzen, den erforderlichen Toilettenanlagen mit Behinderten-WC sowie zum Brandschutz durch das Landratsamt
    - weiteres Vorgehen

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Landratsamtes vom 2.5.2011 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Für die Bearbeitung des Bauantrages (Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle zu einer Veranstaltungshalle für die Vereinsgemeinschaft der Marktgemeinde Waldthurn) sind weitere Unterlagen (Berechnung und Darstellung der erforderlichen Stellplätze, Berechnung und Nachweis der erforderlichen Toilettenanlagen (einschl. Toilette für Rollstuhlbenützer), Darstellung der Maßnahmen zur Ertüchtigung der Fassaden, der Tore und der Öffnungen der Halle und Prüfung der Statik) nachzureichen. Zwischenzeitlich wurde ein Ingenieurbüro mit der Fertigung der fehlenden Unterlagen beauftragt. Zum Brandschutznachweis sind noch zusätzliche Anforderungen vom Landratsamt gestellt worden (Informationen über die vorhandene Brandschutzwand im Bauhofgebäude, Sicherstellung von Rettungswegen, Nachweis der Feuerhemmung der tragenden Bauteile (ggf. Verkleidung dieses Teile).

    Diskussion:

    Die Auffassung des Sachbearbeiters am LRA, wonach nach 22:00 Uhr aus Lärmschutzgründen die großen Tore der Vereinshalle im Falle eines Brandes nicht geöffnet werden können und deshalb Fluchttüren eingebaut werden müssten, lösen ungläubiges Kopfschütteln aus, hier ist erneutes Hinterfragen angezeigt. Zur Frage mit den Toiletten könnte die WC-Anlage im Bauhof einbezogen werden. Im übrigen sind die Unterlagen (mit den darin enthaltenen Vorschlägen) des beauftragten Ingenieurbüros abzuwarten.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Den Anmerkungen aus der Diskussion ist nachzugehen.

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  1. Antrag von Herrn Roland Müller, Poststraße 6, Waldthurn auf Gewährung eines Zuschusses für die Verlängerung des Führerscheins der Klasse CE zur Ausübung des freiwilligen Feuerwehr-Dienstes

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Antrag vom 20.6.2011m und Stellungnahme der Verwaltung -

    Für die Verlängerung des Führerscheines der Klasse CE (Kosten etwa 200.- €), den der Antragsteller ausschließlich für den freiwilligen Dienst bei der Feuerwehr braucht, wird um einen Zuschuss gebeten. In einem ähnlich gelagerten Fall vor gut einem Jahr hatte die Marktgemeinde einen Zuschuss in Höhe von 50.- € gewöhrt.

    Diskussion:

    Anlässlich der Diskussion um die Regelung in einem vergleichbaren Fall vor einem Jahr wurde vom Gremium empfohlen, eine grundsätzliche Regelung hinsichtlich der Führerscheinverlängerung mit den Kommandanten zu erarbeiten. Bislang ist diese Empfehlung noch nicht umgesetzt worden, sie ist deshalb erneut anzumahnen. Im konkreten Fall wird die Bezuschussung (50.- €) befürwortet, da der Antragsteller den CE-Führerschein nur für den aktiven Feuerwehrdiesnt benötigt.

    Fazit:

    Dem Antragsteller wird ein Zuschuss in Höhe von 50.- € gewährt.

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  1. Förderfähigkeit der Zufahrt zum Radltreff Kühbachhof nach Gesprächen des Landratsamtes mit der Förderstelle der Regierung der Oberpfalz
    - weiteres Vorgehen

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Landratsamtes vom 27.5.2011 und Stellungnahme der Verwaltung -

    Nach einer Behandlung des Themas im der April-Sitzung wurde vom Gremium aus haftungsrechtlichen Gründung die Widmung der Zufahrt zum Radltreff am Kühbachhof als sogenannter Eigentümerweg und nicht als beschränkt-öffentlicher Weg empfohlen. Bei dieser Konstellation sei allerdings die Förderfähigkeit der Maßnahme durch die Regierung der Oberpfalz in Frage gestellt. Nach Mitteilung der Regierung an das Landratsamt ist weder bei einer Widmung als Eigentümerweg noch bei einer Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg eine Förderung möglich. Nur durch eine Widmung als öffentlicher Weg wären die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben. Dies würde allerdings eine Eigentumsübertragung auf den Markt erfordern, der Markt müsste dann die volle Verkehrssicherungspflicht übernehmen. Sollte das Gremium nun eine Widmung als öffentlicher Weg ablehnen, müsste in der Konsequenz auch der Beschluss vom April 2011 aufgehoben werden. Die Zufahrt würde somit ein reiner Privatweg bleiben. Die Verantwortung über die Zufahrt verbliebe dann voll beim Eigentümer.


    Keine Zuschüsse für die Errichtung einer Zufahrt zum Radltreff am Kühbachhof

    Diskussion:

    Die Haltung der Regierung der Oberpfalz, wonach eine Förderung der Zufahrt vom Radltreff zum Radwanderweg nur bei Widmung als öffentlicher Weg möglich ist, stößt auf Unverständnis. Eine Widmung als öffentlicher Weg kommt wegen der damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht durch die Marktgemeinde nicht in Betracht. Somit verbleibt die Zufahrt in privater Hand. Die Marktgemeinde könnte allerdings die Herrichtung der Zufahrt unterstützend begleiten, zumal der Radltreff eine touristische Aufwertung für die Marktgemeinde bedeutet.

    Fazit:

    Die Widmung der Radltreff-Zufahrt als öffentlicher Weg wird nicht empfohlen, befürwortet wird eine Unterstützung durch dien Marktgemeinde beim Ausbau der Zufahrt.

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  1. Sachstandsbericht Rückbau und Generalsanierung der Schule 

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Architekten vom 27.6.2011 -

    Sachstandsbericht zum 27.6.2011

    • die Fenster sind zum größten Teil eingebaut

    • in wenigen Tagen werden die Fluchttüren und die Treppenhausfenster eingebaut

    • die Spenglerarbeiten sind weitgehend abgeschlossen

    • der Vollwärmeschutz wird in den nächsten Tagen gespachtelt und dann verputzt

    • Blitzschutzanlagen sind errichtet

    • Abfangarbeiten an Trägern und Decken sind im Laufen

    Die Ausschreibungen für Heizung, Sanitär, Bodenbeläge, Zargen, Innentüren, Deckenverkleidungen, Brandschutztüren werden für die Juli-Sitzung vorbereitet. Einige Planungsänderungen (Bereich Verwaltung, Nachmittagsbetreuung, Speiseraum, Küche) müssen der Regierung als Förderstelle angezeigt werden. Der derzeitige Rechnungsstand beträgt 83.050.- €.


    Die Renovierungsarbeiten an der Schule gehen weiter.

    Diskussion:

    Das Ziel, die meisten Arbeiten bis zum Ende der großen Ferien bewältigt zu haben, kann offensichtlich nicht realisiert werden. Der Zeitverzug ist nach Aussagen des Bürgermeisters durch personelle Engpässe im Planungsbüro mitbegründet. Trotzdem sollte nichts unversucht zur zeitnahen Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme bleiben, um nicht in noch größeren Zeitverzug für den Umzug und die Anschlussarbeiten (Teilabriss des Gebäudes) zu kommen.

    Fazit:

    Der Sachtstand wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Vorbereitung der Ausschreibung Heizung, Lüftung und Sanitär im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Grundschule
    - Festlegung der am Wettbewerb beteiligten Firmen

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Scholz (Regensburg) sollten die Gewerke "Heizung, Sanitär und Lüftung" in einem Leistungsverzeichnis (LV) zusammengefasst werden. Bis spätestens 28.6.2011 soll das LV dem örtlichen Architekten und dem Markt vorgelegt werden. Das Ingenieurbüro wird auch eine Vorschlagsliste für die örtlichen und überörtlichen Firmen, die sich am Wettbewerb beteiligen sollen, vorlegen. Nach vorheriger Freigabe könnte das LV in der ersten Juliwoche an die Firmen versandt werden. Wenn alle Termine eingehalten werden, könnte das Gremium in der Juli-Sitzung eine Vergabeentscheidung treffen. BeiDa beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben durch kommunale Auftraggeber können bis auf weiteres erhöhte Wertgrenzen angewendet werden. Eine Vorschlagsliste mit 13 Firmen ist mittlerweile vorgelegt worden.

    Diskussion:

    Von den 13 genannten Firmen wurden 9 als Bieter vorgeschlagen. Die Vergabeentscheidung kann nach der Submission (hoffentlich) noch in der Juli-Sitzung getroffen werden.

    Fazit:

    Dem skizzierten Vorgehen wird zugestimmt.

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  1. Beschaffung Innen-Beleuchtungskörper für die Generalsanierung der Grundschule

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Angesichts der Probleme mit den vorhandenen Decken (durch Senkung der Grundkonstruktion) soll das Bauhof-Team nach einer Besprechung des Bürgermeisters mit dem Architekten, dem Schulhausmeister und mit einem Vertreter der Firma ISA (Weiden) am 22.6.2011 die alten Decken entfernen. Neue Gips-Decken würden dann durch eine Fachfirma eingebaut (nach vorheriger Ausschreibung durch den Architekten). Die Montage der Beleuchtungskörper erfolgt durch den Hausmeister. Nach Kostenanfragen ist der günstigste Anbieter die Firma Elfac (Angebotspreis: 13.181,40 €). Die Vergabe für die Außen-Beleuchtung, Beamer-Ausstattung (mit Netzwerken) und für den Brandschutz erfolgt nach vorheriger Angebotseinholung in der Juli-Sitzung.

    Diskussion:

    Langfristig gesehen lohnt sich der Austausch der teilweise schadhaften Decken, die entsprechend den baulichen Vorschriften schalltechnisch angemessen zu dimensionieren sind. Für eine ordnungsgemäße Unterrichtsgestaltung sind auch ausreichende Lichtverhältnisse unumgänglich, weshalb die Anpassung der Beleuchtungssituation an die geltenden Normen (z.B. Arbeitsstättenverordnung) ohne Alternative ist.

    Fazit:

    Die Innen-Beleuchtungskörper können zum angegebenen Preis beschafft werden. Im übrigen bestehen zum skizzierten Vorgehen keine Einwände.

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  1. Auftragsvergabe zur Beseitigung der Schäden an den Gemeindestraßen

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    siehe dazu auch Auszug aus Protokoll der Fraktionssitzung der CSU vom 25.5.2011:

    "Für die fünf vorgesehenen Straßenabschnitte (Schäferei, Schulstraße, Bernriether Straße, Woppenrieth, Oberfahrenberg) wurden gemäß Beschluss des Gemeinderates in der Sitzung am 28.4.2011 nun zwei Angebote vorgelegt. Auffallend in beiden Angeboten sind die unterschiedlichen Mengenangaben in den beiden Angeboten für die Deckschicht (380 Tonnen zu 575 Tonnen für alle aufgezählten Straßenabschnitte). Bezogen auf den Preis je Tonne Deckschichtmaterial unterscheiden sich die Angebote deutlich: 80,97 € je Tonne (für Asphaltdeckschicht AC 11 D N mit Bitumen 70/100, 4-6cm dick) zu 95,12 € je Tonne (Tragdeckschicht aus AC 16 TDS mit Einbaugewicht von ca. 200 kg/qm). Angeboten werden somit unterschiedliche Deckschichten, wobei keiner der Anbieter aufgrund der unklaren Unterbau- und Entwässerungsverhältnisse eine Garantie übernehmen möchte."

    Um zu vergleichbaren Angeboten zu kommen, hat das Gremium in der Mai-Sitzung beschlossen, ergänzende Angebote von den angeschriebenen Firmen (Fa. Huber, Fa. Stratebau) einzuholen. Nach Rücksprache mit der Fa. Huber mache die relativ dünne grobkörnige Tragdeckschicht AC 16 TDS technisch keinen Sinn. So legten denn beide Firmen ein Angebot über einer 11er-Feinschicht (AC 11 DN) vor. Die Fa. Huber (Rötz) hat das günstigste Angebot mit einer Summe in Höhe von 32.414,41 € abgegeben. Beide Angebote gehen von einer Einbaumenge von 380 Tonnen Asphaltmaterial aus. Wie bereits in der letzten Sitzung des Gremiums mitgeteilt, übernimmt keine der Firmen aufgrund des unzureichenden Unterbaus eine Gewährleistung für das als reine Reparaturmaßnahme vorgesehene Vorhaben.


    Die Straße nach Woppenrieth wurde bereits teilweise repariert.

    Diskussion:

    Nach mittlerweile Vorlage zweier vergleichbaren Angebote, die teilweise unter dem Erstangebot vor einem Monat liegen, kann die Vergabe an den günstigsten Anbieter erfolgen. Die Arbeiten sind als reine Reparaturmaßnahmen anzusehen, so dass der Hinweis auf die fehlende Gewährleistung im Zusammenhang mit dem unzureichenden Unterbau nicht entscheidungsrelevant ist.

    Fazit:

    Dem günstigsten Angebot (Fa. Huber) kann der Zuschlag erteilt werden.

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  1. Bauanträge

    (N.N.)

    Grundlage:

    • Errichtung einer Kleinwindkraftanlage in Wampenhof (Johann Leipold, Wampenhof)


    In Wampenhof soll eine Kleinwindkraftanlage errichtet werden.

    • Anbau einer PKW-Garage an die vorhandene Garage in Waldthurn (Reinhold und Regina Bäumler, Waldthurn)


    Anbau einer Garage am Gewerbebetrieb gegenüber der Schule geplant

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    Termine:

    • 10.7.2011 (Sonntag): Bürgerfest in Waldthurn

    • 4.9.2011 (Sonntag): Einweihung Schulturnhalle

    • 11.9.2011 (Sonntag): Abschlussveranstaltung zur Dorferneuerung in Albersrieth

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