Sitzung der CSU-Fraktion am 19. Dezember 2010
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 20. Dezember 2010
(Gursn-Stüberl in Woppenrieth, Beginn 10:30 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.11.2010

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.11.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2010 / 2011 der Kindertagesstätte St. Josef

  4. Abschluss eines Ingenieurvertrages mit Architekt Meißner für die Generalsanierung und den Umbau der Grundschule

  5. Vergabe der Fachplanungen für die Generalsanierung der Grundschule

  6. Festlegung der Eigenleistungen des Bauhofs bei der Generalsanierung der Schule gemäß Vorschlag des Bauausschusses

  7. Genehmigung des Jahresbetriebsplanes 2011 für den Körperschaftswald

  8. Antrag der Eigentümergruppe "Lennesriether Öd" auf Medlung von Nutzungsflächen für Windenergie an den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord durch den Markt Waldthurn
    - öffentlicher Teil

  9. Antrag der Stadtwerke Weiden auf Aufnahme von Nutzungsflächen für Windenergieanlagen im Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord
    -öffentlicher Teil

  10. Bauanträge

  11. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  12. Jahresbericht 2010

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.11.2010

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 25.11.2010 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.11.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:


    Ein schmaler Randstreifen am Gebäude links wurde ebenfalls mit vermessen

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.11.2010  wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2010 / 2011 der Kindertagesstätte St. Josef

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Protokoll über einen Besprechungstermin Kirchenverwaltung / Marktgemeinde Waldthurn am 10.12.2010 im Pfarrheim -

    Nachdem über den vorgelegten Haushaltsplan 2010 /2011 der Kindertagesstätte in der letzten Sitzung nicht angestimmt worden war mit der Begründung, dass angesichts des zu erwartenden hohen Defizits (48.778.- €) zunächst ergänzende Informationen durch die Kirchenverwaltung erforderlich wären, fand am 10. Dezember 2010 ein "Runder Tisch" im Pfarrheim zum Thema statt. Beim gemeinsamen Gesprächstermin erläuterten die pädagogischen Mitarbeiter der Kindertagesstätte mit der Leiterin Sonja Kick die Grundlagen der Betreuung einer Kinderbetreuungseinrichtung (Qualifikationsschlüssel, Grundsätze des Bildungs- und Erziehungsprogramms, rechtliche Vorgaben, einzuhaltender Anstellungsschlüssel). Dazu wurde eine Reihe von Informationsmaterial (Übersicht über die Entwicklung des Betriebskostendefizits der letzten Kindergartenjahre, Analyse der Buchungszeiten mit Anstellungsschlüssel und Fachkraftquote, Personalaufstellung seit 2002, Stellenplan für das Kindergartenjahr 2010 / 2011) vorgelegt. Das von der Gemeinde geforderte verbesserte Angebot von Betreuungszeiten auch am Nachmittag würde mit rund 12.000.- € Mehrkosten zu Buche schlagen. Einsparmöglichkeiten seien soweit als möglich ausgeschöpft worden sowie Kosten mindernde Nachkalkulationen am vorgelegten Haushaltsplan seien versucht worden (Beschäftigung einer Berufs-Praktikantin statt einer pädagogischen Fachkraft, Reduzierung der Kosten für Heizölankauf, Einrechnung von Festerlösen und Spenden). Eine Reduzierung des Betriebskostendefizits auf 42.000.- € könne dadurch erreicht werden, was dem Vorjahresstand entsprechen würde. Der Vergleich mit anderen Kindertagesstätten in der Region zeige keine wesentlichen Unterschiede im Aufkommen der Gemeinde für die Betreuung der Kinder (rund 1.600.- € bis 1.700.- € pro Kind und Jahr). Zugesagt wird seitens der Kirchenverwaltung eine frühere Einbindung der Gemeinde in die Belange der Kindertagesstätte, auch bei Personalentscheidungen.


    Zum Haushaltsplan der Kindertagesstätte gab es im Vorfeld viel Diskussion

    Diskussion:

    Die Zusage der Kirchenverwaltung nach einer früheren Einbindung der Gemeinde bei Maßnahmen (Personal, Haushalt), die Kosten für die Gemeinde verursachen wird begrüßt. Beim runden Tisch am 10.12.2010 sind nicht alle Erwartungen erfüllt worden. Dem Gremium ging es zu keine Zeit darum, die Qualifikation der Mitarbeiter der KiTa in Frage zu stellen noch insgesamt die gute Arbeit, die in der Einrichtung geleistet wird. Dem Gremium ging es nur darum, mehr Transparenz in den Haushaltsplan zu bringen. Insofern hätte man sich die langatmigen Ausführungen der pädagogischen Kräfte sparen können. Das System der Buchungszeiten und der Berechnung des Qualifikationsschlüssels ist den Mitgliedern des Gremiums nicht unbekannt, hier hat ja nicht das Informationsbedürfnis angesetzt. Sicherlich haben einige Aussagen in der Runde zum besseren Verständnis beigetragen. Manche Nachfrage würde sich erübrigen, wenn die Gemeinde schon früher bei der Aufstellung des Haushaltsplanes in beratender Funktion eingebunden werden. In der Diskussion wurde daher vorgeschlagen, dass bei den künftigen Beratung der Haushaltspläne der KiTa zumindest ein Vertreter der Verwaltung (idealer Weise der Kämmerer) in beratender Weise mitwirken sollte. Nachgefragt werden sollte noch die derzeitige Inanspruchnahme des Angebotes einer Nachmittagsbetreuung für die Vorschulkinder bzw. für die Kinder unter sechs Jahren. Schließlich sollte noch nach der Höhe des Elternbeitrages für die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder gefragt werden. Reserven zur Optimierung des Anstellungsschlüssel sollten konsequent genutzt werden. Die letztgenannten Anmerkungen sollten vor Vorlage der künftigen Haushaltspläne der KiTa berücksichtigt werden. Im Übrigen kann dem Haushaltsplan 2010 / 2011 in der vorgelegten Form zugestimmt werden.

    Fazit:

    Dem Haushaltsplan 2010 / 2011 wird zugestimmt. Künftig sollte auf die Anregungen verstärkt eingegangen werden.

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  1. Abschluss eines Ingenieurvertrages mit Architekt Meißner für die Generalsanierung und den Umbau der Grundschule

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Entwurf des Architekturvertrages -

    Laut Angebot des Architekten vom März 2010 würde er den Vertrag noch auf Basis der alten HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abschließen. Dadurch käme eine nach der neuen HOAI möglichen Honorarerhöhung um 10 % nicht zum Tragen. Verzichten würde er auch auf einen möglichen Umbau-Zuschlag in Höhe von 20 %. Aufgrund der Vorleistungen würden die Prozentsätze in den Leistungsphasen 1 bis 4 insgesamt um 15 % reduziert, die Gesamtleistung würde somit bei 85 % angesetzt werden. Der Vertragsentwurf sei auch mit der Rechnungsprüfung am Landratsamt abgesprochen worden. Nach Zustimmung der Regierung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann nun der Vertrag abgeschlossen werden, er war zunächst in der Sitzung vom März 2010 vom Gremium zurückgestellt worden. In den Vertragsentwurf sollte eine verbindliche Frist (Ende 2011) für den Abschluss der Generalsanierungsmaßnahme aufgenommen werden, berücksichtigt werden sollten auch die Änderungsvorschläge des Staatlichen Rechnungsprüfungsamt. Der abgeänderte Vertragsentwurf liegt nun vor.

            
    Nach der energetischen Sanierung der Turnhalle (linkes Bild) steht nun der bedarfsgerechte Rückbau der Grundschule an
     

    Diskussion:

    Zu dem Vertragsentwurf bestehen keine besonderen Einwände. Soweit bekannt, könnten die Fachfirmen für die entsprechenden Gewerke (z. B. Sanitär, Heizung, Installation, Elektro) in die dafür vorgesehenen Passagen des Vertrages benannt werden. Hinterfragt wurde auch, ob  die Verpflichtung des Architekten nach Einhaltung einer Frist bis Ende 2011 für den Abschluss der Maßnahme bei Nichterfüllung sanktionierbar wäre.

    Fazit:

    Dem Ingenieurvertrag wird zugestimmt. Die in der Diskussion angesprochenen Punkte sollten zuvor noch erörtert werden.

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  1. Vergabe der Fachplanungen für die Generalsanierung der Grundschule

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Architekten Rudi Meißner an den Markt Waldthurn vom 13.12.2010 -

    Für die Sanierung der Grundschule liegen für den Bereich "Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär" drei Angebote vor, das kostengünstigste kommt dabei von der Fa. e.on Bayern. Die Leistungen müssen noch um die Planung "Elektroinstallation" erweitert werden.

    Diskussion:

    Gegen den Vergabevorschlag des Architekten bestehen keine Einwände. Der Empfehlung des Bauausschusses nach Vergabe der Planung "Elektroinstallation" an Ingenieur Scholz (Fa. e.on Bayern) kann nach den guten Erfahrungen im rahmen der energetischen Sanierung der Turnhalle gefolgt werden.

    Fazit:

    Der Vergabe der Fachplanung "Heizung, Lüftung, Sanitär", erweitert um die Fachplanung "Elektro" an die Firma e.on Bayern wird zugestimmt.

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  1. Festlegung der Eigenleistungen des Bauhofs bei der Generalsanierung der Schule gemäß Vorschlag des Bauausschusses

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Protokoll der Sitzung des Bauausschusses vom 15.12.2010 -

    Nach Vorlage weiterer Unterlagen (detaillierte Kostenschätzung Umbau und Generalsanierung der Schule Waldthurn mit aktualisierten Planskizzen) hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 15.12.2010 Beschlussvorschläge erarbeitet. In den Wintermonaten sollten noch die wichtigsten Gewerke ausgeschrieben werden, zum einen könnten dadurch das günstigere Preisniveau genutzt werden, zum anderen würde man einen Überblick über die kostenintensivsten Abschnitte erhalten. Der Schwellenwert zur Generalsanierung wurde von der Regierung mit 414.676,05 € ermittelt. Der Planer hat dafür Sorge zu tragen, dass trotz der vorgesehenen umfangreichen Eigenleistungen dieser Wert erreicht wird.

    In der Sitzung des Bauausschusses wurde Punkt für Punkt der detaillierten Kostenschätzung mit dem Architekten durchgegangen sowie die Möglichkeiten von Eigenleistungen und Kosteneinsparungen beziffert. Bei der Sonnenschutzanlage an der Südseite sollte ein innen liegender Sonneschutz verwendet werden. Auf die Windfangkonstruktion am neuen Haupteingang der Schule (6.000.- €) könnte verzichtet werden. Trockenbauarbeiten könnten auch in der Küche und im Speiseraum zur Anwendung kommen. Die vorhandenen Decken in nicht umgebauten Klassenräumen sollten erhalten bleiben, das Nachschrauben von bestehenden Deckenkonstruktionen sei laut Architekten problemlos möglich. Die neuen WC-Anlagen unter der Turnhalle sollten mit genutzt werden, zusätzliche WC-Anlagen seien damit nicht nötig.  Die Hausmeisterausgabe sollte weiter erhalten bleiben. Die Malerarbeiten würden komplett in Eigenregie übernommen. Das vorgelegte Brandschutzkonzept ist laut Architekten zwingend erforderlich. Die Brandschutztür im Obergeschoss sollte allerdings nicht im Treppenhaus, sondern bei der Gebäudeabtrennung installiert werden. Der Boden im Mehrzweckraum sollte erneuert werden. Im Obergeschoss sollten die Steinbeläge so weit als möglich erhalten bleiben. Auf eine angemessene Größe der Küche sollte geachtet werden, damit könnten auch Kochkurse weiterhin abgehalten werden. Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes sind zweite Fluchtwege zwingend erforderlich. Alle Türen zu den Klassenräumen sollten erneuert werden. Die Klassenräume sollten Anschlüsse zur Nutzung moderner Medien (Beamer, Leinwand, Internet) erhalten.

    Laut Kostenschätzung des Architekten belaufen sich die Kosten mit Eigenleistung auf rund 900.000.- €, ursprünglich wurde mit 1.166.258.- € kalkuliert. Der Wert für die Eigenleistungen wird mit rund 120.000.- € angesetzt.

    Diskussion:

    Die Empfehlungen des Bauausschusses, der sich in seiner Sitzung am 15.12.2010 ausführlich mit den Kostendetails befasst hatte, werden ohne besonderen Abstriche mitgetragen. Um die möglichen Eigenleistungen erbringen zu können, bedarf es einer ausreichenden personellen Ausstattung des Bauhofteams. Die Brandschutzmaßnahmen, die in der Diskussion des Bauausschusses vom Bürgermeister als zu aufwändig bezeichnet worden waren, können aufgrund der gesetzlichen Normen kaum reduziert werden. Das Prinzip, dass grundsätzlich zwei Fluchtwege vorzusehen sind, darf zum Schutz der Kinder und des Personals im Gefahrenfall nicht aufgegeben werden.

    Fazit:

    Die Festlegung der Eigenleistungen im vorgelegten detaillierten Kostenplan und die Vorschläge des Bauausschusses werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Genehmigung des Jahresbetriebsplanes 2011 für den Körperschaftswald

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:
    - siehe vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden vorgelegter Jahresbetriebsplan 2011 für den Körperschaftswald -

    Für Durchforstung (70 Festmeter), Jugendpflege (1 Hektar), Kulturen, Waldschutz, Betriebsführung und Sonstiges werden an Ausgaben 2.205.- € und an Einnahmen 2.550.- € anfallen.


    Kaum Veränderungen im Jahresbetriebsplan im Vergleich zum Vorjahr (im Bild ein Teil des Gemeindewaldes am Weg nach Mangelsdorf)

    Diskussion:

    Keine besonderen Anmerkungen.

    Fazit:

    Der Jahresbetriebsplan 2011 für den Körperschaftswald wird genehmigt.

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  1. Antrag der Eigentümergruppe "Lennesriether Öd" auf Medlung von Nutzungsflächen für Windenergie an den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord durch den Markt Waldthurn
    - öffentlicher Teil

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Eigentümergruppe Lennesriether Öd vom 10.12.2010, Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz Nord vom 26.11.2010, Planskizze der Flächen zwischen Wampenhof und Skihütte des OWV und Vorlage der Verwaltung (gilt auch für TOP 9) -

    Nach früheren Anfragen verschiedener Vorhabensträger und Grundeigentümer konzentriert sich das Interesse im Gemeindebereich auf Flächen zwischen Wampenhof und der OWV-Skihütte. Laut einem Schreiben des Regionalen Planungsverbandes sollten die Gemeinden bis zum 5.1.2011 ihre Energieflächenwünsche mitteilen. In diesem Zusammenhang sind beim Markt zwei Anträge eingegangen. Die in den Anträgen genannten Flächen schließen wegen ihrer Lage in einem Landschaftsgebiet nach den bisherigen Richtlinien eine Windkraftnutzung aus. Für eine Änderung von Schutzgebietsverordnungen wäre allein der Kreistag zuständig.

    Die Eigentümergruppe Lennesriether Öd (9 - 10 Unterzeichner) beantragt, die in Frage kommende Flächen als möglichen Standort für Windkraftanlagen an den Regionalen Planungsverband zu melden. Im Antrag werden auch noch mögliche Rahmenbedingungen eines Betriebes (relativ großer Abstand zur Wohnbebauung, kommunale Investoren möglich mit Bürgerbeteiligung als Gemeinschaftswindanlage) sowie generell die Vorzüge der Nutzung von Windkraft erläutert.

    Beschlussvorlage: Der Markt Waldthurn meldet die besagten Flächen als mögliche Windkraftstandorte an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes auf Wunsch der Antragsteller. Dies stellt allerdings keine Zustimmung des Marktes zur Windenergienutzung in den besagtem Bereichen dar - darüber müsste der Gemeinderat im Rahmen einer offiziellen Beteiligung in einem erforderlichen öffentlich-rechtlichen Gestattungsverfahren gesondert entscheiden.


    Zwischen der Loipe (im Bild) an der Skihütte und Wampenhof könnten Windkraftanlagen Energie erzeugen

    Diskussion:

    In der Diskussion wird schnell deutlich, worum es letztendlich beim Antrag der Eigentümergruppe "Lennesriether Öd" (und der Stadtwerke Weiden, siehe nächster TOP) geht: wird die Tür für Investoren bzw. Interessenten aufgemacht zur Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet. Bei Übernahme der Beschlussvorlage würde der Markt gegenüber dem Regionalen Planungsverband signalisieren, dass er sich windhöffige Flächen im Gemeindegebiet als Standort für Windkraftanlagen vorstellen kann. Ob dann Teilflächen aus dem jetzigen Landschaftsschutzgebiet durch den Kreistag herausgenommen werden, hat dann die Gemeinde kaum mehr in der Hand. Nach den jetzigen Kriterien ist in Landschaftsschutzgebieten die Errichtung von Windkraftanlagen nicht möglich. Inwieweit bei der Weiterentwicklung der Richtlinien dieser Grundsatz noch gelten wird, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. In der kontroversen Diskussion kann ein Konsens über die Nutzung der Windenergie auf den besagten Flächen und damit im Gemeindegebiet Waldthurn (andere Flächen kommen wegen der Nähe zur Wohnbebauung nicht in Betracht) nicht erzielt werden. Die Gegner befürchten die "Zerspargelung" der Landschaft, die Befürworter weisen auf die Umweltfreundlichkeit der Energiegewinnung hin (als Alternative zur konventionellen Energieerzeugung mit Kernkraft und Kohlekraftwerke).

    Fazit:

    Eine einheitliche Vorgehensweise zum Antrag ist nicht zu erreichen. Das Ergebnis der Abstimmung über den Antrag ist zu respektieren.

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  1. Antrag der Stadtwerke Weiden auf Aufnahme von Nutzungsflächen für Windenergieanlagen im Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord
    -öffentlicher Teil

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der der Stadtwerke Weiden vom 9.12.2010 mit Lageplan der in Frage kommenden Flächen und Erläuterungen unter TOP 8 -

    Diskussion:

    Die Stadtwerke Weiden wollen ebenfalls im Gemeindegebiet Waldthurn und Georgenberg in Kooperation mit den Gemeinden, den privaten Grundstückseigentümern und den Bayerischen Staatsforsten Windkraftanlagen errichten. Der Markt Waldthurn sollte daher die in Frage kommenden Flächen an den regionalen Planungsverband melden. Ansonsten darf auf die Erörterungen unter TOP 8 hingewiesen werden.

    Fazit:

    siehe Anmerkungen unter TOP 8

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - Fehlanzeige -

    Diskussion:

    entfällt

    Fazit:

    entfällt

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Anträge zur Förderung für die Errichtung von Kleinkläranlagen können nur noch bis 31.12.2010 an die Gemeinde gerichtet werden

    • im Rahmen des Ausbaus des digitalen Funknetzes können die Masten am Fahrenberg mit genutzt werden


    Funkmast am tief verschneiten Fahrfenberg

    • auf das beigefügte Protokoll über eine Besprechung am LRA über den Schallschutz der Vereinshalle wird hingewiesen (am 27.12.2010 um 19:00 Uhr erfolgt eine Erörterung des Lärmschutzgutachtens mit den Anwohnern der unteren Schulstraße)


    Das Lärmschutzgutachten liegt nun vor: wie geht's weiter mit der Vereinshalle?

    • Termine: Christbaumversteigerungen am 5.1.2011 (Waldthurn) und am 8.1.2010 (Lennesrieth)

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  1. Jahresbericht 2010

    (BE: N.N.)

    Bürgermeister Josef Beimler wird die Bilanz der Arbeiten der Institutionen der Marktgemeinde Waldthurn für das Jahr 2010 vortragen. Diese Informationen sind zum großen Teil schon bei der Bürgerversammlung im November 2010 (Sportheim des FSV) mitgeteilt worden.

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