Sitzung der CSU-Fraktion am 24. August 2010
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 26. August 2010
(Gasthaus Feiler, Spielberg, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.07.2010

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.07.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Umbau und Generalsanierung der Grundschule Waldthurn - fachtechnische Prüfung durch die Regierung sowie Billigung der Maßnahmen - Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern

  4. Abgabe der Förderanträge Neubau Kindertagesstätte und Neubau Kinderkrippe bei der Regierung der Oberpfalz - weiteres Vorgehen

  5. Vergabe Innengerüst für den Deckenbau in der Schulturnhalle, Deckenabbau und Entsorgung der PCB-balasteten Bauteile durch eine Fachfirma sowie Einsatz eines Fachbüros für Elektrotechnik und VDS - Überprüfung der Elektroanlage

  6. Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Gewerke Bauelemente/Außentüren und Hackschnitzelbehälter an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter

  7. Billigung der Vereinbarung mit dem Verband für Ländliche Entwicklung über eine Kostenbeteiligung des Vertragspartners bei der Vergabe von Planungsleistungen in der ländlichen Entwicklung (Gemeindeentwicklung Waldthurn)

  8. Neu-Klassifizierung der Ortsstraße von Dorfplatz Richtung Kläranlage sowie der Siedlungsstraße für die Endabrechnung der Straßenausbaubeiträge 

  9. Stellungnahme des Marktes zum Antrag des TV Vohenstrauß auf Bau- und Betriebsgenehmigung für die geplante zusätzliche Nutzung des bestehenden Schleppliftes auf dem Fahrenberg zum Transport von Radfahrern in den Sommermonaten

  10. Beteiligung des Marktes an der Finanzierung der offenen Ganztagsschule an der Hauptschule Vohenstrauß für das Schuljahr 2010 - 2011

  11. Neubau einer Schalteinheit für die Straßenbeleuchtungsanlage in Spielberg

  12. Verkabelung Spielberg - Oberes Dorf sowie Teilverkabelung Trafo 1 Luhmühle bis zu Trafo 9 Vohenstraußer Straße

  13. Überholung/Instandsetzung der Huber-Siebanlage in der Kläranlage Waldthurn

  14. Angebot des Reha-Zentrums Oberpfalz für die Ganzjahrespflege der Denkmal-Standorte in Waldthurn

  15. Gemeinsame Unterhaltsmaßnahmen Markt Floß/Markt Waldthurn im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Höfen-Spielberg zur Aufrechterhaltung der RBO-Buslinie

  16. Übernahme der nicht durch Zuwendungen abgedeckten Planungskosten für den Anschluss der Ortsteile Ober- und Unterfahrenberg an das Vakuumsystem in Bibershof

  17. Abwasserentsorgung des Anwesens Lennesrieth 26 - Anschluss an den Schmutzwasserkanal über ein privates Pumpwerk

  18. Bauanträge

  19. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.07.2010

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 29.7.2010 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.07.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Diskussion:

    Nachdem der bisherige Musiklehrer künftig nicht mehr zur Verfügung steht, droht eine Lücke in der musikalischen Erziehung der Waldthurner Kinder. Auf Wunsch von Vertretern der Trachtenkapelle Waldthurn soll jedoch die musikalische Ausbildung in Waldthurn weitergeführt werden. Mittlerweile wurden Kontakte zu einem Musiklehrer hergestellt, der Interesse an der Weiterführung der musikalischen Erziehung in Waldthurn hat. Bei Etablierung einer eigenen Musikschule in Waldthurn könnten nach Rücksprache mit Vertretern aus umliegenden Gemeinden Kosten auf den Markt zukommen.

     

    Fazit:

    Die Bekanntgabe des angesprochenen Beschlusses des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 29.07.2010 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Umbau und Generalsanierung der Grundschule Waldthurn - fachtechnische Prüfung durch die Regierung sowie Billigung der Maßnahmen - Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlagen der Verwaltung und Entwurf "Maßnahmen-Vereinbarung" -

    Die Regierung der Oberpfalz hat die fachtechnische Prüfung des Zuwendungsantrages für den Umbau und die Generalsanierung der Grundschule (am 2.12.2009 beantragte Zuwendung: 500.515.- €) abgeschlossen. Von der Gesamtkostensumme (1.133.000.- €) sind 1.001.000.- € förderfähig. Vor Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung ist noch der Nachweis über die baurechtliche Zulässigkeit sowie der Abschluss einer Maßnahmenvereinbarung (siehe Anlage) erforderlich. Bis zur kommenden Sitzung will Architekt Rudi Meißner einen entsprechenden Bauantrag (Nachweis des Baurechts) vorlegen. Erst nach Zustimmung der Regierung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn können die weiteren Ausschreibungen erfolgen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bislang nur für den Bereich Heizung/Sanitär erteilt worden. Mit der Auszahlung der Förderbeträge kann erst ab 2012 gerechnet werden, nach weiteren zwei bis drei Abschlagszahlungen könnte der Restbetrag nach Vorlage des Verwendungsnachweises angewiesen werden. Nach Auffassung des Bürgermeisters dürfte im Herbst 2011 die Maßnahme an der Schule abgeschlossen sein, der Verwendungsnachweis könnte dann unverzüglich der Regierung vorgelegt werden (soweit die ausführenden Firmen ihre Schlussrechnungen beibringen). Bis zum Erhalt der Zuwendungsmittel muss der Markt die Zwischenfinanzierung übernehmen.

    In der Maßnahmen-Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Markt Waldthurn sind die oben genannten Rahmenbedingungen aufgeführt.


    Dieser Teil der Schule soll erhalten bleiben und saniert werden.

    Diskussion:

    Die geänderten Entwurfsplanungen wurden zwischenzeitlich vom Architekten vorgelegt. In der Sitzung wird der Antrag des Marktes baurechtlich behandelt (unter Punkt 18 der Tagesordnung). Nach Schaffung des Baurechts und nach Zustimmung der Regierung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann das Projekt auch baulich in die Gänge kommen. Die Übernahme der Zwischenfinanzierung über einen längeren Zeitraum wird registriert, dieses Verfahren liegt am FAG-Förderverfahren und wurde z. B auch schon der Maßnahme "Bernriether Straße" eigentlich problemlos praktiziert. Zur Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern hat man keine Alternative.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Markt Waldthurn kann unterzeichnet werden.

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  1. Abgabe der Förderanträge Neubau Kindertagesstätte und Neubau Kinderkrippe bei der Regierung der Oberpfalz - weiteres Vorgehen

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Nach der vom Architekten zuletzt vorgelegten Kostenschätzung für den Neubau der Kindertagesstätte und der Kinderkrippe in Höhe von 1.300.000.- € könnte laut Planer nach Abzug von 100.000.- € (für bereits vorhandene und wieder verwendbare Einbauteile und Ausrüstungsgegenstände) und einer Reduzierung der Baunebenkosten ein Betrag von unter 1.000.000.- € unterschritten werden (siehe beigefügte detaillierte Kostenaufstellung). Dazu könnten zusätzlich noch Eigenleistungen den Aufwand verringern. Am 5.8.2010 wurden die Zuwendungsanträge (einschließlich Antrag auf Belassung der anteiligen Zuwendungsmittel für die Erweiterung/Generalsanierung der bisherigen Kindertagesstätte) bei der Regierung abgegeben.

    Bei Gesamtkosten in Höhe von 692.870.- für die KiTa wäre eine Summe von 617.310.- € zuwendungsfähig. Ein Antrag auf 50 % (308.655.- €) Förderung wurde gestellt, durch umfassende Eigenleistungen sollte der auf den Markt fallende Eigenanteil (384.162.- €) reduziert werden können. Für die Kinderkrippe wird mit Kosten in Höhe von 307.066.- € gerechnet. Der Zuweisungsanteil könnte 305.600.- € betragen, der Eigenanteil des Marktes läge dann bei nur mehr 1.466.- €. Eigenleistungen des Bauhofs sind  grundsätzlich nicht zuwendungsfähig, Aufwendungen für Material selbstverständlich schon.

    Von einer Parallelausschreibung (Ausschreibung der Einzelgewerke auf der einen Seite, Ausschreibung eines schlüsselfertigen Konzeptes auf der anderen Seite) rät die Regierung ab, da erfahrungsgemäß die Ausschreibung nach Einzelgewerken günstiger komme. Dazu seien strenge VOB-Regeln bei der Parallelausschreibung zu beachten. Die Bearbeitung der bereits gestellten Anträge bleibt nun abzuwarten.

    Diskussion:

    Die Kostenreduzierung auf nun unter 1.000.000.- € für die neue KiTa und die Kinderkrippe wird begrüßt. Durch Eigenleistungen und wirtschaftliche Bauweise werden weitere Kostensenkungen erwartet. Der so prognostizierte maximale Eigenanteil des Marktes von unter 400.000.- € verbessert den finanziellen Spielraum. Die verschiedenen Ausschreibungsmöglichkeiten wurden eingehender diskutiert. Tendenziell sollte eine aufwändigere Parallelausschreibung erfolgen (klassische Ausschreibung nach Einzelgewerken und GU-Ausschreibung (Generalunternehmer) für ein schlüsselfertiges Konzept), da damit die Wahrscheinlichkeit nach weiteren Einsparungsmöglichkeiten höher wird. Das Ausschreibungsverfahren sollte jedoch verfahrensrechtlich unbedenklich sein und keinesfalls zur Gefährdung der Zuwendungsfähigkeit der ehrgeizigen Maßnahme führen.

    Fazit:

    Der skizzierte Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Die Ausschreibung sollte unter strenger Beachtung verfahrensrechtlicher Vorgaben parallel (Einzelgewerke - Generalunternehmer) erfolgen.

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  1. Vergabe Innengerüst für den Deckenbau in der Schulturnhalle, Deckenabbau und Entsorgung der PCB-balasteten Bauteile durch eine Fachfirma sowie Einsatz eines Fachbüros für Elektrotechnik und VDS - Überprüfung der Elektroanlage

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Vergabevorschlag des Architekten vom 10.08.2010 -

    Für den Gerüstbau haben zwei Firmen (von vier angeschriebenen) ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot legte die Fa. Bayerischer Gerüstbau Plößberg mit 8.925.- € vor. Im Zuge einer Eilentscheidung hat Bürgermeister Josef Beimler den Auftrag bereits erteilt, nach den kommunalrechtlichen Vorschriften muss nun die Vergabe nachträglich vom Gremium gebilligt werden. Aus Sicherheitsgründen muss die mit PCB belastete Decke von einer Fachfirma entsorgt werden, der ursprünglich vorgesehene Abbau durch das Bauhofteam ist unter Beachtung geltender Rechtsvorschriften nicht zulässig. Die Fa. Riedl (Lennesrieth) wurde als anerkannt sach- und fachkundiger Betrieb bereits mit den Abbauarbeiten beauftragt, eine nachträgliche Zustimmung des Gremiums ist auch hierfür erforderlich.

    Notwendige Berechnungen zur Beleuchtungsstärke mit genauer Festlegung der Lampen im Deckengefüge (einschließlich Überprüfung der gesamten Elektroanlage in der Turnhalle) erfordern eine Unterstützung durch ein Fachbüro, ein Betrag in Höhe von 3.000.- bis 4.000.- € ist hierfür anzusetzen (Angebot des Ing.-Büro Scholz aus Regensburg als Subunternehmer der E.ON Bayern). Darüber hinaus ist eine VDS-Überprüfung der Elektroinstallation durch ein weiteres Fachbüro notwendig, wobei hierzu vor allem Fragen des Brandschutzes eine Rolle spielen (Kosten hierfür rund 1.200.- €).


    Die energetische Sanierung der Schulturnhalle nimmt Konturen an.

    Diskussion :

    Die fehlende Ausschreibung des Innengerüstes in der Turnhalle wird bemängelt, möglicherweise hätten günstigere Kostenansätze vorgelegt werden können. Die Entfernung der Turnhallendecke durch eine Fachfirma (und nicht wie ursprünglich geplant durch die Mitarbeiter des Bauhofs) wird aus arbeitsschutzrechtlicher und emmissionrechtlicher Sicht nachvollzogen. Wegen des besonderen Zeitdrucks (in wenigen Wochen beginnt das neue Schuljahr) können die bereits getätigten Vergaben des Bürgermeisters (Gerüstaufbau, Deckenabbau) nachträglich gebilligt werden. Zustimmung findet auch die Einschaltung eines Fachbüros zur Überprüfung der elektrischen Anlagen und eine VdS-Überprüfung (VdS = Vertrauen durch Sicherheit, Sitz des Instituts in Köln). Kritisiert wird im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der Turnhalle die bei der Außenansicht wahrnehmbare asymmetrische Anordnung der neuen Fensterfront an der Turnhalle, zumindest der Bauausschuss hätte davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden müssen.

    Fazit:

    Die nachträgliche Zustimmung zur Vergabe der Gerüstarbeiten in der Turnhalle und  zum Abbau der Turnhallendecke wird erteilt.

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  1. Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Gewerke Bauelemente/Außentüren und Hackschnitzelbehälter an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Im Zuge der energetischen Sanierung der Turnhalle fehlen noch die Kostenangebote für die Bauelemente(Außentüren und für den Hackschnitzelbehälter, die Ausschreibungen dazu sollten schnellstmöglich erfolgen. Aus terminlichen Gründen bittet der Bürgermeister um Ermächtigung zur Auftragserteilung an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot nach vorheriger fachtechnischer Prüfung durch den Architekten. Die Vergaben würden dann in der nächsten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.

    Diskussion:

    Mitglieder des Bauausschusses gingen davon aus, dass die Planung und Ausschreibung nicht nur der Heizanlage, sondern auch die des Hackgut-Bunkers das beauftragte Ingenieur-Büro gleich mit erledigt. Nun werden diese Leistungen jedoch vom Architekten Rudi Meißner erwartet. Ob bis zur Sitzung die Unterlagen (Angebote/Planzeichnungen) beigebracht werden können, erscheint nach der Vorbesprechung der Fraktionssprecher, an der zeitweise auch der Architekt teilgenommen hat, fraglich. Das geplante Volumen des Hackschnitzelbunkers  (bei einer Grundfläche von 5,5 x 5,5 Meter) wird als zu klein angesehen. Vor endgültiger Ausschreibung der anstehenden Gewerke wäre eine Information des Gremiums über die Gestaltung bzw. Bauausführung der Gewerke zumindest wünschenswert. Ansonsten bestehen keine Einwände gegen eine Ermächtigung zur Vergabe der betroffenen Gewerke.

     Fazit:

    Zur Vergabe der in Frage kommenden Gewerke kann der Bürgermeister unter Berücksichtigung der angesprochenen Punkte ermächtigt werden.

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  1. Billigung der Vereinbarung mit dem Verband für Ländliche Entwicklung über eine Kostenbeteiligung des Vertragspartners bei der Vergabe von Planungsleistungen in der ländlichen Entwicklung (Gemeindeentwicklung Waldthurn)

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    Im Juli 2008 hat sich das Gremium einstimmig für die Ausarbeitung eines Grundkonzeptes für die Dorferneuerung Waldthurn ausgesprochen. Die hierfür anfallenden Kosten (40.000.- €) werden mit 50 % gefördert. Nach aktuellen Schätzungen des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) dürften die Kosten nun bei insgesamt 55.000.- € liegen, wovon die Gemeinde 22.000.- € aufzubringen hätte. Das Grundkonzept verursacht somit zwar höhere Kosten, die Förderung wurde jedoch erfreulicherweise aufgestockt auf nunmehr 60 %. Die Zusage des ALE macht Hoffnung auf ähnliche Fördersätze bei der Umsetzung der künftigen Maßnahmen.


    Recht zäh nimmt die Dorferneuerung in Waldthurn Fahrt auf.

    Diskussion:

    Die Steigerung der Kosten für die Erstellung eines Grundkonzeptes wird zwar nicht mit großer Freude aufgenommen, die Zusage eines höheren Fördersatzes (auch für die bevorstehenden Maßnahmen) und die Aussicht auf eine baldige Anordnung der Dorferneuerung durch das Amt für Ländliche Entwicklung kompensiert die angesprochene Kostensteigerung. Am Entwurf der Vereinbarung mit der Regensburger Behörde gibt es nichts auszusetzen. 

    Fazit:

    Die Vereinbarung mit dem Verband für Ländliche Entwicklung über eine Kostenbeteiligung bei der Vergabe von Planungsleistungen in der ländlichen Entwicklung wird gebilligt.

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  1. Neu-Klassifizierung der Ortsstraße von Dorfplatz Richtung Kläranlage sowie der Siedlungsstraße für die Endabrechnung der Straßenausbaubeiträge

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    Nach der Entscheidung des Gremiums in der Juni-Sitzung, den Beschluss aus dem Jahr 2000 über die Klassifizierung der Straßen in Albersrieth aufzuheben, wurde zwischenzeitlich eine Anliegerversammlung im Dorftreff durchgeführt. Vom Bürgermeister und auch von den anwesenden Markträten wurden hierbei die satzungsrechtliche Situation und die möglichen Auswirkungen auf die Beitragszahler erläutert. Die Anlieger sahen dabei in der Aufhebung des Beschlusses einen Vertrauensbruch. Nach der  nun vorzunehmenden Neuklassifikation der betroffenen Straßen, wobei nach Hinweisen aus der Verwaltung und der Rechtsaufsichtsbehörde die Straßenabschnitte als Anliegerstraßen zu werten sind (lediglich die untere Dorfstraße könnte wegen des eindrücklich überwiegenden überörtlichen Durchgangs- und überörtlichen Anliegerverkehrs als Haupterschließungsstraße zu sehen sein), sollen umgehend die Beitragsbescheide zugestellt werden. Erörtert wurden auch die rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Bescheiderteilung.

        
    Neu klassifiziert werden Straßen in Albersrieth (links untere Dorfstraße, rechts Siedlungsstraße).

    Diskussion:

    An der Neuklassifikation führt nach dem Juni-Beschluss kein Weg vorbei. Allerdings erwarten die betroffenen Grundstückseigentümer, die nun mit merklich höheren Anliegerbeiträgen rechnen müssen, dass im Ergebnis der seit über 10 Jahren anhaltenden Angelegenheit dem Vertrauensschutz der Straßenanlieger in geeigneter Weise Rechnung getragen wird. 

    Fazit:

    Nach Aufhebung des Beschlusses aus dem Jahr 2000 ist eine rechtskonforme Klassifikation der betroffenen Straßenbereiche in Albersrieth vorzunehmen.

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  1. Stellungnahme des Marktes zum Antrag des TV Vohenstrauß auf Bau- und Betriebsgenehmigung für die geplante zusätzliche Nutzung des bestehenden Schleppliftes auf dem Fahrenberg zum Transport von Radfahrern in den Sommermonaten

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Stellungnahme der Verwaltung, Schreiben des Landratsamtes Neustadt vom 23. Juli 2010 und des TV Vohenstrauß vom 12. Juli 2010 (mit Lageplanausschnitt und Luftbildaufnahme) -

    Der TV Vohenstrauß beantragte am 12. Juli 2010 beim Landratsamt eine Erweiterung der Bau- und Betriebsgenehmigung für die Liftanlage am Fahrenberg, geplant ist der Errichtung eines Bike-Parkes. Mit Schreiben vom 23. Juli 2010 hat das Landratsamt die Träger öffentlicher Belange, unter anderen auch den Markt Waldthurn, um eine Stellungnahme zum Antrag gebeten.

    Folgender Beschlussvorschlag wird vorgelegt:

    "Es werden seitens des Marktes keinerlei Bedenken und Einwände gegen die Erteilung der notwendigen Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetz (BayESG) für die geplante zusätzliche Nutzung des bestehenden Schleppliftes zum Transport von Radfahrern (Mountainbiker) in den Sommermonaten erhoben. Die Umsetzung des Vorhabens wird vom Markt Waldthurn mit unterstützt, da es eine sinnvolle Aufwertung des Tourismus in allen Umlandgemeinden des Fahrenberges bedeutet."


    Der Skilift am Fahrenberg soll nun auch im Sommer genutzt werden können.

    Diskussion:

    Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Ausweitung der Nutzung der Liftanlage für Transporte von Radfahrern auch in den Sommermonaten. Den Ausführungen im Beschlussvorschlag ist nichts hinzuzufügen.

    Fazit:

    Der vorgelegte Beschlussvorschlag, wonach der Markt das geplante Vorhaben unterstützt, wird gebilligt.

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  1. Beteiligung des Marktes an der Finanzierung der offenen Ganztagsschule an der Hauptschule Vohenstrauß für das Schuljahr 2010 - 2011

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Stadt Vohenstrauß vom 20. Juli 2010 -

    Die im Jahr 2007 eingeführte Offene Ganztagsschule an der Hauptschule in Vohenstrauß habe sich bestens bewährt. Die Stadt Vohenstrauß möchte das Angebot fortführen unter Änderung der finanztechnischen Förderbedingungen. Träger der Maßnahme bleibt wie bisher der Freistaat Bayern. Als Kooperationspartner soll wie bisher die in Weiden ansässige Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) fungieren. Soweit die Stadt Vohenstrauß als Sachaufwandsträger für eine Pauschale in Höhe von 5.000.- € aufkommt, stellt der Freistaat Bayern ein Budget zur Verfügung. Die Offene Ganztagsschule besuchen nun nicht nur Schülerinnen und Schüler aus Vohenstrauß. Daher sollten sich die Wohngemeinden der Schülerinnen und Schüler wie bereits im Vorjahr am Betreuungsaufwand beteiligen. Aus der Marktgemeinde Waldthurn lägen 7 Anmeldungen für das neue Schuljahr vor. Die Höhe der auf jeden Teilnehmer entfallenen Förderung richtet sich nach den gebuchten Wochenstunden (Beispiel: bei 12 Wochenstunden beträgt die jährliche Förderhöhe 266,67 €; 5.000.- € / 225 Wochenstunden x 12 h). Die endgültige Abrechnung erfolgt jeweils am Schuljahresende. Das bisher übliche Formular für die Mitfinanzierungserklärung wird nicht mehr fortgeführt.

    Diskussion:

    Das Angebot einer offenen Ganztagsschule erhöht die Betreuungs- und Fördermöglichkeiten der Kinder, insofern sollte das Projekt an der Hauptschule in Vohenstrauß weiterhin unterstützt werden. Mit der vorgeschlagenen Aufteilung der Pauschalkosten in Höhe von insgesamt 5.000.- € nach dem angegebenen Beispiel kämen für die 7 Schüler aus Waldthurn eine Summe von rund 1.800.- € zusammen. Dieser Betrag bewegt sich in etwa in der Größenordnung des letzten Schuljahres. Die Zustimmung der Gemeinde sollte wie bisher nur für ein Schuljahr erteilt werden.

    Fazit:

    Der Markt soll sich in der angegebenen Weise an der Finanzierung der Offenen Ganztagsschule in Vohenstrauß beteiligen.

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  1. Neubau einer Schalteinheit für die Straßenbeleuchtungsanlage in Spielberg

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Angebot der E.ON Bayern vom 3. August 2010 -

    Laut Angebot der E.ON Bayern wäre im Zuge des Ortsnetzumbaus für den Neubau einer Schalteinheit für die Straßenbeleuchtungsanlage Spielberg ein Betrag in Höhe von 3.173,67 € aufzuwenden.


    Hier soll die neue Schalteinheit für die Straßenbeleuchtung in Spielberg errichtet werden.

    Diskussion:

    Schalteinheiten für Straßenbeleuchtungsanlagen sind Eigentum einer Gemeinde (ebenso wie die Leuchtkörper und Masten), insofern wird der Markt im Zuge des notwendigen Umbaus des Ortsnetzes in Spielberg keine Alternative zum Erwerb und Betrieb einer leistungsstarken Schalteinheit haben.

     Fazit:

     Dem Neubau einer Schalteinheit für die Straßenbeleuchtungsanlage in Spielberg wird zugestimmt.

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  1. Verkabelung Spielberg - Oberes Dorf sowie Teilverkabelung Trafo 1 Luhmühle bis zu Trafo 9 Vohenstraußer Straße

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    Die E.ON Bayern führt in Spielberg Verkabelung auf ihre Kosten durch. Die entsprechenden Planunterlagen sollen bis zur Sitzung vorgelegt werden. Für Spielberg wird eine Fertigstellung noch im Jahr 2010 erwartet, für die Maßnahme in Waldthurn erst im Jahr 2011. In Waldthurn könnte es Schwierigkeiten in der Trassierung geben, da private Grundstücke tangiert werden.


    Schwierige Grundstücksverhältnisse zwischen Vohenstraußer Straße und Luhe.

    Diskussion:

    Gegen die Verkabelungen in den betroffenen Bereichen in Spielberg und in Waldthurn bestehen grundsätzlich keine Einwände. Was die Trassierung in Waldthurn betrifft, sollte - soweit erforderlich - mit den betroffenen Grundstückseigentümern eine einvernehmliche Lösung versucht werden.

    Fazit:

    Der Verkabelung in den betroffenen Ortsteilen in Spielberg und in Waldthurn wird zugestimmt.

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  1. Überholung/Instandsetzung der Huber-Siebanlage in der Kläranlage Waldthurn

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Wie bereits in der letzten Sitzung mitgeteilt, steht für den Feinrechen eine Generalüberholung an, die Kosten dafür wurden zunächst grob von der Fa. Huber (Berching) auf 2.000.- bis 3.000.- € geschätzt. Nach dem jetzt vorliegenden detaillierten Kostenangebot (mit 29 Einzel-Positionen) ist mit einer Summe von rund 2.400.- € (brutto) zu rechnen. Bei Auswechslung nur der tatsächlich verschlissenen Teile könnte laut Klärwärter eine Kostenreduzierung um 400.- bis 600.- € erreicht werden. Hinzu kommen jedoch noch die Kosten für den Einsatz eines Servicetechnikers, mit einem Betrag in Höhe von 3.500.- € (inkl. MwSt.) müsse insgesamt gerechnet werden. Die Beträge für nicht benötigte Ersatzteile könnten davon allerdings noch abgezogen werden.

    Folgender Beschlussvorschlag wird vorgelegt:

    "Mit der Durchführung der Überholungs-Instandsetzungsmaßnahmen an der Siebanlage besteht Einverständnis."


    Die Siebanlage der Kläranlage Waldthurn soll überholt werden.

    Diskussion:

    Die Frage, in welchem Umfang die vielen Einzelteile am Feinrechen ersetzt werden sollen, dürfte der Klärwärter ausreichend beantworten können. Zur Gewährleistung einer längeren Laufzeit des Anlagenteils wird auch der komplette Ersatz (einschließlich des schon erneuerten Lagersatzes) diskutiert. Eine Gewährleistung gebe es nur für die neuen Teile in üblichem Umfang, nicht jedoch für den kompletten Feinrechen. Man kommt überein, dass die verschlissenen Teile ersetzt werden sollten, nicht jedoch die noch ausreichend funktionstüchtigen Teile.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

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  1. Angebot des Reha-Zentrums Oberpfalz für die Ganzjahrespflege der Denkmal-Standorte in Waldthurn

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Reha-Zentrums Oberpfalz vom 12. August 2010 -

    Die Ganzjahrespflege der Denkmäler in Waldthurn (Mariensäule, Kriegerdenkmal, Brunnenplatz oberhalb Praxis Dr. Globisch, Nepomuk-Säule) würden das Reha-Zentrum für 260.- € pro Jahr übernehmen. Die Pflegearbeiten umfassen Unkraut jäten, Pflanzenpflege und Reinigung der Plätze. Die benötigten Pflanzen würden vom Reha-Zentrum gekauft und dem Markt zusätzlich in Rechnung gestellt.

         
    Das Reha-Zentrum bietet Pflegearbeiten für Denkmalbereiche in Waldthurn an.

    Diskussion:

    Bewohner des Reha-Zentrums haben sich auch schon in der Vergangenheit auf Anforderung durch die Gemeinde um die genannten Anlagen gekümmert. Das Angebot wird als fair empfunden und sollte deshalb angenommen werden. Zusätzliche Bereiche könnten noch in die Pflegearbeiten mit einbezogen werden, genannt wurde der im Gemeindeeigentum stehende Hang unterhalb des Edeka-Marktes und die Fläche hinter dem Buswartehäuschen in der Bernriether Straße (im Privatbesitz). Der Pflegeaufwand für letztere Fläche wäre allerdings durch den Grundstückseigentümer zu ersetzen.

    Fazit:

    Das Angebot des Reha-Zentrums wird angenommen.

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  1. Gemeinsame Unterhaltsmaßnahmen Markt Floß/Markt Waldthurn im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Höfen-Spielberg zur Aufrechterhaltung der RBO-Buslinie

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Protokoll über einen Ortstermin am 3.8.2010) -

    Aufgrund der teilweise starken Schäden der Verbindungsstraße Höfen-Spielberg hat die Fa. RBO den betroffenen Gemeinden Floß und Waldthurn die Einstellung der Buslinie gedroht. Die Umsetzung bereits früherer Überlegungen zur Sanierung scheiterten am finanziellen Aufwand (18.000.- € für dünnen flächigen Deckschichtauftrag). Beim Ortstermin wurden die schadhaften Stellen markiert. Die Fa. Huber soll nun mittels Fertiger-Einsatz die Löcher in der Fahrbahn schließen. Die Kosten werden nach Aufmass zwischen den beiden Gemeinden aufgeteilt. In Zusammenarbeit beider Bauhöfe werden in den so behandelten Teilstücken die Straßengräben und Abläufe wieder hergestellt. Der schlechte Fahrbahnzustand wird vor dieser reinen Reparaturmaßnahme fotografisch dokumentiert. Beide Gemeinden stellen beim Gemeindeverbund einen gemeinsamen Antrag auf Förderung einer entsprechenden Straßenverstärkung. Hierbei soll besonders auf die beispielhafte interkommunale Zusammenarbeit und auf die Möglichkeit zu Eigenleistungen beider Bauhöfe hingewiesen werden.

    Entgegen den oben genannten Vorgaben wurde auf Anraten der ausführenden Firma Huber statt des vorgesehenen Auftrage einer dünnen Deckschicht nur die ganz schlechten Bereiche festgestellt und nur diese behandelt (reine Reparaturmaßnahme im Zuge des Straßenunterhalts). Die so behandelten Bereiche dürften noch rund fünf Jahre nutzbar sein. Bis dahin sollte eine Förderung zu einem richtigen Ausbau beantragt werden.


    Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Spielberg und Höfen wurde notdürftig repariert.

    Diskussion:

    Eine umfassende Ausbaumaßnahme wäre in Anbetracht der fehlender Zuwendungen aktuell nicht sinnvoll, insofern geht die reine Reparaturmaßnahme wie dargestellt so in Ordnung, wenn auch nicht alle schadhaften Stellen von der bereits erfolgten Ausbesserung erfasst worden sind. Zumindest für die nächsten Jahre dürften eine akzeptable Benutzung des Straßenstücks auch für die RBO-Busse möglich sein. Angeregt wurde das Ausputzen der Straßengräben. Zur vorgesehenen Ausbaumaßnahme zusammen mit dem Markt Floß unter Beteiligung beider Bauhof-Teams unter Inanspruchnahme von Fördergeldern gibt es schon aus finanziellen Gründen keine vernünftige Alternative. 

    Fazit:

    Dem skizzierten Vorgehen wird zugestimmt, im übrigen der aktuelle Sachstand zur Kenntnis genommen.

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  1. Übernahme der nicht durch Zuwendungen abgedeckten Planungskosten für den Anschluss der Ortsteile Ober- und Unterfahrenberg an das Vakuumsystem in Bibershof

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    In der Juni-Sitzung hatte das Gremium sein Einverständnis mit der Regelung der künftigen Abwasserentsorgung (Anschluss an das Vakuumsystem in Bibershof) in den betroffenen Ortsteilen erteilt. Die Stadt Pleystein tritt dabei als Vorhabensträger auf, der den Förderantrag stellt und die Zuschüsse vereinnahmt. Die Investition wird durch die Zuschüsse und die Beiträge gedeckt. Der Markt Waldthurn müsse sich lediglich anteilig an den Planungskosten und an den Aufwendungen der Wiederherstellung der Straßen beteiligen. Gerechnet werden müsste auch mit einer Beteiligung an der Zwischenfinanzierungskosten. Ausgehend von einer anrechenbaren Kostensumme von rund 250.000.- € geht das Planungsbüro von einem vorläufigen Brutto-Honorar in Höhe von 25.000.- € aus.

    Nach Auskunft des Vertreters des Wasserwirtschaftsamtes würden die zuwendungsfähigen Investitionskosten mit dem Faktor 1,1 (für die Planungsaufwendungen) multipliziert (=275.000.- €). Von der sich (nach Hinzurechnung der Mehrwertssteuer) errechneten Gesamtsumme (=327.250.- €) wird dann unter Zugrundelegung des Zuwendungssatzes der Zuschuss errechnet.  Der Zuwendungssatz wird bei 70 % (229.075.- €) liegen, somit könnte die finanzielle Belastung des Marktes auch für den Bereich der Planungskosten vermindert werden.

        
    Die Ortsteile Ober- und Unterfahrenberg sollenm an die Pleysteiner Kanalisation angeschlossen werden.

    Diskussion:

    Zu klären wäre noch endgültig, ob die Planungskosten tatsächlich nicht im Beitrags- oder Gebührenrecht der Stadt Pleystein mit berücksichtigt werden können. Da für den Teilausbau der Wasserversorgung in Bibershof (Stadt Pleystein) mit Anschluss der Waldthurner Ortsteile Unter- und Oberfahrenberg jedoch keine erneute Globalberechnung, in der die Planungskosten mit einfließen würden, durchgeführt wird, werden somit anteilige Kosten für die Marktgemeinde verbleiben. Allerdings wurde eine um etwa 1/3 verkürzte Trasse in Aussicht gestellt, so dass in Verbindung mit der Fördermöglichkeit auch der Planungskosten der Gemeindeanteil in vertretbaren Bereich bleiben wird (maximal 7.500.- € bei unveränderter Trassenführung).

    Fazit:

    Soweit die Planungskosten nicht in die Beitrags- und Gebührenrechnungen mit berücksichtigt werden können, besteht Einverständnis mit deren anteiligen Übernahme durch den Markt Waldthurn.

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  1. Abwasserentsorgung des Anwesens Lennesrieth 26 - Anschluss an den Schmutzwasserkanal über ein privates Pumpwerk 

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Protokoll über Ortstermin am 12.8.2010) und Lageplanausschnitt -

    Bei Überprüfung der Faschanschlüsse an der Kanalisation in Lennesrieth wurde vom Wasserwirtschaftsamt festgestellt, dass das Anwesen nur an den Regenwasserkanal angeschlossen ist. Das Schmutzwasser wird in eine 3-Kammer-Klärgrube eingeleitet. Das Anwesen könnte das anfallende Abwasser mit einer nach RZKKA (Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen) förderfähigen Kleinkläranlage mit biologischer Stufe entsorgen. Laut Hinweisen des Wasserwirtschaftsamtes wäre der Anschluss an die bestehende Schmutzwasserkanalisation in Lennesrieth über eine in die bestehende Grube einzubauende Hebeanlage, die ebenfalls nach den RZKKA gefördert werden könnte, eine überlegenswerte Alternative.

    Beim Ortstermin wurden folgende Festlegungen getroffen:

    • die Grundstückseigentümerin sorgt auf ihre Kosten für den Einbau des Pumpwerkes und Ableitung des Schmutzwassers bis zur Grundstücksgrenze

    • der markt übernimmt die Weiterführung des Druckschlauchs bis zu einem geeigneten Schachtbauwerk, dabei ist an eine Trassenführung über den ehamligen Schulgarten gedacht (siehe beiliegenden Lageplan)

    • die Gemeinde stellt der Grundstückseigentümerin den laut gemeindlichen Satzungsrecht Beitragssatz in Rechnung


    An den gemeindlichen Abwasserkanal soll ein Anwesen in Lennesrieth angeschlossen werden.

    Diskussion:

    Am Anschluss des Anwesens an die öffentliche Abwasserentsorgung führt kein Weg vorbei. In der lang anhaltenden Diskussion ist allerdings der Weg zum Anschluss umstritten. Üblicherweise sind Hebewerke zur Abwasserentsorgung von Grundstücken und Gebäude Bestandteil der öffentlichen Anlage, die dann auch durch den Markt zu warten wären. Zur Ausnutzung der Fördermöglichkeiten nach der RZKKA könnte der Markt der Eigentümerin entgegen kommen und auf die Erhebung eines Anschlussbeitrages verzichten, soweit sie das Hebewerk selbst beschafft und in der vorhanden Grube einbauen lässt. Die Entsorgung des Schmutzwassers im Freispiegel in Richtung Kläranlage über die Anwesen Arnold-Frischholz, die vor Jahren über private Baumaßnahmen auf nicht-öffentlichen Grund direkt an die Waldthurner Kläranlage angeschlossen wurden, oder über das schmale Mühl-Gassl am Anwesen von Hans Pausch vorbei wird wegen des zu erwartenden zigfach höheren finanziellen Aufwandes nicht als sinnvoll erachtet. Der Pumpschlauch, zu verlegen von der Grundstücksgrenze des betroffenen Anwesens bis zum westlichen Ende des Anwesens Vitzthum ("Kramer"), sollte, wenn irgendwie möglich, nicht durch den ehemaligen Schulgarten verlegt werden (Leitungen in Grundstücken mindern grundsätzlich deren Wert und führen ggf. zu Einschränkungen der Bebaubarkeit).

    Fazit:

    Dem Anschluss des Anwesens an die öffentliche Abwasserentsorgung kann unter Beachtung der aufgeführten Anmerkungen erfolgen.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    • Markt Waldthurn: Errichtung eines Windfanges, von Fluchttreppen, Nutzungsänderung wegen Mittags-Nachmittagsbetreuung, Änderung Rektorat/Lehrerzimmer im Rahmen der Generalsanierung und des Umbaus der Grundschule

    • TV Vohenstrauß: Errichtung eines Bike-Parks auf dem Fahrenberg (Bereich der Abfahrt mit Randbereichen)

    • Werner und Martin Ertl: Errichtung einer Feldscheune (Fl.Nr. 65, Gmkg. Lennesrieth)

    Diskussion:

    Die Verlagerung der Räume für die Mittags- und Nachmittagsbetreuung auf die Ebene der künftigen Kindertagesstätte sowie der Rektorats- und Lehrerzimmerräume in die untere Ebene (mit Zugang vom unteren Pausenhof aus) wird als sinnvoll erachtet.

    Eine in früheren Überlegungen angedachte Errichtung einer Übungsstrecke im Nahbereich der Wallfahrtskirche im Zusammenhang mit dem geplanten Bike-Park wird abgelehnt. Ansonsten bestehen gegen den Bauantrag des TV Vohenstrauß keine Einwände.

    Ebenfalls werden gegen das Bauvorhaben von Werner und Martin Ertl Einwände erhoben.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird das Einvernehmen erteilt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    siehe Anlage

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