Sitzung der CSU-Fraktion am 21. Juni 2010
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 24. Juni 2010
(Dorftreff Albersrieth, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 27.05.2010

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 27.05.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Sachstand betreffend Fertigung der Planunterlagen und Anlagen für die Förderanträge Neubau Kindertagesstätte und Neubau Kinderkrippe

  4. Bedarfsanerkennung für den Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte und einer Kinderkrippe mit 12 Krippenplätzen auf dem Schulgrundstück

  5. Vergaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der Schulturnhalle für die Gewerke Gerüstarbeiten, Kunststofffenster, Abnahme und Entsorgung der Fassadenverkleidung, Fassadendämmung und Spengler
    - Vorbereitung der weiteren Ausschreibungen

  6. Sachstand Dorferneuerung Waldthurn
    - Besprechung beim Büro Drexel und Donaubauer, Regensburg

  7. Mittelschule und Schulverbünde
    - Stellungnahme des Marktes im Anhörungsverfahren des Staatlichen Schulamtes

  8. Angebot der Steinwaldgruppe zur Rohrnetzüberwachung - Zählerfernauslesung 

  9. Umschuldung eines bestehenden Darlehens

  10. Straßenausbaubeitragsabrechnung in Albersrieth - Klassifizierung der Erschließungsanlagen

  11. Anschaffung eines Rasentraktors für Schule und Kläranlage

  12. Bauanträge

  13. Mitteilungen des Bürgermeisters;
    Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 27.05.2010

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:

    keine

    Fazit:

    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 27.5.2010 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 27.05.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 27.05.2010  wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Sachstand betreffend Fertigung der Planunterlagen und Anlagen für die Förderanträge Neubau Kindertagesstätte und Neubau Kinderkrippe

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Da Architekt Rudi Meißner die Entwurfplanung mit den beteiligten Fachstellen noch nicht endgültig abstimmen konnte, wird der ursprünglich für 22.6.2010 vorgesehene Besprechungstermin bei der Regierung erst am 1.7.2010 stattfinden. Die Zusage der termingerechten Vorlage der Planungsunterlagen wurde vom Architekten zugesichert. Am 31.12.2010 muss der Förderbescheid bzw. der vorzeitige Maßnahmenbeginn vorliegen, ansonsten ist ein Förderung für die Umwandlung von sogenannten altersgemischten Einrichtungen in eine Kinderkrippe ausgeschlossen. Parallel zur Planungsarbeit wird sich die Kindergartenleiterin Sonja Kick mit der Fachberaterin bei der Regierung in Verbindung setzen und bis Mitte Juli 2010 ein organisatorisches Konzept vorlegen.

     Diskussion:

    Die vorgelegte erste Planskizze eines 2-gruppigen Kindergartens mit Kinderkrippe in unmittelbaren Anschluss an die Grundschule findet grundsätzlich Zustimmung. In Frage gestellt wird allerdings die Errichtung eines Mehrzweckraumes in der künftigen KiTa, stünde doch dafür auch die Schulturnhalle zur Verfügung. Als notwendig erachtet wird auch eine direkte Zugangsmöglichkeit von der künftigen KiTa zum dann zurück gebauten Grundschulgebäude, die Räumlichkeiten zur vorgesehenen Mittagsbetreuung und die Turnhalle sollten von den betreuten Kindern der KiTa witterungsgeschützt erreicht werden können. Der nun für Anfang Juli geplante Besprechungstermin bei der Regierung sollte unbedingt eingehalten werden.

    Fazit:

    Der Sachstand und die vorgelegte erste Planskizze wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Bedarfsanerkennung für den Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte und einer Kinderkrippe mit 12 Krippenplätzen auf dem Schulgrundstück

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Als Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuweisung gemäß dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013" soll eine Bedarfsanerkennung der Kommune zur Errichtung einer Kinderkrippe und einer neuen Kindertagesstätte beigefügt werden. Laut Leiterin der KiTa ist für die Kinderkrippe von einem Bedarf für 12 Plätze und für eine 2-gruppige Kindertagesstätte von einem Bedarf für rund 50 Kinder auszugehen. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Marktgemeinderat erkennt den Bedarf für den Neubau einer Kindertagesstätte mit zwei Gruppen sowie einer Kinderkrippe mit 12 Krippenplätzen auf dem Schulgrundstück, Fl. Nr. 652, Gemarkung Waldthurn, an.

    Diskussion:

    Die formell notwendige Bedarfsanerkennung der Kommune zur Errichtung der neuen Kinderbetreuungseinrichtung sollte entsprechend dem Beschlussvorschlag der Förderstelle umgehend zugeleitet werden.

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag zur geforderten Bedarfsanerkennung durch die Kommune wird zugestimmt.

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  1. Vergaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der Schulturnhalle für die Gewerke Gerüstarbeiten, Kunststofffenster, Abnahme und Entsorgung der Fassadenverkleidung, Fassadendämmung und Spengler
    - Vorbereitung der weiteren Ausschreibungen

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Nach der Angebotseröffnung am 15. Juni 2010 stellen sich die günstigsten Angebote wie folgt dar:

    • Gerüstbau: 10.100.- €

    • Kunststofffenster: 64.000.- €

    • Abnahme / Entsorgung der Fassadenverkleidung: 10.800.- €

    • Fassadendämmung: 65.226.- €

    • Spengler: 4.200.- €

    Die Gesamtsumme beläuft sich somit auf 154.326.- €. Die Angebote werden noch durch den Architekten geprüft. Vorzunehmen ist noch die Ausschreibung für weitere Gewerke (Leichtmetall-Fenster, Leichtmetall-Türen, Baumeister-Arbeiten). Die Ausschreibung der Gewerke Heizung, Sanitär, Lüftung und Gebäudeautomation erfolgt nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung (notwendig wegen eines Kostenanteils bei den Gewerken Heizung / Sanitär für die Maßnahme "Generalsanierung und Umbau der Wolfgang-Caspar-Printz-Grundschule"). Die Submission für die letztgenannten Gewerke wird bis zur Juli-Sitzung erwartet.

    Diskussion:

    Das Submissionsergebnis stellt sich sich erfreulich dar. Zum einen wurden bei einzelnen Gewerken die Schätzkosten merklich unterschritten, zum anderen haben fast durchwegs Betriebe aus Waldthurn das günstigste Angebot abgegeben. Der Vergabe der dargestellten Gewerke an die Firmen mit dem günstigsten Angebot entsprechend dem geprüften Ergebnis der Submission steht somit nichts mehr im Wege. Bezüglich der noch ausstehenden Ausschreibung der Heizanlage sollte auf die in der letzten Fraktionssitzung diskutierten Punkte (vor allem angemessene Größe des Heizgut-Bunkers) geachtet werden. Im Rahmen der energetischen Sanierung der Turnhalle nach dem Konjunkturpaket II würde nach Aussage des zuständigen Sachbearbeiters bei der Regierung der Oberpfalz eine Wahl des Standortes für die Heizanlage, der nicht in enger räumlicher Beziehung zum geförderten Objekt steht, förderschädlich sein. Insofern ist die jetzt anvisierte Lösung (Beibehaltung des Standortes für die Heizung im Turnhallenuntergeschoss mit Anbau eines Hackschnitzelbunkers) aus fördertechnischer Sicht ohne Alternative.

    Fazit:

    Der Vergabe der aufgeführten Gewerke an die günstigsten Anbieter wird zugestimmt.

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  1. Sachstand Dorferneuerung Waldthurn
    - Besprechung beim Büro Drexel und Donaubauer, Regensburg

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Am 15.6.2010 wurden die Mitglieder des Planungsbüros Drexel / Donaubauer / Wartner über die neuesten Entwicklungen im Markt Waldthurn von den Vertretern der Gemeinde (Bürgermeister Josef Beimler, Verwaltungsleiter Karl-Heinz Schmidt) unterrichtet. Die Fördermöglichkeiten der Dorferneuerung (alternativ der Städtebauförderung) speziell im Bereich Lobkowitz-Schloss könnten Größenordnungen von 150.000.- € bis 200.000.- € laut Auskunft des Amtes für Ländliche Entwicklung erreichen. Nach den Vorstellungen sollen die Bürger über die neuen Entwicklungen, insbesondere über die Neukonzeption der Kinderbetreuung in Waldthurn, im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Lenkungsausschusses statt in einer Bürgerversammlung voraussichtlich im August 2010 informiert werden. Ein wichtiges Ziel im Rahmen der anstehenden Maßnahmen sollte sein, der Abwanderung junger Familien z. B. durch Ausweisung günstigen Baulandes, vorstellbar z. B. im Bereich des von der Gemeinde kürzlich angekauften landwirtschaftlichen Grundstückes (Fl.Nr. 704, Gemarkung Waldthurn) entgegen zu wirken. Verschiedene Überlegungen zur Entwicklung eines neuen Baugebietes wurden angestellt, unter anderem auch ein "Waldthurner Modell" (Angebot von Energiesparhäuser mit mehreren Hausvarianten durch ortsansässige Firmen). Laut Planungsbüro sollten Empfehlungen zur Gestaltung der Busparkbucht an der Schule mit dem Amt für Ländliche Entwicklung abgesprochen werden. Ähnliches gilt für die weitere Gestaltung des übrigen Schul- und künftigen Kindergartengeländes.

    Diskussion:

    Ob die vorgesehene Sanierung des Lobkowitz-Schlosses über die Dorferneuerung oder alternativ im Rahmen der Städtebauförderung, die höhere Zuschüsse erwarten lassen würde, umgesetzt werden kann, ist noch zu klären. Die für dieses Jahr zugesagte Vorlage eines Planungskonzeptes durch das beauftragte Ingenieurbüro wird begrüßt, ebenso die beabsichtigte Darstellung der aktuellen Entwicklungen in Waldthurn im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Lenkungsausschusses. Die förmliche Anordnung der Dorferneuerung in Waldthurn steht allerdings immer noch aus, deren Ankündigung noch für das laufende Jahr durch das Amt für Ländliche Entwicklung wird begrüßt. Gerade von den Privatinvestoren wird diese Entscheidung sehnsüchtig erwartet.

    Fazit:

    Der Sachstand zur Dorferneuerung Waldthurn wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Mittelschule und Schulverbünde
    - Stellungnahme des Marktes im Anhörungsverfahren des Staatlichen Schulamtes

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 20. Mai 2010 an die Schulämter und Vorlage der Verwaltung -

    In der Sitzung vom 3. Mai 2010 erklärte sich das Gremium mit der Bildung eines Mittelschulverbundes zwischen der Stadt Vohenstrauß, der Stadt Pleystein und dem Markt Moosbach einverstanden. Dabei sollte als Standort der Mittelschule die zentral gelegene Stadt Vohenstrauß fungieren. Die Regierung der Oberpfalz beabsichtigt zum 1. August 2010 schulorganisatorische Änderungen, zu denen die betroffenen Gemeinden bis zum 1. Juli 2010 Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Auch das Staatliche Schulamt in Neustadt will einen "Schüler-Tourismus" vermeiden. Das Einzugsgebiet der künftigen Mittelschule Vohenstrauß wird unverändert das Gebiet des Marktes Waldthurn und auch die entsprechenden Ortsteile der Gemeinde Theisseil (Letzau, Oberhöll, Remmelberg, Schammesrieth) umfassen. Somit erscheint gesichert, dass in der Mittelsschule Vohenstrauß für das Gebiet der Marktgemeinde Waldthurn sämtliche Fachzweige angesiedelt werden. Daraus ergibt sich folgender Beschlussvorschlag: Der Markt Waldthurn ist mit den im Regierungsschreiben vom 20.05.2010 dargestellten Schulorganisations-Änderungen einverstanden, da die Mittelschule für das Gebiet des Marktes für sämtliche Fachzweige zentral in Vohenstrauß angesiedelt wird.

    Diskussion:

    Sollten die schulorganisatorischen Änderungen im Zusammenhang mit der Etablierung der Mittelschulen in Pleystein, Moosbach und Vohenstrauß dazu führen, dass die Schüler zwischen den verschiedenen Standorten pendeln müssten, hätte dies für Waldthurn womöglich nachteilige Folgen. Im Vorfeld wurde nämlich bekannt, dass die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Theisseil nur einen Mittelschulverbund Vohenstrauß-Pleystein-Moosbach mitnützen würden, soweit deren Schüler ausschließlich in allen Fachzweigen am Standort Vohenstrauß unterrichtet werden. Ansonsten werden Überlegungen über eine Anbindung in Richtung Neustadt oder Weiden angestellt. Unter diesen Umständen wäre nicht ausgeschlossen, dass die derzeit in der Waldthurner Grundschule betreuten Schüler aus dem Ortsteilen der Gemeinde Theisseil ebenfalls in Neustadt oder Weiden unterrichtet werden. Der Hinweis, dass Waldthurn der Schulorganisationsänderung mit der Maßgabe zustimmt, dass die Schüler aus dem Waldthurner Einzugsbereich ausschließlich am Standort Vohenstrauß betreut werden, ist daher unbedingt erforderlich. 

    Fazit:

    Dem Beschlussvorschlag zur Änderung der Schulorganisation wird gefolgt.

     

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  1. Angebot der Steinwaldgruppe zur Rohrnetzüberwachung - Zählerfernauslesung

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe vom 31.5.2010 -

    Der Zweckverband will zur Kontrolle von Wasserverlusten Zug um Zug die Abgabeschächte mit Messeinrichtungen zur Überwachung der Rohrnetze ausstatten. Die jeweiligen Gemeinden könnten in ihrem Zuständigkeitsbereich über einen Datenabruf per Internet die Flussparameter an den relevanten Übergabeschächten abrufen. Die Beschaffung und Installation der Messgeräte würde der Zweckverband übernehmen, die interessierten Abnehmer hätten lediglich die laufenden Betriebskosten für ihren Bereich (monatlich 15.- bis 20.- € je Übergabeschacht, insgesamt für Waldthurn rund 2.000.- € pro Jahr) zu übernehmen. Bis spätestens 10. Juni 2010 sollte mitgeteilt werden, ob grundsätzlich Interesse am Aufbau des beschriebenen Systems besteht.

    Diskussion:

    In Anbetracht der wiederkehrenden Wasserverluste wäre ein System zur zeitnahen Überwachung des Rohrnetzes durchaus sinnvoll. Die teilweise erheblichen Wasserverluste belasten Gebührenzahler und Gemeinde. Interesse an einer Zählerfernauslesung wird daher signalisiert. Bürgermeister Josef Beimler möchte noch detaillierte Informationen zum angebotenen System einholen.

    Fazit:

    Grundsätzlich besteht Interesse am Angebot der Steinwaldgruppe zur Zählerfernauslesung, nach Einholung zusätzlicher Informationen könnte darüber positiv entschieden werden.

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  1. Umschuldung eines bestehenden Darlehens

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Bei einem Darlehen endet zum 30. Juni 2010 die Zinsbindung für die restliche Darlehenssumme in Höhe von 176.395,78 €. Von den örtlichen Banken angeforderte Angebote sollen bis zur Sitzung des Gremiums vorliegen.

    Diskussion:

    Das aufgezeigte Vorgehen zur Umschuldung eines bestehenden Darlehens wird gebilligt.

    Fazit:

    Der Umschuldung des Darlehens wird zugestimmt.

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  1. Straßenausbaubeitragsabrechnung in Albersrieth - Klassifizierung der Erschließungsanlagen

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Stellungnahme des Kämmerers und des Bürgermeisters -

     In der Sitzung des Gremiums am 24. Februar 2000 wurde die Dorfstraße und die Siedlungsstraße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 15. März 2000 wurde dieses Beschluss beanstandet. Nach einer sich anschließenden Aussprache im Landratsamt wurde eine weitere Beanstandung zunächst ausgesetzt. Nach Auffassung des Kämmerers ist die durch das Gremium vorgenommene Klassifizierung richtig zu stellen in der Weise, dass alle von der Staatsstraße 2396 abzweigenden Straßen vor dem Hintergrund des dörflichen Charakters nach Auskunft des am Landratsamt zuständigen Erschließungssachbearbeiters nur Anliegerstraßen sein können. Es sind nun drei Straßen abzurechnen (Siedlungsstraße, Straße vom Dorfplatz zur Kläranlage und die Dorstraße mit den unselbstständigen Stichstraßen zu den Anwesen Danzer und Kellner). Zunächst war bereits in der Sitzung des Gremiums vom 29. Oktober 2009 beabsichtigt, die Klassifizierung der Straßen zu behandeln. Das Gremium stimmte jedoch einen Antrag von Dr. Johannes Weig zu, dass zunächst - wie bislang auch bei vergleichbaren Maßnahmen in Waldthurn (z. B. Ausbau Fahrenberger Straße, Bernriether Straße) üblich, zunächst die Anlieger über die beabsichtigte Änderung der Klassifizierung informiert werden sollten. Die Verwaltung konnte allerdings nicht weiter tätig werden, da eine Anliegerversammlung bisher noch nicht stattgefunden hat. Ohne Beschluss des Marktgemeinderates wird aber die Verwaltung keinen Bescheid erlassen, der gegen geltendes Satzungsrecht verstößt.

    Trotz der Hinweise des Landratsamtes hat der damalige Gemeinderat in einer weiteren Sitzung am 28. September 2000 an der Beschlusslage festgehalten und damit die Einhebung von Vorausleistungen für die Siedlungsstraße und die Straße zur Kläranlage auf Grundlage der Klassifizierung als Hauptverkehrsstraßeerkehr  nochmals bestätigt. Das Gremium wollte mit diesen Beschlüssen die Vorgeschichte im Zusammenhang mit der Sanierung der Straßen berücksichtigen. Nach Verlegung der Kanäle in Albersrieth wurden den Anliegern von der politischen Gemeinde nur eine nicht umlagefähige Reparatur der Straßen versprochen. Ohne weitere Ausschreibung wurde dann allerdings der Umfang der Baumaßnahmen ohne ordnungsgemäße Ausschreibung mit daraus resultierenden deutlich höheren Kosten einfach ausgeweitet. Nach einem Gespräch des Bürgermeisters mit dem Landrat im Beisein der zuständigen Mitarbeiter der Kommunalaufsicht werde nun der Markt weiterhin rechtsaufsichtlich nicht beanstandet, auch wenn die Gemeinde nun bei der Endabrechnung an den Beitragsgrundlagen in den Vorausleistungsbescheiden aus dem Jahre 2000 festhält. Im Gegensatz zur Auffassung des Kämmerers könne die Dorfstraße, für die noch kein Vorausleistungsbescheid ergangen ist, aufgrund des hier bestehenden überörtlichen Verkehrs als Haupterschließungsstraße klassifiziert werden. Diese Auffassung könne nun auch der Erschließungssachbearbeiter am Landratsamt mit tragen.

    Diskussion:

    In der Diskussion wird nochmals der Werdegang der Entscheidung aus dem Jahre 2000 geschildert und gewürdigt. Das Gremium hat in den damaligen Entscheidungen zur Klassifizierung der Ortsstraßen diese Vorgeschichte berücksichtigt. Schon unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes hatte das damalige Gremium gute Gründe für ihre Entscheidung. An dieser Einschätzung hat sich trotz der Ausführungen der Rechtsaufsicht und der Verwaltung, die inhaltlich auch damals schon bekannt waren, nicht geändert. Auf der Basis der Beschlüsse des Gremiums aus dem Jahre 2000 sollten daher nun die endgültigen Bescheide den betroffenen Anliegern zugestellt werden. Der Klassifizierung der Dorfstraße, für die noch keine Vorausleistungsbescheide existieren, als Haupterschließungsstraße wird mitgetragen.

    Fazit:

    Aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Verlässlichkeit wird an den Beschlüssen des Gremiums im Jahr 2000 festgehalten.

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  1. Anschaffung eines Rasentraktors für Schule und Kläranlage

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Der jetzige Rasentraktor ist defekt und kann nicht mehr repariert werden. Für die Beschaffung eines Ersatzgerätes müssten mindestens rund 4.000.- € bis 5.000.- € bereit gestellt werden. Im aktuellen Haushalt ist hierfür nichts vorgesehen, so dass aus haushaltstechnischen Gründen nur eine Finanzierung über Ratenbeträge erfolgen müsste.

    Diskussion:

    Die angegebenen Beschaffungskosten erscheinen nicht sehr hoch, ob dafür ein qualitativ hochwertiges und robustes Gerät zur Verfügung steht, bleibt dahin gestellt. Zu bedenken ist auch, dass unter Umständen nach Neugestaltung des Schulgeländes zusätzliche Flächen zu pflegen sind. Zu prüfen wäre auch aus haushaltsrechtlichen Gründen, ob nicht übergangsweise bis zum nächsten Jahr die Mäharbeiten vergeben werden sollten (z. B. Reha-Zentrum). Im Jahre 2011 könnte dann ein Gerät ohne haushaltstechnische Probleme beschafft werden, dass den Anforderungen entspricht.

    Fazit:

    Vor einer endgültigen Entscheidung sollte zunächst die Möglichkeit des aufgezeigten Vorgehens geprüft werden.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Vorlage der Verwaltung -

    • Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt und Ziegenstall (Anton Menner, Albersrieth 29)
      In der Sitzung des Gremiums vom 21.12.2009 wurde das gemeindliche Einvernehmen für den damals gestellten Bauantrag nicht erteilt, da nach einer Stellungnahme des Landratsamtes vom 29.4.1994 das Grundstück als bebauungsfreie Abstandsfläche zum Schutze des Aussiedlerhofes Waldhier ausgewiesen worden war und deshalb eine Bebauung nicht möglich wäre. Diese Rechtsauffassung wird nun in der aktuellen Stellungnahme des Landratsamtes vom 25.5.2010 nicht mehr aufrecht erhalten. Grundsätzlich sei auf dem besagten Grundstück eine Bebauung möglich, da zwar im Bebauungsplan eine überbaubare Fläche nicht festgelegt worden wäre, aber eine Bebauung gerade nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden wäre. Sollte es unter diesen Überlegungen bei einer Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bleiben, behält sich das Landratsamt vor, das Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen. Vorsorglich wurde in diesem Zusammenhang auf eine mögliche Amtshaftung der Gemeinde bei rechtswidrig verweigertem Einvernehmen hingewiesen.

    • Errichtung einer Gerätehalle mit Siloüberdachung (Alfred Blödt, Spielberg 15)

    • Bau eines Gerätehauses (Siedlerbund Waldthurn)

    Diskussion:

    Das Schreiben des Landratsamtes vom 25.5.2010, betreffend Bauantrag Anton Menner, wird mit nicht überhörbarem Befremden kommentiert. Mit keinem Wort wird in dem aktuellen Schreiben darauf eingegangen, ob das Landratsamt mit seiner Auffassung aus dem Jahre 1994 baurechtlich falsch oder richtig lag. Wenn es falsch lag, dann sollte die damalige Auffassung in nachvollziehbarer Weise korrigiert werden. Wenn es richtig lag, dann wäre nun näher zu erklären, wie die jetzt mitgeteilte Änderung der Auffassung zustande gekommen ist. Als nicht angemessen wird auch der Hinweis zur Amtshaftung bewertet. Das Gremium ist mit seiner Entscheidung vom Dezember 2009 nur der bis dato geltenden baurechtlichen Auffassung des Landratsamtes gefolgt. Da vor abschließender Stellungnahme der Gemeinde die angesprochenen Punkte noch geklärt werden sollten, wird eine Vertagung auf die Sitzung im Juli empfohlen. Der Bauherr hat im Vorfeld schon sein Einverständnis für eine erneute Vertagung um vier Wochen signalisiert. Grundsätzlich ist anzumerken, dass aus baurechtlicher Sicht eine Bebaubarkeit des besagten Grundstückes nach dem Schreiben des Landratsamtes wohl doch möglich ist.

    Zu den weiteren Bauanträgen erfolgen keine besonderen Wortmeldungen.

    Fazit:

    Der Bauantrag von Anton Menner wird erneut in der Juli-Sitzung nach Klärung noch offener Fragen mit dem Landratsamt behandelt. Für die übrigen Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    • Johann Fischholz kann die Verbindung seiner neuen Dach-Photovoltaikanlage mit dem Stromnetz nach Auskunft der E.ON nicht über den vorgesehenen Trafo in der Nähe des Lagerhauses in Ottenrieth herstellen. Ein Anschluss muss nun direkt über den Trafo in Ottenrieth selbst erfolgen, was aufwändige Querungen von Straßen mit sich bringt. Aufgrund des Zeitdrucks (letztmöglicher Anschluss an das Stromnetz ist der 30. Juni) soll ein zur Sitzung vorgelegter Antrag noch vom Gremium behandelt werden.

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