Sitzung der CSU-Fraktion am 25. Mai 2010
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 27. Mai 2010
(Gasthaus Kick in Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 03.05.2010

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 03.05.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Protokoll der Diözesan-Bauausschusssitzung vom 13.4.2010
    - Vorgaben der Kirche für die weiteren Planungsschritte
    - Ausgestaltung der künftigen Nutzungsverhältnisse
    - Beschlussfassung über das Gesamtkonzept

  4. Stellung eines FAG-Antrags für den Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte bei der Regierung der Oberpfalz
    - Fertigung der dafür notwendigen planerischen Unterlagen durch Architekt Rudolf Meißner

  5. Stellung eines Förderantrages für den Neubau einer Kindergrippe bei der Regierung der Oberpfalz
    - Fertigung der dafür notwendigen planerischen Unterlagen durch Architekt Rudolf Meißner

  6. Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für das jeweils annehmbarste Angebot der im Zusammenhang der energetischen Sanierung der Turnhalle durchgeführten Ausschreibungen

  7. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009 - öffentlicher Teil -

  8. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben 

  9. Antrag von Michael Pflaum, Am Thurnbühl 9, Waldthurn, auf Gewährung eines Zuschusses für die Verlängerung des zum Führen des Löschgruppenfahrzeugs erforderlichen Führersche5ins

  10. Teilnahme am Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" - "Unser Dorf soll schöner werden"

  11. Bauanträge

  12. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 03.05.2010

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Lfd. Beschlussnummer 67 (Mitteilungen des Bürgermeisters, Anfragen und Anträge der Markträte):

    - nicht Marktrat Golla, sondern Marktrat Bocka hat zur Maiandacht mit anschließender Sitzweil in Lennesrieth am 21.5.2010 eingeladen

    - Marktrat Stahl will seine Überlegungen zu den Baumöglichkeiten im Bereich der Fahrenbergstraße als Antrag verstanden wissen

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 25.3.2010 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 03.05.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 03.05.2010  wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Protokoll der Diözesan-Bauausschusssitzung vom 13.4.2010
    - Vorgaben der Kirche für die weiteren Planungsschritte
    - Ausgestaltung der künftigen Nutzungsverhältnisse
    - Beschlussfassung über das Gesamtkonzept

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:
    - siehe Vorlagen der Verwaltung (Protokoll der Sondersitzung des Diözesan-Bauausschusses vom 13.4.2010, Protokoll einer Besprechung bei der Regierung der Oberpfalz am 4.5.2010, Protokoll einer Besprechung mit Architekt Rudi Meißner am 5.5.2010, Protokoll und Aktennotiz einer Besprechung im bischöflichen Ordinariat am 20.5.2010) -

    Wie bereits ausführlich in der letzten Sitzung des Marktrates ausführlich dargestellt, beurteilt der Bauausschuss der Diözese die Überlegungen des Marktes Waldthurn zur vorgesehene Nutzung kirchlichen Liegenschaften (Pfarrheim, Kindertagesstätte) grundsätzlich positiv. Beim Lobkowitz-Schloss soll auch künftig die Katholische Kirchenstiftung Eigentümer bleiben, eine Nutzung für die politische Gemeinde könne durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung geregelt werden. Dafür würde eine Kostenbeteiligung an den Renovierungskosten des Gebäudes in Höhe von 50 % erwartet. Der Abgabe der bisherigen Kindertagesstätte an die politische Gemeinde, die das Gebäude künftig als Verwaltungsgebäude nutzen möchte, könnte im Wege des Erbbaurechts zugestimmt werden. Der neu geplante Kindergarten (mit Kinderkrippe) am jetzigen Schulgebäude würde eine gemeindliche Liegenschaft werden. Den Bildungsauftrag bzw. die Trägerschaft des Betriebes würde die Katholische Kirchenstiftung behalten, diese würde sich bei der jetzigen KiTa am Betriebskostendefizit mit 20 % beteiligen. Die Durchführung der Maßnahme könne erst erfolgen, wenn die Planung abgeschlossen ist und die Genehmigung der Stiftungsaufsicht bei der Bischöflichen Finanzkammer vorliegt.

    Folgender Zeitrahmen zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes wäre vorgesehen:

    Um die 1997/1998 für die Erweiterung und Renovierung der jetzigen KiTa in Anspruch genommene Förderung zu behalten (grundsätzlich möglich bei weiterer Nutzung als öffentliches Gebäude), müsste die Marktgemeinde einen entsprechenden Antrag bei der Regierung stellen. Bei der Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren ist darauf zu achten, dass jetzt keine eigene Kleinkindgruppe gebildet wird bzw. es bei der jetzigen "Altersmischung" in den regulären Gruppen verbleibt. Ansonsten würden später aus dem Sonderprogramm (70,8 % Förderung) keine Mittel für die Errichtung einer Kinderkrippe bereit stehen.

    Die Ausschreibungen für die Turnhalle sowie die Bauvoranfragen für den Neubau der KiTa und der Kinderkrippe werden nach Aussage des Planers rechtzeitig gefertigt.

    Bei der Erweiterung und Renovierung der jetzigen KiTa (1997 - 1999)  hat sich die Diözese mit 159.000.- € und die Kirchenstiftung mit 136.000.- € an den Gesamtkosten von 887.000.- € beteiligt. Unter Zugrundelegung der 25-jährigen Bindungsfrist wären von der Diözese noch 63.870.- € und von der Kirchenstiftung 54.408.- € aufzubringen. Bei der jetzt vorgesehen künftigen Nutzung der jetzigen KiTa als gemeindliches Verwaltungsgebäude (im Wege eines Erbbaurechts) könnten Diözese und Kirchenstiftung die Restzahlungen von der Gemeinde fordern. Ein Verzicht auf diese Rückforderung wurde nun von der Diözese in Aussicht gestellt. Der Erbbauzins für die jetzige Kita und das Schwesternheim würde sich auf rund 2.100.- € jährlich belaufen. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages liege üblicherweise bei 49 bzw. bei 99 Jahren.

    Weitere Gespräche zwischen den beteiligten Seiten sind geplant, am 22.6.2010 ist ein Termin bei der Regierung angesagt.

    Diskussion:

    Das Ergebnis der Sitzung des Diözesan-Bauausschusses wurde hinlänglich in der letzten Sitzung des Gremiums erörtert. Neue Aspekte sich hinsichtlich der Umsetzung des Gesamtkonzeptes nicht hinzugekommen. Mit den grundsätzlichen Vorstellungen der Diözese zur Nutzung der kirchlichen Liegenschaften für gemeindliche Zwecke besteht Einverständnis. Die Fraktion ist sich der strukturpolitischen und auch finanziellen Bedeutung der Entscheidung für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes, das mehr als eine Generation nachwirken wird, bewusst. Vor allem im Interesse der Kinder, die in erster Linie von einer räumlichen Nähe von Kinderkrippe, Kindertagesstätte und Grundschule profitieren ("Kurze Wege für kurze Beine"), wird das vorliegende Gesamtkonzept als beste Alternative angesehen.

    Fazit:

    Die ausführlichen Protokolle werden zur Kenntnis genommen. Dem vorgestellten Gesamtkonzept wird zugestimmt.

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  1. Stellung eines FAG-Antrags für den Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte bei der Regierung der Oberpfalz
    - Fertigung der dafür notwendigen planerischen Unterlagen durch Architekt Rudolf Meißner

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:
    - siehe Kostenentwurf des Architekten Rudi Meißner -

    Die Errichtung einer Kindertagesstätte für zwei Gruppe würde bei einem Raumbedarf von 267 qm und einem qm-Preis für die Herstellung von 3.340.- € abzüglich schon vorhandener Einrichtungen (innen und außen) 790.000.- € betragen. Abzüglich der erwarteten Förderung (40 % aus 2/3 Anteil von 790.000.- €) käme auf die Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 579.333.- € zu. In Holzbauweise (Baukosten 702.203,10 €) läge der Gemeindeanteil bei 514.949,10 €.

    Diskussion:

    Der Finanzierungsaufwand zur Errichtung einer neuen 2-gruppigen Kindertagesstätte im Bereich des jetzigen Schulgebäudes ist nicht unerheblich. Zusammen mit der Kinderkrippe (siehe unter TOP 5) würde dafür der gemeindliche Haushalt mit rund 600.000.- €, verteilt auf die nächsten drei bis vier Jahre, belastet. Im Gegenzug würden aber auf die Gemeinde keine größere Kosten mehr für die Schaffung von angemessenen Räumlichkeiten für die Rathausverwaltung zukommen, wenn die jetzige Kindertagesstätte nach vertretbaren Umbaumaßnahmen als Verwaltungsgebäude genutzt werden könnte.

    Fazit:

    Auf der Grundlage der Darstellungen des Architekten können die Anträge gestellt werden.

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  1. Stellung eines Förderantrages für den Neubau einer Kindergrippe bei der Regierung der Oberpfalz
    - Fertigung der dafür notwendigen planerischen Unterlagen durch Architekt Rudolf Meißner

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Kostenentwurf des Architekten Rudi Meißner -

    Die Errichtung einer Kinderkrippe für eine Gruppe mit 12 Kindern würde bei einem Raumbedarf von 120 qm und einem qm-Preis für die Herstellung von 3.340.- € zuzüglich einer Ausstattungspauschale (15.000.- €) 415.800.- € betragen. Abzüglich der erwarteten Förderung (knapp 71 %) käme auf die Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 118.637.- € zu. In Holzbauweise (Baukosten 315.596,90 €) läge der Gemeindeanteil bei nur mehr 78.416,90 €.

    Diskussion:

    Aufgrund der großzügigen Förderung wäre der Finanzierungsaufwand zur gesetzlich verpflichtenden Errichtung einer Kinderkrippe im Bereich des jetzigen Schulgebäudes für die Gemeinde annehmbar. Nach Aussage des Bürgermeisters wird die Förderung pauschaliert bezogen auf einen qm-Förderbetrag gewährt.

    Fazit:

    Auf der Grundlage der Darstellungen des Architekten können die Anträge gestellt werden.

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  1. Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für das jeweils annehmbarste Angebot der im Zusammenhang der energetischen Sanierung der Turnhalle durchgeführten Ausschreibungen 

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:
    Am 15. Juni 2010 (14:00 Uhr) ist die Angebotseröffnung terminiert. Der Bürgermeister soll nun ermächtigt werden, dem wirtschaftlich vernünftigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen, um mit den Bauarbeiten möglichst schnell in die Gänge zu kommen. Im Herbst 2010 sollen dann die Sanierungsarbeiten an der Turnhalle abgeschlossen sein.

    Diskussion:

    Nach Mitteilung des Bürgermeister werden zu der Angebotseröffnung auch die Vertreter der Fraktionen geladen. Einbezogen werden in die Entscheidungen über die Vergabe soll auch noch der Bauausschuss. Die Zeit drängt, wenn im Herbst 2010 noch der Verwendungsnachweis bei der Regierung über die zugesagten Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II vorliegen soll.

    Fazit:

    Dem Bürgermeister wird die Ermächtigung zur Auftragsvergabe erteilt.

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  1. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009 - öffentlicher Teil -

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:
    - siehe Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses und Stellungnahme der Verwaltung -

    In drei Sitzungen im März 2010 hat der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss (Wolfgang Golla, Maria Greim, Max Kick, Hans-Peter Reil, Reinhard Wandzioch und Dr. Johannes Weig) unter Vorsitz von Max Kick die Prüfung für das Haushaltsjahr 2009 durchgeführt. Hierzu einige Anmerkungen aus dem Bericht:

    • Für die erfolgte Renovierung des Kriegerdenkmals ist im Kalenderjahr 2009 keine Rechnungsstellung erfolgt. Laut Mitteilung des Kassenprüfers der Kriegerkameradschaft Waldthurn wurde der fällige Betrag in Höhe von 621,78 € durch den Verein beglichen.

    • Für gemeindliche Geschenke sollten auf Anregung von Marktrat Uli Völkl Produkte des Hauses Lobkowitz mit berücksichtigt werden. Bislang ist eine Umsetzung nicht erfolgt.

    • Für den Baggerverleih durch die Firma Bock (Georgenberg) wurde eine Pauschalvereinbarung (laufende Kosten, Steuern, Versicherungen) getroffen. Aus den Unterlagen ist die Laufzeit der Vereinbarung nicht ersichtlich.

    • Bei der Ersatzbeschaffung des Anhängers betrug der Kaufpreis 12.700.- €, obwohl sich das Angebot auf 11.900.- € belief. Nach Abzug eines Betrages für die Inzahlungnahme des alten Hängers in Höhe von 800.- € (angeboten waren ursprünglich 900.- €) hätte sich der zu erstattende Betrag eigentlich auf nur 11.100.- € belaufen dürfen.

    • Zur besseren Übersicht sollten die Pachtlisten auf mehrere Kategorien aufgeteilt werden (z. B. Verpachtung von unbebauten Grundstücken, Verpachtung von Gebäuden, Verpachtung von Fischweihern).

    • Durch einen Landwirt wird eine jährliche Pacht in Höhe von 102,50 € bezahlt. Wofür die Pacht gezahlt wird, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich.

    Nach Auskünften der Verwaltung wurden die Konditionen zum Baggerverleih zwischen dem Bürgermeister und dem Firmeninhaber Bock mündlich abgesprochen und seitdem nicht mehr verändert. Auf Anregung des Bürgermeisters (bzw. des Bauhofteams) wurden statt des ursprünglich vorgesehenen Kaufs eines 8-Tonnen-Anhängers ein 11-Tonnen-Anhänger zum Sonderpreis von 11.900.- € (unter Einrechnung des alten Anhängers)  beschafft. Künftig sollen die Pachtlisten nach Pachtzwecken getrennt geführt werden.

    Im Bericht zur Haushaltsrechnung 2009 werden der Werdegang zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan, die Entwicklung zwischen dem ersten Haushaltsplan und dem Nachtragshaushalt im November 20009 sowie der Vergleich mit dem Kalenderjahr 2008, die rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung durch das Landratsamt, der Vollzug des Haushaltes 2009, der Jahresabschluss 2009 mit Übersichten zu den wichtigsten Einnahmen und Ausgaben, die Entwicklung des Schuldenstandes und der Rücklagen sowie die Beschäftigtenentwicklung eingehend erörtert. Hierbei wurde festgestellt, dass größten Teils die Beschlüsse des Gremiums vollzogen sowie die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden. Auf Grundlage des Berichtes empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Marktrat die Jahresabrechnung für das Kalenderjahre 2009 gemäß Artikel 102 Satz 3 der Gemeindeordnung festzustellen.

    Diskussion:

    Die Prüfpunkte im Bericht werden zur Kenntnis genommen, die Stellungnahme der Verwaltung lassen einige Anmerkungen als ausgeräumt erscheinen. Weitere wichtige Punkte betreffen den nichtöffentlichen Bereich, der an dieser Stelle nicht diskutiert werden kann.

    Fazit:

    Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009 wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben 

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Für verschiedene bereits erfolgte Grundstücksgeschäfte fallen Kosten an, für die im Haushaltsplan kein Ansatz vorhanden ist. Grundsätzlich müssen solche überplanmäßigen Ausgaben dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden. Folgende Kosten sind hier bereits angefallen:

    • Vermessungskosten in Höhe von 890,10 € für den Grundstückstausch bei den Flurnummern 1261, 1261/2 und 1263/2 Gemarkung Lennesrieth

    • Grunderwerbssteuer in Höhe von 2.134.- € für dem Erwerb des Grundstücks Flurnummer 704 der Gemarkung Waldthurn

    Diskussion:

    Die Aufstellung über die bereits getätigten Grundstücksgeschäfte werden zur Kenntnis genommen.

    Fazit:

    Die aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt..

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  1. Antrag von Michael Pflaum, Am Thurnbühl 9, Waldthurn, auf Gewährung eines Zuschusses für die Verlängerung des zum Führen des Löschgruppenfahrzeugs erforderlichen Führerscheins

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:
    - siehe Antrag von Michael Pflaum vom 10.5.2010 und Vorlage der Verwaltung -

    Um seinen freiwilligen Dienst bei der FFW Waldthurn weiter machen zu können, musste der Antragsteller nach Erreichen des 50. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse CE, die Voraussetzung zum Lenken des neuen Löschgruppenfahrzeuges ist, verlängert werden. Hierfür fielen Kosten in Höhe von 193,91 € an. Da die genannte Fahrerlaubnis nur für den Einsatz bei der Feuerwehr gebraucht würde, wird um einen Zuschuss der Marktgemeinde gebeten.

    Nach einer Umfrag bei 12 Landkreisgemeinden hat hierzu nur Luhe-Wildenau und Pressath Regelungen getroffen. Hierbei werden Zuschüsse bis zu 50 % bei Führerscheinverlängerungen bzw. Pauschalbeträge bis zu 500.- € bei Neuerwerb gewährt, allerdings ist damit eine vertraglich zu regelnde Dienstverpflichtung bis zu 10 Jahren verbunden. 

    Diskussion:

    Der Antrag wird sehr kontrovers diskutiert. Von einer wohlwollenden Befürwortung des Einzelfalls, soweit der Führerschein ausschließlich für Feuerwehrzwecke gebraucht wird, bis hin zur Ablehnung des Antrags, begründet mit einer zu erwartenden Flut von Folgeanträgen, waren in der Diskussion alle Facetten einer Lösung zu hören. So wurde z. B. ein Zuschussbetrag in Höhe von 50.- € im konkreten Einzelfall empfohlen, Folgeanträge wären dann wieder als Einzelfall zu diskutieren. Ein anderer Vorschlag empfiehlt, einen Pauschalbetrag in Höhe von 150.- € an die Feuerwehr alle 5 Jahre zu bezahlen. Die Feuerwehr könnte dann selbst über die Verteilung der Mittel entscheiden. Vermisst wurde von manchen die Antragstellung durch die Feuerwehr selbst. Wieder andere wünschten sich, dass ein Antrag vor einer beabsichtigten Maßnahme (hier: Führerscheinverlängerung) zu stellen wäre, im Nachhinein um Unterstützung zu bitten wäre nicht die korrekte Vorgehensweise.

    Das beste wird wohl sein, dass anlässlich einer Dienstversammlung der vier Kommandanten zusammen mit dem Bürgermeister der Versuch, gewisse Regeln hierfür zu erarbeiten, unternommen wird. Insofern sollte der Antrag in der anstehenden Sitzung noch nicht behandelt werden.

    Fazit:

    Der Antrag wird zunächst zurückgestellt. Eine Zusammenkunft der Vertreter der örtlichen Feuerwehren mit dem Bürgermeister wird angeregt, um Regeln zur Lösung des Problems zu finden.

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  1. Teilnahme am Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" - "Unser Dorf soll schöner werden"

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben der Landratsamtes Neustadt vom 10.5.2010 -

    Der Bayerische Staatsminister Helmut Brunner hat zum 24. Bundeswettbewerb 2010 - 2013 "Unser Dorf hat Zukunft" - "Unser Dorf soll schöner werden" aufgerufen. Den drei erstplatzierten Ortschaften beim Landkreisentscheid winken Geldpreise von 140.- € bis 200.- € als Dank und Anerkennung für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Ortsverschönerung. Die teilnehmende Gemeinden werden Mitte September 2010 durch die Landkreiskommission begangen und bewertet. Die Anmeldung zum Wettbewerb hat bis spätestens 30.Juli 2010 beim Landratsamt zu erfolgen.

    Diskussion:

    Im Gemeindebereich haben schon einige Ortschaften (z. B,. Ottenrieth, Oberbernrieth, Spielberg, Albersrieth) Auszeichnungen in früheren Wettbewerben erhalten. In Zusammenhang mit der 750-Jahr-Feier von Lennesrieth im Jahr 2011 hat die Ortschaft Interesse an der Teilnahme bekundet. Die Bereitschaft der Ortschaft Lennesrieth zum Mitmachen am Wettbewerb wird einhellig begrüßt.

    Fazit:

    Die Teilnahme der Ortschaft Lennesrieth am Bundeswettbewerb 2010 - 2013 wird unterstützt.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Vorlage der Verwaltung -

    • Neubau einer Holz- und Maschinenhalle in Mangelsdorf (Albert Nickl, Mangelsdorf 1))

    • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Albersrieth (Kerstin Döppel und Stefan Riedl, Albersrieth 24)

    • Anbringen von Werbetafeln an das bestehende Gebäude mit Hackschnitzellager (Nano GbR, Albersrieth 45)

    • Anbau eines Hackschnitzelbehälters und eines Abgaskamins an der Turnhalle (Markt Waldthurn, Am Rathaus 5)

    Diskussion:

    Zum Bauantrag des Marktes Waldthurn wird bemängelt, dass noch keine detaillierten Planungsunterlagen, die eine nachvollziehbare Auskunft über die Dimensionierung des Hackschnitzelbunkers geben. Nach bisherigen Information ist ein Fassungsvermögen von rund 75 cbm geplant, der nach Auffassung einiger Diskutanten als zu gering angesehen wird. Die Anfahrt zum Hackschnitzelbunker über die provisorische Zufahrt zum Anwesen des Gewerbebetriebs Bäumler am Schützenhaus und über den Verkehrerziehungsplatz an der Schule wird vor allem in den Wintermonaten als problematisch angesehen. Insofern könnte ein größeres Fassungsvermögen des Bunkers eine wirtschaftlicheren Betriebsablauf ermöglichen. Der Bauantrag kann aber zunächst genehmigt werden, um keine Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu riskieren. Unter Umständen muss halt eine Tekturplanung eventuell auftretende weitere Erkenntnisse und Überlegungen berücksichtigen.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    • Die Boden- und Fundamentarbeiten im Bereich des neuen Containerstandplatzes in Albersrieth sind abgeschlossen.

    • Mit der Schaffung einer Busparkbucht an der Schulstraße (Bereich der Grundschule) wurde begonnen, das weitere Vorgehen wurde mit dem Bauausschuss anlässlich eines Ortstermins am 25. Mai 2010 besprochen). Bemängelt wurde bei der Maßnahme zur Schaffung einer Busparkbucht das Fehlen der vorgesehenen planerischen Beteiligung des Planungsbüros Drexel-Donaubauer. Allerdings kann das Büro nach Aussage des Bürgermeisters wegen der immer noch ausstehenden Anordnung des Dorferneuerungsverfahren Waldthurn nicht tätig werden. Auf die Umsetzung der Maßnahme hat zuletzt auch die Polizei aus Gründen der Verkehrssicherheit gedrängt. Der Maßnahme war ein Antrag des Elternbeirates im Jahre 2009 vorausgegangen, dem das Gremium zugestimmt hatte.

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