Sitzung der CSU-Fraktion am 26. April 2010
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 3. Mai 2010
(Gursn-Stüberl in Woppenrieth, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.03.2010

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.03.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Beteiligung der Kirche an dem geplanten gemeinsamen Projekt mit Errichtung eines gemeinsamen Pfarr- und Gemeindezentrums, Zusammenlegung der Grundschule mit der Kindertagesstätte sowie Errichtung einer Kinderkrippe laut Behandlung im Diözesan-Bauausschuss - weiteres Vorgehen

  4. Ausarbeitung der Antragsunterlagen für Fördermittel aus dem Programm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013" für die Errichtung einer Kinderkrippe auf dem Schulgelände durch Architekt Meißner

  5. Ausarbeitung der Antragsunterlagen für FAG-Fördermittel zum Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Gruppen auf dem Schulgelände durch Architekt Meißner

  6. Genehmigung der Abschlagszahlungen für die kindbezogene Förderung im Kindertagesstättenjahr 2010/2011

  7. Stellungnahme des Marktes zu den Feststellungen des Prüfberichts der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2001 mit 2007 - öffentlicher Teil

  8. Erlass einer 4. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 19.8.19991 

  9. Erlass einer 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 1.9.2006

  10. Gründung eines Mittelschulverbandes zwischen den Gemeinden Vohenstrauß, Pleystein und Moosbach - Stellungnahme des Marktes

  11. Abschluss einer Vereinbarung mit der TG Albersrieth wegen Errichtung eines Dorfschuppens

  12. Antrag Franz Lukas, Albersrieth 4, auf Querung der Dorfstraße mit einem Stromkabel für die Photovoltaikanlage bei Fl. Nr. 395, Gmkg. Lennesrieth (altes Wohnhaus Lukas)

  13. Bauanträge

  14. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.03.2010

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 25.3.2010 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.03.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.03.2010  wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Beteiligung der Kirche an dem geplanten gemeinsamen Projekt mit Errichtung eines gemeinsamen Pfarr- und Gemeindezentrums, Zusammenlegung der Grundschule mit der Kindertagesstätte sowie Errichtung einer Kinderkrippe laut Behandlung im Diözesan-Bauausschuss - weiteres Vorgehen

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Bei der Sitzung des Diözesan-Bauausschusses vom 13. April 2010 in Regensburg wurde einer Beteiligung der Kirche am geplanten gemeinsamen Projekt (Einrichtung eines Pfarr- und Gemeindezentrums im Bereich Pfarrheim / jetzige Kindertagesstätte und Einrichtung eines Kinderbildungszentrums mit Grundschule, Kindertagesstätte und Kinderkrippe im Bereich des jetzigen Schulgebäudes) grundsätzlich zugestimmt. Nun gilt es, die weitere Vorgehensweise festzulegen. bereits am 4. Mai 2010 ist ein Besprechungstermin bei der Regierung der Oberpfalz mit Vertretern der beteiligten Seiten (Diözese, Kirchenverwaltung, Pfarrer, Kreisjugendamt, Planer, Markt Waldthurn, Fachstellen der Regierung) anberaumt. Die Förderanträge für die neue KiTa und die Kinderkrippe sollten bis spätestens 30. Juni 2010 parallel gestellt werden, ebenso ein Antrag auf Verzicht der Rückforderung der für die Erweiterung und den Umbau der bisherigen KiTa gewährten anteiligen FAG-Mittel. Der in der letzten Sitzung des Gremiums vorbehaltlich zugestimmten Bildung einer Kleinkindergruppe sollte formell nicht vollzogen werden, da dadurch eine Förderung für die geplante Einrichtung einer Kinderkrippe mehr möglich wäre. Nach dem Besprechungstermin an der Regierung ist eine gemeinsame Sitzung von Kirchenverwaltung und Gemeinderat geplant sowie eine Bürger-Informationsveranstaltung.

    Diskussion:

    Die nicht mehr erwartete Entscheidung des Bauausschusses der Diözese wird begrüßt. Nun liegt es an allen beteiligten Seiten, die angebotene Chance im Interesse vor allem der Kinder, die von der Einrichtung eines gemeinsam zu nutzenden Kinderbildungszentrum (Grundschule, KiTa und Kinderkrippe) profitieren, beim Schopf zu packen. Noch sind auf diesem Weg viele Hürden zu überwinden.  Neben der Finanzierung sind Eckpunkte zur Betriebsführung von gemeinsam genutzten Einrichtungen zu klären. Die Kirche soll und wird ihren Bildungsauftrag für die KiTa und für die künftige Kinderkrippe behalten, darüber gibt es keine Diskussionen. Zur Finanzierung sind angebotene Fördermittel konsequent zu nutzen, zur Unterstützung sind hierzu auch alle verfügbaren Mandatsträger gefordert. Das Projekt nur aus finanziellen Gründen scheitern zu lassen, würde dem Auftrag der Marktgemeinde nach Bereitstellung und Unterhaltung angemessener Einrichtungen zur täglichen Daseinsvorsorge insbesondere unter dem Aspekt der generationsübergreifenden Nachhaltigkeit, nicht gerecht. Zudem erscheint unter Hinweis auf die ersten Kostenvoranschläge des Planers (siehe TOP 4 und 5) der finanzielle Kraftakt durch Verteilung auf mehrere Haushaltsjahre machbar. Eine gemeinsame Nutzung des erneuerten Pfarrheims als Bestandteil des geplanten Pfarr- und Gemeindezentrums wäre eine gute Chance zu einen intensiveren Miteinander der kirchlichen und weltlichen Gemeinde. Die Unterbringung der Gemeindeverwaltung in die bisherige Kindertagesstätte würde die Suche nach einer sicher nicht billigen Lösung für die Bereitstellung angemessener Räumlichkeiten für die Verwaltung - das jetzige Rathaus ist dringend sanierungsbedürftig - ersparen. Unterm Strich wäre das geplante gemeinsame Projekt zwischen Marktgemeinde und Kirchengemeinde eine Lösung, die gegenüber anderen Varianten (z. B. Rathausverlagerung in das Schulgebäude bei Belassung der jetzigen Situation an Schule, KiTa und Pfarrheim) nicht nur die rein finanziellen Aspekte, sondern auch andere wichtige Faktoren (pädagogische und räumliche Synergieeffekte zwischen Schule, KiTa und Kinderkrippe, bedarfsorientierte Nutzung von Liegenschaften, Erhaltung eines kulturhistorisch bedeutsamen Gebäudes, langfristig geringere Betriebskosten der Liegenschaften zu erwarten) berücksichtigen würde.

    Sollte sich bei den anstehenden Gesprächen herausstellen, dass die Umsetzung des Projektes für die Marktgemeinde nicht machbar ist, wären andere Lösungsansätze zu suchen.

    Fazit:

    Der dargestellten weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt, die Chance zur Verwirklichung des gemeinsamen Projektes sollte genutzt werden.

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  1. Ausarbeitung der Antragsunterlagen für Fördermittel aus dem Programm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013" für die Errichtung einer Kinderkrippe auf dem Schulgelände durch Architekt Meißner

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:
    - siehe Kostenentwurf des Architekten Rudi Meißner -

    Die Errichtung einer Kinderkrippe für eine Gruppe mit 12 Kindern würde bei einem Raumbedarf von 120 qm und einem qm-Preis für die Herstellung von 3.340.- € zuzüglich einer Ausstattungspauschale (15.000.- €) 415.800.- € betragen. Abzüglich der erwarteten Förderung (70,4 %) käme auf die Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 118.637.- € zu. In Holzbauweise (Baukosten 315.596,90 €) läge der Gemeindeanteil bei nur mehr 78.416,90 €.

    Diskussion:

    Aufgrund der großzügigen Förderung wäre der Finanzierungsaufwand zur gesetzlich verpflichtenden Errichtung einer Kinderkrippe im Bereich des jetzigen Schulgebäudes für die Gemeinde annehmbar. Zu klären wäre noch die Frage, ob die Förderung prozentual bezogen auf die Herstellungskosten oder pauschaliert bezogen auf einen qm-Förderbetrag, wie ursprünglich mitgeteilt, gewährt wird.

    Fazit:

    Auf der Grundlage der Darstellungen des Architekten können die Antragsunterlagen vorbereitet und weitergeleitet werden, soweit die anstehenden Gespräche bei der Regierung erfolgreich verlaufen.

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  1. Ausarbeitung der Antragsunterlagen für FAG-Fördermittel zum Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Gruppen auf dem Schulgelände durch Architekt Meißner

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - siehe Kostenentwurf des Architekten Rudi Meißner -

    Die Errichtung einer Kindertagesstätte für zwei Gruppe würde bei einem Raumbedarf von 267 qm und einem qm-Preis für die Herstellung von 3.340.- € abzüglich schon vorhandener Einrichtungen (innen und außen) 790.000.- € betragen. Abzüglich der erwarteten Förderung (40 % aus 2/3 Anteil von 790.000.- €) käme auf die Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 579.333.- € zu. In Holzbauweise (Baukosten 702.203,10 €) läge der Gemeindeanteil bei 514.949,10 €.

    Diskussion:

    Der Finanzierungsaufwand zur Errichtung einer neuen 2-gruppigen Kindertagesstätte im Bereich des jetzigen Schulgebäudes ist nicht unerheblich. Zusammen mit der Kinderkrippe würde dafür der gemeindliche Haushalt mit rund 600.000.- €, verteilt auf die nächsten drei Jahre, belastet. Im Gegenzug würden aber auf die Gemeinde keine größere Kosten mehr für die Schaffung von angemessenen Räumlichkeiten für die Rathausverwaltung zukommen, wenn die jetzige Kindertagesstätte nach vertretbaren Umbaumaßnahmen als Verwaltungsgebäude genutzt werden könnte. Eine Generalsanierung des jetzigen Rathauses bzw. ein Neubau wäre sicherlich nicht für weniger Geld zu bekommen. Bei den Haushaltsplanungen für die nächsten Jahre müsste somit das skizzierte Gemeinschaftsprojekt absolute Priorität erhalten. Die öffentlichen Maßnahmen zur immer noch nicht angeordneten Dorferneuerung müssten daher in den nächsten drei Jahren in geringerem Umfang durchgeführt werden. Für die noch nicht auf der Tagesordnung stehende Sanierung des Pfarrheims wären hohe Förderungen über das Städtebauprogramm möglich, danach könnte die Dorferneuerung zunehmend Fahrt aufnehmen.

    Fazit:

    Auf der Grundlage der Darstellungen des Architekten können die Antragsunterlagen vorbereitet und weitergeleitet werden.

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  1. Genehmigung der Abschlagszahlungen für die kindbezogene Förderung im Kindertagesstättenjahr 2010/2011

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben der Kindertagesstätte vom 9. April 2010 -

    Für die Betreuung von 62 Kindern für das Kindertagesstättenjahr 2010 / 2011 (davon 12 Schulkinder und 7 Krippenkinder) errechnet sich - ausgehend von einem Basiswert von 829,90 € - ein Gesamtzuschuss von 156.394,92 € durch die Marktgemeinde. Der gemeindliche Förderanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern beträgt 50% (78.197,46 €). Vereinbarungsgemäß leistet die Gemeinde Abschlagszahlungen in Höhe von 96 % (1. Rate 46 %, 2. - 4. Rate jeweils 23 %). Durch die Einführung der Kleinkindergruppe (mit 7 Kindern unter drei Jahren) und die hieraus resultierende Anwendung eines höheren Gewichtungsfaktors erhöhen sich die Abschlagszahlungen bei gleichbleibender Gesamtkinderzahl im Vergleich zum Vorjahr um 14.772,16 €. Der Anstellungsschlüssel beträgt 1:9,53 (empfohlen ist ein Schlüssel von 1:10).

    Diskussion:

    Die Mitteilung der Buchungsdaten für das Kindergartenjahr 2010 / 2011 und die sich hieraus ergebenden vertraglich geregelten Zahlungen an die Kindertagesstätte werden zur Kenntnis genommen. Besondere Einwände werden dazu nicht formuliert.

    Fazit:

    Die Abschlagszahlungen für die kindbezogene Förderung im Kindergartenjahr 2010 /2011 werden genehmigt.

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  1. Stellungnahme des Marktes zu den Feststellungen des Prüfberichts der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2001 mit 2007 - öffentlicher Teil

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Unter anderen machte die überörtliche Rechnungsprüfung zu folgenden Prüfpunkten Anmerkungen (=Textziffern, Tz.):

    • Dienstanweisungen:

      • eine Trennung der Zuständigkeit für sachliche und rechnerische Richtigkeit (§ 5 der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen) erscheint nicht erforderlich

      • die Zuständigkeit für Stundung, Niederschlagung und Erlass sollte sich nach der jeweils gültigen Geschäftsordnung richten (§ 6)

      • die tatsächlichen Leistungen der Kasse sollten genannt werden, § 8 sollte entsprechend angepasst werden

      • für die Quittierung von Barzahlungen (Dienstanweisung für die Zahlstelle "Erdaushubdeponie Waldthurn) sollte ein fortlaufend nummerierter Quittungsblock eingeführt werden, die Dienstanweisung sollte insgesamt überarbeitet werden

    • nach Abschluss des Rechnungsjahres ist dem Marktgemeinderat grundsätzlich ein Rechenschaftsbericht bis Ende April des folgenden Jahres vorzulegen

    • die Entlastungen der Jahresrechnungen 2004 bis 2007 sind ohne Mitwirkung des Ersten Bürgermeisters zu beschließen

    • die Einsatzzeiten von Gemeindepersonal hinsichtlich der Schülerbeaufsichtigung sind so aufzuzeichnen, dass die haushaltsrechtlichen Anforderungen (vollständige Einhebung von Einnahmen, Zuwendungsrelevanz bei den Ausgaben, Ermittlung und Verlangung von Verrechnungslöhnen) erfüllt werden

    • ohne Bestehen einer Personalvertretung sollte die Vereinbarung über die Zahlung von Leistungsentgelt in eine Dienstanweisung umgewandelt werden

    • die kalkulatorischen Kosten für den Bauhof sollten im Haushaltsplan transparent und den richtigen Haushaltsstellen entsprechend angesetzt und gebucht werden, darüber hinaus ist auf eine konsequente Aufzeichnung der Einsatzzeiten der beschäftigen Bauhofmitarbeiter erfolgen, schließlich wäre der Verwaltungskostenbeitrag für den Bauhof nachvollziehbar darzustellen

    • die Entwässerungssatzung des Marktes ist textlich teilweise zu ergänzen (Ergänzung "mit Haselranken" zu Lennesrieth, siehe TOP 8) sowie gesetzlich nicht gedeckte Passagen (Verzinsung eines Erstattungsbetrages, siehe TOP 9) zu entfernen

    • für die Abwasseranlage ist der 4-jährige Kalkulationszeitraum abgelaufen

    • Aufwendungen für die Straßenentwässerung (15 % für Personal-, Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungsaufwand) im Bereich der Anlage Albersrieth können nicht zum Ansatz gebracht werden, die die Anlage im Trennsystem betrieben wird

    • der Kalkulationszeitraum für die Trinkwasserversorgung ist ebenfalls einzuhalten

    Diskussion:

    Die meisten Anmerkungen in dem Prüfbericht betreffen das Verwaltungshandeln. In den Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Prüfungsanmerkungen wird deutlich, dass die die Anregungen bzw. Forderungen der Prüfer künftig berücksichtig werden. In der Diskussion wurde eine gewisses Erstaunen deutlich, dass die Feststellungen der Prüfer ausschließlich vom Kämmerer kommentiert wurden, wo doch viele angesprochene Punkte in das Ressort des Verwaltungsleiters fallen. Ansonsten werden die Anmerkungen der Prüfer zur Kenntnis genommen mit der Erwartung, dass die Anmerkungen im Prüfbericht in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Weise umgesetzt werden.

    Fazit:

    Die von der Verwaltung dargestellten Konsequenzen aus den Anmerkungen im Prüfbericht werden gebilligt.

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  1. Erlass einer 4. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 19.8.19991

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Der § 1 Abs. 1 EWS erhält folgende Fassung: "(1) Die Gemeinde betreibt zur Abwasserbeseitigung nach dieser Satzung eine Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung für das Gebiet der Gemeindeteile Waldthurn und Lennesrieth mit Haselranken."

    Diskussion:

    Bürokratie erfordert Konsequenz, insofern ist die Forderung der überörtlichen Prüfer (siehe TOP 7) auf Zusatz zu Lennesrieth "mit Haselranken" umzusetzen. Praktische Auswirkungen hat dieser Zusatz natürlich nicht. 

    Fazit:

    Dem Erlass der 4. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung wird zugestimmt.

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  1. Erlass einer 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 1.9.2006

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:
    -
    siehe Vorlage der Verwaltung -

    Der § 5 Abs. 6 Satz 5 BGS-EWS EWS wird ersatzlos gestrichen, die Satzung tritt am 1.6.2010 in Kraft.

    Diskussion:

    Der Forderung der überörtlichen Rechnungsprüfer nach Streichung des § 5 Abs. 6 Satz 5 BGS-EWS (gesetzlich nicht gedeckte Verzinsung eines Erstattungsbetrages, siehe TOP 7) wird diskussionslos zur Kenntnis genommen.

    Fazit:

    Dem Erlass der Änderungssatzung wird zugestimmt.

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  1. Gründung eines Mittelschulverbandes zwischen den Gemeinden Vohenstrauß, Pleystein und Moosbach - Stellungnahme des Marktes

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung sowie Schreiben der Stadt Vohenstrauß vom 31.3.2010 und Antwortschreiben der Marktgemeinde Waldthurn an die Stadt Vohenstrauß-

    Die Städte Vohenstrauß, Pleystein und die Marktgemeinde Moosbach planen die Gründung eines Mittelschulverbandes zum Schuljahr 2010 / 2011. Mit der Etablierung von  Mittelschulen soll nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung die Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der Hauptschulen zu Mittelschulen geschaffen werden. Die Marktgemeinde Waldthurn ist zwar nicht unmittelbar betroffen, da sie keine Hauptschule mehr unterhält. Da die Interessen der Gemeinde jedoch wegen des bestehenden Schulsprengels in Vohenstrauß berührt sind, ist die Zustimmung von Waldthurn erforderlich. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gremiums hat die Marktgemeinde Waldthurn der beabsichtigten Gründung zugestimmt, wobei ausdrücklich als Standort der neuen Mittelschule aufgrund ihrer zentralen Lage die Stadt Vohenstrauß gefordert wird.

    Diskussion:

    Die Gründung des Mittelschulverbandes sollte nicht dazu führen, dass die betroffenen Kinder zwischen den am neuen Schulverband beteiligten Gemeinden hin und her kutschieren müssen. Vohenstrauß mit seiner zentralen Lage ist als Standort der Mittelschule die beste Lösung.

    Fazit:

    Der Gründung eines Mittelschulverbandes wird zugestimmt, der sinnvollste Standort für die Schule ist eindeutig Vohenstrauß.

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  1. Abschluss einer Vereinbarung mit der TG Albersrieth wegen Errichtung eines Dorfschuppens

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:
    -
    siehe Vorlage der Verwaltung -

    Die Schmiedegenossen Albersrieth konnten sie nicht zu einer Vereinbarung über die Anpflanzung und anschließende Nutzungsbindung als öffentlich zugängliche Streuobstwiese nicht einigen, sie wollen nun eine eigene Vereinbarung direkt mit der Dorferneuerungsbehörde abschließen. Zwischen der Gemeinde und dem Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) bzw. der TG Albersrieth  wird nur noch eine Vereinbarung zur Neugestaltung des Containerstandplatzes im Dorfzentrum mit Errichtung eines Dorfschuppens getroffen. Im übrigen sind noch im Rahmen der Dorferneuerung Grenzbegradigungen im Dorfzentrum auf der Fläche des ehemaligen Dorfschmiede vorgesehen. Versucht wird auch noch eine dingliche Sicherung der Fernwärmeleitung zum Gemeinschaftshaus auf dem Grundstück der Schmiedegenossen. Die Eigentümer der Wegkreuze bzw. der Marterl im Dorfgebiet schließen ebvenfalls eine direkte Vereinbarung mit der TG Albersrieth ab. Aufgrund der Nichtbeteiligung der Schmiedegenossen am Gesamtentwurf im Dorfzentrum wird der finanzielle Aufwand für die Gemeinde merklich geringer ausfallen.

    Diskussion:

    Die fehlende einhellige Zustimmung der Schmiedegenossen zur bereits in der letzten Sitzung besprochenen Vereinbarung wird bedauert. Die Schmiedegenossen haben allerdings ihre Bereitschaft signalisiert, ihr zur Zeit brach liegendes Grundstück in der Dorfmitte angemessen herzurichten (Rasenaussaat und Bepflanzung), wenn möglich mit Unterstützung der Dorferneuerung. Die noch vorgesehenen Maßnahmen auf Gemeindegrund (Neugestaltung des Containerstandplatzes mit Errichtung eines kleinen Dorfschuppens) sollten möglichst schnell umgesetzt werden.

    Fazit:

    Der Vereinbarung mit der Dorferneuerungsbehörde zur Neugestaltung des Containerplatzes im Dorfzentrum Albersrieth wird zugestimmt.

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  1. Antrag Franz Lukas, Albersrieth 4, auf Querung der Dorfstraße mit einem Stromkabel für die Photovoltaikanlage bei Fl. Nr. 395, Gmkg. Lennesrieth (altes Wohnhaus Lukas)

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Antragstellers Franz Lukas vom 23.4.2010 -

    Der Antragsteller benötigt für eine neue Photovoltaikanlage auf dem Dach des früheren Wohnhauses einen Zugang zu einem Verteilerkasten der E.ON Bayern. Der Kasten befindet sich auf der anderen Straßenseite. Nach Möglichkeit will der Antragsteller unter der Straße durchschießen, um einen Aufbruch zu vermeiden.

    Diskussion:

    Wenn möglich sollte ein Aufbruch des relativ neuen Straßenbelages vermieden werden. Sollte ein Aufbruch notwendig werden, wird eine Querung einer in diesem Bereich vorhandenen Bruchlinie zwischen einem älteren Straßenstück und dem neuen Straßenbelag empfohlen. Bei notwendiger Querung sollte der Bauhof den Straßenaufbruch aus Gewährleistungsgründen wiederherstellen.

    Fazit:

    Dem Antrag wird unter den genannten Bedingungen zugestimmt.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    • TV Vohenstrauß: Errichtung einer Downhill-Fahrstrecke im Bereich des Skiliftes am Fahrenberg

    • Josef Götz (Lennesrieth): Tekturplan Stallgebäude

    • Christian Kleber  (Moosbach) und Sabrina Stöcker (Vohenstrauß): Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in Waldthurn (Wirsbergstraße)

    Diskussion:

    Die Oberste Forstbehörde hat bezüglich der am Fahrenberg geplanten Downhill-Strecke grundsätzlich Zustimmung signalisiert. Allerdings dürfen nur zwei Fahrstrecken gebaut werden statt der vorgesehenen drei, nicht errichtet wird dazu ein ursprünglich vorgesehenes Kinder-Mountainbike-Zentrum.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: Maria Greim)

    • Die schon länger geplante Ehrung für erfolgreiche Sportler der Marktgemeinde wird spätestens im Juni im Rathaus durchgeführt.

    • Die FFW Feuerwehr Waldthurn möchte den beantragten Geräteschuppen erst im nächsten Jahr errichten, für heuer soll ein Provisorium mit einem Container helfen.

    • Ein Anfrage zur Errichtung einer zusätzlichen Straßenbeleuchtung in der Pleysteiner Straße wurde gestellt.

    • Die Umrüstungsaktion der E.ON Bayern auf energiesparendes Gelblicht für die Straßenlaternen ist zunächst abgeschlossen, einige Lampen können wegen defekte Lampenträger noch nicht umgestellt werden.

    • Zur Vorbereitung des Jubiläumsjahres in Lennesrieth soll nach den Willen der Dorfgemeinschaft noch einige Verschönerungsmaßnahmen (z. B. Ortszufahrten herrichten, Baumsanierung, Pflanzmaßnahmen, Beleuchtungen reparieren) in Angriff genommen werden.

    • Wegen des schlechten Zustandes der Verbindungsstraße Spielberg-Höfen ist die Sicherheit beim Busverkehr nicht mehr gewährleistet, die RBO will daher die Strecke nicht mehr befahren. Nach einem Ortstermin mit dem Vertreter der RBO hat die Marktgemeinde Waldthurn die Reparatur von stark ramponierten Straßenabschnitten zugesagt. Die Marktgemeinde Floß ist mit Teilabschnitten der Straße ebenfalls gefordert, die RBO wird auch auch auf den Markt Floß vorsprechen.

    • Für das Jahr 2010 sind wieder gemeinsame Fahrten mit der Partnergemeinde Hostau (Tschechien) vorgesehen, der Partnerschaftsbeauftraugte Uli Völkl will sich um ein ansprechendes Programm kümmern.

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