Sitzung der CSU-Fraktion am 22. März 2010
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 25. März 2010
(Schützenhaus Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.02.2010

  2. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.02.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  3. Nutzungskonzept mit Kostenermittlung für das Lobkowitzschloß / Pfarrheim

  4. Sachstand zur Beteiligung der Kirche an dem geplanten gemeinsamen Projekt mit Einrichtung eines gemeinsamen Pfarr - Gemeindezentrums, Zusammenlegung der Grundschule mit der Kindertagesstätte sowie Errichtung einer Kinderkrippe laut Behandlung im Diözesan-Bauausschuss - weiteres Vorgehen

  5. Antrag der Kindertagesstätte St. Josef auf ganzjährige Anwendung des Gewichtungsfaktors 2 bei Kindern unter 3 Jahren zu entsprechenden staatlichen Förderung

  6. Antrag der Kindertagesstätte St. Josef auf eine Bedarfsanerkennung für eine Kleinkindergruppe ab 01.09.2010

  7. Antrag der Kath. Kirchenstiftung auf Kostenübernahme der Belagserneuerung am Kirchenvorplatz - bezogen auf die betroffene gemeindliche Teilfläche

  8. Erteilung von beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnissen für das Einleiten von Abwasser aus den "Bürgermeisterkanälen" für die Ortsteile Frankenrieth, Ottenrieth, Woppenrieth sowie Oberbernrieth und Spielberg 

  9. Abschluss einer Vereinbarung mit der TG Albersrieth zur Gestaltung des Ortskerns

  10. Wasserschutzgebiet für den Tiefbrunnen des Marktes - Sachstand Fachstellengespräch - Deckelung der Nitratwerte im Boden

  11. Neuer Antrag der ARGE "Lückenschluss Bocklradwanderweg" für bereits beschlossene Maßnahmen - Reduzierung der Förderung

  12. Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf dem Fahrenberg im Zuge des Nassreinigung

  13. Vorschlag von Architekt Rudolf Meißner, Waldthurn, für den Abschluss eines Ingenieurvertrages im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der Schulturnhalle

  14. Vorschlag von Architekt Rudolf Meißner, Waldthurn, für den Abschluss eines Ingenieurvertrages im Zusammenhang mit der Generalsanierung und dem Umbau des verbleibenden Grundschultraktes

  15. Bauanträge

  16. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 25.02.2010

    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 25.2.2010 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.02.2010, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:


    Blick vom Hirmesbühl über das Grundstück Richtung Ortszentrum

    Diskussion:

    Keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe der angesprochenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.02.2010  wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Nutzungskonzept mit Kostenermittlung für das Lobkowitzschloß / Pfarrheim

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:
    - siehe Vorlagen der Verwaltung, Zusammenstellungen des Architekten (detaillierte Kostenaufstellung, Entwicklung der Betriebs- und Personalkosten)
    und Schreiben des Architekten an das Bischöfliche Ordinariat vom 9. März 2010 -

    Nach einer energetischen Sanierung des Lobkowitzschlosses (Dämmung der Geschossdecke, neue Fenster, Versorgung durch Fernwärme) könnten jährlich knapp 2.000.- € Heizkosten eingespart werden. Kostenreduzierungen für die Kirchenverwaltung wären auch durch anteilige Kostenübernahmen durch den Markt Waldthurn (Mitnutzung des Schlosses: Stromkosten und Hausmeisterkosten) zu erwarten. Nach bedarfsgerechten Rückbau des Schulgebäudes und der energetischen Sanierung der Turnhalle (mit Umstellung auf Hackschnitzelbetrieb, Dämmung der Gebäudehülle, Fassaden, Fenster, Verkleinerung des beheizten Raumvolumens) ist mit Kostenreduzierungen in Höhe von knapp 25.000.- € jährlich zur rechnen. Bei Nutzung der bisherigen Kindertagesstätte als künftiges Verwaltungsgebäude des Marktes Waldthurn würden für die Katholische Kirchenstiftung alle Betriebskosten (z. B. Raumheizung, Strom, Wartung, Reinigung) wegfallen. Bei Errichtung einer bedarfsgerechten Kindertagesstätte an der Grundschule würden für die Kath. Kirchenstiftung kein Betriebskostendefizit (zuletzt rund 6.000.- € jährlich) anfallen, da die Betreuung des Gebäudes (z. B. Hausmeister, Wartung, Reinigung) durch die Kommune erfolgen würde. Insgesamt würden sich durch die Zusammenlegung der Kinderbetreuungseinrichtungen (Grundschule, Kindertagesstätte und Nachmittagsbetreuung) sowie die gemeinsame Nutzung des Lobkowitzschlosses erhebliche Einsparungen der Betriebs- und Personalkosten erzielen lassen.

    Für die Sanierung des Lobkowitzschlosses (unter anderen neue Dacheindeckung, Trockenlegung der Fundamente, Mauersanierung, neue Fenster einbauen, neuer Außenputz, neuer Innenwandputz, Einbau einer neuen Heizanlage, Errichtung eines außen liegenden Aufzuges und vieles mehr) wurde eine Kostensumme von rund 1.000.000.- € ermittelt.


    Was wird aus dem Lobkowitz-Schloss?

    Diskussion:

    Die Aufstellung der möglichen langfristigen Einsparungen nach energetischer Sanierung der aufgeführten Gebäude und nach Umsetzung des Gesamtkonzeptes sprechen für sich.

    Die Sanierungskosten für das Pfarrheim sind enorm. Die Alternative wäre aber der Verfall des Gebäudes, das kann die Kirche und die Gemeinde nicht wollen. Weder die Kirche noch die Gemeinde wird die Teilsanierung mit erwarteten Kosten von rund 1 Million Euro alleine stemmen können. Deshalb ist der Gedanke eines gemeinsamen Vorgehens und einer gemeinsamen Nutzung wegweisend. Die Auffassung des Pfarrers, wonach ein Vermischen zwischen kirchlichen und weltlichen Angelegenheiten für ihn nicht in Frage kommt, ist angesichts der aufgezeigten Problematik völlig unverständlich, zumal es Beispiele auch in der Diözese Regensburg für ein gut funktionierendes Miteinander von Kirche und Gemeinde gibt (z.B. Pfarr- und Gemeindezentrum in Schmidmühlen). Hier geht es doch nicht um ein Vermischen von Handlungen oder Aufgaben, sondern "nur" um ein Gebäude, das - ohne dass man sich in die Quere kommen muss - von den Menschen vor Ort, sei es in kirchlichen oder in weltlichen Gremien, genutzt werden könnte.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Die Marktgemeinde sollte weiterhin das Ziel einer gemeinsamen Nutzung verfolgen, nur so ist das historisch wertvolle Lobkowitzschloss, das übrigens auch unter Denkmalschutz steht, vor dem Verfall zu retten.

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  1. Sachstand zur Beteiligung der Kirche an dem geplanten gemeinsamen Projekt mit Einrichtung eines gemeinsamen Pfarr - Gemeindezentrums, Zusammenlegung der Grundschule mit der Kindertagesstätte sowie Errichtung einer Kinderkrippe laut Behandlung im Diözesan-Bauausschuss - weiteres Vorgehen

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung, E-Mail des Architekten an die Marktgemeinde vom 1. März 2010 (Ergebnis der Besprechung im Baureferat der Diözese vom gleichen Tag), Konzept des Architekten zur Erhaltung des historischen Lobkowitzschlosses sowie Fananzierungskonzept des Architekten -

    In Umsetzung des Gesprächsergebnisse im Baureferat der Diözese in Regensburg am 1.3.2010 (mit Baudirektor Höschl, Architekt Hiller vom Baureferat, Pfarrer Marek Baron, Kirchenpfleger Josef Gallitzendörfer und Architekt Rudi Meißner) wurden detaillierte Aufstellungen der Maßnahmen und Kosten für die Sanierung des Pfarrheims nachgereicht (siehe Tagesordnungspunkt 3). In der Diözesan-Bauausschuss-Sitzung am 25.3.2010 könnte nun definitiv das geplante gemeinsame Projekt behandelt werden. Ob das Ergebnis der Behandlung schon am gleichen Tag bekannt gegeben und damit dem Marktrat in der Sitzung am gleichen Tag mitgeteilt werden kann, erscheint fraglich. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Sitzung des Diözesan-Bauausschusses muss das weitere Vorgehen festgelegt werden.

    Beim Gespräch in Regensburg legte Architekt Rudi Meißner in Schrift und Plan das Konzept zur Erhaltung des historischen Lobkowitzschlosses in Waldthurn vor, erläutert wurde auch die Finanzierungsvorstellung des Gesamt-Nutzungskonzeptes (Nutzung des Lobkowitzsschlosses als gemeinsames Pfarr- und Gemeindezentrum - Nutzung der jetzigen Kindertagesstätte als Gemeindeverwaltung - Neubau einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe an der Schule in Verbindung mit der zurück gebauten Grundschule als Kinderbildungszentrum).

    Am 21. März 2010 trafen sich Vertreter der Kirche (Pfarrer Marek Baron, Kirchenpfleger Josef Gallitzendörfer) und Bürgermeister Josef Beimler mit Vertretern der Baudirektion der Diözese (Baudirektor Höschl, Sachbearbeiter Bräutigam von der Stiftungsaufsicht, Architekt Hiller) zu einem weiteren Gespräch in Regensburg. Erneut wandte sich Pfarrer Marek Baron nach Angaben des Bürgermeisters vehement gegen eine Vermischung von weltlicher und kirchlicher Gemeinde. Er werde aber dem Projekt nicht im Wege stehen, wenn die Diözese ihren Segen dazu gibt. Kirchenpfleger Josef Gallitzendörfer kritisierte, dass schon wieder neue Aspekte auf den Tisch lägen und überhaupt das Projekt nicht zu finanzieren sei. Dem widersprach Bürgermeister Josef Beimler energisch. Seit über einem Jahr sei allen Seiten die Grundüberlegungen des Gesamtkonzeptes bekannt, auch die damit verbundenen Kosten, die jetzt im Detail aufgeschlüsselt nochmals vorgelegt worden seien. Bürgermeister Josef Beimler nahm die Gelegenheit wahr, das Gesamtkonzept nochmals in Grundzügen vorzustellen. Alle Seiten hätten bei deren Umsetzung Vorteile. Der Erhalt des Lobkowitzschlosses, das Eigentum der Kirche ist, wäre für die Gemeinde auch eine moralische Verpflichtung. Wenn, wie angedacht, die Kirche ein neues Pfarrheim bauen will, so Josef Gallitzendörfer, könne doch die Gemeinde das Schloss übernehmen und so ihrer moralischen Verpflichtung nachkommen. Ohne Umsetzung des Gesamtkonzeptes werde die Gemeinde nach den Worten des Bürgermeisters das Angebot, sich maßgeblich an der Sanierung des Schlosses zu beteiligen, nicht aufrecht erhalten. Die Kirche solle nun endlich sagen, ob sie prinzipiell dem Gesamtkonzept zustimmen könne oder nicht. Ein  Zuwarten auf die Entscheidung könne die Gemeinde nicht mehr akzeptieren, da die Förderanträge zur Errichtung einer Kinderkrippe, die Teil des Konzeptes sei, schnellstens gestellt werden müssten. Baudirektor Höschl bat die örtlichen Kirchenvertreter, die Angelegenheit und den jetzigen Sachstand nochmals in der Kirchenverwaltung zu erörtern und ihm das Ergebnis der Erörterung bis zur vorgesehenen Sondersitzung des Bauausschusses der Diözese am 13. April 2010 mitzuteilen. In der regulären Sitzung des Bauausschusses am 25. März 2010 könne der Punkt aufgrund der Dimension des Projektes demnach nicht mehr behandelt werden. Bürgermeister Josef Beimler verließ dann die Unterredung, alle Argumente schienen ausgetauscht zu sein.

    Diskussion:

    Die Reaktionen in der Diskussion auf den aktuellen Sachstand waren sehr aufgewühlt. Niemand in der Runde zeigte Verständnis für die eher ablehnenden Zurückhaltung des Pfarrers und des Kirchenpflegers in dieser für die Zukunft unserer Kinder so wichtigen Frage. Die Äußerungen des Kirchenpflegers Josef Gallitzendörfer, die Gemeinde könne doch das Schloss für den symbolischen Betrag von einen Euro selbst kaufen und damit ihrer "moralischen Verpflichtung" nachkommen, wurden mit dem Wort "unverschämt" kommentiert. Die Gemeinde hat sich mit ihrem Angebot, sich an der Sanierung des Pfarrheims substantiell zu beteiligen, den Bildungsauftrag für die Kindertagesstätte auch bei Neuerrichtung an der Schule und für die noch zu errichtende Kinderkrippe bei der Kirchenstiftung zu belassen sowie die Betriebskosten für die kirchlichen Gebäude reduzieren zu helfen, weit aus dem Fenster der haushaltsrechtlichen Machbarkeit gelehnt. Im Interesse der Zukunft unser Kinderbildungseinrichtungen (Grundschule, Kindertagesstätte, Kinderhort, Kinderkrippe) ist dieser gewaltige finanzielle Klimmzug jedoch gerechtfertigt. Vom erziehungspädagogischen Ansatz her gibt es keine Alternative zur räumlichen Zusammenlegung der Kinderbetreuungseinrichtungen, diese  Einschätzung wird auch von der aktuellen Bildungspolitik der gesetzgebenden Gremien einhellig geteilt. Wenn ein eindeutig zustimmendes Signal von der örtlichen Kirche die Diözese erreichen würde, wäre die Umsetzung des Konzeptes noch möglich. Die Zukunft des Projektes liegt somit vor allem in der Hand des Pfarrers und des Kirchenpflegers. Die Kirchenverwaltung als Gremium hat übrigens in einem früheren Schreiben an die Diözese das Anliegen der Gemeinde unterstützt, offensichtlich hat dieses Votum keine besondere Bedeutung. Bei den Besprechungen in Regensburg wurde deutlich, dass ohne Mitwirken speziell des Pfarrers das Projekt zum Scheitern verurteilt ist. Den Schlüssel zur Lösung hat somit allein der Pfarrer in der Hand: wenn er "ja" sagt, kann die Tür zu einem beispielhaften Miteinander zwischen Kirche und Gemeinde geöffnet werden, wenn er "nein" sagt, dann wird die nicht sinnvolle räumliche Trennung zwischen den Kinderbildungseinrichtungen in Waldthurn auf nicht absehbare Zeit zementiert. Die Diözese erwartet zurecht ein klares Signal der Kirche in Waldthurn. Der Pfarrer sagt: wenn die Diözese zustimmt, dann bin ich nicht dagegen. Die Diözese sagt: wenn der Pfarrer dagegen ist, dann sehen wir keine Chance zur Realisierung. Die Katze beißt sich sozusagen in den Schwanz. Einmütig erhofft sich die Diskussionsrunde eine klare Stellungnahme der Kirchenverwaltung, falls diese, wie von der Diözese gewünscht, nochmals zusammentritt, um über den aktuellen Sachtstand zu beraten. Ob der Pfarrer allerdings ein Votum der Kirchenverwaltung, das nicht seiner Auffassung entspricht, mit trägt, steht auf einem anderen Papier.

    Fazit:

    Der Sachstand wird eher resignierend zur Kenntnis genommen. Große Hoffnungen auf ein Zustandekommen des Gesamtkonzeptes sind nicht mehr spürbar.

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  1. Antrag der Kindertagesstätte St. Josef auf ganzjährige Anwendung des Gewichtungsfaktors 2 bei Kindern unter 3 Jahren zu entsprechenden staatlichen Förderung

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung und Antrag der Kindertagesstätte vom 2.3.2010 -

    Nach Artikel 2 Absatz 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist durch die Kindertagesstätte ein Antrag auf ganzjährige Anwendung des Gewichtungsfaktors 2 bei Kinder unter 3 Jahren bei der Marktgemeinde zu stellen. Bei Anerkennung des Gewichtungsfaktors 2 wird die staatliche Förderung für die Betreuung von Kinder unter 3 Jahren verdoppelt. Der Basiswert für die Betreuung eines Kindes beträgt derzeit 829.- €, bei einem Gewichtungsfaktor von 2 verdoppelt sich der Basiswert und damit entsprechend die Förderung. Die Genehmigung ist jährlich zu erteilen.

    Diskussion:

    Die Anwendung des Gewichtungsfaktors 2 bei Betreuung von Kindern unter drei Jahren verschafft der Einrichtung höhere Förderungen, die Zustimmung zum Antragist daher keine Frage.

    Fazit:

    Dem Antrag wird zugestimmt.

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  1. Antrag der Kindertagesstätte St. Josef auf eine Bedarfsanerkennung für eine Kleinkindergruppe ab 01.09.2010

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben der Kindertagesstätte vom 2. März 2010 -

    Nach dem Ergebnis der von der Gemeinde Ende 2009 durchgeführten Bedarfsermittlung werden Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ab sofort benötigt. Die mit Antrag der Kath. Kirchenstiftung vom 15.12.2009 gewünschte Bedarfsanerkennung einer Kinderkrippe in der Kindertagesstätte wurde vorerst zurückgestellt, dafür soll nun die Bedarfsanerkennung einer Kleinkindgruppe ab 1. September 2010 erfolgen. Die Errichtung einer Kleinkindgruppe wird seitens der Gemeinde als zeitlich begrenztes Provisorium bis Ende 2010 angesehen, danach wird es nach den Vorgesprächen mit der Regierung keine altersgemischten Einrichtungen mehr geben. Die Bedarfsanerkennung einer Kleinkindgruppe kann nur unter dem Vorbehalt ausgesprochen werden, dass dadurch die Fördermöglichkeiten für eine Kindergrippe nicht verloren gehen dürfen.

    Diskussion:

    Soweit sich die Bedarfsanerkennung für eine Kleinkindergruppe nicht schädlich auf die in Aussicht gestellten Förderungen zur Errichtung einer Kinderkrippe auswirkt, kann dem Antrag der Kindertagesstätte zugestimmt werden. Das Abstimmungsverhalten hängt noch von der angeforderten Stellungnahme der Regeirung der Oberpfalz ab, diese soll bis zur Sitzung vorliegen.

    Fazit:

    Dem Antrag wird vorbehaltlich der Förderunschädlichkeit hinsichtlich einer Errichtung einer Kinderkrippe stattgegeben.

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  1. Antrag der Kath. Kirchenstiftung auf Kostenübernahme der Belagserneuerung am Kirchenvorplatz - bezogen auf die betroffene gemeindliche Teilfläche

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben des Architekten Rudi Meißner vom 25.1.2010 -

    Im Rahmen der Außenrenovierung der Pfarrkirche im Jahr 2009 wurde auch das schon stark beschädigte Betonpflaster am östlichen Kirchenvorplatz, der teilweise im Eigentum der Gemeinde steht, durch ein widerstandsfähigeres Granitpflaster ersetzt. Die kath. Kirchenverwaltung beantragt nun die Kostenübernahme für den anteiligen Bereich (67, 15 qm) in Höhe von 9.445,42 € (Quadratmeter-Preis: 140,66 €).


    Der östliche Kirchenvorplatz - Baumaßnahmen auf gemeindlichen Grund ohne Handlungsauftrag.

    Diskussion:

    Die Vorlage der Kostenaufstellung an die Gemeinde wirkt schon etwas befremdlich. Zu keiner Zeit wurde die Gemeinde in die Baumaßnahmen am Kirchenvorplatz eingebunden. Insbesondere hatte die Gemeinde keinen Handlungsauftrag an die Kirche gerichtet. Befremdlich wirkt der Antrag auch deshalb, weil dieser nicht vom Bauherrn (der Kirchenverwaltung also), sondern vom Architekten gestellt wurde. In den Siedlungsstraßen werden Mehraufwendungen (z.B. Granitpflaster statt Teerung) für Grundstücksanbindungen, die in Eigentum der Gemeinde stehen, üblicherweise von den Anliegern übernommen. Diese Praxis sollte auch hier angewendet werden. Ohne entsprechende Rückfragen an den Antragsteller kann daher der Antrag nicht abschließend behandelt werden.

    Fazit:

    Die angesprochenen Fragen sollten noch geklärt werden, der Antrag wird einstweilen zurück gestellt.

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  1. Erteilung von beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnissen für das Einleiten von Abwasser aus den "Bürgermeisterkanälen" für die Ortsteile Frankenrieth, Ottenrieth, Woppenrieth sowie Oberbernrieth und Spielberg

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Bescheid des Landratsamtes vom 25. Februar 2010 -

    Im Bescheid wird dem Markt Waldthurn die beschränkte Erlaubnis nach Art. 17 BayWG (Bayerisches Wassergesetz) zur Benutzung der Luhe, des Sandbachs und von Vorflutgräben bis auf Widerruf erteilt. Die Erlaubnis endet am 31. Januar 2030, Die Genehmigung ist an Bedingungen gebunden, so sind z. B. bestimmte Ablaufwerte einzuhalten (CSB 150 mg/l, BSB 40 mg/l). Spätestens bis zum 1. Januar 2011 sind die angeschlossenen Anwesen mit einer biologischen Reinigungsstufe auszustatten bzw. nachzurüsten. Für das bestehende Kanalnetz ist eine Klassifizierung des Zustandes durchzuführen. Evtl. erforderliche Sanierungsmaßnahmen sind mit der Wasserwirtschaft und dem Landratsamt abzustimmen. Der Gemeinde wird empfohlen, sich von den Betreibern der Kleinkläranlagen regelmäßig einen Nachweis über die Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagen (insbesondere die ordnungsgemäße Eigenkontrolle und die fachgerecht durchgeführte Wartung) vorlegen zu lassen. Empfohlen wird außerdem, die Benutzung der Abwasseranlagen durch entsprechende Satzungen zu regeln. Für alle auf Privatgrundstücken verlegten Leitungen und Kanäle, für Zufahrten und Zugänge, sollten Grunddienstbarkeiten eingetragen werden.


    In den Ortschaften ohne Anschluss an eine zentrale Kläranlage (im Bild Woppenrieth) sind wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich.

    Diskussion:

    Gegen die Forderung, eine Zustandsklassifizierung des bestehenden Kanalnetzes durchzuführen (Punkt 1.3.2.2 des Bescheides), sollte Widerspruch eingelegt werden. Demnach müssten alle "Bürgermeisterkanäle" mit der Kamera befahren werden und je nach Schadenszustand saniert werden. Ein entsprechendes Widerspruchsverfahren anlässlich des Kanalbaus in Albersrieth hätte Erfolg gehabt. Ansonsten gibt es zum Bescheid keine besonderen Anmerkungen. 

    Fazit:

    Gegen Punkt 1.3.2.2 (Klassifizierung des Zustandes des Kanalnetzes) den Bescheid sollte Widerspruch eingelegt werden.

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  1. Abschluss einer Vereinbarung mit der TG Albersrieth zur Gestaltung des Ortskerns

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben und Skizze des Architekten Rudi Meißner vom 10. März 2010 -

    Der Containerplatz in Albersrieth soll im Rahmen der Dorferneuerung neu gestaltet und befestigt werden. Für die Unterbringung der Gerätschaften (Rasenmäher, Biertischgarnituren, Kühlgeräte, Maibaumzubehör) sucht die Ortschaft eine neue Lagermöglichkeit. Dazu soll ein kleiner Geräteschuppen im Bereich des Containerstandplatzes errichtet werden. Die vom Architekten errechneten Kosten (Geräteschuppen: 4719.- € netto, Sichtschutz Containerstandplatz: 2.061.- € netto) sind reine Materialkosten. Die Neugestaltung soll mit Hilfe der Dorfgemeinschaft und des Bauhofes erfolgen. Eine Förderung der Maßnahmen in Höhe von 50 % der Kosten im Rahmen der Dorferneuerung ist zugesagt worden.

    Nach nachträglicher Mitteilung durch Herrn Spiller vom Amt für Ländliche Entwicklung kann aus Finanzierungsgründen die Maßnahme nicht über die TG Albersrieth abgewickelt werden, sondern nur über den Markt Waldthurn. Die TG Albersrieth beteiligt sich zu 50 % an den förderfähigen Kosten.

         
    Eine der letzten Maßnahmen zur Dorferneuerung in Albersrieth: die Gestaltung des jetzigen Containerstandplatzes im Dorfzentrum (Bild links) und die Sanierung von Wegkreuzen (im Bild rechts das Kreuz zwischen Kirche und Anwesen Paulus Bodensteiner).

    Diskussion:

    Die Abwicklung der Maßnahme durch die Gemeinde als Bauherrn und nicht durch die Teilnehmergemeinschaft macht bezüglich der Kosten keinen Unterschied. Bei Abwicklung durch die Gemeinde sind allerdings haushaltsrechtliche Belange berührt, da der Markt das Vorhaben zunächst vorfinanziert und die Kosten von den Beteiligten (Teilnehmergemeinschaft, zugesagter Eigenanteil der Dorfgemeinschaft Albersrieth) wieder erstattet bekommt. Um in den Genuss der 50-%igen Förderung zu kommen, wird es zu der erläuterten Verfahrensweise keine Alternative geben.

    Fazit:

    Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit der TG Albersrieth unter den genannten Bedingungen abzuschließen.

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  1. Wasserschutzgebiet für den Tiefbrunnen des Marktes - Sachstand Fachstellengespräch - Deckelung der Nitratwerte im Boden

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Vorlagen der Verwaltung (Protokolle der Fachstellengespräche im Wasserwirtschaftsamt vom 10. März 2010 und am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden am 15. März 2010 -

    Sorgen machen der Gemeinde die bereits seit 2 Jahren vorliegenden hohen Bodenstickstoffwerte in Höhe von über 90 kg/ha. Diese Werte werden nicht einmal in der konventionellen Landwirtschaft akzeptiert, geschweige denn in der Grundwasser schonenden Landbewirtschaftung. Nicht alle Flächen sind allerdings so hoch belastet. Die hohen N-Werte in den oberen Schichten belegen nach Herrn Martin Schreyer vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden eine Überdüngung, vermutlich durch Gülleausbringung. Bei so hohen Werten liegt eine Verletzung der Verordnung des Landratsamtes vor. Die Einhaltung der Verordnung und der Vereinbarungen werden nach Aussage von Technischen Oberamtsrat Manfred Meier vom Wasserwirtschaftsamt am Oktober 2010 verstärkt überwacht und kontrolliert. Diskutiert wurde auch ein Düngeverbot im Herbst. Die einzelbetrieblichen Beratungen der Landwirte durch die Fachbehörde sollen intensiviert werden. Der Deckelungswert für Gesamt-Nmin wird für 2009 auf 50 kg/ha festgelegt. Negative Ausgleichsleistungen für 2009 sollen mit den Ausgleichsleistungen 2010 angerechnet  bzw. können gestundet werden.

    Nach dem Fachstellengespräch am 15. März 2010 sieht Dr. Siegfried Kiener (Leiter des Landwirtschaftsamtes) die hohen Nmin-Werte nicht als große Gefahr für das Grundwasser. Er möchte aber das Wasserschutzproblem in Waldthurn zur Chefsache machen. Die Beratung durch die Fachbehörde soll intensiviert werden. Die anwesenden Landwirte stellen den Nmin-Wert als Basis für Ausgleichszahlungen in Frage, kritisiert wurde auch der späte Zeitpunkt der Probenahme.

    Am Mittwoch, den 24. März 2010 findet eine Info-Veranstaltung zum Thema "Landwirtschaft und Wasserschutz" mit Herrn Schreyer vom AfELuF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) im Sitzungssaal des Rathauses Waldthurn statt. Eingeladen wird Herr Winter vom Bauernverband und alle bewirtschaftenden Landwirte des Wasserschutzgebietes.


    Trinkwasserschutzgebiet: mehr braune als grüne Flächen = mehr Nitratbelastung ?

    Diskussion:

    Warum hohe Nmin-Werte im Boden keine Gefahr für das Grundwasser darstellen sollen, wird nicht verstanden. Warum wurde dann - von den Fachbehörden intensiv unterstützt - eine Vereinbarung mit den Landwirten getroffen, auf der Basis der Nmin-Werte Ausgleichszahlungen für eine grundwasserschonende Bodenbewirtschaftung zu gewähren. Die Intensivierung der Beratung der Landwirte durch das Landwirtschaftsamt wird begrüßt. Ziel sollte weiterhin sein, die Gefährdung des Grundwassers im Wasserschutzgebiet durch Überdüngung zu vermindern. Da in den Schutzzonen Flächen vorkommen, die eine relative geringe Stickstoffbelastung aufweisen, zeigt, dass die Art der Bodenbewirtschaftung einen maßgeblichen Einfluss auf den Nmin-Gehalt hat. Zu prüfen wäre, ob das Düngeverhalten der Landwirte überhaupt mit den Bestimmungen der Düngeverordnung konform geht.

    Fazit:

    Der Sachstand wird kritisch zur Kenntnis genommen. Der Deckelung des Nmin-Wertes auf 50 kg / ha wird zugestimmt. Die Ausgleichszahlungen können gestundet worden.

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  1. Neuer Antrag der ARGE "Lückenschluss Bocklradwanderweg" für bereits beschlossene Maßnahmen - Reduzierung der Förderung

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll über die 14. Sitzung der ARGE "Lückenschluss Bocklradwanderweg" in Neustadt vom 24. Februar 2010 -

    Wegen "technischer Schwierigkeiten" (vermutlich mit der Nutzung von Feld- und Waldwegen) auf tschechischer Seite ist die Realisierung des Projektes "Qualitätsoffensive im Radtourismus" gefährdet. Im Fördertopf ist nicht mehr viel Geld, vorgeschlagen wird zur Chancenverbesserung eine Reduzierung der Förderung von bisher 70 % auf 50 %. Die Arbeiten sollten 2012 abgeschlossen werden, die Ausschreibung der Arbeiten würde nach für Herbst 2010 erwarteter Förderzusage das Landratsamt übernehmen. Die Pflegearbeiten für den Radweg werden auch künftig vom Verein denk!statt e.V. zu einem Pauschalbetrag von 500.- € übernommen.


    Verzögerungen auf tschechischer Seite gefährden bauliche Ergänzungen am Radweg (hier bei Lindnermühle)

    Diskussion:

    Die Verzögerungen bei der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen ist bedauerlich. Knapp werdende Fördergelder fordern ein schnelleres Handeln. Um möglichst viele Maßnahmen umzusetzen, besteht Einverständnis mit einer Minderung des Fördersatzes von 70 % auf 50 %. Die Gemeinden können von beantragten Projekten zurücktreten, falls der finanzielle Handlungsspielraum zu eng wird. Der sonstige Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Die Reduzierung der Förderung wird bedauert, jedoch zur möglichst flächendeckenden Umsetzung der beantragten Maßnahmen gebilligt.

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  1. Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf dem Fahrenberg im Zuge des Nassreinigung

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung und Angebot der E.ON vom 18. März 2010 -

    Die 9 Lampen auf dem Oberfahrenberg sind stark korrodiert. Im Zuge der anstehenden Nassreinigung sollen nach einem Beschluss des Gremiums vom 21.12.2009 stark beschädigte oder durchgerostete Lampenköpfe ausgetauscht werden. Die E.On gewährt laut Angebot einen Preisnachlass in Höhe von 10 %, demnach würde der Austausch der Lampenköpfe rund 2.720.- € kosten. Die neuen Leuchtentypen wären später weiteren technischen Fortentwicklungen (z. B. LED-Technik) anpassbar.


    Kaum beschlossen, schon erledigt: neue Lampen auf dem Fahrenberg.

    Diskussion:

    Der Austausch der Lampenköpfe sollte in Umsetzung des genannten Beschlusses erfolgen. Für den Bereich der denkmalgeschützten Wallfahrtskirche am Oberfahrenberg sind durchgerostete Lampen wahrlich kein Aushängeschild.

    Fazit:

    Der Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf dem Oberfahrenberg wird zugestimmt.

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  1. Vorschlag von Architekt Rudolf Meißner, Waldthurn, für den Abschluss eines Ingenieurvertrages im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der Schulturnhalle

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben des Architekten vom 17. März 2010 -

    Architekt Rudi Meißner legt das Honorar der alten Honorarordnung (HOAI) 1996 zugrunde, wodurch jetzt mögliche rund 10 % höhere Vergütungen nicht zum Tragen kommen. Ein möglicher Umbauzuschlag in Höhe von 20 % wird nicht vereinbart. Wegen der umfangreichen Vorleistungen (Nutzungskonzepte, Konjunkturpaket II) werden die Leistungsphasen 1 bis 4 um 15 % reduziert. Demnach würde für die energetische Sanierung der Turnhalle mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 352.595.- € ein Honorar in Höhe von 38.170,95 € anfallen.

    Diskussion:

    Das Angebot des Architekten wird als fair bezeichnet. Zunächst sollte erst der Vertrag bezüglich der Turnhalle unterzeichnet werden, der Vertrag bezüglich der Grundschule (siehe TOP 14) erst später.

    Fazit:

    Der Architektenvertrag für den Bereich Turnhalle kann von der Gemeinde unterzeichnet werden.

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  1. Vorschlag von Architekt Rudolf Meißner, Waldthurn, für den Abschluss eines Ingenieurvertrages im Zusammenhang mit der Generalsanierung und dem Umbau des verbleibenden Grundschultraktes

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:
    - siehe Vorbemerkungen unter Punkt 13 -

    Beim Umbau und bei der Sanierung der Schule ist das Honorar bei anrechenbaren Kosten in Höhe von 813.720,17 € mit einer Summe von 75.940,57 € anzusetzen.

    Diskussion:

    Für den bedarfsgerechten Rückbau der Grundschule liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor, ein Vertragsabschluss zu den genannten Bedingungen für diesen Teilbereich sollte erst nach Eingang der Förderzusage erfolgen.

    Fazit:

    Der vorgelegte Architektenvertrag bezüglich der Schule wird erst nach Eingang des Bewilligungsbescheides der Regierung der Oberpfalz unterzeichnet.

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  1. Bauanträge

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    • Roland und Maria Schiener (Pleystein); Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Bereich Maienfeld (Bauvoranfrage)

    • Werner und Martin Ertl (Lennesrieth): Neubau einer Feldscheune im Außenbereich von Lennesrieth (Bauvoranfrage)

    • Melanie Bäumler und Stefan Reber (Waldthurn): Dachausbau mit Aufsattelung und Balkonanbau (Am Schützenhaus 9)

    • Wolfgang Gmeiner (Oberbernrieth): Umbau des bestehenden Nebengebäudes und Einbau einer Wohnung in Oberbernrieth

    • Stefan Weig (Albersrieth): Neubau einer Maschinenhalle in Albersrieth


    An der Ortseinfahrt von Albersrieth soll eine weitere Maschinenhalle gebaut werden.

    Diskussion:

    Eine Nachfrage erfolgt wegen der Vorfluterverhältnisse in Maienfeld

    Fazit:

    Den Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen wird die Zustimmung erteilt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

    (BE: N.N.)

    • Google Street View fertigt Bilder von Straßenzügen an. Gegen die Veröffentlichung der Daten (Bilder von Personen und von Sachwerten wie Häuser) kann Widerspruch eingelegt werden.

    • Die Förderung der Errichtung von Kleinkläranlagen wird ab 2011 um 1/3 zurückgefahren.

    • Ab 1. April 2010 ist der Containerstandplatz am Bauhof zu den üblichen Sommerzeiten geöffnet.


    Neue Öffnungszeiten am Containerhof in Waldthurn

    • Der Bürgermeister berichtet über die Besichtigung von Hackschnitzelheizungen an der Schule in Windischeschenbach und in Albersrieth (Nano-Heizzentrale).


    Das neue Heizhaus in Albersrieth.

    • Das Straßenbauamt lehnt Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume an der Straße von Lennesrieth nach Brunnhof und an der Staatsstraße in Albersrieth ab.

    • In der nächsten Sitzung wird ein Antrag des Kreisjugendringes zur Unterstützung des fifty-fifty-Taxi-Projektes vorgelegt.

    • Im April 2010 sollen im Rahmen einer Sondersitzung einige Waldthurner Bürgerinnen und Bürger für deren sportliche Leistungen geehrt werden.

    • Das Gemeindeschießen 2010 veranstaltet der Schützenverein Waldthurn, Spenden der Markträte zur Beschaffung von Preisen nimmt ab sofort der Bürgermeister entgegen.

    • Am 5. April 2010 (Ostermontag) findet beim Hammerwirt in Neuenhammer um 17:00 Uhr eine Schönwerth-Gedächtnis-Veranstaltung statt.


    Weiteres Gedenktag für den berühmten Oberpfälzer (hier der Gedenkstein oberhalb von Oberbernrieth)

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