Sitzung der CSU-Fraktion am 25. Januar 2010
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 28. Januar 2010
(Marktstüberl Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 21.12.2009

  1. Sachstand Prüfung der Antragsunterlagen Energetische Sanierung der Schulturnhalle durch die Regierung - Erlass des Bewilligungsbescheides

  1. Sachstand betr. Antrag auf Gewährung von FAG-Mitteln für die Generalsanierung und Umbau der Wolfgang-Caspar-Printz-Grundschule sowie Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung für den Um- und Rückbau des Schulgebäudes

  1. Bedarfsermittlung für die Errichtung einer Kinderkrippe in Waldthurn - gemeinsame Besprechung am 19.01.2010 mit dem Jugendamt und der Kirchenverwaltung zu den Möglichkeiten einer Bedarfsdeckung

  1. Antrag / Anfragen wegen Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen - öffentlicher Teil - grundsätzliche Einstellung des Markgemeinderates zu solchen Vorhaben

  1. Abschluss eines Netznutzungsvertrages mit der E.ON

  1. Jahresbetriebsplan 2010 für den Körperschaftswald

  1. Antrag von Herrn Josef Beimler, Albersrieth 12 auf Räumung des Sandbachs entlang seines Grundstücks Fl.Nr. 516, Gmkg. Lennesrieth 

  1. Antrag des Hartsteinwerks Remmelberg auf Zuteilung einer Geschäftsanschrift für den Steinbruch

  1. Möglichkeit der Aufstellung eines Hinweisschildes "Fahrenberg via Waldthurn ... km" auf der BAB A 6

  1. Errichtung und Gestaltung eines anfahrbaren Container-Standplatzes auf dem Gemeindegrundstück Fl.Nr. 415/1, Gmkg. Lennesrieth

  1. Bauanträge

  1. Mitteilungen des Bürgermeisters;
    Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 21.12.2009

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:

    Keine Anmerkungen.

    Fazit:

    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 21.12.2009 wird genehmigt.

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  1. Sachstand Prüfung der Antragsunterlagen Energetische Sanierung der Schulturnhalle durch die Regierung - Erlass des Bewilligungsbescheides

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - Bewilligungsbescheid der Regierung der Oberpfalz vom 14.1.2010 und Vorlage der Verwaltung -

    Nach dem Bewilligungsbescheid der Regierung sind die finanziellen Eckdaten für die geplante energetische Sanierung der Schulturnhalle auf dem Tisch. Von der förderfähigen Höchstsumme (408.204.- €) beträgt der maximale Zuschuss 357.100.-€, die Gemeinde hätte danach einen Eigenanteil von 51.104.- € zu tragen. Der Regierung mussten zuvor eine Energiebedarfsrechnung, durchgeführt von der E.ON, und ergänzende Antragsunterlagen, zusammengestellt von Architekt Rudi Meißner, vorgelegt werden.

    Nach den Kostenschätzungen des Architekten betragen die Gesamtkosten für die Maßnahme 541.418,22 €, nach Abzug des höchstmöglichen Zuschusses (357.100.- €) würde somit für die Gemeinde 184.318,22 € übrig bleiben.

    Der Markt muss nun noch die haushaltsrechtliche Durchführbarkeit der Maßnahme durch Vorlage des genehmigten Haushalts 2010 nachweisen. Nach den Prüfbericht der Regierung wird die geplante Hackschnitzelanlage an der Turnhalle nur anteilig gefördert, hierbei fallen von den geschätzten Kosten in Höhe von 60.000.-€ 31.524,89 € auf die Turmhalle und die restlichen 28.475,11 € auf die Grundschule. Der Einbau von Sanitärräumen im Untergeschoss der Turnhalle ist nicht förderfähig. Empfohlen wurde eine Dämmung der Decke zu den unbeheizten Räumen im Untergeschoss der Turnhalle. Die Gemeinde will nun die auf die Grundschule fallenden anteiligen Kosten der Heizanlage noch im laufenden FAG-Antrag zur Sanierung der Grundschule mit unterbringen.


    Die Fördermittel für die energetische Sanierung der Schulturnhalle sind bewilligt

    Diskussion:

    Die Bewilligung der Fördermittel in Höhe von 357.100.- € wird einhellig begrüßt. Angeregt wurde, nochmals wegen des Standortes der vorgesehenen Hackschnitzelheizung bei der Regierung nachzufragen. Bislang war ja von einer kompletten Förderfähigkeit ausgegangen worden, soweit die Anlage räumlich der Turnhalle angegliedert wird. Jetzt ist ja nur noch eine Teilförderung möglich, weshalb unter Umständen als Standort nun doch das Gelände am Bauhof gewählt werden könnte. Die Turnhalle und die Schule könnten dann über eine Fernleitung versorgt werden, ein Anschluss des Bauhofes und des Feuerwehrhauses an die Heizung wäre dann problemlos möglich. Von logistischer Seite her wäre der Bauhof sicherlich der günstigere Standort für die geplante Heizanlage. Mittlerweile hat das Bauhof-Team mit den Arbeiten in den künftigen Sanitärräumen im Untergeschoss der Turnhalle begonnen, der Bauausschuss und die Fraktionssprecher haben sich am 25.1.2010 anlässlich einer Sitzung des Bauausschusse ein Bild von den Arbeiten vor Ort im Beisein des Rektors Alfred Troidl und des Architekten Rudi Meißner gemacht. Sobald der Haushalt 2010 aufgestellt ist - vom Bürgermeister wurde die Februar-Sitzung als Ziel genannt - kann mit den Bauarbeiten zur energetischen Sanierung der Turnhalle umgehend begonnen werden. Die anvisierte Kostenobergrenze sollte dabei keinesfalls überschritten werden.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Sachstand betr. Antrag auf Gewährung von FAG-Mitteln für die Generalsanierung und Umbau der Wolfgang-Caspar-Printz-Grundschule sowie Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung für den Um- und Rückbau des Schulgebäudes

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    - Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 12.1.2010 und Vorlage der Verwaltung -

    Die Regierung der Oberpfalz hat die schulaufsichtliche Genehmigung für den Um- und Rückbau des Schulgebäudes erteilt. Langfristig wird in Waldthurn mit vier Klassen und rund 75 Schülern gerechnet. Nach der baufachlichen Stellungnahme muss im Obergeschoss des Gebäudes der zweite bauliche Rettungsweg am Treppenhaus vorbeigeführt werden. Dringend empfohlen wurde der Bau eines Windfangs am zweiten Eingang. Der Flächenbedarf für eine Grundschule mit vier Klassen und rund 75 Schülern wird mit 690 qm angegeben. Nach dem Rück- und Umbau stehen rund 885 qm zur Verfügung.


    Rückbau (Gebäude rechts) und Sanierung (Gebäude links) der Schule wurden schulaufsichtlich genehmigt

    Diskussion:

    Das Einverständnis der Schulaufsicht an der Regierung der Oberpfalz für das Raumprogramm an der Grundschule wird begrüßt. Wenn keine unerwarteten Schwierigkeiten auftreten, kann nach Eingang des Bewilligungsbescheides über die beantragten FAG-Mittel und vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Machbarkeit der bedarfsgerechte Rück- und Umbau des Schulgebäudes in Angriff genommen werden. Den planerischen Überlegungen des Architekten Rektor ist die Schulaufsicht weitgehend gefolgt. Rektor Alfred Troidl hat in der Sitzung des Bauausschusses angeregt, die Mittagsverpflegung der Schulkinder von der Kindertagesstätte weg in die Schule zu verlagern. Während der Bauphase sollte allerdings die bisherige Regelung beibehalten werden.

    Fazit:

    Die schulaufischtliche Genehmigung durch die Regierung wird begrüßt. Dem Bescheid der Regierung über die beantragten FAG-Mittel wird mit Spannung entgegen gesehen.

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  1. Bedarfsermittlung für die Errichtung einer Kinderkrippe in Waldthurn - Gemeinsame Besprechung am 19.01.2010 mit dem Jugendamt und der Kirchenverwaltung zu den Möglichkeiten einer Bedarfsdeckung 

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - Protokoll über eine Besprechung mit Pfarrer Marek Baron und Vertretern der Marktgemeinde (Bürgermeister und Kämmerer), der Kirchenverwaltung (Kirchenpfleger), des Jugendamtes und der Kindertagesstätte (Leitung) am 19.01.2010 im Pfarrheim sowie Schreiben der Kindertagesstätte an die Marktgemeinde Waldthurn vom 15.12.2009 -

    Gemäß Art. 5 des BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) hat die Gemeinde eine Bedarfsprüfung in Form einer Elternberagung zu veranlasst. Demnach ist ein Bedarf für die Etablierung einer Kinderkrippe gegeben. Die Kindertagesstätte St. Josef bittet um Bedarfsanerkennung von 12 Kinderkrippenplätzen in der Einrichtung ab 1. September 2010.

    An der Kirche liegt es nun, mitzuteilen, ob sie eine Kinderrippe in der jetzigen Kindertagesstätte oder im Rahmen eines Konzeptes "Schule-Kindertagesstätte-Kinderkrippe" am Standort des Schulgebäudes verwirklicht sehen will. Beide Ansätze können allerdings baulich nicht bis zum September 2010 verwirklicht werden, weshalb das Jugendamt einer Übergangslösung zustimmen muss. Das Jugendamt kann sich beide Lösungsansätze vorstellen, wobei aus gesamtfinanztechnischen Gesichtspunkten ein Neubau an der Schule einem Umbau in der Kindertagesstätte vorzuziehen wäre. Eine Übergangsregelung könne unter Voraussetzung klarer zeitlicher Vorgaben in Aussicht gestellt werden. Pfarrer Marek Baron ist strikt gegen die Errichtung einer Kinderkrippe und gegen die Vermischung Kindertagesstätte / Schule. Er wolle sich aber nicht dagegen stellen, wenn das Konzept dem Wohle der Gesamtgemeinde und der Bevölkerung diene. Das Jugendamt schlägt zu diesem Thema eine gemeinsame Besprechung mit der Diözese Regensburg, der Katholischen Kirchenstiftung Waldthurn, dem Markt Waldthurn und dem Kreisjugendamt vor. Der Kirchenpfleger will sich um einen Termin für die Besprechung innerhalb der nächsten vier Wochen bemühen. Die Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr laufen in der Zwischenzeit.


    Kindertagesstätte Waldthurn: auch Standort der künftigen Kinderkrippe?

    Diskussion:

    Einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Folge haben Kinder, die eine Kinderkrippe besucht haben, eindeutig bessere Bildungschancen. Für nicht wenige Familien hat die Möglichkeit, ihre Kinder zur Mitbetreuung in eine Kinderkrippe geben zu können, existentielle Bedeutung. Die Verpflichtung der Kommune, Krippenplätze anzubieten, soll laut Planungen der Bundesregierung bis zum Jahr 2013 umgesetzt werden. Insofern wird man an der Einrichtung einer Kinderkrippe nicht vorbeikommen.

    Die Kindertagesstätte ist aufgrund der niedrigen Geburtenzahlen räumlich nicht mehr ausgelastet, leer stehende Räume erfordern trotzdem einen gewissen Unterhaltungsaufwand. Mit dem von der Gemeinde favorisierten Betrieb eines räumlich und personell bedarfsgerechten Kinderbildungszentrum (mit Kinderkrippe, Kindertagesstätte und Grundschule) am jetzigen Standort des Schulgebäudes in räumlicher Nähe zueinander wäre eine zukunftsweisende Lösung der demographischen Probleme gefunden. Durch die intensivere Verzahnung der Pädagogik in der Kindertagesstätte und in der Grundschule kann die enorme Bandbreite der Begabungen und Entwicklungen von Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter besser eröffnet werden. Der oft allzu abrupte Übergang vom Kindergarten in die Grundschule mit den damit verbundenen Schwierigkeiten in Form eines dann erforderlichen zusätzlichen pädagogischen Förderbedarfs könnte hierbei leichter geschafft werden. In vielen skandinavischen Ländern haben sich solche Einrichtungen bestens bewährt, weshalb die Errichtung von Kinderbildungshäusern durch das Bundesbildungsministerium verstärkt gefördert wird. Die jetzige Situation in Waldthurn wird daher dem Sicherstellungsauftrag, den die Gemeinde durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat, auf Dauer nicht mehr gerecht. Das Festhalten am Status quo geht vor allem am Wohl der Kinder vorbei.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Der gemeinsamen Besprechung mit der Diözese wird mit Spannung entgegen gesehen.

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  1. Antrag / Anfragen wegen Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen - öffentlicher Teil - grundsätzliche Einstellung des Markgemeinderates zu solchen Vorhaben

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Das Bayerische Innenministerium hat im November 2009 neue Hinweise zur Zulässigkeit von Freiflächen-PV-Anlagen gegeben (>>>Schreiben des Innenministeriums). Eine gemeindliche Bauleitplanung (ggf. Änderung von Flächennutzungsplänen und Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne) ist demnach hierfür erforderlich. Ein Rechtsanspruch für Änderungen von Bauleitplanungen besteht für Antragsteller von PV-Anlagen nicht. Wunsch des Kreisbaumeisters ist es nun, festzustellen, wie sich die Gemeinden überhaupt zu solchen Anlagen stellen und ggf. welche Flächen hierfür in Farge kämen. Im Rahmen einer Voranfrage an das Landratsamt würde dann geprüft werden, ob Änderungen von Flächennutzungsplänen überhaupt genehmigungsfähig wären. Empfohlen wird nach den Erfahrungen des LRA und anderer Gemeinden bei der Bauleitplanung die Anwendung des § 12 des Baugesetzbuches (Vorhaben- und Erschließungsplan). Demnach hätten die Investoren die Kosten der Bauleitplanung, die erfahrungsgemäß höhere fünfstellige Summen betragen können, zu tragen, ebenso die Kosten für ggf. vorgeschriebene naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.


    Photovoltaikanlagen nicht nur auf Dächern (hier in Albersrieth): künftig auch auf Freiflächen?

    Diskussion:

    In der Diskussion wird deutlich, dass die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen nicht grundsätzlich abgelehnt wird. Zum einen handelt es sich um eine umweltfreundliche Art der Energiegewinnung, die knapper werdende Rohstoffe schont. Zum anderen ermöglicht der wirtschaftliche Betrieb solcher Anlagen eine zusätzliche Einnahmequelle für die heimische Landwirtschaft. Allerdings sollte hierbei mit der Landschaft nicht Schindluder getrieben werden. Die Errichtung von Anlagen z. B. auf leer stehenden Gewerbegebieten, auf Konversionsflächen oder in Bereichen, die das Landschaftsbild nicht nachhaltig stören, ist vorstellbar. Da bei Freiflächen-PV-Anlagen im Gegensatz zur Windenergieanlage eine gemeindliche Bauleitplanung notwendig ist, haben die Kommunen hier relativ hohen und autarken Gestaltungsspielraum. Anfragen zur Errichtung von PV-Anlagen haben die Gemeinde schon erreicht. Man sollte nun bei jedem Einzelantrag prüfen, ob ein mitunter kostenträchtiges Planungsverfahren unter Beachtung vor allem des Landschaftsschutzes eingeleitet werden kann. Hierzu sollten nach Eingang von Anfragen und Anträgen gemeinsam mit den Fachstellen am Landratsamt im Rahmen eines Ortstermins die Machbarkeit prüfen.

    Den potentiellen Investoren sollte klar gemacht werden, dass eine finanzielle Vorausleistung der Kommune im Rahmen der Bauleitplanung nicht in Betracht kommt. Anfallende Erschließungskosten fallen zu Lasten der Antragssteller.

    Fazit:

    Die CSU-Fraktion schließt die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im Gemeindegebiet nicht grundsätzlich aus, soweit Belange des Landschaftsschutzes gebührende beachtet werden. In die Vorausleistung bei Anwendung der Bauleitplanung sollte die Gemeinde aber nicht gehen.

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  1. Abschluss eines Netznutzungsvertrages mit der E.ON

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - Schreiben der E.ON Bayern vom 11.12.2009 mit Vorlage des Netzunutzungsvertrags Strom -

    Neben dem seit 1.1.2010 geltenden reinen Stromliefervertrag ist die Netznutzung noch zu regeln. Unter anderem wird in diesem Vertrag die Abrechnung für die Netznutzung, die unabhängig von der Rechnung des Stromlieferanten zugestellt wird, beschrieben. Die Abrechnung soll für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (Jahresenergiemenge über 100.000 kWh) monatlich und für Standardlastprofil-Entnahmestellen (Jahresenergiemenge unter 100.000 kWh) jährlich erfolgen.

    Diskussion:

    Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben, die künftig eine Trennung zwischen Stromlieferung und Netznutzung vorsehen, ist eine vertragliche Regelung über die Netznutzung erforderlich. Mitgeteilt werden sollte aber die Kosten für die Netznutzung, die im Vertragswerk nicht aufgeführt sind (lediglich ein Hinweis, dass die Gebührenhöhe im Internet eingesehen werden kann).

    Fazit:

    Dem Abschluss eines Netznutzungsvertrages mit der E.ON wird zugestimmt.

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  1. Jahresbetriebsplan 2010 für den Körperschaftswald
    - Baubeginn

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Aufstellung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Weiden vom 27.11.2009 -

    Für Durchforstung (75 Festmeter), Jugendpflege (1 Hektar), Kulturen, Waldschutz, Betriebsführung und Sonstiges werden an Ausgaben 2.205.- € und an Einnahmen 2.300.- € anfallen.

             
    Betriebsplan für Gemeindewald (Bild links: ein Teil bei Mangesldorf; Bild rechts: Strassbühl bei Zeßmannsrieth) liegt vor

    Diskussion:

    Besondere Anmerkungen zum Jahresbetriebsplan 2010 werden nicht gemacht.

    Fazit:

    Dem Jahresbetriebsplan 2010 wird zugestimmt.

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  1. Antrag von Herrn Josef Beimler, Albersrieth 12 auf Räumung des Sandbachs entlang seines Grundstücks Fl.Nr. 516, Gmkg. Lennesrieth

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - Antrag von Josef Beimler vom 18.01.2010 und Vorlage der Verwaltung -

    Nach Art. 47 Abs. 2 Ziffer 3 des Bayerischen Wassergesetzes kann die Gemeinde die Kosten für die Unterhaltung von Gewässern auf die Beteiligten (Eigentümer, Anlieger, Nutznießer) umlegen. Bei bisherigen Fällen stellte die Gemeinde den Bagger zur Verfügung, die Anlieger hatten für die Abfahrt und Entsorgung des Räumguts (Ausbringen auf Feldern) gesorgt. Bei größeren Maßnahmen sollen nach Beschluss des Gremiums vom 27.1.2000 (Nr. 9) die Eigenleistungen nach Maschinenringsätzen zusammen mit den anderen Kosten je zur Hälfte auf die Gemeinde und die Antragsteller verteilt werden.


    Der Sandbach (hier bei der Lindnermühle) soll mal wieder ausgeputzt werden

    Diskussion:

    Die Verfahrensweise, wonach die Gemeinde den Bagger stellt und sich die Anlieger um den Abtransport und die Entsorgung kümmern, wird empfohlen. Eine Terminabsprache unter den Beteiligten ist nun erforderlich.

    Fazit:

    Dem Antrag wird unter Beachtung der Verfahrensweise zugestimmt.

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  1. Antrag des Hartsteinwerks Remmelberg auf Zuteilung einer Geschäftsanschrift für den Steinbruch

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - Schreiben des Hartsteinwerks Remmelberg vom 18.12.2009 und Auszug aus dem Beschlussbuch vom 29.4.2004 -

    Der Antragsteller teilt mit, dass nach einem Schreiben des Amtsgerichts Weiden vom 14.12.2009 das Hartsteinwerk eine Straßenbezeichnung nennen müsse. Bislang wurde der Name der Flurbezeichnung ("Rappersbusch") verwendet. In der Sitzung des Gremiums vom 29.4.2004 war angeregt worden, für die Postadresse den Namen "Steinbruch Rappersbusch" statt den ins Handelsregister eingetragenen Namen "Hartsteinwerk Remmelberg" zu verwenden.


    Das Hartsteinwerk Remmelberg bekommt eine zusätzliche Adressbezeichnung: Am Rappersbusch 1"

    Diskussion:

    Der Vorschlag für eine Straßenbezeichnung "Am Rappersbusch 1" als Geschäftsanschrift des Hartsteinwerks geht in Ordnung.

    Fazit:

    Dem Antrag des Hartsteinwerks Remmelberg auf Zuweisung einer Geschäftsadresse für den Steinbruch wird entsprochen, vorgeschlagen wird dazu der Name "Am Rappersbusch 1".

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  1. Möglichkeit der Aufstellung eines Hinweisschildes "Fahrenberg via Waldthurn ... km" auf der BAB A 6

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe E-Mail des LRA vom 15. Dezember 2009 (mit Stellungnahme der Autobahndirektion Nordbayern) -

    Grundsätzlich könnte das weiße Zusatzschild ("via Waldthurn xx km") an der braunen touristischen Unterrichtungstafel "Wallfahrtskirche Fahrenberg" an der BAB A 6 kurz vor der AS Vohenstrauß West (von Wieselrieth kommend) angebracht werden. In Fahrtrichtung Nürnberg steht die touristische Tafel vor der AS Vohenstrauß-Ost, von dieser Ausfahrt ist Waldthurn jedoch nicht durchgängig beschildert, ein identisches Zusatzschild ("via Waldthurn xx km") würde hier wenig Sinn machen. Pro Zusatzschild müsste mit rund 1.000.- € Materialkosten gerechnet werden, hinzu kommen relativ hohe Montagekosten.

    Diskussion:

    Die relativ hohen Kosten in Höhe von rund 2.500.- je Schild stehen nach Auffassung der Diskussionsrunde in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen. Im Zeitalter der zunehmenden Verbreitung von Navigationssystemen werden interessierte Kfz-Lenker das Ziel "Wallfahrtskirche Fahrenberg" auch ohne Zusatzschild problemlos finden.

    Fazit:

    Die Anbringung von Zusatzschildern an die touristischen Unterrichtungstafeln an der BAB A 6 wird nicht für erforderlich erachtet.

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  1. Errichtung und Gestaltung eines anfahrbaren Container-Standplatzes auf dem Gemeindegrundstück Fl.Nr. 415/1, Gmkg. Lennesrieth

    (BE: Dr. Johannes Weig )

    Grundlage:

    - Vorlage der Verwaltung (Lageplan Dorfzentrum Albersrieth und Skizze des Architekten Rudi Meißner --

    Zum Abschluss der Dorferneuerungsmaßnahme in Albersrieth soll neben einigen Pflanzungen noch ein Sichtschutz im Bereich der Recycling-Contaimer aufgestellt werden. Die Ortschaft Albersrieth hätte hier gerne eine Unterstellmöglichkeit für dörfliche Gerätschaften (z. B. Rasenmäher,  Biertischgarnituren) mit integriert. Die Maßnahmen würden vom Amt für Ländliche Entwicklung mit 50 % bezuschusst. Die Dorfgemeinschaft würde die Arbeiten in Eigenleistung erbringen, benötigt würde dazu lediglich das Holzmaterial.


    Nach Abriss der Dorfschmiede und des alten Feuerwehrhauses in Albersrieth soll die freie Fläche durch Pflanzungen und Sichtschutz aufgewertet werden

    Diskussion:

    Nach Abbruch des alten Feuerwehrgerätehauses und der alten Schmiede im Dorfzentrum Albersrieth stehen die Wertstoff-Container mitten im Dorfzentrum ohne baulichen Sichtschutz. Das Entsorgungsunternehmen möchte die Container von der Hauptstraße aus entleeren. Die bisherige Lösung mit Zufahrt über das Privatgrundstück von Rudi Stiebitz war nur als Provisorium gedacht. Die Dorfgemeinschaft möchte in Verbindung mit dem geplanten Sichtschutz eine überdachte und absperrbare Lagerkapazität für die vorhandenen dörflichen Gerätschaften, die derzeit in einem privaten Gebäude untergebracht sind, schaffen. Die Maßnahmen werden nach Auskunft des Amtes für Ländliche Entwicklung im Rahmen des Dorferneuerungsverfahren, das im Frühsommer 2010 seinen Abschluss finden soll, mit 50 % gefördert. Die Dorfgemeinschaft würde die Containeranlage mit Unterstützung des Bauhof-Teams in Eigenleistung errichten. Lediglich das Holzmaterial müsste von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss dem Amt für Ländliche Entwicklung eine Planskizze des Architekten und eine Kostenschätzung vorgelegt werden. Nach zu erwartender Zusage könne sofort mit den Arbeiten begonnen werden.

    Fazit:

    Der Errichtung und ansprechenden Gestaltung des Container-Standplatzes wird unter der angegebenen Vorgehensweise zugestimmt.

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  1. Bauanträge

        (BE: N.N.)

        Grundlage:


Nach Abriss des alten Anwesens soll hier ein schmucker Neubau entstehen

        Diskussion:

        Keine

        Fazit:

        Dem Bauantrag wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters;
    Anfragen und Anträge der Markträte


   
Bäume sind verschwunden: Landschaften (links: Blick von Ottenrieth in Richtung Maienberg) und Ortschaften (rechts: Ortsdurchfahrt in Albersrieth) verlieren Charakter
 

Bürgermeister Josef Beimler kritisiert sehr heftig die Aktion, die ohne Rücksprache mit der Gemeinde erfolgt sei. Den Bäumen (Eschen, Ahorn, Eiche) habe nichts    gefehlt, eine Gefährdung für den Straßenverkehr oder Anlieger könne er nicht erkennen. Zumindest eine Ersatzpflanzung erwarte er, dies würde von der Kommune in ähnlichen Fällen stets gefordert und auch umgesetzt. Die Auffassung des Bürgermeisters, die im übrigen von vielen Gemeindebürgern geteilt würde, wurde dem Verantwortlichen in der Straßenmeisterei Vohenstrauß in aller Deutlichkeit vermittelt. Im Rahmen der Dorferneuerung in Albersrieth wurde Wert auf den Erhalt des alten und ortsprägenden Baumbestandes gelegt. Dieser Grundsatz sei ohne erkennbare Notwendigkeit mit der Fällaktion massiv missachtet worden. Der Bund Naturschutz überlege sich noch, ob rechtliche Mittel (z. B. Anzeige) zum Vorgehen in Anspruch genommen werden sollten.

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