Sitzung der CSU-Fraktion am 27. Oktober 2009
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 29. Oktober 2009
(Wirtsheiner in Spielberg, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 24.09.2009

  1. Sachstandsbericht der Leiterin zur Kindertagesstätte St. Josef
    - Auslastung, Aktivitäten
    - Voraussetzungen für eine Kinderkrippe

  1. Vorstellung des Abschlusses des Haushalts 2008/2009 und des Haushaltsplans 2009/2010 der Kindertagesstätte St. Josef durch die Kirchenverwaltung
    - Billigung durch den Markt Waldthurn

  1. Bedarfsermittlung für die Einrichtung einer Kinderkrippe in Waldthurn

  1. Antrag der Eltern der "Krabbelgruppe" um Überlassung eines Raumes im Schulgebäude

  1. Antrag des Elternbeirates der Grundschule auf Freihaltung des Schulhofes von parkenden Fahrzeugen sowie auf Errichtung einer Busparkbucht

  1. Förderung der Offenen Ganztagsschule an der Hauptschule Vohenstrauß für das Schuljahr 2009/2010

  1. Klassifizierung der Dorfstraßen in Albersrieth für die Endabrechnung von Straßenausbaubeiträgen

  1. Angebot der BayWa für den Austausch des Unimog-Schneepfluges

  1. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Lennesrieth auf Kostenübernahme der Schutzanzugsschränke durch den Markt Waldthurn

  1. Bauanträge

  1. Mitteilungen des Bürgermeisters;
    Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 24.09.2009
    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Protokoll der Niederschrift -
    Unter Beschluss-Nummer 152 (Mitteilungen des Bürgermeisters), Punkt 7 (Bericht von der Regionalkonferenz Symposium in Pilsen durch Uli Völkl), ist die Währung "80.000.000.- €" nicht korrekt angegeben, hier sind tschechische Kronen gemeint.

    Diskussion:

    Keine Anmerkungen.

    Fazit:

    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 24.09.2009 wird genehmigt.

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  1. Sachstandsbericht der Leiterin zur Kindertagesstätte St. Josef
    - Auslastung, Aktivitäten
    - Voraussetzungen für eine Kinderkrippe

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    Die Leiterin der Kindertagesstätte wird in der Sitzung über die derzeitige Situation in der Einrichtung berichten, außerdem werden die rechtlichen Hintergründe für den Betrieb einer Kinderkrippe mitgeteilt. 


    Wir in der Kindertagesstätte bald eine Kinderkrippe integriert?

    Diskussion:

    Die alljährliche Berichterstattung über den Betrieb der Kindertagesstätte wird einhellig begrüßt. Interessant werden sicher die Angaben über die derzeitige Auslastung sein, erwartet werden auch Daten zur künftigen Belegung.

    Fazit:

    Den Ausführungen der Leiterin der Kindertagesstätte wird mit Interesse entgegengesehen.

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  1. Vorstellung des Abschlusses des Haushalts 2008/2009 und des Haushaltsplans 2009/2010 der Kindertagesstätte St. Josef durch die Kirchenverwaltung
    - Billigung durch den Markt Waldthurn

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Kath. Kirchenstiftung Waldthurn vom 20.10.2009 -

    Im Haushaltsjahr 2008/2009 stehen den Einnahmen in Höhe von 255.481,38 € Ausgaben in Höhe von 285.693,52 € gegenüber. Das Defizit in Höhe von 30.212,14 € gleichen die Marktgemeinde zu 80 % (24.169,71 €) und die Kath. Kirchenstiftung zu 20 % (6.042,43 €) aus. Im neuen Haushaltsjahr 2009/2010 werden Einnahmen von 206.335.- € und Ausgaben von 246.090.- € erwartet. Bei den Ausgaben schlagen die Personalausgaben mit 87 % zu Buche.

    Diskussion:

    Das Betriebskostendefizit für das abgelaufene Kindergartenjahr 2008/2209 ist mit 30.212,14 € deutlich geringer ausgefallen als die in der Sitzung des Gremiums vom November 2008 mitgeteilten Planzahlen (60.610.- €). In Anbetracht der noch fehlenden Entscheidungen über das künftige Nutzungskonzept Schule-Kindergarten-Pfarrheim-Rathaus sollten im Haushaltsplan 2009/2010 vorgesehene größere bauliche Investitionen (z.B. Terrasse, 3.000.- €) zurückgestellt werden. Das für 2009/2010 erwartete Betriebskostendefizit in Höhe von 39.755.- €, wovon die Gemeinde 80 % zu tragen hat, deutet die Entwicklung mit zunehmenden Defiziten durch geringere Auslastung und dadurch sinkenden Buchungszeiten an. Umso mehr ist ein schlüssiges und zukunftsfähiges Gesamtkonzept Grundschule-Kindergarten-Hort-Krippe notwendig. 

    Fazit:

    Der vorgestellte Haushaltsplan wird unter Hinweis auf die diskutierten Punkte gebilligt.

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  1. Bedarfsermittlung für die Einrichtung einer Kinderkrippe in Waldthurn 

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    Nach Mitteilung des Bürgermeisters hat das Jugendamt eine Bedarfsermittlung für die Errichtung einer Kinderkrippe angeregt. Eine gesetzliche Verpflichtung für ein entsprechendes Angebot durch die Kommunen soll bis spätestens Ende 2013 kommen. Einige benachbarten Kommunen bieten bereits eine Kinderkrippe an. Anfragen von interessierten Eltern würden auch schon für Waldthurn vorliegen. Vorgeschlagen wird ein Bedarfsermittlung durch Befragen von in Frage kommenden Eltern.

    Diskussion:

    Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren hat in den letzten Jahren auch im ländlichen Raum zugenommen. Ein gutes Betreuungsangebot für Kinder ist daher ein wichtiger Standortfaktor geworden. Nach dem Willen der früheren Bundesregierung sollen flächendeckend die Kommunen ein Kinderkrippenangebot in den nächsten Jahren auf den Weg bringen. Einige Kinder unter drei Jahren werden ja derzeit schon in der Kindertagesstätte betreut. Bei größer werdenden Bedarf wäre die Etablierung einer eigenen Kinderkrippe sinnvoll.

    Fazit:

    Die Überlegungen zur Bedarfsermittlung für die Einrichtung einer Kinderkrippe in Waldthurn werden begrüßt.

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  1. Antrag der Eltern der "Krabbelgruppe" um Überlassung eines Raumes im Schulgebäude

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben von Simone Bergler (für die Krabbelgruppe) und Vorlage der Verwaltung -

    Die Krabbelgruppe Waldthurn möchte künftig ein Zimmer im Schulgebäude benützen, bislang suchten sie zu den wöchentlichen Treffen den Kindergarten auf. Die Schulleitung wäre mit der Benutzung eines Raumes unter der Turnhalle, der auch von der Gymnastikgruppe und der Musikschule in Anspruch genommen wird, einverstanden. Der derzeit arg ramponierte Teppichboden müsste noch erneuert werden, überfällig sind auch Malerarbeiten (könnte vom Bauhof erledigt werden). Die Eltern der Krabbelgruppe würden sich an Verschönerungsmaßnahmen im Zimmer beteiligen.


    Die Eltern der Krabbelgruppe möchten mit ihren Kleinsten in einen Raum unter die Schulturnhalle umziehen

    Diskussion:

    Wenn die Schulleitung mit dem Umzug der Krabbelgruppe in das Schulgebäude einverstanden ist und die Nutzer des Raumes sich nicht in die Quere kommen, bestehen keine Bedenken gegen die Absicht der Eltern der Krabbelgruppe. Aus allgemeinhygienischen Gründen ist auf eine regelmäßige Reinigung des Raumes zu achten.

    Fazit:

    Dem Antrag der Eltern der Krabbelgruppe wird zugestimmt.

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  1. Antrag des Elternbeirates der Grundschule auf Freihaltung des Schulhofes von parkenden Fahrzeugen sowie auf Errichtung einer Busparkbucht

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben des Elternbeirates vom 20.10.2009 und Vorlage der Verwaltung -

    Aufgrund des vermehrten Aufkommens parkender Autos am Parkplatz an der Schule kommt es häufiger zu Behinderungen beim Bringen und Holen der Kinder durch Eltern und Schulbus. Der Elternbeirat befürchtet dadurch eine erhöhte Gefährdung der Kinder. Sie beantragen deshalb ein Parkverbot für die Autos eines benachbarten Gewerbebetriebes sowie die Schaffung einer Bus-Parkbus am Grundschulgebäude unmittelbar an der Schulstraße.

    Nach Stellungnahme der Verwaltung könne ein Parkverbot nicht auf bestimmte Nutzer ausgesprochen werden, betroffen wären dann alle Parkwilligen (auch Lehrer und Eltern). Durch Vereinbarungen mit dem Gewerbebetrieb (Schaffung von Parkflächen mit eigener Zufahrt) wird in absehbarer Zeit eine Entspannung am Schulvorplatz erwartet. Die Errichtung einer Parkbucht ist kein neuer Gedanke, die bereits angedachte Realisierung wurde der angelaufenen Dorferneuerung in Waldthurn untergeordnet. Durch Verlagerung des Pausenhofs vom Haupteingang der Schule weg hin um Bereich vor der Eingangstür zur Turnhalle hat nun durch wegfallende Parkmöglichkeiten die Situation verschärft. Dringender Handlungsbedarf besteht daher nun zu Recht. Das Bauhofteam könnte nach vorheriger Mitwirkung des Büros Drexl/Donaubauer (zuständig für die Dorferneuerung), der Polizei und des Busunternehmers mit den Erd- und Pflasterarbeiten, solange es die Witterung zulässt, beginnen. Die Restarbeiten (mit Herstellung eines Grünstreifens) könnten im Frühjahr 2010 erfolgen.


    Vielen Eltern sind parkende Autos am Schulhof ein Dorn im Auge

    Diskussion:

    Die sich teilweise zuspitzende Parksituation an der Schule besonders zu den Hol- und Bringzeiten wird nicht verkannt. Daher wurde in den letzten Monaten intensiv um eine Entzerrung gerungen. Zusätzliche Parkmöglichkeiten für den Gewerbebetrieb stehen in absehbarer Zeit zur Verfügung. Hinterfragt wurde das Verhalten von Eltern, die statt Benutzung des Schulbusses ihr Kind mit dem Schulbus mit dem Privat-PKW bringen oder holen. Die Schaffung einer Parkbucht wird insbesondere durch den Wegfall der Parkfläche an der Turnhalle als notwendig erachtet, bei umgehender Umsetzung der Maßnahme können allerdings keine Fördermittel aus der Dorferneuerung erwartet werden. Das Parken an der Turnhalle sollte zumindest bei größeren Veranstaltungen ermöglicht werden, zum Schutz der neu errichteten Laufbahn am Schulsportplatz könnte dann eine mobile Absperrung angebracht werden.

    Fazit:

    Der Antrag wird hinsichtlich der Schaffung einer Bus-Parkbucht befürwortet, ein Parkverbot am Zugangsbereich zur Schule wird nicht für sinnvoll gehalten.

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  1. Förderung der Offenen Ganztagsschule an der Hauptschule Vohenstrauß für das Schuljahr 2009/2010

    (BE: DR. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben der Stadt Vohenstrauß vom 29.7.2009 -

    Die Offene Ganztagsschule an der Hauptschule Vohenstrauß wird seit 2007 betrieben und hat sich bestens bewährt. Künftig läuft die Trägerschaft beim Freistaat Bayern, der dafür Mittel bereit stellt unter der Voraussetzung, dass die Stadt Vohenstrauß als Sachaufwandsträger eigen Mittel in Höhe von 5.000.- € bereit stellt. Aus der Gemeinde Waldthurn nehmen sechs Schüler das Angebot in Anspruch. Eine Beteiligung der Gemeinde Waldthurn an der Kostenpauschale von 5.000.- € wird daher erwartet. Entsprechend den gebuchten Wochenstunden würden für den Markt insgesamt 1.533,33 € im Schuljahr 2009/2010 anfallen. Die Möglichkeit einer Mittagsverpflegung besteht, Zuschüsse dazu können bei Bedarf beantragt werden.

    Diskussion:

    Die Einrichtung der Offenen Ganztagsschule hat sich sicherlich bewährt. Eine Beteiligung der Marktgemeinde entsprechend der Schülerzahl und der gebuchten Betreuungsstunden ist selbstverständlich. Die mitgeteilten Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Benutzung von Linienbussen (grundsätzlich keine kostenlose Beförderung) sollten gelöst werden können.

    Fazit:

    Eine Beteiligung der Marktgemeinde an der Förderung der Offenen Ganztagsschule an der Hauptschule in Vohenstrauß wird befürwortet.

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  1. Klassifizierung der Dorfstraßen in Albersrieth für die Endabrechnung von Straßenausbaubeiträgen

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Die Abrechnung der Siedlungsstraße und der unteren Dorfstraße in Albersrieth hat eine lange Vorgeschichte. Im Rahmen der Kanalbaumaßnahmen in den Jahren 1994/1995 wurden statt der vorgesehenen Reparatur der Kanaltrasse die Straßenzüge weitgehend voll ausgebaut. Da im Planungsstadium und beginnenden Ausführungsstadium der Kanalbaumaßnamen zunächst ein Vollausbau nicht vorgesehen war und daher auch nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt worden war, wurden die restlichen Straßenflächen, die nicht dem Kanalbau zuzuordnen waren, quasi im Regieverfahren (ohne Ausschreibung) mit deutlich höheren Kosten wieder hergestellt. Bei damaligen Ortsterminen wurden daher Anliegerbeteiligungen an den Ausbaumaßnahmen vom Gremium nicht ins Auge gefasst. Nach einer vorherigen Anliegerversammlung im Jahr 1999 wurde im Gremium mit Beschluss vom 24.2.2000 festgelegt, dass unter Anwendung der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung entgegen den Festlegungen früherer Vereinbarungen eine Beitragserhebung bei den Anliegern nun doch vollzogen werden soll. Aufgrund der nicht immer korrekten planerischen, ausführenden und kontrollierenden Verfahrensweise während des Kanalbaus kam man im Gremium überein, eine Beteiligung der Anlieger in Höhe von 20 % (entsprechend einer Klassifizierung als Hauptverkehrsstraße) an den zusätzlichen Ausbaukosten zu erwirken. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde Vorausleistungsbescheide an die Anlieger geschickt und die Vorausleistungen eingehoben. Nach einer Aussprache am Landratsamt Neustadt wurde letztendlich das Vorgehen zum damaligen Zeitpunkt nicht beanstandet.

    Durch die überörtliche Rechnungsprüfung wurde die Angelegenheit im Oktober 2002 nochmals aufgegriffen. Der Prüfer forderte eine sachgerechte Klassifizierung der Straßen und eine entsprechende Beitragserhebung. Im März 2003 nahm das Gremium beschlussmäßig zum Prüfvermerk Stellung und sicherte eine "endgültige Herstellung der Beitragsschuld" (=Fertigstellung der Straßen) innerhalb der nächsten 6 Jahre zu. Im April 2004 wurden im Gremium erneut die Versäumnisse der Gemeinde bezüglich des Straßenausbaus in Albersrieth angesprochen, seit 1994 wäre hier nichts mehr getan worden. Schließlich konnten die Straßenstücke im Jahre 2006 (Siedlungsstraße, Untere Dorfstraße) und die Hauptstraße durch das Dorf im Jahre 2008 endgültig fertig gestellt worden. Bemerkenswert ist, dass die Siedlungsstraße und die Untere Dorfstraße eigentlich schon nach dem Kanalbau 1994 in technisch belastbarem Zustand nach Abschluss der Kanalbaumaßnahmen wieder hergerichtet worden waren. Einige wenige Quadratmeter belassene Straßenflächen, die vom Kanalbau nicht tangiert waren und im Sinne des Beitragsrechtes nicht in einem Zustand waren, die eine Beitragsschuld begründen könnten, wurden nachträglich erst in den Jahren 2005 und 2006 ohne technische Notwendigkeit neu ausgebaut, um letztendlich Beitragsrecht herzustellen.

    Der zuständige Sachbearbeiter am Landratsamt hat bereits im April 2000 ausgeführt, dass alle von der Staatsstraße 2396 abzweigenden Straßen vor dem Hintergrund des dörflichen Charakters nur Anliegerstraßen sein könnten, was eine deutlich höhere Beitragsschuld der Anlieger nach sich gezogen hätte. In den Folgejahren hat jedoch die Gemeinde keine Anpassung der Klassifizierung vorgenommen. Dies soll jetzt nachgeholt werden und dann aufgrund der neuen Klassifizierung eine Endabrechnung mit zu Ungunsten der Anlieger geänderten Beitragssätzen erfolgen.

         
    Die Dorfstraßen in Albersrieth sollen neu klassifiziert werden

    Diskussion:

    In der Diskussion wird schnell deutlich, dass sich der Bürger auf Zusagen der Gemeinde verlassen können muss. Insofern wird eine Abänderung des Beschlusses aus dem Jahre 2000, den betroffenen Anliegern Vorausleistungsbescheide auf der Basis der damals vorgenommenen Klassifikation zu schicken, nicht befürwortet. Das damalige Vorgehen ist in Kenntnis der geschilderten Vorgeschichte nachvollziehbar. Wenn nun der Sachbearbeiter des Landratsamtes von einer Staatsstraße abzweigende Straßen als Anliegerstraßen wertet, wieso wurde diese Klassifizierung nicht in der Fahrenbergstraße und in der Bernriether Straße, die ebenfalls von einer Staatstraße abzweigen, eingefordert? Beide Straßen wurden übrigens in die höchste Kategorie als Hauptverkehrsstraßen (nicht einmal als Haupterschließungsstraße) klassifiziert, ein Privileg, das eigentlich nur Bundes-, Staats- und allenfalls Kreisstraßen zukommt. In der Diskussion wird darüber hinaus auch deutlich, dass niemand Einwände gegen eine korrekte Klassifizierung von Straßen im Sinne des Beitragsrechts hat. Eine sachgerechte Klassifizierung jetzt zum Zeitpunkt der Endabrechnung vorzunehmen und eine frühere Beitragsgrundlage aufzuheben, ist den betroffenen Anliegern kaum vermittelbar. Der Beitragspflichtige muss sich auf eine bereits kommunizierte Lage verlassen können, er braucht sich auf einen deutlich höheren Beitrag, bedingt durch eine nachträglichen Änderung der Berechnungsgrundlagen, nicht einzurichten (siehe auch ähnliche Aussagen in einem Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 16.1.2004, Aktenzeichen: 2 L 491/02). Insofern könnte eine sachgerechte Neuklassifizierung nur mitgetragen werden, wenn eine Abrechnung auf der Basis der Vorausleistungsbescheide aus dem Jahre 2000 möglich ist.

    Fazit:

    Gegen eine sachgerechte Klassifizierung der Erschließungsanlagen bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Aus Gründen des Vertrauensschutzes für die Anlieger sollte jedoch eine Endabrechnung der Ausbaubeiträge auf der Grundlage der Vorausleistungsbescheide bzw. des Beschlusses des Marktrates aus dem Jahre 2000 erfolgen.

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  1. Angebot der BayWa für den Austausch des Unimog-Schneepfluges  

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:
    - siehe Angebot der BayWa vom 21.10.2009 und Vorlage der Verwaltung -

    Am Schneepflug, der im Jahre 2005 ausgeliefert worden war, sind gravierende Mängel (z. B. zahlreiche Risse, ausgeschlagene Führungsschienen, defekte Plastikbuchsen) festzustellen. Diese sind nicht auf einen normalen Verschleiß, sondern auf Material- und Verarbeitungsfehler zurückzuführen. Nach zähen Verhandlungen hat jetzt die BayWa ein Kulanzangebot unterbreitet, das die Rücknahme des alten Schneepfluges und eine Neubeschaffung vorsieht. Das Angebot für einen neuen Pflug (Modell Hydrac U-III-320) ist mit 1.900.- € beziffert. Das Angebot ist durchaus interessant und eine echte Alternative zur Generalüberholung des alten Pfluges.

    Diskussion:

    Eine wirtschaftliche Reparatur des jetzigen Schneepfluges ist nicht mehr möglich, weshalb das Kulanzangebot der BayWa angenommen werden wollte.

    Fazit:

    Das Angebot der BayWa wird befürwortet.

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  1. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Lennesrieth auf Kostenübernahme der Schutzanzugsschränke durch den Markt Waldthurn

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Antrag der FFW Lennesrieth vom 20.09.2009 -

    Die FFW Lennesrieth hat auf eigene Kosten (2.306,22 €) Schutzanzugschränke für das neue Feuerwehrhaus in Albersrieth beschafft. Sie beantragt nun die Kostenübernahme durch den Markt unter Hinweis auf die enormen Eigenbeteiligung beim Neubau des Feuerwehrhauses (statt der angebotenen finanziellen Eigenleistung in Höhe von 7.500.- € wurden durch die Feuerwehr knapp 14.000.- € für verschiedene Leistungen bezahlt).


    Für die Beschaffung der Schutzanzugsschränke im neuen Feuerwehrhaus beantragt die FFW Lennesrieth eine Übernahme der Kosten

    Diskussion:

    Üblicherweise beschafft nach Hinweis des Bürgermeisters die Marktgemeinde im Rahmen einer geordneten Ausschreibung notwendige Ausstattungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände für die gemeindlichen Feuerwehren. Eine Ausschreibung sei hier nicht erfolgt, so dass eine finanzielle Beteiligung der Feuerwehr zuzumuten sei (genannt wurde zunächst ein Zuschussbetrag durch die Gemeinde in Höhe von 1.500.- €). Auf Rückfrage wird von Diskussionsteilnehmern, die im Feuerwehrwesen Erfahrung haben, angegeben, dass die beschafften Schutzanzugschränke qualitativ hochwertig wären und dazu preislich nicht zu hoch gelegen wären. Eine Ausschreibung hätte sicherlich kein günstigeres Ergebnis gebracht. Die Notwendigkeit der Beschaffung wird von niemanden in Zweifel gezogen, eigentlich wäre dazu sowieso die Gemeinde verpflichtet gewesen. Schließlich hat die Feuerwehr beim Neubau des Gerätehauses deutlich höhere finanzielle Beiträge als vorgesehen eingebracht. Zu erwähnen sind auch die zahlreichen Einsatzstunden der freiwilligen Helfer beim Neubau. Unter diesen Voraussetzungen erscheint ein Zuschuss von 2.000.- € als durchaus angemessen.

    Fazit:

    Dem Antrag wird teilweise stattgegeben, ein Zuschussbetrag von 2.000.- € wird gewährt.

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  1. Bauanträge

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    • Anton Menner (Albersrieth), Errichtung einer Lagerhalle im Siedlungsgebiet Albersrieth

    • Klaus Gollwitzer (Waldthurn), Neubau eines Fahrradtreffs am Kühbachhof

    Diskussion:

    Keine.

    Fazit:

    Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters;
    Anfragen und Anträge der Markträte

        (BE: N.N.)

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