Sitzung der CSU-Fraktion am 24. August 2009
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 27. August 2009
(Skihütte des OWV Waldthurn, Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 30.07.2009

  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 30.09.2009, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

  1. Überlegungen von Architekt Meißner zur Sicherung der Bereiche Grundschule - Kindertagesstätte - Lobkowitzschloss - Rathaus in der Zukunft

  1. Erweiterung des Objektplanungsvertrages mit dem Verband für Ländliche Entwicklung Regensburg um die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Ottenrieth - Sandbachhöf

  1. Nachtrag zum Bauvetrag der Fa. Streicher, Deggendorf, wegen der Teermaßnahme an der Gemeindeverbindungsstraße Ottenrieth - Sandbachhöf

  1. Abschluss der Ausbaumaßnahme Gemeindeverbindungsstraße Spielberg - Wampenhof

  1. Meldung von Maßnahmen zur Verbesserung des Bockl-Radwanderweges an das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab

  1. Fahrzeugausstattung des Bauhofs - Vorschläge von Firmen zur Beschaffung eines Kommunaltraktors sowie eines Allrad-LKW bei Inzahlungnahme des Gemeinde-Unimogs

  1. Grundsatzbeschluss für die Behandlung von Erlassanträgen in Zusammenhang mit der Einhebung von Wasser-Kanalgebühren

  1. Stellungnahme des Marktes zur Teilfortschreibung des Regionalplans durch den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord

  1. Nutzung einer Teilfläche des Gemeindegrundstücks Fl.Nr. 264/1 Gmkg. Waldthurn als Parkfläche für einen Gewerbebetrieb

  1. Bauanträge

  1. Mitteilungen des Bürgermeisters;
    Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 30.7.2009
    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    - siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:

    Keine Anmerkungen.

    Fazit:

    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 30.7.2009 wird genehmigt.

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  1. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 30.07.2009, bei denen das Erfordernis der Geheimhaltung weggefallen ist

    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Diskussion:

    keine

    Fazit:

    Die Bekanntgabe wird zur Kenntnis genommen.

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  1. Überlegungen von Architekt Meißner zur Sicherung der Bereiche Grundschule - Kindertagesstätte - Lobkowitzschloss - Rathaus in der Zukunft

    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:

    Architekt Rudi Meißner wird in der Sitzung zum Thema nähere Erläuterungen, auch bezüglich der Kosten abgeben. In einem weiteren Schritt sollen gegebenenfalls Waldthurner Handwerksbetriebe in die Überlegungen mit einbezogen werden ("Waldthurner Modell"), um zu sehen, ob mit deren Unterstützung eine Realisierung des Projektes möglich sein könnte.

    Diskussion:

    Die Sachlage wird ohne besonderen Kommentar zur Kenntnis genommen.

    Fazit:

    Den Ausführungen des Architekten wird mit Interesse entgegen gesehen.

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  1. Erweiterung des Objektplanungsvertrages mit dem Verband für Ländliche Entwicklung Regensburg um die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Ottenrieth - Sandbachhöf

    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Marktgemeinde an den Verband für Ländliche Entwicklung vom 10.8.2009 und dessen Antwort vom 11.8.2009 -

    Die Marktgemeinde möchte aufgrund der enormen Einsparungen bei der Sanierung der Straße von Spielberg nach Wampenhof als zusätzliche Maßnahme die Erneuerung der Straße von Ottenrieth nach Sandbachhöf (Kosten: 79.500.- €) in die Förderung (zu gleichen Vertragsbedingungen) Die Erweiterung des Vertrages vom 30.6.2009 (Förderung der Straße Spielberg - Wampenhof) um die zusätzliche Maßnahme (Ottenrieth - Sandbachhöf) wird vom Verband für Ländliche Entwicklung bestätigt.

       
    Hochbetrieb beim Straßenbau in Waldthurn: links der neu geteerte Weg von Ottenrieth nach Sandbachhöf, rechts von Ottenrieth zum Bahnhof Waldthurn

    Diskussion:

    Die Zusage zur Förderung der Straßenerneuerung von Ottenrieth nach Sandbachhöf wird einhellig begrüßt. Die Vorarbeiten durch das Bauhofteam mit Unterstützung der Anlieger (Straßengräben, Wasserführung, Vorprofilierung) sind dem Vernehmen nach weitgehend abgeschlossen. In Kürze soll die Tiefbaufirma Streicher aus Deggendorf mit den restlichen Arbeiten (Oberbauverstärkung) beginnen.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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  1. Nachtrag zum Bauvetrag der Fa. Streicher, Deggendorf, wegen der Teermaßnahme an der Gemeindeverbindungsstraße Ottenrieth - Sandbachhöf

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung (Nachtrag zum Bauvertrag zwischen der Marktgemeinde Waldthurn und der Firma Streicher vom 10.8.2009 -

    Für die vom Gemeinderat bereits beschlossene zusätzlich vorgesehene Wegebaumaßnahme zwischen Ottenrieth und Sandbachhöf (1.320 Meter Länge, 3,50 Meter Breite) beträgt die voraussichtliche Bausumme 79.500.- €. Durch das Amt für Ländliche Entwicklung wurde mittlerweile die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt.


    Endlich wieder gut befahrbar: die Straße nach Sandbachhöf

    Diskussion:

    Die Tiefbaufirma Streicher aus Deggendorf übernimmt zu den gleichen Bedingungen wie bei der Maßnahme Spielberg - Wampenhof die Erneuerungsarbeiten an der Gemeindeverbindungsstraße Ottenrieth - Sandbachhöf. Die Erteilung des vorzeitigen Baubeginns durch das Amt für Ländliche Entwicklung wird begrüßt. Das Mitmachen der Anlieger, auch in finanzieller Hinsicht, wird anerkannt, fast alle Anlieger sind ihrer freiwillig eingegangenen Verpflichtung nachgekommen. 

    Fazit:

    Dem Nachtrag zum Bauvertrag wird zugestimmt.

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  1. Abschluss der Ausbaumaßnahme Gemeindeverbindungsstraße Spielberg - Wampenhof

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    Mit Abnahme und erneuter Freigabe der Straße von Spielberg nach Wampenhof am 25. August 2009 steht die Maßnahme vor ihrem erfolgreichen Abschluss.

      
    Die Straße von Spielberg nach Wampenhof wurde bereits dem Verkehr wieder frei gegeben.

    Diskussion:

    Die äußerst zügige Umsetzung der Straßenerneuerung zwischen Spielberg und Wampenhof wird allseits lobend erwähnt. Dank gilt hier vor allem dem Team des Bauhofs um dessen Leiter Hugo Götz und den Anliegern aus Spielberg und Wampenhof, die durch ihre tatkräftige Mithilfe wesentlich zum Gelingen der Aktion beigetragen haben.

    Fazit:

    Der Sachstand wird erfreut zur Kenntnis genommen.

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  1. Meldung von Maßnahmen zur Verbesserung des Bockl-Radwanderweges an das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab
    - Baubeginn

    (BE: DR. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben der Marktgemeinde an das Landratsamt vom 5.8.2009 -

    Folgende Anregungen zur Aufwertung des Bocklradwanderweges wurden an das Landratsamt weitergeleitet:

    • Anbindung des Hauptortes Waldthurn an den Bocklradweg über die Luhe und die Ortschaft Lennesrieth (Schätzkosten 14.155.- € nach Angebot der Fa. Holfelder Bau)

    • Herstellung einer Zufahrt zum geplanten Fahrradtreff am Küchbachhof (7.500.- €)


    Der Bocklradlweg am Kühbachhof

    • Errichtung von zwei weiteren Umgehungsbauwerken im Bereich von Albersrieth / Ortsdurchfahrt Staatsstraße sowie im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Waldthurn bei Frankenrieth zur Erhöhung der Sicherheit (3.000.- €)


    Der Bocklradweg bei Albersrieth

    • Aufstellen von sechs Hinweisschildern im Bereich der Trasse mit Angaben zu Abfahrtsmöglichkeiten und Sehenswürdigkeiten in der Umgebung (z. B. Gaststätten, Kirchen, Museen etc.; 2.000.- €)

    • Errichtung eines Rastplatzes in Albersrieth sowie Aufstellen von Ruhebänken (10.000.- €)

    • Errichtung eines Bildstocks mit Darstellung des Hl. Christophorus als Schutzpatron der Radfahrer im Bereich der Radwegtrasse (3.000.- €)

    • Aufstellen einer Schautafel bei Kühbachhof mit Erinnerung an die Geschichte des "Eslinga - Bockl" von 1886 bis 1995 (800.- €)

    Diskussion:

    Über die Notwendigkeit von zusätzlichen Umgehungsbauwerken wird kontrovers diskutiert, vielfach wird hierin eher ein zusätzliche Gefährdung gesehen (zu einer ähnlichen Einschätzung sei auch der zuständige Sachbearbeiter am Landratsamt gekommen). Die Anbindung des Hauptortes Waldthurn an den Bocklradweg könnte auch über das Amt für Ländliche Entwicklung gefördert werden, allerdings wären hier die Fördersätze nicht so hoch (die dargestellten Begleitmaßnahmen würde durch die EU in Verbindung mit Maßnahmen auf tschechischer Seite mit bis zu 70 % gefördert). Ansonsten besteht Einverständnis mit den Vorschlägen.

    Fazit:

    Das Schreiben der Marktgemeinde Waldthurn an das Landratsamt zur Aufnahme der vorgeschlagenen Maßnahmen in das vorgesehene bayerisch - tschechische Förderprogramm wird begrüßt.

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  1. Fahrzeugausstattung des Bauhofs - Vorschläge von Firmen zur Beschaffung eines Kommunaltraktors sowie eines Allrad-LKW bei Inzahlungnahme des Gemeinde-Unimogs

    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:

    Mittlerweile liegen einige schriftliche Angebote vor. Die BayWa bietet einen neuen MAN-LKW (TGM 13 250, 102.800.- €) sowie einen Fendt Kommunaltraktor 412 (107.000.- €) an. Ein neuer Unimog (U 400) würde bei der Fa. Bassewitz 151.992.- € kosten. Ein Iveco-LKW EuroCargo II wurde mit 98.600.- € veranschlagt. Bei der Firma Lindner (Remmelberg) käme ein Valtra Kommunaltraktor auf 67.000.- €. Schließlich käme als weitere Alternative ein Zetor Kommunaltraktor (Preis wird noch mitgeteilt) mit Komplett-Ausstattung (Fa. Strigl, Moosbach) in Frage. Der Zetor könnte im September für eine Woche getestet werden.


    Der gemeindliche Bauhof

    Diskussion:

    Der reparaturanfällige gemeindliche Unimog ruft förmlich nach Ersatz. Keine der Firmen hat allerdings ein Inzahlungnahme-Angebot gemacht. Hier sollte bei den anbietenden Firmen nochmals nachgehakt werden. Ein neuer Unimog wird am 26.8.2009 (10:00 Uhr) am Bauhof vorgeführt, angesichts der Erfahrungen mit dem jetzigen Gerät hält sich allerdings die Begeisterung hierzu in Grenzen. Die Bewertung der Angebote hat allerdings ohne konkretes Angebot für den jetzigen Unimog wenig Sinn. Mit Interesse wird der Vorführung des neuen Zetor-Kommunaltraktors entgegen gesehen.

    Fazit:

    Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen, eine Entscheidung über das weitere Vorgehen sollte noch vor diesem Winter fallen.

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  1. Grundsatzbeschluss für die Behandlung von Erlassanträgen in Zusammenhang mit der Einhebung von Wasser-Kanalgebühren

    (BE: Alois Weig)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen um die Behandlung von Erlassanträgen im Zusammenhang mit der Einhebung von Wasser- und Kanalgebühren. Das Gremium möchte daher einen Grundsatzbeschluss fassen.

    Die öffentliche Wasserverbrauchsanlage endet in der Regel am Zähler des Grundstücks. Bis dahin ist die Gemeinde verantwortlich. Die korrekte Funktion der Hausinstallation nach dem Zähler hat der Grundstückseigentümer zu verantworten. In Fällen, in denen behauptet wird, dass die über den Wasserzähler ermittelte Verbrauchsmenge nicht stimmt, kann der Zähler auf Wunsch (und zunächst auf Kosten) des Grundstückseigentümers durch eine Eichbehörde überprüft werden. Sollte tatsächlich der Zähler fehlerhaft arbeiten, könnte einem Antrag auf Erlass stattgegeben werden. Für Verluste nach dem Zähler, also im Bereich der Hausinstallation, ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Wenn hierbei Wasserverluste nachweislich in die Kanalisation fließen und so einer Kläranlage zugeführt werden, hat der Eigentümer sowohl die Kosten des Frischwasserbezugs als auch die Kosten der Abwasserreinigung zu übernehmen.

    Diskussion:

    Die Vorschläge der Verwaltung werden begrüßt. Grundsätzlich sollte alles, was nachweisbar über den Kanal in eine gemeindliche Kläranlage läuft, vom Grundstückseigentümer bezahlt werden. Dieser ist für die Funktion seiner Hausinstallation voll verantwortlich, eine Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen ist daher nicht einsehbar. Künftig könnten damit auch Anträge unter Hinweis auf den Grundsatzbeschluss des Marktrates durch die Verwaltung bearbeitet werden.

    Fazit:

    Ein Grundsatzbeschluss in der vorgeschlagenen und diskutierten Form sollte gefasst werden. Die entsprechenden Satzungen sind hierbei selbstverständlich zu beachten.

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  1. Stellungnahme des Marktes zur Teilfortschreibung des Regionalplans durch den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord

    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:

    - siehe Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz - Nord vom 4. August 2009 -

    Für eine Fortschreibung des Teilabschnitts B I 7 ("Freiraumsicherung") im Regionalplan will der Planungsverband ein Beteiligungsverfahren durchführen. Eine Stellungnahme soll bis spätestens 30 Oktober 2009 beim Planungsverband vorliegen.

    Nach dem Teilabschnitt "Freiraumsicherung" sollen regionale Landschaftsräume mit besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert und entwickelt werden. Als Erholungsgebiete werden hierbei unter anderem auch der Nördliche Oberpfälzer Wald (mit Einschluss fast des gesamten Landkreises Neustadt an der Waldnaab) festgesetzt. Die Erholungsgebiete sollen von störenden Nutzungen freigehalten werden. Durch das Bayerische Naturgesetz werden insbesondere die regionalen Naturparks für die Erholungsnutzung als wichtig angesehen. Durch Infrastrukturprojekte sollten die Erholungsfunktion und das Landschaftsbild nicht nachhaltig beeinträchtigt werden. Hierbei wird größeren technischen Projekten wie Straßenbau, Kraftwerke, Freileitungen und Windkraftanlagen (!) eine besonderes Gefährdungspotential zugeschrieben.

    Ausführliche Informationen sind unter www.ropf.de/leistungen/landesplanung/index.htm ("Aktuelles") nachzulesen.


    Im Naturpark Oberpfälzer Wald sind Windkraftanlagen (hier bei Bärnau) unerwünscht.

    Diskussion:

    Bei der vorgeschlagenen Fortschreibung des Regionalplans wird im gesamten östlichen Landkreis Neustadt die Errichtung von größeren Windkraftanlagen aus Gründen der Erholungsfunktion von Naturparks als sehr kritisch betrachtet. Inwieweit potentielle Investoren unter Hinweis auf die Privilegierung der Windenergie abgehalten werden können, kann derzeit nicht beantwortet werden. Grundsätzlich wird aber die Nutzung der Freiräume zum Schutz der Landschaft und der Erholungsfunktion auch aus touristischen Gründen als wichtig angesehen. Ob nun dieses Grundziel die Gemeinde in einer eigenen Stellungnahme nachformulieren muss, bleibt dahingestellt. Besondere zusätzliche Anregungen werden hierzu nicht gemacht. 

    Fazit:

    Die Fortschreibung des Regionalplans wird zur Kenntnis genommen. Eine Stellungnahme durch die Gemeinde erscheint entbehrlich.

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  1. Nutzung einer Teilfläche des Gemeindegrundstücks Fl.Nr. 264/1 Gmkg. Waldthurn als Parkfläche für einen Gewerbebetrieb

    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:

    - siehe Vorlage der Verwaltung -

    Eine Nutzung der bislang unbefestigten Teilfläche des Gemeindegrundstücks Fl. Nr. 264/1 (Gmkg. Waldthurn) als Parkfläche könnte unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden. Eine Nutzung als Lagerfläche ist auszuschließen. Etwaige Befestigungen (z. B. Einbau von Schottermaterial) gehen zu Lasten des Nutzers. Eine Genehmigung zur Nutzung kann jederzeit widerrufen werden. Bauliche Veränderungen wären nur mit Zustimmung des Marktes zulässig.
    Zusätzliche Parkmöglichkeiten von Waldthurner Gewerbebetrieb gesucht

    Diskussion:

    Grundsätzlich bestehen gegen eine Nutzung von gemeindlichen Flächen als Parkflächen in Einzugsbereichen von Siedlungs- oder Gewerbegebieten in unmittelbarer Nähe von baulichen Anlagen keine Bedenken, solange benachbarte Areale in ihrer Nutzung nicht relevant eingeschränkt werden.

    Fazit:

    Einer Nutzung als Parkfläche kann unter den genannten Bedingungen zugestimmt werden.

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  1. Bauanträge

        (BE: N.N.)

        Grundlage:


Bauantrag nachgereicht: Holzschuppen mit Holzlege am Gänsbühl)

        Diskussion:

        Keine

        Fazit:

        Den Bauanträgen wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters;
    Anfragen und Anträge der Markträte


Großbrand in Lennesrieth

   
Der Pleysteiner Ortsteil Bibershof (rechts) wird am Unterfahrenberg (links an die Steinwaldgruppe angeschlossen.


Die meisten Autofahrer überschreiten in der Hauergasse 30 - 35 km/h nicht

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