Sitzung der CSU-Fraktion am 26. Januar 2009
zur Vorbereitung der Sitzung des Marktgemeinderates am 29. Januar 2009
(Gasthaus Kick, Waldthurn; Beginn 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.12.2008

  2. Antrag des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord wegen konzeptioneller Möglichkeiten einer Windkraftplanung

  3. Aktualisierung des Regionalplans Oberpfalz-Nord - Stellungnahme des Marktes

  4. Untersuchungsergebnisse der Bodenproben im Bereich des Tiefbrunnens auf Nitrat;
    - Auswirkungen auf die Eigenwassergewinnung
    - mögliche Maßnahmen
    - weiteres Vorgehen

  5. Antragstellung für Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung für den Bereich energetische Sanierung von Gebäuden

  6. Antragstellung für Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung für den Bereich Straßenbau

  7. Zulässigkeit von Veranstaltungen im Dorftreff Albersrieth;
    - Stellungnahme gegenüber dem Bauamt des LRA Neustadt

  8. Antrag der Pfarr- und Gmeindebücherei auf Gewährung eines Zuschusses

  9. Antrag Konrad Seibert, Ottenrieth 3, auf Aufforstung von Fl.Nr. Gmkg. Lennesrieth
    - Stellungnahme des Marktes

  10. Bauanträge

  11. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte

  1.  Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.12.2008
    (BE: N.N.)

    Grundlage:
    -
    siehe Protokoll der Niederschrift -

    Diskussion:
    Keine Anmerkungen.

    Fazit:
    Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom 29.12.2008 wird genehmigt.

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  1. Antrag des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord wegen konzeptioneller Möglichkeiten einer Windkraftplanung
    (BE: Dr. Johannes Weig)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom 5.12.2008 -
    Bereits in einem Beschluss des Gremiums im März 1997 wurde ein Antrag auf Standortausweisung im Flächennutzungsplan zum Schutze des Landschaftsbildes (Bereich Fahrenberg) abgelehnt und die Festlegung geeigneter Standorte beim Verfahren zur Änderung des Flächenutzungsplanes ganz ausgeklammert. Laut den damaligen Bayerischen Solar- und Windatlas wäre der "Hummerberg" bei Spielberg geeignet, das Gremium hatte dann diese Fläche mit Beschluss vom Januar 1998 beim Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord als Vorbehaltsfläche für Windenergie beantragt. Ende 2003 wurde der Regionalplan wegen der Standortfrage für Windkraftanlagen vom Verwaltungsgerichtshof für nichtig erklärt. Daraufhin hat der Regionale Planungsverband die Kommunen aufgerufen, Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu benennen. Die Kommunen verhielten sich dazu sehr zurückhaltend, so auch die Marktgemeinde Waldthurn: mit Beschluss vom April 2004 wurde durch das Gremium keine Akzeptanz zur Benennung von Vorranggebieten signalisiert. Zur Zeit existieren daher keine Festlegungen zur Windkraftnutzung seitens der Regionalplanung.
    Nach der aktuellen Rechtslage sind daher Anfragen von Investoren nach Standorten für Windkraftanlagen als Einzelentscheidung nach dem Baurecht zu behandeln. Da solche Anlagen wegen ihrer Privilegierung nur verhindert werden können, wenn konkrete öffentliche Belange der Errichtung entgegenstehen (z.B. Denkmal- und Landschaftsschutz, Immissionsschutz bei benachbarter Bebauung), hat der Regionale Planungsverband Anfang Dezember 2008 nochmals einen Vorstoß unternommen, die Kommunen zur Benennung von Vorrangsflächen für Windenergie zu bewegen, auch vor dem Hintergrund der weiter entwickelten Technik (z.B. wesentlich höhere Windräder) und der erhöhten Bereitschaft von Forstbetrieben zur Bereitstellung von Waldflächen. Damit soll vor allem ein unkontrollierter Wildwuchs von Einzelvorhaben verhindert werden.
    Bei Prüfung, ob Standorte zur Windenergie geeignet sind, ist insbesondere auf Ausschlussgründe (Abstandsflächen, Denkmal- und Landschaftsschutz) zu achten. Riskant ist auch die Benennung von offensichtlich ungeeigneten Standorten, unter Umständen könnte dann ein Investor die Kommune zum Schadensersatz verpflichten. Anfragen zur Errichtung von Windrädern in der Nähe von Oberbernrieth wurden wegen der ablehnenden Haltung des Gremiums und der Ortschaft Oberbernrieth aus Gründen des Landschafts- und Immissionsschutzes nicht weiter verfolgt.

    Der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord (Verbandsvorsitzender ist Landrat Simon Wittmann) will nun folgende Informationen von den Kommunen:


    Windkraftanlagen im Oberpfälzer Wald (hier bei Ellenfeld / Bärnau) - Fluch oder Segen?

    (Luftbild: Alois Laumer, Weiden)

    Diskussion:
    Grundsätzlich wird man sich vor dem Hintergrund des globalen Klimawandels und der auf uns verstärkt zukommenden Verknappung der fossilen Energieträger zu umweltschonenden Alternativen in der Energieerzeugung Gedanken machen müssen. Die Windenergie kann sicher einen Beitrag dazu leisten. Nach intensiver Diskussion, auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den ersten Anfragen von Investoren in Waldthurn (z.B. Oberbernrieth), wird sich auf folgende grundlegenden
    Überlegungen geeinigt:

    Im Regionalplan ist der Hintere Oberpfälzer Wald (dazu zählt die Fahrenbergregion) als landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, hierbei kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besondere Bedeutung zu.

    Fazit:
    Die Stellungnahme an der den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord kann wie in der Diskussion zusammengefasst abgegeben werden.

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  1. Aktualisierung des Regionalplans Oberpfalz-Nord - Stellungnahme des Marktes
    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:
    - siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom 5.12.2008 -
    Die Staatsregierung plant für 2010 eine Neukonzeption der Landesplanung, hierbei könnte man auf die Festlegung "Zentraler Orte" zurückgreifen. Die Bemühungen des Marktes um Anerkennung der Marktgemeinde als "Kleinzentrum" im Regionalplan sind im Jahre 2006 vor allem wegen des Fehlens einer Apotheke und des Sitzes einer Verwaltungsgemeinschaft gescheitert. Im Mittelbereich Weiden sind als Kleinzentren die Orte Altenstadt an der Waldnaab, Eslarn, Floß, Kirchenthumbach, Pleystein und Waidhaus ausgewiesen. Die Bedingungen zur Anerkennung haben sich seither nicht geändert. Allerdings könnte die eingeleitete Dorferneuerung im Hauptort ein gewichtiges Kriterium sein, ein erneuter Vorstoß als Kleinzentrum anerkannt zu werden wäre nicht verboten. Der Vorsitzende des Planungsverbandes möchte die Gemeinden ermuntern, bei der Aktualisierung des Regionalplans schon frühzeitig im Zuge des Bottom-Up-Ansatzes mitzuwirken.

    Diskussion:
    Ein erneuter Vorstoß zur Anerkennung des Marktes Waldthurn als "Kleinzentrum" kann nicht schaden, auch wenn die Kriterien dazu nicht alle erfüllt werden können. In der Fortschreibung des Regionalplanes sollten dazu die Bemühungen des Marktes im Rahmen der begonnenen Dorferneuerung im Hauptort Waldthurn berücksichtig werden. Waldthurn hat auch Funktionen im Bereich des Tourismus (Skilift, Langlaufzentrum) und des Gesundheitswesens (z.B. Reha-Zentrum), die bisher noch nicht im Regionalplan aufgenommen worden sind. Darüber hinaus gewährleistet Waldthurn
    eine kleinräumige Versorgungsfunktion mit einem umfassenden Angebot zur Grundversorgung (z.B. Lebensmittelmarkt, Metzgerei, Bäckerei, Handwerksbetriebe, ärztliche und zahnärztliche Versorgung).

       
    Waldthurn hat Funktionen im Tourismus: z. B. Skilift und Langlaufzentrum

    Fazit:
    Die Fortschreibung des Regionalplans im Planungsverband Oberpfalz-Nord wird begrüßt. Die angesprochenen Merkmale Waldthurns sollten im Regionalplan Berücksichtigung finden.

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  1. Untersuchungsergebnisse der Bodenproben im Bereich des Tiefbrunnens auf Nitrat;
    - Auswirkungen auf die Eigenwassergewinnung
    - mögliche Maßnahmen
    - weiteres Vorgehen

    (BE: Dr. Nikolaus Globisch)

    Grundlage:
    - siehe Vorlagen der Verwaltung -
    Nach den aktuellen Untersuchungsergebnissen über Bodenproben lagen die Stickstoffwerte für 2008 im Trinkwasserschutzgebiet des gemeindeeigenen Tiefbrunnens mit 94,41 kg/ha deutlich höher als in den Vorjahren (2004: 77,50 kg/ha; 2005: 79,09 kg/ha; 2006: 62,19 kg/ha; 2007: 33,85 kg/ha). Diese Steigerung in den letzten 5 Jahren der Kooperationsvereinbarung mit den betroffenen Landwirten kann nicht akzeptiert werden, zumal die Nitratbelastung des Tiefbrunnens bereits einmal den derzeitig gültigen Grenzwert von 50 mg/l Ende November 2008 überschritten hatte. Die vereinbarten Maßnahmen zur grundwasserschonenden Landbewirtschaftung sind offensichtlich nicht im erforderlichen Maße eingehalten worden, neben dem vermehrten Stickstoffeintrag durch die Landwirte und dem relativ hohen Flächenanteil beim Anbau von Problemfruchtarten (Kartoffel, Mais) ist der Umbruch einer Dauergrünfläche als weitere mögliche Ursache für die massive Zunahme des Stickstoffeintrags zu nennen. Selbst in der engeren Schutzzone (mit Ausbringungsverbot für Gülle) sind im Vergleich zur weiteren Schutzzone keine wesentliche Unterschiede der Stickstoffbelastungen gegeben. Die Nitratbelastung des Trinkwassers erfordert mehr denn je eine konsequente Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen. Die Steinwaldgruppe als Betreiber des Leitungsnetzes duldet jedenfalls kein Einleiten von Tiefbrunnenwasser, das nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gespräche mit weiteren Fachstellen (Wasserwirtschaftsamt, Amt für Landwirtschaft) sind nun vorgesehen.

    Diskussion:
    Die deutliche Zunahme der Stickstoffbelastung des Bodens im Trinkwasserschutzgebiet trotz der freiwilligen Vereinbarung mit den Landwirten wird bedauert und kritisch hinterfragt. Ohne konsequente grundwasserschonende Landbewirtschaftung wird das Ziel, den Nitratwert des Trinkwassers zu senken, nicht erreichbar sein. Eine umgehende Auseinandersetzung mit der jetzigen Entwicklung ist im Gespräch mit den betroffenen Landwirten und den Fachstellen (Wasserwirtschaftsamt, Amt für Landwirtschaft, Bauernverband) dringend notwendig. Gegebenfalls ist auch eine Anpassung der freiwilligen Vereinbarung mit den Landwirten vorzunehmen (z.B. Höhe der Ausgleichszahlungen, Abschaffung der Pauschalierung). Eine grundsätzlich mögliche gesetzliche Regelung zum Grundwasserschutz würde schwierig umzusetzen sein, da unter Umständen zu treffende Maßnahmen einer Enteignung gleich kämen. Das Aufgeben einer kommunal betriebenen Trinkwasseranlage wäre nicht nur in finanzieller Hinsicht sehr schmerzlich, weshalb die Landwirte eindringlich auf die Einhaltung der Vereinbarungen eingeschworen werden sollten. Ohne konsequentes Mitmachen der Landwirte kann der gemeindliche Tiefbrunnen nicht gehalten werden.


    Die Stickstoffbelastung des Bodens im Wasserschutzgebiet (links der Tiefbrunnen) ist bedenklich angestiegen

    Fazit:
    Die Gespräche mit den Fachstellen und den Landwirten sollten umgehend geführt werden. Alles sollte versucht werden, um den Trinkwasserbrunnen weiter in Betrieb halten zu können.
     

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  1. Antragstellung für Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung für den Bereich energetische Sanierung von Gebäuden
    (BE: Wolfgang Golla)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben des Bayerischen Gemeindetages (Schnellinfo) vom 9.1.2009 und vom 21.1.2009 -
    Vom am 13.1.2009 beschlossenen Konjunkturpaket der Bundesregierung fließen 1,9 Milliarden € nach Bayern. Die Gelder sollen für den Bereich Bildung (Schulen, Kindergärten) und Infrastruktur (Krankenhaus, Straßenbau, Dorferneuerung, Städtebau, Informationstechnologie) verwendet werden. Am 10.2.2009 will der Bayerische Ministerrat über die bis dahin vorgelegte Projektliste aus ganz Bayern Beschluss fassen. Die Vergabekriterien sind allerdings noch nicht bekannt, kostenrechnende Einrichtungen können nicht gefördert werden.
    Bürgermeister Josef Beimler und die Verwaltung der Marktgemeinde haben einige Alternativen zur Nutzung der vorhandenen öffentlichen Gebäude erarbeitet, um für die Beantragung von Mitteln gewisse Anhaltspunkte für die konkrete Verwendung der erwarteten Fördergelder nennen zu können. Folgende fünf Möglichkeiten für den Bereich Rathaus/Schule/Kindergarten sind vorstellbar:

    Die aufgeführten Varianten haben Vor- und Nachteile, den größten Charme scheint aber die letzter Variante zu besitzen. Bei gebäudlicher Zusammenlegung von Kindergarten und Schule würden die langen Wege für die Kinder des Kindergartens zur Turnhalle und umgekehrt der Schulkinder zur Mittagsbetreuung in den Kindergarten entfallen. Das Problem der Renovierung des Pfarrheims könnte mit entsprechender Mittelzuweisung gelöst werden, ein historisch bedeutsamer Bau könnte für weitere Generationen zur Nutzung (z.B. Museum, Sitzungsräume) erhalten werden. Nach Abriss des alten Rathauses wären zusätzliche Parkmöglichkeiten für Kirch- und Friedhofbesucher gegeben. Die energetische Sanierung des Komplexes Bauhof-Schule (dann mit Kindergarten) wäre denkbar.

    Diskussion:
    Von den fünf vorgestellten Varianten wird die zuletzt genannte Variante als sinnvollste Lösung angesehen. Die räumliche Zusammenlegung von Kindertagesstätte und Schule (mit großer Turnhalle) hat eigentlich nur Vorteile. Natürlich können die Überlegungen nur in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den beteiligten Seiten umgesetzt werden.
    Ein Gemeinde- und Pfarrzentrum im Bereich des Lobkowitz-Schlosses erscheint durchaus vorstellbar, auf das Beispiel in Schmidmühlen darf hierbei verwiesen werden. Dort wurde mit großzügiger Unterstützung der Diözese, der Denkmalbehörden, des Staates und der Gemeinde im Schloss ein repräsentatives und gut funktionierendes Pfarr- und Gemeindezentrum in den letzten Jahren verwirklicht. Die Alternative mit der Rathausverlagerung in das Schulgebäude würde die Trennung der Kinderbetreuungseinrichtungen zementieren, weshalb dieser Lösung unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit für die künftige Generation nicht die erste Priorität eingeräumt werden sollte. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen aus dem Konjunkturpaket sollten deshalb mit dem aufgezeigten Konzept begründet werden. Die Konzeption könnten dann in enger Einbindung mit dem laufenden Dorferneuerungsverfahren begleitet werden.

       
    Realisierbare Vision oder Utopie: altes Rathaus weg, dafür ein gemeinsames Pfarr- und Gemeindezentrum sowie Kindergarten und Schule unter einem Dach ?

    Fazit:
    Bei Beantragung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zur energetischen Sanierung von gemeindlichen Liegenschaften sollten die aufgezeigten konzeptionellen Überlegungen mit einfließen. Anträge auf Bereitstellung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket werden vorbehaltlos befürwortet.

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  1. Antragstellung für Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung für den Bereich Straßenbau
    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Vorlagen der Verwaltung -
    Für folgende Straßen könnten Mittel zur Sanierung beantragt werden:


    Gemeindeverbindungsstraße Ottenrieth - Sandbachhöf


    Gemeindeverbindungsstraße Spielberg - Höfen


    Gemeindeverbindungsstraße Oberbernrieth - Oberfahrenberg


    Gemeindeverbindungsstraße Buch - Frankenrieth


    Gemeindeverbindungsstraße Unterfahrenberg - Bibershof


    Gemeindeverbindungsstraße Ottenrieth - Am Bahnhof


    Gemeindeverbindungsstraße Spielberg - Wampenhof


    Gemeindeverbindungsstraße Oberbernrieth - Staatsstraße


    Gemeindeverbindungsstraße Oberbernrieth - Mangelsdorf

    Diskussion:
    Nach einem aktuellen Schreiben des Bayerischen Gemeindetages können wegen der großen Antragsflut Mittel für den Bereich Straßenbau wahrscheinlich nicht zu Verfügung gestellt werden. Trotzdem sollten Mittel aus dem Konjunkturpaket für die aufgeführten Straßenstücke beantragt werden. Sollten wider Erwarten doch Mittel für den Straßenbau fließen, müssen beim Abarbeiten des Programms Prioritäten gesetzt werden, alle Maßnahmen in einem Aufwasch wird sich die Gemeinde nicht leisten können.

    Fazit:
    Die Beantragung vom Mitteln aus dem Konjunkturpaket für den Bereich Straßenbau wird befürwortet.

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  1. Zulässigkeit von Veranstaltungen im Dorftreff Albersrieth;
    - Stellungnahme gegenüber dem Bauamt des LRA Neustadt
    (BE: Hubert Stahl)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben des des Landratsamtes vom 12. Januar 2009 -

    Nach der baurechtlichen Genehmigung des Landratsamtes vom November 2007 dürfen die Räumlichkeiten des Dorftreffs ausschließlich für Veranstaltungen und Zusammenkünfte der dörflichen Gemeinschaft sowie der Marktgemeinde Waldthurn genutzt werden, Privatveranstaltungen wären demnach nicht zulässig. Darüber hinaus dürften die Räumlichkeiten auch für Sitzungen und Versammlungen der örtlichen Vereine verwendet werden. Einem Zeitungsartikel anlässlich des Erlasses einer Haus- und Benutzungsordnung wäre zu entnehmen, dass zwar private Veranstaltungen nicht zulässig wären, es sei denn, ein Verein trage den Geburtstag für ein verdientes Mitglied aus. Diese Rechtsauffassung könne vom Sachbearbeiter des Landratsamtes so nicht geteilt werden. Ganz gleich wer der Ausrichter sei, bei Geburtstagsfeiern handele es sich um Privatveranstaltungen. Der Bürgermeister habe dafür Sorge zu tragen, dass
    private Veranstaltungen im Dorftreff nicht stattfänden. Das Landratsamt wünscht eine Stellungnahme zu den Anmerkungen.

    Diskussion:
    Die Haus- und Benutzungsordnung für den Dorftreff Albersrieth, die das Abhalten von privaten Veranstaltungen (in Umsetzung der Auflagen aus der Baugenehmigung) nicht zulässt, wurde vom Gremium
    einstimmig abgesegnet. Das Schreiben des Landratsamtes, das ausschließlich Bezug nimmt auf einen missverständlichen Presseartikel und nicht auf eine Rücksprache mit der Gemeinde oder auf das Beschlussprotokoll, wirkt daher mehr als befremdlich. Im Genehmigungsbescheid vom 23.11.2007 wird ausgeführt, dass die Räume des Dorftreffs "ausschließlich für Veranstaltungen und Zusammenkünfte der dörflichen Gemeinschaft sowie der Marktgemeinde Waldthurn genutzt werden " dürfen. Nicht mehr und nicht weniger ist bei Beachtung der Haus- und Benutzungsordnung möglich.


    Diskussionen um Veranstaltungen im Dorftreff Albersrieth

    Fazit:
    In der vom Landratsamt gewünschten Stellungnahme sollte die aufgezeigte Auffassung unter Hinweis auf das Beschlussprotokoll
    nochmals erläutert werden.

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  1. Antrag der Pfarr- und Gemeindebücherei auf Gewährung eines Zuschusses
    (BE: Maria Greim)

    Grundlage:
    - siehe Schreiben der Pfarr- und Gemeindebücherei vom 20.11.2008 -
    Zur Anschaffung einer dringend benötigten EDV-Ausstattung wird um Unterstützung gebeten.

    Diskussion:
    Nach Mitteilung des Bürgermeisters wurde eine zweckgebundene Spende zur Verwendung für die Bücherei in Höhe von 1.000.- € in Aussicht gestellt. Unter diesen Voraussetzungen wäre eine Bezuschussung durch die Gemeinde entbehrlich.


    EDV-Anlage soll für Pfarr- und Gemeindebücherei beschafft werden

    Fazit:
    Bei Verwendung der in Aussicht gestellten Spende in Höhe von 1.000.- € kann der Antrag abgelehnt werden.

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  1. Antrag Konrad Seibert, Ottenrieth 3, auf Aufforstung von Fl.Nr. Gmkg. Lennesrieth
    - Stellungnahme des Marktes
    (BE: Georg Bocka)

    Grundlage:
    - siehe Vorlagen der Verwaltung: Antragsschreiben an das ALF Weiden mit Planskizze -
    Der Antragsteller möchte auf dem 3,2 Hektar großen Grundstück eine Erstaufforstung (Mischwald) einer bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche durchführen.

    Diskussion:
    Gegen die geplante Aufforstung werden keine Einwände geäußert.


    Zwischen Ottenrieth und Bahnhof soll bald wieder ein Stück Mischwald wachsen (im Hintergrund die Brennerei)

    Fazit:
    Dem Antrag von Konrad Seibert wird zugestimmt.

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  1. Bauanträge
    (BE: N.N.)

    Grundlage:

    Michael Weig, Waldthurn (Nutzungsänderung / Einbau eines Getränkeabholmarktes und eines Raumes zum Getränkeausschank)

    Diskussion:
    Keine.


    Nutzungsausweitung für Malerbetrieb Michael Weig in Waldthurn

    Fazit:
    Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

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  1. Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte


Die Drecksarbeit und damit die gesundheitliche Gefährdung gehören endlich der Vergangenheit an: Klärwärter Robert Stahl freut sich über den automatischen Rechen an der Pflanzenkläranlage Albersrieth

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